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Fragen und Antworten

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12.06.2017
ulli
F: hallo, ich habe heute ein schreiben von der stadt minden bekommen,in dem der nachweis der deutschen staatsbürgerschaft abgelehnt werden soll.da ich ha einen personalausweis besitze.geht das so einfach?

A: Der Personalausweis ist kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Das berechtigte Feststellungsinteresse scheint wohl aus zu sein? Aber Dümmer geht es jetzt nicht mehr. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


12.06.2017
Reddington2017
F: Hallo, 1) Frage: Auf meinem Staatsangehörigkeitsausweis steht mein kompletter Vorname und Familienname so drauf: Max, MUSTERMANN (also sprich die capitis deminutio media - halber Sklave) - auch der Amtsleiter will es nicht ändern. Kann ich da was machen? 2) Frage: Die Ableitung ins ESTA - Register ist aber korrekt - Geburt (Abstammung) zwar ohne Paragraph, aber immer hin. Da wurde der Familienname aber so geschrieben, nämlich korrekt: Mustermann Überwiegt der ESTA - Auszug mit dem korrekten Schreibweise des Familiennamens nicht gegenüber dem Gelben Schein in meinem Fall? Bitte Antwort öffentlich, weil das mit eurem Server klappt leider nicht. Viele Grüße

A: Die Schreibweise Max MUSTERMANN ist eine Personenstandsfälschung und somit eine Straftat da es Ihrer Geburtsurkunde entspricht. Helfen kann da ein Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft. Es sei denn Sie haben nur bis 1937 abgeleitet. Entscheidend ist die Akte und nicht der ESTA Auszug oder die Quittung für den Verwaltungsakt(Staatsangehörigkeitsausweis). Ein schriftlicher Hinweis über die Beschwerde sollte natürlich in die Akte. Also den SB zur Nachbesserung auffordern.


07.06.2017
Christin1993
F: Danke für die zügige Antwort Ihrerseits. Ich weiß, dass es keine rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für ein berechtigtes oder auch "schutzwürdiges" Interesse gibt. Die Innenminister der Länder versenden aber „Handlungsempfehlungen“ an die Staatsangehörigkeitsbehörden, an die sich die Sachbearbeiter leider nach richten. Die Behandlung als deutsche Staatsangehörige heißt doch, dass mich allgemein deutsche Behörden/Stellen je nach Belieben und Eigenermessen vergleichsweise WIE eine deutsche Staatsangehörige behandeln können aber eben nicht müssen, da ich für die de jure staatenlos für die bin. Sehe ich das richtig? Also muss es einen logischen Umkehrschluss geben, dass mich irgendetwas in der Behandlung als deutsche Staatsangehörige festhält ohne es zu sein? Aber was nun könnte die Behandlung verursachen und wie kann man es rückgängig machen? Liebe Grüße Christine1993

A: TS3 GS Server


07.06.2017
Christin1993
F: Hallo, ich habe ein Problem: Mein Antrag auf Feststellung wurde abgelehnt. Begründung: Es besteht kein berechtigtes Feststellungsinteresse, da ich bereits als deutsche Staatsangehörige von deutschen Stellen behandelt würde. Frage: Wie werde ich diese "Behandlung" als deutsche Staatsangehörige, die offensichtlich meinen Feststellungsantrag stoppt wieder los? Liebe Grüße Christin1993

A: Es gibt keine Rechtliche Grundlage für ein berechtigtes Feststellungsinteresse! Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


03.06.2017
Claus
F: Hallo, ich habe heute von der Staatsangehörigkeitsbehörde einen Zwischenbescheid bekommen, dass die Behörde meinen Antrag abzulehnen ersucht. Das Schreiben lautet wie folgt: " Z W I S C H E N B E S C H E I D : Sehr geehrter Herr ..., in Bezug auf Ihren Antrag vom 26. Mai 2017 teile ich Ihnen mit, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg vorsieht, Ihren Antrag auf Staatsangehörigkeitsfeststellung abzulehnen, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang dieses Bescheides unserer Behörde persönlich vorstellig werden. Auch wenn Ihr Antrag nach Einsichtnahme recht erfolgsversprechend zu sein scheint, können ausschließlich postalisch eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden ohne persönliches Erscheinen des Antragstellers oder der von ihm bevollmächtigten Person. Sie können uns zu den Besucherzeiten der Staatsangehörigkeitsbehörde aufsuchen oder alternativ einen Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie als Identitätsnachweis eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Ehe-Heirats-Urkunde oder alternativ einen Auszug über Ihre Person aus dem Familien-, Geburten- oder Heiratsbuch mit. Mit freundlichen Grüßen ..." Was soll ich jetzt tun ??? Freundliche Grüße und frohe Pfingsten, Claus

A: TS3 GS Server


02.06.2017
wolfram
F: Hallo wertes Team, heute bekam ich vom für mich zuständigen Kreisordnungsamt die Ablehnung meines Antrags zur Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft mit der Begründung, es läge kein berechtigtes Interesse daran, es sei denn, öffentliche Stellen benötigten einen urkundlichen Nachweis darüber, wenn zweifelhaft ist, ob ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze (§ 28 vwvfg nrw). Muss ich nun beweisen, dass ich nach Costa Rica auswandern, in Italien eine Italienerin heiraten, in den Bundestag oder gar zur Polizei will? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ich das nun belegen soll; als Deutscher im eigenen Land eine Begründung zur Beurkundung der Angehörigkeit im eigenen Staat vorlegen zu müssen - an dieser Stelle verkneife ich mir Worte zur zweifelhaften Existenz dieses Staates - finde ich schon sehr merkwürdig. Aber damit musste ich rechnen. Bei jedem läuft der Prozess anders; beim einen geht es problemlos, beim anderen wird halt genauer geprüft. Aber ich bin willig, mich auf den mir zustehenden Anspruch einzulassen und hoffe auf einen Tip von Euch, da ich hierzu im Netz und auch auf Eurer Seite nichts dazu finde (oder übersehen habe). Für eine recht baldige Antwort oder einen link dazu bin ich Euch sehr dankbar. Mit einem lieben Gruß für weiteren Sonnenschein wolfram

A: Sie haben einen Landrat bzw. Bürgermeister mit einer hohen krimineller Energie. Es gibt keine Rechtliche Grundlage für ein berechtigtes Interesse! Es wird sich auf die Verwaltungsgerichtsordnung berufen, die für die Verwaltung nicht anzuwenden ist. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


01.06.2017
R.S.
F: Habe meine GS heute erhalten. Soweit scheint alles i.O. allerding wurde " i.A." unterschrieben. Darauf angesprochen antwortete man : Dies ist bei uns so angewiesen. Bin nun doch etwas unsicher. Gültig?

A: Solange der Auftraggeber drüber steht, ist das vollkommen in Ordnung.


31.05.2017
Liberty Bell
F: Hallo habe mal eine Frage zu Roman,habe den Antrag auch persönlich abgegeben,Pass aber nur zur Legitimation vorgelegt (keine Kopie machen lassen)aber gleich vor einem Zeugen klargestellt das ich nur Begünstigter der Person bin,dies handschriftlich vor Ort aufgeschrieben vom Zeugen und mir unterschrieben SB,hats verweigert.Was kann da noch kommen?

A: Das hängt davon ab welche kriminelle Energie Ihr SB hat. Sie haben schon mehr getan als nötig.


31.05.2017
Sebi
F: Nachtrag. Hintergrund meiner Frage ist das meine Sb beabsichtigt meinen Antrag abzulehnen. Gleiche Masche wie bei Lupo 21.05.2017. Ich kann jetzt noch Stellung dazu nehmen.

A: Es besteht keine Möglichkeit für den SB den Antrag Abzulehnen. Das geht nur mit Strafbaren Handlungen. Besuche Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


30.05.2017
Roman
F: Hallo zusammen. Leider habe ich voreilig gehandeln und mich nicht informiert. Habe den Antrag persöhnlich abgegeben und leider auch den Personalausweis. Der antrag wurde abgelehnt. Wie kann ich das noch retten??? Bitte bitte um Hilfe

A: Das ist nicht zu Retten. Ihr SB hat sich Strafbar gemacht und das wird auch ein neuer Antrag nicht ändern.
TS3 GS Server


25.05.2017
klaus
F: Hallo, ich habe im Februar den Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt. Widerspruch eingelegt auch abgelehnt. Was soll ich nun machen???

A: Strafantrag mit Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft. Anzeige Vertragsverletzung der BRvD beim Europäischen Rat wegen Vertragsverletzung. Auf dem Papier umziehen in eine Gemeinde die noch ausstellt. Schauen Sie bitte zu unserer Veranstaltung "Fragen & Antworten" am Freitag ab 19:00 Uhr hier vorbei: http://ts3.gelberschein.net


23.05.2017
Pessimist
F: Mir scheint so als ob das Bürgerbüro, sowie der Datenschutzbeauftragte meine Beschwerde um den Eintrag der deutschen Staatsangerhörigkeit in einer Vollauskunft vom 21.03.2017 aussitzen wollen.Selbst nur eine Vollauskunft wird mir regelrecht verweigert.Mir wurde nur eine nach BMG §12 ausgestellt und behauptet was anderes gibt es nicht. Jetzt will ich nochmals eine Beschwerde bei beiden Stellen einreichen.Wie kann ich denen Druck machen. Falls wieder nichts passiert werde ich Strafantrag gegen beide Stellen. Da wäre es gut zu Wissen welche § ich da zu verwenden habe. Danke

A: Bei "Reichsbürgern" in den Behörden bleibt Ihnen nur die Dienst- Fachaufsichtsbeschwerde! Zu überlegen wäre auch ein Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft.


22.05.2017
Annemarie aus Oberbayern
F: Hallo zusammen, ich komme aus Kreuzburg in Oberschlesien. Bin 40 Jahre alt. Den gelben habe ich bekommen. ESTA-Auskunft ist genauso richtig. Fast! Frage: unter Geburtsstaat steht Polen. So ich das weiß sollte aber Kgr. Preußen, oder Preußen stehen. In bekannten für mir Fällen, wird manchmal auch nichts geschrieben. Einfach leer, losgelassen. Ich habe schon bei meiner Gemeinde schriftlichen Antrag auf s. g. Vollauskunft gestellt. Das Anliegen habe auch kurz geschildert und die Herrschaften darauf hingewiesen. Siehe § 7, 8, 9, 10 oder 12 BMG. Jetzt aber schreiben die mir kurz in der Kurzmitteilung: „Sehr geehrte Frau ….., Ihrem Antrag vom (Datum) können wir aus tatsächlichen rechtlichen Gründen nicht nachkommen. Wir haben daher den Vorgang zur Überprüfung an das Landratsamt xxxxxx, Herrn xxxxx, weitergeleitet. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich künftig mit Ihm in Verbindung.“ Was hat das zu bedeuten? Was soll ich jetzt machen! Weiß das jemand. Bitte um die Antwort. Danke im Voraus. Grüße aus Oberbayern Annemarie

A: 1. Preußen kann dort nicht stehen. In der Tat wird es meistens weggelassen, aber selbst wenn dort Polen steht, ist dies nicht weiter tragisch. Sie sind nicht dafür verantwortlich, wie richtig oder eben falsch die BRD ihre Register führt.

2. Das sind Sie leider etwas übereifrig angegangen. Aufgrund der detaillierten Schilderung stellen die sich jetzt erst recht quer. Sie möchten eine Vollauskunft PUNKT. Vielleicht noch ggf. ein Hinweis auf die §§ 9 & 10 des BMG, falls man so tut, als wüsste man nicht wovon die Rede ist, das war es dann aber auch. Versuchen Sie es mal mit dem genannten Bearbeiter vom Landratsamt.


21.05.2017
Lupo
F: Liebes GS Team und Mitleser, mein Sohn hat nun einen Ablehnungsbescheid bekommen und braucht auch keine Gebühr entrichten. Ich möchte Euch die 2 Gründe, die das LA Unterallgäu anführt mitteilen. Grund 1 lautet: Einen Grund warum er den Staatsangehörigkeit benötigt, gab er nicht an. Nach Rücksprache mit der Stadt Wörishofen ist er im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Melderegister erfasst. Weiterhin ist er im Besitz eines deutschen Personalausweises der noch gültig ist. Weiterhin wird erklärt das der Staatsangehörigkeit nicht klärungsbedürftig sei und daher abgelehnt wird. Grund 2: Ein sachliches Interesse besteht nicht, da er Er zweifelsfrei die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Er erwirbt auch nicht erst mit der Ausstellung eines Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern diese haben sie kraft Abstammung erworben. Weiterhin wird auf ein Verwaltungsverfahren verwiesen nach Kopp/Ramsauer, VwVfg Kommentar,16 Auflage 2015, § 22 Rn.77; Potsdam vom 14.3.2016, 8K4832/15. Weiter heisst es im Text. Sie sind am..... in München als Sohn der Deutschen Staatsangehörigen XX und YY auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren worden. Sie besitzen einen gültigen deutschen Personalausweis und würden bei Beantragung eines solchen Identitätspapieres als deutscher Staatsangehöriger behandelt (vgl. §3 Abs. 2 Satz 2 Stag). Es wird auch darauf verwiesen das die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen nicht verloren gegangen sind, da er diese Rechte ausüben kann. Zum Schluß heißt es: Ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse ist schon deshalb zu verneinen, da Sie angaben, sie besäßen neben der deutschen Staatsangehörigkeit, deren Feststellung sie begehren, die Staatsangehörigkeit eines der historischen Staaten des ehemaligen Deutschen Reiches. Er wäre am xx.xx.xxxx im Königreich Bayern geboren und ihre deutsche Staatsangehörigkeit hätten sie nach Rustag 1913 erworben. Ein Königreich Bayern existiert seit seiner Auflösung 1918 nicht mehr. Nach Herstellung der deutschen Einheit ist Stag dafür zuständig und ersetzt Rustag 1913 und es besteht nicht mehr fort. Zuletzt die Rechtsbelehrung. Wir können innerhalb eines Monates vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg klage erheben. Es wird darauf verwiesen das eine Gesetzesänderung von 2007 GVBI Seite 390 im Verwaltungsgerichtsordnung ein Widerspruchsverfahren im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht abgeschafft wurde. Jetzt heißt es kühlen Kopf bewahren und gezielt vorgehen und dazu brauche ich Eure Hilfe da wir zu wenig Erfahrung besitzen. Was wären eventuell die nächsten Schritte? Lieben Gruß Lupo

A: GS TS3 Server ab 19:00 Uhr


19.05.2017
Sven
F: Hallo, ich habe heute meinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Leider wurde der Familiennamen groß geschrieben. Ausgefüllt wurde der Antrag nach Anleitung. Was könnt da schief gelaufen sein und gibt es eine Möglichkeit das zu ändern? Danke und Gruß

A: Schief gelaufen ist, das Sie auf einen Willfährigen Erfüllungsgehilfen(Reichsbürger, Straftäter) getroffen sind! Fordern Sie den SB schriftlich auf den Mangel abzustellen, da sonst eine Personenstandsfälschung vorliegt. Sie erwarten das der Familienname genauso geschrieben ist wie auf Ihrer Geburtsurkunde.


17.05.2017
Reddington
F: Hallo an alle!!! Also mein Bruder hat seinen Staatsangehörigkeitsausweis die Tage erhalten. Zuerst nicht angenommen, denn der Familienname wurde MUSTERMANN geschrieben und NICHT M u s t e r m a n n ODER Mustermann. Die Behördenangestellte meinte, sie können dies so machen, da es ein Gesetz oder Verordnung gibt, aber sie wollte und konnte den § oder Artikel natürlich nicht nennen, weil es so was nicht gibt. Dann meinte sie gleich, sie könne so agieren wie sie möchte - unverschämt. Dann gab es noch einen Termin beim Amtsleiter die Tage da er nicht im Hause war und dieser hat gleich auch den Abteilungsleiter dazu geholt und beide haben verkündet, dass die Namensschreibweise immer hier in Großbuchstaben abgeleitet wird - obwohl mein Bruder tatsächlich noch einen Staatsangehörigkeitsausweis aus den 90ern noch hatte, der damals befristet war auf 5 Jahre und vermutlich nur auf die 1937er Variante ausgestellt wurde vom angeblichen "Staat", da er beim Finanzamt anfangen wollte. Da wurde der Familienname tatsächlich richtig geschrieben, nämlich M u s t e r m a n n. Aber es gab eine Ausrede nach der anderen, dass dies eine andere Behörde damals war (ok war richtig, damals noch Einwohnermeldeamt geheißen und auch anderer Standort). Es gebe auch ein Gerichtsurteil, wo nach die Behörden die Ausweise so ausstellen dürfen wie sie wollen, egal ob es so eins gibt oder nicht, Gerichte und Staatsanwaltschaften sind im gleichen System und decken das ganze, somit auch da keine Chance. Haben nämlich schon Bekannte in der gleichen Stadt probiert vor ca. 1 Jahr. Natürlich nichts heraus gekommen, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ;-) Kurz um: Der Ausweis wurde nicht geändert, und erst durch die Annahme wird die Weiterleitung nach Köln zum ESTA - Register erfolgen, meinte der Amtsleiter. Er meinte ehrlich, auch die Ableitung Geburt (Abstammung) wird so auch erfolgen. Leider stand auch in der Vollauskunft nur Staatsangehörigkeitsausweis drin und NICHT der Satz GLAUBHAFTMACHUNG DER DEUTSCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT. Er meinte, er kenne dies von keiner einzigen Behörde in der BRD, aber dies ist natürlich falsch. Fragen: 1) Was sollen wir noch tun wegen dem Familiennamen? Evtl. Ummeldung in einen anderen Landkreis? Gibt es da Probleme weil man schon einen Ausweis wo anders beantragt hat? Es gibt noch Gemeinden hier in der Nähe, die richtig ableiten, haben wir bereits gesehen. 2) Im ESTA muss der Familienname so sein, also Mustermann, richtig? 3) Die Zeile Erwerbsgrund: Geburt (Abstammung) ohne §4.1 (Ru)StAG - auch so ok? Ist das wirklich so, dass dies mit dem neuen Gesetz vom 11.10.2016 in Kraft seit dem 1.11.2016 zu tun hat? Da dies ja eigentlich nur sagt, dass die Behörden es weiterleiten müssen. Vorher war es ja nur eine Kann-Bestimmung glaub ich. 4) Genügt das Wort Staatsangehörigkeitsausweis in der Vollauskunft oder muss Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit drin sein wie es bei vielen der Fall ist? Falls ja, auch hier was tun, wenn sie sich weiterhin weigern? Amtsleiter macht es nicht. Danke für die Beantwortung und macht weiter so ;-) Viele Grüße

A: TS3 GS Server


14.05.2017
Daniel
F: Hallo Ich könnte eure Hilfe gebrauchen. Ich habe Antwort auf meinen Feststellungsantrag bekommen. Ich soll ein Feststellungsinteresse zugrunde legen. Wie mach ich das am besten. Die wollen auch das ich eine Kopie von einem Ausweis dazu lege. Mach ich natürlich NICHT, da ich mich ja dann wieder meine Systhemzugehörigkeit nachweise.

A: Als erstes könnten Sie Ihren SB nach der Rechtsgrundlage für das Feststellungsinteresse Fragen.

GS TS3 Server


14.05.2017
Lehne
F: Ich habe für mich und für meine drei Kinder den Gelben Schein beantragt. Nun habe ich vier Schreiben bekommen mit förmlicher Zustellung darin steht: 1. Der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird abgelehnt. 2. Sie tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € festgesetzt. Die Höhe der Auslage beträgt 4,00 €. Frage: Muss ich die Gebühr, die für je ein Brief festgesetzt wurde, bezahlen? (Es sind 4 Briefe) Wie soll ich weiter Verfahren um den Gelben Schein zu bekommen? Wiederspruch - was schreiben?

A: GS TS3 Server


12.05.2017
Maik
F: Danke für die Antwort. Es kann doch nicht sein, dass es für mich ein Nachteil ist, wenn meine Vorfahren und ich "alle" ehelich zur Welt kamen, weil ich nur den Stammbaum mütterlicherseits besitze btw nachweisen kann. - Der Vater Meiner Mutter ist in den 30zigern in Gross Puspern/ Kreis Gumbinnen/Ostpreußen geboren (heute Russland was aber keine Rolle spielen würde)und sein Vater in Ostdeutschland zur Welt kam. Das weiss meine Mutter von ihrer Oma. Und nur weil ich keine Dokumente u.a keinen Stammbaum von meinem Herrn Erzeuger nachweisen kann, bin ich der ***** wtf

A: RuStAG 1913 § 4

[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


12.05.2017
planitzbauer@web.de
F: was ist im nachhinein zu einer iligalen Durchsuchung und beschlafnahmung möglich ?

A: GS TS3 Server


11.05.2017
Villa
F: Guten Tag, seit März habe ich meinen Gelben Schein vom Ausländeramt nach RuStaG ausgestellt bekommen, alles in Ordnung soweit. Habe gestern Post vom BVA bekommen und den EStA-Registereintrag jetzt vorliegen. Was den Sachverhalt angeht, alles gut, eingetragen wurde: "Erworben durch Geburt (Abstammung)". Einen Fehler gibt es aber trotzdem, bei meinem Geburtsort wurde mein jetziger Wohnort eingetragen und dieser ist nicht mein Geburtsort. Wie gehe ich jetzt weiter vor und an wen muss ich mich nun wenden?

A: Weisen Sie den SB der den GS ausgestellt hat auf den Fehler hin.


10.05.2017
Juerga12
F: Meine gesamte Familie besitzt den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag 1913. Für meine Schwiegertochter haben wir diesen dieses Jahr auch beantragt und bekommen. Reiner Oberüber hatte mir 1914 Gott sei Dank schon telefonisch geraten, meine Eintragungen beim BVA in Köln überprüfen zu lassen. Jetzt haben wir beim EStA- Registerauszug meiner Schwiegertochter festgestellt, daß im Auszug folgende Daten stehen: a) wirksam geworden am ---> Datum b) gültig bis ---> gleiches Datum c) Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am ----> Datum, durch Geburt Hinweis: Meine Schwiegertochter hat die Ahnenkette bis vor 1913 im Detail nachgewiesen. M.E. fehlt bei: 1. Deutsche Staatsangehörigkeit erworben (durch Geburt) der Nachweis RuStaG. 2. Schlimmer scheint mir jedoch, daß beim Datum wirksam geworden ... und gültig bis ... das gleiche Datum steht. Damit sieht es so aus, als wenn die Deutsche Staatsangehörigkeit genau 1 Tag bestätigt und dann wieder entzogen wurde. Sehen Sie das genau so? Frage: Wenn letzten Endes die Deutsche Staatsangehörigkeit meiner Schwiegertochter wirklich nur 1 Tag gegolten hätte, mit welcher Argumentation könnten wir beim Ausländeramt in Bayern dagegen vorgehen? Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich für Ihre Antwort und danke Ihnen sehr für Ihre wertvolle Arbeit am deutschen Volk. Juerga12

A: Schreiben Sie dem SB, dass bei der Übermittlung ans ESTA vermutlich ein Fehler aufgetreten ist. Drängen Sie auf Änderung. Setzen Sie dazu eine Frist(4 Woche) und rufen den ESTA Auszug noch einmal ab. Halten Sie das Schreiben VERSÖNLICH!


10.05.2017
Marco
F: in meinem Registerauszug ist "Erworben durch" mit "Geburt im Inland" versehen. Kein "Abstammung", was soll das nun?

A: Falscher Ableitungsgrund!!! Fordern Sie den SB auf das zu ändern.


10.05.2017
Didi 31
F: Habe den gelben Schein, im Esta Auszug steht nun erworben durch "Ersitzung ".Was bedeutet das?

A: Falsche Ableitung!!! Fordern Sie den SB auf das zu ändern.


10.05.2017
Franz
F: Habe meinen Esta-Registerauszug erhalten. Mein Name wird Franz Karl Heinz geschrieben. Im Esta steht aber Franz Karl-Heinz also mit Bindestrich sonst ist alles richtig eingetragen.Ist der Esta-Eintrag wegen dem Bindestrich nun ungültig?

A: Nein, aber Sie sollten den SB zur Änderung auffordern.


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