F: Hallo,
Ich erhielt vor kurzem die Ablehnung auf des Antrages auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie haben zugegeben, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nach Paragraph 4 RuStAG erworben habe, ABER Gemäß Paragraph 25 StAg in der seit dem 01.01.2000 geltenden Fassung verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit.
Das stimmt, 2010 habe ich die australische Staatsangehörigkeit (Angehörigkeit ist das juristisch ok, oder ist das die Staatsbürgerschaft?) angenommen und ich habe vergessen (nicht gewusst) den Beibehaltungsantrag zu stellen!
War’s das jetzt für mich? Ich habe die ersten 30 Jahre meines Lebens in Deutschland gelebt, habe 2 uneheliche Kinder, die nun dafür bezahlen, dass ich den Beibehaltungsantrag nicht gestellt habe?!
Meine Kinder hängen sehr an ihren deutschen Wurzel: Oma, Opa, andere Verwandte und das Dorf in denen sie wohnen. Ich wollte ich die Chance geben in Deutschland leben zu koennen, wenn sie wollen eines Tages. Alles vorbei, weil ich den Beibehaltungsantrag nicht gestellt habe?!
Wenn ich die Australische abgebe (abgeben kann), kann ich da wieder Deutsche werden und die Kinder?
Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
Natalja
A: Es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Mit mehr Wissen über die Grundlagen, werden Sie feststellen, dass Ihre Situation gar nicht so verkehrt ist. Was Sie verloren haben ist die Kolonieangehörigkeit der Republik des Bundes genannt Bundesrepublik. Ihre Bundesstaatenangehörigkeit betrifft das überhaupt nicht. Das einzige was fehlt ist die Zuständigkeit der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik. Diese befindet sich eh in der Abwicklung. Der Ablehnungsbescheid offenbart mehr als Ihre Wahrnehmung zulässt. Es ist einer ihrer wichtigsten Dokumente.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
F: Liebes GS Team,
Ich versuche gerade alle Dokumente zusammen zu bekommen. Leider hänge ich schon bei meinem Großvater (geboren 1921 in Oberschlesien). Ich habe zwar seine Heiratsurkunden (1949 in Norddeutschland, Standesamt und Kirche), beide beglaubigt, aber seine Eltern sind dort nur namentlich erwähnt ohne Geburtsort und Datum. Daher versuche ich jetzt seine Geburtsurkunde in Polen zu bestellen. Allerdings wird das wohl nicht so einfach. Ob man eine Kopie bekommt ist fraglich, evtl. werden die Daten nur in ein Formular übertragen. Außerdem werden wohl beglaubigte Urkunden nur noch innerhalb Polens verschickt oder man muss sie abholen.
Jetzt meine Frage. Würde ein solches Formular oder eine einfache Kopie der Geburtsurkunde ausreichen, oder sollte ich eine beglaubigte Kopie verlangen? Braucht es evtl. sogar eine Apostille?
Vielen Dank im voraus
A: Wenn ein Stempel des Standesamtes drauf ist. Aber das die nichts mehr versenden, ist uns neu.
F: Vielen Dank für Eure Arbeit!
Ich habe nun für meine, bezüglich des Antrags, relevanten Vorfahren bis 1914 beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden und Geburtsregisterauszüge vorliegen.
Reicht es wiederum davon erstellte Kopien einzureichen? Oder müssen die Orginal-Beglaubigungen beigelegt werden?
(Habe nicht alle Urkunden mehrfach da und würde sonst weitere beglaubigte Kopien von der Verwaltung erstellen lassen.)
A: Kopien sind vollkommen ausreicht. Originale gehen nicht aus der Hand.
F: Beim Versuch Dokumente zu erlangen die meine Abstammung belegen sind folgende Probleme aufgetaucht: Offensichtlich ist mein Vater Chilene. Dies kann das Konsulat aber nicht bestätigen. Meine Großeltern väterlicherseits sind aus Deutschland ausgewandert und dort verstorben. Auch deren Daten sind nirgends nachvollziehbar. Kann ich nun auf die Linie der Mutter umschwenken (obwohl ehelich geboren)? Gibts Alternativen zur Abstammung? Es lässt sich nicht herausfinden (?!) wie ich laut Geburtsurkunde als „deutsch“ bezeichnet werde. Ich stecke fest. Bin für Tipps dankbar.
A: Die Kinder von deutschen Eltern sind immer Deutsche, egal wo sie auf der Erde geboren sind. Auf die Mütterliche Linie können Sie nicht ausweichen. Das Universum hat Ihnen die Auseinandersetzung aufgetragen. Nehmen Sie diese an.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
F: Liebes GS Team, da mein Vater und auch der Großvater zwar Deutsche sind, bzw. waren, aber im Königreich Bömen und Mähren (Brünn) geboren sind, muss ich dann Königreich Böhmen und Mähren, im Antrag angeben ? Nicht das die dann sagen ich sei Tscheche ? Vielen Dank das es Euch gibt! Mit beste. Grüßen und Dank Euch
A: Recherchieren Sie einmal nach den Landsmannschaften. Höchstwahrscheinlich sind Sie Sachse.
F: Guten Tag,
ich habe zu dem Ahnennachweis eine Frage. Es wird dabei immer von der väterlichen Seite gesprochen, die bei mir etwas verworren ist (mein Vater war mit 5 J. Vollwaise). Die mütterliche Seite ist aber hervorragend nachvollziehbar (Stammbuch). Ist es unbedingt erforderlich, die väterliche Ahnenreihe nachzuweisen?
A: Ein Blick in die gültige Gesetzgebung(§4 Abs. 1 RuStAG) kann helfen. Das Universum wird sich was dabei gedacht haben Sie auf den schwierigen Weg zu schicken.
F: Hallo, ich bräuchte etwas Hilfe beim Ausfüllen des Antrages FK.
dazu finde ich hier kein Muster oder eine Orientierungshilfe,
speziell bei "das Sorgerecht ergibt such aus:" ? Leibliche Eltern sind beide bereits im Besitz des GS.
Genau so bei 4.1. oder 4.2. ?
A: Ja, genau das sollten Sie dort eintragen. Leibliche Eltern!
F: Reichen bei der Antrasabgabe (schriftlich) die Unterlagen in Kopie aus! Gebe die Originale nur ungern aus der Hand. Vielen Dank
A: Natürlich nur Kopie. Die Originale haben in der Verwaltung nichts zu suchen.
F: Danke für das erzeugte Schmunzeln in diesen wirren Tagen! Natürlich ist der Vater meiner Mutter ein anderer als der Vater meines Vaters. Doch der Umstand, dass mein Vater aufgrund meiner richtigen Ableitung aus logischen Gründen in dem Fall auch die meine Staatsangehörigkeit haben muss, dies im Eventualfalle dann aber in Latenz (im Verborgenen) hat mich zu der Frage geführt ob diese dann meine Mutter aufgrund § 4 Abs. 1 RuStag durch den Erwerbsgrund "Heirat" nun doch erworben/geerbt/bekommen hat, und dies dadurch ein "verkürztes" Verfahren für sie Folge haben könnte, wie auch meine Schwester. Sind meine logischen Folgerungen falsch?
A: Den Erwerbsgrund Heirat gibt es in der Republik des Bundes genannt Bundesrepublik nicht. Aber die Prüfung beginnt im StAG. Also wird man aus eigener Kraft nachweisen müssen, dass man kein Deutscher im Sinne des StAG ist. Die Zeiten für Abkürzungen und Bequemlichkeit sind vorbei. Das Universum hat sich bei der Auseinandersetzung mit den Ahnen was gedacht.
F: Wertes Team, vor einigen Tagen sendete ich Ihnen an register@gs.net eine Kopie von meinem SA nebst Anschreiben, Antrag etc., dies sollte zu finden sein. Nun habe ich noch folgende Frage(n): zweifelsohne habe ich richtig abgeleitet, da die Ergebnisse der Eintragungen überall korrekt sind. Im Antrag für den SA gibt es ein Feld, wo danach gefragt wird, ob schon für ein weiteres Familienmitglied ein SA ausgestellt wurde. Dies lässt den Gedanken aufkommen, dass es dann, wenn z.B. ich diesen habe, z.B. meine leibliche ehelich geborene Schwester eine "verkürzte Antragstellung" mit Querverweis auf meine Vorgangsakte mit allen Beweisen darin in Angriff nehme könnte, ohne selbst noch mal in dem Umfange Unterlagen einrechen zu müssen, wie ich. Ist diese Annahme korrekt? Weiterhin geht dahin die Frage nach meiner leiblichen Mutter, auch eine verkürzte Antragstellung mit Verweis auf meinen Vorgang möglich (mein Vater hat keinen und will jedoch keinen SA beantragen) ?
A: Bei Ihrer Schwester wäre das möglich, liegt aber an den Befindlichkeiten des SB. Da alles vorhanden ist, würde ich den Antrag vollständig stellen. Wenn Ihre Mutter auf dieselbe Abstammungsline zurück greift wie Sie, dann haben Sie etwas verkehrt gemacht. Oder Ihr Stammbaum ist ein Kreis. Der Vater ihrer Mutter sollte nicht der Vater Ihres Vaters sein.
F: Hallo ihr lieben Menschen, ich bin bereits 70 Jahre alt und hab mich zum Schritt der Feststellung meiner Staatsangehörigkeit entschlossen. Reicht bei dem Antrag auch eine Kopie des Ahnenpasses meines Vaters aus.(das Original möchte ich nur ungern aus den Händen geben). Meine Geburtsurkunde und die Eheurkunde meiner Eltern habe ich mir bereits zusenden lassen. Mein Vater, sowie der Großvater sind in Brünn geboren. Ich habe zwar die Unterlagen angefordert aber wollte den evtl schnelleren Weg über den Ahnenpass gehen. Vielen Dank im voraus. Mit menschlichen Grüßen ein ewiger Rebell
A: Es werden grundsätzlich nur Kopien eingereicht. Wenn der Ahnenpass Rückschlüsse auf Ihre Staatsangehörigkeit zulässt, sollte das vollkommen reichen.
F: Hallo, so gut es geht habe ich mich versucht in die Thematik einzuarbeiten.
Wie folgt würde ich nun gerne theoretisch meine Abstammung herleiten:
Urgroßvater geb. 1901 Gleiwitz (Preußen)
-Ableitung vor 1914 durch Vater
Großvater geb. 1925 Gleiwitz (Preußen)
-Ableitung vor 1953 durch Vater
Mutter geb. 1958 Gleiwitz (Aussage meiner Mutter “Niemandsland”)
-Ableitung Eheliche Geburt nach 1975
Ich
Ist das so machbar ?
Gruß
A: Was heißt machbar? Das ist eine saubere Ableitung!
F: Guten Tag. Ich bekomme leider keine Uhrkunden vor 1935. Meine Vorfahren sind im jetzigen Polen geboren. Die Urkunden sind angeblich im Krieg vernichtet worden laut den polnischen Ämtern. Wie bekomme ich den gelben Schein?
A: Wenden Sie sich an die zuständige Kirche der Geburtsorte Ihrer Vorfahren. Da sollte auf jeden Fall etwas zu finden sein.
F: Hallo ich bin Aussiedler und habe den grünen Schein Zuhause ist der was wert ?
Welche Möglichkeit besitze ich ?
Kann ich auch einen Gelbenschein beantragen?
Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?
Danke für eueren Einsatz für die Wahrheit
A: Wozu? Sie haben doch alles was Sie in der Bunten Republik erreichen können. Es sei denn, Sie haben Vorfahren vor 1914 auf deutschen Boden. Ansonsten ändert sich Ihr Status nicht!
F: Ich grüße euch,
benötige ich bei der Antragstellung Geburtsurkunden und Heiratsurkunden.? Oder sind Heiratsurkunden nicht erforderlich ?
Sollten die Dokumente beglaubigt sein?
Was meint ihr ?
Lieben Gruß,Gabriele
A: Natürlich brauchen Sie Geburtsurkunden! Wenn Sie dann schon dabei sind, können Sie die Heiratsurkunden gleich mit organisieren. Besser ist haben als brauchen.
F: Hallo Zusammen,
meine Mutter hatte einen Gelben Schein, da sind wir als Kinder mit aufgeführt. Dieser ist leider am 1992 abgelaufen. Kann ich diesen wieder Verlängern und/oder für mich einen Gelben Schein ausstellen lassen in den ich meine Kinder und meine Frau eintragen lassen kann?
Im Voraus Besten Dank für die Unterstützung
A: Der GS Ihrer Mutter hilft Ihnen wahrscheinlich nicht weiter. Die Ableitungslinie geht im RuStAG über den Vater. Also benötigen Sie seine Abstammungsurkunden bis vor 1914. Ihre Mutter muss einen Neuantrag stellen.
14.04.2021
Werner aus dem Norden
F: Ich möchte gerne den "Gelbenschein" beantragen. Das gestaltet sich aber nicht so leicht, da meine Vorfahren "Deutsche in Litauen" waren. Mir fehlen die Original Geburtsurkunden (es sind nur NICHT beglaubigte Kopien vorhanden). Meine Fragen sind nun:
Großvater: geb. 15.02.1872 in Bambenai, Litauen und gest. 12.07.1930 in Kregzdziai, Litauen
Vater: geb. 14.09.1920 in Kregzdziai, Litauen
Frage 1: woher bekomme ich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden ?
Frage 2: ist anhand der o. g. Örtlichkeiten abzusehen welche Staatsangehörigkeit ich haben (geb. 1959 in Deutschland)
Es wäre sehr schön, wenn Sie ein wenig List ins Dunkel bringen könnten.
Vielen Dank im Voraus
Werner
A: Die Urkunden bekommen Sie im Geburtsstandesamt ihre Vorfahren. Die passenden Anfragen finden Sie unter Herunterladen. Allerdings dürfte es mit einer Bundesstaatenangehörigkeit eng werden. Trotz alle dem sollten Sie die Unterlagen organisieren und bei Ihren Vorfahren noch weiter zurückgehen. Da findet sich bestimmt noch ein Vorfahre auf deutschen Boden.
F: Hallo liebes GS-Team,
vielen Dank für die letzte Antwort. Ich habe noch eine abschließende Frage zum Ausfüllen der Anlage_V:
Was gebe ich beim letzten Vorfahren mit Geburt vor 1914 unter Punkt 3 (Angaben zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahren (Nr. 1) an? Oder soll ich die Felder unter Punkt 3 freilassen, schließlich ist dieser Vorfahr ja vor 1914 geboren.
Vielen Dank für die Beantwortung.
A: Das Ende der Ableitung ist in der Ausfüllhilfe Urgroßvater beschrieben.
F: Hallo liebes GS-Team,
ich möchte den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für mich, meine Frau und meine beiden Kinder einreichen. Alle belegenden Dokumente der Abstammung bis vor 1914 sind soweit vorhanden.
Folgende Fragen habe ich: Soll ich die Anträge gesammelt in einer Mappe zur zuständigen Behörde schicken?
Bezüglich des Antrages für meine Kindern bin ich nicht sicher, was ich bei Punkt 1.15 (Das Sorgerecht ergibt sich aus:) eintragen soll? Wir sind ja schließlich die leiblichen Eltern. Leider gibt es keine Ausfüllhilfe für den Antrag_FK.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
A: Die Anträge können Sie gesammelt zur zuständigen Behörde schicken. Kopien der Abstammungsurkunden für alle Anträge beifügen. Unter 1.15 können Sie einfach leibliche Eltern eintragen.
F: Hallo, der Vater von meinem Opa ist unbekannt und er hatte wohl einen Stiefvater, der ihm aber nicht seinen Namen gegeben hat. Er hat nur seine Mutter geheiratet. Zählt dieser als Juristische Vaterperson ?
A: Aus diesen Informationen lässt sich keine Antwort geben.
F: Liebes GS-Team,
ich habe so weit alle Unterlagen zur Beantragung beisammen. Geburtsurkunden bis vor 1914 (Vater, Großvater). In der Geburturkunde meines Vaters ist vermerkt, dass er aus der Verbindung xyz hervorgegangen ist: Angaben der Eltern (gleiche Nachnamen, ergänzt bei der Mutter des Kindes durch "geborene ...". Reicht dies als Nachweis für die GS-Beantragung aus oder muss ich doch noch Heiratsurkunden beibringen? Für meine Großeltern dürfte das schwierig werden. Hier könnte ich dies ggf. durch die Sterbeurkunde meines Großvaters kompensieren, in der angegeben ist, mit wem er verheiratet war. Im Voraus vielen Dank für ein Feedback. Viele Grüße
A: Eigentlich sollte es reichen. Aber wir können nicht voraussagen wie der SB das sieht. Auch aus Ihrem Interesse sollen Sie diese Urkunden noch besorgen. Besser ist haben als brauchen.
F: Hallo GS Team, habe jetzt herausgefunden, dass es von meinem biologischen Vater eine Vaterschftsanerkennung für mich gab= jetzt juristischer Vater. (Innerhalb der Ehe von anderen Mann gezeut) Da meine Mutter aber verheiratet war, geht die Ableitung über anerkannten Vater oder Mutter da sie mit meinem anerkannte Vater nicht verheiratet war?
Danke
A: Mit der Begriffsverwirrung lässt sich keine richtige Antwort geben. Die Begrifflichkeiten überschneiden sich. Das einzige kann man sicher sagen, die Ableitung über die Mutter geht nicht. Ich würde sagen, über den jur. Vater. Erst recht wenn dieser der Erzeuger ist.
F: Liebes GS Team,
Meine Mutter wurde als uneheliches Kind geboren, da meine Oma zum Zeitpunkt der Geburt erst 17 war. Sie heiratete allerdings dann wenige Monate später den Vater meiner Mutter. Können Sie mir sagen wie ich in diesem Fall ableiten muss? Ist sie durch die nachträgliche Heirat ihrer Eltern doch ein eheliches Kind sodass ich nach der väterlichen Seite ableiten muss?
Viele Grüße
A: Da wird es höchst wahrscheinlich eine Vaterschaftsanerkenntnis geben. In dem Fall geht es über den Vater. Sie wird bestimmt auch den Familienname des Vaters tragen.
F: Guten Nabend liebes GS-Team. Ich hätte eine Fragen an Sie.
Ableitung: Ich Uneheliches Kind -> Mutter Ehelich -> Opa Ehelich -> Uropa.(bis zu meinem Opa kann ich Geburts- und Eheurkunden erbringen + Eheurkunde Urgroßeltern, für Lückenlosen Nachweis)
Frage Abstammungsnachweis für Uropa, laut Reiner Oberüber (Video) gilt als Geburtsnachweis auch eine Sterbeurkunde (auf diesem Amtlichen Dokument ist das Geburtsdatum und - ort!), damit wäre bewiesen, aus meiner Sicht, das mein Uropa im Königreich Preußen (Provinz Sachsen - Kleinwerther) geboren ist. Laut BVA Merkblatt ist eine Sterbeurkunde nicht! Aufgelistet.
Ist meine Annahme Richtig?
A: Auch eine Sterbeurkunde ist eine Urkunde und zählt als Nachweis.
F: Hallo zusammen,
Ich möchte meinen Staatsangehörigkeit nach RUSTAG feststellen lassen, jetzt meine Frage, bekommt meine Frau und mein Kind nach dieser Feststellung g auch diesen Status? Oder müssen die separat einen Antrag stellen?
Die nächste Frage wäre der Perosnalausweis, kann ich diesen abgeben und mich mit dem gelben Schein frei bewegen?
A: Dazu ist ein separater Antrag notwendig.
Lesen Sie zur Frage 2 den Artikel unter ERPROBTES.