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Fragen und Antworten

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26.04.2016
Sandra68
F: Oh, da habt Ihr ja doch geantwortet. Dankeschön. Also, wir haben die Strafanträge - nicht Anzeigen, das ist ein Unterschied - fertig und zwar zeigen wir an: § 169 StGB Personenstandsfälschung, § 336 StGB Unterlassene Diensthandlung (haben alle 8 Schreiben da, die nachweisen, wie sehr wir und um Berichtigung bemüht haben) und § 348 StGB Falschbeurkundung, denn die Dame hat den Schein aus 1937 abgeleitet. Obwohl wir bis 1902 bzw. 1909 lückenlos vorgelegt haben. Die hat sogar mal geantwortet: "Für die Schreibweise" gibt es KEINE FESTE Regeln" Har, har. Wünscht uns Glück, manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder, nicht? :-) Ich melde mich, wenn es etwas neues gibt. Eine schöne Woche noch und an alle, die hier kämpfen: Nicht den Mut verlieren, wir haben unsere Persos nach 9 (!!!) Schreiben/Aufforderungen eingezogen und vernichtet bekommen. Und DAS wurde sogar schriftlich bestätigt. Sie wollten die "verwahren" bis zum Jahr 2023. Kopf hoch, man muss hartnäckig bleiben.

A: Die Arbeit ist nicht verschwendet > Maximale kampferfolge!


25.04.2016
Fantomas
F: Hallo, ich habe nun für den GS Antrag gute Farbkopien von den betreffenden Urkunden aus meinen 3 Familienstammbüchern gemacht. Dann habe ich eine erweitere Meldebescheinigung bei unserer Gemeinde besorgt, die verlangt wurde. Alle Anträge sind ausgefüllt. LEIDER verlangt unser Ausländeramt eine Bezahlung bei Abgabe der Unterlagen. Folglich bin ich gezwungen den Antrag nun persönlich abzugeben! Oder gibt es eine Alternative? Des Weiteren wird eine Personalausweis oder Reisepass Kopie meiner Ahnen (hier: meines Vaters, Opa verstorben) verlangt. Muss ich das akzeptieren? Und wir wichtig ist das Verweigern einer Kopie meines eigenen Reisepasses?

A: Zum Thema Kopie des Perso %u2019s ist hier alles geschrieben. Wie kommt ihre Bedienstete eigentlich darauf, dass Sie Zugang zu persönlichen Dokumenten 3. haben? Wieso lassen Sie sich eigentlich den Willen der Besatzerverwaltung aufzwingen? Die können nach Posteingang Ihnen auch einen Zahlungsträger schicken.


25.04.2016
Aqua
F: Hallo, ich habe einen Staatsangehörigkeitsauswei beantrag und den nach 1 jahr auch bekommen. Beantrag habe ich ihn aufgrund "Abstammung gemäß § 4 Abs. 1 RuStaG Stand 1913". Nun habe ich mir einen Auszug aus dem EStA Register besorgt und dort ist das Feld "Erworben durch" leer. Mir wurde gesagt, dass dort aber folgendes stehen müsste: "Erworben durch: Geburt, Abstammung §4 Abs.1 RuStaG". Offensichtlich wurde der Entscheidene Eintrag bezülich meiner Abstammung einfach weg gelassen. Was meint Ihr dazu? Was kann ich jetzt tun? Vielen Dank im Voraus!

A: Die Bediensteten schriftlich auffordern den Eintrag vorzunehmen. Entscheidend ist aber die Schreibweise des Vor- Familiennamen auf dem GS und im ESTA.


25.04.2016
Matze
F: F: Hallo ich möchte den GS nach RuStag Beantragen. Wenn die Behörde sagt sie könne nicht nach RuStag entscheiden wie kann ich am besten argumentieren ohne eine Grundsatzdiskussion über die Staatlichkeit der BRiD auszulösen ? Und was sind mögliche Feststellungsinteressen die anerkannt werden. Vielen dank für eure Antwort.

A: Da gibt es nichts zu Diskutieren. Die Frage die sich stellt ist ob sie richtig Handel und nicht was sie sagen. Die meisten wissen eh nicht was sie dort tun.


25.04.2016
Sandra68
F: Hallo Leute, wir haben jetzt in Augsburg eine "Gelbe Schein" Gruppe gegründet und treffen uns - bisher ca. 20 Menschen - alle 14 Tage.Nicht nur Augsburger, sondern auch "Umgebung". Nun habe ich festgestellt, dass bisher mit uns 4 Menschen den Gelben Schein IMMER mit geschrieben Großbuchstaben des Familiennamen ausgestellt wurden!! DAS hat also Methode, bei der Dame vom Ausländeramt Augsburg.Uns ist es ja ebenso ergangen und ich habe mit der Tante schon fast "Brieffreundschaft"(würg) geschlossen, so oft habe ich die angeschrieben, deswegen... Wir haben beschlossen bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen fortlaufender Personenstandsverfälschung zu erstatten. DAS darf doch alles nicht mehr wahr sein?!?!? ALLE haben lückenlos bis vor 1913 ihre Abstammung nachgewiesen! Im ESTA stimmen die Schreibweisen der Familiennamen dann. Aber RuStAG §4 Abs.1 1913 hat auch keiner eingetragen bekommen.Das ist aber nicht weiter tragisch, habe ich hier schon gelesen, wenn die Schreibweise des Vor- und Familiennamen stimmt. WAS sagt Ihr zu einem Strafantrag? Eine schöne Woche wünsche ich allen hier.

A: Das wird vom Staatsanwalt wahrscheinlich eingestellt. Es hat aber ein gutes, der Staatsanwalt Unterschreibt die Einstellung nicht. Somit ist ein offenes Verfahren entstanden. Das erleichtert die Aufarbeitung hinterher da es keine Verjährungsfristen für die Straftäter anfallen. Nürnberg 2.0 wird kommen!


23.04.2016
Alba
F: Hallo, meine Frau und ich haben den Staatsangehörigkeitsausweise vom Landkreis Osnabrück ordnungsgemäß ausgehändigt bekommen, auch die EStA-Auszüge stimmen(RuStAG), allerdings weigert sich die zuständige Gemeinde die nun zu machenden Einträge im Melderegister als auch in den Reisepässen vorzunehmen. Die Rückgabe unserer Personalausweise gegen Empfangsquittierung verlief zuvor relativ problemlos. Wir haben schriftlich mit zweiwöchiger Frist zum Handeln aufgefordert, unter Nennung der bestehenden Gesetze und unter Androhung von Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen bei Untätigkeit. Wir wurden zum persönlichen Gespräch geladen, unser Anliegen aber abgelehnt, dafür aber ein Schreiben vom niedersächsischen Innenministerum zitiert, wie mit sogenannten "Reichsbürgern" zu verfahren sei und uns mitgeteilt das man die Angelegenheit an den Verfassungsschutz weiterleiten werde. Desweiteren meinte der zuständige Ordnungsamtsleiter wir sollen ruhig zum Bürgermeister gehen um eine Dienstaufsichtsbeschwerde abzugeben, der würde schon auf uns warten... Wir haben sofort anschließend versucht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstellen, allerdings sah man sich dort nicht zuständig und verwies uns zum zuständigen Verwaltungsgericht. Dieses würde sich der Sache gegen eine Vorschußzahlung von ca. 800,-€ annehmen bei ca.einem Jahr Wartezeit. Wie gehen wir nun am Besten gegen derlei Repressalien der Gemeinde Hilter vor? Mit freundlichen Grüßen

A: Es werden sich keine Einträge im Reisepass der jur. Person ändern. Denn es hat sich ja auch nichts an dieser Person geändert. Die Meldebehörde ist auch verpflichtet diese Einträge vorzunehmen, wenn die Bedienstete des Ausländeramts das nicht tun will. Immer wieder stellen wir fest das die sog. Reichsdeutschen auf der anderen Seite des Tisches sitzen. Denn sie halten sich nicht an die Gesetze der BRvD. Vielleicht hilft hier das StGB §336 weiter. Vergessen Sie nicht schon mal ein List für Nürnberg 2.0 zu führen.


20.04.2016
Elisa
F: Eine Meldebescheinigung haben die schon, den Antrag auch. Aber man verlangt von mir Meldebescheinigungen ----------von der Geburt bis heute.!!! Sogar als ich die Aufenthaltsbescheinigung verlangt hatte,gab es Probleme, denn der Leiter des Bürgeramts Saarbrücken händigte mir gg. Gebühr nur eine MELDEBESTÄTIGUNG aus. Eine Stadtoberinspektorin erwidert mir schriftl., dass ich Meldebestätigungen aus den 60er Jahren bis 1990 vorlegen soll! Darüberhinaus seien die Urkunden im Original,bzw. in AMTLICH beglaubigter Kopie(und sie sind beglaubigt in Kopie)vorzulegen. Es geht nicht nur um EINE aktuelle Meldebescheinigung, das habe ich bereits geschrieben. Versteht Ihr was ich meine? Freundliche Grüße

A: Fragen Sie schriftlich nach der Rechtlichen Grundlage für ihr Handeln. Teilen sie denen Ihre Aufenthaltszeiten und das Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen oder wegzulassen ist schriftlich mit. Setzen Sie eine Frist für die Bearbeitung.


19.04.2016
Mock
F: Hallo und Danke für die Antwort. In meinem ESta-Register-Auszug steht Ersitzung (§ 3 Abs. 2 StAG), obwohl ich bis vor 1914 ableitete. Auf dem Gelben Schein ist mein Nachname groß geschrieben und die beglaubigten Urkunden gab man mir bei Abholung des Gelben Scheins wieder zurück, da man sie ansonsten vernichten würde. Hier bin ich nun absolut rat- und hilflos. War es das dann?

A: Diesen Sachbearbeiter sollten Sie als erstes auf Ihre Liste setzen. Der Tag, dass wieder Rechtstaatliche Zustände herrschen ist nicht mehr weit. Hängen Sie Kopien der Urkunden an den Gelben und fangen Sie an ihre Staatsangehörigkeit zu leben. Souveränität ist kein Weg nach außen sondern nach innen.


19.04.2016
Rottweil
F: Hallo, ich habe die Änträge meiner Familie ordnungsgemäß im Februar bei meiner Ausländerbehörde eingereicht. Allerdings bearbeitet diese Angelegenheit nur ein Mitarbeiter und da aus politischer Lage momentan sehr viel zu tun ist, kommt er die nächsten Monate auch nicht dazu. Man merkt richtig, dass man uns wieder und wieder auf unbestimmte Zeit vertrösten will. Da er mir auch keinen ca. Termin der Bearbeitung nennen kann, wollte ich fragen wie lange dauert so etwas oder wie lange darf / kann er sich Zeit lassen. Wir sind zeimlich verärgert und fühlen uns veräppelt.

A: Die Anträge sollten nach 3 Monaten bearbeitet sein. Vielleicht hilft ein Blick ins StGB § 336. Da dürfte die Androhung reichen.


18.04.2016
Elisa
F: Guten Abend,also wenn die Meldebescheinigungen (von mir) von anno soundso bis heute, nicht meine Sache sind, ich mich bereits an die Dienstaufsicht wenden wollte, mir daraufhin eine Stadtoberinspektorin schriftl. bestätigt, dass die Sachbearbeiterin das so verlangen kann - wenn das alles nach Gutdünken gehandhabt wird,bei dem einen so und bei dem anderen so,ja was bleibt dann noch? Habe ich Geld, dann kann ich klagen und wenn nicht, dann Pech gehabt!? Was meint ihr dazu?

A: Sie beantragen ja mit der jur. Person. Also ist eine Aufenthaltsbescheinigung (keine Meldebescheinigung) schon richtig und gehört auf Nachfragen zum Antrag. Allerdings könnte sie das auch selber Prüfen.


18.04.2016
Mock
F: Sorry, ich vergaß die Hauptsache bei einer vorherigen Frage: Habe den Gelben Schein durch "Ersitzung" erhalten, weil ich dummerweise bei Antragstellung eine einfache Kopie des roten Reisepasses mit einreichte. Bei meiner Behörde und deren übergeordneten Stelle komme ich nicht weiter. War es das nun für alle Zeiten oder kann ich bei der gleichen Behörde nochnmal neu beantragen oder doch lieber ummelden? Sollte ich im neuen Antrag angeben, dass ich bereits einen SA-Ausweis habe?

A: Nach Ersitzung dürfte kaum möglich sein. Prüfen Sie die Schreibweise Ihres Vor- und Familienname (unter Praktisches %u201EBeispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA%u201C). Neu beantragen ist nicht möglich aber auch nicht notwendig. Denn Ihre Akte enthält ja alle Unterlagen und das ist wichtig.


15.04.2016
Mathias
F: Wie begründe ich das dann?

A: Strafgesetzbuch §336


15.04.2016
Mathias
F: Guten Tag, ich möchte im Bundesland Brandenburg einen Antrag stellen. Dieser wird aber laut Telefonat mit dem zuständigen Amt sowieso abgelehnt. Berufen wird sich aus die Anweisung unter www.bravors.brandenburg.de in das Suchfeld dann 2014.24 eingeben. Ist das rechtens oder habe ich eine Chance?

A: Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen sind keine Gesetze. Also auf alle Fälle den Bediensteten die Möglichkeit geben die Straftat zu begehen.


15.04.2016
Chrysamtheme
F: F: Hallo , ich habe vom LRA einen Feststellungsbescheid erhalten. Darin heißt es, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin gemäß § 30 StaG und der Staatsangehörigkeitsausweis somit gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt werden kann. Habe allerdings nach RuStaG beantragt und alles nachgewiesen. Diesem Bescheid lag ein Schreiben bei, dass ich bestätigen soll, dass ich den Feststellungsbescheid erhalten habe und keinen Widerspruch einlegen werde. Lohnt sich ein Widerspruch, denn der Bescheid ist ja definitiv falsch oder soll ich mir den Ausweis erstmal zuschicken lassen und das Amt darauf hinweisen, dass die Ausstellung des Ausweises nicht korrekt ist? Gibt es dazu vielleicht einen Musterbrief. Vielen Dank.

A: Er wird aller Wahrscheinlichkeit korrekt sein. Hingehen, anschauen und erst dann zurückweisen, wenn Familienname groß geschrieben ist. Vom Widerspruch sehen wir inzwischen eh ab.


15.04.2016
Ruth Brandenburg
F: Was soll man denn machen, wenn in Brandenburg per Anordnung jeder Antrag auf den gelben Schein abgelehnt wird und es keine Chance mehr gibt, diesen zu erhalten?

A: Schauen Sie mal ist Strafgesetzbuch § 336. Oder mal Umziehen natürlich nur auf dem Papier.


15.04.2016
Johannes
F: Hallo zusammen! Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis und möchte nun meinen Personalausweis los werden (bin im Besitz des roten Reisepass). Da es ja offenkundig Probleme bei der Rückgabe des "Perso" gibt, habe ich eine Frage. Was wäre wenn mein "Perso" verloren geht und ich das der entsprechenden "Behörde" anzeige? Ist mein Status dann der eines "Nicht-Perso-Inhabers"?

A: Die Aufgabe von Gelbscheinträgern ist es die Aufklärung in die Behörden zu Tragen. Mit Tricks der Auseinandersetzung aus dem Weg gehen ist also kontra Produktiv. Die Weigerung den Perso entgegenzunehmen ist die Nötigung zu einer Straftat. Das sollte man den Bediensteten schon klar machen oder auch zur Anzeige bringen. Auch die Bediensteten müssen lernen das Dienstanweisungen nicht über dem Gesetz stehen und das die Einhaltung dieser folgen haben.


14.04.2016
Skipper
F: Hallo zusammen, bin seit ca. 1 Monat im Besitz des gelben Scheins. Alles richtig gemacht und die Einträge sind so wie es sein soll! Jetzt hab ich das Problem den Perso los zu werden. In meiner Stadt hat der zuständige Abteilungsleiter mit ungebührlichen Worten den Perso verweigert! Heute bekomme ich ein Schreiben in dem keine rechtliche Grundlage aufgeführt ist, jedoch meine Anliegen weiterhin abgelehnt wird. Dienstaufsichtsbeschwerde über diesen Herrn habe ich gestern an unseren OB rausgeschickt. Wie muss ich weiter verfahren um das Ding nun los zu werden? Für eine Info wäre ich dankbar!

A: Das ist die Herausforderung. Ihre Durchsetzungskraft ist hier gefragt. Es gibt auch Nötigung zu einer Straftat!!!
br>Lesen Sie aber vorher den Artikel zum Thema unter Erprobtes.


14.04.2016
Kerstin
F: Hallo , ich habe vom LRA einen Feststellungsbescheid erhalten. Darin heißt es, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin gemäß § 30 StaG und der Staatsangehörigkeitsausweis somit gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt werden kann. Habe allerdings nach RuStaG beantragt und alles nachgewiesen. Diesem Bescheid lag ein Schreiben bei, dass ich bestätigen soll, dass ich den Feststellungsbescheid erhalten habe und keinen Widerspruch einlegen werde. Lohnt sich ein Widerspruch, denn der Bescheid ist ja definitiv falsch oder soll ich mir den Ausweis erstmal zuschicken lassen und das Amt darauf hinweisen, dass die Ausstellung des Ausweises nicht korrekt ist? Gibt es dazu vielleicht einen Musterbrief. Vielen Dank.

A: Ihre sollten Sie schon angeben. Bei Ihren Vorfahren sollten Sie aufführen, dass die Angaben nicht mehr zu ermitteln sind.


14.04.2016
elisa
F: Sehr geehrtes Team, ich hatte eine sehr spezielle Frage, deswegen habe ich Euch eine Mail mit Anhang geschickt.Es ging darum, dass ich wg. weiterer "Hinhalte" mit Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht hatte. Nun meldete sich schriftl. eine Stadtoberinspektorin (i.A.), die mir bestätigte, dass ich sämtliche Meldezeiten von Geburt bis 1990 vorlegen solle. Vieles liegt schon so lange zurück, da müsste ich die Stadtarchive von Westphalen bis Bayern durchsuchen.Wie kann ich weiter verfahren?

A: Ihre sollten Sie schon angeben. Bei Ihren Vorfahren sollten Sie aufführen, dass die Angaben nicht mehr zu ermitteln sind.


12.04.2016
Mock
F: Habe den Gelben Schein durch "Ersitzung" erhalten und komme bei meiner Behörde nicht weiter. Deshalb will ich mich Ummelden und neu beantragen. Muss ich im neuen Antrag angeben, dass ich bereits einen SA-Ausweis habe?

A: Das wird so nichts bringen. Eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde wäre da das geeignete Mittel. Ein Besuch mit einem oder mehreren Zeugen zur Akteneinsicht könnte auch helfen, am besten mit jemandem, der etwas tiefer im Thema ist. Vernetzung und gegenseitige Unterstützung sind das A & O!


10.04.2016
hardy
F: Ich habe auf meinen Antrag a.F.d.dtsch.Staatsangehörigkeit die Antwort bekommen, dass "nach allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen ein berechtigtes Feststellungsinteresse zugrunde liegen muss(§43 Abs. 1 VwGO, siehe auch ...)". Dieses läge nur dann vor, "wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenwärtig strittig und somit zu klären wäre (vgl. BVerwG v. 02.12.2004, Az. 1B 57/04; Marx in Gemeinschaftskommentar StAR Luchterhand)". Dieses Feststellungsinteresse soll ich nun innerhalb einer recht kurzen Frist nachweisen "(z.B. Benennung der Behörde, die das Bestehen der dtsch. Staatsangh. anzweifelt)". Meine eingereichten Unterlagen sind wohl alle i.O. Was sollte ich hierauf am besten Antworten? Auf was kann ich hinweisen? Für Hinweise vorab schon ein Dankeschön - ein Danke auch für die ganze Internet-Plattform "Gelber Schein".

A: Das Feststellungsinteresse liegt vor, wenn Sie den Antrag stellen. Zudem ist Ihre Staatsangehörigkeit strittig, denn der Perso und der Reisepass kein Nachweis für die Staatsangehörigkeit ist. Nachzulesen ist das im Teso Urteil des BVerfGE 77, 137.
br> Teso Urteil BVerfGE


08.04.2016
Jürgen
F: Hallo Am Montag hab Ich versucht den Antrag für den gelben Schein In der Ausländerbehörde Minden abzugeben aber dort hat man dumm getanen und ich hab wie gegen eine Wand geredet. Wer kann mir dabei helfen und vielleicht kommt jemand aus dem Kreis Minden Lübbecke und weiß wie man erfolgreich vorgeht. Bitte Bitte helft mir !

A: Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


07.04.2016
Rolf
F: Die hamburger Behörde für Inneres und Sport zuständig für meinen Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag weigert sich meinen Antrag zu bearbeiten. Es wird keine Gebühr erhoben, kein Aktenzeichen vergeben. Die Behörde hat per Email ein ausreichend begründetes Sachinteresse gefordert. Eine Fachaufsichtsbeschwerde wurde zurückgewiesen eben wegen des fehlenden Sachinteresses. Mein Anwalt rät nun zur Klage beim Verwaltungsgericht Kosten ca. € 2000,00. Kann ich auch ohne Klage zum gelben Schein kommen?

A: Ja das sind Straftäter in Hamburg!!! Schauen Sie mal ins StGB §336. Nürnberg 2.0 wird kommen.


06.04.2016
duerckheim
F: Nach Erhalt des ersten, unvollständigen ESTA Registerauszuges wandte ich mich an die Behörde, die den STAA ausgestellt hat und forderte Wochen später einen neuen Auszug an. Das BVA gab jedoch zu verstehen, dass keine weiteren Einträge vorgenommen worden waren. Darauf hin hatte ich das BVA darum gebeten, sich an die Behörde zu wenden („Druck zu machen“) und erhielt die Antwort, das BVA sei gegenüber den Einbürgerungsbehörden nicht weisungsberechtigt. Ich wende mich nun an Euch, da laut BVA auf Grund des abschließenden Regelungsgehaltes des § 33 StAG keine weitergehenden Eintragungen oder Änderungen erforderlich seien. Das scheint mir im Kontrast zu dem, was hier unter Fragen & Antworten empfohlen wird, sich eben auf dieses Gesetz zu berufen, denn es verpflichte zur Weitergabe der Informationen zum Erwerbsgrund oder Erwerbsdatum. Das BVA empfiehlt mir, dass ich mich gegebenenfalls an die für mich zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde wenden soll. Unter Berufung auf welche „rechtliche Grundlage“ könnte ich bitte erreichen, dass die weiteren Informationen an das BVA weitergeleitet werden? Nun, sowohl auf dem Gelben Schein als auch im ESTA-Auszug sind beide Namensbestandteile „normal“ geschrieben. Insofern sollte immerhin mit der Rustag 1913 Ableitung alles richtig gelaufen sein.

A: Artikel 10 Bearbeitung der Anträge


03.04.2016
Claudia
F: Hallo, habe gegen den Bescheid auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen eingelegt . Erfolgte nicht gem.RuStAG 1913 §§1,3Nr.1,4(1).)Ich erhielt vom Landratsamt die Mitteilung dass Widerspruch nicht abgeholfen werden kann . Ich habe meinen Widerspruch aufrechterhalten. Jetzt wurde meine komplette Akte ,an die Landesdirektion Sachsen zur weiteren Entscheidung weitergeleitet. Habe jetzt Post von der Labdesdirektion Sachsen erhalten , der Vorgang wird bearbeitet, Sie erhalten weitere Nachricht. Wie soll ich mich verhalten . Vielen Dank

A: Weiter beobachten.


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