F: Hallo zu sammen, Thema " Sonstiges " . Da das BvA als Rechtsgrundlage das StAG hat, wie sollen die dann Ableitung nach RuStAG bescheinigen ?
A: Indem Sie den Antrag so stellen, wie es in der Ausfüllhilfe gezeigt wird. Vom StAG §4 ins RuStAG. Die Rechtsgrundlage der BVA ist die gleiche wie in den Gemeinden.
F: Hallo miteinander
kann ich direkt beim BvA meinen Staatsangehörigkeitsausweis beatragen? Die meinen, dafür wäre das Rathaus zuständig.
A: Nein, die BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig! Wenn man sich im Verwaltungsgebiet wohnt ist in der Regel die Ausländerbehörde der Gemeinde zuständig.
F: Hallo,
mein Vater (*1928) und mein Opa (*1886) sind in Scheidelwitz, Kreis Brieg, Niederschlesien geboren.
Gebe ich im Antragsformular die Angaben so ein, oder sollte Preußen eingetragen werden?
Von meinem Vater existiert keine Geb.-Urk. sondern "nur" ein "Ausweis für Vertriebene ud Flüchtlige" von 10.3.1957.
Eine Geb.-Urkunde meines Vaters konnte ist nicht verfügbar; weder in seiner Geburtsgemeinde, noch der Kirche, noch dem Landratsamt (Brieg) sowie über das Konsulat in Breslau.
Danke vorab für die Antwort,
mit besten Grüssen,
eckhard
F: Meine Freundin ist französin und möchte die deutsche Staatsangehörigkeit ihres verstorbenen Mannes beantragen.Macht das Sinn?
A: Das StAG kennt die Übername der Staatsangehörigkeit durch Heirat nicht. Sie müsste also aus eigener Kraft von StAG ins RuStAG kommen. Das sollte ihr als Französin schwerfallen.
F: Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich möchte sehr gerne wiesen ob eine persönliche Hilfeleistung beim Ausfüllen des Formulars für die deutsche Staatsangehörigkeit geleistet wird oder nicht ? Ich bin seit 1999 in Deutschland eingebürgert und komme ursprünglich aus Afghanistan. Demnach wäre es wichtig für mich zu wissen, ob hierbei die nötige Hilfe beim Ausfüllen individuell erfolgt. Die zweite Frage wäre, ob sie Fachpersonen bundesweit zur Verfügung stehen haben, die mich bei der Antragstellung Vorort beim Amt begleiten können, da ich mich mit der genauen Gesetzteslage nicht auskenne und ein Spezialist in dem Bereich eine Unterstützung darstellen würde. Wäre es auch möglich, dass Sie sich als Begleitperson dafür Bereiterklären mich in diesem Fall zu begleiten? Falls ja, welche Kosten würden dafür anfallen und wie hoch wären sie insgesamt. Hinzuzufügen wäre, dass mein Wohnsitz in Bonn ist.Ich bitte um eine Rückmeldung Ihrerseits!
Mit freundlichen Grüßen
S.G
A: Durch Ihre Einbürgerung in die Treuhand Verwaltung Bundesrepublik sind alle Ihre Möglichkeiten schon erfüllt. Mehr können Sie nicht erreichen. Damit erübrigen sich alle anderen Fragen.
F: Hallo, nun habe ich tatsächlich alle Unterlagen zusammen. Sogar die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für meinen Großvater, welcher 1912 geboren wurde, habe ich bekommen.
Bei allen Standesämtern, welche ich beauftragte, wurden mir allerdings komische Fragen gestellt und gemeint, das wäre ein ungewöhnliches Vorgehen. Deshalb habe ich auch jeweils nur eine beglaubigte Abschrift angefordert.
Kann ich diese beglaubigten Abschriften selber kopieren und ohne nochmalige Beglaubigung abgeben?
Ich weiß, dass wir da eigentlich nicht hingehen sollen. Aber so könnte ich die originalen Beglaubigungen mitnehmen und vorzeigen, ohne, dass ich sie abgeben muss.
Finanziell sieht es bei mir nicht gerade rosig aus, sodass ich „unnötige“ Ausgaben gern vermeiden würde.
Vielen Dank, auch für Ihre unermüdliche Arbeit.
A: Sie sollten nur Kopien verwenden. Wenn der SB die Originale sehen will, können diese bei Abholung vorgelegt werden. Die „Gemeinden“ haben eine Poststelle die den Eingang bestätigen können. Vermeiden Sie den direkten Kontakt.
F: Mütterliche Ableitung: meine Grossmutter ist 1890 in Sachsen geboren, deren Mutter in Bayern ....
Bin ich nun Bayer oder Sachse ?
A: Das lässt sich aus den Informationen nicht erkennen! Wo ist den Ihr Großvater väterliche Seite geboren?
F: Mein Großvater väterlicherseits ist 1922 in Wien geboren und hat 1928 die badische Staatsbürgerschaft erworben. M.E. kann ich damit eine deutsche Staatsbürgerschaft nach RustAG nicht nachweisen. Ist das richtig?
A: RuStAG ? Reichs und Staats ANGEHÖRIGKEITS Gesetz! Wie soll man dort an eine StaatsBÜRGERSCHAFT kommen? Eine Einbürgerung in einen Freistaat der Weimarer Republik ist vollkommen uninteressant. Dazu kennt das RuStAG auch keine deutsche Staatsangehörigkeit. Also noch ein bisschen Wissen aneignen, die Urkunden des Urgroßvater organisieren und ran an den Antrag.
F: Hallo, ich stehe vor dem gleichen Problem:
01.02.2021
Manu
F: Stimmt es, dass verheiratete Frauen den Nachweis über die Vorfahren des Ehemannes erbringen müssen? Laut "ewigerBund.org" verliert die Ehefrau ihren Bund zum Vater und erhält automatisch die Staatsangehörigkeit des Mannes. Wenn dieser die Staatsangehörigkeit nicht nachgewiesen hat, ist die Frau auch nach der Scheidung "staatenlos" und die eigene Abstammung zählt nicht mehr. Ist das so? Vielen Dank im Voraus.
A: Der §6 des RuStAG besagt, dass bei der Hochzeit mit einem DEUTSCHEN die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes bekommt. Somit ist die Staatenlosigkeit ausgeschlossen. Da die Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik bei der Prüfung in ihrem StAG beginnt, werden die Frauen wohl alleine aus dem StAG ins RuStAG kommen müssen. Eine Nachweis über die Vorfahren des Ehemannes ist in der BRvD ausgeschlossen.
Bisher dachte ich auch, dass ich über die Vorfahren meines geschiedenen Mannes gehen muss mit dem Nachweis der Abstammung (und fand es ziemlich ungerecht, da es über meine eigene Familie viel leichter geht.). Die Nachweise der anderen Familie bekomme ich nicht, da ich nicht mehr auskunftsberechtigt bin und nun lese ich hier Euren letzten Satz.
Ich bin verwirrt: Ich muss das alleine machen. Aber wie? Diese Formulierung verstehe ich nicht, tut mir leid.
Mein leiblicher Bruder hat den GS schon, aber den könnte ich doch nur nutzen bzw. erwähnen, wenn ich ledig und nicht geschieden wäre, oder?
Vielen Dank.
A: Nein! Die Frau muss aus eigener Kraft vom StAG ins RuStAG kommen. Die Prüfung beginnt im StAG und führt dann durch die Abstammungsurkunden und Antrag in das RuStAG. Ich dachte auch, dass der "ewigerBund.org" genauer lesen kann. Unsere Antwort dazu haben Sie ja gelesen. Sie müssen den selben Antrag mit den selben Urkunden stellen wie Ihr Bruder. Da sie schon geschieden sind, spielt die Ableitung Ihres Exmann keine Rolle mehr. Sie machen die Feststellung jetzt und nicht während Ihrer Ehe.
F: Hallo liebes GS-Team,
ist es ausreichend wenn ich, wie in der Vorlage für den GS-Antrag bei "3 Angaben zum Erwerb meiner deutschen Staatsangehörigkeit" unter Sonstiges "Geburt (Abstammung) gemäß §4 Abs.1 RuStAG (Stand 22.07.1913)" eingetragen habe oder kann es hier zu Nachfragen kommen?
Was gebe ich dann anstatt an, wenn es verweigert wird?
In den Feldern in 1.9 Ehe/Partnerschaften wird es eng, da Tag, Ort und Staat rein müssen, hier mußte ich das "Königreich Württemberg" abkürzen, "Königr Württ" – dies habe ich dann auf Seite 4 bei - weitere Angaben - zu 1.9 ""Abkürzung - "Königr Württ" steht für "Königreich Württemberg [Deutschland_als_Ganzes]" "" erläutert, sollte kein Thema darstellen oder?
Gebe ich die Unterlagen bei mir auf dem Standesamt ab? (kleine Gemeinde 6000 Einwohner, da gibt es sonst nur ein Bürgerbüro). Inkl. Beglaubigter Dokumente von Opa, Vater, Hochzeit Eltern, Geburtsurkunde von mir brauch ich ja nicht. Lass mir das dann bestätigen und die müssen es weiterreichen.
Bei uns auf dem Amt gab es das Dokument " Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises"
erhalten. Schätze da muß ich denen klar machen dass es um die "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" geht.
Mein Gedanke ist für meine Tochter (14J) gleich mit zu beantragen, ist das ne gute Idee. Dann brauche ich noch meine beglaubigte Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde meiner Tochter korrekt?
Danke für ne Antwort.
JK
A: Die Abkürzungen können Sie so verwenden! Passen Sie unsere Ausfüllhilfe dementsprechend an. Wo die Unterlagen in Ihrer Gemeinde sollten Sie vorher erfragen. Ich vermute das Standesamt ist nicht der richtige Ort. Beglaubigter Dokumente bleiben bei Ihnen! Zum Antrag werden nur Kopien eingereicht. Auf eine Konfrontation mit dem Sachbearbeiter sollten Sie verzichten. Sie sollten hier den geeigneten Postweg oder die Abgabe in der Poststelle der Gemeine nutzen. Schauen Sie sich die Ausfüllhilfe noch einmal genau an, um festzustellen worum es geht (deutsche Staatsangehörigkeit???). Nutzen Sie auf keinen Fall bereitgestellte Anträge. Stellen Sie erst Ihren Antrag. Der Ihrer Tochter kann später folgen.
F: Ich habe noch mal eine Frage wegen der Antragstellung. In den Unterlagen des BVA las ich das eine Kopie vom Personalausweis wegen der Bearbeitung mit abgegeben werden muss, sonst ist keine Bearbeitung möglich. Kann man auch eine erweiterte Meldebescheinigung oder aktuelle Aufendhaltsbescheinigung verwenden. Ersetzt dies den Perso ?
Liebe Grüße
A: Was soll ein Dokument Name im Antrag des Familienname. Der Name hat in dem Antrag nichts zu suchen. Da gibt es auch 3 Umstände unter den eine Kopie stattfinden darf. Der Antrag gehört nicht dazu.
F: Und wie sieht es beim Ur-Großvater aus, muss hier auch eine Urkunde vorliegen dass dessen Eltern verheiratet waren? Also eine Heiratsurkunde des Urur-Großvaters? Oder ist das untelevant…
Soweit zurück liesse sich nämlich nur noch eine Sterbeurkunde des Urur-Großvaters auftreiben, hier wäre die Ehegattin ja dann auch namentlich benannt.
A: Nein, Sie leiten vom Rechteträger ab und nicht von seinen Eltern. Die Sterbeurkunde sollte reichen. Aber diese Endscheidung trifft der Sachbearbeiter in der "Behörde". Eventuell macht es für Sie Sinn, die Unterlagen komplett zu haben.
F: Hallo, bitte nochmals die Vorlage zum Ur-Großvater einstellen, die ist leider nicht mehr aufrufbar, aber auch mit entscheidend, da der Nachweis hier endet. Interessant wäre dann auch zu wissen, ob eine Heiratsurkunde des Urgroßvaters vorliegen muss, da das daraus resultierend Kind ja nur mit Eheschließung der Eltern das Erbrecht des Vaters erhält… besten Dank
A: Die beschädigte Datei ist ersetzt! Dazu haben Sie ja gut erklärt, dass Sie die Heiratsurkunde benötigen. Sie sollten sie schon aus Eigeninteressant im Besitz haben.
F: Hallo, kann denn für den Antrag F die Abstammungsurkunde verwendet werden? Oder muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister her, da nix anderes anerkannt wird?
A: Für den Antrag reichen Kopien der Abstammungsurkunde!
F: Guten Abend liebes GelberSchein - Team,
Ich soll für jemanden einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Alle relevanten Unterlagen sind vorhanden. Auch die Ahnennachweise liegen in einfacher Kopie vor.
Dazu habe ich nun eine Frage, wie wird das zur Zeit mit den Urkunden gehandhabt ? Müssen diese jetzt beglaubigt werden, oder kann man sie immer noch als Kopie abgeben ?
Eine andre Frage betrifft die Abholung, hier wird auf die Vorlage des Personalausweises oder Reisepaß verwiesen. Reisepaß ist bei dem Antragsteller nicht vorhanden. Gibt es Möglichkeiten sich mit anderen Ausweispapieren zu identifizieren.
Eine Frage die von mir kommt, betrifft das Vorhandensein von personalausweis und Staatsangehörigkeitsausweis, wie wirken diese beiden Ausweise zusammen. Ist es ein Fehler vorerst, bis zum Ablauf des Persos zu warten ?
Auch von mir ein großes Dankeschön für euere unermüdliche Arbeit für die Aufklärung der Deutschen. Es haben sich schon einige Bekannte auf eurer Seite informiert und den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und auch ausgestellt bekommen.
P. S. Eventuell habe ich diese Frage schon mal gestellt, ich habe sie aber noch nicht wiedergefunden. Ich bitte um Entschuldigung, wenn die Frage noch in Beantwortung ist.
Freundliche Grüße
A: Als erstes sollten Sie nicht die Bewusstseinsarbeit für jemand anderen tun. Es ist seine Auseinandersetzung mit seinen Ahnen. Zum Antrag werden nur Kopien eingereicht. Originale können bei Abholung vorgelegt werden. Eine Identifikation mit dem Perso ist unproblematisch, solange keine Kopie für die Akte entsteht. Die Person Personalausweis und die Person Staatsangehörigkeitsausweis haben nichts miteinander zu tun. Die beiden Personen können auch parallel nebeneinander existieren.
F: Hallo liebe Freunde,
im Punkt Familienstand in der Anlang_V (Vater) bin ich mir nicht sicher was ich eintragen soll.
Ich bin ehelich geboren, meine Eltern haben sich später scheiden lassen. Mein Vater ist wieder verheiratet. Muss dann verheiratet oder geschieden stehen? Gilt der aktuelle Familienstand meines Vaters oder nur der zum Zeitpunkt meiner Geburt?
Besten Dank und viele Grüße
A: Da sollte schon geschieden stehen. Denn er ist ja von Ihrer Mutter geschieden.
F: Ist es dann richtig, dass der Staatsangehörigkeitsausweis die unmittelbare Reichsangehörigkeit bestätigt, obwohl man die mittelbare Reichsangehörigkeit besitzt, weil die BRD nur etwas mit der unmittelbaren Reichsangehörigkeit etwas anfangen kann. Wenn es nicht stimmt, bitte um einfache Erklärung.
A: Schade das Sie der Aufforderung sich die Ausfüllhilfe anzuschauen nicht nachgekommen sind. Als erstes gibt es keine mittelbare Reichsangehörigkeit. Mittelbar heißt über dritte. Vom welchen dritten soll das Reich den eine Staatsangehörigkeit haben. Das Ihre Annahme falsch ist, zeigt der Eintrag der Einbürgerungsurkunde im Vergleich zum Staatsangehörigkeitsausweis. Vielleicht liegt es im Rahmen der Möglichkeiten dazu mal die Suchmaschine Ihres Vertrauens zu befragen, bevor das hier eine unendliche Geschichte wird. Dazu gibt auch diese Seite alle Informationen dazu her.
F: Gibt es einen Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Abschrift aus dem Geburtenregister?
A: Ja, das eine ist nach der Erstellung der Person, dass andere vor der Erstellung der Person.
F: Hallo,
deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt. Wieso heißt es Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn man doch die Staatsanghörigkeit aus einem Bundesstaat besitzt und dann doch z. B. Württemberger ist. Gibt es eigentlich die deutsche Staatsangehörigkeit? Gibt es nicht nur die Bundesstaatenangehörigkeit?
Gruß
A: Die Bundesrepublik als Okkupationsverwaltung kennt die deutsche Staatsangehörigkeit (unmittelbare Reichsangehörigkeit). Diese finden Sie, wenn Sie ihren 1. Satz vervollständigen. Wenn Sie sich mal mit der Ausfüllhilfe beschäftigen, werden Sie feststellen, das es um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht geht. Der Antrag ist der geltenden Gesetzgebung geschuldet.
F: Hallo zusammen !
Als uneheliches Kind (bis heute)
und der Anerkennung eines deutschen Vaters
(Unterschrift-Geburtsurkunde) gilt die Ableitung
über den Vater ?
F: Hallo, bin gerade beim Ausfüllen für das Staatsangehörigkeitsfeststellungverfahren BVA2022 Anlage_V und hänge am Punkt 7 fest. Hier soll ich Angaben zu den Eltern des Großvaters machen. Nach der Heiratsurkunde der Großeltern haben sie 1951 geheiratet und unter "Eltern des Mannes" haben seine Eltern 1906 geheiratet. Nun steht da beim Familienname der Mutter meines Großvaters NUR ihr Geburtsname In der Sterbeurkunde (1970) der Urgroßmutter steht aber der Familienname des Mannes mit Zusatz "geb. >Geburtsname>". Was trage ich nun in Punkt 7 ein? -die Heiratsurkunde habe ich beglaubigen lassen, aber nicht die Sterbeurkunde, weil ich diese nicht relevant der Linie ersehe. Könnt ihr mir da weiter helfen?
Vielen lieben Dank
A: Wir haben eine Ausfüllhilfe auf unserer Seite! Die gehört zu dem Antrag auf unserer Seite. Zum ständig ändernden Antrag auf der Seite der BVA können wir keine Auskunft geben. Aber der Geburtsname ist der Familienname bei der Geburt.
04.11.2022
Verlorene Staatangehoerigkeit
F: Hallo ich heisse Jana. I have for kurzen herausgefunden das ich meine Staatangehoerigkeit verloren habe, Weil ich die Amerikanische angehoerigkeit angenommen habe. In 2008 hab ich mich verheiratet and in 2013 hab ich die angehorigkeit erworben. Nun letzte woche bin ich zu den deutschen Konsult gegangen um einen neuen pass zu bekommen und hab rausgefunden Weil ich Keine beibehaltungsgenehmigung erfordert habe, bin ich nun kein deutscher.
Meine ganze Familie ist deutsch. Ich habe documente das mein Urgrossvater Deutsche war.
Kann ich dash mit den gelben Schein zuruckgekommen?
A: Mit dem Erwerb einer Staats(Firmen)zugehörigkeit können Sie Ihre Staatsangehörigkeit nicht verlieren. Sie haben nur Ihre Staats(Firmen)zugehörigkeit zur Bundesrepublik verloren bzw. ersetzt. Darüber sollten Sie froh sein. Es macht keinen Sinn sich die deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuholen. Das werden Sie auch nicht mit dem GS nicht schaffen. Da müssten Sie sich einbürgern lassen. Das macht keinen Sinn! Genießen Sie die Vorteile Ihrer jetzigen Firmenzugehörigkeit.
F: Hallo ans Team,
auf dem Server des Bundesverwaltungsamtes stehen seit diesem Jahr neue Antragsformulare für den Antrag F zur Verfügung mit Stand Mai 2022.
Kann man noch die alten Formulare nehmen mit Stand Juli 2018 und früher oder muss man seine Staatsangehörigkeit mit den aktuellen Formularvordrucken mit Stand Mai 2022 beantragen?
Ich bitte um kurze Info und danke Euch vorab!
Gruß,
Dirk
A: Es gibt keine Vorschrift zur Form eines Antrags! Dieser kann auch handschriftlich oder zur Niederschrift gemacht werden. Es gibt auch keinen Grund bewährtes zu ändern.
F: Lt. Rainer Oberüber könnte man Staatsangehörigkeit und Geburtsstaat Preußen auch "In Preußen" auch für die Vorfahren eintragen doch verkehrt? Vielen Dank und Gruß
A: Wir haben hier eine Ausfüllhilfe!
F: Muss ich auf die kopierten Abstammungsunterlagen "Kopie" bzw. was genau draufschreiben? Und was sollte auf dem gesonderten Blatt "Anlagen" aufgeführt sein und was auf gar keinen Fall? Unterschwellige Androhungen, Entehrung geht natürlich gar nicht, ist klar.
A: Nein auf die Abstammungsurkunden kommt nichts drauf. Auf dem Blatt "Anlagen" kommen die beigefügten Anlagen / Abstammungsurkunden drauf.