F: Liebes Team,
meine Tochter wohnt in Südfrankreich und möchte den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, den ich beim BVA in Köln abgeben soll. Leider ist ihr Reisepass abgelaufen, und sie möchte ungern, dass ich ihren Perso vorlege. Was ratet Ihr mir?
LG Biggi
F: Guten Abend zusammen,
ich habe soeben den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ausgefüllt, beim durchgehen der Geburts- und Heiratsurkunden ist mir aufgefallen das bei meinem Vater und Großvater das Geburtsdatum vor dem Heiratsdatum war. Nun stellt sich mir die Frage ob das in der Ehe geboren sein wichtig für mich als Antragssteller ist damit man weiss das man nach dem Vater ableiten kann oder muss ich wenn mein Vater und Großvater vor der Heirat geboren sind dann nach der Mutter ableiten?
In §4 RuStaG heisst es nämlich durch Geburt erhält das eheliche Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters und das uneheliche die der Mutter. Hat mich ein bisschen irritiert.
Habe nämlich alle Urkunden und den Antrag schon ausgefüllt , wäre um eure Hilfe dankbar.
A: Reichen Sie das so ein. Wenn es Schwierigkeiten bei der Prüfung gibt wird der SB Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
F: Ich nochmal...
Die Unterschrift auf dem Antrag, alle Vornamen und der Nachname oder reicht der Rufname plus dem Nachnamen ?
A: Solange die nat. Person nicht zugeordnet ist, wird ganz normal unterschrieben.
F: Danke für die schnelle Antwort.
Im Familienbuch steht unter 7.“Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis“ nichts. Das heißt dann wohl kein GS. Bekommt man denn irgendwo Infos darüber, wie von den Behörden bei der Approbation verfahren wird ? Oder wird da willkürlich vorgegangen ?
Zum Thema Titel : Empfehlen Sie denn nun den Titel mit anzugeben oder nicht ? Das habe ich in Ihrer Antwort nicht ganz verstanden.
Und nochmal eine generelle Frage : Sie empfehlen, die Unterlagen nicht persönlich beim Amt abzugeben sondern sie mit dem Zusatz „Einwurf unter Zeugen“ nur in den Kasten zu werfen. Und dann auch nur die Anträge (Anlage F+V+evtl. FK) und die entsprechenden Nachweise. Also kein Anschreiben (in dem man sich von nationalsoz. und rechtsextrem. Gedankengut distanziert und nochmal daran erinnert, die Daten an das Esta-Reg. weiterzuleiten) und auch keine (erweiterte) Meldebescheinigung ?
A: Eine Handschriftliche Info hätte ich im Familienbuch vermutet. Andere Infos gibt es nicht, denn das ESTA existiert erst ab 2007. Ich würde den Titel nicht angeben. Schauen Sie mal in die Personalausweisverordnung §28 Abs. 1. Dort steht die Definition von jur. und nat. Personen. Die nat. Person hat keine Anrede(Rechtsform) wie Herr, Frau, GmbH, AG oder Genossenschaft. Das ist ein Kennzeichen jur. Personen. Reichen Sie den Antrag mit so wenig wie möglich ein. Manchmal ist weniger mehr. Sollten nachfragen entstehen, wird man sich bei Ihnen melden. Eventuell gibt es eine Poststelle in Ihrer Gemeinde. Dort können Sie sich eine Kopie des Antrags als Eingangsbestätigung abstempeln lassen.
F: Moin, ich bin mit den Vorbereitungen zur Beantragung des GSs fertig. Alle Urkunden habe ich da (bis 1904).
Jetzt meine Frage : Ich bin Arzt. Und da heißt es ja, die würden zur Approbation ja eh einen GS bekommen. Ich wurde 2001 "Teil-Approbiert" als "Arzt im Praktikum" und 01/2003 Voll-Approbiert als Arzt. Ich habe nie eine Info darüber bekommen, dass ich einen GS bekommen habe oder ausgestellt bekommen habe. Wird wohl nur ein "temporärer GS" gewesen sein. Wie kann ich rausfinden, was da in der Vergangenheit gelaufen ist ?
Dazu kommt noch mein Dr.-Titel. Muss ich den beim Antrag angeben ? Und wenn ja, wie ?
Dr. + Familienname und dann Vornamen im nächsten Feld... oder Familienname und dann Dr. + Vornamen. es gibt ja kein Extra Feld für den Titel. Bisher habe ich bei offiziellen Formularen es immer so eingetragen : Dr. + Familienname und dann die Vornamen.
Der Titel steht ja explizit auf der Meldebescheinigung und auch auf meinem vorläufigen Reisepass drauf. Verschweigen kann ich den natürlich damit nicht. Ich habe nur die Befürchtung, dass was schiefgehen könnte wenn die Daten zur Person da differieren, und dass das Amt das dann nicht annehmen wird.
Danke für die Antwort....
A: Das Stammbuch(Familienbuch) könnte Eintragungen zu GS enthalten. Den Titel brauchen Sie nicht mit angeben. Natürlich brauchen Sie den auch nicht verschweigen. Aber das wäre ja schon wieder eine andere Person.
F: Ich habe eine Kopie meines Reisepasses mit dem Antrag abgegeben.
Ich habe den GS und auch den ESTA Eintrag bekommen. ESTA scheint richtig zu sein.
Muss ich jetzt mit anderen Problemen rechnen?
A: Nein, dann scheint alles richtig gelaufen zu sein. GLÜCK GEHABT
F: Die StAG-Behörde meiner Stadt schickt den Antrag auf Feststellung der dStA zur ihrer Entlastung postalisch komplett zurück mit der Begründung, dass kein Sachinteresse zur Feststellung besteht, da ich bereits PA und Paß besäße und im Melderegister der Stadt ausschließlich mit der deutschen StA eingetragen wäre. Zur Wahrung der Rechte als Bürger der EU (entspr. Ausfüllanleitung Hr. Weidner) bedürfe es keiner Ausstellung. Was soll man antworten und wie weiter vorgehen?
A: Als erstes sollten Sie die Finger von der Ausfüllhilfe des Herrn Weidner lassen. Diese führt in die falsche Ableitung. Wie wollen Sie also mit einer Person, die nicht der EU angehört, die Rechte in der EU waren. Der Weidner erzählt auch immer einen Blödsinn.
GS TS3 Server
F: Hallo,
meine Fragedie mir als äusserst wichtig erscheint, ist folgende-
ich habe alle Unterlagen meiner Vorfahren.Da ich ehelich zur Welt kam,zählt ja die Ahnenfolge meines Vaters.
Genau da ist der Knackpunkt.Mein Vater aber kam unehelich zur Welt.Bei meiner Mutter ist alles wunderbar.Leider hat meine Oma den Vater meines Vaters als unbekannt angegeben.jetzt ist es sicherlich für mich nicht mehr möglich in Richtung "Staatsangehörigkeitsausweis"
ich bedanke mich für eure Antwort
daggi
A: Wenn der Vater nicht bekannt ist, dann geht es über die Mutter.
F: Hallo GSler,
hab eine Frage zum Vorfahren, auf den man sich von vor 1913 beziehen möchte.
Das RuStAG ist ja vom 22.7.1913. Wenn der Vorfahr vorher geboren wurde, dann unterlag er doch dem zu diesem jeweiligen Zeitpunkt gültigem Recht, also z.B. das BuStAG vom 1.6. 1870 oder warum nimmt man nicht das RuStAG vom 22.4.1871? Müßte man dies nicht als Abstammungsrechtsgrundlage des letzten Vorfahrens in die Anlage V reinschreiben?
Ein Gesetz kann doch nicht rückwirkend Gültigkeit erlangen, oder?
A: Der letzte Völkerrechtliche Stand ist der 27.07.1914. Dort galt das RuStAG 22.07.1913. Früher geborene haben die Staatsangehörigkeit ihrer Bundesstaaten bekommen.
F: Meine Unterlagen versende ich per Einschreiben mit Rückschein an die Ausländerbehörde. Inhalt: Antrag F/ V-Mutter /V-Großvater, bin dann weit vor 1914 zusammen mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunden. Soll noch ein Schreiben dazu, daß ich den deutschen Staatsangehörigkeitnachweis will nach RuStAG oder ist das nach den Unterlagen ersichtlich? Zuständig dafür ist Calw, nehme Bezug auf Anfrage von Kai-Maul vom 06.09.2018 (Antrag/Ableitung) da in Calw die Behörden mit RuStAG Probleme machen. Weitere Frage. Wenn ich den Gelben Schein bekomme, stelle ich bei der Meldebehörde den Antrag für den Registerauszug EStA ? Dank für ihre Hilfe.
A: Wenn Sie den Antrag nach der Ausfüllhilfe ausfüllen, ist RuStAG ersichtlich. Und dann erstmal eins nach dem anderen. Der Antrag auf Registerauszug wird bei der BVA gestellt.
F: Hallo wie verhält es sich bei adoption zu DDR-Zeiten? Leitet man von den adoptiveltern oder von den "genetischen" ab?
A: Dann nach dem Adoptivvater.
F: Hallo, die Ableitung geht bei ehelichen Kindern immer über den Vater, bei unehelichen Kindern über die Mutter.
Wie wird bei unehelichen Kindern, bei denen der Vater die Vaterschaft anerkannt hat und die Kinder den Nachnamen des Vaters haben abgeleitet?
Vielen Dank für eure Antwort.
A: Dann geht es über den Vater. Man nennt es Legitimation.
F: Hallo wie kann meine Frau die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen lassen durch Heirat?
oder muss man durch durch Abstammung zurückführen, das gleiche gilt für meine Kinder
Anlage FK klar durch mich.
Ausfüllhilfe wäre hilfreich.
Ich bedanke mich im voraus
A: Die Möglichkeit durch Heirat ist in der Republik des Bundes nicht gegeben. Sie muss also ihren eigenen Antrag stellen.
F: Habe letzte Woche den Antrag auf Feststellung im Landratsamt Calw abgegeben. Der Antrag auf RuStAG wurde nicht angenommen. Also, um nicht mit leeren Händen zu gehen, ließ ich mich auf den StAG ein. Nun ist mir bekannt, daß die BRD nach nicht der Rechtsnachfolger von Deutschland ist. Frage: Ist dieser Antrag dann überhaupt was wert? Oder bleibe ich dennoch auf dem Stand des Staatenlosen, auch wenn mir der gelbe Schein dann in einigen Tagen zukommt?
F: eine beglaubigte Kopie des Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz der Ahnentafel mit Genealogie von 1830 bis 1916 ist ein Dokument, das die deutsche Staatsbürgerschaft belegt?
A: Als erstes, gibt es keine deutsche Staatsbürgerschaft. Sondern nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Nein Sie benötigen schon die Geburts- Heiratsurkunden.
03.09.2018
Heinz noch mal
F: Wenn ich, im Ausland lebend, Kopien von Urkunden meines Opas (Geburtsurkunde 1890 und Todeserklärung 1950) habe, ist dann das deutsche Konsulat als Auslandsvertretung berechtigt bzw. verpflichtet, diese Urkunden zu beglaubigen? Ich bekomme vom BVA keinerlei Rückantworten. Vielen Dank!
A: Sie nutzen für den Antrag nur Kopien der Urkunden. Wenn die Originale sehen wollen, werden die Ihnen das mitteilen.
F: Ich bin unehelich, Vater bekannt. Ich glaube, er hat mich anerkannt. Mutter kann ich nicht fragen, ist tot. Was beweist seine Anerkennung? Habe ein Testament, wo er mich als seine Tochter neben seinen anderen Kindern aufführt. 1. Gilt das schon als Anerkennung? und 2. Muss ich überhaupt eine Anerkennung vorweisen oder leite ich, obwohl unehelich geboren, einfach über den Vater ab? Vielen Dank
A: Nein, ein Testament reicht nicht aus. Aus Ihre Unterlagen sollte die Anerkennung ersichtlich sein. Ihr Standesamt hilft Ihnen dort weiter.
F: Leitet man auch über die Mutter ab (bei Unehelichkeit), auch wenn der Vater bekannt ist und die Vaterschaft anerkannt hat? Gruß
A: Bei Legitimation(Anerkennung) ist über den Vater abzuleiten.
F: Danke für die Antwort. Die Vaterschaft wurde vollends anerkannt mit allen rechtlichen Folgen. Also trotz Scheidung Vaterlinie? Danke für Ihre Hilfe.
F: Nach wem muss ich ableiten, wenn die Ehe (DDR 70er Jahre) der leiblichen Eltern vor meiner Geburt (3/4 Jahr) geschieden wurde? Mutter oder doch der Vater wegen der Ehe? DANKE
A: Prüfen Sie ob ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat.Zu mindestens müssen Sie dort nochmal einhaken.
F: Bin ich verpflichtet, als im Ausland Lebender, der BVA meine Daueraufenthaltserlaubnis in Paraguay vorweisen und ebenfalls einen Beweis, dass ich nicht noch eine andere Staatsangehörigkeit habe? Oder ist das Schikane? MfG
A: Sie können den Antrag auch in der Botschaft abgeben. Dann erledigt sich das mit der Daueraufenthaltserlaubnis. Der Rest ist nur eine Erklärung.
F: Ich lebe seit über 20 Jahren in Südamerika, hab nur einen roten Reisepass, sonst gar nix weiter. Ich muss den GS beim dt. Konsulat beantragen, welches den Antrag an die BVA Köln schickt. Ist das rechtens, dass die BVA den GS ausstellt? Denn es sind doch die Gemeinden. Doch ich bin nirgendwo gemeldet. ?
A: Für deutsche die im Ausland leben ist die BVA zuständig.
F: Lt. RuStAG vom 22. Juli 1913 behielten Auswanderer in den ersten zehn Jahren ihren bisherigen Rechtsstatus und dann wurde ihnen dieser entzogen, wenn sie es versäumten, ihre Staatsangehörigkeit verlängern zu lassen. Was heißt "verlängern" - wie? Ich besitze aktuell nur einen roten Reisepass. Ich habe und will keine andere Staatsbürgerschaft und lebe seit mehr als 20 Jahren in Südamerika. Kann ich meine dt. Staatsangehörigkeit verlieren? Steht mir der GS zu? Bin rein Deutscher nach Abstammung, mit deutscher Frau. MfG
A: Nein, da Sie derzeit keine Möglichkeit der Meldung haben. Zumal Sie ohne GS nur eine vermutete Staatsangehörigkeit haben. Natürlich steht Ihnen der GS zu.
F: Mehrfache habe ich gelesen: In der ehemaligen DDR wurde jeder Deutsche automatisch bis vor 1914 geprüft. Ich bin in der DDR geboren. Heißt das, dass meine DDR-Geburtsurkunde ausreichend ist für einen GS?
A: Nein, das ist eine Desinformation. Es soll die DDR Bürger von der Beantragung abhalten.
F: Von Seiten meiner Mutter brauche ich dann auch nix mehr ??