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Fragen und Antworten

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18.07.2017
Paula
F: Hallo liebes GS-Team, Sohnemann war gerade auf dem Bürgeramt (leider alleine am Schalter, weil ich auch etwas zu erledigen hatte) und wollte auf Esta-Antrag (endlich) seine Unterschrift beglaubigen lassen. Die Abteilungsleiterin erkannte seine Unterschrift Mustermann, Max Peter nicht an und zwang ihn, als Mustermann, M. (wie auf seinem Perso) zu unterschreiben.D. h. es befinden sich in dem entsprechenden Feld jetzt zwei Unterschriften. Meine Reklamation, meine Erklärung, dass sie nur die Echtheit der Unterschrift und die Iditität meines S. beglaubigen soll (dass es nicht daraum geht, dass er genauso wie auf dem Perso unterschreibt) und die Aussage, dass ich Anzeige wegen Nötigung mache, ließen die Dame nur lächeln und sie sagte: Machen Sie doch. Leider ist mir dann die Hutschnur geplatzt und ich bin laut geworden, habe quer durch den Saal gerufen:Illegal +ungesetzlich. Aber letztlich:Mustermann, M. ist doch keine rechtsgültige Unterschrift. Kann er den Antrag trotzdem so an das Bundesverwaltungsamt schicken? Was sollen wir machen? Danke!

A: Die Dame ist zwar etwas über das Ziel hinausgeschossen, das ist aber unproblematisch. Sie hat lediglich die Unterschrift zu beglaubigen. Sie hätten doch mal Fragen können ob sie dort nicht Unterschreiben will? Denn sie scheint ja der Treuhänder der Person zu sein, wenn sie solche Anweisungen gibt.


18.07.2017
chaibli
F: Ich habe den gelben Schein, deshalb soll mir die Waffenbesitzkarte entzogen werden, und die Waffen sollen unbrauchbar gemacht werden. Was mache ich in diesem Fall?

A: Nehmen Sie Kontakt mit RA Lutz Schaefer auf.


16.07.2017
Sven
F: Hallo, ich habe im Mai meinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Allerdings wurde mein Familienname GROSS geschrieben. nach einem Rat auf eurer Seite hatte ich den Ausweis an den SB zurückgeschickt mit der Aufforderung zur Korrektur auf Kleinschreibung (wie in der Geburtsurkunde), da sonst eine Personenstandsfälschung vorliegt. Ich habe vom SB wieder Post bekommen "Zitat:...Die von Ihnen Aufgeführten Mängel an der ausgestellten Urkunde können nicht bestätigt werden. Es besteht die Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten und Widerspruch mit entsprechender Begründung einzulegen..." Daraufhin habe ich erst einmal den Registereintrag des EStA angefordert. Zu meiner Überraschung ist hier der Vor- und Familienname klein geschrieben. Ebenso ist vermerkt: Erworben durch Geburt (Abstammung) Meine Frage ist ob das so korrekt ist? Sollte ich nochmal tätig werden bezüglich meines gross geschriebenen Familiennamens in der Urkunde oder ist das ein "Schönheitsfehler" der zu vernachlässigen ist? Vielen Dank für eure Hilfe!

A: Nein von einem Schönheitsfehler kann man da nicht sprechen. Zu mindestens sind die Einträge im ESTA richtig. Der GS ist die Quittung für die entstandene Akte. Sie haben alles getan was möglich ist. Auf Straftaten des SB haben Sie keinen Einfluss.


16.07.2017
Lisa
F: Liebes Team, mein Vater hat seinen FA eingereicht, inklusive 2x Anlage V und Geburtsurkunden, wo jeweils draufsteht, daß die Geburt ehelich war. Nun will die „Behörde“ zusätzlich noch die Sterbeurkunde seines Vaters und seine Eheurkunde plus Scheidungsurteil. Sterbeurkunde wozu? Eheurkunde + Scheidungsurteil sind doch beim letzten Glied der Abstammung irrelevant, oder? Wie kann ich am besten argumentieren? Danke vorab!

A: Ja der SB ist etwas übermotiviert. Eheurkunden gehören aber zum Nachweis dazu.


16.07.2017
Nelly
F: Hallo, nach dem Feststellungsantrag möchte das „Amt“ nun Meldebescheinigungen mit Nachweisen zu den Aufenthaltszeiten mit Staatsangehörigkeitsvermerk sowohl vom Antragsteller (meine Mutter) als auch von ihrem Vater (geb 1926, bereits tot)) für alle bisherigen Wohnorte. Hm? Haben wir nicht! Ist doch irrelevant, oder? Nach RuStAG kann man doch die Staatsangehörigkeit nach Abstammung nicht verlieren, selbst wenn man ein paar Jahre im Ausland lebte (was hier nicht der Fall ist), oder? Ist das nur Schikane? Wie kann ich argumentieren? 1000 Dank!

A: Da scheint der SB aber übergenau zu sein. Seine eigenen Aufenthaltszeiten sollte man ja zusammen bekommen. Aber die der Vorfahren sind nicht mehr zu ermitteln. Eine Meldebescheinigung sollte auch nicht das Problem sein. Seine Staatsangehörigkeit kann man nur durch die Annahme einer anderen verlieren.


16.07.2017
Effi
F: Liebe Ratgeber, wie kann man argumentieren, wenn die „Behörde“ a) nicht nur eine Kopie und Originalvorlage des Persos des Antragstellers möchte, sondern b) auch den des Vaters (nicht im Besitz) und den Ex-Perso der DDR des Antragstellers? (Ok, abgesehen davon, daß der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepaß kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, sondern lediglich die Vermutung usw.) Sonstiger Tip? Herzlichen Dank!

A: Das Kupieren des Perso ist verboten!!! Auf Dokumente dritter haben Sie keinen Zugriff.

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/


16.07.2017
Gerd
F: Der Ablehnungsbescheid war natürlich kostenpflichtig. Ich werd mal beim BVA und beim Innenministerium anrufen. Für weitere Ideen wäre ich Ihnen dankbar.

A: Besuchen Sie uns auf dem TS3 GS Server.


15.07.2017
Amsel23
F: Anfang 2016 habe ich den Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG beim hiesigen Landratsamt gestellt. Es folgte ein ausgiebiger Schriftwechsel mit Argumentationen, Sachstandsanfragen, Fachaufsichtsbeschwerden vom Landrat bis hin zur Bezirksregierung, Ankündigung einer Beschwerde bei der EU-Kommission und Akteneinsicht meinerseits. Die machen dennoch gemeinsame Sache hinsichtlich Abwiegeln usw. Es kommt jetzt keine Reaktion mehr von denen. Ich beabsichtige meine Antragsunterlagen von Landratsamt zu holen, mich gleichzeitig in eine andere Kommune umzumelden (die haben dort 2017 einen GS korrekt ausgestellt) und dort den Antrag neu zu stellen. Beim BVA liegt kein Eintrag im EStA-Register für mich vor. Auch wenn ich die Antragsformulare und Urkunden zurückhole, möchte ich dennoch die Beschwerde bei der EU einreichen. Ist mein Vorhaben so durchführbar, muss ich für mein Vorhaben auf bestimmte Dinge achten, damit mir keine Nachteile entstehen? Könnte das Landratsamt die Rücknahme meines Antrages verlangen? Sollte ich so ein Ansinnen besser nicht unterschreiben, nur die Vollständigkeit meiner Unterlagen quittieren?

A: Wir hätten genau für Ihren Fall eine Idee. Besuchen Sie uns auf dem TS3 GS Server.


14.07.2017
Wilhelm
F: Durch den Besitzes des gelben Scheines nach RuStag soll mir meine Waffenbesitzkarte entzogen werden. Diese hat Bestand seit dem Jahrersten 1976. Können Sie einen Anwalt empfehlen der uns in der Sache vertritt? Leider wurde mir eine Frist zur Stellungnahme nur bis Anfang August gewährt. Bitte um baldige Antwort. Danke

A: Zu diesem Thema mal Kontakt RA Lutz Schäfer aufnehmen. Der steckt derzeit tief in dem Thema.


14.07.2017
Gerd
F: Ich habe vor Monaten den GS beantragt und aufgrund fehlenden Sachbescheidungsinteresses eine Verweigerung der Ausstellung eines GS erhalten.Ein eingelegter Widerspruch wurde ebenfalls abgeblockt. Da ich meine Staatsangehörigkeit aufgrung Geburt/Abstammung bis vor 1914 nachgewiesen habe und der Vorgang aktenkundig ist,besitze ich doch die Dt. Staatsangehörigkeit und bin im gleichen Rechtskreis wie mit GS. Ist das richtig?

A: Wenn das ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid ist! Sie können für die kriminellen Handlungen der SB nicht verantwortlich gemacht werden. Trotz alle dem sollten Sie einen Weg finden an den GS zu kommen.


13.07.2017
Eugen
F: Hallo, habe meinen Antrag ende Mai 2016 gestellt. Nach anfänglichem Postverkehr hört man von der Kreisverwaltung Recklinghausen michts mehr. Auch nicht auf,von mir eingereichte Dienstaufsichtbeschwerde. Wie kann ich diese Verwaltung dazu bewegen den von mir eigereichten Feststellungsantrag zu bearbeiten. Gruß Eugen

A: GS TS3 Server


13.07.2017
Rüdiger
F: Auch die Ausländerbehörde in Landratsamt Bamberg, verweigert eine Terminabgabe für Antragsstellung der Staatsangehörigkeitsurkunde. Trotz Schriftlichen anschreiben vom 21.05.2017 mit juristischer Darstellung meiner Rechte ist, bis heute keine Antwort gekommen. Was kann ich noch machen?

A: Lesen Sie den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" Unter Erprobtes.


13.07.2017
Thomas
F: Vielen Dank für die beantwortung meiner Fragen, die in Verbindung mit dem Waffenrecht stehen. Ich habe zwischendurch bis der Anwalt Zeit hat etwas rumtelefoniert und herausgefunden, es liege wohl daran, dass ich Kgr. Preußen im Antrag geschrieben hatte. Ich habe auf irgendeiner Seite gelesen, man könne einfach den Staatsangehörigkeitsantrag noch einmal abgeben, diesmal allerdings nur bis 1934 zurück gehen und seinen korrekten Wohn und Geburtsort eintragen, dann wäre wohl die "Reichsbürger" Sache vom Tisch. Daskann doch nicht deren Ernst sein, oder? Kennt Ihr evtl Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht, dass die Entwaffnung aufgrund des gelben Scheins nicht gerechtfertigt ist? Danke schon mal

A: Da sind Sie wohl auf einer Seite des Verfassungsschutzes gelandet. Man kann sich auch noch braun anmalen, dann ist die festgestellte Kolonieangehörigkeit glaubhafter. Gerichtsurteile sind noch nicht draußen. Wird es wahrscheinlich ohne Definition auch nicht geben können.


12.07.2017
saerdna
F: Habe heute einen Brief von der Ausländerbehörde bekommen,wo mir mitgeteilt wird,dass wegen fehlendem schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse mein Antrag nicht weiter bearbeitet wird.Wie soll ich mich weiter verhalten? vielen Dank und Grüsse aus Rietberg

A: TS3 GS Server


11.07.2017
Andersch
F: Hallo habe meinen Ablehnungsbescheid heute erhalten.Was tun

A: GS TS3 Server


11.07.2017
Thomas
F: Vielen Dank für die Empfehlung des Anwaltes. Mein Kumpel hat auch einen gs und bekommt jetzt Angst, bisher aber noch keinen Brief bekommen. Er überlegt sich, den Schein zurück zu geben und ihm zu widerrufen. Geht das überhaupt? Macht das Sinn, oder ist das genau das was die Behörden wollen... entweder oder?

A: Festgestellt ist Festgestellt! Mit Angst werden wir hier Regiert. Es ist immer dasselbe Spiel, tausch angestammter Rechte gegen Privilegien. Sie werden auch für Ihren Kumpel noch einen Weg finden, ihm die Waffen abzunehmen. Deswegen sollte Wiederstand das erste Mittel sein. Besonders da es keine Rechtliche Grundlage und Definition für Reichsbürger gibt.


11.07.2017
Reißator
F: Zu Nickel. Natürlich sind im AZR keine Deutschen gespeichert, sondern Ausländer.Die Antwort von denen ist doch korrekt. Die Leute müssen gemäß § 36 Abs.2 AZR- Gesetz die Bestätigung der Löschung der Daten anfordern.Dann erhält man folgendes: http://fs5.directupload.net/images/170711/c97lj9v4.jpg

A: Die Frage ist, steht man vor dem GS drin?


11.07.2017
Thomas
F: Hi. Ich habe meinen gelben Schein und bin nun für das Waffenrecht nicht mehr zuverlässig. Das habe ich nun schriftlich. Gibt es irgend welche Erfahrungen dazu wie ich das ändern kann? Mein Sachbearbeiter meinte ich soll den gelben Schein zurück geben und aufheben lassen. Kann dies wirklich der letzte weg sein? Oder habt ihr andere Erfahrungen zufällig?

A: Zu diesem Thema mal Kontakt RA Lutz Schäfer aufnehmen. Der steckt derzeit tief in dem Thema.


10.07.2017
Nickel
F: Hallo liebes Team, Anfang September 2015 habe ich den Antrag auf Feststellung in Niedersachsen gemacht. Formular des Bundesverwaltungsamtes. Innerhalb von 3 Tagen kam die schriftliche Bestätigung dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze und das ich den Ausweis nach tel. Terminvereinbarung abholen kann. Im Ausweis wurden dann auch Vorname und Familienname korrekt geschrieben. Eintrag im ESta-Register auch korrekt. Erworben durch: Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru) StAG. Vollauskunft der Meldebehörde ebenfalls korrekt. Habe dann im Oktober 2015 einen Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister gestellt. Antwort in Fett gedruckt und unterstrichen: „Deutsche Staatsangehörige sind im Ausländerzentralregister nicht gespeichert.“ Mitte November 2015 hat dann meine Tochter in NRW den Antrag auf Feststellung mit dem Formular des Bundesverwaltungsamtes gestellt. Sie hat eine beglaubigte Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises mit eingereicht. Ein Gezeter ca. 5 Monate mit der Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde. Ausweis wurde dann trotzdem richtig ausgestellt. Familienname in Speerschrift. Eintrag im ESta-Register wurde nicht gemacht. Erworben durch: leer Die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde in NRW wurde mehrmals von meiner Tochter unter Hinweis des § 33 StAG und weiteren rechtlichen Grundlagen freundlich gebeten den Eintrag zu machen. Wurde weiterhin verweigert. Irgendwann schrieb die Sachbearbeiterin meiner Tochter das wohl der Vater dahintersteckt das der Eintrag gemacht werden soll und drohte das Strafanzeige gegen mich erstattet wird. Wurde dann auch getan. Direkt bei der Staatsanwaltschaft in NRW. Und zwar wegen Beleidigung und Verleumdung gegen mich obwohl ich mich nie persönlich dazu geäußert habe. Auch wurde von der zuständigen Ausländerbehörde gegenüber der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass ich wohl der „Reichsbürgerbewegung“ angehöre. Gerichtliches Verfahren läuft in 2. Instanz. Staatsanwaltschaft und Landgericht rudern inzwischen zurück. Verleumdung wurde bereits in der 1. Instanz verworfen. Vollauskunft der Meldebehörde für meine Tochter musste selbst nachgetragen werden. Auch da zickte die Meldebehörde meiner Tochter rum. Wurde dann aber gemacht nach mehreren schriftlichen freundlichen Aufforderungen. Dann hat meine Tochter im August 2016 ebenfalls einen Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister gestellt. Formular wurde korrekt ausgefüllt und Unterschrift meiner Tochter wurde bei der Meldebehörde beglaubigt. Kurioserweise erhielt ich die Antwort auf den Antrag meiner Tochter an meine Anschrift und auf meinen Namen adressiert „Da Sie seit Geburt durch Abstammung deutscher Staatsangehöriger sind, wurden nie Daten über Ihre Person im Ausländerzentralregister gespeichert. Deutsche sind im Ausländerzentralregister nicht gespeichert." Frage: Was ist da beim Bundesverwaltungsamt bzgl. des Antrags meiner Tochter auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister „schief“ gelaufen und was kann meine Tochter noch tun um den korrekten Eintrag im ESta, so wie ich ihn erhalten habe, unternehmen?

A: Warum sollte etwas "schief" gelaufen sein? Sie haben es lediglich mit Straftätern mit hoher krimineller Energie zu tun. Ihre Beschreibung spiegelt genau den Werdegang der Handlungsempfehlungen wieder. Zum Ausländerzentralregister können wir nicht viel sagen. Wir wissen nicht ob es vorher dort einen Eintrag gegeben hat, oder ob die vermutete deutsche Staatsangehörige meinen. Aber wir arbeiten dran. Bei Ihnen ist alles getan! Ihre Anforderung dürfte Eingang in die Akte gefunden haben. Mehr geht bei den Willfährigen Erfüllungsgehilfen nicht.


10.07.2017
Karl
F: Ich habe heute einen Termin versucht bei dem Ausländeramt zu bekommen und konnte keine Begründung nennen. Man sagte mir, ohne Begründung wird der Antrag eh abgelehnt. Meine Frage: Gibt es ein Gesetz für eine Begründung? Freunde mich auf eine Rückmeldung und verbleibe. Mit freundlichen grüßen Karl

A: Nein gib es nicht. Die Straftäter nutzen die VerwaltungsGERICHTSordnung, obwohl in §1 das es nur für Gerichte ist. Wenn Sie die Ablehnung in der Hand haben, besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


10.07.2017
Plisda
F: Hallo, GS Team... Ich habe seit etwa 2 Jahren den GS und ESTA. Ableitung väterlicherseits bis 1900. Aber, musste bei Beantragung unterschreiben, dass ich keine weitere Staatsangehörigkeit besitze. Heute bin ich etwas schlauer, dass war ein Fehler. Meine Frage: wie soll ich mich verhalten? Neu beantragen oder Widerspruch? Ich nehme an, damit ist meine Staatsangehörigkeit Königreich Sachsen weg, oder? Grüsse Micha

A: Die Staatsangehörigkeit kann Ihnen nicht entzogen werden. Der GS ist nur die Quittung für die entstandene Akte. Dort sollten alle Abstammungsurkunden enthalten sein. Also locker zurücklehnen und das Leben in Königreich Sachsen(Schandfleck lol) genießen.


09.07.2017
Manu
F: Hallo, wenn ich einen mein Bußgeld nicht zahlen will. Also halt mit dem ganzen Verfahren, wie hier schon öfters beschrieben und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und ihn abweist, wie auch bekannt, habe ich Angst, dass ich ein Schufa Eintrag bekomme, wird das passieren oder nicht?

A: Passieren kann mittlerweile alles. Sie müssen wissen wie weit Sie gehen wollen. Selbstgefährdung macht keinen Sinn.


09.07.2017
friedrich
F: Hallo zusammen. Ich hatte meinem SB vom LRA angewiesen mir eine Kopie der von mir bestehende Akte zukommen zu lassen. Dies wurde abgewiesen, wenn dann könnte ich unter Angaben eines Grundes einen Einblick in die Akte vornehmen. Natürlich nur mit Termin. Die Akte wird nur an Juristen herausgegeben in einem laufenden verfahren. Gibt es einen Rechtsanspruch worauf ich mich berufen kann? Danke vorab.

A: Die Angabe eines Grundes ist Blödsinn. Aber Akteneinsicht gibt es nur vor Ort.


08.07.2017
Nelly
F: 1) Es heißt im RuStAG, daß bei ehelichen Geburten, das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters bei Ehe und die der Mutter bei Nichtehe erhält. Ich habe danach, weil jeweils ehelich, nur über die Väter bis zum Urgroßvater abgeleitet. Die eheliche Geburt ist dabei auf den Urkunden bezeugt! Nun will die „Behörde“ zusätzlich auch noch die Geburtsurkunde meiner Mutter und Großmutter (geb.193x, also Gebietsstand von 1937), jedoch NICHT die meiner Urgroßmutter (geb. vor 1913) haben, zudem die Heiratsurkunde meiner Großeltern mütterlicherseits. 2) ZUDEM wollen die auch noch einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit meiner Mutter! Sie ist aber genauso noch staatenlos wie ich. Was soll das? Nach Ableitung über den Vater ist dies doch irrelevant, selbst wenn sie Ausländerin wäre, was sie nicht ist, oder? Irgendeine Erklärung für diesen Humbug? Die haben doch alle Daten meiner Mutter und Vorfahren im System! WAS soll das? Habt Ihr eine Erklärung? Schikane? Behördenstrategie? Reicht doch, wenn ich auf RuStAG verweise, oder? Sonstiger Tip? BITTE nur schriftliche Antwort. DANKE!!!

A: Meistens haben die einen Grund für eine solche Forderung. Kommunizieren Sie mit dem SB und hinterfragen Sie diese Forderung. Es kann auch der Versuch sein, eine Ablehnung wegen Mitwirkung zu erreichen.


08.07.2017
Effi
F: Ich soll zu meinem Antrag (BVA-Formulare), der anscheinend völlig ignoriert wird, deren mitgeschickten Formulare ausfüllen, in denen kein neuer Erkenntnisgewinn zu verzeichnen sein wird. Im Gegenteil, es geht nur um die Eltern; man kann dabei nicht alle Vorfahren bis 1913 auflisten. Werde ich mit Verweis auf den BVA-Antrag nicht ausfüllen. Erklärung? Soweit ich weiß, gibt es keine Formvorschriften. Zusätzlicher Rat? Besten Dank vorab!

A: Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde! Gerne kann ich den Antrag auf Wunsch auch Formlos einreichen. Ansonsten teilen Sie mir die Rechtliche Grundlage für Ihre Forderung mit.


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