Besucher letzten 24h:
682
Besucher letzte Woche:
4.150
Besucher letzten Monat:
18.635
Besucher gesamt:
3.707.614
Besucher online:
1


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2827

24.04.2024

1476

24.04.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3369

14.04.2024

14.07.2015
Klaus
F: Mein Vater wurde als Deutscher 1913 in Zürich geboren, in dem Geburtsauszug aktuell steht bei Heimatort Deutschland und nicht ein Bundesstaat, obwohl bei dem gleichen Geburtsauszug des Bruders 2007 der Heimatort und der Bundesstaat eingetragen war, die originale Eintragung ist heute, auf Anfrage, nicht mehr möglich, somit wäre meine Abstammung Deutschland?

A: Holen Sie einfach noch Ihren Großvater mit ins Boot. Er dürfte wohl in einem Bundesstaat geboren sein, da kann es dann keine 2 Meinungen mehr geben. Die Verwaltung sucht nämlich oft jeden Krümel, um eine falsche Ableitung zu rechtfertigen.


14.07.2015
Ralf
F: Auf Seite 2 des Formulares F Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird unter Punkt 4 nach dem Erwerb der Staatangehörig durch... abgefragt. Da ich adoptiert wurde, bin ich mir nicht sicher was ich hier eintragen soll (ich wurde an Kindes statt angenommen und trage den Nachnahmen meines Adoptivvaters). Abstammung oder Adoption?

A: Adoption mit Ableitung über den Adoptivvater.


14.07.2015
Rosa
F: Ich hatte Anfang Februar meine Unterlagen per Einschreiben an das zuständige Ausländeramt/Behörde gesendet.Die Unterlagen sind dort zwar eingegangen, allerdings gab es bis dato keine Rückmeldung. Gibt es eine Frist, bis wann sich die Behörde bei einem gemeldet haben müssen?Vielen Dank.

A: Nein, die gibt es nicht. Erkundigen Sie sich doch einfach mal nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand.


14.07.2015
sasch
F: Guten Tag, ich werde den gelben Schein beantragen. Mein urgroßvater geb. 1882 in Posen.Habe jetzt einen beglaubigten Auszug aus dem Standesamt. Darin steht die Heirat meiner Großeltern im ersten Teil und im zweitem Teil deren Eltern(Meine Urgroßeltern)mit Datum der Hochzeit Ihrer Hochzeit.Im Teil drei steht als Kind mein Vater.Würde das als Nachweis tatsächlich ausreichen?Kann ich gleich den Gelben Schein für meine ehelichen Kinder mit beantragen?Danke für die Antwort im Vorraus

A: 1. Das sollte ausreichen.
2. Ja


14.07.2015
Rudi
F: Mein Großvater ist am 03.08.1913 in Bayern geboren. Habe gelben Schein nach RuStaG beantragt und muß nun feststellen das im Esta Register nichts eingetragen ist, dass eine Abstammung nach RuStaG nachweist. Muß mein Großvater vor dem 22.07.1913 geboren sein? Es heißt doch immer vor 1914

A: Der genaue Termin ist der 27.07.1914, alles davor ist sicher.


14.07.2015
Gorbi
F: Muss ich die Einbürgerungsurkunde mit bei den Antrag beilegen oder komm ich dann in den Gebiets von 1937?

A: Die Frage ist grundsätzlich, ob aufgrund Ihrer Einbürgerung die Verwaltung sich überhaupt auf eine erneute Feststellung einläßt. Aber versuchen können Sie es. Sorgen Sie aber auf jeden Fall dafür, daß Sie beweisen können, Ihren Antrag so und nicht anders eingereicht zu haben. Lassen Sie das mit der Einbürgerung zunächst erstmal weg.


14.07.2015
Ingo
F: Nach wem muss ich ableiten nach leiblichen Vater oder nach adoptiv Vater.Meine Mutter war mit beiden verheiratet.

A: Dem Adoptiv Vater.


14.07.2015
Petra
F: Welcher Stammbaum Abstammung gilt für mich?Mein Vater ist Ungar, wurde erst in den 70er Jahren eingebürgert,in meinem Kinderausweis stand eine lange Zeit,Staatsangehörigkeit ungekärt.Zwecks Beantragung Staatsangehörigkeitsnachweises kann ich nur in der Linie meiner Mutter nachweisen das alle Vorfahren um 1900 dem Königreich Preußen zugeordnet waren.Ich selbst bin in Deutschland /Wiesbaden 1963 geboren.Mein Vater ist mittlerweile zurück nach Ungarn und besitzt keinen deutschen Personalausweis mehr.Vielen Dank für eine Antwort die mir weithilft um weitere Schritte einzuleiten.

A: Das läßt sich so nicht beantworten:
eheliche Geburt > Vater
uneheliche Geburt > Mutter


14.07.2015
Stephan
F: Hallo, das Stammbuch meiner Mutter ist vorhanden mit Urkunden zurückreichend bis ca. 1800. Das meines Vaters ist im Krieg verbrannt und liegt somit nicht mehr vor. Ich bin ehelich geboren, meine sind nicht geschieden. Kann ich den gelben Schein auf dem Stammbach meiner Mutter beantragen ?

A: Leider nein, Sie müssen über Ihren Vater ableiten und sich die Urkunden aus den jeweiligen Standesämtern besorgen.


14.07.2015
Reiner
F: Mein Sohn ist 14 Jahre alt, muß ich für meinen Sohn einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, Oder ist er solange er keinen Personalausweis beantragt automatisch Preuße?

A: Auch für ihn sollten Sie seine Bundesstaatsangehörigkeit feststellen lassen.


14.07.2015
Florian
F: Stimmt meine überschlägige Einschätzung, dass ich den gelben Schein nicht beantragen kann, wenn mein Vater österreichischer Staatsbürger war (auch die Vorfahren) und "nur" meine Vorfahren mütterlicherseits deutsche waren?

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten).


14.07.2015
Sepp
F: Mein Urgroßvater ist 1861 in Leimbruck/Plan- Sudetenland geboren (Volksdeutscher), meines Wissens war das zu dieser Zeit (1815 -1866) das Territorium des Deutschen Bundes. Besteht durch diesen Umstand die Möglichkeit die Abstammung nach Rustag abzuleiten, oder muß man evtl. soweit zurück, bis man auf einen Vorfahr kommt, der auf preußischem oder bayerischen Boden geboren ist.

A: Letzteres sollten Sie versuchen. Bleibt dies erfolglos, dann melden Sie sich bitte nochmal über unser Kontaktformular (unten).


14.07.2015
helmut belding
F: wo kann ich den antrag auf staatsangehörigkeit runterladen ich wohne in annaburg landkreis wittenberg

A: Hier auf dieser Seite unter Praktisches.


14.07.2015
Matzinger
F: Wenn mein Opa vor 1913 in Württemberg geb. trage ich im Antrag dann Königreich Württemberg ein?? Besten Dank

A: Ja


14.07.2015
Harvey Preuss
F: Zitat (HeimatundRecht): "Ich musste eine beglaubigte Kopie meiner Geburtsurkunde und meiner Eltern vorweisen, um diesen gelben Schein zu bekommen. Der Nachweis, dass ich und meine direkten Vorfahren im Gebiete des deutschen Reiches geboren sind, war zwingend notwendig. Der Personalausweis war vollkommen uninteressant. Dann war noch eine Aufenthaltsbescheinigung nötig, das ich immer noch im Gebiete des Deutschen Reiches wohne. Damit musste ich zur Ausländerbehörde, um den Staatsangehörigkeitsausweis mit meinen Familiennamen zu beantragen. Dieser Beantragungsvorgang war auch rechtlich richtig, denn ich bin staatenlos. Damit ist die gesetzliche Anforderung zur Antragstellung erfüllt." Ich möchte als Personalausweisopfer meinen Staatsangehörigkeitsausweis mit Familiennamen erhalten. Der PA ist mangels Familiennamen ungültig (allerdings mit Rechtsfolgen). Die Feststellung nach BVA F und RuStAG 1913 § 4 Abs. 1 ist mit Frist beantragt. Macht es Sinn, dass ich mir a) eine Aufenthaltsbescheinigung (gem. obigen Zitat) und/oder b) einen grünen RP besorge. Was ist das Beste, was ich jetzt noch vor Fristablauf machen kann?

A: Wenn die "Behörde" nach Einreichung des Antrages eine Meldebescheinigung verlangt, dann schicken Sie eine Aufenthaltsbescheinigung. Ansonsten gilt: Erst gelb dann grün. Das alles und noch mehr steht aber auch unter unserer Rubrik "ERPROBTES".


14.07.2015
Rudolf
F: Habe alle Unterlagen für den Antrag Staatsbürgerschaft zusammen. In der Meldebescheinigung ist die Staatsangehörigkeit "deutsch" nicht vermerkt, jedoch in der Aufenthaltsbescheinigung. Welche gebe ich ab? g

A: die Aufenthaltsbescheinigung


14.07.2015
Wizzan
F: Hallo zusammen. Nun habe ich nach 1 jahr und 2 monaten dokumenten suche , meinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Kurz zur schilderung; ich habe meinen Antrag zur kreisverwaltung geschickt, die mich prompt 2 tage später anrief und mir mitteilte, das mein Antrag hier falsch sei. Dieser muss bei der Stadt in der Ausländerbehörde gestellt werden. Die Dame rief nur an um mir mitzuteilen, das Sie meinen Antrag weiterleiten per Hauspost zu Herrn XXX. soweit ok. Ich bekam daraufhin ein Brief von dem Herrn XXX mit dem Betreff ; Ihr Antrag auf die deutsche STA gemäß RUSTAG 1913. Wo er schrieb das ich ja schon als deutscher im Melderegister stehen würde und das mein Antrag erst Sinn machen würde, wenn ich ein STAG-Ausweis benötige. Ich schrieb Ihn per Email an ( ich weiss nicht die feine Art in der Thematik), ob mein Antrag F und Anlage V angekommen sei. Dies verneinte er. somit rief ich am LAndkreis nochml an. Wo mir gesagt wurde, das es wohl mit der Hauspost verloren ging ( LACH) Ich daraufhin HernnXXX eine Email mit der Erkenntnis geschrieben. Und teilte ihm mit, wenn er im Hause ist damit ich einen neuen Einreichen kann. ( unter bestätigung der Abgabe dessen) er teilte mir prompt mit das ich dies heute um 9 Uhr bei Ihm machen darf und meinen Perso und 25€ mitnehmen soll. Ich bin also heute morgen dahin. Mir bescheinigt das ich den Antrag nachgereicht habe und konnte trotzdessen meinen Schein schon mitnehmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ausweis brauchte ich nicht vorzeigen. Ist dies nun ein falscher STAG Ausweis? Da mein Name Normal geschrieben ist und nicht in Sperrschrift (wie ich mal gelesen habe). Was wäre mein nächster zu machender Schritt.Vielen herzlichen Dank

A: Wenn der Name richtig geschrieben ist (Max Mustermann) ist bis zum ESTA alles in Ordnung.


14.07.2015
riemen
F: hallo. ich hab unwissen von eurer seite schon den grünen reisepass, weil ich den roten verloren habe und dringend ins ausland musste :-) :-) :-) !!! Spaass bei seite, auf jeden fall habe ich den weg gewählt: erst grün und bin jetzt bei dem gelben schein dabei. was ändert es ob ich erst grün oder erst gelb mache ??

A: Gar nichts. Wenn Sie den grünen Paß schon geschafft haben vorher zu erlangen, umso besser.


14.07.2015
Sonja
F: Wie geht man damittheoretisch in dieser Situation um wenn ein männlicher Beamte bei der persönlichen Antragsstellung z.B.Königreich Preussen im Antrag einfach durchstreicht? Eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen und Antragsformular neu ausdrucken und einreichen?

A: Ja genau so.


14.07.2015
Susanne
F: Kann ich meinen Antrag direkt beim BVA einsenden, oder muss ich das Standesamt bzw. die Ausländerbehörde an meinem Wohnsitz anschreiben. Vielen Dank vorab für die Beantwortung

A: Das BVA ist nur für Deutsche zuständig, die ihren Wohnsitz im Ausland genommen haben.


14.07.2015
Antoni
F: Habe meine Vollauskunft bekommen, dort steht Staatsangehörigkeiten: deutsch(Staatsangehörigkeitsausweis der Stadt Tgb.Nr.: xxx) habe nach 1913 RUStAG den Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis gestellt. Ist dieser Eintrag jetzt so richtig?? Oder muss dort stehen , die glaubhaftmachung der deutschen staatsangehörigkeit??

A: Hauptsache ist der Ausweis steht drin.


14.07.2015
Kai
F: Ich habe die notwendigen Unterlagen zusammen und bin mir nun nicht sicher, wohin der Antrag gestellt werden muss. Bei der Ausländerbehörde meines Großvaters oder an meine hiesige Ausländerbehörde ?

A: An Ihre Ausländerbehörde.


14.07.2015
Patrick
F: hallo. ich habe alle unterlagen zusammen und will heute meinen antrag abgeben mit einem blatt auf dem folgendes steht: Abgabe meines Antrags auf Staatsangehörigkeitsausweis Sehr geehrte Frau ……. Anbei mein Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis. Von Vornherein möchte ich sagen, dass ich meinem Antrag nichts hinzuzufügen habe. Unterlagen wie Meldebescheinigungen von Vater, Großvater, etc. sind Daten dritter auf die ich keinen Zugriff habe. Zudem sind diese nicht mehr zu ermitteln. Sollte eine Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis ohne diese Dokumente nicht möglich sein, oder sollte Sie sich weigern den Antrag zu bearbeiten, schicken Sie mir bitte eine kostenpflichtige Ablehnung unter Nennung der dazugehörigen Gesetzte, den entsprechenden Rechtsgrundlagen und ich bestehe zudem auf ausschließliche Korrespondenz in rechtsverbindlicher Schriftform. Zudem sollte mein Staatsangehörigkeitsausweis, ein Aktenzeichen besitzen und nicht zeitlich begrenzt sein. Um ein unnötiges Widerspruchsverfahren zu umgehen, bitte ich Sie gleich die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ins Esta- Register einzutragen, ans Bundesverwaltungsamt und an die Gemeinde zu melden (§ 33 StAG), sodass bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, erworben durch Staatsangehörigkeitsausweis eingetragen wird in der Vollauskunft. Ebenfalls führe ich an, diese Personenstandsveränderung an alle in Frage kommenden Stellen weiter zu melden. Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass ich in meinem Antrag nach Geburt (Abstammung) §4 Abs.1 (Ru)StAG ableite! Nach erfolgreicher Ableitung bestehe ich darauf, dass mein Name in capites deminutio minima geschrieben wird, was wie folgt auszusehen hat: Max M u s t e r m a n n, weder Max MUSTERMANN und erst recht nicht MAX MUSTERMANN. In Hoffnung auf positiven Bescheid verbleibe ich Mit freundlichem Gruß Max M u s t e r m a n n ! WAS HALTET IHR DAVON ???

A: Alles gut und schön aber Sie sollten die Bediensteten nicht gleich gegen sich aufbringen und die ganz große Keule rausholen. Meistens ist weniger mehr. Auf willkürliche Nacharbeiten kann man später immer noch reagieren.


14.07.2015
Mario
F: Ich habe nach RuStAG 1913 beantragt, der zuständige Bearbeiter hat eigenmächtig die Angaben Preussen gestrichen und die Nachweise für vor 1938 nicht angenommen. Der EStA-Auszug ist wie er angeblich sein sollte: Geburt(Abst.), § 4 Abs.1 (Ru)StAG. Auf Nachfrage beim BVA, ob daher nur das außerhalb der Klammern Stehende gilt, bzw. es also egal ist, bis wann die Abstammung nachgewiesen wird, der Ausweis und EStA-Eintrag beziehen sich nur auf StAG bis 1938, erhielt ich die Antwort: „…mitteilen, dass die antiquierte die Bezeichnung "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" durch Gesetz vom 15.07.1999 (BGBl. 1 S.1618) in "Staatsangehörigkeitsgesetz" geändert wurde. Die Bezeichnung (Ru)StAG ist eine übliche gesetzestechnische Schreibweise. Hierdurch wird zum Ausdruck gebracht, dass je nach Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses die alte oder die neue Gesetzesbezeichnung anzuwenden ist. Entscheidungen in Staatsangelegenheiten beruhen grundsätzlich immer auf der zum Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage. Ihre diesbezüglich geäußerten Mutmaßungen gehen deshalb fehl.“ Ist das jetzt nichtssagend und ich habe recht, oder hat die Antwort eine tiefsinnige Bedeutung?

A: Es ist erschreckend zu hören, dass Sie es zulassen, dass ein Bediensteter in Ihrem Antrag Änderungen vornimmt. In Zukunft werden wir die Anträge gleich von den Bediensteten ausfüllen lassen. Die scheinen ja zu wissen was Sie tun und sind natürlich dem Antragsteller verbunden. Die Entscheidungen in Staatsangelegenheiten beruhen grundsätzlich immer auf der zum Entscheidungszeitpunkt geltenden und GÜLTIGEN Rechtslage. Werfen Sie hierzu einen Blick in den Artikel 20 Abs. 1 des GG.


14.07.2015
Marco
F: Habe heute den gelben Schein bekommen. Würde alles richtig ausgefüllt (Name klein, Sperrschrift, ist deutscher Staatsbürger). Das alles hat jetzt etwa nur einen Monat gedauert. Alles wurde vom Ausländeramt in Karlsruhe ohne Murren korrekt bearbeitet. Ich hatte sogar eine Kopie des grünen Reisepasses mitgeschickt. Am Mittwoch wird im Standesamt die Vollauskunft abgeholt, der Person abgegeben und eine von der Behörde gestempelte Unterschrift von mir für den ESTA Vorduck gemacht. Danach geht der Kampf weiter! Gruß aus Baden! Marco

A: Herzlichen Glückwunsch! Auch wenn dort sicher "Staatsangehörige(r)" steht... ;-)
Wenn du aktiv werden / bleiben willst, dann melde dich doch bitte nochmal über unser Kontaktformular (unten) bei uns. Was die Abgabe des Persos betrifft, hast du hoffentlich vorher den grünen Artikel zum Thema unter der Rubrik "ERPROBTES" gelesen.


Ergebnisseite 81 von 114
<<  <  76  77  78  79  80  81  82  83  84  85  86  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour