F: Zum Antrag V, Punkt 1: Mein Großvater wurde vor 1913 unehelich geboren. Ein Jahr später heirateten die Urgroßeltern (auch vor 1913) und er bekam den Namen des Urgroßvaters.
Muss ich unter Punkt 1.2 den Namen des Urgroßvaters und unter Punkt 1.3 den Namen der Urgroßmutter angeben?
A: Die Ableitung ist bei Ihrem Großvater zu Ende! Beachten Sie die Ausfüllhilfe Anlage V Urgroßvater. Die Ableitung würde über den Uhrgroßvater gehen.
F: Entsprechend den vorherigen Fragen entnehme ich, dass ich mir vom Standesamt die Urkunden (Heiratsurkunden, Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden) besorge und diese dann nicht im Original, sondern als normale Kopie (bei mir zuhause kopiert) mit in den Antrag lege. D.h. bei der Behörde benötigen die nicht die Urkunden im Original, sondern nur eine Kopie. Eine Beglaubigung von solchen Kopien ist ja nicht erlaubt. Danke für die super Arbeit.
A: Das haben Sie richtig erkannt.
F: Wenn mein Vater bereits über einen Staatsangehörigkeitsausweis verfügt, muss ich diesen meinem Antrag in Kopie beilgegen, oder reicht der Hinweis darauf, dass dieser ausgestellt wurde?
A: Es reicht der Hinweis im Antrag.
F: Wie weise ich mich bei einer Abgabe per Einschreiben aus. Es soll ja nie ein Personalausweis mit abgegeben werden, also auch keine Kopie. Einen Reisepass habe ich nicht. Sonst käme noch eine Ausfertigung eines vorläufigen Reispasses in Frage. Oder einfach mit der Meldebescheinigung hinschicken ohne Ausweiskopie...
Danke
A: Was soll eine Ausweiskopie(jur. Person, Name) beim Antrag der nat. Person(Familienname)? Ihre Geburtsurkunde liegt doch schon bei!
F: Benötige ich eine erweiterte Meldebescheinigung oder eine "normale".
Danke
A: Wenn überhaupt, sollten Sie sich für die Aufenthaltsbescheinigung entscheiden. Die normale geht natürlich auch.
F: Gebe ich den Antrag persönlich ab, oder ist es per Einschreiben besser. Habe diese Möglichkeit im Fragenverlauf gelesen.
Danke
A: Eine Abgabe bei der Postabteilung mit Eingangsbestätigung wäre das Beste. Der persönliche Kontakt zum SB ist kontraproduktiv. Aber in Zeiten der Plandemie dürfte es schwierig werden. Also dann wohl doch eher per Einschreiben.
F: Hallo,
ich bekomme die Abschriften aus dem Standesamt von 1886 leider nicht in Form einer beglaubigten Abschrift. Es wird nur der Stempel "Archivgut der Stadt Rottenburg am Neckar) ohne Unterschrift und ohne weitere Stempel/Siegel ausgehändigt.
Ist es mit diesen Unterlagen auch möglich?
Danke!
A: Eine Kopie davon ist ausreichend!
F: F: Zum Antrag F, Punkt 6: Wenn ich Zivildienst geleistet habe, kreuze ich dann 6.1 an?
F: Ich habe alle Urkunden (beglaubigt) zusammen und würde jetzt den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RuStAG per Einschreiben mit Rückantwort an den Landkreis schicken. Da ich im Moment keine Beglaubigungen wegen der Pandemieeinschränkungen anfertigen lassen kann, habe ich Bedenken, die mir zur Verfügung stehenden Abschriften einzureichen. Denn trotz Einschreibens könnte der Sachbearbeiter ja auf die Idee kommen, die Urkunden verschwinden zu lassen und mir dann sagen, ich hätte vergessen, die Urkunden mitzuschicken. Könnte ich alternativ die beglaubigten Urkunden kopieren und die Kopien (unbeglaubigt) mitschicken oder muss ich das besagte Risiko eingehen?
A: Die Urkunden werden einfach nur Kupiert und fertig. Originale gehen nicht mehr aus der Hand.
F: Ich bin so Jung, das meine Urgroßeltern nach 1914 geboren sind. In den Anträgen geht es nur bis zum Urgroßvater. Darf ich dennoch den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen?
A: Ja na selbstverständlich! Sie müssen einfach einen Antrag V mehr nehmen. Erweitern Sie einfach oben die Darstellung Zeichnerisch um ein weiteres Kästchen.
F: Die Standesämter dürfen laut deren Aussage keine Beglaubigungen von Archivmaterial (Geburtsurkunde älter als 110 Jahre) herausgeben. Wenn die Behörde mir die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt, gilt das dann auch als Nachweis? Oder benötige ich dann den Nachweis aus dem Kirchenregister, da diese auch aus der Zeit noch beglaubigen. So wie ich es verstanden habe, wären diese Kirchenbuchauszüge von 1886 (Taufurkunde) auch als Nachweis geltend.
Danke für die super Arbeit.
A: Übereinstimmung mit dem Original ist vollkommen ausreichend!
F: Müssen die Urkunden aktuell sein, oder können diese auch von 1980 sein. Natürlich mit Behördlichen Stempeln im Original?
Vielen Dank für die Antwort - Sie machen eine SUPER Arbeit.
A: Eine Kopie der Originale ist vollkommen ausreichend.
F: Der Vater meiner Frau wurde unehelich geboren. Dessen Mutter (also die Großmutter meiner Frau) ist aber Heimatvetrieben (ohne Eltern, von einer Fremden mitgenommen) und deshalb wird es schwer, hier einen Nachweis zu bekommen. Für alle anderen bis zu den Ur-Großeltern wäre der Nachweis problemlos vorhanden. Kann ich die Ableitung auch anders vornehmen.
Vielen Dank!
A: Schwer ist kein Grund sondern eine Herausforderung! Es sollte streng nach gültiger Gesetzgebung gehen.
F: Meine Tochter ist unehelich 2007 geboren. Ist die Ableitung dann auch über mich (Vater) möglich, da ich gelesen habe, dass Kinder ab geb. 2000 unehelich über den Vater gehen.
A: Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben!
F: Leider verstehe ich Ihren letzten Satz nicht:
. Bei ehelicher Ableitung steht Ihnen die Wahl der Linie nicht zu.
Was bedeutet das?
A: Das bedeutet, dass Sie sich nicht aussuchen können über wen Sie Ableiten. Oder das RuStAG ist kein Wunschkonzert.
F: Hallo, nach Durchsicht meiner Unterlagen für die Antragstellung, sah ich, das meine Urgroßeltern in der Schweiz geheiratet haben. Meine Tante ist die letzte lebende Verbliebende in der Familie väterlicherseits und kann sich nicht daran erinnern, das ihre Oma oder Opa Schweizer waren. Stelle ich den Antrag nur bis zu meiner Oma, geboren vor 1913 oder sollte ich auch die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern aus dem Jahre 1892 mit beifügen, die wie oben erwähnt in der Schweiz geheiratet haben? Verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit, falls sich herausstellen sollte, dass meine Urgroßeltern Schweizer sind? Vielen Dank.
A: Sie können nichts verlieren, was Sie nie in Besitz hatten. Es bleibt dann alles wie es ist. Die Urkunde sollten Sie noch besorgen. Bei ehelicher Ableitung steht Ihnen die Wahl der Linie nicht zu.
F: Hallo,
ich habe von meinem Opa einen Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge (A) Heimatvertriebene aus 1964. Ich hatte recherchiert, aber mit in den Ausdrucksweisen bzw. Zusammenhänge des Bundesvertriebenengesetz und GG 116.1 Sammeleinbürgerung komme ich nicht zurecht. Diser Flüchtlingsausweis wurde nur Staatsangehörigen ausgestellt, ist damit der Bezug der Staatsangehörigkeit (des Flüchtlingsausweis) bei Ausstellung 1964 auf das RuStAG von 1913 gegeben?
vielen Dank
A: Die Möglichkeit ist gegeben aber nicht sicher. Also bleibt nur der normale Weg.
F: Hallo, durch eigene Ableitung bekommt sie leider keinen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG 1913, da sie wenn sie nach ihrer eigenen Abstammung (über ihren Vater) geht, die Vorfahren nicht aus dem Gebiet des Deutschen Reiches stammen.
Kann man hier noch irgendetwas anderes versuchen ?
A: Dann ist sie in der Republik des Bundes keine Deutsche.
F: Danke für die Rückmeldung. Was genau muss sie bei Punkt 3 (Angaben zum Erwerb meiner deutschen Staatsangehörigkeit) und Punkt 4(Angaben zu meinen anderen Staatsangehörigkeiten(sie ist seit Geburt deutsch und besitzt nur diese)) in dem Antrag ausfüllen?
Und Anlagen gibt es in diesem Falle auch keine da sie ja dann die Staatsangehörigkeit durch mich(Ehemann) erworben hat? ist das richtig?
Danke!
A: Naturlich duch einen eigenen Antrag mit eigener Ableitung!!!
F: wie genau kann sie den Weg aus dem StAG realisieren?
A: Naturlich duch einen eigenen Antrag mit eigener Ableitung!!!
F: Guten Tag, ich besitze den Staatsangehörigkeitsausweis. Ich habe bevor ich diesen Ausweiß ausstellen lies, geheiratet. Kann ich nun nachträglich meiner Frau auch einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen? (Sie bekommt nach ihrer eigenen Abstammung nach, keinen)
Nach RuStaG 1913 müsste doch die Frau bei Heirat ebenfalls die Staatsangehörigkeit des Mannes bekommen oder?
Was genau muss man hier bei dem Antrag beachten?
A: Sie müsste in der Republik des Bundes den Weg aus dem StAG alleine realisieren. In allen anderen Staaten des Bundes hat sie die Staatsangehörigkeit des Mannes automatisch.
F: Hallo,
mein Sohn wurde dieses Jahr geboren(ehelich), ist es möglich ihm einen Staatsangehörigkeitsausweis machen zu lassen? Ich bin im Besitz eines Ausweises. Muss bei erfolgreicher Ausstellung irgendeine Art von Legitimation seinerseits erfolgen? (er besitzt bisher ja keinen Kinderausweis o.ä. Er ist momentan ausschließlich beim Standesamt registriert worden bzgl. der Geburtenurkunde.
Vielen Dank !
A: Wieso Legitimation, dass Kind ist doch ehelich geboren? Den Antrag können Sie stellen wann Sie wollen. Sie müssen nur den Kinderantrag verwenden.
F: Danke für die Antwort.
Aber kann ich jetzt damit anfangen? Eine deutsche Staatsangehörigkeit kann ich damit nicht beantragen.
Schließlich war Österreich ja kein deutscher Bundesstaat!
Bleibe ich jetzt also in der Staatenlosigkeit, ergo sklaverei hängen?
A: Auch Österreicher sind Deutsche. Immerhin haben wir eine 800 Jährige gemeinsame Geschichte.
F: Hallo.
Habe jetzt meinen Stammbaum bis vor 1914 verfolgen können.
Frage: mein Urgroßvater und mein Großvater wurden beide in Merkelsdorf -Braunau geboren.
Das gehörte also damals zu Königreich Österreich/ Böhmen und wurde erst 1938
Von Adolf H. ins Deutsche reich eingegliedert.
Heißt das, das ich gar nicht vor 1914 als deutscher ableiten kann?
Also mir ab 1938 auf die unmittelbare Staatsangehörigkeit ableiten kann?
Was kann ich tun?
A: Auch Österreicher sind Deutsche. Immerhin haben wir eine 800 Jährige gemeinsame Geschichte.
12.01.2020
Francesca Ferri
F: Meine Tochter lebt in Monaco di Baviera. Die Mutter meines Vaters wurde in Langdorf-Bayern geboren. Kann meine Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen?
A: Die Informationen reichen für eine Bewertung nicht aus. Bei verheirateten geht es immer über die Väterliche Linie.