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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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14.07.2015
Frank
F: Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, bis man den Staatsbürgerausweis in Händen halten kann. Trotz Abgabe aller notwendigen Dokumente, würde es wohl Monate dauern, bezüglich der Recherchen verschiedener Behörden/Abteilungen (Stadt Rhein-Erftkreis)

A: Das ist höchst unterschiedlich. In manchen Behörden geht es recht schnell, in manchen dauert es sehr lange. Aber durchschnittlich sollte das Verfahren in 2 bis 3 Monaten abgeschlossen sein.


14.07.2015
Charly W.
F: Müssen immer Heiratsurkunden besorgt werden, die eheliche Geburt geht doch häufig aus der Geburtsurkunde hervor?

A: Wenn das so ist nicht. Aber es verhindert Nacharbeiten. Mittlerweile nutzen die Behörden jede Möglichkeit uns Steine in den Weg zu legen.


14.07.2015
Harald
F: Ich habe heute die letzte Urkunde (Geburtenbuch Großvater und Urgroßvater)- und Heiratsurkunde vom Ur-Urgroßvater vom Standesamt bekommen. In den Abschriften aus Geburtenbuch stehen auch Eheschließung und Sterbedatum drin, aber kein Vermerk über die Kinder. kann ich diese Unterlagen trotzdem verwenden?

A: Ja selbstverständlich, dafür haben Sie ja Ihre Geburtsurkunde und die Ihrer Eltern.


14.07.2015
Alex S.
F: Hallo, ich bin in Kasachstan geboren, der Stammbaum meiner Mutter geht weit hinter 1900, der Stammbaum meines Vaters ist nur zurückverfolgbar bis zu seinen Eltern. (also meinen Großeltern) bei der Hochzeit wurde aber der Nachname meiner Mutter angenommen, warscheinlich weil wir mit einem deutschen Namen hier weniger Vorurteile oder sonst irgendwas haben. Ich wurde in der Ehe gezeugt, heisst es trotz Nachnamen übernahme von mütterlicher Seite wird der Stammbaum des Vaters geprüft? (etwas komplex) Vielen Dank im vorraus Alex

A: Sie sehen das genau richtig. Die Namensannahme hat keine Auswirkungen auf die Ableitung.


14.07.2015
Nils
F: Meine Frage lautet: Geboren in Bad Segeberg, Schleswig-Holstein. Was im Antrag eintragen? Zweite Frage: In den neuen Anträgen meiner Zuständigen Stelle (Kreis Storman) ist lediglich Geburt bei "erworben durch" auswählbär. Vererbund ist nicht angegeben. Was mache ich? Geburtsjahr ist 1983, wenn ich durch Geburt ankreuze sollte ich Probleme bekommen oder?

A: In Ihrem eigenen Interesse verweisen wir auf die Videos von Reiner Oberüber (ruhig auch mehrfach schauen und machen Sie sich am besten Notizen), sowie sämtliche sonstigen Informationen auf unserer Seite. Und halten Sie sich vor allen Dingen auch daran! Wenn Sie dies getan haben, dann werden Sie erkennen warum wir hierzu raten und daß die Beantwortung Ihrer gestellten Fragen weder sinnvoll wäre, noch zum Teil überhaupt möglich ist. Allein die Sache mit dem "anderen Antrag"... was soll das? Keine hier zu Verfügung gestellte Information ist vergeblich und überflüssig!


14.07.2015
Enkel von Großeltern
F: Meine Großeltern haben noch ihr "Deutsches Einheits Familienstammbuch" von 1938 im Besitz. Ist es möglich, Auszüge aus diesem privaten Familienstammbuch, mit Siegeln vom Standesamt beglaubigen zu lassen. Auszüge: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Bescheinigungen der Taufe, "etc." [Die beglaubigte Heiratsurkunde und begl. Geburtsurkunde aus dem Register vom Standesamt habe ich schon.] Ist das möglich, oder würde soetwas abgelehnt werden? Vielen Dank für eine Antwort.

A: Das kommt immer ganz auf die Gemeinde an, manche machen es, manche nicht. Das ist eines der größten Probleme, die Willkür! Versuchen Sie es einfach, wenn man sich weigert, fragen Sie nach den Rechtsgrundlagen, wenn man sich auf Dienstanweisungen beruft, dann weisen Sie darauf hin, daß Dienstanweisungen, die im Widerspruch zum Gesetz stehen nichtig sind.


14.07.2015
Alex
F: Hallo, ich habe folgende Frage. Ich bin ein eheliches Kind nun ist es so das ich in Kasachstan geboren bin. Nun kommt der knackige Teil, mütterlicher Seite sind wir Ur-deutsch und geht über unsere Stammbücher zurück bis ins Jahr 1830. Mein Vater ist aber russischer Abstammung, durch Ihren Vortrag haben Sie gesagt das eheliche Kinder auf väterlicher Seite im Stammbaum geht. Habe ich somit keine Chance auf die Staatsangehörigkeit im Bundesstaat? Vielen Dank schonmal für eure Antwort und Viele Grüße Alex

A: Ja, leider ist das so. Der Spalt in die Souveränität, der uns derzeit zu Verfügung steht ist eben leider sehr schmal... Sie müßten aber doch die russische Staatsangehörigkeit besitzen oder erlangen können, zumindest sind Sie dadurch dann ja nicht Staatenlos.


14.07.2015
Roger
F: Viel Dank für Eure Unterstützung nach rund 3 Monaten erhielt ich heute den gelben Schein. Ich erhielt diesen durch ersitzen d.h. Nachweis der 12 Jahre der Meldebescheinigung. Dieses teilte mir die Sachbearbeiterin telefonisch mit, werde jetzt den Esta Auszug beantragen. Nochmals Danke an Euch

A: Durch Ersitzung? Haben Sie alles gemacht wie beschrieben? Falls ja, dann ist das das bislang stärkste Stück, welches sich die Verwaltung diesbezüglich geleistet hat!

Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung und teilen Sie uns bitte detailliert mit, wie Sie den Antrag gestellt haben und wie Ihre Vor- und Familiennamen auf dem Staatsangehörigkeitsausweis geschrieben wurden. Wenn der Antrag richtig gestellt wurde und auch keine sonstigen Fehler passiert sind, dann ist das ehrlich gesagt kein Grund zur Freude, sondern ein triftiger Grund auf die Barrikaden zu gehen!!!

Nachtrag:
Wir haben gerade gesehen, daß wir hinsichtlich Ihres Falles bereits einen recht regen Austausch hatten... Schade...


14.07.2015
Mike1966
F: Mein Großvater wurde am 2. Oktober 1913 geboren. Reicht der Nachweis bis zu diesem Tag aus, oder muss ich weiter zurück?

A: Da der 2. Oktober 1913 vor dem 1. Januar 1914 liegt reicht dies völlig aus.


14.07.2015
Peter
F: Was gibt man als plausible Begründung beim Standesamt Berlin 1 für die Anforderung von Geburtsurkunden an ohne im Vorfeld schon eine Ablehnung zu erhalten? Vielen Dank für Eure Mühen

A: Sie brauchen keine Begründung, oder haben Sie andere Erfahrungen gemacht bzw. kennen Sie jemanden, der andere Erfahrungen gemacht hat?


14.07.2015
Katrin
F: Hat jemand Erfahrungen mit Standesämtern, die keine beglaubigten Geburtsurkunden ausstellen wollen? Bzw. Gegenfrage, geht auch eine unbeglaubigte Geburtsurkunde?

A: Unglaublich! Fordern Sie die Urkunden erneut an, und bestehen Sie auf die Beglaubigungen gemäß des Personenstandsgesetzes. Falls man sich weigert, fragen Sie nach dem vollständigen Namen des Vorgesetzten und kündigen Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde an. Wir müssen grundsätzlich lernen uns besser vorzubereiten, uns nicht abwimmeln zu lassen und uns durchzusetzen!


14.07.2015
Gerhard Senden
F: Mein Großvater väterlicherseits ist lt. Familien-Stammbuch 1887 in Bocholtz (Holland) geboren und wohnte u. heiratete 1917 in Rheydt (heute Mönchengladbach), wo auch mein Vater 1918 geboren wurde. Ich habe zwar den "Gelben Schein" ohne Probleme erhalten, demnach habe ich die Deutsche Staatsangehörigkeit, bin jedoch unsicher, welche jetzt gilt. Vermutlich die von 1934 und nicht von 1914? Den

A: 1918 ist auch noch in Ordnung. Der Betrug fand 11. August 1919 statt mit der Gründung der Weimarer Republik. So mit sollte das mit Ihrer Ableitung noch klar gegangen sein. Vorder Sie zur Kontrolle Ihren ESTA Auszug an.


14.07.2015
alexander
F: ich bin in der ehemaligen UDSSR geboren und meine eltern auch aber meine großelern und urgroßeltern sind in deutschland geboren und gestorben dafür hab ich einen nachweis kann ich damit auch einen gelben schein beantragen oder sollte ich es gleich vergessen

A: Wo Sie geboren sind ist eher zweitrangig. Worauf es ankommt ist ein Vorfahre, der vor 1914 auf dem Gebiet des Deutschen Reichs (in einem Bundesstaat) geboren wurde. All dies ist aber auch detailliert in den Videos von Reiner Oberüber beschrieben. Aus Ihren Angaben läßt sich dies zwar nicht eindeutig herauslesen, aber dies scheint bei Ihnen durchaus zutreffen zu können.


14.07.2015
Thomas
F: Was ist zu tun wenn ich meine Abstammung nicht bis vor 1914 nachweisen kann??

A: Dann konnen Sie Ihre Abstammung bis vor 1914 eben nicht nachweisen... Melden Sie sich nochmal über unser Kontaktformular und schildern Sie Ihren Fall dort dann bitte etwas detaillierter.


14.07.2015
karl
F: Der Sachbearbeiter hat meinen Personalausweis kopieren lassen, ich habe den Antrag dann aber per einschreiben zugesandt,nur mit Kopie meines Reisepasses.Jetzt verlangt der SB auch noch eine Kopie des PA oder ReiseP meiner Frau für die Anträge meiner Kinder.Bei der Anlage V verlangt der SB weitere Angaben zu allen wohnsitzen meines Vaters + Großvaters, dies lehne ich ab solange sie mir nicht die gestzl.Grundlagen nenne können."Sofern der Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit durch Abstammung erfolgte,wird jeweils auf das im Geb.zeitpkt des Antragstellers gültige RuStAG abgestellt" schreibt der SB.Was soll ich tun ?

A: Es wird immer krasser! Aber... und das ist nicht böse gemeint... der eigentliche Grund dafür ist, daß man sich diese Dinge gefallen läßt, nur deshalb funktioniert es! Die Herrschaften sind (inzwischen) geschult und man hofft, so mindestens 90% der Antragsteller abzuwimmeln oder sie wenigstens in den falschen Rechtsstand zu versetzen bzw. besser gesagt, in einen solchen hinein zu tricksen. Bei Ihnen kann es durchaus sein, daß dies bereits schon jetzt geklappt hat, je nachdem wie die Behörde damit umgeht. Wie gesagt, viel bleibt Ihnen eh nicht mehr übrig, da möglicherweise schon alles gelaufen sein könnte. Schreiben Sie denen folgendes:

"Zu den Aufenthaltszeiten meiner Vorfahren kann ich weder Angaben machen, noch ist dies meine Aufgabe. Es obliegt Ihnen als Bedienstete(r) der Verwaltung die Staatsangehörigkeit meiner Person festzustellen und zu prüfen. Ferner habe ich über Dokumente Dritter weder Verfügungsgewalt, noch sind diese für die gegenständlichen Feststellungsverfahren vonnöten. Daß Sie darüber hinaus das zu dem Geburtszeitpunkt des Antragstellers jeweilig gültige RuStAG zu Grunde legen, freut mich zu lesen. Das nach wie vor gültige RuStAG ist schließlich jenes nach dem Stand vom 22. Juli 1913. Sämtliche danach implementierten Änderungen darin können bestenfalls den Status geltenden Rechts erlangt haben und sind auf meine Nachkommen und mich allein schon deshalb, sowie aufgrund des § 5 BGBEG nicht anwendbar. Sollten Sie dies anders sehen, sind mir binnen 2 Wochen bis spätestens zum *** entsprechende kostenpflichtige Ablehnungen gemäß Ihres geltenden Rechts zu erteilen."

Mal schauen, was dann passiert... Eine Sache noch, falls man Ihnen tatsächlich kostenpflichtige Ablehnungen "anbieten" sollte, dann nehmen Sie sie BITTE an! Eine solche wäre nämlich der Sargnagel schlechthin für die Verwaltung! Angedroht wurde diese schon öfter, aber noch nie erteilt, also bitte... wenn man sie Ihnen geben will, dann nehmen Sie sie... Wir warten schon lange auf die eine Behörde, die diese Dummheit tatsächlich begeht!


14.07.2015
Jan
F: Hallo. Könnt ihr mir nicht beglaubigen in einer Urkunde, dass ich Staatsangehörigkeit Preußen habe? Ich war heute bei der Behörde und die verweigerten die Annahme, weil "Königreich Preußen" als Staat genannt war.

A: Verweigerten die Annahme? Das wird ja immer doller! Wir raten nicht umsonst inzwischen dazu, den Antrag vorzugsweise per Post zu stellen und wenn man schon dort hingeht, auf jeden Fall einen Zeugen mitzunehmen und am besten bei Bedarf ein Protokoll zu führen. Wir müssen endlich lernen, unsere Rechte auch durchzusetzen, dazu muß man sie allerdings erstmal so gut wie möglich kennen. In Ihrem Falle wäre die z.B. richtige Reaktion gewesen:

"Wie bitte, Sie verweigern die Annahme? Da ist dann wohl eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde bei Ihrem Vorgesetzten fällig. Das ist mein Antrag, nicht ihrer... und Sie nehmen den genau so an, wie ich ihn stelle! Alles weitere haben Sie mir rechtsverbindlich in Schriftform mitzuteilen. Bitte bestätigen Sie mir hier und jetzt schriftlich den Eingang dieses Antrags." ... oder so ähnlich...


14.07.2015
CGPz
F: Ich besitze Nachweise über die Geburt meines Großvaters, vor 1913, als Foto von Microfilmen der Mormonen. Kann das als Nachweis ausreichen? Niederschlesien, heute Polen!

A: Nein, es gelten nur beglaubigte Auszüge aus den Geburtsregistern oder Familienstammbüchern. Wenn Sie die Möglichkeit haben, dann versuchen Sie es bei der Gemeinde dort direkt, ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt 1 in Berlin.


14.07.2015
Rheingold
F: Ich habe bezüglich des Antrags noch Fragen: 1.Zur Vervollständigung meiner Unterlagen benötigt das Landratsamt auf einem "Beiblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises" die Erklärung mit Unterschrift und die Seriennummer eines Reisepasses oder eines Personalausweises, dass ich keine weitere Staatsangehörigkeit besitze. Ist es korrekt, dieses Beiblatt mit einzureichen? 2.Welche Unterlagen muss ich später zum gelben Schein mitführen? Den Reisepass? Im Voraus vielen Dank!

A: 1. Nein, in manchen Landratsämtern scheint der "Kampf" zunehmend härter zu werden. Bitte schreiben Sie denen folgendes, ohne dieses Beiblatt zu verwenden:

Der Antrag bzüglich der Feststellung der Staatsangehörigkeit meiner Person ist vollständig. Ich versichere, daß ich nie auf die von meinem / meiner Vater / Großvater / Mutter / Großmutter ererbte Staatsangehörigkeit verzichtet habe. Eine beglaubigte Kopie meines Führerscheins ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Weiterer Erklärungen hierzu bedarf es nicht, da sämtliche Nachweise durch die eingereichten Urkunden erbracht wurden.
(Beziehen Sie sich nie auf die deutsche Staatsangehörigkeit, schreiben Sie immer von der ererbten Staatsangehörigkeit Ihres entsprechenden Vorfahren.)

2. Den Staatsangehörigkeitsausweis führen Sie gar nicht mit, höchstens als Kopie. Ja, Sie weisen sich mit dem Reisepaß aus. Den Personalausweis lassen Sie am besten einziehen und den Einzug lassen Sie sich schriftlich bestätigen. Schauen Sie bitte hierzu in das Personalausweisgesetz, insbesondere §§ 5 & 27.

PAuswG


14.07.2015
Stefanie
F: Bei weiterer Nachforschung wegen meinen Kindern stoß ich auf folgendes: RuStAG § 10 Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, wenn sie den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Über das Erfordernis unter Nr. 2 ist vor der Einbürgerung die Gemeinde des Niederlassungsorts zu hören.

A: Sie haben natürlich prinzipiell völlig recht, deshalb schreiben wir in solchen Fällen auch meistens "derzeit". Die BRD kann, darf und will dies aber nicht tun, sie kann nur in "DEUTSCH" einbürgern. Man wird unter Umständen sogar versuchen Ihren Antrag mit der Begründung eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen zu haben abschmettern.


14.07.2015
Markus
F: Bin eheliches Kind, also Vaters Seite, er unehelich, seine Mutter ebenfalls, also lande ich bei meiner Urgroßmutter, geb 1882 in Groß Rammerschlag in Südmähren, heutige Tschechei... Leider keine Chance, oder?

A: Bitte melden Sie sich mit Ihrer Frage nochmal über unser Kontaktformular.


14.07.2015
Monika Fischer
F: Hallo,habe ein riesiges Problem mit unserer Verwaltung.Wollte heute den Staatsangehörigkeits Ausweiß abgeben den ich von eurer seite runtergeladen habe.Als ich diesen abgeben wollte sagte man mir das dieser falsch sei.Ebenso wollte ich die Dokumente meiner Vorfahren prüfen lasse die dort gar nicht interessierten.Als in das Stammbuch meines Vaters und meiner Mutter geschaut wurde stand dort das mein Vater Deutscher Staatsangehöriger ist (StAAusw.Nr.322-R75)ausgestellt am 14.10.1968.Meine Mutter eine Deutsche Urkunde Nr.322-D38 ausgestellt am 31.10.1968 hat.Den nacheiß zur Deutschen Staatsangehörigkeit habe ich über meines Vaters Seite dargelegt,bis zu meinem Urgroßvater 1868.Meine Vorfahren dieserseits kamen aus Sudetendeutschland.Im Amt sagte man mir das das gar nicht relevant sei,es genüge der Nachweiß von 1968 (von meinen Eltern) stimmt dies? Des weiteren wurde mir ein ganz anderer Antrag mitgegeben,der heist " Antrag auf Ausstellung " -eines Staatsangehörigenausweises -eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher-Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit-ebenso kam die frage (die auch im Antrag steht)-Die Urkunde wird benötigt bei.......-zwecks......muß ich dies wirklich ausfüllen?Ist es nötig das ich mein Scheidungsurteil abgebe? Zudem muß ich bei abgabe des Antrags auch meinen Reisepass und sonstige Ausweispapiere abgeben-muß ich das wirklich?Unter dem Gespräch wurde ich darauf hingewiesen das es passieren könnte das ich mich mit dem Verfassunsschutz anlege (klang für mich wie eine drohung),ich mich zudem auf illegale seiten befinde.Könnt ihr mir Tipps geben oder Hinweise mit denen ich gegenargumentieren kann gesetzliche Grundlagen usw.?Vielen dank Ps:welchen Antrag soll ich jetzt nehmen?

A: 1. Wir nehmen an, es geht um den Antrag, nicht um einen Ausweis.
2. Der Antrag auf unserer Seite ist vom BVA, also der entsprechenden Bundesbehörde und somit definitiv überall verwendbar und der richtige.
3. Warum und woraufhin wollten Sie die Urkunden prüfen lassen?
4. Bitte füllen Sie den Antrag gemäß unserer Anleitung aus, fügen Sie die beglaubigten Urkunden (auch Ihr Scheidungsurteil) bei, ohne Personalausweis- oder Reisepaßkopie und schicken Sie den Antrag einfach per Post dorthin. So vermeiden Sie unnötige Diskussionen und wenn man etwas von Ihnen will, dann muß man Ihnen das bei dieser Vorgehensweise schriftlich mitteilen.
5. Einen Grund müssen Sie nicht angeben.
6. Daß die Herrschaften nun auch mit Drohungen arbeiten hören wir leider immer öfter. Unter anderem deshalb raten wir ja auch dazu, nie alleine dort hinzugehen und im Idealfall bei Bedarf ein Protokoll zu führen.
7. DIE müßen IHNEN die gesetzliche Grundlage für ihr Vorgehen nennen, nicht umgekehrt! Also, immer danach fragen...


14.07.2015
Elke
F: Leider geht bei mir nix mit Vorfahren aus einem Bundesland, alle bis 1873 zurück in Kaltenstein/Ungarn geboren:-( Frage: macht es trotzdem Sinn, diesen Schein zu beantragen? Ja, ich weiß, dass die Eintragungen im Esta-Register dann anders aussehen, aber immerhin steh ich dann überhaupt drin (wenn auch nur wieder als Sklave) Wenn man bedenkt, dass das Grundgesetz wegen Streichung des Geltungsbereichs gar nicht mehr gilt, müsste doch sowieso die letzte gültige Verfassung für uns gelten, ganz gleich, welchen Schein/Ausweis DIE uns ausstellen. Oder seh ich das falsch?

A: Bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular.


14.07.2015
BF
F: Ich war als Frau (Ableitung über Vater und Großvater nach Schlesien-Preußen) mit ausländischem Staatsangehörigen verheiratet, habe auch im Ausland gelebt (illegal). Wie sollte ich hier bzgl. Aufenthaltszeiten (im Ausland) verfahren: angeben oder weglassen? Bin ich nach Scheidung staatenlos und müsste Wiedereinbürgerung betreiben?

A: Geben Sie zu den Aufenthaltszeiten bitte zunächst gar nichts an, weder im Inland noch im Ausland und reichen Sie den Antrag einfach wie beschrieben schriftlich ein, bitte nicht persönlich hingehen. Sollten Aufenthaltszeiten nachgefordert werden, dann geben Sie sie an und melden sich ggf. nochmal.


14.07.2015
Moshk
F: Habe eine Frage zur Abstammung ich muss von meinem Opa zu meiner Uroma ableiten, da OPa ein uneheliches Kind war. Meine Uroma hat aber später geheieratet einen anderen was gebe ich dann in dem Formular an bei 1. Ehe/Partnerschaft gebe ich da nur die Ehe an? Oder wie mache ich das kenntlich, dass mein Opa ein uneheliches Kind war?

A: Wichtig ist zunächst, ob der spätere Mann Ihrer Uroma Ihren Opa als Kind angenommen hat. Wenn ja, dann leiten Sie sogar über dessen Linie ab (Nachweis der Annahme beifügen). Wenn nicht, dann geht es natürlich über Ihre Uroma weiter. Was wollen Sie in dem Falle da zusätzlich kenntlich machen? Es ergibt sich doch dann alles einerseits aus der Anlage V Ihres Opas (was Sie dort unter Punkt 3 ankreuzen) und andererseits aus den Urkunden selbst - und die zu prüfen ist schließlich Aufgabe der Behörde.


14.07.2015
Elle
F: Sollte ich meinen gelben Schein sinnvollerweise vor oder nach der Heirat mit einem Mann, der den gelben Schein nicht beantragen kann, beantragen?

A: Dies sollten Sie vorher tun.


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