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Fragen und Antworten

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10.08.2017
Paula P.
F: es geht um ein Haus, welches seit Generationen in Familienbesitz ist. Es steht leer, da ganz offensichtlich eine gewisse Sabotage aller Bemühungen unsererseits stattgefunden hat über die Zeit. Zuletzt durch Architekten, die man nur Betrüger und "bezahlt von..." nennen kann. Es ist z. Zt. kein Geld mehr da. Es wurde lange darauf hingearbeitet, dass dieses Haus in Zwangsverwaltung kommt, womit es dann billigst "saniert" würde und dann entsprechend nach Belieben verwendet würde. Wir sahen uns gezwungen eine Leerstandsgenehmigung zu beantragen, vor unserem Nachweis als Deutsche. Jetzt, nach 8 Monaten, will man alle möglichen (teuren) Gutachten von uns. Das können wir nicht und man weiß das. Wäre es eine Lösung: a) den Antrag zurückzuziehen? (Mit welcher Begründung? b) Vor dem Hintergrund, dass wir nachgewiesene Deutsche sind, das Schreiben des "Amts" zurückzuweisen, da es nicht unterschrieben ist, nur mit Schriftzug "Ihr Wohnungsamt". Habt Ihr eine Idee wie man da weder raus kommt oder irgendeine Idee dazu? Wir wurden "gebeten" bis morgen zu reagieren. Danke in jedem Fall!

A: Leider sind die Informationen nicht ausreichend und diese Plattform hat auch nicht die Möglichkeit. Darum besuchen Sie uns auf unserem GS TS3 Server.


09.08.2017
Liberty Bell
F: Hallo,habe auf Anfrage an euch, meinem SB wegen langer Bearbeitung eine Frist gesetzt unter Einbezug des Eu.Rates.Endlich eine Antwort,nach Eingang der Auskunft durch das Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten werde der SB den Antrag weiterreichen.Habe dann noch einen Brief geschrieben um das genaue Datum zu erfahren an dem SB weitergeleitet hat,das war vor 4 Wochen.Frage:Sollte ich jetzt den EU Rat anschreiben um unmissverständlich klar zu machen was mein Wille ist.Oder arbekten die Räder der...wirklich so langsam?

A: Besuchen Sie uns auf den GS TS3 Server!!!


09.08.2017
Jann
F: Hallo zusammen, ich befinde mich momentan in der Beantragungsphase d.h. Antrag abgegeben und in Bearbeitung. Nun möchte die SB von mir weitere Informationen zu meinen Vorfahren, wie Aufenthaltsort und -zeit und des weiteren möchte Sie wissen wo mein Vater derzeit Wohnt um dort beim Einwohnermeldeamt nachzufragen ob für ihn ein RP oder PA ausgestellt wurde. Ist das nun problematisch das sie da anruft und somit nicht nach Rustag ableitet? Vielen Dank im Voraus. Grüße jann

A: Wenn das alles ist, ist das unproblematisch.


05.08.2017
Dejot
F: Hallo. Also Antrag abgelehnt, dann Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat,diese wurde weitergeleitet an die Regierung von Schwaben.Hat jemand Erfahrung wie der weitere Ablauf ist? Danke für eure Seite.

A: GS TS3 Server


04.08.2017
Sven
F: Hallo GS-Team, der mir zugewiesene SB möchte wie bei manch anderen hier auch nun Meldebescheinigungen haben. Meine hab ich ihm zukommen lassen. Jedoch sind die von meinem Vater, Großvater usw. unmöglich zu bekommen. Die werte Dame besteht jedoch darauf u. weißt mich auf §30 Abs. 2StAG hin. Dass ihre Argumentation nicht haltbar ist, hab ich ihr schon mitgeteilt. Aber hier kommt absolut gar nichts. Funkstille. Habt ihr ne Idee? Danke

A: Teilen Sie Ihr Gerichtsverwertbar mit das Sie auf Dokumente dritter keinen Zugriff haben und so die Mitwirkung Pflicht nicht zum Tragen kommt. Sollt Sie weiter drauf bestehen sehen Sie das als Willkür an und werden den EU Rat die Vertragsverletzung der BRvD anzeigen.


03.08.2017
ulli
F: mein gelber schein wurde abdelehnt.habt ihr ein musterschreiben für eine dienstaufsichtsbeschwerde?

A: Wir haben auch noch ein paar andere Sachen auf Lager. Also besuchen Sie uns auf unserem GS TS3 Server.


03.08.2017
Josef
F: Sehr geehrtes GS-Team, Bin am Verzweifeln ! Meine Wohnsitzgemeinde nimmt meinen Personalausweis nicht zurück und unterschreibt mir auch die Empfangsbestätigung nicht. Ich habe schon alles probiert, mit Vorlagen der Gesetzestexte, mit netten persönlichen Erklärungen, auch habe ich einfach meinen Perso im Amt liegengelassen und bin dann gegangen, zwei Tage später hatte ich ihn wieder per Post zurück erhalten, alles das bringt keinen Erfolg. Hätten Sie liebes GS-Team einen Vorschlag für mich, wie ich dieses Mistding loswerde ? Vielen Dank !

A: TS3 GS Server


03.08.2017
Armin
F: Hallo liebes GS Team. Ich habe Ende April meinen Antrag abgegeben. Anfang Mai sollte ich dann eine Begründung angeben, worauf ich den SB schriftlich darauf hingewiesen habe, dass ich das nicht begründen muss. Ich habe Mitte Juni und Mitte Juli jeweils einmal schriftlich nachgefragt wie der Bearbeitungsstand ist. Am 19.07. habe ich dann eine Email des Chefs meines SB bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres eingangs bearbeitet werden und dass mein Antrag in 3-6 Wochen dran sein dürfte. Ein Kollege von mir hat seinen Antrag zeitgleich mit mir abgegeben. Er hatte als Begründung,,Einbürgerung seiner Frau" angegeben. Er hat den GS vor 5 Wochen bekommen. Kann ich etwas tun um da ein wenig Druck zu machen? Könnt ihr mir einen Anwalt empfehlen? Ich gehe davon aus,dass ich bald einen brauchen werde. Ich komme aus der Region Karlsruhe / Rastatt im Baden Württemberg

A: TS3 GS Server


02.08.2017
TomTom_74
F: Sehr geehrtes Gelberschein-Team, eine neue Methode wird anscheinend nun in Bayern angewandt, um den Antragstellern Ihren Staatsangehörigkeitsausweis nicht auszustellen, bzw. nicht auszuhändigen. Ich war letzte Woche Zeuge, wie einem guten Bekannten, der inzwischen seinen "Hauptwohnsitz" im europäischen Ausland hat, der Staatsangehörigkeitsausweis aufgrund von zu geringem Dienstpersonal und massenhaft anderen Arbeiten in der Ausländer- und Personenstandswesen im Landratsamt Bamberg, nicht bearbeitet und ausgehändigt werden kann. Vor etwa 4 Monaten wurde von dem BVA in Köln der Antrag bearbeitet und die Staatsangehörigkeit festgestellt. Gibt es zeitliche Fristen für so einen Verwaltungsakt? Eine Untätigkeitsklage gegen den Sachbearbeiter wird ja wohl nicht wirklich etwas bewirken, oder? Besten Gruß aus Franken

A: Länger wie 3 Monate sollte die Bearbeitung nicht dauern. Klage macht aber keinen Sinn. Es gibt andere Wege.


02.08.2017
Tim
F: Hallo, ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis nun auch nach 2 Monaten erhalten. Allerdings bin ich mit der Schreibweise meines Namens nicht ganz zufrieden: Max M u s t e r m a n n . Warum ist nur der Familienname in Sperrschrift? Und wozu wird überhaupt in dem Antrag mein Beruf abgefragt (siehe Antragsformulare vom BVA), wenn dieser nicht im Ausweis auftaucht? Außerdem ist mein Staatsangehörigkeitsausweis auf unbegrenzte Gültigkeit ausgestellt. Gemäß StAR-VwV darf eine Staatsangehörigkeitsurkunde auf maximal 10 Jahre ausgestellt sein. Ich habe das starke Gefühl, dass wir hier trotzdem immer noch kräftig an der Nase herumgeführt werden, da uns wieder nur eine juristische Person statt der begehrten natürlichen Person im Ausweis aufgetischt wird. Den das signifikante Merkmal einer natürlichen Person ist nun mal, dass Vor- und Familienname in Sperrschrift gedruckt sein müssen. Bei mir müsste es doch eigentlich heißen: "D e r M a u r e r p o l i e r T i m M u s t e r m a n n , geb. Mustermann am TT.Monat Jahr zu M u s t e r o r t , ist deutscher Staatsangehöriger" . Außerdem fehlt mir immer noch der Nachweis Deutscher zu sein. Das wird nirgends erwähnt.

A: Ich weiß nicht was Sie wollen. Bei Ihnen ist doch alles in Ordnung. Im GS steht bestimmt auch nicht Name sondern Familienname. Zur Speerschrift lässt sich nichts Gesichertes recherchieren. Der einzige Hinweis geht auf die Hanse zurück. Hier mußten Kapitäne für Lebende Ladung Lebensmittel einplanen. Diese wurden auf der Ladeliste in Speerschrift gekennzeichnet.


01.08.2017
Anton
F: Sehr geehrtes Team ! Ich bitte höflichst um eine Auskunft von Ihnen, da ich selber nicht weiter weiß: Das LRA hat mir den Antrag Rustag verweigert. Dennoch steht aber in meinen Esta-Register alles richtig drin, Ableitung 1913, sogar Geburt-(Abstammung). Auch im gelben Schein steht alles absolut richtig drin, genau wie es nach (Ru)Stag sein soll. Mit allen Groß- und Kleinschreibungen, exakt wie bei einem mit (Ru)Stag ! War das seitens der Behörde ein Versehen und kann ich damit trotzdem das (Ru)Stag-Recht von/bis 1913 anwenden, auch wenn ich es nicht habe ? Da demnach nur noch für alle gleich der Eintrag Geburt-(Abstammung) erfolgt, kann das weder die Polizei noch sonst eine Behörde überprüfen, ob man Rustag hat oder nicht ? Da ich das (Ru)Stag-Gesetz anwenden und den Personalausweis zurückgeben, oder mich bei einer Polizeikontrolle usw. z.b. entsprechend verhalten oder verteidigen möchte, wollte ich Sie bitte fragen, wie ich mich in meiner Situation mit den Eintrag, der nun für alle gleich ist (mit oder ohne Rustag)verhalten soll ? Ich danke Ihnen.

A: Ihr LRA muß Ihnen den Eintrag verweigern, denn es gibt keinen anderen mehr. Dieser wurde Oktober 16 auf Geburt Abstammung für alle geändert. Die eigene Souveränität hängt aber nicht an einem Zettel. Der Weg in zur Souveränität ist ein Weg nach innen und nicht nach außen.


31.07.2017
Sebastian
F: Muss ich mich bei Übergabe des Antrags vor Ort ausweisen? Im Video "Der Staatsangehörigkeitsausweis - Teil I - Rico Handta" erzählt er davon, dass er den Fehler gemacht hat den Antrag mit Personalausweis zu beantragen und somit der Familienname auf dem Staatsang.Ausw. groß geschrieben wurde. Dies will ich vermeiden. Wo ist mein Denkfehler?

A: Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


31.07.2017
Sommerfee
F: Habe den gelben Schein, den Esta- Eintrag, nur in der Vollauskunft steht der Nachweis nicht.Sachbearbeiter behauptet, dass muss da nicht rein. Wie kann ich argumentieren, bzw. was kann ich unternehmen?

A: Mit Schwerverbrechern brauchen Sie nicht augmentieren. Vordern Sie die Herrschaften Gerichtsverwertbar auf den Eintrag vorzunehmen. Damit ist das Aktenkundig für später.


28.07.2017
klaus456
F: Hatte versucht den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung ,das dieser nicht ausreichend begründet werden kann(Eintragsfeld "Begründung").Was muß hier angegeben werden?Der Antrag wurde abgegeben beim Landkreis Ostvorpommern, Staatsangehörigkeitsbüro.

A: Da ist NICHTS einzutragen, es keine Rechtliche Grundlage dafür. Besuche Sie uns auf unserem TS3 Server.


27.07.2017
Horst
F: Wielange darf die Behörde für diesen Feststellungsantrag brauchen??? Habe alles eingereicht und die Kommen mir mit bis zu 6 Monate... und bei begründeter Glaubmachung würde es schneller gehen. Bin schon am überlegen ob ich es nicht direkt beim Bundesverwaltungsamt mache, statt bei meiner Kreisverwaltung.

A: Die BVA ist für Sie nicht zuständig. Die Bearbeitung darf max. 3 Monate dauern.


26.07.2017
Günther
F: Moin liebes GS-Team! Ich war heute im Rathaus in Rendsburg, um einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Dabei machte der SB gleich am Anfang Probleme: 1. Den vorläufigen Reisepass gäbe es nur, wenn ich den regulären Pass gleich mitbestellen würde. 2. Ich habe für den Passantrag extra das Papierformular aus dem Jahr 1985, welches ich bei mir noch liegen hatte, ausgefüllt und zusammen mit dem Passbild abgegeben. Gleichzeitig habe ich auch meine Eigenschaft als Deutscher, die ja gemäß geltendem Paßgesetz vorausgesetzt ist, mittels Personenstandsurkunden bis vor 1914 nachgewiesen (wie beim gelben Schein). Das interessierte dem SB herzlich wenig. Der interessierte sich gar nicht für die Urkunden und akzeptierte meinen per Hand ausgefüllten Passantrag nicht. Er wollte mich nötigen auf einem Pad mehrere Blanko-Unterschriften abzugeben. Deshalb habe ich den Antrag nun zurückgezogen. Der Behördenleiter, der hinzukam, sagte mir, dass die Passbehörde seit 1958/59 keine gültigen Pässe mehr ausstellt und seit 1958/1959 nicht mehr an das Paßgesetz gebunden ist und stattdessen willkürlichen Anweisungen des Innenministeriums folgt. Meine Frage dazu: Gibt es in der BRD überhaupt noch irgendwelche Passbehörden, die sich an das Paßgesetz v. 19.04.1986 hält?

A: Die Reaktion des SB auf Ihre Personenstandsurkunden können wir verstehen. Auf die Ansage des SB das der reguläre Pass gleich mitbestellt werden muß, wäre die richtige Frage gewesen wo steht das. Natürlich können die mit ihren Personen machen was sie wollen. Die Verwaltung ist auch von den Alliierten beauftragt für öffentliche Ordnung zu sorgen. Aber an Gesetze hält sich hier keiner mehr.


26.07.2017
königsberg
F: Hallo, die für mich zuständige "Ausländerbehörde" der Kreisverwaltung im Land Brandenburg verweigert mit abstrusen Abwiegelungen und ohne Rechtskraft mir einen GS abgeleitet nach RuStAG auszustellen. Wie kann ich dennoch meine bewiesene Abstammung beim BVA ins EStA-Register "erzwingen"? Habe meinen Perso zurückgegeben, meinen Austritt aus der BRD Verwaltung erklärt und eine Personenstandserklärung mit meiner Natürl. Person abgegeben. Was kann ich noch tun? Wir wissen alle, dass hier der totale Rechtsbankrott und behördliche Willkür vorherrscht. Danke fürs feedback.

A: TS3 GS Server


25.07.2017
peter
F: Wie kann ich ein Schutzwürdiges Sachbeatbescheinigungsinteresse vorlegen

A: Gar nicht!!! Der SB hat kein Recht diese zu verlangen. Es gibt keine Rechtliche Grundlage für sein begehren.


22.07.2017
peeranders
F: hej, hachdem mein antrag abgelehnt wurde, hatte ich wohlbegründeten,ausführlichen widerspruch eingelegt. nachdem auch dieser mit fadenscheinigen begründungen abgelehnt wurde,wurde ich aufs verwaltungsgericht S.-H. zwecks klage verwiesen. dort reichte ich klage ein. daraufhin schaltete das rechtsamt der stadt kiel meinen rechtsbetreuer ein. dieser wiederum erfuhr vom gericht, dass meine klage aussuchtslos sei, ich die gerichtskosten wohl zu bezahlen hätte. ich zog deshalb die klage zurück. unabhängige gerichte gibt es ja nicht.daraufhin habe ich mir meinen eigenenidentitätsausweis ausgestellt,gemäß rustag als dokumente meine geburtsurkunde und sterbeurkunde meines vaters,vor1913 geboren, beigelegt. geburtsschein von mir und von ihm habe ich zu hause. reicht das erstmal als nachweis, oder welche schritte gibt es sonst noch? an unsere besatzer wenden? danke für alles

A: TS3 GS Server


21.07.2017
Meldebescheinigung
F: Der SB möchte meine Meldebescheinigung für alle bisherigen Wohnorte. Unter „Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!“ schreibt ihr, daß man sich eine AUFENTHALTSbescheinigung besorgen soll. WAS genau ist der Unterschied? LD!

A: Sie sollten nicht seine Arbeit machen. Sie haben nur es nur glaubhaft zu machen. Ihre jetzige können Sie ja holen. Die Aufenthaltsbescheinigung hat den geringsten Inhalt.


21.07.2017
Freddy
F: Hallo, super das Ihr sowas hier macht! Nun mal zu meiner Frage, hab bei der Stadt Beschwerde eingelegt da der Sachbearbeiter trotz des Kopierverbots nach Bundesministerium des Inneren meinen Perso kopiert hatte(weiß jetzt das das dumm war). Ausserdem wollte ich noch eine Kopie meines Antrages F nach PStG 62. Antwort war das der SB nicht gegen gesetzliche Bestimmungen gehaldelt habe und das das PStG nicht einschlägig sei. Was kann man da jetzt tun? MfG

A: Die Füße stillhalten bis Sie den GS in der Hand haben!!! Sie werden ja sehen ob das Kopieren Auswirkungen hat.


20.07.2017
Hugo
F: Hallo, der Familienname ist komplett groß geschrieben und erworben durch Geburt (Abstammung) mehr nicht. Trotzdem richtig?

A: Nein, Fordern Sie den SB zur Nachbesserung auf. Die Schreibweise hat wie auf der Geburtsurkunde zu sein. Der Eintrag erworben durch ist richtig.


20.07.2017
Jens
F: Wie verhalte ich mich wenn die Ausländerbehörde bei der Feststellung eine Kopie vom Personalausweis gemacht hat und der Akte beigefügt hat?

A: Abwartend, ob das irgendwelche Auswirkungen hat.


19.07.2017
Ernergieerhalt
F: Ich lese oft bei Auseinandersetzung mit der BRiD, daß ihr dies für Energieverschwendung haltet. Ok. Andererseits meint ihr, man solle deren Akten füllen. Was genau haltet ihr für sinnvoll bzw. sinnlos? Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen/-anträge innerhalb der BRiD wie Polizei, Generalbundesanwalt oder bei außer-brd-liche Institutionen (ICC, EMRK).

A: Das hängt von der beschriebenen Situation ab. Man braucht den Klageweg in der BRvD nicht beschreiten. Vor welchem Gericht auch? Gericht 17 Ente süß sauer? Wenn das Ende eines Weges erreicht ist muss man einen neuen bestreiten. Natürlich sind den Willfährigen Erfüllungsgehilfen des faschistischen Systems die Akten zu füllen. Sie sollen hinterher nicht sagen, Die Führerin war es, ich habe von nichts gewusst.


18.07.2017
Seifenfee
F: Hallo liebes GS-Team, habe den GS am 24.4. bekommen, lt. Behörde wird die Registrierung automatisch an das BVA gesendet; das ist aber nun schon 3Monate her; ich bekam vom BVA eine RM, dass ich mich an die zuständige Behörde wenden soll, um eine Registrierung nachzuholen. Wie lange kann das dauern und wann sollte ich wieder nachfragen? LG

A: Für den SB heißt es unverzüglich. Was der SB unter unverzüglich versteht, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber für eine Anfrage an den SB wird es höchste Eisenbahn. Wenn der Eintrag vorgenommen ist, ist der sofort verfügbar.


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