F: Ich habe heute ein Ablehnungsschreiben von der Ausländerbehörde erhalten. An meinem Antrag wäre zwar formal nichts zu beanstanden, da mein Anspruch korrekt begründet wäre und auch alle Dokumente vorhanden sind. Allerdings bemängelt die Behörde, dass ich nicht schutzbedürftig wäre und kein öffentliches Interesse bestünde. Ich soll entweder mit 8 nichtverwandten Menschen wiederkommen und Widerspruch einreichen oder alternativ ein schutzwürdiges Interesse vorm Verwaltungsgericht per Feststellungsklage im Vorwege bestätigen lassen. Was genau ist ein schutzwürdiges Interesse? Die Behörde beruft sich auf ein Urteil vom Potsdamer Verwaltungsgericht vom 14. März 2016 (VG 8 K 4832/15).
A: Dieses Urteil ist der absolute Offenbarungseid des Systems. Es sieht sich genötigt durch ein paar Antragsteller, Internationale Verträge zu brechen. Der Richter ist sich auch nicht zu schade, sich noch gleich mit Strafbar zu machen. Leider haben wir bis jetzt noch keine Lösung, aber schon ein paar Ansetze. Machen Sie mit GS TS SERVER
F: Hab meinen Antrag im März gestellt, aber die wollen immer noch eine Kopie meines Personalausweises haben. Hab denen schon mitgeteilt, daß meinem Antrag nichts hinzuzufügen ist und man mir eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen soll, falls man sich weigern sollte meinen Antrag zu bearbeiten.
Natürlich fordere ich in einer kostenpflichtigen Ablehnung eine schriftliche, justiziable Erklärung, und die Nennung der gültigen Gesetze hierfür.
Aber trotzdem, ich soll denen eine Kopie meines Ausweises schicken, ansonsten können die den Antrag nicht bearbeiten. Was kann ich denn da jetzt noch machen, damit die den Antrag bearbeiten?
A: Die Herrschaften sollen das, justiziable Erklären. Denn dem steht der §14 des Personalausweisgesetzes entgegen. Nach Teso Urteil des Verfassungsgerichts kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch nicht aus dem Perso abgeleitet werden. Wenn das nicht geht und keine Bearbeitung stattfindet § 336 des StGB. Vielleicht reicht die Drohung.
F: Wollte mir gestern auf dem Amt den vorläufigen (grünen) Reisepass ausstellen lassen. Wurde mir abgelehnt. Mit welchen Argumenten kann ich der weiteren Verweigerung entgegen wirken?
A: Wenn Sie den GS haben EGBGB Artikel 5 ABS. 1. Die Rechtstellung des Deutschen geht vor dem Recht der BRvD.
F: Ich versuche schon jetzt seit 2 Jahren den gelben Schein zu bekommen, bekomme aber immer wieder eine Ablehnung meines Antrages, habe es insgesamt schon 3mal bei verschiedenen Landratsämtern, da 3mal umgezogen, versucht. Auch bei mir scheint es am fehlenden Feststellungsinteresse zu liegen. Die Nummer mit „DEUTSCH“ auf dem Perso und den Paragraphen sowie der Androhung einer Klage zieht bei den Behörden nicht. Angeblich würde ich von den Behörden stets als Deutscher behandelt werden.
Nun habe ich gelesen, dass man als im Ausland lebender Deutscher den Antrag direkt beim BVA in Köln beantragen kann. Dazu müsste ich nur meinen Hauptwohnsitz in DE abmelden und ins Ausland verlagern und eine bevollmächtigte Person im Inland angeben. Hat schon mal jemand mal Erfahrungen gemacht mit dem BVA und sich den gelben Schein dort ausstellen lassen?
F: Bitte um Hilfe, mein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde abgelehnt. Ich habe alles Mögliche getan, bin mit Zeugen erschienen, habe auf das Europ. Übereinkommen hingewiesen und mit StGB 336 sowie Klage gedroht. Auch meine Beschwerde wird vom Landrat ignoriert. Heute kam der Ablehnungsbescheid:
„Wir lehnen Ihren Antrag vom 03.08.2015 ab, da neben dem fehlenden Feststellungsinteresse außerdem kein Sachbescheidungsinteresse gegeben ist. Ihre Anhörung vom 15.02.2016 führt dabei zu keinem anderen Ergebnis. Bei Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn >>an sich>> ein Anspruch besteht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 23.03.1973 – IV C 49.71 -, BVerwGE 42, 115 ff.). Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Andernfalls überweisen Sie bitte den Betrag der Verwaltungsgebühr in Höhe von 18,00 €.“
Was soll ich jetzt tun?
F: Ich habe meinen Antrag im vergangenen Oktober 2015 abgegeben und alle Nachweise dargelegt und sogar noch nachträglich ein Feststellungsinteresse bekundet, obwohl das RuStAG kein Feststellungsinteresse kennt. Ich habe alle möglichen Gesetze angedroht (Europäisches Abkommen, Genfer Konventionen und und und), auch bin unter Zeugen erschienen, um die Feststellung der Staatsangehörigkeit nach dem gültigen RuStAG eizufordern. Vorgestern kam die Ablehnung mit der Begründung:
1. Mein Feststellungsinteresse wird abgelehnt und für ungültig erklärt, da ich ja bereits für alle Behörden als Deutscher behandelt würde, was zweifelsfrei immer DEUTSCH sei.
2. Fehlendes Sachbescheinigungsinteresse
Das Landratsamt verweist dabei auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam (VG 8 K 4832/15 vom 14.03.2016.
Selbstverständlich werde ich für die Ablehnung nicht auch noch 18,00 €.
Was kann man da noch tun? Die Behörde ist nicht gewillt nach gültigen Gesetzen zu handeln und schließt aus lauter Angst vor den kritischen Fragen der Bürger für die nächsten 6 Wochen den Betrieb.
A: Die Ablehnung ist doch schon mal nicht schlecht. Die beweißt entweder Ihre Staatenlosigkeit, oder das Sie Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind. Da fehlen ja nur noch die passenden Ausweise. Kleiner Tipp > StGB 336.
F: Danke, es stimmt zu 100 %. Wir werden bald die Gerichtsverfahren als s. g. Mauerschützenprozesse mehrmals erleben dürfen. Die PI-Polizeiinspektionen werde bald zu. Bei uns in unserer Gegend ist das schon der Fall. Über nachts sind Türen verschlossen. Da muss man bei dem „Polizei“ – Werkschutz im weit entfernten Erding anrufen. Hier eigenes Beispiel, ein Zitat: .. „ja, Polizei Poing! Rufen Sie später an, in etwa 15-20 Min. an. Ich hab was zu tun. Die Bude ist voll. Servus!“ – So ist das. Das wird bald an der Tagesordnung. Unsere Sicherheitsbehörden haben immer versagt, diese werden selbst verrecken. Die haften selbst bis zu dritter Generation, ganz mit Ihren privaten Vermögen. Kein Beileid aber selber schuld!
Die Rettungskräfte wie DRK/ oder Bayerisches Rotes Kreuz und die armen Feuerwehren mit unterstützen THW Eliten werden auch nicht mehr kommen, nicht mal ausrücken dürfen. Warum: Mangelhafte Sicherheitsbedingungen und zu hoher Gefahr um eigenes Leben zu riskieren.
Traurig aber Wahr.
Gruß Arnhold aus Markt Schwaben, Lkr. Ebersberg in Kgr. Bayern
F: Ja, es ist schwierig, Geduld zu beweisen. Dann werden ja noch viele, viele Jahrzehnte ins Land gehen. Meine Befürchtung ist aber, dass auch die heilende Kraft des AUA bei den vielen (in der Überzahl?) BRD-Verliebten und Mainstreammedien-Verliebten, die schon jetzt übereifrig gegen ihre eigenen Landsleute beruflich und privat agieren (im Sinne von Hauptsache, niemand lebt in Freiheit und Selbstbestimmung, umso besser, was Gehorsam, Obrigkeitshörigkeit und strenges Befolgen von "Regeln" und "Gesetzen" angeht), nichts bewirken wird. Auch das AUA werden sie wohl schicksalsergeben "schlucken" und ihre eigenen Landsleute weiter maltraitieren, diffamieren und denunzieren.
A: So lange dauert das nicht mehr. In Nürnberg wird der Raum schon gefegt.
F: meine bearbeiterin stellt sich quer , habe antrag abgegeben ,nun bekomme ich post wo sie von mir geburtenregisterauszug und heiratsregisterauszug meines vaters und großvaters einfordert. ich kann das nicht nachvollziehen ,bekannte von mir haben dies nicht gebraucht , was soll ich nun tun? hat wer einen rat, danke
A: Fragen sie doch schriftlich einfach mal nach der Rechtsgrundlage und wenn sie die nicht erbringen kann, ist ihrem Antrag nichts hinzuzufügen.
F: Hallo zusammen,
vor einigen Wochen haben wir beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine kostenlose Auskunft über personenbezogenen Daten angefordert.
Es kam aber nach ca. 4-5 Wochen ein Schreiben s. g. Auskunft mit zahlreichen Lücken sowie Schreibfehlern. Wir haben gleich ein Einspruch, hier: Widerspruch eingelegt, natürlich mit Fristsetzung.
Notwendige Unterlagen haben wir diesem Widerspruchsschreiben als einfache Kopien beigelegt.
Heute kam die Antwort, schon wider „Im Auftrag“ + mit den Fehlern. Unterschieben hat jemand anders. Unleserlich. Das ganze Schriftstück als einfache Kopie.
Anbei der Text:
„In dem Rechtsbehelfsverfahren der Einspruchsführer (Efrn): (hier Vornamen, Familiennamen etc. mit Anschrift. – wieder Fehlerhaft geschrieben) entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über den Einspruch gegen den Inhalt einzelner beim BZSt gespeicherter Daten sowie gegen die Form der Datenauskunft.
Der Einspruch wird als unzulässig verworfen. Gründe:
Den Enf wurde ihrem Antrag entsprechend mit Schreiben vom 14.03.2016 eine Datenauskunft gem. § 19 BDSG erteilt. In diesem Schreiben wurden den Enf die von der zuständigen Meldebhörde an das BTSt übermittelten und in der IdNr-und ELStAM-Daten des BZSt gespeicherten Daten mitgeteilt. Gegen diese Datenauskunft, gegen die Schreibweise des Vor- und Familiennamens der Efin, …. gegen die Schreibweise des Geburtsortes (beide Efrn), sowie gegen die Formel „Im Auftrag“ im Schreiben des BZSt vom 14.03.2016 habe die Ef mit Schreiben vom 12.04.2016 Einspruch eingelegt. Die Daten in der IdNr- und ELStAM-Datenbank des BzsT, die von den Meldebehörden an das BZSt übermittelt werden, entsprechen denjenigen Daten, die in den Melderegistern gespeichert sind. Eine Änderung dieser Daten durch das BZSt selbst ist nicht zulässig. …
Behördliche Schreiben werden in den meisten Fällen „Im Auftrag“ des Behördenleiters bzw. der Behördenleiterin geschrieben. Diese Schreiben geben nicht die persönliche Meinung eines Sachbearbeiters sondern die behördliche Auffassung zum Sachverhalt wieder. Im Übrigen gibt es für die Form einer schriftlichen Datenauskunft keine Rechtsvorschriften. Die Form der Auskunftserteilung bestimmt die verantwortliche Stelle siehe Meldebehörde (§ 19 Abs. 1 BDSG).
Der Einspruch ist nicht staatshaft und somit unzulässig. … Gegen diese Entscheidung kann beim Finanzgericht Köln, Appellhofplatz. 50667 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen das Bundeszentralamt für Steuern zu richten.“
So, kein Kommentar – wir vernichten uns selbst. Unsere Bediensteten der Behörden in der BRD GmbH arbeiten gegen eigene uns Deutschen und gegen uns allen.
Wenn möglich bitte um kleine Anregung, vor allem zu dem Text oben. Ich bin persönlich offen und bereit verschiedene Meinungen sowie Erfahrungen auszutauschen.
Gruß Arnhold aus Markt Schwaben, Kgr. Bayern
A: Das ist zwar nicht das Thema dieser Seite. Aber die Bereitschaft der vermuteten Deutschen, sich als willfährige Erfüllungsgehilfen eines Faschistischen Systems zu agieren, ist einfach nur zum KOTZEN. Ich höre sie in Nürnberg 2.0 schon sagen "Der Führer war%u2019s wir haben von nichts gewusst". Aber auch sie werden das Schicksal der Mauerschützen teilen.
F: Habe meinen StAG-Ausweis bekommen und obwohl bis 1913 abgeleitet, wurde der Familienname komplett in Großbuchstaben geschrieben. Habe massiv darauf bestanden, dass der Familienname richtig geschrieben wird und der SB hat es auch sofort korrigiert. Den Eintrag Geburt/Abstammung wollte er nicht machen, da es Anweisungen gebe.Was gibt es für Möglichkeiten, wenn der Familienname im Esta wieder komplett groß geschrieben wird. Androhung Strafanzeige § 169 StGB Personenstandsfälschung, Hinweis auf Diskriminierung nach Art. 11 EUStAÜbk (Europäisches Übereinkommen über die StA das die BRD 2005 beigetreten ist ?
Vielen Dank im Voraus
A: Lesen Sie die letzten Beiträge in dieser Kategorie. Aber das ist schon der richtige Weg.
F: Oh, da habt Ihr ja doch geantwortet. Dankeschön.
Also, wir haben die Strafanträge - nicht Anzeigen, das ist ein Unterschied - fertig und zwar zeigen wir an: § 169 StGB Personenstandsfälschung, § 336 StGB Unterlassene Diensthandlung (haben alle 8 Schreiben da, die nachweisen, wie sehr wir und um Berichtigung bemüht haben) und § 348 StGB Falschbeurkundung, denn die Dame hat den Schein aus 1937 abgeleitet. Obwohl wir bis 1902 bzw. 1909 lückenlos vorgelegt haben. Die hat sogar mal geantwortet: "Für die Schreibweise" gibt es KEINE FESTE Regeln" Har, har. Wünscht uns Glück, manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder, nicht? :-) Ich melde mich, wenn es etwas neues gibt. Eine schöne Woche noch und an alle, die hier kämpfen: Nicht den Mut verlieren, wir haben unsere Persos nach 9 (!!!) Schreiben/Aufforderungen eingezogen und vernichtet bekommen. Und DAS wurde sogar schriftlich bestätigt. Sie wollten die "verwahren" bis zum Jahr 2023. Kopf hoch, man muss hartnäckig bleiben.
A: Die Arbeit ist nicht verschwendet > Maximale kampferfolge!
F: Hallo, ich habe nun für den GS Antrag gute Farbkopien von den betreffenden Urkunden aus meinen 3 Familienstammbüchern gemacht. Dann habe ich eine erweitere Meldebescheinigung bei unserer Gemeinde besorgt, die verlangt wurde. Alle Anträge sind ausgefüllt.
LEIDER verlangt unser Ausländeramt eine Bezahlung bei Abgabe der Unterlagen. Folglich bin ich gezwungen den Antrag nun persönlich abzugeben! Oder gibt es eine Alternative? Des Weiteren wird eine Personalausweis oder Reisepass Kopie meiner Ahnen (hier: meines Vaters, Opa verstorben) verlangt. Muss ich das akzeptieren? Und wir wichtig ist das Verweigern einer Kopie meines eigenen Reisepasses?
A: Zum Thema Kopie des Perso %u2019s ist hier alles geschrieben. Wie kommt ihre Bedienstete eigentlich darauf, dass Sie Zugang zu persönlichen Dokumenten 3. haben? Wieso lassen Sie sich eigentlich den Willen der Besatzerverwaltung aufzwingen? Die können nach Posteingang Ihnen auch einen Zahlungsträger schicken.
F: Hallo,
ich habe einen Staatsangehörigkeitsauswei beantrag und den nach 1 jahr auch bekommen. Beantrag habe ich ihn aufgrund "Abstammung gemäß § 4 Abs. 1 RuStaG Stand 1913". Nun habe ich mir einen Auszug aus dem EStA Register besorgt und dort ist das Feld "Erworben durch" leer. Mir wurde gesagt, dass dort aber folgendes stehen müsste: "Erworben durch: Geburt, Abstammung §4 Abs.1 RuStaG". Offensichtlich wurde der Entscheidene Eintrag bezülich meiner Abstammung einfach weg gelassen. Was meint Ihr dazu? Was kann ich jetzt tun? Vielen Dank im Voraus!
A: Die Bediensteten schriftlich auffordern den Eintrag vorzunehmen. Entscheidend ist aber die Schreibweise des Vor- Familiennamen auf dem GS und im ESTA.
F: F: Hallo ich möchte den GS nach RuStag Beantragen. Wenn die Behörde sagt sie könne nicht nach RuStag entscheiden wie kann ich am besten argumentieren ohne eine Grundsatzdiskussion über die Staatlichkeit der BRiD auszulösen ? Und was sind mögliche Feststellungsinteressen die anerkannt werden. Vielen dank für eure Antwort.
A: Da gibt es nichts zu Diskutieren. Die Frage die sich stellt ist ob sie richtig Handel und nicht was sie sagen. Die meisten wissen eh nicht was sie dort tun.
F: Hallo Leute, wir haben jetzt in Augsburg eine "Gelbe Schein" Gruppe gegründet und treffen uns - bisher ca. 20 Menschen - alle 14 Tage.Nicht nur Augsburger, sondern auch "Umgebung". Nun habe ich festgestellt, dass bisher mit uns 4 Menschen den Gelben Schein IMMER mit geschrieben Großbuchstaben des Familiennamen ausgestellt wurden!! DAS hat also Methode, bei der Dame vom Ausländeramt Augsburg.Uns ist es ja ebenso ergangen und ich habe mit der Tante schon fast "Brieffreundschaft"(würg) geschlossen, so oft habe ich die angeschrieben, deswegen...
Wir haben beschlossen bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen fortlaufender Personenstandsverfälschung zu erstatten. DAS darf doch alles nicht mehr wahr sein?!?!?
ALLE haben lückenlos bis vor 1913 ihre Abstammung nachgewiesen! Im ESTA stimmen die Schreibweisen der Familiennamen dann. Aber RuStAG §4 Abs.1 1913 hat auch keiner eingetragen bekommen.Das ist aber nicht weiter tragisch, habe ich hier schon gelesen, wenn die Schreibweise des Vor- und Familiennamen stimmt. WAS sagt Ihr zu einem Strafantrag? Eine schöne Woche wünsche ich allen hier.
A: Das wird vom Staatsanwalt wahrscheinlich eingestellt. Es hat aber ein gutes, der Staatsanwalt Unterschreibt die Einstellung nicht. Somit ist ein offenes Verfahren entstanden. Das erleichtert die Aufarbeitung hinterher da es keine Verjährungsfristen für die Straftäter anfallen. Nürnberg 2.0 wird kommen!
F: Hallo, meine Frau und ich haben den Staatsangehörigkeitsausweise vom Landkreis Osnabrück ordnungsgemäß ausgehändigt bekommen, auch die EStA-Auszüge stimmen(RuStAG), allerdings weigert sich die zuständige Gemeinde die nun zu machenden Einträge im Melderegister als auch in den Reisepässen vorzunehmen.
Die Rückgabe unserer Personalausweise gegen Empfangsquittierung verlief zuvor relativ problemlos. Wir haben schriftlich mit zweiwöchiger Frist zum Handeln aufgefordert, unter Nennung der bestehenden Gesetze und unter Androhung von Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen bei Untätigkeit.
Wir wurden zum persönlichen Gespräch geladen, unser Anliegen aber abgelehnt, dafür aber ein Schreiben vom niedersächsischen Innenministerum zitiert, wie mit sogenannten "Reichsbürgern" zu verfahren sei und uns mitgeteilt das man die Angelegenheit an den Verfassungsschutz weiterleiten werde.
Desweiteren meinte der zuständige Ordnungsamtsleiter wir sollen ruhig zum Bürgermeister gehen um eine Dienstaufsichtsbeschwerde abzugeben, der würde schon auf uns warten...
Wir haben sofort anschließend versucht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstellen, allerdings sah man sich dort nicht zuständig und verwies uns zum zuständigen Verwaltungsgericht. Dieses würde sich der Sache gegen eine Vorschußzahlung von ca. 800,-€ annehmen bei ca.einem Jahr Wartezeit.
Wie gehen wir nun am Besten gegen derlei Repressalien der Gemeinde Hilter vor?
Mit freundlichen Grüßen
A: Es werden sich keine Einträge im Reisepass der jur. Person ändern. Denn es hat sich ja auch nichts an dieser Person geändert. Die Meldebehörde ist auch verpflichtet diese Einträge vorzunehmen, wenn die Bedienstete des Ausländeramts das nicht tun will. Immer wieder stellen wir fest das die sog. Reichsdeutschen auf der anderen Seite des Tisches sitzen. Denn sie halten sich nicht an die Gesetze der BRvD. Vielleicht hilft hier das StGB §336 weiter. Vergessen Sie nicht schon mal ein List für Nürnberg 2.0 zu führen.
F: Eine Meldebescheinigung haben die schon, den Antrag auch. Aber man verlangt von mir Meldebescheinigungen ----------von der Geburt bis heute.!!!
Sogar als ich die Aufenthaltsbescheinigung verlangt hatte,gab es Probleme, denn der Leiter des Bürgeramts Saarbrücken händigte mir gg. Gebühr nur eine MELDEBESTÄTIGUNG aus.
Eine Stadtoberinspektorin erwidert mir schriftl., dass ich Meldebestätigungen aus den 60er Jahren bis 1990 vorlegen soll!
Darüberhinaus seien die Urkunden im Original,bzw. in AMTLICH beglaubigter Kopie(und sie sind beglaubigt in Kopie)vorzulegen.
Es geht nicht nur um EINE aktuelle Meldebescheinigung, das habe ich bereits geschrieben.
Versteht Ihr was ich meine?
Freundliche Grüße
A: Fragen Sie schriftlich nach der Rechtlichen Grundlage für ihr Handeln. Teilen sie denen Ihre Aufenthaltszeiten und das Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen oder wegzulassen ist schriftlich mit. Setzen Sie eine Frist für die Bearbeitung.
F: Hallo und Danke für die Antwort. In meinem ESta-Register-Auszug steht Ersitzung (§ 3 Abs. 2 StAG), obwohl ich bis vor 1914 ableitete. Auf dem Gelben Schein ist mein Nachname groß geschrieben und die beglaubigten Urkunden gab man mir bei Abholung des Gelben Scheins wieder zurück, da man sie ansonsten vernichten würde. Hier bin ich nun absolut rat- und hilflos. War es das dann?
A: Diesen Sachbearbeiter sollten Sie als erstes auf Ihre Liste setzen. Der Tag, dass wieder Rechtstaatliche Zustände herrschen ist nicht mehr weit. Hängen Sie Kopien der Urkunden an den Gelben und fangen Sie an ihre Staatsangehörigkeit zu leben. Souveränität ist kein Weg nach außen sondern nach innen.
F: Hallo, ich habe die Änträge meiner Familie ordnungsgemäß im Februar bei meiner Ausländerbehörde eingereicht. Allerdings bearbeitet diese Angelegenheit nur ein Mitarbeiter und da aus politischer Lage momentan sehr viel zu tun ist, kommt er die nächsten Monate auch nicht dazu. Man merkt richtig, dass man uns wieder und wieder auf unbestimmte Zeit vertrösten will. Da er mir auch keinen ca. Termin der Bearbeitung nennen kann, wollte ich fragen wie lange dauert so etwas oder wie lange darf / kann er sich Zeit lassen. Wir sind zeimlich verärgert und fühlen uns veräppelt.
A: Die Anträge sollten nach 3 Monaten bearbeitet sein. Vielleicht hilft ein Blick ins StGB § 336. Da dürfte die Androhung reichen.
F: Guten Abend,also wenn die Meldebescheinigungen (von mir) von anno soundso bis heute, nicht meine Sache sind, ich mich bereits an die Dienstaufsicht wenden wollte, mir daraufhin eine Stadtoberinspektorin schriftl. bestätigt, dass die Sachbearbeiterin das so verlangen kann - wenn das alles nach Gutdünken gehandhabt wird,bei dem einen so und bei dem anderen so,ja was bleibt dann noch? Habe ich Geld, dann kann ich klagen und wenn nicht, dann Pech gehabt!? Was meint ihr dazu?
A: Sie beantragen ja mit der jur. Person. Also ist eine Aufenthaltsbescheinigung (keine Meldebescheinigung) schon richtig und gehört auf Nachfragen zum Antrag. Allerdings könnte sie das auch selber Prüfen.
F: Sorry, ich vergaß die Hauptsache bei einer vorherigen Frage:
Habe den Gelben Schein durch "Ersitzung" erhalten, weil ich dummerweise bei Antragstellung eine einfache Kopie des roten Reisepasses mit einreichte. Bei meiner Behörde und deren übergeordneten Stelle komme ich nicht weiter. War es das nun für alle Zeiten oder kann ich bei der gleichen Behörde nochnmal neu beantragen oder doch lieber ummelden? Sollte ich im neuen Antrag angeben, dass ich bereits einen SA-Ausweis habe?
A: Nach Ersitzung dürfte kaum möglich sein. Prüfen Sie die Schreibweise Ihres Vor- und Familienname (unter Praktisches %u201EBeispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA%u201C). Neu beantragen ist nicht möglich aber auch nicht notwendig. Denn Ihre Akte enthält ja alle Unterlagen und das ist wichtig.
F: Wie begründe ich das dann?
F: Guten Tag,
ich möchte im Bundesland Brandenburg einen Antrag stellen. Dieser wird aber laut Telefonat mit dem zuständigen Amt sowieso abgelehnt. Berufen wird sich aus die Anweisung unter www.bravors.brandenburg.de in das Suchfeld dann 2014.24 eingeben. Ist das rechtens oder habe ich eine Chance?
A: Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen sind keine Gesetze. Also auf alle Fälle den Bediensteten die Möglichkeit geben die Straftat zu begehen.
F: F: Hallo , ich habe vom LRA einen Feststellungsbescheid erhalten. Darin heißt es, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin gemäß § 30 StaG und der Staatsangehörigkeitsausweis somit gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt werden kann. Habe allerdings nach RuStaG beantragt und alles nachgewiesen. Diesem Bescheid lag ein Schreiben bei, dass ich bestätigen soll, dass ich den Feststellungsbescheid erhalten habe und keinen Widerspruch einlegen werde. Lohnt sich ein Widerspruch, denn der Bescheid ist ja definitiv falsch oder soll ich mir den Ausweis erstmal zuschicken lassen und das Amt darauf hinweisen, dass die Ausstellung des Ausweises nicht korrekt ist? Gibt es dazu vielleicht einen Musterbrief. Vielen Dank.
A: Er wird aller Wahrscheinlichkeit korrekt sein. Hingehen, anschauen und erst dann zurückweisen, wenn Familienname groß geschrieben ist. Vom Widerspruch sehen wir inzwischen eh ab.