F: wie soll man reagieren zum sachbescheidungsinteresse
F: Gleich noch eine Frage,Ich soll Belege beifügen,welche öffendliche Stelle den Nachweis benötigt.Kann ich mich auf die Antwort vom Land Baden-Würtemberg berufen?Oder persönliches Interesse angeben?
Danke für die Hilfe!LG
A: Fragen Sie doch mal den SB welche rechtliche Grundlage seine Forderung hat. Das StAG gibt diese Forderung nicht her.
F: Hallo, ich habe heute eine Antwort auf meinen Antrag erhalten.
Die Sachbearbeiter lehnen eine Bearbeitung meines Antrages erstmal ab, da kein schutzwürdiges Interesse nach § 30 ABS.1 StAG vorliegt. Ein reines Besitzinteresse oder Begehren vorsorglicher Ausstattung ist nicht schutzwürdig.
Ich solle eine Erklärung mitteilen warum ich den Ausweis beantrage.
Auf welche Grundlage berufe ich mich nun?
Danke für eure Antwort. :)
F: Guten Tag,
leider habe ich nun den offiziellen Ablehnungsbescheid aufgrund fehlendem Sachgrundnachweis für unseren Antrag erhalten und soll hierfür auch noch 54 € Bearbeitungsgebühr zahlen. Was empfehlen Sie nun zutun? Herzlichen Dank für eine Antwort!
F: Hallo,
bei Anfrage der Staatsangehörigkeitsbehörde (Land Brandenburg) bekam ich die Aussage, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis grundsätzlich nur ausgestellt wird, wenn 1. ein begründetes sachliches Interesse besteht und 2. wenn nachgewiesen werden kann, das eine deutsche Behörde die eigene "Staatsangehörigkeit" anzweifeln würde!
Wie geht man in diesem Fall am besten vor, um die Behörde zur Bearbeitung des Antrags "zu motivieren"? Vielen Dank!
F: Nach drei Anträgen zum GS,dreiAblehnungen mit jeweiligen Argumenten dazu,anschließender Fachaufsichtsbeschwerde die auch nicht akzeptiert wurde.Weitere begründete Argumente folgten von mir.Seit Ende Juni nichts mehr gehört.Werde nun eine Sachstandsanfrage machen.Eine andere Frage ist,bei Anschriftenänderung gebe ich dies mit an,muß der Antrag deswegen neu gestellt werden?Sollte der Persi die Änderung erhalten?Beim Antrag auf den grünen Reisepass in Druckschrift oder Schreibschrift unterschreiben?Das sind viele Fragen,danke für eure Hilfe LG Spero
A: Ein Perso oder Reisepass haben im Antrag nichts zu suchen. Die Adressänderung können Sie der Sachstandsanfrage beifügen.
F: Laut Gemeinde darf man keine Geburtsurkunde vor 1910
aufstellen. Somit bekomme ich keine da mein Opa 1902
geboren ist . Stimmt das so?
Mit freundlichen Grüßen
S. Fallenbeck
A: Es liegt im Rahmen der Möglichkeiten, dass diese Urkunden nicht mehr vor Ort sind. Fragen sie im zuständigen Archiv nach.
F: Hallo habe vor 3Jahren einen Antrag gestellt für den gelben Schein bekam eine Absage mit der Begründung das es nicht notwendig wäre da sie Wissen das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe ,der Brief wurde auch vom Regierungsrat Dr.Jungtunen unterschrieben es wurde auch keine Gebühr erhoben ist es sinnvoll noch mal einen Antrag einzureichen oder nicht.
A: Wenn Sie mittlerweile umgezogen sind kann es Sinn machen den Antrag neu zu stellen. Aber eigentlich haben Sie alles was Sie brauchen. Was fehlt ist bestimmt nur Wissen.
F: Habe den gelben Schein beantragt, würde abgelehnt mit dem Hinweis auf Paragraph sechs des Personalausweisgesetz. Und keine unklare Lage. Ebenfalls kein Schutzbedürfnis . Wie kann ich ihn dennoch bekommen?
A: Die Begründung zeigt dem Verfall diese Verwaltung. Treu nach dem Motto, Hauptsache es steht irgendwas drin. Egal ob es dazu passt oder nicht.
TS3 Server täglich Ab 19:30 Uhr
13.09.2020
Kontrollsüchtige Nervensäge
F: Servus, ich hab da eine Frage bez. Antragstellung. Könnte die Bearbeitung durch Corona jetzt länger dauern?
Ab wann kommt die Aufforderung nach 25 € Bearbeitungsgebühr?
A: Kontrollsüchtige Nervensäge gibt einen Daumen hoch!
Die Bearbeitung sollte auch mit C nicht länger als 3 Monate dauern. Die Gebühr ist nach der Bearbeitung fällig. Eine längere Bearbeitungsdauer ist aber schon einmal ein gutes Zeichen. Nach 3 Monaten kann man einmal eine Sachstandsanfrage machen.
F: Guten Tag,
wie sieht es denn zur Zeit in den beiden freien Hansestädten im Norden aus bezüglich der Antragsstellung? Machen die Sachbearbeiter hier noch ordentlich ihre Arbeit oder gibt es hier Ablehnungsbescheide?(Grund: fehlendes Sachbescheidungsinteresse? Wie ist eure Erfahrung in dieser Zeit?
A: Unsere Erfahrung ist bei der Frage vollkommen uninteressant. Sie sollten Ihre Entscheidung nicht von einem Sachbescheidungsinteresse abhängig machen. Auch ein Ablehnungsbescheid hat rechtliche Folgen. Diese sind für Anfänger in dem Thema sogar Interessanter und leichter zu händeln.
F: ich hatte für mich und meine Frau den Staatsangehörigkeitsausweis am 14.05.2020 beim Landratsamt beantragt und bekam die ablehnde Antwort am 19.05.2020 "ohne Vorliegen eines Sachbescheinigungsintresse". Was raten Sie mir bitte?
F: Guten Tag. Ich möchte mal was sagen. Ich habe auch den GS und den "Antrag zum Personlausweis!" auf dem Pad mit i.A.unterschrieben. Die SB hat das i.A.entfernt. Sie sagte, der Personalausweis könne nicht mit i.A. unterschrieben werden. Ich habe gesagt das das Betrug ist, da mir somit meine Rechte streitig gemacht werden. Ich bin doch im recht, stimmts?
A: Das könnte man durchaus als Straftat bezeichnen! Aber Sie messen dem Perso zu viel Bedeutung bei.
F: mein Antrag auf Feststellung der dt. SA wurde abgelehnt - mein Widerspruch wurde vom Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen - welche Möglichkeiten habe ich / bleiben mir denn sonst noch, um in den Besitz des "gelben Scheins" zu kommen?!?
F: Widerspruchsbescheid in der Widerspruchssache wegen Staatsangehörigkeitsrecht: Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Die Widerspruchsführer haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann Klage erhoben werden. Zielführend?
A: Nein das ist nicht Zielführend! Gericht 17 süß sauer ist nur die lange Bank und ist mit unnötigen Kosten verbunden.
F: Hallo, ich hatte vor zwei Wochen meinen Antrag bei der Ausländerbehörde mit allen Unterlagen abgegeben und habe jetzt die Mitteilung bekommen, dass kein Sachinteresse für eine Staatsangehörigkeitsfeststellung bestünde und mein Antrag daher nicht bearbeitet werden könne. Was kann ich da tun???
F: Hallo!
Kann mir ein Landratsamt vorschreiben, dass ich zur Beantragung NUR ihr Formular verwenden darf??
Oder kann ich mein bereits fertig ausgefülltes Formular vom Bundesverwaltungsamt zum LRA schicken mit den nötigen Unterlagen?
A: Es gibt keine Vorgaben für die Form! Der Antrag kann auch Formlos oder zur Niederschrift gestellt werden. Fragen Sie doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage.
F: Hallo !
Ich habe einen Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis gestellt. Ich hatte alle Unterlagen dabei bis Vorfahren zu 1847 ! der Sachbeamter fragte nach einem Grund wofür ich den GS benötige.Familiensache im Ausland meine Antwort...dazu brauchen sie den nicht...dafür reicht der Reisepass...er wolle schriftlich belegt haben welche Behörde den Ausweis von mir verlangt. erst dann könne ich den GS bekommen.Er hat den Antrag angenommen mir die Annahme quittiert. Aber ohne Nachweis keinen GS....was mache ich nu ?
F: Hallo alle zusammen. Mein Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wurde abgelehnt. Der Behörde fehlt weiterhin ein geeigneter Nachweis über mein berechtigtes Interesse an der Feststellung meiner deutschen Staatsangehörigkeit. In dem Schreiben wird u. A. auch darauf hingewiesen, dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nicht abhängig ist von der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweise. Weiter wird in dem Schreiben unter Rechtsbehelfsbelehrung darauf hingewiesen, dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage erheben kann. Den Rechtsweg zu bestreiten sehe ich aktuelle wenig Chancen auf Erfolg. Auch sehe ich hier aktuell kein weiterkommen. Vielleicht habt Ihr noch einen Ratschlag, oder sogar Erfahrung mit dem Umgang einer Ablehnung?
F: Hallo, mein Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis wurde so beantwortet: "Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gemäß § 30 Abs. 3 StAG um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt, dem verwaltungsrechtlich ein schutzbedürftiges Sachbescheidungsinteresse zugrunde liegen muss, d.h. die deutsche Staatsangehörigkeit muss klärungsbedürftig sein (vgl. BAyerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08.08.2018, AZ 5 ZB 18.844.)
Da Sie bei der Antragstellung dieses Sachbescheidungsinteresse weder belegt noch durch Unterlagen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht haben, haben Sie die Möglichkeit, dies bis zum 03.08.20 schriftlich nachzuholen." Ansonsten kein Ausweis.
Können Sie mir helfen? Der Anwalt, den ich kontaktiert habe, meinte: Keine Chance..
Gerne bezahle ich Ihre Arbeitszeit.
Mit besten Grüßen! B.
F: Meinem Widerspruch gegen den Ablehnungsentscheid kann "nicht abgeholfen" werden. Er wird "dem Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung" vorgelegt - mit dem Antrag, meinen Widerspruch "als unbegründet zurückzuweisen". Erfahrungswerte?
A: Das ist die Verteilung von Verantwortung. Der SB möchte auf Biegen und Brechen die Entscheidung nicht übernehmen. Deswegen wird Verantwortung weitergereicht.
TS3 Server täglich Ab 19:30 Uhr
F: Bin überrascht, wie grob und vehement schon am Telefon mein Begehren auf Feststellung meiner Staatsbürgerschaft abgelehnt wurde. Jetzt erst recht, was kann ich von vorneherein tun, um weiter zu kommen als die Anfragen unten?
A: Einfach den Antrag einreichen. Sie sollten den SB die Gelegenheit einer Strafbaren Handlung geben. Lesen Sie den Beitrag unter Erprobtes lesen.
F: Hallo alle zusammen!
Schön, dass es euch gibt!
Es gibt folgende Herausforderung.
Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis schriftlich beantragt.
Vom Landratsamt kam folgendes Schreiben (mit fehlerhaftem Deutsch und des Fehlens von Kommas).
Ihr Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises vom 12.06.2020
Sehr geehrte Frau Gerung, (ich heiße anders)
mit Antrag vom 12.06.2020 beantragen Sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.
Sie geben keine Begründung an wofür Sie diesen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen.
Ihrem Antrag fehlt somit das Sachbescheidungsinteresse weshalb Ihre Antrag abzulehnen sein wird. Wir raten Ihnen deshalb Ihren Antrag formlos zurückzunehmen da dieser ansonsten kostenpflichtig abgelehnt wird.
Anbei senden wir Ihnen einen Vordruck für die Antragsrücknahme zu.
Mit freundlichen Grüßen
Frage: Wie soll ich darauf reagieren? Ich weiß, dass es eine allgemeine Weisung/Verwaltungsvorschrift in Staatsangelegenheiten gibt, die genau so eine Ablehnung beinhaltet. Jetzt ist das zwar nur eine Verwaltungsvorschrift, aber trotzdem weiß ich jetzt nicht, ob ich reagieren muss und wie oder ob ich gar nichts machen soll.
Es wäre ganz toll, wenn ihr mir da weiterhelfen würdet.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG
F: 1. Schreiben: "müsssen Sie zudem ein berechtigtes Interesse nachweisen, d.h., dass Behörden bzw. öffentliche Stellen an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit zweifeln"; 2. Schreiben: "Die Anträge werden abgelehnt." "Die Missbräuchlichkeit des Begehrens ergibt sich zweifelsfrei und ohne jeden weiteren Prüfungsbedarf schon aus den von Ihnen bei Ihrer Antragstellung selbst gemachten Angaben im Wohnsitzstaat `Preußen´ zu wohnen un der begehrten (teilweisen) Anwendung des RuStAG in der Fassung vom 22. Juli 1913." "nutzlose und unlautere Zwecke". "Rechtsbehelf: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden." Macht dies Sinn? Begründung?
F: Hallo,
da von den Ämtern ständig ein Sachstandsinteresse verlangt wird und auch darauf hingewiesen wird, dass ja die Staatsangehörigkeit durch einen Personalausweis belegt würde, schon vor bwz. beim Einreichen des GS einen ESta-Auszug zu beantragen. Dort müsste dann ja stehen, dass ich Staatenlos bzw. Ausländer bin. Das müsste dann doch auch bei dem Wiederspruch helfen.
Danke.
A: Im ESTA Register stehen Staatenlose nicht drin. Dazu ist der SB bei der Straftat nicht auch noch zu unterstützen. Zumal eine Argumentation beim SB die Straftat nicht verhindern.