A: Unglaublich! Fordern Sie die Urkunden erneut an, und bestehen Sie auf die Beglaubigungen gemäß des Personenstandsgesetzes. Falls man sich weigert, fragen Sie nach dem vollständigen Namen des Vorgesetzten und kündigen Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde an. Wir müssen grundsätzlich lernen uns besser vorzubereiten, uns nicht abwimmeln zu lassen und uns durchzusetzen!
A: 1918 ist auch noch in Ordnung. Der Betrug fand 11. August 1919 statt mit der Gründung der Weimarer Republik. So mit sollte das mit Ihrer Ableitung noch klar gegangen sein. Vorder Sie zur Kontrolle Ihren ESTA Auszug an.
A: Wo Sie geboren sind ist eher zweitrangig. Worauf es ankommt ist ein Vorfahre, der vor 1914 auf dem Gebiet des Deutschen Reichs (in einem Bundesstaat) geboren wurde. All dies ist aber auch detailliert in den Videos von Reiner Oberüber beschrieben. Aus Ihren Angaben läßt sich dies zwar nicht eindeutig herauslesen, aber dies scheint bei Ihnen durchaus zutreffen zu können.
A: Dann konnen Sie Ihre Abstammung bis vor 1914 eben nicht nachweisen... Melden Sie sich nochmal über unser Kontaktformular und schildern Sie Ihren Fall dort dann bitte etwas detaillierter.
A: Es wird immer krasser! Aber... und das ist nicht böse gemeint... der eigentliche Grund dafür ist, daß man sich diese Dinge gefallen läßt, nur deshalb funktioniert es! Die Herrschaften sind (inzwischen) geschult und man hofft, so mindestens 90% der Antragsteller abzuwimmeln oder sie wenigstens in den falschen Rechtsstand zu versetzen bzw. besser gesagt, in einen solchen hinein zu tricksen. Bei Ihnen kann es durchaus sein, daß dies bereits schon jetzt geklappt hat, je nachdem wie die Behörde damit umgeht. Wie gesagt, viel bleibt Ihnen eh nicht mehr übrig, da möglicherweise schon alles gelaufen sein könnte. Schreiben Sie denen folgendes:
"Zu den Aufenthaltszeiten meiner Vorfahren kann ich weder Angaben machen, noch ist dies meine Aufgabe. Es obliegt Ihnen als Bedienstete(r) der Verwaltung die Staatsangehörigkeit meiner Person festzustellen und zu prüfen. Ferner habe ich über Dokumente Dritter weder Verfügungsgewalt, noch sind diese für die gegenständlichen Feststellungsverfahren vonnöten. Daß Sie darüber hinaus das zu dem Geburtszeitpunkt des Antragstellers jeweilig gültige RuStAG zu Grunde legen, freut mich zu lesen. Das nach wie vor gültige RuStAG ist schließlich jenes nach dem Stand vom 22. Juli 1913. Sämtliche danach implementierten Änderungen darin können bestenfalls den Status geltenden Rechts erlangt haben und sind auf meine Nachkommen und mich allein schon deshalb, sowie aufgrund des § 5 BGBEG nicht anwendbar. Sollten Sie dies anders sehen, sind mir binnen 2 Wochen bis spätestens zum *** entsprechende kostenpflichtige Ablehnungen gemäß Ihres geltenden Rechts zu erteilen."
Mal schauen, was dann passiert... Eine Sache noch, falls man Ihnen tatsächlich kostenpflichtige Ablehnungen "anbieten" sollte, dann nehmen Sie sie BITTE an! Eine solche wäre nämlich der Sargnagel schlechthin für die Verwaltung! Angedroht wurde diese schon öfter, aber noch nie erteilt, also bitte... wenn man sie Ihnen geben will, dann nehmen Sie sie... Wir warten schon lange auf die eine Behörde, die diese Dummheit tatsächlich begeht!
A: Verweigerten die Annahme? Das wird ja immer doller! Wir raten nicht umsonst inzwischen dazu, den Antrag vorzugsweise per Post zu stellen und wenn man schon dort hingeht, auf jeden Fall einen Zeugen mitzunehmen und am besten bei Bedarf ein Protokoll zu führen. Wir müssen endlich lernen, unsere Rechte auch durchzusetzen, dazu muß man sie allerdings erstmal so gut wie möglich kennen. In Ihrem Falle wäre die z.B. richtige Reaktion gewesen:
"Wie bitte, Sie verweigern die Annahme? Da ist dann wohl eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde bei Ihrem Vorgesetzten fällig. Das ist mein Antrag, nicht ihrer... und Sie nehmen den genau so an, wie ich ihn stelle! Alles weitere haben Sie mir rechtsverbindlich in Schriftform mitzuteilen. Bitte bestätigen Sie mir hier und jetzt schriftlich den Eingang dieses Antrags." ... oder so ähnlich...
A: Nein, es gelten nur beglaubigte Auszüge aus den Geburtsregistern oder Familienstammbüchern. Wenn Sie die Möglichkeit haben, dann versuchen Sie es bei der Gemeinde dort direkt, ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt 1 in Berlin.
A: 1. Nein, in manchen Landratsämtern scheint der "Kampf" zunehmend härter zu werden. Bitte schreiben Sie denen folgendes, ohne dieses Beiblatt zu verwenden:
Der Antrag bzüglich der Feststellung der Staatsangehörigkeit meiner Person ist vollständig. Ich versichere, daß ich nie auf die von meinem / meiner Vater / Großvater / Mutter / Großmutter ererbte Staatsangehörigkeit verzichtet habe. Eine beglaubigte Kopie meines Führerscheins ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Weiterer Erklärungen hierzu bedarf es nicht, da sämtliche Nachweise durch die eingereichten Urkunden erbracht wurden.
(Beziehen Sie sich nie auf die deutsche Staatsangehörigkeit, schreiben Sie immer von der ererbten Staatsangehörigkeit Ihres entsprechenden Vorfahren.)
2. Den Staatsangehörigkeitsausweis führen Sie gar nicht mit, höchstens als Kopie. Ja, Sie weisen sich mit dem Reisepaß aus. Den Personalausweis lassen Sie am besten einziehen und den Einzug lassen Sie sich schriftlich bestätigen. Schauen Sie bitte hierzu in das Personalausweisgesetz, insbesondere §§ 5 & 27.
PAuswG
A: Sie haben natürlich prinzipiell völlig recht, deshalb schreiben wir in solchen Fällen auch meistens "derzeit". Die BRD kann, darf und will dies aber nicht tun, sie kann nur in "DEUTSCH" einbürgern. Man wird unter Umständen sogar versuchen Ihren Antrag mit der Begründung eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen zu haben abschmettern.
A: Bitte melden Sie sich mit Ihrer Frage nochmal über unser Kontaktformular.
A: 1. Wir nehmen an, es geht um den Antrag, nicht um einen Ausweis.
2. Der Antrag auf unserer Seite ist vom BVA, also der entsprechenden Bundesbehörde und somit definitiv überall verwendbar und der richtige.
3. Warum und woraufhin wollten Sie die Urkunden prüfen lassen?
4. Bitte füllen Sie den Antrag gemäß unserer Anleitung aus, fügen Sie die beglaubigten Urkunden (auch Ihr Scheidungsurteil) bei, ohne Personalausweis- oder Reisepaßkopie und schicken Sie den Antrag einfach per Post dorthin. So vermeiden Sie unnötige Diskussionen und wenn man etwas von Ihnen will, dann muß man Ihnen das bei dieser Vorgehensweise schriftlich mitteilen.
5. Einen Grund müssen Sie nicht angeben.
6. Daß die Herrschaften nun auch mit Drohungen arbeiten hören wir leider immer öfter. Unter anderem deshalb raten wir ja auch dazu, nie alleine dort hinzugehen und im Idealfall bei Bedarf ein Protokoll zu führen.
7. DIE müßen IHNEN die gesetzliche Grundlage für ihr Vorgehen nennen, nicht umgekehrt! Also, immer danach fragen...
A: Bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular.
A: Geben Sie zu den Aufenthaltszeiten bitte zunächst gar nichts an, weder im Inland noch im Ausland und reichen Sie den Antrag einfach wie beschrieben schriftlich ein, bitte nicht persönlich hingehen. Sollten Aufenthaltszeiten nachgefordert werden, dann geben Sie sie an und melden sich ggf. nochmal.
A: Wichtig ist zunächst, ob der spätere Mann Ihrer Uroma Ihren Opa als Kind angenommen hat. Wenn ja, dann leiten Sie sogar über dessen Linie ab (Nachweis der Annahme beifügen). Wenn nicht, dann geht es natürlich über Ihre Uroma weiter. Was wollen Sie in dem Falle da zusätzlich kenntlich machen? Es ergibt sich doch dann alles einerseits aus der Anlage V Ihres Opas (was Sie dort unter Punkt 3 ankreuzen) und andererseits aus den Urkunden selbst - und die zu prüfen ist schließlich Aufgabe der Behörde.
A: Dies sollten Sie vorher tun.
A: Frauen sind zugegebener Maßen in dieser Hinsicht derzeit etwas im Nachteil. Grundsätzlich erhält nach RuStAG 1913 die Ehefrau automatisch die Staatsangehörigkeit des Ehemannes. Wenn also ein Deutscher Mann eine Ausländerin heiratet, bräuchte sie also nur den Antrag auf Feststellung einzureichen und sich auf den Mann bzw. die Heirat mit ihm zu beziehen und die Sache wäre erledigt. Umgekehrt funktioniert dies leider nicht, damals war halt alles noch ein wenig anders. Nichts desto trotz sollten Sie es tun! In dem Bereich gilt es noch so einiges zu klären und zu erarbeiten. Auch kennen wir das russische Staatsangehörigkeitsrecht nicht, darum müsste sich Ihr Lebensgefährte kümmern. Aber egal wie, bitte lassen Sie Ihre Staatsangehörigkeit feststellen! Sollten Sie nicht heiraten, dann erhalten Sie auf Antrag auch die Feststellung für Ihre Kinder über Sie. Falls Sie sich entschließen zu heiraten befinden wir uns derzeit in einer gewissen Grauzone, aber "im schlimmsten Falle" (dies ist keineswegs despektierlich gemeint, im Gegenteil) wären Sie und Ihre Kinder dann russische Staatsangehörige. Wie sich dies dann verhält, müßten Sie dann allerdings selbst recherchieren. Aber die Staatenlosigkeit gehört für Sie dann auf jeden Fall der Vergangenheit an!
A: Diese Frage hatten wir Ihnen doch bereits beantwortet, schauen Sie mal 3 Fragen weiter.
A: Das läßt sich so eben nicht mit Bestimmtheit sagen, da die Urkunden hierzu vorliegen MÜSSEN. Fragen Sie sich rückwärts bei den jeweiligen Ihnen bislang bekannten Standesämtern durch, welche Informationen man Ihnen über Ihre Vorfahren geben kann, auch und insbesondere über die jew. vorahngegangene(n) Generation(en). Wenn Sie auf dem Wege nicht mehr weiter kommen, dann fragen Sie mit den zuvor gewonnen Daten beim Standesamt 1 in Berlin wegen dem Rest an.
A: Sie müssen nur über ihren richtigen Vater ableiten. Kontakt brauchen Sie dazu nicht.
A: Es gäbe noch eine dritte Möglichkeit, nämlich einfach gar nichts anzugeben. Da die Herrschaften aber inzwischen oft jeden Vorwand nutzen um ein Haar in der Suppe zu finden, raten wir mittlerweile dazu, dort den geleisteten Dienst auch einzutragen. Beides ist möglich, es kann halt nur sein, daß bei fehlenden Angaben nachgefragt wird. Dies ist aber von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
A: Das wird nicht ausreichen, da Sie bestimmt nicht bis 1913 abgeleitet haben. Einfach nur deutsche Staatsangehörigkeit reicht nicht, schon gar nicht mit "Wohnhaft".
A: Wenn sie die Urkunde angenommen hat, dann muß sie auch bis vor 1914 ableiten, so steht es auch im Merkblatt des BVA, auf welches Sie sich dann u.a. beziehen können (siehe Link am Ende dieser Antwort). Die Aufenthaltsbescheinigung ist kein Problem. Die Bediensteten sind in der Pflicht Ihnen die Gesetzesgrundlagen für ihre Forderungen zu nennen, nicht umgekehrt. Wichtig ist auf jeden Fall, daß keine Kopie des Persos in die Akte kommt, eine Vorlage ist, wenn es gar nicht anders geht möglich, aber eben keine Kopie! Eine erneute Beantragung wird kaum zum Erfolg führen, aber wir sehen das alles gar nicht so schwarz wie Sie. Warten Sie erstmal ab, bislang ist alles im üblichen Rahmen...
ABSTAMMUNG BIS VOR 1914 KLÄREN
A: Indirekt schon, aber es geht schließlich um eine Glaubhaftmachung. Wenn Sie mögen, dann schreiben Sie denen zurück, ob sie einen begründeten Verdacht hätten, daß Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hätten. Dieses Verdachtsmoment solle man Ihnen dann konkret mitteilen. Aber daran soll es nicht scheitern... soll heißen, Sie können die Aufenthaltszeiten auch ruhig angeben.
A: Sämtliche Orte (Kuhnern oder Kunern) liegen in verschiedenen Kreisen Schlesiens im Königreich Preußen. Also ist doch alles wunderbar, Willkommen in der Heimat!
A: Über Ihr Mutter könnten Sie nur ableiten wenn Sie unehelich geboren sind. Außerdem stellt sich noch die Frage, ob Ihr Vater vor 1914 geboren ist und falls nicht, ob seine Vorfahren ebenfalls aus dem ehemaligen Jugoslawien stammen. Ohne zu wissen wer wann und wo geboren wurde (auch Ihre Mutter) läßt sich nicht beurteilen welche Staatsangehörigkeit für Sie die geeignetste wäre bzw. überhaupt infrage kommt.
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!