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Fragen und Antworten

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10.05.2017
Frank
F: Hallo! Ich habe heute meinen ESTA Auszug erhalten. Mein Name steht Mustermann, allerdings steht unter "Staatsangehörigkeit erworben durch" nichts. Der GS wurde mir im November 2016 ausgestellt, ich habe bis zu meinem Ur-Grossvater, geb 1900 im Kgr. Bayern, abgeleitet. Im GS Steht mein Familienname M u s t e r m a n n. Muss ich die Eintragung des Erwerbsgrundes bei der Einbürgerungsbehörde reklamieren?

A: Ja Sie sollten dem SB schreiben, das er vermutlich denn Erwerbsgrund nach StAG §33 im ESTA vergessen hat.


09.05.2017
Blombo
F: Habe einen Termin bei der Polizei gehabt zwecks kleinen Waffenschein (habe den GS). Ich wurde gefragt ob ich Reichsbürger wäre und warum ich denn im Antrag zum GS Preußen geschrieben hatte. Habe denen gesagt das man das so macht und warum sollten Sie die Stadt bzw. Ausländerbehörde fragen. Wenn man nicht nach deren Anfrage ob man ein Reichsbürger ist eingeht und sagt man besitzt keinerlei Waffen, machen die nichts. Wichtig ist sich ein bisschen blöde zu stellen und so tun als man das nicht versteht warum Preußen und Ausländerbehörde... Wenn diese einem den kleinen Waffenschein enziehen wollen würde ich immer nach der Grundlage bzw Gesetz fragen. Auf jeden Fall dann vor Gericht. Wenn das dann jeder macht haben die kein Bock mehr. Leute ich wurde verarscht,verdächtigt und beschuldigt. Lasst es nicht zu, Ihr seid im Recht und gibt nicht auf. LG an das Team hier und weiter so.

A: Danke für die Info!


09.05.2017
Der Preuße
F: Die Behörde möchte den kleinen Waffenschein einziehen, da ich eine Staatsangehörigkeitsausweis besitze,wie sollte man reagieren?

A: Damit haben wir keine Erfahrung!


08.05.2017
Paula
F: Ich habe für meinen Mann und mich den gelben Schein 2016 erhalten. Nun wollten wir diesen auch für unsere Tochter und meine Mutter beantragen. Die Behörde hat den Antrag abgelehnt, da kein berechtigtes Interesse vorliege. Zu unserer Tochter wurde angemerkt, da die Eltern den Schein haben, beständen keine Zweifel an der Staatsangehörigkeit. Was ist nun zu tun? Widerspruch einlegen? Wie bekommen wir den Schein für unsere Tochter? Für meine Mutter?

A: TS3 GS Server


07.05.2017
Andreas
F: Hallo zusammen, bei meinem Landratsamt wird der RuStAG-Antrag, den ich mir bei Ihnen heruntergeladen habe, nicht akzeptiert. Begründung: Dieser Antrag gilt nur für Deutsche die im Ausland leben. Wie kann ich dem Landratsamt antworten?

A: Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage und ob Sie den Antrag Formlos einreichen sollen.


07.05.2017
Key
F: Ich war hier bei unserem Landratsamt in Fulda/Hessen und wollte meinen Antrag für den "Gelben Schein abgeben. Ich habe alle Unterlagen zusammen, - (mein Vater bestitzt bereits die Urkunde )und als ich sie einreichen wollte sagte man mir auf dem Ausländeramt, das sie das nicht mehr machen würden, da es ein Urteil in Berlin gegeben habe, das diese Urkunde nicht mehr ausgestellt werden darf...ist da was dran? Hat man mich dors schlichtweg belogen??

A: Man hat Sie einfach verarscht.


06.05.2017
Susan
F: Ich stehe noch ganz am Anfrang mit meinem Staatsangehörigkeitsausweisantrag. Ausgefüllt hatte ich diesen nach der hier verfügbaren Ausfüllhilfe. Heute habe ich die Eingangsbestätigung für meinen Antrag in der Post. Nun werden die Originale der eingereichten Personenstandsurkunden angefordert sowie meine Eheurkunde (was ich nicht verstehe) und eine Kopie meines Ausweises oder Reisepasses, außerdem fordern sie noch die Aufenthaltszeiten vom Vater, Großvater und Urgroßvater. Diese soll ich angeben mit den Aufenthaltszeiten (von - bis) mit Angabe des Aufenthaltsortes einschließlich des Staates. Wie ist nun die weitere Vorgehensweise?

A: Die Aufenthaltszeiten vom Vater, Großvater und Urgroßvater sind nicht zu ermitteln. Überprüfen der Originale ist in Ordnung dazu gehört auch Ihre Heiratsurkunde. Die Originale sollten Sie aber nicht aus der Hand geben. Bei der Gelegenheit können Sie sich dort auch Ausweisen. Aber auch dort ist keine Kopie des PA zu machen.

Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


05.05.2017
Pessimist
F: Ich hatte mal wieder eine Telefongespräch mit dem Datenschutzbeauftragten.Es ging mal wieder um den Eintrag der deutschen Staatsangerhörigkeit in einer Vollauskunft.Da uns die Vollauskunft mit Staatsangehörigkeit immer noch verweigert wird. Er hat mir mitgeteilt, dass alles in Ordnung wäre, mit dem Eintrag deutsch. Einen Eintrag der nachgewiesenen deutschen Staatsangehörigkeit durch den Staatsangehörigkeitausweis wäre nicht nötig, da ich ja die deutsche Staatsangehörigkeit durch meine Geburt mit der daraus vollgenden Geburtsurkunde nie verloren hätte.Da ich mich noch im Lernprozess befinde, was kann und sollte ich auf solch einen Mist Antworten.

A: Das erste Problematische ist das Sie das Telefon benutzt haben. So können sich die Straftäter sicher sein das sie jeden Blödsinn erzählen können. Sie sollten versuchen diese Aussagen in Gerichtsverwertbarer Form zu bekommen.


02.05.2017
RB
F: Landratsamt, die Staatsangehörigkeitsbehörde (Ausländerbehörde), verlangt eine Unterschrift auf folgender Erklärung mit dem Wortlaut "Mir sind keine Tatsachen bekannt, die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt haben könnten. Ich habe keine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben"+was ist zu tun?

A: Eigentlich ist das unverfänglich. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, streichen Sie das deutschen vor Staatsangehörigkeit durch.


29.04.2017
Mohini
F: Hallo, ich habe den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Hansestadt Lübeck eingereicht. Und erhalte nun ein Schreiben mit der Aufforderung, eine Begründung für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises vorzulegen sowie einen aktuellen Personausweis bzw.Reisepass. Was sollte ich als Begründung schreiben? Ich habe hierzu keinerlei Informationen. Herzlichen Dank und liebe Grüße Mohini

A: Es gibt kein Gesetz oder Verordnung für das schutzwürdige Interesse. Wir haben es hier mit Straftätern und willfährig Erfüllungsgehilfen des Systems zu tun. Diese sollten von uns auch nicht noch Unterstützt werden.

GS TS3 Server


29.04.2017
Ulli
F: Hallo! Ich habe meine Unterlagen dem Ausländeramt zusgesendet und heute kam die Ablehnung, dass kein schutzwürdiges Interesse vorhanden sei. Jetzt habe ich dazu mal ne Frage: Wie wäre es, wenn ich einen Reisepass beantragen würde/wollte? Reisepässe dürfen ja laut den eigenen BRD-Gesetzen nach § 6 Abs. 2 Passgesetz nur an Deutsche ausgegeben werden, die die Eigenschaft als Deutscher auch hinreichend sicher nachweisen können (z.B. durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises). Die Vermutung alleine reicht nicht aus. Wäre das nicht eine gute Begründung, um nach § 30 StAG ein berechtigtes Feststellungsinteresse zu begründen? Freundliche Grüße Ulli

A: Nein das wäre es nicht. Es gibt kein Gesetz oder Verordnung für das schutzwürdige Interesse. Wir haben es hier mit Straftätern und willfährig Erfüllungsgehilfen des Systems zu tun. Diese sollten von uns auch nicht noch Unterstützt werden.

GS TS3 Server


27.04.2017
Sängerin
F: Liebe Fachleute! Ich bin ganz verzweifelt. Meine Tochter hat den Feststellungsantrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit nach RuSTAG in Han. abgegeben und mußte eine "Erklärung zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit" unterschreiben. Meine Tochter hat jetzt Widerspruch gegen ihre Unterschriften unter die "Erklärung zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit" und ihren Anträgen F und V eingelegt. Wie soll sie weiter vorgehen? Hinzu kommt das sie Sozialhilfe bezieht. Hat sie mit Repressalien zu rechnen? Danke für Ihre Hilfe und freundliche Grüße.

A: Die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Erklärung wäre besser gewesen. Jetzt ist erstmal die Endscheidung abzuwarten. Mit Repressalien hat sie nicht zu rechnen.


26.04.2017
Bert
F: Das kann doch nicht war sein. Und ich kann nichts machen?

A: Doch einreichen!!! Schauen was passiert und dann Strafantrag mit Strafverfolgung plus Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Den Straftätern die Akten Füllen, nicht das es nachher heißt die Führerin war es wir haben von nichts gewusst. Anzeige einer Vertragsverletzung an den Europäischen Rat sollte auch erfolgen.


26.04.2017
Detlef
F: Hallo, ich habe heute einen Ablehnungsbescheid erhalten. Die Ausländerbehörde lehnt es ab meinen Feststellungsantrag zu bearbeiten, da kein schutzwürdiges Interesse bestünde. Es stünde außer Frage, dass mich deutsche Stellen stets als deutschen Staatsangehörigen behandelt hätten, auch wenn ich dies nicht zu vertreten hätte, und somit wäre eine Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht notwendig und nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses auf Ersitzung möglich. Gerade eben habe ich mit dem Landrat telefoniert und der erzählte mir, dass man in Deutschland, sobald man im Melderegister, Passregister oder Personalausweisregister eingetragen sei, sofort auf Vermutung als deutscher Staatsangehöriger behandelt würde, selbst dann, wenn man selber keinen Nachweis erbracht hätte. Stimmt das?

A: Er hat es doch schon gesagt: "vermutung als deutscher Staatsangehöriger behandelt würde".

TS3 GS Server


25.04.2017
Marc
F: Wo beantragt man denn die Vollauskunft? Ich war neulich beim Bürgerbüro und die SB kannte dies angeblich nicht. Danke

A: Schön wurden Sie verarscht. Sie wollen eine Auskunft nach §10 BMG in Verbindung mit §9.


25.04.2017
Reißator
F: Habe mal eine Frage zwecks der Ausweispapiere.Personalausweis wurde von mir in entwerteter Form mit selbst verfaßter Begründung an die Firma EWO übesandt.Mein vorläufiger Reisepass ist seit Februar 2017 abgelaufen.Staatsangehörigkeitsausweis ist vorhanden.Ich weise mich durch diesen aus.Hat jemand von euch bezüglich des abgelaufenen Reisepasses Post vom EWO erhalten?Das ein neuer beantragt werden muß?Gemäß EGBGB Art 5 Abs.1 Satz 2 ist dies nicht nötig.

A: Selbstverständlich versuchen es die Behörden. Verlangen Sie doch einfach ein Ausweisdokument nach den Gesetzen der BRvD. Sollte das nicht gehen, verlangen Sie das schriftlich. Dann sollte ruhe einkehren.


24.04.2017
Oxi
F: Habe meinen GS erhalten, dort steht Vorname, Familienname, Geburtsname. Es ist ganz rechts mein (Nach)Name eingetragen, aber nicht in Sperrschrift. Zudem fehlt die Straße, Hausnummer und die Postleitzahl, es ist nur der Wohnort eingetragen. Was soll ich tun, reklamieren ? Wie muss es korrekt aussehen ? Grüße, Oxi

A: Wenn Ihr Vor- Familienname Max Mustermann geschrieben ist, dann ist das alle so in Ordnung.


24.04.2017
Bert
F: Jetzt hab ich alles zusammen. Noch beglaubigte Kopie machen und ab damit. Jetzt meine Frage: Hamburg stellt den gelben Schein nur bis 1938 aus also nicht nach RuStag. Ist das ein Problem?

A: Nach unseren Informationen stellt Hamburg gar nicht mehr aus. Sie schicken die Unterlagen unbearbeitet zurück und das ohne Kommentar dazu.


24.04.2017
Paula
F: Hallo liebes GS-Team, nach 3 Monaten Wartezeit haben wir unsere kostenlose Vollausunft immer noch nicht erhalten. Was können wir jetzt tun? Danke!

A: Eventuell hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


20.04.2017
Lupo
F: Hallo liebes und fleißiges GS Team. Will Euch nun schreiben wie es bei meinem Sohn bisher verläuft. Nach dem der SB von Unterallgäu in den letzten 2 Schreiben nichts bewirken konnte, einmal wegen fehlender sachlicher Interesse und andermal wegen Antrag nur zulässig wegen...... Wir antworteten dann mit dem Teso Urteil und seit dem 22.01.2017 hörten wir nichts mehr von dem Landratsamt. Ob es eine neue Masche ist einfach nicht mehr darauf zu antworten oder sie eine wichtige Frist verstreichen lassen wollen, weiß ich nicht. Meine Frage wäre, ob solch ein Verhalten seitens des Landratsamtes Euch geläufig ist. Ich möchte nächste Woche dem SB einen Brief schreiben. Netten Gruß Lupo

A: Ja leider ist diese Vorgehensweise bekannt. Stellen Sie eine Sachstandsanfrage.


18.04.2017
Rupert
F: Hallo: Habe heute meine Vollauskunft geholt. Die Gemeinde wusste angeblich nichts von der Ableitung. Es steht nur Staatsangehörigkeit: Art Deutscher u. dann darunter unter Staatsangehörigkeiten 000deutsch u. Nachweisart Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. Nachweisdatum welches wann der Schein ausgestellt wurde u. nicht das Antragsdatum. Die wollten mir weiß machen, sie wissen gar nicht was das ESTA-Register ist. Das habe ich vor 2 Wochen angefordert u. heute angerufen. Diese Woche ist gar keiner da u. nächste Woche kommt wieder jemand- volle Verarschung, denn ich weiß nicht was abgeleitet wurde. Müssen die in der Gemeinde das genau eintragen? Die Regierung macht die Apostillierung nur noch auf dem Postweg mit den Originalen u. dann auch nur noch mit schriftlichem Nachweis von dem Land, das es anfordert- bestimmt die nächste Verarschung, oder? Diese Auskunft bekam ich heute am Telefon. Vielen Dank. Grüße Rupert

A: Die SB vom Bürgerservice kennen das ESTA in der Regel nicht. Die Vollauskunft scheint bei Ihnen ja richtig gelaufen zu sein. Das mit dem Postweg ist auch bekannt. Also nicht überall ist verarsche drin. Bei Ihnen ist bis jetzt ja alles gut gelaufen.


18.04.2017
miller
F: Hallo, ich habe meinen Auszug aus dem EStA Register heute erhalten. Darin fehlt die Eintragung in das Feld "Wirksam geworden am". Als wie relevant sehen Sie diesen Eintrag an? Soll ich den SB nochmals darauf ansprechen, mit dem Ziel diese Ergänzung noch vorzunehmen?

A: Wenn der Eintrag fehlt ist es Automatisch das Geburtsdatum. Also alles in Ordnung.


18.04.2017
apfelkirsch
F: Mein Ausweis (gelber Schein) ist ausgestellt und abholbereit. Punkt 6 Militärdienst hatte ich nicht ausgefüllt. Mir wurde die Aushändigung des Ausweises verweigert, solange Punkt 6 (Militärzeit) nicht ausgefüllt ist. Durch die Ausstellung des Ausweises (er liegt bereits in Papierform vor) wird bestätigt, dass ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe. Wozu ist es dann erforderlich, Punkt 6 (Militärzeiten) noch auszufüllen? Es handelt sich doch um ein bereits abgeschlossenes Verfahren. Hat jemand Erfahrung damit? Antrag nach $$ 1,3 StAG 1870.

A: Warum geben Sie die Militärzeiten nicht an, wie in unserer Ausfüllhilfe beschrieben. Das ist doch nun oft genug hier besprochen worden.


13.04.2017
will-verstehen
F: Hallo! Muss ich einen triftigen Grund für die Beantragung der Urkunde nennen? Oder was soll ich da als Grund angeben? Mir geht es nur darum einen amtlichen Beweis zu haben, dasss ich als deutscher Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Es gibt so viele Geschichten darüber, dass die Behörden es ungerne austellen... Es ist doch nicht illegal, also warum nicht? Im voraus danke schön!

A: Nein, es gibt keine Gesetzliche Grundlage für ein Feststellungsintresse.


07.04.2017
Reißator
F: Da die Behörden eh Täuschung im Rechtsverkehr begehen, würde mich mal interessieren was die daran hindert, statt bis zum Vorfahren der vor 1914 geboren wurde nur bis zum Vater, der zB. 1942 geboren wurde abzuleiten und trotzdem Geburt (Abstammung)ins EStA einzutragen?Die können doch argumentieren Geburt (Abstammung)vom Vater und tragen trotzden Max Mustermann in den GS und ins EStA-Register ein.

A: Man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Die meisten Arbeiten sauber. Es gibt nur einige die mit hoher krimineller Energie ausgestattet sind. Als zweiten Punkt ist die Akte endscheidend und nicht die Quittung, oder das ESTA Register.


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