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Fragen und Antworten

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14.06.2016
Hans Wurst
F: Hallo, ich habe gerade meine Anträge und Unterlagen nach RuStaG... im Landkreis Rosenheim abgegeben. Die Dame hat sämtliche Abstammungsnachweise pflichtgemäß geprüft und angenommen. Sie sagte mir aber gleich ich werde KEINEN Eintrag per Abstammung nach RuStaG erhalten, da die Behörden duch geänderte Gesetzeslage seit dem 31.12.2015 nicht mehr dazu verpflichtet sind die Einträge im Estag Register vorzunehmen. Es sei dies auch schon davor nur aus Ermessen geschehen und läge im Ermessen der eintragenden Behörde dies zu tun. Rosenheim sei aufgrund der Antragsflut überlastet und tue dies nicht mehr. Öaut einem Gerichtsurteil von ??? seien die Behörden auch dazu befugt diese Einragungen NICHT vorzunehmen. Weiß jemand ob das nur fake ist, ich an der Nase herumgeführt werden soll, ob es sich lohnt Wiederspruch einzulegen oder hat die USrael Holding das tatsächlich verunmöglicht? Ist mein gelber Schein dann überhaupt noch das Papier wert, wenn er sich nicht auf die letzten gültigen Gesetze eines suveränen Staates bezieht??? Ich freue mich auf eine Antwort. Danke

A: Der GS ist nur die Quittung das Sie die Feststellung durchgeführt haben. Natürlich wurden Sie von der Bediensteten verarscht. Höherrangige Gesetzgebung schreibt den Eintrag vor. Aber für die Willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses faschistischen Systems, gibt es eben nur das Verwaltungsgesetz. Wiederspruch ist nicht einzulegen, aber die Bedienstete ist nach Feststellung des nicht vorhandenen Eintrags, aufzufordern das nachzuholen. Ihre Handlungsempfehlungen und Dienstanweisungen kommen für Sie nicht in Betracht, den Sie arbeiten ja nicht da.


13.06.2016
mengelhart
F: Ich habe nun Stunden im Forum gestöbert, aber gebe die Suche nun auf. Ich weiß nicht, ob diese Frage bereits aufgetaucht ist aber ich hoffe ihr könnte mir kurzfristig helfen. Hoffe ich habe hier noch nichts verspielt. Ich hatte einen Brief bekommen, der Staatszugehörigkeitsausweis läge zur Abholung bereit und ich solle doch zur Legitimierung meinen Ausweis mitbringen oder einen Vollmacht an jemanden mit Kopie an eine andere Person weiter geben, falls ich diesen nicht selbst abholen sollte. Bin dann gestern, 08.06.2016, auf die Behörde gefahren mit einer Zeugin. Mir wurde der Gelbe Schein gezeigt und ich sollte mich ausweisen. Hier habe ich, da ich nur den Perso besitze diesen gezeigt und der Beamte meinte er müsste eine Kopie machen. Ich habe ihm gesagt, dass ich das eigentlich nicht will. Er meinte das müsste er tun, er muss ihn mit rein legen. Ich sagte nochmals ich möchte das nicht…. Schließlich hat er mir die Rechnung zur Zahlung mitgegeben und meinte ohne Kopie des Persos sowie die Bezahlung könnte er den GS nicht aushändigen. Darauf habe ich meine Zeugin und den Ausweis bei dem Herren gelassen und bin zahlen gegangen. Anschließend hat er mir meinen Perso wieder zurückgegeben und ein Schreiben vorgelegt, dass ich nicht Einspruch einlegen könnte, sondern ledglich gleich Klage und eine Stellungnahme von der Behörde dass dies so sei und die Familiennamen immer groß geschrieben würden. Dieses wurde ich nahezu genötigt zu unterschreiben, da ich sonst den Schein nicht bekommen würde. Was soll ich tun? Muss ich reagieren oder habe ich schon etwas verspielt? Persokopie, usw…. Hier wurde ich auf gewisse Art unter Druck gesetzt. Nun habe ich Angst, dass ich etwas verspielt habe.....

A: Eine Frage muss in einem solchem Fall immer gestellt werden. Zeigen sie mir die Gesetzliche Grundlage. Kann die nicht genannt werden, können Sie das Angebot einer Anzeige wegen Täuschung im Rechtsverkehr machen. Leider haben Sie in diesem Fall nicht souverän gehandelt. Mehrfach ist hier die Vorgehensweise zum Perso beschrieben. Wichtig ist aber nicht die ausgestellte Quittung(GS), sondern die entstandene Akte. Schreiben Sie den Sachbearbeiter an und verlangen Sie die Abstellung der Mängel. Erwähnen Sie in ihrem Schreiben das die Mängel durch Täuschung im Rechtsverkehr erstanden sind. Behalten Sie sich weitere Rechtliche Schritte vor. Ein Abstellen der Mängel ist zwar nicht zu erwarten, aber dieses Schreiben kommt mit in die Akte und kann dann für Nürnberg 2.0 verwendet werden. Analysieren Sie die Fehler die begangen wurden und fangen Sie an den GS zu leben.

Herzlich Willkommen in der HEIMAT!!!


12.06.2016
Eleandra
F: Guten Tag, mein Mann und mein Sohn haben zusammen mit mir den gelben Schein beantragt. Nach einigen Wochen erhielten mein Mann und mein Sohn die Mitteilung, dass ihr Schein ausgestellt sei. Ich soll noch einige Unterlagen nachreichen und so haben meine beiden ihre Scheine noch nicht abgeholt da wir es gerne gemeinsam erledigen wollen. Von einem guten Bekannten erfuhr ich nun, dass man vor wenigen Wochen auf dessen gelben Schein den Familiennamen in Großbuchstaben geschrieben hat. Max MUSTERMANN. (Carites deminutio media!) Auf seinen mündlichen Einspruch hin hat man ihm alles auf den Tisch geknallt und erklärt, dass das in der Behörde gängige Praxis sei und bewußt so abgesprochen, da man viele ausländische Antragsteller hätte, die viele Namen haben und man somit den Familiennamen hervorheben würde. Mein Bekannter hat den Schein angenommen und wartet nun auf seinen Esta Eintrag. In der aktualisierten Meldebescheinigung des Bürgeramtes steht er aber nun als „Deutscher“. Da man erst nach dringendem Nachfragen und Auffordern alle Daten an die Behörden weitergeleitet hat, hat man ihm schriftlich bestätigt, dass man es so weitergeleitet hätte, genau wie er es beantragt habe. Bevor nun wir unsere Scheine abholen würde ich gerne fragen, wie wir vorgehen sollen wenn unsere Namen in gleicher Weise falsch geschrieben sind. Ergänzen möchte ich, dass wir eine andere Ansprechpartnerin haben. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich bei dieser Behörde alle einig sind. Was raten Sie uns bereits? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

A: Sollte das so sein machen Sie dem Willfährigen Erfüllungsgehilfen ein Angebot. Fragen Sie erst nach der Rechtsgrundlage. Fordern Sie Ihn zur Änderung auf. Sollte das nicht fruchten Lassen Sie sich Kopien(Foto mit Handy) machen und kündigen eine Strafanzeige (Personenstandsfälschung und Täuschung im Rechtsverkehr) an. Die ausländischen Antragsteller sind eine glatte Lüge. Damit sollten Sie ihn konfrontieren. Nürnberg 2.0 wartet auf ihn.


11.06.2016
Dennis93
F: So, war gestern bei der Ausländerbehörde in Rendsburg und wollte dort unter Zeugen meinen Antrag abgeben. Die Sachbearbeiterin blätterte in meinem Antrag und sagte zu mir, dass ich mindestens 2 Jahre warten müsse, wenn ich meinen Antrag so, wie er ist, einreichen würde. Sie bat mir an, dass ich meinen Urgroßvater (Geburtsjahrgang 1911) herausnehmen soll aus dem Antrag und nur bis zu meinem Großvater (Geburtsjahrgang 1939) ableiten soll. Dann könnte ich den Staatsangehörigkeitsausweis sogar schon übernächste Woche abholen. Wie kann so was angehen? Warum soll es derart extrem länger dauern, nur wenn ich meinen Urgroßvater in den Antrag mithinein nehme? Bei der Behörde ist doch was faul. Wie soll ich mich entscheiden?

A: Man hat Sie einfach verarscht und hat versucht bestimmte Knöpfe zu drücken, ganz einfach. Man Leitetet eben nicht gerne nach 1913 ab. Max Bearbeitung sind 3 Monate. Eine tolle Sachbearbeiterin haben Sie da. Beim nächsten mal Fragen Sie doch mal ob es eine Anzeige wegen Täuschung im Rechtsverkehr sein darf. Treten Sie als Souverän auf und teilen ihr eine maximale Bearbeitungszeit von 3 Monaten mit, es gibt auch noch StGB §336.


11.06.2016
Cheese11
F: Sind die Anträge (Antrag F,Anlage V) auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes für ganz Deutschland zulässig und müssen auch in allen Landratsämtern und Ausländerbehörden angenommen werden?Weil ich ja schon mal bei "Willkür" angesprochen hatte,dass es dort auf einmal eigene und andere Anträge gibt,aber mit so gut wie denselben Fragen und Eintragsmustern.Wenn ich dort den Antrag persönlich abgeben würde,würden angeblich nur ihre Anträge zählen.Deswegen werde ich die Anträge vom BVA per Einschreiben einschicken,um mich der Willkür nicht aussetzen zu müssen.Ist das okay? Oder sollte ich machen was die Behörde will???

A: Die Behördenhörigkeit sollten Sie ablegen. Sie passt nicht zu einem Souverän. Es gibt keine Vorgaben zur Form eines Antrags. Dieser kann auch Formlos gestellt werden.


10.06.2016
drifter
F: So heut morgen bekam ich die Gesamtauskunft des Melderegisters. Ich denke die Eintragung kann besser nicht sein. Staatsangehörigkeit : Deutscher, Nachweisart : StaG Ausweis oder sonstiger, Sogar Ru Stag wurde zitiert. Und das beste in " Melderegisterdokumente" nur noch meine 2 Reisepässe, kein Perso mehr eingetragen :-)

A: Ja besser geht es nicht.


09.06.2016
dirk75
F: guten abend, habe heute eine ablehnung von der ausländerbehörde erhalen, da angeblich das schutzwürdige interesse fehlt und mein reisepaß als staatsangehörigkeitsnachweis genügt. ich werde angeblich von allen deutschen behörden als deutsch behandelt, so die begründung. es wird ausserdem noch auf das berüchtigte potsdamer urteil verwiesen. was kann ich dagegen unternehmen? gibt es neuigkeiten und lösungsansätze für dieses problem?

A: GS TS3 Server


09.06.2016
tomtom
F: Strafantrag und Strafanzeige auf Strafverfolgung nach § 336 StGB haben wir schon durch, das hat bisher nichts gebracht. Der Staatsanwalt hat das Verfahren im Ermittlungsverfahren gem. § 170 II StPO bereits eingestellt. Derzeit liegt die Sache zur Wiederaufnahme beim Generalstaatsanwalt in Schleswig. Ob das was bringt, weiß ich nicht. Einen Rechtsanwalt für das Fachgebiet Ausländerrecht u. Verwaltungsrecht zu beauftragen haben wir uns auch schon überlegt. Leider ist bisher jeder angefragte RA abgetaucht und will keinem von uns ein Mandat erteilen. Reicht es denn nicht, dass wir unsere Anträge mit den korrekten Abstammungslinien bis vor 1913 nicht bereits vorgelegt haben? Schließlich haben wir damit ja im Umkehrschluss dem Landratsamt unsere indirekt Staatsangehörigkeit nachgewiesen. Nur was uns fehlt ist eine Art Bestätigung/Quittung seitens der Behörde.

A: Das Aktenzeichen ist wichtig! Die Hamburger wechseln den Wohnsitz.


09.06.2016
tomtom
F: Hallo, ich habe im Oktober 2014 meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eingereicht. Leider habe ich auch nach mehrmaligen schriftlichen, mündlichen Nachfragen und Strafandrohungen sowie 3 Beschwerden beim Landrat, Bürgermeister und beim Innenministerium nicht einmal eine Antwort erhalten. Auch die Klage vorm Verwaltungsgericht Schleswig wurde im April zurückgewiesen, da der Personalausweis angeblich als sicherer Nachweis über die Staatsangehörigkeit Auskunft erteilt. Heute haben wir (18 andere Antragsteller aus dem Kreis Pinneberg und ich) nochmals in einem Gespräch mit der Sachbearbeiterin die zeitnahe Bearbeitung der Anträge nach dem gültigen RuStAG bekundet. Die Sachbearbeiterin lächelte nur arrogant und meinte, dass sie den vielen Anträgen nicht mehr hinterherkommt und die Ausstellung eines Bescheides frühestens im 3. Quartal 2018 nach derzeitigem Stand möglich ist. Wir fühlen uns richtig verarscht und mittlerweile weiß ich nicht mehr weiter. Einer aus der Gruppe hatte den Antrag parallel nach Wohnsitzabmeldung in D beim BVA beantragt. Zuweilen muss man beim BVA auch mindestens 18 Monate Wartezeit in Kauf nehmen. Ich frage mich mittlerweile wirklich, ob der gelbe Schein überhaupt noch irgendwo ausgestellt wird und welche Tricks man da noch anwenden kann. Ich habe die Schnauze gestrichen voll und werde, da es den gelben Schein augenscheinlich nicht mehr gibt, mich mit dem Thema Willenserklärung nun auseinandersetzen.

A: Es ist doch positiv, dass es so viele Anträge gibt. Leider führt die Willenserklärung nicht zum gewünschten Verwaltungsakt. Ich Empfehle Ihnen einen Blick ins StGB § 336.


09.06.2016
drifter
F: Ja, und was sollte jetzt drinstehen bei Staatsangehörigkeit im Melderegister? Muss dieses "deutsch" raus ? Ich geh da morgen nochmal hin mit Esta Register Auszug

A: Bei Staatsangehörigkeit bleibt deutsch stehen. Das wird sich für die Person der BRvD nicht ändern. Im hinteren Teil der Vollauskunft steht "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis oder anderer Nachweis".


09.06.2016
drifter
F: Hallo, ich war heut bei der Gemeinde um einen Vollauskunft zu beantragen. Der kannte sowas natürlich nicht. Um keine endlos Diskussion zu führen, nahm ich erstmal das was er ausdruckte. Unter Staatsangehörigkeit stand "deutsch". Nichts weiter. Wer ist jetzt verantwortlich für die Eintragung ? . Der bedienstete von der gemeinde , oder der vo LRA der den gelben Schein ausgestellt hat ?

A: Für die Person der BRvD bleibt es auch deutsch. Der Eintrag zum Staatsangehörigkeitsausweis ist nur in der Vollauskunft(Gesamtauskunft) zu sehen. Verantwortlich ist die ausstellende Behörde des GS.


08.06.2016
Cheese11
F: Noch einmal kurz zu meinem vorherigen Anliegen.Da ich nicht an meinen Vater heran komme und er auch nichts mehr mit mir zu tun haben möchte,stellt sich nun die Frage für mich,wie ich an die erweiterte Meldebestätigung und die Kopie,die wie sie ja sagen eh verboten ist,heran komme? Eigentlich müsste das doch eine Kleinigkeit sein,diese Sachen über die Behörden selber zu beschaffen.Denn sie sind ja eigentlich auch verpflichtet mir zu helfen.Es kann doch nicht sein,dass es wegen solch lapidaren Dingen dazu kommt,mir diesen Antrag zu verwehren.Ich hatte mir ja schon vom BVA die Anträge F und Anlage V ausgedruckt und ausgefüllt.Diese werde ich auch mit abgeben,egal wie doof sie mir kommen.

A: Auf Dokumente 3. Haben Sie keinen Zugriff, also wie sollen Sie an die Dokumente kommen. Selbst die Meldestelle wird Ihnen keine Meldeauskunft Ihres Vaters ausstellen. Also haben nur Sie eine AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG (keine Meldebescheinigung) zu Organisieren. Wenn die mehr wollen Fragen Sie doch einfach mal nach der Gesetzlichen Grundlage. Wenn die Sachbearbeiterin das nicht erbringen kann ist das Täuschung im Rechtsverkehr. Fragen Sie doch mal ob die Dame oder Herr mit einer Starfanzeige einverstanden ist.


07.06.2016
Cheese11
F: War heute auf meinem Landratsamt in Pirna und wollte doch mal sehen was die dort für Anträge haben.Und siehe da,es waren andere.Nun sagte mir dort eine ziehmlich unfreundliche Frau,was ich alles mit beibringen müsste.Und zu meinem Erstaunen sagte sie mir,dass ich auch von meinem Vater eine Kopie des Persos oder Pass mit beilegen müsse,ebenso wie eine erweiterte Meldeauskunft.Das hab ich ja im Leben noch nicht gehört.Da mich mein Vater aber verstossen hat und er absolut keinen Kontakt mehr zu mir will,erübrigt sich die Frage wegen der Sachen die ich von ihm brauche.Nun meine Frage.Müssen sie meinen Antrag auch ohne diese formelle Schmierigkeit annehmen.Es ist ja wirklich nur die blöde Persokopie und die Meldebestätigung.

A: Das Kupieren der Perso%u2018s ist verboten. Sie können sich gerne damit ausweisen, aber eine Kopie hat in der Akte nicht zu suchen. Auf Dokumente dritter haben Sie garkeinen Zugriff. Statt der Meldebestätigung reichen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung ein. Sollte das nicht reichen Fragen Sie doch einfach mal nach der Gesetzlichen Grundlage für ihr tun.


06.06.2016
Alex
F: Ich habe seit heute meinen Staatsangehörigenausweis in der Hand. Das Ganze ging reibungslos mit Zeuge. Der Angestellte der Firma war äußerst freundlich. Nach der Aufenthaltsbescheinigung wollte er Antrag F, dann die Kopien der beglaubigten Abschriften meiner Ahnen aus dem Geburtenregister bis vor 1913. Als Ausweis reichte meine Abschrift aus dem Geburtenregister, kein Perso, kein Reisepass, schon gar keine Kopie. Nach bezahlten 25,- € in die Stadtkasse hatte ich den Staatsangehörigenausweis in der Hand Max Mustermann (capitis deminutio minimal) alles korrekt. Am Ende bat er mich um meine Unterschrift auf der Empfangsbestätigung und einer zweiten Erklärung keinen anderen Staatsangehörigenausweis in einem anderen Land gestellt zu haben. Ich habe mir beides durchgelesen und empfand es als bedenkenlos. Was mich allerdings hellhörig machte war die Tatsache, dass er es ablehnte mir eine Kopie der beiden Schreiben mitzugeben, die ich gerade unterzeichnet hatte. Die Begründung das sei "behördenimtern". Bevor ich da ein Fass aufmache meine Frage: Wie ist das einzuschätzen, war das ein Täuschungsmanöver? und sollte ich auf jeden Fall auf die Herausgabe von Kopien für meine Unterlagen schriftlich bestehen oder stehen meine Unterschriften unter zwei belanglosen Schriftstücken und rentiert sich der Aufwand nicht, da ich ohnehin der Firma widerspreche?

A: Die Empfangsbestätigung ist Problemlos. Die andere Erklärung eventuell nicht. Helfen könnte da eine Akteneinsicht. Dort können Sie ja ein Foto des Schreibens machen. Abzuwarten wäre auch der ESTA Eintrag.


04.06.2016
schmiddi12
F: wenn ich Strafanzeige erstelle bei der Polizei wegen Unterlassung der Amtshandlung, werde ich da eigentlich für voll genommen , oder gleich bei der Staatsanwaltschaft die ja auch nur für die BRD arbeitet. Welche Richtung soll ich einschlagen.

A: Strafantrag mit Strafverfolgung am besten direkt bei der Staatsanwaltschaft.


03.06.2016
schmiddi12
F: Hallo, habe meinen Antrag Ende Feb. abgegeben, wo der gute Mann mir gesagt hat nach 2-3 Wochen sei er fertig, Woche für Woche vertröstet er mich auf die nächste Woche. Vor kurzen versprach er mir am Telefon dass man ihn abholen kann. Gesagt getan, nur war er noch in Bearbeitung, und verwies mich auf die nächste Woche. Was kann ich machen das er den Antrag jetzt endlich rausrückt. Danke im voraus

A: Nettes Schreiben an den Bediensteten das 3 Monate um sind. Setzen Sie ihm eine Frist max 14 Tage. Sonst sehen sie sich genötigt Strafantrag mit Strafverfolgung §336 StGB (unterlassenen Amtshandlung) zu stellen.


02.06.2016
Klaus1
F: Ich war beim zuständigen Standesamt in Frankfurt a. M. Obwohl ich angab, für eine Adoption im Ausland einen Staatsbürgernachweis haben zu möchten, sagte der Sachbearbeiter (mit einem Männchen nicht gerade üppig bestückt das Amt), dass kein schutzwürdiges Rechtsinteresse vorläge, und man sich bei einer Adoption auch nur mittels Perso/Pass ausweisen könne. Im Ausland - der Knallkopp. Was kann ich machen? Kann man die Behörde zwingen, das zu prüfen und bescheinigen? Gibt es irgendeinen Rechtsanspruch auf Erteilung des "Gelben Scheines"? Soll ich notfalls mit einem Ablehungsbescheid vor das Verwaltungsgericht gehen?

A: TS3 GS Server


01.06.2016
Rainer Siebert
F: Stimmt es das in ganz Hessen im ESTA Register nicht mehr nach §4 Abs. 1 RuStAG 1913 eingetragen wird??? So sagte mir das der Typ von der Ausländerbehörde in Eschwege!

A: Die haben zwar eine Handlungsempfehlung dazu. Aber manche halten sich auch noch an Recht und Gesetz.


31.05.2016
Mike
F: Aufgrund aktueller Tatsachen, etc. hat es noch einen Sinn Einspruch einzulegen gegen die Ausstellung des Scheins, wenn weder im Esta-Register noch in der Vollauskunft irgendein Vermerk zu Rustag steht?

A: Ein Wiederspruch macht keinen Sinn. Aber man sollte den Sachbearbeiter/in schriftlich auffordern den Mangel zu beseitigen. Das wird bei den Straftätern nichts ändern ist dann aber schon mal Aktenkundig.


31.05.2016
knorze01
F: Hallo Leute, ich habe Heute nach 4 Monaten !!! bescheid von der Kreisverwaltung bekommen mit folgenden Text : Einbürgerung in den deutschen Staatsverband gemäss § 30 StAG-Feststellung Wir möchten Sie darauf hinweisen,dass es sich bei der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gemäss §30 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz(StAG)um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt,dem ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung zugrunde liegen muss.Dies liegt nur dann vor,wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit strittig ist und somit klärungsbedürftig wäre.Wird im Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kein berechtigtes Feststellungsinteresse nachgewiesen,wird das Antragsverfahren durch die Behörde nicht betrieben und kein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Da Sie in ihrem Antrag keine Angaben zu Ihrem Feststellungsiteresse gemacht haben,bitten wir Sie noch die beigefügte Erklärung zum Feststellungsinteresse auszufüllen und uns unterschrieben zurück zu senden.Entsprechende Nachweise sind beizufügen. Ich habe den Antrag nach RuSTaG 1913 gestellt und weis jetzt nicht mehr weiter.Auf den GS möchte ich auf keinen Fall verzichten.Auf baldige Tipps wie ich jetzt weiterverfahren könnte würde ich mich riesig freuen. Mit lieben Grüssen - Jürgen

A: Für mich ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit strittig. Denn der Bundespersonalausweis und Reisepass ist nach Teso Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein Nachweis für den Besitz.


31.05.2016
Diddi57
F: Hallo Leute, Betrifft: Gelber Schein. Hatte heute beim Amt angefragt,um unsere Unterlagen abzugeben. Vom Sachbearbeiter wurde mir gesagt,das ein Triftiger Grund vorliegen müsse, sonst werden keine Unterlagen angenommen. Er hätte ein Urteil aus Berlin auf seinem Schreibtisch liegen, das dies besagt. Welche Gründe gibt man denn an? Mit freunlichen Grüßen

A: Keine das Urteil kommt nicht aus Berlin sondern aus Potsdam und ist bis heute nicht Rechtskräftig. Aber er tut was alle Willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses Faschistischen Systems tun. Sie verstoßen gegen geltende Gesetzgebung. Teilen Sie ihm mit das er Prüfen soll ob es denn schon Rechtskräftig ist. Uns beschleicht ein Verdacht, dass dieses Propaganda Urteil nie Rechtskräftig wird.


31.05.2016
Nick
F: Hallo, habe den GS vor 1 Monat per förmlicher Zustellung erhalten. Das war schon mehr als schwierig, denn die Behörde (SB Hamburg-Wandsbek) hat alles versucht, um mein Vorhaben abzuwiegeln. Erst droht sie mit einer Ablehnung, dann erhalte ich einen Ablehnungsbescheid wegen des nicht schutzwürdigen Interesses, und erst nach dem Widerspruch und einem mündlichen Vortrag zum Ablehnungsbescheid hat es geklappt. Leider ist mein Familienname auf dem gelben Schein in Großbuchstaben geschrieben, der Vorname ist klein geschrieben. Sollte man da widersprechen? Auch der Eintrag im ESTA-Register fehlt.

A: Die Straftäter in Hamburg haben schon so einige Strafanzeigen(Personstandsfälschung) weg. Selbst besuche von mehreren Souveränen hilft bei den Schwerverbrechern nichts. Die Staatsanwaltschaft freut sich auf Ihr Schreiben. Viel Spaß!


30.05.2016
Hajo12
F: Hallo Befinde mich in der Ausbildung bei einer Bundesbehörde. Könnte es in irgendeiner Weise negative auswirkungen haben wenn ich den Staatsangehörigen ausweis beantrage?

A: Sollte es Rechtlich eigentlich nicht, liegt aber im Rahmen der Möglichkeiten.


29.05.2016
Benedikt
F: Habe den GS erhalten. Das Amt hat mir komischerweise mit dem GS auch die Antragsformulare im Original an mich zurückgeschickt. Ich hatte nach RuStaG 1913 beantragt. Im EStA-Register wurde die Abstammung durch Geburt .. RuStaG 1913 vom Landratsamt nicht eingetragen. Das stinkt doch zum Himmel, was die da gemacht haben. Was soll ich jetzt tun?

A: Wenn der Vor- und Familienname richtig geschrieben ist, ist die Ableitung richtig passiert. Trotzdem würde ich den Bediensteten zum Nachtragen auffordern. Das wird zwar nichts ändern, ist dann für später aber Aktenkundig.


27.05.2016
Max
F: Hallo, ich habe heute meinen GS abgeholt. Leider war ich nur bei einer Vertretung der Vertretung, da meine Sachbearbeiterin nicht da war. Die Vertretung wusste nicht einmal was ein GS ist. Leider haben die in meinem GS der Vor- und Nachnamen komplett groß geschrieben, ist das korrekt so oder muss ich von vorne anfangen?

A: Den hätten Sie so gleich Ablehnen sollen und auf Änderung bestehen müssen. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Jetzt heißt es Kontakt aufnehmen und auf Änderung bestehen. Helfen könnte hier der §169 StGB.


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