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Fragen und Antworten

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01.07.2016
Lady562
F: Bei mir steht Feststellung positive Entscheidung, Form der Entscheidung Staatsangehörigeitsausweis... Erworben durch nichts und Deutsche Staatsangehörigkeit auch leer Obwohl mein Antrag stattgegeben worden ist. Haben die den nicht bearbeitet. Was bin ich denn nu?

A: Wie ist die Schreibweise des Vor- und Familienname? Vergleichen Sie Ihre mit dem Muster auf unserer Seite. (Praktisches > Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA) Natürlich sollten Sie beim Eintrag "erworben durch" nachhaken.


30.06.2016
Benjamin88
F: Hallo und guten Abend, habe alle meine Unterlagen mit den Anträgen F + V vom BVA an den Leiter unserer Ausländerkreisbehörde geschickt. Sein Mitarbeiter schickte mir die Papiere unregistriert zurück, mit dem Hinweis, dass ich in NRW, aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen (letzte Änderung 11.2015), einen anderen, eigenen Antrag über den Bürgerservice unserer BRD Gemeinde einreichen müsse. Nach diesem Schreiben habe ich ihm die Unterlagen nochmal geschickt, mit dem Hinweis, mir die gesetzlichen Grundlagen zu nennen und mir im Falle einer Nichtbearbeitung eine kostenpflichtige Ablehnung zu schicken. Und die Unterlagen kamen wieder zurück, nochmal mit dem Hinweis auf die landesrechtlichen Bestimmungen und dem eigenen Antrag des Landes NRW. Eine kostenpflichtige Ablehung wollte er mir nicht erteilen, da kein Verwaltungsakt eingeleitet wurde. Und der Antrag vom BVA sei ja nur für Deutsche, die im Ausland leben. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen ?? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung

A: Es gibt keine Vorschriften zur Form eines Antrags dieser kann auch Formlos geschehen. Sie bestehen einfach auf die Bearbeitung da eine gesetzliche Grundlage nicht erbracht wurde. Sollte die Bearbeitung ohne Gesetzliche Grundlage nochmals abgelehnt werden, sollten Sie sich gezwungen sehen Strafantrag mit Strafverfolgung StGB §336 zu stellen.


29.06.2016
Old Shatterhand
F: Hallo und guten Abend. Gibt es weitere Gründe/Gesetze, analog der Übersetzung des französischen Gesetes auf Ihrer Seite bzgl. Heirat, die einen Staatsangehörigkeitsausweis ebenfalls voraussetzen? > Arbeiten im ausser europäischem Ausland > Absicherung des Nachlasses bei längerem Auffenhhalt im Ausland > Immobilienkauf im Ausland? > Andere Rechtsgeschäfte/Verträge die einen entsprechen Nachweis bedingen? > ... Das würde einges vereinfachen und darüber hinaus eine wertvolle Information sein.

A: Nein


29.06.2016
PeterS
F: Den Antrag für meine Ehefrau nach RuStAG ausgefüllt mit erforderlichen Urkunden-Kopien die Abstammung ab 1887 belegt und am 29.04.16 per Einschreiben mit RS an das Landratsamt Meißen geschickt. Danach ein Schreiben erhalten zwecks Terminabsprache. Zum Termin die Urkunden im Original vorgelegt und die 25,-€ bezahlt. Am 24.05. traf der GS mit dem Feststellungsbescheid mit Postzustellungsurkunde ein. Eine Woche darauf Auskunftsersuchen an BVA gestellt, von dem am 09.06. der Bescheid eintraf, dass noch kein Eintrag erfolgt sei. Bei der telefonischen Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin im LRA Meißen sagte man uns, dass es technische Probleme bei der Übermittlung der Daten an das BVA gäbe. Nach letzter Information am 28.06. immernoch "technische Probleme". Eine neue Verzögerungstaktik? Denn ohne Eintrag im EStA-Register ist der Staatsangehörigkeitsausweis nur ein "gelber Schein". Wir haben die Dame darauf hingewiesen, dass sie lt. Gesetz verpflichtet ist, die Daten unverzüglich zu übermitteln, was sie auch bestätigte, aber auf die technischen Probleme verwies. Zwecks Registrierung schicken wir deshalb GS und Feststellungsbescheid. Mit freundlichen Grüßen Familie S

A: Sie Interpretieren in das ESTA Register viel zu viel rein. Viel wichtiger ist der Eintrag bei der Meldebehörde. Interessant ist die Info, dass bei der BVA schon wieder am ESTA geschraubt wird.


29.06.2016
Tobi
F: Eine Frage hätte ich: Wenn mir vom Beamten der Ausländerbehörde gesagt wird, dass er eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses benötigt, wie sage ich ihm am besten dass dies nicht erlaubt ist? Einfach, das es laut Personalausweisgesetz bzw Passgesetz nicht erlaubt ist, siehe Stellungnahme Bundesinnenministerium (BMI) unter Berufung auf § 4 Abs. 2 PAuswG und § 1 Abs. 4 2. Hs. PassG. - So? Schon mal danke!

A: Erstmal Fragen sie nach der Gesetzlichen Grundlage. Dann hat der Blödsinn erstmal schon ein Ende. Mit dem Rest können Sie dann immer noch kommen, wenn er ihnen seine Handlungsempfehlung gezeigt hat.


29.06.2016
GS-BZ
F: Ich habe meinen GS im März nach dem gültigen RuStag beantragt, dies fand übrigens in Bautzen beim Landratsamt Kamenz statt. Sämtliche Unterlagen, Geburtsurkunden, etc. wurden optimal eingereicht. Was ich erhielt war der GS für meine (festhalten) DDR Staatsangehörigkeit. Ich legte entsprechend Widerspruch ein: Mein Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bezieht sich auf das gültige RuStag 1913, nicht auf geltendende BRD-Verwaltungsgesetze und Verordnungen, wie dem Stag. Siehe auch im aktuellen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 161 (1), hier wird Bezug zum gültigen RuStag 1913 hergestellt: Zitat: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, ...“. Die hier zitierte „anderweitige gesetzliche Regelung“ ist exakt das gültige RuStag 1913, gemäß diesem meine Deutsche Staatsangehörigkeit, erworben durch Abstammung von meiner Urgroßmutter XXX, geboren am XX.XX.1905 festzustellen ist. Mein Geburtsstaat ist somit Sachsen, ich bin also Sachse. Durch dieses Gesetz ist es möglich, dass jeder Deutsche, der einen Vorfahren hat, der vor 1914 in einem der (25+1) Bundesstaaten des Kaiserreichs geboren wurde, auf die Staatsangehörigkeit dieses Vorfahren zugreifen kann, in dem er den “Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ nach RuStag 1913 stellt. Ich habe keine Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit nach dem geltenden Stag der BRD-Verwaltung gestellt. Ich habe keine Unterlagen eingereicht, die die Feststellung der Staatsbürgerschaft der DDR gem. §5 i.V.m. § 1 Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR zuließen. Mein Widerspruch wurde nun an die Landesdirektion Sachsen geleitet, die mir ebenfalls mitteilte "Im vorliegenden Fall begehren Sie jedoch ausweislich der vorliegenden Unterlagen und Ihres Widerspruchs die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach den Bestimmungen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStag) 1913. Eine entsprechende Feststellung ist jedoch der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes Bautzen verwehrt, da es hierfür an einer entsprechenden Rechtsgrundlage mangelt. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland dieses Gesetz in seiner ursprünglichesn Fassung nicht mehr gilt." usw. Gibts hierfür Lösungsstrategien? Viele Grüße ein durch die BRD_Verwaltung zum deutschen DDR Staatsangehörigigen gemachter nachgewiesener RuStag 1913-Deutscher ohne entsprechenden GS.

A: "Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" der ist echt lustig. Die BRvD nimmt für sich nicht in Anspruch ein Gebiet zu haben. Wie soll sie auch als Hausverwalter(Treuhand Verwaltung). Die Definition des Sachbearbeiters mit der Rechtlichen Grundlage wäre mal interessant. Ich kann Ihnen wegen der unerwünschten mit Leser nur unseren TS3 Server anbieten.

GS TS3 Server


29.06.2016
Martina
F: Habe gesten meinen Gelben Schein abgeholt. Martina Marina MEIER (also inkl. Verlust der Bürgerrechte und der Familienzugehörigkeit) ansonsten: ist deutsche(r) Staatsangehörige(r) Meinen aus 23 Seiten zusammengehefteten Antrag mit Anschreiben, Anträgen und beglaubigten Kopien hat man auseinandergefriemelt und nur Antrag F und EINE Anlage V (bis 1920) angenommen, mir einen neuen ganz einfachen Antrag zur Unterschrift gegeben und fertig.(als Beamter dürfe er keine Anträge nach RuStAG 1913 annehmen, da es besagtes Gesetz nicht mehr gäbe). Gibt es jetzt noch einen Arbeitsschrit/Schriftweg, dass die (oder ggf. welche Institution hier oder weltweit) meinen gesamten Antrag in Kopie annehmen müssen (Verwaltungsakt) oder warte ich jetzt auf diesen ESTA-Eintrag? Und dann? Danke für diese webste und all Eure Hilfestellungen. Martina Meine Bürgerrechte und meine Familienzugehörigkeit - stehen doch eigentlich sogar in der Hessischen Verfassung Art. 1, 2(1) und 3 oder ist das falsch?

A: Warum lassen Sie so etwas zu??? Ist es so schwer, einfach mal nach der Gesetzlichen Grundlage zu Fragen. Das ist Ihr Antrag und der ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Wir befinden uns im Krieg und die Faschistische Besatzerverwaltung ist unser Feind. Sie sind an einen willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses Faschistischen Systems geraten und waren nicht vernünftig vorbereitet. Für Ihren Fall haben wir auf der Seite einen Postalisches einreichen des Antrags empfohlen. Jetzt hat man Sie nach 1937 abgeleitet. Nachdem der Sachbearbeiter nun weiß das er mit Ihnen tun und lassen kann was er will, wird es umso schwerer das Problem zu heilen. Selbstverständlich hat der so genannte Beamte Täuschung im Rechtsverkehr und Personenstandsfälschung begangen. Aber Sie haben ihn dabei unterstützt. Hilfe zur Heilung können wir hier nicht geben, denn die Besatzerverwaltung liest hier mit und die meisten sind uns nicht wohlgesonnen. Also nutzen Sie den Verweis unten.

GS TS3 Server


28.06.2016
Michael12
F: "Leider lassen Sie sich von den sogenannten Behörden verarschen" Ja, aber wenn die Abgabe der erweiterten Meldebestätigung zum Ziel führt lasse ich das zu. Der "Beamte" sollte mir deswegen ja trotzdem den Gelben richtig ausstellen, kann hier keine "Falle" sehen.. Wenn es dann immer noch Probleme gibt kann ich ja entsprechende Schritte einleiten. Oder?

A: Ja selbstverständlich. Die Vorgehensweise hilft nur nicht bei der Aufklärung der "Beamten". Es wird später für Sie nur um so schwieriger.


28.06.2016
Michael12
F: Hallo, nochmal zu meiner Frage am 23.06 - Ausländerbehörde will 1) Meldebescheinigung nach § 18 Abs 2 des Bundesmeldegesetzes (mit Angabe der Staatsangehörigkeit) zur Vorlage gegenüber Behörden: Sie sagen Aufenthaltsbescheinigung statt der Meldebescheinigung besorgen. Bei der Stadt gibt es laut Rathaus/Einwohnermeldeamt nur die (erweiterte)Meldebescheinigung, die Aufenthaltsbescheinigung gibt es laut denen nur im Landratsamt für Ausländer. Kann ich nicht einfach auch die erweiterte Meldebescheinigung abgeben? In der Feststellung hat man ja eh den Hacken gemacht bei "Neben der deutschen Staatsangehörigkeit besitze ich ... " - oder wo könnte es mit der erweiterten Meldebescheinigung hier Probleme geben? Danke!

A: Sie können abgeben was Sie wollen. Leider lassen Sie sich von den sogenannten Behörden verarschen. Fragen Sie doch einfach mal nach der Gesetzlichen Grundlage. Schauen Sie auch mal in die Nachricht von schmiddi12. Dort bekommen Sie vielleicht Unterstützung.


28.06.2016
Jürgen
F: Danke für die Antwort! Ich wollte aber fragen was ich jetzt tun kann das der Eintrag erworben durch "Abstammung/Geburt" in das EStA Register hinein kommt? Mein Name und Vorname sind klein und nicht groß geschrieben im EStA Auszug. Die Aussage der Mitarbeiterin vom der Behörde meinte das aus Datenschutzgründen diese Angabe nicht mehr übermittelt werden darf. Wie ich schon in den Antworten gelesen habe ist ein Widerspruch fast zwecklos?

A: Also eigentlich kann man das nicht deutlicher schreiben. Aber da werden Sie den Sachbearbeiter noch einmal Anschreiben müssen und ihn auffordern sich an die Gesetze zu halten. Einen Hinweis auf Rechtliche Konsequenzen können Sie ja schon mal andeuten. Beginnen können Sie ja mit "Liebe Reichsdeutsche".


27.06.2016
Jürgen
F: Ich habe meinen EStA Auszug jetzt bekommen. Nur fehlt da der RuStAG Eintrag im Register. Laut Aussage der Ausstellungsbehörde Stadt Dresden dürfen diese Angaben aus Datenschutzgründen nicht mehr an das Bundesverwaltungsamt übermittelt werden. Was kann ich tun das diese Informationen an das EStA Register übermittelt werden? RuStAG 1913 ist bestätigt und nachgewiesen! Eilt! Danke

A: Das ist aber mal eine tolle verarsche und das trotz EU Vertrag der in die geltende Gesetzgebung übernommen wurde. Die Reichsdeutschen in den "Behörden" sind schon lustig.

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Oder Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004


26.06.2016
Georg
F: Für meinen Großvater geb. 1892 in Preußen konnte ich leider keine Geburtsurkunde erhalten, da das zuständige Niedersächsische Landesarchiv keinerlei Antwort auf meine Anfragen gibt (alte Geburtsurkunden wurden dorthin ausgelagert). Frage: Kann ich die Staatsangehörigkeit auch mit Hilfe des Militärpaßes (Geburtsort, Verwaltungsbezirk und Bundesstaat sind aufgeführt) sowie einen Auszug aus dem Heiratsregister der Kirche feststellen lassen? MfG

A: Der Auszug aus dem Heiratsregister in Verbindung mit dem Militärpass sollte eigentlich ausreichen. Probleme könnte hier nur der Sachbearbeiter machen.


23.06.2016
Stachel
F: von der ausländerbehörde kam Folgendes zurück: Beantragte Festlegung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit lehne ich ab. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird von keiner o Öffentlichen Stelle bestritten und im melderegister sind sie mit der Angabe "staatsangehörigkeit deutsch" registriert. Was kann ich jetzt machen um den GS zu bekommen?

A: GS TS3 Server


23.06.2016
Michael12
F: Hallo, habe meine Feststellung eingereicht in Mindelheim. Jetzt kommt Post, dass sie noch Unterlagen brauchen: 1) Meldebescheinigung nach § 18 Abs 2 des Bundesmeldegesetzes (mit Angabe der Staatsangehörigkeit) zur Vorlage gegenüber Behörden; 2) beglaubigte Kopie Perso oder Reisepass ALLE Urkunden wurden mir auch gleich mit zurückgeschickt zu1: diese erweiterte Meldebescheinigung müsste ich beantragen, oder? Welche Staatsangehörigkeit soll ich dann dort angeben? zu2: ich würde vor Ort erscheinen und meinen Reisepass vorzeigen, wenn sie ihn sehen wollen. Passt das? Wäre beglaubigte Kopie des Persos überhaupt rechtlich? Danke schon mal!

A: Besorgen Sie sich eine Aufenthaltsbescheinigung statt der Meldebescheinigung. Diese gibt es im Bürgerbüro. Kopie vom Persos ist nicht statthaft aber ausweisen können Sie sich damit.


23.06.2016
tinoheiko
F: Habe gerade meinen Antrag abgegeben. Sollte eine Eidesstattliche Erklärung unterschreiben, das ich eine ausländische Staatsangehörigkeit weder erworben noch eine Verleihung beantragt habe. Habe das natürlich abgelehnt mit der Begründung, das diese Erklärung kein Bestandteil des Antrages ist. Ich denke das war richtig?

A: Ja genau! Immer diese Scheiße.


22.06.2016
Günther Laib
F: Hallo Team, besten Dank für die Antwort auf unsere Fragen vom 20.06.2016. Wir ergänzen hiermit die uns vorliegenden Informationen wie folgt (entsprechend Ihren Fragestellungen) Ihre Frage: Woher entnehmen sie, dass nach StAG abgeleitet ist? Antwort: Aussage der Bearbeiterin, dass Handlungsanweisung gegeben ist, nach StAG den GS auszustellen. Ihre Frage: Ist der Familienname auf dem GS groß geschrieben? Antwort: Nein. Ihre Frage: Fehlt der Eintrag "erworben durch" im ESTA? Antwort: Ja, fehlt. Ergänzende Info unsererseits: Uns hat gestört, dass im ESTA der Eintrag fehlt "erworben durch" und haben damit abgeleitet, dass wir nicht die Staatsangehörigkeit nach RuStAG bescheinigt bekommen haben. Für eine informative Rückantwort nochmals herzlichen Dank.

A: Die Aussage eines ahnungslosen Bediensteten sollten sie nicht zur Grundlage ihres Handels machen. Das wichtigste ist die Schreibweise des Vor- Familienname auf dem gelben und im ESTA. Eine Tabelle der Schreibweisen und ihre Bedeutung finden Sie auf der Seite. Schlimm ist das die willfährigen Erfüllungsgehilfen auf Handlungsanweisung reagieren und damit in die persönliche Haftung kommen. Das sollte man Ihr geeignet mitteilen mit der Aufforderung den Eintrag nach Gesetz durchzuführen.

EUStAUebk §11(auch §10 anschauen)

Die hat mittlerweile auch Eingang in das geltende Recht genommen


20.06.2016
Günther Laib
F: Hallo Team, meine Frau und ich haben den Gelben Schein beantragt mit allen Dokumenten, die bis 1877 zurück reichen. Notarielle Bestätigung und Beglaubigung war selbstverständlich. Beantragung nach RuStAG gemäß Abstammung erfolgt. Dieser Vorgang war am 11.03.2016. Mit Datum 20.04. wurden uns die Urkunden ausgehändigt. Nach Recherchen (ESTA etc.) war zu erkennen, dass hier nach StAG gehandelt wurde und nicht nach nachgewiesenem Antrag. Unser Einspruch erfolgte sofort. Am 18.05.2016 erfuhren wir dann, dass unserem Widerspruch, in welchem die gesetzliche Grundlage nochmals zitiert wurde, nicht abgeholfen werden kann und man (LRA) diese Widersprüche dem RP zur Entscheidung vorlegt. Jetzt die Bitte: Kann uns jemand, der in dieser Thematik schon erfolgreich tätig war, uns jemand helfen und Empfehlungen aussprechen, wie wir dieser Behördenwillkür einen "Strich durch die Rechnung machen können". Für Unterstützung im Voraus vielen Dank. Wir freuen uns auf interessante Kommentare und Infos. Danke.

A: Woher entnehmen Sie das nach StAG abgeleitet ist? Ist der Familienname auf dem GS groß geschrieben? Fehlt der Eintrag erworben durch im ESTA? Die Sachbearbeiter beginnen immer im StAG bevor sie feststellen, dass man kein Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Um im Gebietsstand StAG zu sein, müsste der Vor- Familienname auf dem GS komplett groß geschrieben sein.


20.06.2016
Mausi
F: Hallo Mitstreiter, nach knapp 6 Monaten haben wir unsern GS erhalten.Wir haben sehr schnell das ESTA Register erhalten,leider ist das Feld *Erworben durch*leer. Man liest sehr oft,daß es wohl nicht mehr eingetragen werden muß und andere sagen das muß eingetragen werden.Woher weiß ich denn jetzt das es der richtige nach RuStAG 1913 ist und nicht Stag 1934???? Schliesslich haben wir es auch so nachgewiesen und beantragt nach RuStAG 1913. Soll man auch einen Widerspruch einlegen??? Vielen Dank für eure Mithilfe

A: Leider handeln die Bediensteten gerne nach Handlungsempfehlung, Dienstanweisungen und nicht nach Gesetz. Fordern Sie den Sachbearbeiter schriftlich auf das Versäumnis zu beheben. Wenn der Vor- Familienname in Capitis Deminutio Minima geschrieben ist sollte alles in Ordnung sein.


20.06.2016
Max
F: Hallo, ich habe heute meinen ESTA-Auszug bekommen, leider steht bei "Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am und erworben durch" nix drin. Der Rest scheint richtig ausgefüllt zu sein. Sind diese Angaben so korrekt oder muss ich dringend! etwas unternehmen? Soll ich den Auszug ggf. per Mail an sie schicken zur Überprüfung? MfG Max

A: Erworben am sollte immer leer sein. Zu dem Erwerbsgrund sollten Sie den Sachbearbeiter noch einmal schriftlich anfordern das Versäumnis nachzuholen.


19.06.2016
Eleandra
F: Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bitte teilen Sie uns doch mit, wie wir dem zuständigen Sachbearbeiter belegen können, dass es sich durch die falsche Schreibweise des Familiennamens um eine Personenstandsänderung handelt. Worauf können wir uns da berufen? Könnte man, wenn dieser sich absolut auf nichts einlässt, den GS so annehmen, den ESTA Eintrag entgegennehmen (dieser ist ja dann genauso, wie es sein soll) und dann bei der ausstellenden Behörde schriftlich darauf bestehen, dass die Schreibweise im GS geändert wird? So hätte man etwas in den eigenen Unterlagen, ist aber dennoch als Deutscher festgestellt. Oder, direkt nach der Annahme schriftlich auf Änderung des GS bestehen und, in gleichem Schreiben, auf Übermittlung der Daten an das BVA - zwecks Eintrag in das ESTA Register nach RuSTAG gem. der Ableitung - bestehen Sorry für diese vielen Fragen, aber wir ringen um eine Lösung. Daher, vielen Dank für Ihre Mühe!

A: Unter Behördenwillkür ist doch alles mehrfach beschrieben. Werfen Sie einen Blick in § 169 StGB Personenstandsfälschung.


18.06.2016
heiserl
F: Habe heute folgendes Schreiben vom LRA erhalten, obwohl ich denen schon mitgeteilt habe das ich den Ausweis bei der Abholung "vorlege". Wir bitten um Vorlage von Dokumenten aus denen hervorgeht, dass Sie und Ihre Eltern, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. z.B. Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Ausweise, Wehrbücher, Kennkarten, Arbeitsbücher. Wir bitten um Vorlage oben aufgeführter Dokumente von Ihnen und Ihren Eltern. Warum von meinen Eltern? ich habe nur vom Vater abgeleitet! Im vorigen Schreiben vom LRA stand drin dass ich Bescheid käme sobald der Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt ist, und jetzt dieses Schrieb. Wie soll ich weiter vorgehen? Gruß und Dank heiserl

A: Auf Dokumente 3. haben Sie keinen Zugriff. Ihrem Antrag ist auch nichts hinzuzufügen oder wegzulassen. In dem Atemzug können Sie gleich mal nach der Rechtlichen Grundlage für seine Forderung fragen. Sollte es keine geben, sollten Sie Täuschung im Rechtsverkehr vermuten Das alles natürlich schriftlich.


17.06.2016
Leon2018
F: Haben den GS richtig ausgestellt erhalten. Im EStA-Register steht aber nicht erworben durch Abstammung nach § 4 Abs. 1 RuStag obwohl der Antrag so gestellt wurde. Die Schreibweise des Familiennamens (Mustermann) ist aber richtig ausgefüllt. Ist der Registereintrag so in Ordnung oder muß ich den beim Ausländeramt reklamieren? Vielen Dank

A: Ja, der ist so in Ordnung, trotzdem (für die Akte) Schriftlich auf Abänderung drängen.


17.06.2016
Andreana
F: Danke für die schnelle Antwort. Sollte der Antrag nun abgelehnt werden, kann ich dann da der Grüne nur noch 6 Monate gültig ist einen Neuen Antrag stellen oder was kann ich da machen? Ich bin jetzt echt geknickt, da ich mich doch sehr darauf vorbereitet hatte. Nur ist das mit dem Ausweisen und dem kopieren irgendwie untergegangen. Danke nochmal und Gute Nacht

A: Ich schrieb Ihnen doch, dass Sie sich nochmal melden sollen wenn es soweit ist. Hier ist es eh nicht möglich Wege zu veröffentlichen. Hier wird nicht nur von Interessierten Bediensteten mitgelesen.


16.06.2016
annabahamas
F: habe heute beim Kreis Siegen den gelben Schein beantragt und alle erforderlichen Unterlagen abgegeben (Stammbuch meiner Eltern, meine Geburtsurkunde, begl. Geburtsurkunde meiner Großmutter (geb. Mai 1888). Trotzdem haben sie mir ein Blatt Papier - Feststellungsinteresse - mitgegeben, welches ich nun ausfüllen soll. Bitte sagt mir, was ich da antworten muss.

A: Diese Frage ist doch hier schon mehrfach beantwortet. Laut Teso Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Bundespersonalausweis und Reisepass kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatangehörigkeit. Meine Staatsangehörigkeit ist so mit strittig. Das ist aber nur der erste Schritt die Ablehnung wird kommen. Melden Sie sich dann wieder.


16.06.2016
fischerin
F: Mal eine positive Nachricht. Hatte im Jan. Anträge für mich und meinen Mann per Einschreiben RS verschickt. Einmal im April nachgehakt. Aufgrund Eurer Empfehlung mit §336 StGB. gewunken und Termin 11.6. gesetzt. Frau … hat SOFORT reagiert. Die Scheine sind RICHTIG und per POST- ohne weitere Originale oder Perso oder weitere Gemeinheiten - gekommen- ich konnte es nicht glauben. Sie schreibt Ableitung nach RuStAG, durch Abstammung und sie freut sich dem Antrag entsprechen zu können????!!!! Jetzt 25 Euro einzahlen und Esta abwarten. Ich danke Euch von Herzen für Eure Arbeit und ich freu mich ganz sehr.

A: Danke für die Info!


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