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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Martin G
F: Nochmals ich - habe heute den GS beim Meldeamt abgeholt. Schreibeweise für mich und meine Kinder, meiner Meinung nach korrekt Vorname1 Vorname2 F a m i l i e n n a m e geboren am ... in ... Wohnort ... Landkreis... sind deutsche Staatsangehörige. Ausweis gilt bis zum entfällt.- Allerdings hat dieser kein Aktenzeichen (braucht es das noch oder nicht?)Ort Datum und Unterschrift des Verwaltungsangestellten nur mit Familienname ohne im Auftrag (aber kein Hinweis auf Landkreis und Landrat wie im hier verlinkten Wikipediabild - korrekt evtl. neu oder falsch?) Vollauskunft kann ich am Montag in gedruckter Form abholen im PC aber bereits mit der Angestellten gesehen, dass "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis" hinterlegt ist. Beglaubigte Unterschrift auf ESTA erhalten und versendet. vielen Dank und viele Grüsse

A: Wunderbar, herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Mario
F: Wie sieht der Konventionelle Weg im Einzelnen aus? An wen kann ich mich zwecks Hilfestellung wenden?

A: Dazu brauchen Sie keine Hilfe. Sie lassen die "sonstige Staatsangehörigkeit" einfach außen vor.


14.07.2015
Mario
F: Ich verfolge die Problematik mit dem "Nichtstaat BRvD" seit geraumer Zeit und mit noch mehr Interesse, als ich von dem Gelben Schein gehört habe. Mit Teil I bzw. in Teil II von Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" wird zwar der Weg zum Antrag, respektive Erhalt, des Gelben Schein erörtert, jedoch nur für Deutsche durch Abstammung. Wie sieht der Weg im Einzelnen für mich, der als uneheliches Kind von Jugoslawischen Immigranten, mit 16 auf Antrag meiner Mutter in die BRvD eingebürgert wurde. Ich wurde in den Grenzen von Preußen gebohrten und habe meinen ständigen Wohnsitz innerhalb dieser Grenzen bis heute beibehalten. Wie erhalte ich, der keine Deutschen Vorfahren nachweisen kann, die deutsche Staatsangehörigkeit (Gelben Schein)?

A: Durch Antrag auf konventionellem Wege. Dies ist allerdings nur der halbe Weg, aber jene Rechtsstellung ist immernoch besser, als Ihr derzeitiger Status.


14.07.2015
Martin G
F: sorry das ich nochmals nachfrage zu Esta und Vollauskunft - meine Kinder sind ja auf meinem GS mit drauf, muss dann für die Kinder seperat eine Esta und Vollauskunft beantragt werden? vielen Dank (auch wegen dem Klarstellen der diversen Seiten)und viele Grüsse

A: Ja, denn auch deren Personen sind ja dort gespeichert.


14.07.2015
Jens
F: mein Vater und Opa, Oma sind seit Jahren verstorben, wie bekomme ich es raus wann meine Großeltern verheiratet waren?

A: Hinweise finden Sie auf den Sterbeurkunden und im Auszug aus dem Geburtenregister der Personen. Recherche können Sie auch bei den Geburtsstandesämtern betreiben.


14.07.2015
Je We
F: Hallo ihr liebenden Mitmenschen hier im Forum, nach über 1 Monat gewartete erlösung der letzten Urkunde vom meinem Opa diesmal korrektdes Jahr 1912 geboren bei mir im besitz. Problem ist was ich habe! Wie bekomme ich heraus wann meine Urgroßeltern geheiratet haben? Wie bekomme ich heraus was für ein Beruf mein Opa gehabt hatte? Die einzigsten orginalen Quellen (Vater) lebt über 10 Jahre nicht mehr, er mir hätte sagen können. Mein Vater im alter vom 14 Jahre alt gewesen war, starb sein Vater 1961 (habe ich nur errechnet wann er welches Jahr gestorben sein könnte) Seine ältere Schwester starb im Jahr 1998. Ich sehe schon die Fälle dahin schwimmen und nicht mehr wieder zu finden droht. Dabei bin ich auf der suche nach meiner eigene Identität. Soweit weis ich ja bereits das ich selber im Preußen und meine Vorahnen geboren sind. Der Zeit drehe ich irgendwie mich im Kreis herum. Eine Nachricht würde ich mich ganz glücklich machen, damit ich weiter nach vorne komme. Vielen lieben Dank im Vorraus

A: Wenn Ihr Großvater 1912 geboren wurde, dann brauchen Sie keine Daten Ihrer Urgroßeltern. Auch der Beruf Ihres Opas ist nicht wirklich wichtig für den Antrag. Was Sie nicht wissen, können Sie auch nicht angeben. Für Ihre eigene Forschung empfehlen wir den Suchbegriff "Genealogie" um dahingehend weiter zu kommen.


14.07.2015
gunter p.
F: Ich bin 83 Jahre,ausserehelich geb.meine Mutter geb. 1907 Habe Geb. u.Sterbeurkunde der Mutterr was brauche ich noch

A: Nichts! Antrag ausfüllen abgeben fertig.


14.07.2015
Micha
F: war Graslitz vor 1913 deutsch ?

A: nein


14.07.2015
Micha
F: Hallo , mein Grossvater wurde 1900 in Graslitz (Böhmen ) geboren. Kann ich durch bzw. mit diesem Geburtsort den Gelben Schein beantragen?

A: Wie gesagt, da Graslitz nicht in einem Bundesstaat liegt wird das so nicht funktionieren. Gehen Sie wenn möglich noch eine Generation weiter zurück, vielleicht haben Sie dann mehr Glück.


14.07.2015
Martin G
F: Hallo zusammen, ich habe meinen GS wie bei Euch beschrieben vor ca 3 Monaten für mich und meine Kinder beantragt. Nun habe ich die Info und Kostenrechnung erhalten, mit dem Hinweis "Ausstellung eines staatsangehörigkeitsausweises ° §38 Abs 1 StAG i.V. mit § 1 Abs 1 Nr 4, § 3 Abs 1 StAGebV. Was bedeutet dieses nun genau für mich - rchtig oder falsch? Eine vollauskunft bei der Gemeinde kann man gleich beantragen oder muss zuerst das ESTA angeschrieben werden? was ist eigentlich der Unterschied zwischen b-staat.de, gelberschein.info und gelberschein.net? vielen Dank und viele Grüsse Martin

A: Die Gebührenrechnung ist völlig normal. Es scheint, als wolle man Ihnen die Staatsangehörigkeitsausweise zuschicken, was kein Problem ist. Ob alles richtig gelaufen ist, läßt sich erst sagen, wenn Sie die Dokumente in Händen halten. Nach Erhalt warten Sie ca. 1 Woche und besorgen sich dann sowohl einen EStA-Auszug, als auch die VA.

"Wir" - das Original - sind derzeit unter folgenden Adressen zu erreichen:b-staat.degelberschein.orggelberschein.netfreiheitsbewegung.net
Besitzer der Adresse "gelberschein.info" ist Reiner Oberüber, welcher sich am 21. März 2015 dazu entschlossen hat, dieses ihm gehörende Portal nach rund einem Jahr, ab diesem Zeitpunkt nun losgelöst von dem ursprünglichen Aktionsbündnis in Eigenregie zu betreiben.


14.07.2015
Michael
F: ich habe beim Standesamt die Geburtsurkunden von meinem Vater (*1920) und meinem Großvater (pers. habe ich ihn nie kennen gelernt) angefordert. ist auf solchen Urkunden die Staatsangehörigkeit (Königreich Sachsen) angegeben? Wenn nicht, wo bekommt man dies her? Danke!!

A: Nein die Staatsangehörigkeit steht nicht auf der Urkunde. Entscheidend ist der Geburtsort.


14.07.2015
Elle171
F: Hallo zusammen! Zum Thema Antragsstellung. Wo genau trägt ein Antragssteller seine Ehefrau ein? Oder muss sie einen eigenen Antrag ausfüllen? Sie leitet doch dann quasi über den Ehemann ab, richtig? Wenn ja wo wird das dann vermerkt? Danke für die Info!!

A: Nein Frauen leiten nicht über den Ehemann ab. Frauen müssen selber einen Antrag stellen.


14.07.2015
Andreas
F: Was kann mit meinen Kindern bei Antragsstellung passieren und auch nach Erhalt des Gelben Scheins? Sind sie auch automatisch mit drin?

A: Hier passiert nichts automatisch. Kinder müssen selber einen Antrag stellen.


14.07.2015
Walter
F: Habe GS erhalten sowie Eintrag im Esta nach RUStAG soweit ok. In der Vollauskunft leider folgender Eintrag "STA Ausweis Abstammung $4 Abs. 1 STAG ". Habe in der Ausländerbehörde versucht den Eintrag ändern zu lassen. Aber nur die Aussage RUSTAG gilt nicht mehr- keine weitere reaktionen mehr.

A: In der Melderegister muss der GS nur auftauchen. Was dabei steht ist vollkommen unerheblich. Da im Melderegister die jur. Person registriert ist, ist der Eintrag auch richtig. Die natürliche Person ist im Melderegister nicht registriert.


14.07.2015
Robert Schoen
F: Mein vater wurde in Mäheren geboren und 1946 Heimatvertrieben, wie sind meine Möglichkeiten.. Ich bin im Besitz des Gesellenbriefes meines Großvaters der am 3. April 1912 geboren ist, Bezirk Römerstadt, zuständig nach Braunseifen, wie schon anfangs gesagt, die Familie wurde 1946 ausgewiesen weil sie Deutsche waren, es gibt sogar noch den vertriebenen Ausweis der BRD gültig für meinen Vater, nun, wie stehen die Chancen.

A: Nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular zu uns auf.


14.07.2015
Heiko
F: Ich habe eine Frage zur Anlage V. Mein Vater wurde 1927 geboren. Deshalb brauche ich sowohl für meinen Vater eine Anlage V, als auch für meine Großmutter (mein Vater wurde unehelich geboren). Muß ich bei der Anlage V für meine Großmutter ebenfalls die Zeile 3.2 ausfüllen (ich wüßte allerdings nicht ob sie ehelich geboren wurde)? Oder muß ich die Zeile 3.8 ausfüllen, Sonstiges ankreuzen und hinzuschreiben: Geburt gem. $4, Abs.1 RuStaG, Stand 1913. Wobei mich hier irritieren würde, daß meine Großmutter vor 1913, also vor dem Stand des RuStaG geboren wurde, auf das ich mich beziehe. Können Sie mir bitte weiterhlefen?

A: So wie es in den Ausfüllhilfen steht. Bei Ihrer Großmutter ist Schluß, sie ist sozusagen die Quelle, von der Sie die Staatsangehörigkeit Ihrer Person ererbt haben.


14.07.2015
Leopold L.
F: Ich bin halb Amerikaner väterlicherseits. Meine Mutter weist eine lückenlose deutsche Linie auf bis 1914. Aber ich bin ehelich zur Welt gekommen. Väterlicherseits habe ich also ein Problem. Bedeutet das nun keinen gelben Schein für mich oder könnte man da auf die mütterliche Linie plädieren? Danke im voraus für die Bearbeitung meiner Frage. Lg Leopold

A: Wenn man Amerikaner ist, dann hat man mit an Sicherheit grenzender seine Wurzeln woanders. Haben Sie diese uberprüft? Bitte beantworten Sie die Frage über unser Kontaktformular, dann sehen wir weiter.


14.07.2015
Thomas
F: Ich habe bereits 9 Tage nach Abgabe des "Antrag auf Feststellung...." meinen gelben Schein !mit der Post! zugeschickt bekomen. Ich bin ein wenig verwirrt, da es so schnell gegangen ist. Dazu kommt, daß das beiliegende Schreiben zwar als Adressat meine Daten enthält, aber in der Anrede (Sehr geehrter Herr...) ein anderer Name steht. Auf dem "gelben Schein" sind meine Daten eingetragen. In dem Begleitschreiben stehen auch noch weitere "komische" Dinge. Kann ich Euch davon eine Kopie schicken, damit Ihr mir da Infos darüber geben könnt? LG Thomas

A: Das Beischreiben ist vollkommen uninteressant. Wichtig ist die Namensschreibung auf dem Gelben und die Eintragungen im Melde und ESTA Register. Zusenden können Sie uns das Schreiben unter info@gelberschein.net.


14.07.2015
Matthias
F: Ich habe folgende Unterlagen zusammen: Aus Berlin 1 das Familienbuch meines Vaters und meines Großvaters. Diese sind beglaubigt, aber als "nicht Personenstandsurkunde". Reicht es trotzdem aus für das einreichen des gelben Scheines? Mein Großvater ist 1912 in Tilsit geborgen.

A: Perfekt.


14.07.2015
Anne
F: Bezüglich des Antrags - wenn die Eltern bzw Großeltern verheiratet waren, dann geht man ja immer vom Vater , Großvater etc aus; was wenn die Großeltern sich nach der Geburt des Sohnes scheiden gelassen haben und jeweils wieder geheiratet haben? Bleibt dann alles genau wie zuvor (Vater, Großvater etc) und muss man auch Scheidungsurkunden beifügen? Vielen Dank für die Hilfe

A: Es bleibt bei der Ableitung, denn alle sind ehelich geboren. Die Scheidungsurkunden sollten keine Rolle spielen.


14.07.2015
Kai
F: Die Eltern meines Vaters haben erst 12 Jahre nach seiner Geburt geheiratet. Sein Vater (mein Opa) hat die Vaterschaft akzeptiert und der Familienname meines Vaters wurde geändert. Damit ist mein Vater doch ehelich oder?

A: Nein, ehelich im Wortsinne ist ihr Vater nicht geboren. Aber es ist trotzdem die väterliche Linie zu verfolgen.


14.07.2015
Rolf D.
F: Vielleicht habe ich die Antwort hier schon übersehen aber ich stelle die Frage einfach mal.Hier wird immer wieder gesagt,man solle keine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit einsenden,wenn man den "Gelben" beantragt.Warum nicht?

A: Weil die Bediensteten sich dann dazu verleiten lassen könnten, allein die deutsche Staatsangehörigkeit und zwar durch Ersitzung festzustellen, da dieses Dokument sich ja dann als Kopie in der Akte befindet.


14.07.2015
Hermann Wolf
F: gilt der G. Schein automatisch auch für meine Nachkommen?

A: Nein.


14.07.2015
Ralf
F: Mein Ort ist nicht im Gemeindeverzeicniss gelistet, er wurde 1936 aus 3 Dörfern zu einer Stadt zusammengelegt. Welches Dorf nehme ich jetzt? Die Stadt liegt in Mecklenburg.

A: Wie sollen wir Ihnen mit den Informationen helfen?


14.07.2015
Tenzin
F: Gibt es auch Formulare für Statusdeutscher ( Rechtstellung als Deutscher ) ???

A: Ja.


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