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Fragen und Antworten

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20.07.2015
Rainer XY
F: Hallo! Meine Frage: Im Antag F, soll der Wohnsitzstaat angegeben werden. Ist das nun Deutschland oder Preußen , Deutschland als Ganzes? Habe beide Versionen gesehen.

A: Königreich Preusen


18.07.2015
Sven Bo
F: Muß ich bei Anlage V meines Großvaters den Antrag genauso ausfüllen wie vom Vater? Als auch 3.2, 3.84.2 und 4.3 ?

A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe PDF Urgroßvater unter Praktisches.


16.07.2015
Ingerose
F: Guten Morgen, ich hatte schon vor 1 Woche Fragen an Sie. Da mein Vater 1912 in Südböhmen geboren ist, empfahlen Sie mir, eine Linie zurück zugehen! Ich bin 8 Linien zurück und immer noch in Südböhmen. Jetzt habe ich in meinem Familienbuch (anläßlich meiner Heirat) entdeckt, dass im Vermerk über die Staatsangehörigkeit folgendes steht: "Deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörigkeitsausweis vom 16. April 1969". Ist das die Staatsangehörigkeit nach STaG?? Und bitte, noch eine 2. Unklarheit: ... "über Staatsangehörigkeit und Optionsfragen vom 26.11.38 (R. G. Bl. II S. 895) alle Sudetendeutschen, die vor dem 01. Oktober 1938 nicht deutsche, sondern tschechoslowakische Staatsbürger waren, deutsche Staatsangehörige und blieben es bis zum Umbruch des Jahres 1945." Ist Ihnen derartiges bekannt, und könnte ich mich darauf beziehen? Aber

A: Melden Sie sich über unser Kontaktformular.


14.07.2015
Tim
F: Danke für die Hilfe und die Beantwortung meiner Frage. Eine Sache quält mich allerdings noch. Als unehelich geborenes Kind(geb. 1985 - Vater unbekannt) muss doch über die Mutter(ehelich geb. 1967), den Großvater(ehelich geb. 1941) und dann weiter über den Ur-Großvater abgeleitet werden. Was macht man aber, wenn bedingt damals durch den Krieg und die Vertreibung absolut keine Nachweise mehr über den Ur-Großvater vorhanden sind? Außer beim Ur-Großvater(also beim Vaters des Großvaters) und beim Großvater die nicht mehr vorhande Geburts-/Abstammungsurkunde, kann die Abstammung vollständig und lückenlos über die mütterliche Linie bis 1889 nachgewiesen werden. Danke für Ihre Hilfe.

A: Wenn die Standesämter nicht weiterhelfen können / wollen, dann hilft oft das Kirchenarchiv weiter. Nein, Sie haben die Ableitungsbedingungen doch verstanden.


14.07.2015
Andreas
F: Wenn sämtliche Vorfahren aller Linien immer verheiratet waren, habe ich dann die freie Wahl, welcher Linie ich folge? Oder muss es zwingend die väterliche Linie sein?

A: Es muß die väterliche Linie sein, wenn alle Geburten ehelich waren.


14.07.2015
Tim
F: Hallo. Nach der Beantragung meines Staatsangehörigkeitsausweises und der dazu eingereichten Unterlagen, bekam ich folgende Antwort vom Landratsamt. "Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Zur Feststellung des Besitzes bzw. auch eines möglichen Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem RuStAG bitten wir Sie, die Angaben über den Besitz von deutschen Personaldokumenten sowie die Aufenthaltszeiten und -orte von Ihnen und Ihren Vorfahren (Mutter und Großvater) zu ergänzen." Ich muss dazu erwähnen das ich in dem Antrag weder [Deutschland_als_Ganzes] hinter Preußen geschrieben habe und das ich die Aufenthaltszeiten auch nicht eingetragen hatte. Außerdem habe ich im Antrag F unter Punkt 4. (erworben durch) Geburt geschrieben gehabt. Wie verhalte ich mich jetzt richtig??? Danke schon mal für die Hilfe

A: Die Aufenthaltszeiten sollten ergänzt werden. Allerdings kommt bei den Vorfahren "nicht zu ermitteln" rein.


14.07.2015
Franki
F: Muss ich mir "Sorgen" machen zwecks Antragsstellung in Brandenburg, wegen der Weisung in Staatangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.24?

A: Nein!


14.07.2015
khk
F: besitze den gelben Schein, ausgestellt vor 1970 also keine Registrierung in ESTA ist das von Nachteil ?

A: Der dürfte nicht mehr gültig sein und die Ableitung ist auch zu hinterfragen.


14.07.2015
Heiko Macie.
F: Hallo Leute ,ich habe den Gelben Schein bereits ausgehändigt bekommen .Bei meinem Onkel allerdings ist auch ein Aktenz. eingetragen .Muss dieses darauf stehen ?

A: Nein, das handhabt jede Ausländerbehörde unterschiedlich.


14.07.2015
Moritz
F: Großvater väterlicherseits ist 1901 im Kaiserreich Österreich geboren (Sudetenland), Großvater mütterlicherseits in Preußen (Nähe Berlin). Kann ich damit einen Nachweis nach RuStAG 19913 bekommen?

A: Die Frage ist bestimmt 500 x beantwortet.


14.07.2015
Silvia
F: Ich habe eine Frage zu den Personenstandsurkunden der Vorfahren:ich habe damals Juni 2014 beglaubigte Kopien aus den Geburtenbuch und Eheurkunden,Sterbeurkunden-ebenfalls beglaubigt-doppelt besorgt.Falls mein Neffe Tobias Alexander auch mal auf die Idee kommen sollte sich den Gelben Schein zu besorgen. Wenn er es erst in ein paar Jahren macht, kann er dann meine Dokumente nehmen oder muß er sich dann die Urkunden neu und beglaubigt besorgen? Ich meine,da verändert sich ja nichts. Die Vorfahren sind tot und bleiben es auch.

A: Genau, es ändert sich nichts! Also sollte er die Urkunden verwenden können. Ich hoffe nur, daß das hier nicht noch ein paar Jahre dauert.


14.07.2015
Peter
F: Hallo, ich glaube ich habe es verbockt. Ich habe den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit vor ca. 4 Wochen gestellt und mir vom Landratsamt deren Formular aufschwatzen lassen. Gewünscht waren auch nur Belege bis 1937. Nächste Woche werde ich dann wohl den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Jetzt meine Frage: Kann ich jetzt dennoch eine neuen Antrag stellen oder der Zug für mich abgefahren? Bezahlt habe ich das Teil ja noch nicht.

A: Bitte über das Kontaktformular melden. Wir wollen den Bediensteten ja nicht zu viel verraten.


14.07.2015
Rigobert
F: Hallo, ich wollte mir vorvorgestern den beglaubigten Auszug aus dem Geburtenbuch holen, in welchem noch ganz Mensch nur der Vorname drinne stehen würde und eben die Eltern. Die Standesbeamtin weigerte sich allerdings und wollte mir einen Ausdruck des digitalen Geburtenregisters andrehen, in dem bereits der Familienname und da ich noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitze keine Staatsangehörigkeit angegeben ist. Nach Augenschein ist das nicht dasselbe! Ich möchte aber diese Kopie aus dem Geburtenbuch, da man dort noch nicht dem System gehört…kann man rechtlich irgendwie darauf bestehen, dass sie einen den geben müssen, oder was kann man tun?...und eine zweite Frage: Meine Großeltern mußten als Kinder aus Schlesien fliehen, was meinen Vater zu einem 100% Schlesier macht. Allerdings sind auf der Flucht nicht alle Dokumente erhalten geblieben. Die Linie meiner schlesischen Großmutter kann ich bis ca. 1700 zurückverfolgen. Man braucht aber die väterliche Linie und da liegt das Problem. Von meinem Großvater ist nur die mütterliche Seite gut dokumentiert erhalten, die väterliche ist verloren gegangen. Auf ihrer Seite bieten Sie den Antrag an polnische Ämter. Ist denn bei denen alles erhalten geblieben, sodass es einem übersendet werden kann? Wenn es nicht erhalten ist, gibt es andere Möglichkeiten?

A: Ja, das Problem haben leider einige. Mit dem Antrag für polnisch verwaltete Gebiete kann man es nur versuchen. Anfangs hat dies auch wunderbar geklappt, aber inzwischen kommen auch von dort immer häufiger Rückmeldungen, die gewünschten Dokumente seien in den Kriegswirren verloren gegangen oder verbrannt. In Kirchenarchiven wird man aber meist noch fündig.


14.07.2015
Tobias
F: Ich habe bald den Termin um die fehlenden Unterlagen zu meinem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nachzureichen. Dazu habe ich zwei Fragen: 1. Die Heiratsurkunde meiner Eltern liegt im Original vor, muss ich eine beglaubigte Kopie vorlegen oder reicht die Vorlage des Originals? Die Heiratsurkunde meiner Grosseltern ist ein beglaubigter Auszug aus dem Kirchenregisterbuch, muss ich diesen noch durch eine weitere Stelle beglaubigen lassen? 2. Als weitere Anlage muss auf der "Erklärung zum Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises" angeben, ob ich neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben oder beantragt habe. Da ich ja nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern die des Königreichs Baden Württemberg beantrage, trage ich was ein? Vielen Dank für die hilfreiche Seite und die Unterstützung!

A: Da Sie noch recht unsicher zu sein scheinen raten wir eindeutig dazu dort NICHT hinzugehen. Lassen Sie Kopien der Urkunden (z.B. bei der Kirche) erneut beglaubigen und schickken Sie sie auf dem Postwege dort hin. Die Erklärung geben Sie NICHT ab! Verfassen Sie ein knappes Anschreiben dazu:
Sehr geehrte... die nachzureichenden Unterlagen finden Sie im Anhang. Darüber hinaus ist meinem Antrag nichts hinzuzufügen. Ich erwarte die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bis spätestens zum [4 Wochen Frist setzen]. MfG


14.07.2015
Volker K.
F: Der Landkreis bietet mir nur den nach StAG an. Was anderes würde es nicht geben. Was soll ich nun tun?

A: Das ist zu kurz gesprungen. Die Bediensteten wissen oft selbst nicht, was sie tun. Allein das Ergebnis zählt. Ohne genaueren Einblick in den konkreten Schriftwechsel können wir so nicht mehr dazu sagen.


14.07.2015
libero
F: Hallo, ich habe aktuell meinen Wohnsitz in der Schweiz und habe auf eine Anfrage bezüglich des Staatsangehörigkeitsausweisen an die deutsche Botschaft in Bern hin; folgende Informationen erhalten (auszugsweise): • Antrag ist zu stellen an das Bundesverwaltungsamt Referat S II 3 50728 Köln Deutschland • Die Bearbeitungsdauer des Antrages beim BVA beträgt mehr als 12 Monate Dies vorgemerkt, würde ich mich freuen, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten würden: 1. Muss ich den Antrag an das BVA in Köln stellen, mit der entsprechenden Bearbeitungsdauer; oder gibt es eine schnellere Möglichkeit? 2. Manche der beglaubigten Kopien sind schon älter als 6 Monate; (sollte ich vorsichtshalber; wegen möglicher Reklamation vom BVA aktuelle beglaubigte Kopien machen lassen?) 3. Falls 1. Mit ja beantwortet wird; wird der Antrag per Post versendet; wie kann ich mir eine beglaubigte Kopie des Antrages erstellen lassen? (Ich befinde mich aktuell auf deutschem Boden; sollte ich einen deutschen Notar mit der Versendung beauftragen bzw. eine Ausländerbehörde um Weiterleitung an das BVA mit gleichzeitiger Beglaubigung anfragen? Oder besser über einen Notar aus der Schweiz versenden lassen?) 4. Ich leite über meinen Vater/Großvater ab; sind als Anlagen hierfür die Geburtsurkunde meines Vaters und die Sterbeurkunde meines Großvaters (geboren vor 1914) ausreichend? 5. Evtl. kennen Sie folgenden Videobeitrag noch nicht (ich habe ihn erst vor 2 Tagen entdeckt); er hat bei mir Unsicherheit hervorgerufen. Wäre schön, wenn Sie hierzu Ihre Sichtweise äußern könnten. http://brd-schwindel.org/der-gelbe-schein-oder-reiner-oberueber-er-kam-er-sprach-und-er-irrte-gewaltig/ Ich danke Ihnen für Ihre Antworten und grundsätzlich für die Arbeit, die Sie leisten.

A: 1. Ja, müssen Sie. Setzen Sie bei Antragstellung eine 3 monatige Frist.
2. Ja.
3. Ein Einschreiben mit Rückschein reicht völlig aus. Darüber ist es IMMER eine gute Idee, egal mit welcher Behörde man kommuniziert, ALLES vorab per Fax mit einem qual. Sendebericht zu versenden.
4. Ja, beide sind ausreichend, die jew. Heiratsurkunden müssen aber natürlich auch mit dazu.
5. Wir haben mit dem Homokritikus schon stundenlange Gespräche geführt. Die Essenz des ganzen scheint er aber nach wie vor nicht erfaßt zu haben. In seiner Argumentation läßt er auch die Schlüsselaspekte einfach weg, warum auch immer.

... und wir danken für den immer fruchtbarer werdenden Boden, auf den die Wahrheit inzwischen langsam aber sicher zu fallen scheint...


14.07.2015
Konrad
F: Ein liebe Freundin hat den BVA Antrag abgegeben. Die Ausländerbehörde besteht nun auf die Nutzung des regionalen Antragsformurs.Ich weiss aber das die Antragsstellung auch formlos erfolgen kann. Über die Angabe der Textfundstellewähre ich dankbar

A: Wir lassen uns von denen immer in eine Art "Beweislastumkehr" drängen. DIE sind am Zuge UNS die Rechtsgrundlagen mitzuteilen, die es oft gar nicht gibt. Wenn Bedienstete Ihre Arbeit nicht tun, dann muß man wie zu Hauf hier bereits beschrieben, dagegen vorgegangen werden.


14.07.2015
Lestaterix
F: Hallo, mein Vater ist 1943 in Pulawy geboren, mein Großvater 1916 in Wronke (Posen), mein Urgroßvater 1893 in Obersitzko (Posen), mein Ururgroßvater 1863 in Wronke, Urururgroßvater 1837 in Wronke und mein Ururururgroßvater 1808 ebenfalls in Wronke geboren. Ich habe einen Flüchtlingsausweis ((Blauer Reiseausweis mit zwei schwarzen Balken) von meinem Vater geerbt, dessen Eltern im 2. WK vor den Roten geflohen sind).Reicht das aus um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten?

A: Ja, die Ableitung bis zu Ihrem Urgroßvater (Obersitzko) ist dabei völlig ausreichend. Den Flüchtlingsausweis erwähnen Sie aber bitte bei der Antragstellung nicht.


14.07.2015
David
F: Eherurkunde der Urgoßeltern wurde verweigert, obwohl im Antrag eingereicht. Bearbeitung erfolgte ohne diese Ehreurkunde, was mich in 1933 bringt. Heute kam der gelbe per Post zugesandt, da ich ihn nicht abgeholt habe und auf eine antwort der Bearbeiterin gewartet habe. Sie sollte mir unter Nennung der gültigen Gesetze schreiben, weshalb sie mir den Ausweis nicht nach RuStag ausstellen darf. Was sie bis heute nicht gemacht hat. Wie jetzt verhalten? Gleich in Widerspruch gehen oder Esta abwarten? Fachaufsichtsbeschwerde wollte ich diese Woche schreiben.

A: Zuerst sollten Sie die Schreibweise des Vornamen und Familiennamen prüfen. Sollte es hier Unstimmigkeiten geben zurück mit dem Gelben. Bestehen Sie weiterhin auf Benennung der Rechtlichen Grundlage von der Bediensteten. Lesen Sie den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes. Stellen Sie für sich fest, was falsch gelaufen ist. Die Frage die Sie sich stellen sollten, Warum lassen Sie es zu das die Bedienstete in Ihrem Antrag rumpfuscht? Ist das etwa der Antrag der Bediensteten oder Ihrer?


14.07.2015
Anett
F: Opa ist in Teschen 1907 geboren damals Österreich-Schlesien, bin ich nun Österreicherin ???

A: Ob Sie Österreicherin sind wissen wir nicht. Aber so kommen Sie nicht in den Rechtsstand 1913. Gehen Sie wenn möglich noch 1 Generation weiter zurück.


14.07.2015
Heiko
F: Sie schreiben in Ihrer Anleitung immer, daß man nur beglaubigte Kopien verwenden soll. Bei unserem Ausländeramt würde man aber einfach Kopien akzeptieren, wenn man bei persönlicher Abgabe ein Original vorlegt. Dies wäre für mich eine große Erleichterung, da mein örtliches Standesamt die Geburtsurkunden und Sterbeurkunden von meinen Vorfahren angeblich nicht beglaubigen darf. Gibt es Ihrer Meinung nach einen triftigen Grund, daß ich trotz dem Engegenkommen meiner Ausländerbehörde trotzdem alle Urkunden beglaubigen lassen soll?

A: Wenn die Möglichkeit bei Ihnen besteht, dann tun Sie das doch einfach.


14.07.2015
Arnhold
F: Hallo zusammen! Ich bin in Ohlau (1980) in Niederschlesien, siehe Preussische Provinz Schlesien geboren. Ich habe schon StAAusw. nach ca. 3 Monaten persönlich abgeholt. Monat später habe ich meinen EStA-Antrag gestellt. Nach einem Monat kam die EStA-Register Antwort. Die Frage wäre, in meinem EStA-Ausdruck, unter "Geburtsstaat" - Bezeichnung steht: Polen. Ist diese Eintragung korrekt und richtig? Ich denke aber nicht!.Da nach meinem Info/ zgl. Rechtstand: die östliche Teile des Deutschen Reiches von diesem Gebiet nicht (Völkerrechtlich) abgetrent wurden (sind). Bitte um Info. Vielen Dank.

A: Ja, der Eintrag ist korrekt. Sie sind in polnisch verwalteten Gebieten geboren. Das gehört hier zur Täuschung.


14.07.2015
Manuel
F: Hallo , meine Frage ist wie folgt: Um meine Abstammung bis/vor Januar 1914 zu belegen habe ich bis zu meinen Urgroßvater alle benötigten beglaubigten Unterlagen zusammen . Ich selbst bin eine eheliches Kind , mein Vater und mein Großvater auch. Das Problem mein Urgoßvater ist es nicht , ist aber in Ludwigshafen geboren , reicht das aus?

A: Wenn er vor 1914 geboren ist, ist doch alles ok.


14.07.2015
gunter p.
F: Ich habe mit 83 Jahren Probleme mit der Ausfüllung. Wo kann ich meine Fragen alle stellen , hier klappt es nicht

A: Melden Sie sich über das Kontaktformular.


14.07.2015
Kai
F: Da in meiner Umgebung für gewöhnlich die absolute Willkür-Keule herrscht, habe ich mir folgendes gedacht. Ich lasse meine Willenserklärung von mehreren Personen abnehmen und eine beglaubigte Kopie anfertigen, bevor ich die Willenserklärung zum Standesamt gebe. Vom Standesamt erbitte ich nach Erhalt eine schriftliche Bestätigung über die Kenntnisnahme, wovon ich wiederum eine beglaubigte Kopie anfertigen lasse. Diese Dokumente möchte ich nun „zur Info“ als Anlage dem Antrag beifügen, damit diese Willkür so gut wie möglich eingeschränkt wird, da ich explizit erkläre, ausschließlich die Kaiserliche Verfassung und die Verfassung meines Bundesstaates zu achten. So kann ich einer Verwechslung mit einem falschen „Deutschland“ vorbeugen. Was ist Ihre Meinung dazu? Gibt es Verbesserungsvorschläge? Ist es vielleicht eine blöde Idee? Vielen Dank!

A: Nein, denn Sie sind (noch) nicht in der entsprechenden Position. Am Anfang sollte der Staatsangehörigkeitsausweis stehen, denn dieser ist im Grunde Willenserklärung genug.


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