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Fragen und Antworten

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06.04.2017
Hans-Eckhart
F: Hallo, ich habe den gelben Schein nun seit gut 2 Monate und bin noch immer beim Ausländerzentralregister registriert, und zwar als "vermutlich deutscher Staatsangehöriger" (vorher stand dort nur deutsch). 1. Frage: Warum ist das so? Wenn man Deutscher ist, werden die Daten beim AZR gelöscht, das weiß ich. Ich allerdings bin trotz gelben Scheines immer noch kein Deutscher. 2. Frage: Auch das Bürgerservicecenter (Einwohnermeldeamt) bestätigt mir, dass ich trotz gelben Scheines immer noch nicht als Deutscher bei denen geführt werde. Dort steht: "Staatsangehörigkeit: Deutsch. - Glaubhaftmachung der dt. Staatsangehörigkeit KVR G3.10.10.2 am 08.02.2017 -, Erwerbsgrund: § 3 Abs. 2 StAG (Ersitzung)." 3. Frage: Warum steht beim Einwohnermeldeamt weiterhin deutsch statt Deutscher? 4. Frage: Warum steht bei der Meldebehörde als Erwerbsgrund "Ersitzung" und nicht wie im EStA-Register Abstammung/Geburt nach § 4 Abs. 1 (Ru)StAG ? Welche der beiden Behörden (Einwohnermeldeamt oder AZR/EStA-Stelle des BVA) lügt nun?

A: Sie nehmen hier eine Vermischung der Personen vor. An der jur. Person wird sich nichts ändern. Außer den Eintrag im Melderegister. Die jur. Person steht auch im Ausländerzentralregister. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Person oder Personen. Allerdings ist der Erwerbsgrund falsch eingetragen. Es sieht so aus, als wenn das am Einwohnermeldeamt liegt.


05.04.2017
Victoria
F: Hallo 🙂 Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. War heute bei der Ausländerbehörde und wollte mir den Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit geben lass (sprich will den Staatsangehörigkeitsausweis) Ich glaube sie hat mir extra ein anderen Antrag geben . Die Überschrift lautet " Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung). Dazu ganz am Ende des Antrags steht klein dabei das ich eine Gebühr von 255,00 Euro bezahlen müsste für die Einbürgerung. Bitte sagt mir das das der falsche Antrag ist den die mir extra gegeben hat. Wäre euch mega dankbar für jede hilfreiche Antwort

A: Ja die hat Sie verarscht. Sie brauchen einen Antrag zur Feststellung und nicht zum Erwerb. Man wird Ihnen aber auch dort nicht den richtigen geben. Alles was Sie brauchen finden Sie auf dieser Seite.


01.04.2017
Ines
F: mein Mann und ich haben gestern unseren ESTA-Registerauszug erhalten. Auch bei uns sind die Felder "erworben am" und "erworben durch" leer. Durch unseren Bekannten, dem es ebenso ergeht, weiß ich, dass die Sachbearbeiterin sich weigert, den Erwerbsgrund nachzutragen.Ist der schriftliche Weg jetzt für uns besser und auf welches Gesetz bzw. Verordnung können wir uns beziehen um den Eintrag zu erhalten?

A: StAG §33 und das immer in Rechtsverwertbarer Schriftform.


01.04.2017
Uli
F: Hallo, habe den GS, jedoch Familienname komplett groß geschrieben. Vornamen normal. ESta ist korrekt nach RuStAG, auch die Schreibweise der Namen. Was tun? Korrektur will ich nicht durchsetzen, da ich Jäger und Waffenbesitzer bin und der VS/Polizei wegen des GS schon 2-mal da war wegen Verdacht des R-bürgers

A: Dann sollten Sie die Füße stillhalten.


30.03.2017
Liberty Bell
F: Bin da aber jetzt verunsichert,da es zuvor hieß AUF KEINEN FALL EINE PLZ in den Antrag schreiben?

A: Wo hieß das??? Lesen Sie auch auf unseer Seite?


30.03.2017
Liberty Bell
F: Wenn ich keine Email, Telefonnummer und meine Anschrift nur ohne Postleitzahl im Antrag habe,wie nehmen die Behörden dann Kontakt mit mir auf? Oder reicht die Anschrift auf dem Briefumschlag?

A: Wie kommen Sie nur dazu? Werfen Sie einen Blick in die Ausfüllhilfe auf der Seite!!!


30.03.2017
Liberty Bell
F: Kann ich in den Antrag F eine Telefonnummer oder Email einreichen in die vorgegebenen Spalten?Zwecks Rückantwort.Zur Legitimation sollte doch auch mein noch gültiger Sozialversicherungs AUSWEIS gehen,ist doch auch von einer Behörde der Verwaltung ausgestellt und ohne Ablaufdatum?

A: Nein, Ein Telefonat oder eine ePost ist Gerichtlich nicht verwertbar. Als Ausweis können Sie verwenden was Sie wollen. Sie dürfen nur keine Kopie zulassen.


30.03.2017
Kai
F: Um meine Abstammung bis zu meinem Urgroßvater belegen zu können habe ich das Standesamt nach einem Geburtenregisterauszug und Heiratsurkunden. Das Standesamt fragt jetzt zu welchem "Zweck" ich diese bräuchte. Was soll ich antworten, um nicht zu riskieren, dass sich das Amt querstellt / Probleme macht, weil es in mir einen "Reichsbürger" sieht? Vielen Dank im vorraus!

A: Da ist nichts zu antworten! Aber Sie können Fragen ob der SB früher bei der STASI war. Gewöhnen Sie sich die Obrigkeitshörigkeit ab.


26.03.2017
R. Schulz
F: "Vertriebenenunterlagen" (oder ersatzweise Heimatschein, Arbeitsbücher, Wehrausweis etc.)der Großeltern werden verlangt. Gibt es so etwas überhaupt? Wenn ja - wo bekommt man solche Unterlagen her. Beide leben nicht mehr. Und alter DDR - Ausweis wenn vorhanden (von mir) davon hab ich zuvor nirgends etwas gelesen. Und mir auch neu: Aktuelle "erweiterte" Meldebescheinigung mit Angabe der "Staatsangehörigkeit" (!) und allen im Melderegister vorhandenen Wohnanschriften. Ich war mir sicher, dass die Angaben im Antrag ausreichen. Hab nun meine ganzen Unterlagen zurück bekommen und soll bei der erneuten Abgabe einen Termin vereinbaren. Ich habe das dumme Gefühl ich soll hingehalten werden. Was dürfen die denn nun wirklich zusätzlich verlangen?

A: Wenn Ihre Abstammung Glaubhaft nachgewiesen ist, sollte das ausreichen.
StAG §30 Abs. 2


26.03.2017
Horst Meyer
F: Hallo Freunde. Meine Frage wäre. Ich habe bei dem mir zuständigen Landratsamt meine kompletten Unterlagen,Urkunden plus Ausgefülltem Antrag (BVA) schön abgegeben.Habe den Antrag Auf Abstammung gestellt nach (Ru)StAG 1913. Da mein Großvater 1886 geboren ist, habe ich auf dem Antrag bei Wohnsitz natürlich ,,Königreich Württemberg"angegeben. Wir Stammen aus Württemberg.Das aber will der Herr Sachbearbeiter keines falls Akzeptieren.Ich solle dies ändern und man könnte dann vielleicht einen weg finden. Das Prozedere geht nun bereits schon ein halbes Jahr,was bitte kann ich noch tun.Da ich mein recht haben möchte.einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.Oder gibt es eine andere Möglichkeit wie ich doch noch zu meinem Recht komme.Für Antwort von euch wäre ich wirklich sehr dankbar. Gruß Horst

A: Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Der SB hat dort keine Entscheidungsfreiheit. Zu empfehlen ist nach dem Zeitraum eine Untätigkeitsbeschwerde. Dazu noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


21.03.2017
Paul
F: Ich grüße das GS-Team. Und zwar ist folgendes bei mir passiert: Wir sind eine 6-köpfige Familie (Mutter, Vater und 4 Kinder im Alter von 5-11 Jahren). Wir haben am 01.03. alle einzelnd Anträge zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt. Am 16.03. haben wir die Anträge abgeholt. Das Problem: Obwohl wir 6 einzelne Anträge gestellt hatten, haben wir insgesamt nur 1 gelben Schein bekommen, wo wir alle drauf sind. Der gelbe Schein ist zwar ähnlich aber bei uns steht nicht ist deutscher Staatsangehöriger sondern sind deutsche Staatsangehörige. Die Namensschreibweise ist sonst korrekt. Der Sachbearbeiter will uns allerdings keine 6 einzelnen Scheine ausstellen. Sollte man dagegen angehen?

A: Das ist so auch in Ordnung. Es bleibt aber Ihre Endscheidung, ob sie weiter drauf drängen.


20.03.2017
Reißator
F: Was zu dem Beitrag von Pessimist.Wenn die Schreiben das Adjektiv deutsch ist korrekt.Haben die Recht.Für die juristische Person trifft dies zu.Pessimist sollte den Herrschaften mal bekannt geben das in das Register der juristischen Person (Name,deutsch)eingetragen werden soll, das die natürliche Person deutscher Staatsangehöriger ist.Auf diese Art und Weise habe ich über die ungültige Wahlbenachrichtigung an die juristische Person (Name), welche ja nicht wahlberechtigt ist, den GS erhalten.Im September waren ja diese Scheinwahlen in Berlin.

A:


19.03.2017
Pessimist
F: Hallo, habe gestern Antwort bekommen vom Datenschutzbeauftragten.Es geht um den Eintrag der deutschen Staatsangerhörigkeit in einer Vollauskunft.Selbst die Vollauskunft wird uns verweigert und uns stattdessen eine Meldebescheinigung oder Selbstauskunft vom Meldegesetz §12 ausgestellt.Dieses Antwort haben wir sinngemäß erhalten. Wir haben nur einen Anspruch auf Auskunft aus dem Melderegister, das vollständig und richtig ist.Alles andere, wie eine Vollauskunft nach §9 Bundesmeldegesetz und §7-10 (BMG)so wie von uns gefordert,würden wir durch unsere vorgebrachten einschlägigen Vorschriften, falsche Schlüsse ziehen. In Ihrem Fall ist unter der Rubrik Staatsangehörigkeit das Adjektiv deutsch eingetragen.Diese Aussage ist korrekt.Selbsvertändlich gibt es eine deutsche Staatsangehörigkeit.Dieses kommt Ihnen auch zu. Wie kann ich die nun bewegen mir endlich eine Vollauskunft auszustellen, wo unsere deutsche Staatsangehörigkeitsausweis den wir besitzen vermerkt ist.

A: Da bleibt nur noch den Straftätern die Akte zu füllen. Dienst und Fachaufsichtsbeschwerden, Strafanträge mit Strafverfolgung. Beim Datenschutzbeauftragten scheint Täuschung im Rechtsverkehr vorzuliegen.


18.03.2017
Hansi
F: Hallo,nach Nachfrage bei der Ausländerbehörde, warum der Staatsangehörigkeitsausweis bzw. die Entscheidung diesbezüglich, trotz Nachfrage meinerseits und Verweis auf §33 StAG, nicht an die Meldebehörde weitergeleit wird (wurde) schrieb der Sachbearbeiter folgendes: §33 StAG würde sich ausschließlich auf die Optionsregelung nach §§29 ff. beziehen, nicht jedoch auf den Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit nach §4.

A: Da sollten sie den SB mal Fragen ob er lesen kann. Sie haben aber auch die Möglichkeit, selber die Eintragung vornehmen zu lassen. Eine Fachaufsichtsbeschwerde könnte auch helfen.


18.03.2017
elly
F: Ich habe den Antrag mit allen Unterlagen eingereicht (alle Dokumente in Kopie). Jetzt soll ich während der Öffnungszeiten alle eingereichten Unterlagen im Original vorlegen und mich mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweises ausweisen- Muss ich die Originale persönlich vorlegen oder reichen Kopien? Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass nur mit Originalen der Antrag Bearbeitet werden Kann? Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir dabei helfen.

A: Der SB möchte lediglich die Originale sehen. Das steht ihm zu. Auch den Perso oder Pass kann er sehen. Sie dürfen aber keine Kopie zulassen.


15.03.2017
Brody
F: Hallo, ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Ich habe den Antrag zum Gelben Schein gemäß RuStaG 1913 komplett ausgefüllt abgeschickt. Heute kam eine Antwort das der Antrag in Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresse und da keine Zweifel an meiner deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen abgelehnt wird. Jetzt habe ich 4 Wochen für den Widerspruch. Hat schon jemand so eine Antwort erhalten ? Wie gehe ich am besten vor? Subtil und freundlich oder mit nettem Nachdruck und der Geschichte mit dem deutschen Reich, Gesetze dazu etc? Danke im voraus :)

A: TS3 GS Server


15.03.2017
Nicole
F: Hallo, gestern war ich bei der Einbürgerungsbehörde und wollte meinen Antrag abgeben. Die Amtsleiterin sagte nur zu mir, dass Sie für Reichsbürgerangelegenheiten nicht zuständig sei. Ich betonte dass ich mit Reichsbürger nichts zu tun habe aber sie weigerte sich vehement den Antrag anzunehmen. Ich solle mich an den König von Preußen wenden. Soll ich mich beim Bürgermeister beschweren oder wer ist nun zuständig?

A: Dienstaufsichtsbeschwerde an den nächsten Vorgesetzten und Strafantrag mit Strafverfolgung wegen Politischer Verdächtigung.


14.03.2017
Pessimist
F: Hallo, ich hatte einen Strafantrag/Strafanzeige gegen die Mitarbeiter und Bürgermeister der Gemeinde gestellt.Heute kam die Ablehnung mit folgender Begründung. Wie bereits im hiesiegen Bescheid vom 26.01.2017 ausgeführt, führt die Bezeichnung der Anzeigenerstatter als Personen, die der Gruppe der sog."Reichsbürger"zugehörig sein sollen,nichtzu einer Gefahr der Verfolgung aus politischen Gründen,weshalb wegen dieses Vorwurfes kein für die Einleitung eines Verfahrens ausreichender Anfangsverdacht besteht. Sofern den Anzeigenerstatter der Eintrag der deutschen Staatsangehörigkeit in Melderegister verwehrt worden sein soll oder die Erteilung einer Auskunft aus dem Register und zwar durch die beanzeigten Amtspersonen, die bei der Gemeinde xxx in einem Beamten-oder Angestelltenverhältnis stehen sollen,besteht unter Berücksichtigung des Anzeigevorbringens nach kriminalistischer Betrachtungsweise ebenfalls kein Anfangsverdacht. Es ist davon auszugehen,dass die Anzeigenerstatter von der irrigen Annahme ausgehen,von ihnen gewählten Namenszusätze "a.d.F."seien in amtliche Melderegister eintragungsfähig. Offensichtlich sind die Anzeigenerstatter der Rechtsauffassung nach §30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine Anspruch auf Abänderung der Ihnen erteilten Ausweispapiere zu haben bzw.auf Eintragung dahin,seien Bürger des weiterhin existenten Deuzschen Reiches. Diese Rechtsauffassung ist unzutreffend.Insoweit wird verwiesen auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22.11.2016,Az.:19A 1457/16, abgedruckt in die Neue Juristische Wochenschrift 2017,Seite 424ff. Kommisch ist nur, da ich einen Strafantrag wegen der Bezeichnung als Reichsbürger wegen Beleidigung und Amtsanmaßung gestellt hatte.Da war nie die Rede das ich den Namenzusatz a.d.F. in das Melderegister eigtragen haben möchte. Ich will nur das meine deutsche Staatsangehörigkeit im Melderegister angezeigt wird. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen. Soll ich gegen diesen Bescheid Beschwerde einlegen.Natürlich ist er wieder nur mit einer Paraphe unterschrieben.

A: Ihr Vorhaben musste gegen den Baum laufen. Eine Aufarbeitung würde die Möglichkeiten hier sprengen. Also besuchen Sie uns auf unseren TS3 GS Server.


14.03.2017
Iceqtbc
F: Guten Morgen. Ich war so eben auf dem Amt und wollte meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Ich legte dazu alle OriginalStammbücher vor. Der Herr meinte das ich diese aktuell begläubigen lassen müsste. Stimmt das? Danke.

A: Nein, machen Sie selber Kopien davon und reichen es damit ein. Lesen Sie den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" Unter Erprobtes.


11.03.2017
Andy
F: Brauche eure Hilfe, habe heute meinen Staatsangehörigkeitsausweis im Briefkasten gehabt und (Ableitung nach Rustag1913) bin mir jetzt nicht sicher ob der richtig ausgestellt worden ist weil bei meiner Stadt steht die Stadt und schrägstrich BRD!? Also Stadt/ BRD wie kann das sein oder ist das richtig ? Und bei Wohnort ist die Postleitzahl angegeben bin ich dann nicht wieder in Wohnhaft? Also es kommt mir sehr komisch vor, keine Bestätigung der Antragsannahme damals, kein Perso. verlangt und mir einfach jetzt den Staatsangehörigkeitsausweis (mit Rechnung ohne irgendwelche Rechtliche Grundlage) geschickt. Soll ich unter Vorbehalt der Richtigkeit der RuStAG Ableitung und Eintragung im Esta-Register bezahlen oder könnt ihr mir ein Tip geben. Bin sehr verunsichter, bei der Kriminellen Energie dort kommt mir das sehr komisch vor. Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

A: Wenn der Familien und Vorname richtig geschrieben ist, ist alles in Ordnung.


11.03.2017
Tobias
F: ESTA ok. Meldebehörde weigert sich, "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" in der Vollauskunft zu ergänzen. SB schreibt, dies sei Aufgabe der Meldebehörde. Wie komme ich nun zu diesem wichtigen Eintrag?

A: Die Aussagen des SB gibt der §33 des StAG nicht her. Täuschung im Rechtsverkehr ist hier zu vermuten. Teilen Sie das dem SB schriftlich (rechtsverbindlich) mit. Setzen Sie eine Frist und kündigen Sie Rechtliche Konsequenzen an. Sollte der Eintrag bis Fristablauf nicht erledigt sein, bleibt Ihnen Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde und Strafantrag mit Strafverfolgung.


10.03.2017
Rupert
F: Hallo Ihr Geplagten, ich soll ca. 10 von meinen 20 Wohnorten nachweisen, den Rest haben sie angeblich selbst im Computer. Nur ist sehr auffällig, das ich bei den Gemeinden auf dem Land sofort die Bescheinigung bekam u. die zwei in den Städten nicht. Da war immer eine dabei, die sie im Computer nicht mehr finden können. Denen in München habe ich eine Bescheinigung von der nächsten Adresse gefaxt, wo diese Adresse drauf steht, zusätzlich ein Schreiben vom Finanzamt, von der Zeit mit Steuernummer u. Adresse u. trotzdem haben sie mir eine schriftliche Absage erteilt, mit der Begründung dass laut Ihren Unterlagen ich niemals dort gemeldet gewesen bin- nicht zu glauben oder? Lege ich das jetzt so wieder vor oder soll ich vorher gegen diese Leute vorgehen, damit meine Unterlagen komplett sind? Vielen Dank.

A: Das sollten Sie mit dem SB besprechen. Da Sie ja schon seine Arbeit machen.


10.03.2017
Christian
F: Hallo, ich habe den GS mit allen erforderlichen Dokumenten beantragt und eine Ablehnung bekommen. Nun kann ich innerhalb eines Monats dagegen in Widerspruch gehen. Ich brauche Hilfe bei der Argumentation, um juristisch sauber der Ablehnung entgegenzuwirken. Können Sie mir dabei helfen? Kann ich mit Ihnen in direkten Kontakt treten? Freundliche Grüße Christian

A: TS3 GS Server


09.03.2017
deutschkämer
F: Hallo liebe Mitstreiter,ich hatte vor ca. 1-2 Wochen eine Email-Anfrage wie ich bei einer Ablehnung des Staatsangehörigkeitsausweises reagieren soll, eine Kopie des "Amtsschreibens" aus Rostock habe ich beigelegt. Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten und da ich bis morgen reagieren muß bitte ich um eine Bearbeitung meiner Anfrage.Liebe Grüße André Deutschkämer

A: TS3 GS Server


07.03.2017
rene
F: ich komme hier in nrw zum verrecken nicht weiter. schlimer noch werde ich wegen meines anliegens schon deformiert und in die naziecke gestellt. hat jemand einen tip wo ich rechtliche unterstützung bekomme ???

A: TS3 GS Server


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