F: Hallo, ich hatte vor zwei Wochen meinen Antrag bei der Ausländerbehörde mit allen Unterlagen abgegeben und habe jetzt die Mitteilung bekommen, dass kein Sachinteresse für eine Staatsangehörigkeitsfeststellung bestünde und mein Antrag daher nicht bearbeitet werden könne. Was kann ich da tun???
F: Hallo!
Kann mir ein Landratsamt vorschreiben, dass ich zur Beantragung NUR ihr Formular verwenden darf??
Oder kann ich mein bereits fertig ausgefülltes Formular vom Bundesverwaltungsamt zum LRA schicken mit den nötigen Unterlagen?
A: Es gibt keine Vorgaben für die Form! Der Antrag kann auch Formlos oder zur Niederschrift gestellt werden. Fragen Sie doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage.
F: Hallo !
Ich habe einen Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis gestellt. Ich hatte alle Unterlagen dabei bis Vorfahren zu 1847 ! der Sachbeamter fragte nach einem Grund wofür ich den GS benötige.Familiensache im Ausland meine Antwort...dazu brauchen sie den nicht...dafür reicht der Reisepass...er wolle schriftlich belegt haben welche Behörde den Ausweis von mir verlangt. erst dann könne ich den GS bekommen.Er hat den Antrag angenommen mir die Annahme quittiert. Aber ohne Nachweis keinen GS....was mache ich nu ?
F: Hallo alle zusammen. Mein Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wurde abgelehnt. Der Behörde fehlt weiterhin ein geeigneter Nachweis über mein berechtigtes Interesse an der Feststellung meiner deutschen Staatsangehörigkeit. In dem Schreiben wird u. A. auch darauf hingewiesen, dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nicht abhängig ist von der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweise. Weiter wird in dem Schreiben unter Rechtsbehelfsbelehrung darauf hingewiesen, dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage erheben kann. Den Rechtsweg zu bestreiten sehe ich aktuelle wenig Chancen auf Erfolg. Auch sehe ich hier aktuell kein weiterkommen. Vielleicht habt Ihr noch einen Ratschlag, oder sogar Erfahrung mit dem Umgang einer Ablehnung?
F: Hallo, mein Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis wurde so beantwortet: "Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gemäß § 30 Abs. 3 StAG um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt, dem verwaltungsrechtlich ein schutzbedürftiges Sachbescheidungsinteresse zugrunde liegen muss, d.h. die deutsche Staatsangehörigkeit muss klärungsbedürftig sein (vgl. BAyerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08.08.2018, AZ 5 ZB 18.844.)
Da Sie bei der Antragstellung dieses Sachbescheidungsinteresse weder belegt noch durch Unterlagen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht haben, haben Sie die Möglichkeit, dies bis zum 03.08.20 schriftlich nachzuholen." Ansonsten kein Ausweis.
Können Sie mir helfen? Der Anwalt, den ich kontaktiert habe, meinte: Keine Chance..
Gerne bezahle ich Ihre Arbeitszeit.
Mit besten Grüßen! B.
F: Meinem Widerspruch gegen den Ablehnungsentscheid kann "nicht abgeholfen" werden. Er wird "dem Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung" vorgelegt - mit dem Antrag, meinen Widerspruch "als unbegründet zurückzuweisen". Erfahrungswerte?
A: Das ist die Verteilung von Verantwortung. Der SB möchte auf Biegen und Brechen die Entscheidung nicht übernehmen. Deswegen wird Verantwortung weitergereicht.
TS3 Server täglich Ab 19:30 Uhr
F: Bin überrascht, wie grob und vehement schon am Telefon mein Begehren auf Feststellung meiner Staatsbürgerschaft abgelehnt wurde. Jetzt erst recht, was kann ich von vorneherein tun, um weiter zu kommen als die Anfragen unten?
A: Einfach den Antrag einreichen. Sie sollten den SB die Gelegenheit einer Strafbaren Handlung geben. Lesen Sie den Beitrag unter Erprobtes lesen.
F: Hallo alle zusammen!
Schön, dass es euch gibt!
Es gibt folgende Herausforderung.
Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis schriftlich beantragt.
Vom Landratsamt kam folgendes Schreiben (mit fehlerhaftem Deutsch und des Fehlens von Kommas).
Ihr Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises vom 12.06.2020
Sehr geehrte Frau Gerung, (ich heiße anders)
mit Antrag vom 12.06.2020 beantragen Sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.
Sie geben keine Begründung an wofür Sie diesen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen.
Ihrem Antrag fehlt somit das Sachbescheidungsinteresse weshalb Ihre Antrag abzulehnen sein wird. Wir raten Ihnen deshalb Ihren Antrag formlos zurückzunehmen da dieser ansonsten kostenpflichtig abgelehnt wird.
Anbei senden wir Ihnen einen Vordruck für die Antragsrücknahme zu.
Mit freundlichen Grüßen
Frage: Wie soll ich darauf reagieren? Ich weiß, dass es eine allgemeine Weisung/Verwaltungsvorschrift in Staatsangelegenheiten gibt, die genau so eine Ablehnung beinhaltet. Jetzt ist das zwar nur eine Verwaltungsvorschrift, aber trotzdem weiß ich jetzt nicht, ob ich reagieren muss und wie oder ob ich gar nichts machen soll.
Es wäre ganz toll, wenn ihr mir da weiterhelfen würdet.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG
F: 1. Schreiben: "müsssen Sie zudem ein berechtigtes Interesse nachweisen, d.h., dass Behörden bzw. öffentliche Stellen an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit zweifeln"; 2. Schreiben: "Die Anträge werden abgelehnt." "Die Missbräuchlichkeit des Begehrens ergibt sich zweifelsfrei und ohne jeden weiteren Prüfungsbedarf schon aus den von Ihnen bei Ihrer Antragstellung selbst gemachten Angaben im Wohnsitzstaat `Preußen´ zu wohnen un der begehrten (teilweisen) Anwendung des RuStAG in der Fassung vom 22. Juli 1913." "nutzlose und unlautere Zwecke". "Rechtsbehelf: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden." Macht dies Sinn? Begründung?
F: Hallo,
da von den Ämtern ständig ein Sachstandsinteresse verlangt wird und auch darauf hingewiesen wird, dass ja die Staatsangehörigkeit durch einen Personalausweis belegt würde, schon vor bwz. beim Einreichen des GS einen ESta-Auszug zu beantragen. Dort müsste dann ja stehen, dass ich Staatenlos bzw. Ausländer bin. Das müsste dann doch auch bei dem Wiederspruch helfen.
Danke.
A: Im ESTA Register stehen Staatenlose nicht drin. Dazu ist der SB bei der Straftat nicht auch noch zu unterstützen. Zumal eine Argumentation beim SB die Straftat nicht verhindern.
F: Gibt es Erfahrungen mit Anträgen nach §133 des SGB 12 für Deutsche?
A: Ja gibt es! Sie werden nicht bearbeitet. Ein Bescheid ist seit 22.07.2015 offen.
F: kann ich überhaupt was tun, wenn der Antrag einfach ignoriert/nicht mehr bearbeitet wird?
Hatte beim Sachbescheidsinteresse nach euren Empfehlungen geantwortet, danach keine Reaktion mehr, eine Sachstandsanfrage bleibt auch unbeantwortet. Insgesamt 5 Monate (Tübingen).
Ich vermute wenn ich KEINE Ablehnung bekomme, sieht es schlecht aus.
Neuantrag beim BVA direkt für Inländer geht glaube ich nicht, oder? (Neuantrag anderer Landkreis muss ich ausschließen). Also, kann ich irgendwas tun?
A: Eine Sachstandsanfrage kann da helfen. Die BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig.
F: Guten Tag. Meine Nachweise nach Abstammung liegen vor. Doch verweist mich meine Behörde darauf, dass zwingend ein Sachbescheinungsinteresse vorliegn muss - Urteil VG München vom 11.12.2019 M25 K 17.2264
Kann mir jemand bei der Lösung behilflich sein, bzw. Kontakt zu einem Anwalt vermitteln? Das urteil erscheint mir als Nicht-Jurist willkürlich. Besten Dank vorab!!!
A: Es gibt kein Sachbeschädigungsinteresse im StAG. Das Urteil des VG München ist auch eine Einzelfallendscheidung und auf Sie nicht anzuwenden. Dazu dürfte dem VG München auch die Kompetenz für Gesetze des Bundes fehlen. Tätig werden können Sie aber erst nach dem Ablehnungsbescheid. Einen Systemanwalt verbrennt sich daran nicht die Finger.
F: Liebes GS Team,habe eine weitere Ablehnung erhalten obwohl ich dies gut begründete.Die Behörde formuliert dies wieder mit den gleichen Argumenten,keine Bearbeitung.Dieses Spiel möchte ich so nicht weiter machen,was kann ich tun?Eine Bitte habe ich,keinen TS Server, geben Sie mir eine mögliche andere Lösung für den "Behörden"Willkür,danke viele Grüße Spero
A: Es gibt keine andere Möglichkeit wie den TS3 Server.
F: Bin im Besitz des Gelben Scheines und habe den Antrag für meine Tochter gestellt.
Jetzt soll sie eine erweiterte Meldebescheinigung n.§5, Abs.2 Bundesmeldegesetz sowie Kopie ihres Perso einrechen und ich als Inhaber des Staasangehörigenausweises soll ebenfalls eine Meldebescheinigung n. §45 Abs.2 Bundesmeldegesetz mit Angabe der Staatsangehörigkeit vom akt. Meldeort einreichen?
A: Eine erweiterte Meldebescheinigung ist wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Fragen Sie doch einmal nach der gesetzlichen Grundlage. Eine Aufenthaltsbescheinigung wäre angebracht. Die Person Personalausweis(Name) ist auch nicht mit dem Antragsteller(Familienname) übereinstimmend. Die Person Familienname dürfte in der Verwaltung keinen Personalausweis haben.
F: Habe den Auftrag zur Deutschen Staatsangehörigkeit bei meiner Ausländerbehörde in Auftrag gegeben. Habe jetzt nach sechs Wochen ein Antrag zu Ausfüllen bekommen den ich sicherlich nicht ausfüllen werde. In dem Anschreiben steht ich hätte einen Antrag zur Ausstellung eines Staatsangehörigenausweises gestellt. Ich habe einen Auftrag zur Feststellung meiner Deutschen Staatsbürgerschaft gegeben. Nun bekomme ich einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehlrigkeitsausweises oder Ausweis zur Rechtsstellung als Deutscher Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit. Dann muss ich ankreuzen zwecks der Urkunde und für was ich Sie benötige. Bitte um Hilfe ich weiß nicht was ich nun tun soll ich weiß dass ich veräppelt werde.
F: Hallo,ich benötige Ihren Rat.Den ersten Antrag auf den Gelben Schein kam zurück.Stellte einen Erneuten Antrag und schrieb das es keine rechtliche Grundlage für das Sachbescheidungsinteresse gebe.Darafhin bekam ich eine Absage/Antrag geht ins Leere,es sei ein Verwaltungsakt wo ich keine Rechtsmittel einlegen kann. Ich hätte die Möglichkeit eine Verpflichtungsklage einzureichen beim Gericht. Da habe ich als rechtloser keine Chance,ist meine Meinung.Aufgeben ist bei mir nicht drin aber was kann ich tun? LG Spero
F: Hallo,
ich werde langsam unruhig. Der Antrag wurde nach 1 Monat mit dem üblichen fehl. Sachbescheidsinteresse beantwortet. Habe dann vor 5 Wochen nach euren Empfehlungen geantwortet.
Jetzt Frage: Wenn ich eine Untätigkeitsklage einleiten möchte, rechne ich jetzt ab der Antragseinreichung oder ab der letzten Antwort des "Sachbearbeiters"? Empfiehlt sich die Untätigkeitsklage anzukündigen? Oder gibt es einen Weg die "Bearbeitung" zu beschleunigen?
Danke, dass es euch gibt.
A: Vor welchem Gericht wollen Sie Klagen? Gericht 17 Ente süß sauer? Die Bearbeitung kann schon einmal 3 Monate dauern. Eine Sachstandsanfrage könnte helfen die Sache zu beschleunigen. Aber dafür scheint es noch ein bisschen früh zu sein.
F: Hallo...ich habe natürlich auch eine Ablehnung bekommen.Wie kann ich dem gegenüber treten?
F: Hallo! Habe diese Woche die Ablehnung meines Antrags auf die Ausstellung des Ausweises bekommen. Mit Rechtsbehelfsbelehrung.... wie geht es jetzt weiter?
F: Hallo, habe Probleme mit dem TS3 Client - bekomme immer die Meldung, daß der Server einen neuere Client Version verlangt, geht das nicht mit der TS 3.0.19-Version?
A: Dann sollte ein Update helfen!
F: Hallo, habe Antwort auf meinen Antrag bekommen: "Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von niemand angezweifelt wird, steht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14.03.2016 - VG 8K - 4832/15) - Was nun?
F: Danke für die schnelle Antwort. Kann mann den Antrag noch mal stellen ?
F: Gibt es einen Zeitpunkt an den die Anträge verfallen ? Meinen Antrag habe ich vor fast 4 Jahren gestellt . Dieser wurde bis heute leider nicht bearbeitet. Danke.
A: Eigentlich nicht! Aber nach 4 Jahren wird der wohl in den Rundordner gewandert sein. Da hätten Sie nach 3 Monaten schon mal nachharken müßen.
F: Gibt es Erfahrungen zur aktuellen Bearbeitungsfrist durch das Bundesverwaltungsamt?
A: Das kann schon mal 3 Monate dauern. Danach sollte eine Sachstandsanfrage folgen!