F: Dank Eurer Unterstützung (DC und diese Seite hier) habe ich nun alle Unterlagen zusammen. Eine Frage ist nun aber noch offen. Mein Großvater ist unehelich geboren, die Urgroßeltern haben 3 Jahr später geheiratet, auf der Geburtsurkunde von meinem Großvater steht im Randtext, dass der Urgroßvater das Kind anerkannt hat, aber wie gesagt, sie haben erst 3 Jahre später geheiratet. Leite ich nun nach der Urgroßmutter oder nach dem Urgroßvater ab? Was hat es mit der 301 Tage-Regelung auf sich?
Vielen Dank für Eure Antwort
Michael
A: Über den Urgroßvater! Anerkenntnis ist Legitimation(RuStAG).
F: Hallo zusammen
eine frage ich habe drei kinder die mitlerweile erwachsen sind können die auch über mich die staatsangehörigkeit erlangen oder müssen sie einen eigenen antrag stellen ..
sind 27.26 beide ehelich und mein jüngster 18 unehlich..
muß aber dazu sagen das ich gerade für mich das zeug zusammen hole um den gelben schein zu beantragen.
A: Natürlich müssen sie den Antrag selber stellen. Wenn Sie weiblich sind, ist Ihre Abstammung führ Ihre Kinder eh nicht die richtige.
F: Hallo, leider bin ich auf Eure Seite und somit auch auf Eure Ausfüllhilfe zu spät gestoßen :-( und habe somit bei der Anlage F sowie der Anlage V (Vater, der auch nach 1937) geboren wurde nicht [Deutschland_als_Ganzes] , sonder Kgr. Preußen (Provinz Sachen) geschrieben. Ist das dolle schlimm bzw. falsch ? schon mal ganz herzlichen Dank und super das es Euch gibt. Liebe Grüße, S.K.:-)
A: Nein, [Deutschland_als_Ganzes] ist nur ein Hilfskonstruktion für abgedrehte SB. Ihres ist genau so richtig!
F: wie sieht die Abstammung auf der mütterlichen Seite aus, wenn beim Vater der Vater Amerikaner ist und erst der Urgroßvater wieder Deutscher. Kann man in diesem Fall die mütterliche Seite nehmen?
A: Ich weiß nicht wie oft wir diese Frage hier noch beantworten müssen? Der Suchbegriff für die Suchmaschine Ihres Vertrauens ist RuStAG 1913 PDF. Einfach Art. 4 lesen.
F: Ich habe einen gelbe Staatsangehörigkeitsurkunde/Staatsangehörikeitausweis von einer
deutschen Polizeidienststelle Nr.1512 ausgestellt am 18.7.1960.
Frage: Bin ich noch Deutscher oder muß ich neu beantragen und wo?
Welche Probleme handle ich mir dabei ein ?
A: Da werden Sie wohl nochmal ran müssen.
F: Hallo, wenn mein Sohn den Feststellungsantrag stellt, ist es zweckdienlich in der Anlage V das Feld 2.1 (Vorfahre hat Staatsangehörigkeitsausweis) anzukreuzen, mit Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises? Besten Dank im Voraus Michael
F: Ich bin dabei, den Antrag auf den Gelben Schein auszufüllen und weiß aber nicht, was ich unter Militärdienst eintragen soll. Ich habe 1988-89 bei den DDR-Grenztruppen gedient, aber wenn ich den Videovortrag richtig verstanden habe, wäre es Hochverrat, es so in das Antragsformular einzutragen. Was kann ich rechtlich einwandfrei eintragen?
A: Das ist veraltet und gegen Grundwehrdienst konnte man auch nichts machen. Also einfach eintragen.
F: die Herleitung der Abstammung wird meines Wissens bei ehelichen Kindern über die Linie des Vaters/Großvaters hergeleitet. Ist die Herleitung bei ehelichen Kindern über die Linie der Mutter/Großvaters mütterlicherseits prinzipiell ausgeschlossen und somit nicht möglich ?
A: Die Suchmaschine Ihres Vertrauens wird Ihnen dort weiter helfen! Der Suchbegriff heißt RuStAG 1913 PDF in § 4 finden Sie die Antwort.
F: Hallo ich interessiere mich sehr für den GS und würde diesen, wenn ich meine Urkunden zusammen habe, gerne beantragen.
Nun gibt es im Internet viele verschiedene Formulare. Kann ich davon ausgehen, dass die Formulare und Ausfüllhilfen hier auf dem neusten Stand sind?
Gibt es auch Leute, die sich die Formulare noch mal anschauen können und auf etwaige Fehler hinweisen?
Bedanke mich schon im voraus
Mfg Stefan
A: Die gültige Gesetzgebung hat sich seit 105 Jahren nicht geändert. Also sollte auch die Ausfüllhilfe noch aktuell sein.
F: Meine Eltern (Vater Österreicher, Mutter Deutsche) haben für mich einen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung beantragt. Dieser wurde auch angenommen. Ich war zu diesem Zeitpunkt 12 Jahre alt. Kann ich nun noch einen Antrag durch Ableitung auf die Staatsangehörigkeit Königreich Bayern stellen.
A: Wenn Sie nach ihrer Abstammung Königreich Bayern sind, sollten Sie das tun.
F: Guten Morgen,
ich hatte am 18.01. schon eine Frage gestellt. Nun beschäftigen mich weitere Fragen.
Auf welches Gesetz beziehen sich die 301 Tage?
Kann ich auch über die Mutter ableiten? Hier hätte ich alle Stammbücher griffbereit.
Habe auf der väterlichen Seite das Problem das mein Großvater nur eine Geburtsbescheinigung besitzt auf der keine Eltern vermerkt sind. Vom Urgroßvater sind die Unterlagen wieder vollständig aber kann leider nicht beweisen das er der Vater ist. Die aktuelle Pfarrerin stellt sich auch quer eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch zu erstellen.
Vielen Dank.
A: Die Fragen wurden hier schon beantwortet!!! Die 301 Tage kommen aus dem Staatlichen BGB. Eine Vaterschaftsanerkenntnis ist die Legitimation. Vielleicht sollten Sie mal das RuStAG lesen. Sie werden den einfachen Weg nicht gehen können.
F: Mahlzeit, möchte nun meinen Antrag abgeben habe aber gehört das es in Meiningen schwer ist zu seinem Recht zu kommen. Macht es Sinn den Antrag direkt zum BVA (Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln) zu schicken?
A: Nein, die BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Lesen Sie auch den 1. Artikel unter Erprobtes.
F: Gibt es noch die Möglichkeit einen "Gelben Schein" nach RuStaG zu bekommen?
Ich habe Heute gehört es geht nur noch StaG
A: Es fängt immer im StAG an. Von dort geht es dann ins RuStAG wenn der Antrag richtig ausgefüllt ist.
F: das hab ich mir auch gedacht mit der DDR. noch eine kurze Frage. Nerve bestimmt schon. Nicht das wir aneinander vorbei Reden. Herzogtum Württemberg ist nicht Königreich Württemberg. Ich berufe mich da vor 1803 auf Herzogtum Württemberg. Welche Bundesstaaten Staatsangehörigkeit besitze ich dann?
A: Das letzte gültige Völkerrechtssubjekt ist vom 27.07.1914. Auf dieses werden Sie sich beziehen müssen.
F: und noch eine Frage. Ich besitze noch einen Reisepass der DDR. Habe gehört das bei DDR Bürgern eine Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten hinterlegt ist wenn Sie noch einen Pass besitzen da das Deutsche Reich einen Friedensvertrag mit Rußland hat und somit die DDR der nachfolge Staat des Deutschen Reiches war. Kann man nur mit diesem Pass einen GS nach RuStAG 1913 bekommen? Vielen Dank und ein schönes WE.
A: Das ist wohl eine Verschwörungstheorie! Eine Verwaltungseinheit kann kein Nachfolger sein.
F: Guten Abend,
nächste Frage. Bekomme ich einen GS nach RuStAG 1913 wenn ich Herzogtum Württemberg in den Antrag schreibe?
A: Gehen Sie einfach nach Ausfüllhilfe vor.
F: Hallo, bin verheiratet und mein Mann besitzt einen GS.
Muss ich über meine Vorfahren ableiten oder über meinen Mann?
A: Sie müssen erstmal alleine aus dem StAG kommen. Dazu ist eine Ableitung über Ihre vorfahren zwingend.
F: Hallo,
meine Eltern haben 6 Monate nach meiner Geburt geheiratet. in der Geburtsurkunde ist kein Vater vermerkt. Nach dieser Urkunde ist mein Geburtsname der der Mutter. Zur Hochzeit meiner Eltern erhielt ich (0,5 Jahre alt) den Familiennamen meines Vaters. Über wenn muss ich ableiten? Wenn ich über den Vater ableiten kann, was schreibe ich seit wann ich die Staatsangehörigkeit besitze? Geburt wäre ja falsch. Müsste dort Heirat Eltern reinschreiben denke ich.
A: Ihre Geburt und die Abstammung bleibt bestehen. Sie werden doch nicht behaupten, dass Sie nicht geboren wurden? Ableiten sollten Sie über den Vater. Das Heiratsdatum liegt noch in der 301 Tage Frist.
F: Guten Tag, meine Vorfahren sind vor 1803 von Württemberg nach Mittelpolen ausgewandert. Im Eheregister der polnischen Kirche von 1833 ist Vermerkt das mein Vorfahre Andreas Xxxx (Ururururgroßvater) Württemberger ist. Ich kann Lückenlos bis dort hin Geburten und Ehen nachweißen. Die Deutsche Volkszugehörigkeit kann ich ebenfalls durch Dokumente belegen. Sie waren nie polnische Staatsangehörige. 1947 wurde mein Großvater seine Geschwister und seine Mutter aus Polen vertrieben und haben in Sachsen eine neue Heimat gefunden. Mein Urgroßvater wurde kurz vor Kriegsausbruch erschlagen weil er Deutscher war. Dies kann ich glaubhaft belegen. Nun zu meiner Frage? Wie leite ich richtig ab? Hat mein Großvater durch Niederlassung in Sachsen die Staatsangehörigkeit Königreich Sachsen erhalten (§ 31)? Oder haben wir die Staatsangehörigkeit von Königreich Württemberg? Vor 1803 gab es nach meinem Wissensstand noch kein Staatsangehörigkeitsgesetz im Herzogtum Württemberg. Vielen Dank
A: Ab der Weimarer Republik war eine Niederlassung in Königreich Sachsen nicht mehr möglich. Es wurde eine Verwaltungseinheit Freistaat Sachsen gegründet. Also bleibt es beim Herzogtum Württemberg.
F: Mein Großvater ist 1910 in Böhmen (Grenze zu Sachsen) geboren, was damals zu Österreich-Ungarn zählte, dann von 1938-1945 zum Dt. Reich, nach 1945 zur CSSR. Da diese Ahnenlinie für mich relevant ist, nun meine Frage: Wird das Amt meinen Antrag als nicht deutschstämmig ablehnen? Wahrscheinlich ja, aber welche Staatsangehörigkeit habe ich dann?
A: Warum sollte die Besatzerverwaltung Staatsangehörige des Königreich Sachsen ablehnen? Werfen Sie mal einen genauen Blick auf die Geburtsurkunden Ihrer Vorfahren. Eine Ablehnung könnte kommen, aber wegen fehlenden Sachentscheidungsinteresse.
F: Hallo, mein Opa wurde 25.01.1914 geboren. Reicht dies für den Antrag zur Staatsangehörigkeit, ober brauche ich wirklich einen Ahnen vor 1914? Es kursieren hier unterschiedliche Aussagen.
Vielen Dank, Alf
A: Das erste wichtige Datum ist der 27.07.1914(der Beginn des WK). Also ist das noch voll in Ordnung.
F: Mein Grossvater ist 1885 in
Bayern geboren.
Hatte Er eine bayerische und
Eine deutsche Staatsangehoerigkeit ?
A: Königreich Bayern natürlich!!! Die deutsche Staatsangehörigkeit hieß zu dem Zeitpunkt unmittelbare Reichsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit). Sie wurde erst durch eine Verordnung von AH zur deutschen Staatsangehörigkeit umbenannt.
F: Guten Tag, ich habe den Antrag ausgefüllt und mit beglaubigten Dokumenten versandfertig. Können Sie mir bei der Beantwortung zweier Fragen helfen?:
Frage 1: Antrag FK (für Kinder bis 16 Jahre) Meine beiden Kinder sind vor der Heirat mit meiner Frau geboren. Muss meine Frau die beiden Kinder in ihren Antrag mit "übernehmen"?
Frage 2: Welche Empfehlung geben Sie, den Antrag persönlich oder per Post (mit Rückschein) abzugeben? (Märkischer Kreis)
A: Die Kinder benötigen Ihren eigenen Antrag. Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben, geht es über Ihre Linie. Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung finden Sie unter Erprobtes.
F: Ich bin ein eheliches Kind. Also ist die Linie des Vaters entscheidend. Nun ist es so, dass die Familie väterlicherseits bereits im 18. Jahrhundert das deutsche Gebiet verlassen und sich im Raum Polen/ Galizien angesiedelt hat.Sowohl mein Vater als auch mein Großvater sind im Königreich Polen geboren und im 2. Weltkrieg zurück nach Deutschland vertrieben worden.Mütterlicherseits gibt es keine Probleme.Kann ich versuchen die Staatsangehörigkeit nach RuStAG zu bekommen, denn wäre ich ein uneheliches Kind, würde es ja auch nach der Muttergehen?
A: Ja, aber nur über die Väterliche Linie. Die Zeit für Bequemlichkeit ist vorbei. Wenn das Universum es möchte das Sie sich mit Ihren Ahnen auseinander setzen, dann sollten Sie das auch tun und nicht wieder den Weg des geringsten Wiederstands gehen.
F: Hallo,
ich bin unehelich zur Welt gekommen (Vaterschaft anerkannt).Desweiteren bin ich geschieden, trage aber noch den Namen meines damaligen Ehemannes. Spielt das irgendeine Rolle für die Ableitung?
Vielen Dank
A: Nein, es bleibt bei der Väterlichen Linie.