Besucher letzten 24h:
623
Besucher letzte Woche:
3.296
Besucher letzten Monat:
16.232
Besucher gesamt:
3.690.323
Besucher online:
4


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2818

09.03.2024

1475

13.02.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3365

28.02.2024

14.07.2015
Axel
F: Wie steht es mit Berliner Behörden? Hat es da schon Erfolge gegeben? Ich bin auf jeden Fall in mütterlicher Linie Angehöriger des Bundesstaates Preußen. Ich möchte auch gern meine Rechtsstaatlichkeit erwerben und nicht im Einheitsbrei der EU-Staaten untergehen...

A: Berlin ist ein recht schwieriges Pflaster, genau wie Thüringen und Baden Württemberg. Hier ist eine gute Vorbereitung von Nöten.


14.07.2015
Hermann
F: nach meinen Beschwerdeschreiben wegen Diskriminierung an das Bürgerbüro der Stadt wegen der der unvollständigen Eintragung der Vollauskunft, kam auch die im Video gezeigte Eintragung: Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit>Nachweis durch> Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis Datum>XX.XX.2014 Behörde LK XXX Rechts- und Ordnungsamt Akten.Z>XX.XX.XX-0X/13 vielen Dank an die Mitstreiter Eurer zukunftsweisenden Aufklärungsarbeit

A: WOW Super und man sieht es geht. Leider bauchen die Bediensteten in anderen Bundesländern einen Anstoß mehr. In einer Gemeinde in MV machte der Landrat aus einer Diskriminierung Beschwerde eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber auch er wird es noch lernen. Für dich macht es den Umgang mit deinen Bediensteten in Zukunft um einiges leichter.


14.07.2015
Niko
F: Ich wurde als Aussiedler 1992 in der BRD eingebürgert. Vor einem Monat habe einen Staatsangehörigkeitsausweis richtig (nach § 4 Abs. 1) beantragt und alle Nachweise (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw.) bis 1899 vorgelegt. Alle meine Vorfahren waren deutsche. Mein Staatsangehörigkeitsausweis habe ich erhalten, leider wurde kein EStA Eintrag unter „ Erworben durch: Geburt / Abstammung “ vorgenommen, bei dem Einwohnermeldeamt wurde auch keine Personenstandveränderung vorgenommen. Nach langen hin wurde mir mitgeteilt die Personenstandveränderung nicht nötig sei, da es keine Veränderung gibt, und der EStA Eintrag unter dem Punkt „ Erworben durch:“ kein Pflichteintrag ist. Jetzt habe ich erfahren dass alle meine Unterlagen für den Staatsangehörigkeitsausweis nicht berücksichtigt wurden, sondern man hat den Zeitpunkt meiner Einbürgerung für die Feststellung genommen. Obwohl alle nötige und beweiskräftige Dokumente vorliegen, weigert sich der Sachbearbeiter die Prüfung bis 1899 zu machen. Ich habe heute ein Widerspruch eingereicht. Habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten?

A: Es erschreckt mich immer wieder, mit welcher Willkür in den "Behörden" zu Werke gegangen wird und die Meldungen häufen sich ("Rechtsstaat"). Leider haben wir für diesen Fall noch keine Patentlösung. Eigentlich bleibt hier nur der Klageweg. Der kann aber lang und teuer werden.


14.07.2015
anarcho71
F: Wie komme ich an diesen Schein, wenn meine Ausweisdokumente, die Voraussetzung für die Beantragung zu sein scheinen, abgelaufen sind? Gibt es da einen Weg, oder kommt man um eine Beantragung des grünen Reiseausweises nicht herum in diesem Fall? .

A: Der Perso ist keine Voraussetzung für die Beantragung. Das möchten sie gerne, hat aber keine Gesetzliche Grundlage. Den Grünen Reisepass sollte man erst nach dem Gelben Schein holen. Für die Beantragung reicht ein Melderegisterauszug. Wenn der Sachbearbeiter das anders sehen sollte, bitte den Beitrag von wer317 unter "Häufig gestellte Fragen" lesen.


14.07.2015
Reiner59
F: Ich habe versucht, beim Einwohnermeldeamt eine Vollauskunft zu erhalten. Die freundliche Dame erklärte mir, daßsie mir nur eine Auftenhaltsbestätigung ( 5,-- Euro) erteilen kann. Eine "Vollauskunft" gibt es nicht für den Bürger.

A: Oh handelt da schon wieder jemand auf Dienstanweisung???

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§19 Rechte des Betroffenen
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über
1.   die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2.   die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3.   den Zweck der Speicherung.
Man muss seine Rechte kennen um sie einfordern zu können!


14.07.2015
Hypermaniac
F: Sind zum Antrag tatsächlich Meldebescheinigungen meinerseits und der Eltern sowie eine Kopie des Reisepasses dem Antrag beizufügen, wie von der Behörde angefordert oder sind die beglaubigten Kopien der Geburtsurkunden ausreichend?

A: Nein!!! Nochmal !!! BITTE nicht den Perso oder Reisepass den Unterlagen bei fügen. Dies verleitet die Sacharbeiter eine Prüfung durch Ersitzung durchzuführen. Maximal sollte die eigene Meldebescheinigung und die Geburtsurkunde beigefügt werden. Eigene Meldebescheinigungen und die der Eltern und Großelter, haben in den Unterlagen nichts zu suchen. Hier sollte es reichen seine eigenen Aufenthaltsorte in den Antrag einzutragen und bei den Vorfahren "nicht mehr zu ermitteln" einzutragen. Natürlich reagieren die "Behörden" auf die steigende Zahl der Anträge. Sie probieren alles, um die Beantragung so schwer wie möglich zu machen. Da heißt es aber, standhaft bleiben und nicht ihre Arbeit zu machen.


14.07.2015
Silvia
F: Willenserklärung : meine Notarin sagte mir gestern, sie würde nur meine Unterschrift auf der Urkunde beglaubigen und mir das Schriftstück dann übergeben. Sie wüsste nichts von einer Anwaltsrolle in der sie das veröffentlichen sollte oder eintragen sollte. Allerdings ist sie Notarin und Anwältin für Strafrecht. Wir hatten erst mal hypothetisch darüber gesprochen da ich den Gelben noch nicht habe. Aber es hatte mich verunsichert das sie meinte, sie würde ihn nicht veröffentlichen auch nicht in der Anwaltsrolle.

A: Dann macht sie Ihre Arbeit nicht. Das ist aber auch egal da wir den vorgeschriebenen Weg aus dem BGB gegangen sind. Der Rest ist Ihr Problem.


14.07.2015
friedrich
F: Heidi fragte nach Willenserklärung was mit dieser passieren soll und als Antwort kam die Eintragung in die Anwaltsrolle...hatte ich da etwas missverstanden aus dem Video?Dort hiess es doch das die beurkundete Willenserklärung nur ans Standesamt gebracht werden muss.Die Patverfü wird in die Anwaltsrolle nach Berlin deponiert.Heimatliche Grüsse

A: Im Video ist vom Notar die Rede, dieser trägt dann automatisch die Willenserklärung in die Rolle ein. Also nach dem Notar nur noch Standesamt.


14.07.2015
Heidi
F: Es wird immer kurioser.. ich sende meinem Geburtsstandesamt meine Öffentliche Willenserklärung und erhalte folgendes Schreiben nebst meiner notariell beglaubigten Urkunde zurück: " Sehr geehrte Frau YXZ , im Standesamt werden keine öffentlich rechtlichen Willenserklärungen verwahrt. Hierzu fehlt die gesetzliche Grundlage. Im Personenstandsgesetz gibt es keine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung von öffentlich rechtlichen Willenserklärungen jeglicher Art. Da ich keine örtliche und rechtliche Zuständigkeit habe, sende ich ihnen die Unterlagen zurück.... - alles umsonst gewesen? Oder sollte ich die Urkunde im Standesamt meiner Stadt abgeben? Aber für die würde ja das gleiche gelten...

A: Hierbei geht es um die im BGB vorgeschriebene Form der Veröffentlichung. Dieses haben sie eingehalten und können das belegen. Wenn die sich die Möglichkeit zum Widerspruch nehmen wollen, ist das ihr Problem.


14.07.2015
kretsche
F: Mein Großvater väterlicher Seite ist 1900 in Südmähren - Wostitz, als Deutscher (Wostitz, war damals Österreich-Ungarn) geboren. Ist dann meine Staatsangehörigkeit Österreich? Ich selbst bin in Baden Württemberg geboren. Was muss ich in meinem Fall tun und was brauche ich (Unterlagen von meinem Großvater gibt es keine mehr, außer das ich in einem Archiv das Geburts und Taufbuch gefunden habe) um den gelben Schein zu bekommen?

A: Wenn er als Deutscher geboren, ist sollte da alles in Ordnung sein. Zu dem Geburt und Taufbuch fehlen noch Hinweise auf die Hochzeiten der Vorfahren.


14.07.2015
Hypermaniac
F: Heiratsurkunde, Militärdienst Großvater. Mein Großvater war verheiratet. Ich weiß allerdings nicht das Heiratsdatum. Ist eine Heiratsurkunde zwingend erforderlich oder reichen die Geburtsurkunden aus (da aus der Geburtsurkunde meines Vaters die Ehe hervorgeht, aber nicht das Heiratsdatum)? Mein Großvater hat auch in der Deutschen Armee gedient. Auch hier weiß ich die genauen Zeiten nicht mehr. Gebe ich den Fakt an und lass den Rest offen oder lass ich diesen Punkt ganz außen vor. Vielen Dank!!!

A: Ja die Heiratsurkunde ist zwingend. Wie soll der Sachbearbeiter sonst die Linie der Abstammung nachvollziehen können. Den Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen.


14.07.2015
Marie-Luise
F: Was mache ich wenn ich bei der Antragsabgabe mich per Perso oder Reisepass identifizieren soll? Den Perso habe ich leider noch.Kann das Ausländeramt die Annahme des Antrags mir verweigern wenn ich mich weigere den Perso vorzuzeigen um zu belegen das ich diejenige bin um dessen Begehren es sich im Antrag handelt?

A: Fragen sie die Herrschaften doch einfach mal nach der Gesetzesgrundlage. Irgendwo sollte das ja stehen oder??? Ich würde mich dort diskriminiert fühlen und das mal mit dem Vorgesetzten besprechen.


14.07.2015
claus
F: ich kapiere nicht ganz, warum ein beamter diesen gelben schein nicht haben darf/haben soll?!

A: Eigentlich ist der Gelbe Voraussetzung für einen "Beamten". Der Arbeitgeber "Staat" reagiert aber mittlerweile sehr komisch drauf.


14.07.2015
Silvia
F: Beim Antrag stellen:ich habe einen Perso. Aus dem Video ist leider nicht hervorgegangen ob ich die Kopie des Personalausweises mit einreichen muss.Wenn ich es nicht tue, wird der Antrag dann nicht angenommen? Bitte um Antwort !

A: Der PA birgt das Risiko einer Prüfung nach Ersitzung. Deswegen ist es besser den PA nicht mit einzureichen. Es gibt auch kein Gesetz dass das fordert, aber die Behörden bestehen mittlerweile darauf. Hier heißt es standhaft bleiben und die Gesetzesgrundlage abfordern.


14.07.2015
Silvia
F: Ist es erforderlich bei Antragstellung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit Kopie des Personalausweises beilzuegen oder eher nachteilig?

A: Nein kein Personalausweis auch wenn sie ihn haben wollen. Mittlerweile versuchen sie es mit allen mitteln. Wenn man sich ausweisen muss, dann mit dem Führerschein.


14.07.2015
Matthias
F: Den Vortrag "Staatenlos in Deutschland,wie die BRD versucht uns Staatenlos zu machen" habe ich aufgsogen, wie ein trockener Schwamm das Wasser. Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist man als Inhaber des Gelben Scheins im Deutschen Recht. Wer schützt und vertritt denn Deutsches Recht? Die hiesigen Gerichte? Die Originären Bundesstaaten? Meine Frage zielt auf die Unwilligkeit der BRD Behörden, welche ich bereits beim Versuch der Umsetzung der Urkunde 146 zu spüren bekam. Eisekalt abgelehnt. Und den Gelben selbst betreffend- besteht hier eine Mitführpflicht, etwa im Umgang mit den BRD Behörden? Da kommt eine echte Umstellung auf einen zu, oder:-) Dankeschön auf jeden Fall für das geduldige Beantworten all der vielen Fragen hier!

A: Ja damit haben sie vollkommen Recht. Es liegt an uns, unsere rechte umzusetzen bzw. einzufordern und den Behördenmitarbeitern klar zu machen dass sie sich strafbar machen. Denn Gelben zu haben ist eine Sache, ihn zu leben eine ganz andere. Eine Mitführpflicht besteht natürlich nicht, trotzdem habe ich immer eine Kopie dabei.


14.07.2015
Heidi
F: Frage zum Beitrag von Hermann -Vollauskunft- mir ist es ebenso wie Hermann ergangen (vlt. gleiche Meldestelle ? :-) ) und ich wollte mal fragen, ob Hermann etwas dagegen hätte, wenn ich mit ihm in Kontakt treten könnte, bezgl. des Schreibens wegen Diskriminierung. Könnte man die Mailadressen intern mal austauschen ?

A: Ihr könnt das Kontaktformular nutzen um mir eure ePost Adresse zu schicken, dann stelle ich den Kontakt her.


14.07.2015
RicoH
F: Wohin schicke ich meine ausgefüllten Antrag/Unterlagen, wenn die örtliche Ausländerbehörde sich weigert sie anzunehmen

A: An den Landrat/in oder in Kreisfreien Städten an den Bürgermeister/in.


14.07.2015
Kathrin
F: Habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis am Freitag, 16.05.2014 erhalten. Ist die Schreibweise des Namens Kathrin MUSTERFRAU richtig???? (Ich muß nämlich morgen zur Behörde hin, weil mein Geburtsdatum falsch ist) ...... da fällt mir nix mehr ein :-)

A: Nein die Schreibweise ist falsch. Richtig muss es heißen Kathrin Musterfrau.


14.07.2015
Hermann
F: bei der Vollauskunft die ich gestern im Bürgerbüro erhielt, ist kein Eintrag des gelben Scheins zu sehen. Auf die Frage warum nichts vermerkt ist oder ob die Meldung von der Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bei der Stadt nicht eingegangen ist bekam ich die Antwort, dass die Meldung einging, sich aber nichts geändert hat das man einzutragen hätte. Ich war, bin und bleibe deutsch. Und ansonsten diskutiert sie nicht mit mir. Was könnt Ihr mir als Vorgehensweise gegen diese Auskunft vorschlagen?

A: Eine Beschwerde wegen Diskriminierung.


14.07.2015
Preuße
F: Statt der im Video gezeigten Vollauskunft, habe ich ein Meldestammblatt erhalten. Wo ist der Unterschied?

A: Im Inhalt! Dem Meldestammblatt ist der Eintag des Gelben nicht zu entnehmen.


14.07.2015
Ralph
F: Hallo Alexander, ich habe heute den vorläufigen Reisepass erhalten, aber nur, weil ich den zur Abholung des GS benötige und nur ,wenn ich gleichzeitug einen normalen Reisepass mitbeantragen muss. Wie komme ich aus der Nummer raus? Gibt es Leute die das geschaft haben? Vielen Dankfür deine Mühe, Ralph

A: Meine erste Frage wäre, wo im Gesetz seht das mit dem roten Reisepass??? Wenn der rote Reisepass noch nicht abgeholt ist, den einfach nicht annehmen, da falsch angaben drin sind. Wenn schon abgeholt dann zurück wegen falschen angaben im Pass. Wir sollten langsam aufhören als Bittsteller in die Behörden zu laufen. Die Arbeiten doch für uns oder sehe ich das falsch. Wenn sie ihre Dienstanweisungen nicht hinterfragen, dann sollten wir das tun. Also wo steht das im Gesetz, das ich zum grünen auch den roten beantragen muss???


14.07.2015
Chris
F: Mir wurde vor 2 Monaten der als Sitzende StAGA ausgestellt.Bis heute kein erfolgter ESTA Eintrag.Begründung:technischer Fehler.Mein neu gestellter Antrag mit Berücksichtigung meiner Abstammung bis vor 1914 ist der Behörde egal.Die stellen nur auf deren bereits vorliegenden Unterlagen erneut aus.Wie kann ich im Nach hinein den ESTA Eintrag und erneute Prüfung bis vor 1914 erwirken?

A: Überprüfungsantrag stellen und mit Diskreminierungsbeschwerde drohen.


14.07.2015
Claudia
F: gab meinen Antrag auf den gelben sShein beim hiesigen Ausländeramtamt ab, im Beisein einer Zeugin. Sie wollten meinen ausgefüllten Antrag des BVA NICHT annehmen, weil sie selbst Antragsformulare , wie es hies " zur Ausstellung eines Antrages auf deutsche Staatsangehörigkeit" hätten, und meinen BVA - Antrag NICHT eweiterleiten wollten. Dauer insgesamt 1 geschlagene Stunde - schlußendlich nahmen sie meinen BVA - Antrag doch an. Ich bestand darauf, meinen Antrag an das BVA in Köln weiterzuleiten und verwies auf den Dienstweg. Wer stellt nun den gelben Schein aus - und wer ist tatsächlich zuständig ? Prüft die hiesige Behörde oder das BVA in Köln ? Danke - Gab den Antrag am 2.4.2014 ab und hörte bis heute nichts mehr, von keiner Seite.

A: Der gelbe Schein wird vom Landrat und in Kreisfreien Städten vom Bürgermeister ausgestellt. Die Prüfung kann sich schon mal bis zu 3 Monaten hin ziehen. Geprüft wird in den Ausländer"behörden" vor Ort.


14.07.2015
Schlesier
F: Ich habe gehört, dass der gelbe schein/Heimatschein bald nicht mehr beantragt werden kann. Stimmt das?

A: Da wir die Geschicke des Systems nicht lenken, sind wir diesbezüglich nicht auskunftsfähig.


Ergebnisseite 59 von 59
<<  <  54  55  56  57  58  59  

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour