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Fragen und Antworten

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06.09.2016
hugo
F: Danke für Tipp, das habe ich schon vorher mehrfach probiert, runtergeladen- dann ist Schluß, geht nichts mehr weiter. Keine Ahnung was die Ursache ist. Evtl. kennt einer das Problem und hat einen Rat. (Linux). Trotzdem Danke für die Hilfe, hatte die Antwort bei "ratzfatz" überlesen. Werde sehen was noch zu klären geht in Bezug einer vollständigen Eintragung. Das Weglassen von Urkundeninhalten die auf nachweislich belegten Tatsachen beruhen bei Ausstellung einer neuen Urkunde, hier GS, ist das nicht Urkundenfälschung? Viele Dank

A: Nein leider nicht.


06.09.2016
sven1970
F: Post von Kreis Herford Antag vom 11.08.16 eigegangen am 12.08.16 Abgelehnt 15.8.16 Die von ihnen beantragte Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit wird abgelehnt . Ihr Antrag ist bereits unzulässig. Ihr Antrag bezieht sich auf eine heute in der Provinz Westfalen – Preußen wohnhafte fiktive Person. Sie sind dem gegenüber im Kreis Herford ,in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft. In einer Provinz Westfalen – Preußen können sie offensichtlich nicht wohnhaft seien da diese schon zum Zeitpunkt ihrer Geburt schon längst aufgelöst gewesen ist. Im übrigen ist ihr Antrag unbegründet da kein sachliches Interesse an der Feststellung zu erkennen ist . Im Melderegister sind sie mit der Staatsangehörigkeit deutsch eingetragen und besitzen einen deutschen Personalausweis. Das bloße Besitzinteresse an einem Staatsangehöriegkeitsausweises begründet kein berechtigtes Interesse. Ihre deutsche Staatsangehörigkeit ist somit zweifelsfrei und nicht klärungsbedürftig. Toll sage ich und wie kann ich nun weiter mache habt ihr eine gute idee?

A: Ja haben wir! TS3 GS Server


05.09.2016
Hugo
F: Guten Abend geehrte Menschen und Mitstreiter, wollte mit Euch Kontakt aufnehmen über Euren Link "GS TS3 Server", leider geht da gar nichts. Jeglicher Verbindungsaufbau Fehlanzeige. Also nochmal auf diesem Weg. Ist es denn nun zwingend erforderlich das auf dem GS und im Esta drin steht. . . durch Abstammung RuStag 1913 sowie das Geburtsdatum? Und wenn laut EU Verträgen das eingetragen werden müßte, wie kann man das durchsetzen? Auf welches Gesetz muß man sich da konkret berufen, habe nichts schlüssiges im Netz rausgefunden. Oder lohnt es nicht da noch mehr zu unternehmen? Diese Fragen machen mir echt Kopfzerbrechen. Auch das bei anderen Behörden die Einträge offensichtlich vollständig und richtig ausgeführt werden, was man hier oft liest. Das verwundert mich schon, haben die keine einheitlichen Normen und Vorgaben woran die gesetzlich verpflichtend gebunden sind ? Ich hoffe Ihr könnt alle meine Unklarheiten aufklären und beantworten. Vielen Dank

A: Das Programm TS3 Client sollten Sie vorher auch runterladen und installieren bevor Sie den Verweis benutzen. Der Rest ist schon bei ratzfatz beschrieben.


03.09.2016
ratzfatz
F: Hallo, meine Frage zum EStA lautet wie folgt. Staatsangehörigkeitsausweis nach Abstammung gestellt n.RuStAG 1913, im EStA steht Festst. pos.Entscheidung Form Staatsangehörigkeitsausweis alles mit Beantragungsdatum durch die EinbB. Jetzt kommts, Wirksam geworden am (steht nichts), Deutsche Staatsangehörigkeit (steht nichts, erworben am (steht nichts) und Erworben durch (steht nichts). Rückfrage beim Sachbearbeiter des Staatsangehörigkeitsstelle, alles Korrekt er hat das richtige eingetragen mehr gibt es nicht für sog. Reichs....... und nun. Wie gehts weiter?

A: Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004) §11. Die Dienstaufsichtsbeschwerde könnte ein Mittel sein. Eine wird da aber nicht reichen, bei Abwiegelung muss immer Weiterführende Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt werden. So geht das immer eine Stufe höher.

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen...


03.09.2016
heiserl
F: Ich habe denen jetzt nach 6 Monaten Bearbeitungszeit eine Frist bis 30.9.16 unter Androhung §336 StGB gestellt. Nach 2 Tagen kam die Antwort: ...... teilen sie uns mit, dass Sie keine Dokumente von Ihnen und Ihren Eltern vorlegen. Da eine Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit mit den von Ihnen vorgelegten Unterlagen nicht möglich war erfolgten Anfragen an die jeweiligen Standesämter, ob aus den Melderegistern und standesamtlichen Urkunden nähere Auskünfte bezüglich der Staatsangehörigkeit gemacht werden können. Anträge wurden gestellt wie von euch beschrieben, dann wollten die noch die Originalurkunden,die habe ich denen dann geschickt und als die Urkunden wieder zu mir zurückkamen war ein Schreiben dabei: ...Urkunden zurück, sobald die Staatsangehörigkeitsausweise von Ihnen und Ihren Kindern ausgestellt sind, geben wir Ihnen schriftlich Bescheid. das war im April. Und jetzt wieder dieser Unfug. Meine Frage: Wie soll ich mich jetzt verhalten? Abwarten? Dank im voraus an das ganze Team!

A: Die Prüfung ist der ganz normale Vorgang und innerhalb der 3 Monate zu erledigen. Für uns sieht das nach Täuschung im Rechtsverkehr aus. Warten Sie Ihren gesetzten Termin ab. Nehmen Sie dann Akteneinsicht falls vorhanden. Prüfen Sie ob die Aussagen mit der Akte übereinstimmen. Sollte das nicht der Fall sein kommt zu §336 auch noch Täuschung im Rechtsverkehr.


30.08.2016
Klaus H.B.W.
F: Ich habe eine Vollauskunft bekommen wo man mir den Eintrag zur Glaubhaftmachung der deutsche Staatsangehörigkeit verweigert wird wie kann ich das ändern.

A: GS TS3 Server


30.08.2016
max morlock
F: hallo mein LDS bearbeitet meinen Antrag nicht einmal mehr habe ein schreiben bekommen das sie keinen Handlungsbedarf sehen und bei nochmaliger Einsendung werden die unterlagen vernichtet in welchen Landkreisen wird der GS den noch ordnungsgemäß ausgestellt da ich dahin umziehen werde-

A: Sie haben einen Antrag gestellt! Die Bearbeitung ist erst beendet wenn ein Bescheid erstellt ist. Dieses scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Bestehen Sie auf die Erstellung eines Bescheids, auch wenn es der Ablehnungsbescheid ist. Erst dann kann es weiter gehen. Im StGB gibt es einen §336 %u201EUnterlassen einen Amtshandlung%u201C. Sollte man vielleicht erwähnen für den Fall, dass in einer Frist der Bescheid nicht erstellt wird. Der Entzug des Wahlrechts ohne Richterlichen Beschluss ist auch nicht statthaft (BWahlG §12 Teso Urteil BVG). Umziehen ist keine Lösung.


30.08.2016
hugo
F: Guten Tag alle zusammen, um nochmal auf meine Anfrage vom 26.8. zurückzukommen, es ist schon sehr verwunderlich wenn nicht mysteriös,das meine Frage vom 21.8. bei Euch nicht angekommen ist. Also nochmal: nach Erhalt des GS habe ich den ESTA Auszug beantragt und erhalten. Dort wurde bei Abstammung erworben durch: bzw. am:, rein gar nichts vermerkt. Auf Anfrage beim A/A Dezernat wurde mir mitgeteilt, das dies nicht Bestandteil der Datenweiterleitung ans ESTA Register wäre, lt. § 33 StaG...? Bei Entscheidung steht: positive E.; bei Feststellung und wirksam geworden am- das Datum der Ausstellung des GS. Ist das so inhaltlich richtig? Muss / sollte bei Erworben durch: zwingend Abstammung / Geburt stehen? Wenn ich hier lese, wie die Ausstellungen der ESTA Auszüge bei den hier aktiven Menschen variieren und voneinander inhaltlich abweichen mus ich mir die Frage stellen, Was ist denn nun korrekt, rechtlich richtig bzw. gültig - welcher Schein ist eigentlich verpufft? Kann jede Behörde das anders handhaben oder gibtś da klare Vorgaben für die Brüder? Welche Eckdaten sind denn nun genau wichtig und wie sollten (müssten) die drinstehen? Ich habe einen Widerspruch geschrieben weil eben bei- erworben durch - nichts dasteht. Daraufhin hat der Bedienstete diesen an die Landesdirektion Sa weitergeleitet mit der Begründung, dem Widerspruch kann durch die Verwaltungsbehörde nicht abgeholfen werden, Gemäß §73 VwGO, und noch reichlich andere verschiedene Paragraphen aufgeführt. Was für Spielchen... Der "Onkel" dort hat mir dann ein fünf seitiges "Pamphlet" geschickt, schön geschrieben, mit Begründung warum das da nicht drinsteht muss. Dazu gleich noch eine Zahlungsaufforderung nach VwKG wegen "Kostenentscheid für dieses Widerspruchsverfahren"(das nur mal zur Kenntnis für alle die hier, die das nicht kennen). Erklärend, warum bei Abstammung durch... nichts steht, schreibt der Sachbearbeiter: Der Staatsangehörigkeitsbehörde des ansässigen LRA ist eine Feststellung nach (Ru)StaG verwehrt, da es ihm an der entsprechenden Rechtsgrundlage mangelt, da das Gesetz in der BRD in seiner ursprünglichen Form nicht mehr gilt. Die nächste Instanz wäre nur durch Klage möglich, sofern das Sinn macht?? Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn Ihr mir sagen könnt, was ist denn nun richtig was die Eintragungen bzw. Übermittlung im ESTA betrifft und wenn meine Fragen alle geklärt würden. Vielen Dank

A: Laut Verwaltungsrecht ist der Eintrag erworben durch kein Pflichteintrag. Das wiedersprich aber EU Verträgen die in höherrangiges Recht (Gesetze der BRvD) Eingang gefunden haben. Laut dieser Gesetze ist der Erwerbsgrund anzugeben. Eine genaue Beschreibung wie der Eintrag auszusehen hat finden Sie auf der Seite unter Praktisches. Sie haben alles getan was notwendig ist der Rest liegt nicht in Ihrem Einflussbereich. Ist aber durch Ihr handeln Aktenkundig!!! Die Akte ist das entscheidende und der GS ist die Quittung das eine Akte erstellt wurde. Alles andere ist unqualifiziertes Geschwafel eines willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses Systems. Eine Klage macht keinen Sinn. Fangen Sie an den GS zu leben und kommen sie aus der Beschäftigung.

GS TS3 Server


28.08.2016
Fritz
F: Hallo, habe ca. vor zwei Monaten den Antrag (GS) korrekt (RuStAG...) mit Anlagen eingeschickt und nach einem Monat nach dem Sachstand gefragt. Mir wurde gesagt, dass ich 1998 einen Personalausweis beantragt hatte und somit 12 Jahre als Deutsch(er) be- handelt wurde. Der gelbe Schein würde mir selbstverständlich zustehen, es würde aber im ESTA-Auszug "Erworben durch Ersitzen" stehen. Da ich das nicht wolle, soll ich eine Meldebescheinigung meines Vaters, zum Zeitpunkt meiner Geburt, beibringen, aus der hervor geht, dass er Deutsch war. Dann würde an´s ESTA-Register "Erworben durch Geburt" weitergemeldet. Das scheint beides eine Ableitung nach dem STAG 2015 zu sein und in die falsche Richtung zu gehen. Ich hätte nur die beiden Möglichkeiten. Ansonsten könne ich gerne vor dem Verwaltungsgericht (und Oberverwaltungsgericht) klagen. Daraufhin habe ich den Antrag vorerst zurückgezogen, um mich weiter zu informieren. Was meint ihr, was kann man noch tun? Danke im Voraus.

A: Welche Rechtliche Relevanz hat "Mir wurde gesagt"? Auf alle Fälle hat das "Mir wurde gesagt" seine Wirkung getan! Sie wurden einfach verarscht. Sie müssen den willfährigen Erfüllungsgehilfen auch die Möglichkeit geben sich Strafbar zu machen. Reden reicht dafür nicht. Die Frage ist ob er/sie das auch tut. Erst dann kann man reagieren.


27.08.2016
Fantomas
F: Mein Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis wurde auch (gesetzeswidrig) wegen eines NICHT ersichtlichen FESTSTELLUNGSINTERESSE abgelehnt. Da das mittlerweile nach dem Potsdamer Urteil in allen Bundesländern zur Regel geworden ist, möchte ich auf 2 extrem wichtige Punkte hinweisen. 1. Ein Urteil betrifft grundsätzlich NUR die am Prozess beteiligten Personen!!! 2. Als allerwichtigstes Argument ist aufzuführen, dass ein Deutscher NACH DEM GESETZ nur ein deutscher Staatsangehöriger ist, WENN er die deutsche Staatsangehörigkeit BESITZT!!! BESITZ (§§ 854ff. BGB) ist die tatsächliche Gewalt (Sachherrschaft) einer Person über eine SACHE! Rechtliche Definition der SACHE: Die SACHE (§ 90 BGB) ist der körperliche Gegenstand! Das heißt unmissverständlich, nur wer den gelben Staatsangehörigkeits-AUSWEIS BESITZT, ist Deutscher im Sinne des Gesetzes. Bei einer Ablehnung habt ihr 2 Möglichkeiten: Klagen oder euch vom System abwenden...

A: Beim Klagen frage ich mich vor welchem Gericht? Gericht 17 Ente süß sauer? Hier wird einem nach §12 das Wahlrecht ohne Richterlichen Beschluss entzogen. Das dürfte eine Grundrechtsverletzung sein. Da könnte das Amtsgericht weiter helfen(einstweilige Verfügung).


26.08.2016
Nicole
F: Ich bekomme die Geburtsurkunde meines 1899 geborenen GroßvaterslautvAussage des Stanfesamtes nicht,weil nach 110 Jahren die Akte nicht mehr im Standesamt,sondern im Archiv geführt wird (kleiner Ort) Und da darf es nicht beglaubigt werden! Die haben mir einfach eine unbeglaubigte Kopie zugeschickt.Kostet 10€ Was tun?

A: Dann nehmen Sie die ganz einfach.


25.08.2016
Augsburgerin1968
F: 19.08.2016 PowerCore F: Wertes Team, ich möchte gerne Fragen ob es bei eurer Arbeit bereits Fälle gab, wo der EStA Eintrag im Bezug auf die Schreibweise des Vor-/Familien Names in GROSSBUCHSTABEN geschrieben wurde? Hier im Form finde ich viele Fälle wo dieses Problem auf dem GS selbst zusehen ist, aber keine Fälle wo jemand "falsch" eingetragen wurde. Mein Eintrag ist, erfreulicherweise, auf GS und EStA Register korrekt (leider fehlt wie bei vielen das Erworben durch). Vielen Dank für eure tolle Arbeit! A: Ja je nach Antragstellung gibt es unterschiedliche Eintragungen! Willkürliche falsch Eintragungen sind uns nicht bekannt. ********************** Da werde ich mal eine WILLKÜRLICHE Eintragung im Gelben Schein nennen: AUGSBURGER AUSLÄNDERBEHÖRDE!! Diese Einrichtung verfälscht ALLE Staatsangehörigkeitsausweise, EGAL, wie man beantragt hat. Aussage von einer Mitarbeiterin: AUGSBURG macht das IMMER SO! DAS IST HIER SO. Und den Eintrag im EStA Register: RuStAG 1913 §4 Abs. 1 bekommt man mal gleich gar nicht. KEINER bekommt den.

A: Ja und für den Fall gibt es einen Straftatbestand, der heißt Personenstandsfälschung. Den gibt es auch schon länger. Also mal Aktenkundig machen!!!


22.08.2016
Nicole
F: Ich habe bei der Geburtsgemeinde meines Urgroßvaters,der1899 geboren ist erfahren,daß ich keinen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister bekonmmen kann,sondern nur einen "normalen" Auszug/Kopie. Ist das in Ordnung so? Vielen Dank schon mall!

A: Ja die Willkür greift um sich. Überall nur Willfährige Erfüllungsgehilfen des Faschistischen Systems. Also einfach machen und nicht Fragen.


22.08.2016
Königreich Württemberg
F: Ich habe vor 4 Monaten meinen Gelben Schein bekommen - alles gut bis dahin. Vor über 1 Monat habe ich eine EStA-Abfrage gemacht und die Nachricht bekommen, es läge kein Eintrag vor. Ich solle mich bei der zuständigen Behörde melden und darauf hinweisen, dass keine Meldung ans BVA gegangen sei. Ich habe also an die Sachbearbeiterin hier eine eMail geschrieben und um Aufklärung bzw Erledigung gebeten. Seither habe ich nichts mehr gehört. Was wäre der nächste richtige Schritt meinerseits ??

A: Als erstes sollten sie aufhören E-Mail zu versenden. Denn diese sind nicht Gerichtsverwertbar. Dann sollten Sie prüfen ob der Eintrag erledigt ist. Wenn Ihre E-Mail dann angekommen ist.


21.08.2016
Silvia-die Schwester von Reiner H.
F: Hallo, ich verstehe es einfach nicht!!! Im Europäischen Übereinkommen der Staatsangehörigkeit Artikel 12 steht – Recht auf eine Überprüfung Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Entscheidungen über den Erwerb, die Beibehaltung, den Verlust, den Wiedererwerb oder die Bestätigung seiner Staatsangehörigkeit in Übereinstimmung mit seinem innerstaatlichen Recht einer Überprüfung durch di e Verwaltung oder die Gerichte unterzogen werden können. Wie ist dies nun im Einklang zu bringen mit dem Verwaltungsgericht Potsdamm-Urteil https://openjur.de/u/884616.html Bitte erklärt es mir.Ich verstehe es jetzt einfach nicht. Oder ist dies möglich, weil keiner für dieses Urteil in Form einer Unterschrift die Verantwortung übernehmen wird?

A: Das ist auch nicht zu verstehen!!! Aus unserer Sicht ein Scheinurteil, geschrieben wie ein Propaganda Artikel der Bild und ohne erkennbaren Kläger. Aber eine geile Erklärungshilfe für die Willfährigen Erfüllungsgehilfen in den Behörden. Dabei ist dieses Urteil nur eine Einzelfall Entscheidung. Es passt aber genau in die Funktionsweise der Behörden. Handlungsempfehlung und Scheinurteil sind für die Sachbearbeiter ausreichend, seine Handlung zu rechtfertigen. Geschichtliche Unkenntnis und Jahrelange Konditionierung auf Handlungsempfehlung und ungültigen Dienstanweisung haben zu dieser Arbeitsweise geführt. Sie erkennen nicht, dass die Geschichte sich grade wiederholt. So werden sie wohl das Schicksal der Bediensteten der Weimacher Republik teilen.


20.08.2016
CHhris66
F: Hallo, Ich habe meine Unterlagen komplett Anfang Juli beim Ausländeramt eingereicht. Geburtsurkunden waren alle wie gefordert mit dabei. Jetzt 6 Wochen später habe ich Post vom Amt bekommen mit folgendem Wortlaut: [...zur weiteren Bearbeitung ihres Staatsangehörigkeitsausweises bitten wir um Vorlage eines Nachweises, dass ihr Großvater die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Legen Sie uns eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises ihres Großvaters vor, eventuell kann auch Wehrmachtsausweis, Kennkarte oder ähnliches vorgelegt werden. Teilen Sie uns außerdem von ihrem Großvater die Aufenthaltszeiten seit Geburt mit] Die Staatsangehörigkeit ist doch mit der Geburtsurkunde bereits belegt!! Mein Großvater wurde 1909 geboren. Wie kann bzw. soll ich denn jetzt darauf reagieren?

A: Immer das gleiche Spiel mit den Schwerverbrechern! Teilen Sie denen mit das Ihr Großvater nie die deutsche Staatsangehörigkeit hatte! Er war nämlich Bundesstaatenangehöriger!!! Die Aufenthaltszeiten sind nicht mehr zu ermitteln und auf Ausweise 3. haben Sie keinen Zugriff. Fragen Sie auch nach der Rechtlichen Grundlage für diese Forderung.


20.08.2016
Pascal T
F: Hallo zusammen, Ich hatte meinen Antrag wie im Video von Reiner beschrieben ausgefüllt. Ich habe bis 1910 alle meine Vorfahren mit den Geburtsurkunden mit abgegeben. Den Antrag hatten die von mir am 11.08.16 persönlich im Ausländeramt ohne Probleme entgegen genommen. Nun habe ich am 19.08.16 eine Nachricht von denen bekommen. Hier der Text: Sehr geehrter Herr ... Sie haben bei mir am 11.08.16 einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises eingereicht. Mit dem Antrag nehme ich explizit Bezug auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz mit stand 1913. Ich teile hierzu mit,dass das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 22.07.1913 nicht mehr anwendbar ist; dies gilt jetzt als Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) Es ist mir daher nicht möglich, in eine Prüfug Ihres Antrages einzutreten und einen Staatsangehörigkeitsausweis nach den Rechtsvorschriften von 1913 auszustellen. Ich sehe Ihren Antrag daher als erledigt an. Meine Frage an euch... Wie soll ich auf diese Nachricht antworten? Hat jemand von euch eine Textvorlage für diesen Vorfall für mich? Ich wäre euch zu dank verpflichtet, wenn ihr mir hier helfen könntet. Viele Grüße Pascal T

A: Verlangen Sie einen Ordnungsgemäßen Bescheid für den Antrag. Sollte das nicht geschehen, schauen Sie mal ins StGB § 336.

TS3 GS Server


20.08.2016
pblan
F: Mir wurde vom Fachdienstleiter der Ausländerbehörde in Parchim MV bei der Abgabe, am 18.8.16, des Antrag F gesagt: da ich ja deutscher Staatsbürger bin, laut Reisepass, besteht keine Rechtsunsicherheit und der Antrag wird zu nichts führen. Macht es Sinn dem FDL einen Brief zu schreiben in dem ich alle Gesetze nenne, auch EU Gesetze, nach denen mir ein Nachweis GS rechtlich zu steht? Oder soll ich ersteinmal abwarten ?

A: Nein, das ist verschenkte Energie. Der Versuch Sie davon abzuhalten ist legitim.


19.08.2016
Andreas Gärtner
F: https://openjur.de/u/884616.html Sind die Anträge jetzt tatsächlich ungültig bzw unzulässig???

A: Das Urteil hat doch nichts mit den Anträgen zu tun! Ist dazu auch eine Einzelfall Entscheidung. Aber es wird nicht einfacher.


18.08.2016
Jochen
F: Habe im April (also vor 4 Monaten) meinen Gelben Schein bekommen. Im Juli habe ich daraufhin dann einen EStA-Auszug angefordert. Nach 2 Wochen kam die Antwort es würde dort keine Eintragung vorliegen - ich soll mich mit dem Amt in Verbindung setzen. Daraufhin habe ich der Sachbearbeiterin eine eMail geschrieben und darauf hingewiesen. Nun hat sich sein 3 Wochen wieder nichts getan. Was sollte mein nächster Schritt sein ?? Danke !

A: Als erstes aufhören ePost zu versenden! Denn Sachbearbeiter Gerichtlich verwertbar auffordern den § 33 des StAG umzusetzen. Dazu eine Frist setzen. Sollte das nicht fruchten. Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft stellen und die BVA über den Vorgang Informieren.


17.08.2016
Andreas
F: Zu eurer Antwort an Hubertusle : Diese verstoßen gegen Ihre Grundrechte. Nach Bundeswahlgesetz § 12 benötigen Sie den GS, um 2017 an der Bundestagswahl teilzunehmen LOL. Das Amtsgericht kann Ihnen mit einer Einstweiligen Verfügung weiter helfen!!! Das Zauberwort dort ist Grundretsverletzung. Auf welche Paragraphen,welche verletzt wurden bezieht ihr euch denn?

A: Es ist die Aberkennung des Wahlrechts. Dies kann nur durch einen Richter entschieden werden. Es verstößt auch gegen §5 GG.


17.08.2016
Hubertusle
F: mein kompletter Formantrag auf Staatsbürgerschft bei meldebehörde Frankfurt(M) 3x abgelehnt in formlosem Schreiben- hess.Innenminister wiegelt auch ab ( es gäbe keinen Fall), Bundesinnenminister erklärt ich als NICHT zuständig. Also was tun... in den Fragen und Antworten kann ich leider keine HANDLUNGSANWEISUNG erkennen .. wo finde ich Genues zum Widerspruchsverfahren?

A: Ja in Frankfurt sitzen nur Schwerverbrecher! Vom OB bis zum Sachbearbeiter. Diese verstoßen gegen Ihre Grundrechte. Nach Bundeswahlgesetz § 12 benötigen Sie den GS, um 2017 an der Bundestagswahl teilzunehmen LOL. Das Amtsgericht kann Ihnen mit einer Einstweiligen Verfügung weiter helfen!!! Das Zauberwort dort ist Grundretsverletzung.


10.08.2016
MaWi
F: Hallo, zunächst danke für die Bearbeitung. Jetzt muss ich aber nochmals konkreter nachfragen. Mir hat zufällig das Bundesamt noch einen EStA Auszug eines anderen Menschen geschickt, hier ist es sauber mit RuStAG ab Geburt hinterlegt. Bedeutet dies nun wirklich, dass hier jedes Landratsamt entscheiden kann wie es will???? Macht es Sinn mit diesem zweiten RegisterAuszug vor Gericht zu gehen???? Wie soll ansonsten das ganze Aktenkundig gemacht werden (nicht mehr per Mail ist mir klar)???? Danke im Voraus

A: Ja es gibt einen geringen Prozentsatz der Bediensteten, die wissen was sie da tun und nach Recht und Gesetz handeln. Nein es macht keinen Sin damit vor Gericht zu gehen. Ihr ganzer Schriftverkehr geht in Ihre Akte und somit ist das Aktenkundig. Möglich wäre auch ein Strafantrag mit Strafverfolgung wegen Täuschung im Rechtsverkehr. Diese wird zwar auch eingestellt aber wird vom Staatsanwalt auch eingestellt. Aber fehlender Unterschrift sorgt für ein offenes Verfahren. Damit sind die Verjährungsfristen ade. Das erleichtert die Aufarbeitung hinterher. Auch die Ausrede ICH HABE VON NICHTS GEWUST, durfte den Sachbearbeitern dann schwer fallen.


09.08.2016
MaWi
F: Hallo, ich möchte nochmals auf meine Nachfrage vom 04.08.2016 zu sprechen kommen. Folgende Mail habe ich diesbezüglich vom Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde auf den Hinweis bzgl. §11 Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit erhalten. Urteil liegt mir vor - bitte um Hilfe Sehr geehrter Herr, in Ihrer Nachricht vom 4.8.16 gehen Sie auf Detailangaben im EStA-Register ein, die Ihrer Auffassung nach vom Landratsamt zu Unrecht nicht vorgenommen worden seien. Hierzu ist festzustellen, dass Ihrem Antrag vom 10.6.16 zügig und im notwendigen Umfang völlig korrekt entsprochen worden ist. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 4.12.15 (Au 1K 15.1489) klargestellt, dass kein Anspruch der Antragsteller auf Eintrag des Erwerbsgrundes besteht.

A: Ja es gibt eben nur Reichsdeutsche in den Behörden bis auf ein paar Ausnahmen. Fraglich ist warum Sie per ePost mit dem Sachbearbeiter kommunizieren. Verlangen Sie diese Aussage in Gerichtsverwertbarer Form. Per ePost kann man viel schreiben. Ein Verwaltungsgerichtsurteil betrifft nur den Einzelfall und kann nicht pauschal angewandt werden. Wichtig ist das Ihre Bemühungen Aktenkundig sind. Zum Eintrag wird das nicht führen. Es gibt halt zu viele Willfährige Erfüllungsgehilfen in diesem Faschistischen System und hinterher will es wieder keiner gewesen sein.


08.08.2016
Edda
F: Hallo, habe meinen Antrag mit Nachweisen am 16.06.16 per Einschreiben mit Rückschein an den Landrat, also an die zugehörige Stelle meines Kreises verschickt. Rückschien kam am 18.06.16 mit Name und Unterschrift zurück. Seither ward nix mehr gehört oder gelesen. Sind jetzt fast 2 Monate um. Wann sollte ich mit Zeugen und Protokoll dort mal aufschlagen und nachhören? Oder wie sollte man dort mal nachfragen? Sitzen die das dort aus? LG

A: 3 Monate haben sie Zeit!


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