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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Stefan
F: Habe heute meinen EStA Registereintrag erhalten. Leider steht dort erworben durch "Ersitzung" §3 Abs.2 StAG. Habe leider den Fehler gemacht und nur bis zu meinem Großvater abgeleitet. Daher nur bis 1920. Besteht die Möglichkeit den Eintrag noch nachträglich ändern zu lassen unter vorlage der fehlenden Geburtsurkunde?

A: Durch Ersitzung ist auch dort schon verkehrt. Ersitzung heißt, dass Sie 12 Jahre als Deutscher behandelt worden sind. Organisieren Sie die Fehlenden Urkunden geben diese zur Akte und drängen Sie auf Änderung des Eintrags. Die Namensschreibweise auf dem Gelben dürfte dann ja auch verkehrt sein.


14.07.2015
Frage
F: Da die Gemeinde ungern, bzw. nur nach bestätigter dringlichkeit (z.b. Reisenachweiss) einen grünen Reisepass ausstellen will, bezieht sich meine Frage darauf, ob es eine Gesetzliche Grundlage gibt, die bestätigt, dass sie mir auf verlangen des "grünen" Passes ihn auch ohne Angaben von Gründen ausstellen müssen? --Danke vorab--

A: Ja der Rechtskreis des Gelben und das Augmentieren können.


14.07.2015
Thomas Frey
F: Hallo, meine Frau und ich haben jetzt den Antrag mit allen erforderlichen Urkunden vor 2 Wochen per Einschreiben eingereicht. Heute kam für uns beide Post ( siehe Anlage ). Wir sollen für die Feststellung eine berechtigtes Interesse nach§ 30 StAG angeben. Können Sie mir da eine Hilfestellung geben ? Das wäre sehr nett und verbleibe

A: unter Hintergrund

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis


14.07.2015
Nino
F: Hallo in die Runde. Meine Mutter war deutsche, mein Vater aber nicht. Ich bin ehelich geboren. Trotzdem habe ich den gelben Schein beantragt und auch bekommen. Dazu bin ich über meine Mutter gegangen. Die Behörde weigert sich beharrlich, meinen Esta Auszug auszufüllen.

A: Ja die Willkür greift immer mehr um sich. Sie können diese Bediensteten nur schriftlich auffordern den §33 des StAG einzuhalten. Sammeln Sie Beweise für Gesetztes verstoße der Bediensteten.


14.07.2015
Sesam
F: Die Behörde weigert sich vehement meinen Antrag zu bearbeiten, mit der Begründung das es ein verwaltungsverfahrensrechtliches berechtigtes Feststellungsinteresse vorliegen muss. Feststellungsinteresser liegt vor wenn nach §43Abs.1 VwGO wenn der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft strittig und somit klärungsbedürftig wäre ( BVerwG 1B 57/04 v. 2.12.2004, Marx in Gemeinschaftskommentar StAR Luchterhand). Wird in einem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kein berechtigtes Feststellungsinteresse nachgewiesen, wird das Antragsverfahren durch die Behörde nicht betrieben und kein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Nun meine Frage wie gehe ich weiter vor? s

A: Lesen Sie den Beitrag unter Erprobtes Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung. Wenn Sie diese Aussage Schriftlich haben, reichen Sie den Antrag bei der mit der Begründung bei der BVA ein.


14.07.2015
Micha
F: Habe mich gegen ein Knöllchen gewehrt, das Gericht hat alles ignoriert und ein Versäumnisurteil zu meinen Lasten gesprochen. Jetzt fiel mir auf: Neben meiner Namensbezeichnung hat das Gericht "Staatsangehörigkeit deutsch" in das Urteil geschrieben. So etwas habe ich noch nie so gelesen in einem Urteil. Ist das normal, dass die BRD-Treuhandverwaltung macht? Warum nehmen die sich das heraus, obwohl die in Staatsangehörigkeitsdingen nicht zuständig sind?

A: Sie haben ein Urteil bekommen, wir bekommen immer nur Ausfertigungen? Aber Sie haben doch nichts anderes erwartet? Die machen mittlerweile was sie wollen. Weisen Sie die Ausfertigung einfach wieder zurück. Am besten mit dem Satz "Ich werte die Ausfertigung als Freispruch".


14.07.2015
Tina
F: Ich möchte den Gelben Schein beantragen, Nun erhalte ich Warnungen, ich würde meinen Job riskieren. Ich arbeite in einer Gemeindeverwaltung in Bayern und trage überwiegend zum Familieneinkommen bei, inclusive der Pflege eines Familienmitgliedes. Ich würde also nicht nur meine Existenz gefährden. Besteht tatsächlich ein Risiko, sei es aufgrund geltenden Recht oder aufgrund von Willkür, wobei ich Ärger nicht scheue, aber wissen möchte, worauf ich mich einlasse. Herzlichen Dank für die Beatnwortung

A: Ja, das ist richtig, das Risiko besteht. Sie sollten sich die nötigen Urkunden organisieren und gut aufbewahren.


14.07.2015
robert
F: kurze frage in Flensburg verweigert die ausländerbehörde komplett die mitwirkung und verweisen mich nach köln ? ist das normal ?

A: Wenn Sie da etwas schriftlich vorliegen habe, dann schicken Sie dies nach Köln zum BVA mit der Bitte, man möge doch das örtliche Fachpersonal einmal über die tatsächlichen Verhältnisse und Zuständigkeiten aufklären. Eine Kopie davon senden Sie den Leutchen in Flensburg und setzen eine Frist von 4 Wochen. Lesen Sie bitte auch den ersten Artikel rund um das Thema unter der Rubrik ERPROBTES.


14.07.2015
MenschMarco
F: Hallo, unser Antrag ist fertig bearbietet; nun sollen wir das Geld überweisen aber auch noch eine ergänzende Erklärung abgeben. In dieser heisst es: "Alle Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich versichere, dass weder ich noch eine der Personen, von denen ich die Staatsangehörigkeit ableite, die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlagen, darauf verzichtet oder durch freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren haben." Ist dies ein Problem? Kann die Erklärung so abgegeben werden?

A: Nein, denn es geht nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit, denen zwar schon, aber uns eben nicht - und das aus gutem Grunde. Zahlen Sie am besten die Gebühren und teilen Sie dem Sachbearbeiter schriftlich mit, daß den Anträgen für Ihre Personen nichts hinzuzufügen ist.


14.07.2015
BB
F: Ich hatte meinem zuständigen Sachbearbeiter Frist bis heute gesetzt, seit Antragstellung sind jetzt über 6 Monate vergangen, letzte Reaktin des Zuständigen erfolgte Anfang Dezember 2014.

A: Versuchen Sie es ert einmal mit einem Anruf und erkundigen Sie sich nach dem Bearbeitungsstand. In 2 Wochen hat das Ding fertig zu sein, ansonsten reichen Sie Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde ein.


14.07.2015
TomMZ
F: Herr Frank Pfeifer von der Stadt Mainz weigert sich beharrlich, mir einen Vollauszug zu schicken. Er will mir Einsichrt gewähren. Der Datenschutzbeauftragte hat auch nicht geholfen. Ich kann doch einen schriftlichen Auszug verlangen?!

A: Es besteht Auskunftspflicht gemäß des Meldegesetzes Ihres Bundeslandes. Wenn man sie partout nicht ausstellen will, dann nehmen Sie auf jeden Fall Einsicht und wenn der wichtige Eintrag (Staatsangehörigkeitsausweis) nicht vorhanden ist, dann fordern Sie Nachbesserung.


14.07.2015
Michi
F: Hallo, war heute auf der Staatsangehörigkeitsbehörde und wollte meinen gelben Schein abholen. Beim Geburtsort stand Musterstadt / Bundesrepublik Deutschland. Ich habe das als Falschangabe angezeigt und zur Nachbesserung aufgefordert. Der Mitarbeiter sagte, er schaue mal wie er das EDV technisch hinbekommen kann. Ich erwiderte darauf, dass er es bestimmt schaffen wird und er stimmte mir zu. Im gleichen Atemzug schlug er mir noch vor ob ich auch möchte, dass bei der aktuellen Anschrift (komplett, Straße, PLZ, Ort) die Postleitzahl ebenfalls entfernt werden soll. Ich stimmte dem zu. Frage, war das eine Falle oder ist es egal? Vielen Dank.

A: Dieser Bedienstete scheint zu wissen was er tut, schade nur, daß er es trotzdem erstmal versucht. Aber wie auch immer, bitte halten Sie uns auf dem laufenden...


14.07.2015
Dominik C.
F: Wir sind jetzt wieder in die Gemeinde und haben dort die Behörden aufgefordert den Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" einzutragen. Sie sagten, sie haben bereits ins Melderegister eingetragen "[...] besitzt einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis". Wir bestanden aber auf den besagten Eintrag und sie sagten, sie werden dazu einen Brief ans Bundesinnenministerium schicken, bevor sie das machen können. So ging es aus. Sind die beiden oben geschilderten Sätze juristisch gleichwertig?

A: Ist doch alles gut! Die genaue Formulierung kann ggf. unterschiedlich sein, worauf es ankommt ist, daß der vorhandene Staatsangehörigkeitsausweis dort auftaucht. Schade, daß Sie das vorher nicht erwähnt hatten. Wir sind davon ausgegangen, daß der komplette Eintrag fehlt.


14.07.2015
Kim
F: Wenn im EStA §4 Abs.1 (Ru)StaG eingetragen wurde, hieße das, "durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, ...." . Mein Vater ist "BRdeutsch" (er hat seine Staatsangehörigkeit nie nachgewiesen), dann würde ich ja die meines Vaters bekommen, die ich sowieso schon (seit 1. August 1999) habe. Oder sehe ich da was falsch?

A: Wenn Sie von Ihrem Vater ableiten schon. Aber Sie leiten ja von einem Vorfahren mit einer Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ab. Man sieht daran auch, daß Ihr Vater seine Staatsangehörigkeit nicht verloren hat. Es fehlt lediglich der Nachweis bei den "Behörden".


14.07.2015
Dominik C.
F: Ich habe diesbezüglich nachgeforscht und bin durch das StAG-Gesetz und das Meldegesetz von Rheinland-Pfalz durch, habe aber außer Paragraphen zur "Richtigkeit und Vollständigkeit der Melderegister" bzw. das Gesetz, das die Staatsangehörigkeitbehörde verpflichtet Personenstandsveränderungen weiterzureichen. Ich habe aber kein Gesetz gefunden, welches besagt, dass mit der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit die Eintragung "DEUTSCH" ohne den Zusatz "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" das Melderegister vollständig ist. Was ich tun kann ist, die Behörde auffordern mir schriftlich eine justiziable Erklärung zu geben, warum mein Melderegister vollständig ist.

A: Nein, Sie sollten keine Erklärung fordern, sondern auf die Eintragung bestehen.


14.07.2015
Dominik C.
F: Hallo nochmal. Wir haben bei der Staatsangehörigkeitbehörde nachgefragt, warum der Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" in unserem Melderegister nicht vorhanden ist. die Frau sagte, sie hätte die Personenstandsveränderung weitergegeben und der Rest ist Sache der Stadt. Sie sagte jedoch, dass nach ihrer Kenntnis so ein Satz nicht geschrieben werden muss. Ich solle der Stadt doch das Gesetz dafür vorlegen, dass die das so eintragen. Gibt es so ein Gesetz und wenn ja, wie lautet es?

A: Das Meldegesetz Ihres Bundeslandes.


14.07.2015
Tom
F: Ich hatte die - von Herrn Frank Pfeifer (Stadt Mainz) durch Schweigen verweigerte - Vollauskunft beim Datenschutzbeauftragten angemahnt. Dieser schreibt mir nun, ich möchte einen Termin zur Einsichtnahme im Bürgeramt vereinbaren. Die Stadt Mainz verschickt Erweiterte Melderegisterauskünfte statt Vollauszüge und "gewährt" ansonsten nur Einsicht.

A: Dafür gibt es das Meldegesetz Ihres Bundeslandes, einfach mal reinschauen.


14.07.2015
Max
F: Warum wehren sich die Beamten der Ausländerbehörde so heftig und argumentieren, dass man vom legitimen BRD-Staat den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt bekommt. Wo sonst, wenn nicht vom Staat ?

A: Weil sie Handlungsempfehlungen und Dienstanweisungen haben. Die Unwissenheit der Sachbearbeiter vor Ort wird seitens der sog. "Politik" von oben nach unten ausgenutzt und sogar auch gezielt gefördert. Der kleine Sachbearbeiter sitzt zwischen den Stühlen und wird dadurch aufgerieben. Es wäre schön, wenn diejenigen das endlich begreifen würden. Diese Aufklärungsarbeit ist ein Teil unser aller Arbeit.


14.07.2015
Abholung
F: Ist bei der Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises bei der Ausweisung mit dem roten Reisepass gleiches zu beachten wie bei der Ausweisung mit dem Personalausweis? (keine Kopie zulassen, sagen, dass vorzeigen nur gegen Zwang erfolgt, usw.)

A: Ja


14.07.2015
wolli
F: Ich habe meinen Antrag beim Llandrat eingereicht und ein Schreiben bekommen in dem ich noch folgende Sachen nachreichen soll.1. meine Heiratsurkunde Kopie Reisepass und wo mein Vater die Ehe geschlossen hat.Wozu meine Heiratsurkunde und warum eine Kopie meines Reisepasses ,den kann ich vorlegen bei der Abholung oder?

A: Sie versuchen es immer wieder. Aber das Kopieren der Dokumente ist verboten.


14.07.2015
Kim
F: heute Termin in Berlin, wollte eine Aufenthaltsbescheinigung besorgen. "Gibt es hier nicht, nur früher mal für Ausländer" habe eine Meldebescheinigung bekommen mit Fam.Stand, StaAng "deutsch" und Wohnung. Frage: Ist diese der Aufenthaltsbescheinigung gleichzustzen?

A: Nein! Gibt es hier nicht, ist die einfachste Ausrede die Aufenthaltsbescheinigung nicht auszustellen (Dienstanweisung???).


14.07.2015
Andreas1
F: War heute mal wieder bei meiner Lieblingsbehörde um mich über den Stand der Bearbeitung meines Antrages zu Informieren.Natürlich mit Zeugen weil ohne geht es heut zu Tage leider gar nicht mehr.Da ich im November 2014 die letzten erforderlichen Dokumente nach gereicht habe ist es nun insgesamt 12 Wochen her.Bei längeren Bohren gab der Fachangestellte zu,das er meinen Antrag noch nicht bearbeitet hat,da er alleine ist und er so viele Anträge zu bearbeiten hat.Auf meinen Hinweis hin das es in anderen Bundesländer schneller geht und wir vor den Gesetz alle gleich sind gab er zur Antwort:“Dann haben die anderen Bundesländer mehr Personal und bei mir könnte es insgesamt bis zu einen halben Jahr dauern.“Meine Frage ist,kann man da Einfluss drauf nehmen das die Bearbeitung schneller geht.Vielleicht hat jemand bei der Rotenburger Ausländerbehörde auch schon diese Erfahrung gemacht und kann mir ein Tipp geben.

A: Ganz einfach, wenn Sie souverän sein / werden wollen, dann treten Sie auch so auf. Setzen Sie Fristen! Bis zum XX.XX.XXXX (2 Wochen) erwarte ich die Zusendung des Staatsangehörigkeitsausweises bzw. eine entsprechende Abholbenachrichtigung, oder die Erteilung einer kostenpflichtigen Ablehnung. Das kann man schaffen, oder? ;-)


14.07.2015
Rolf D.
F: Ich habe jetzt zum 2. mal meine Anträge zum nachbessern zurück bekommen.Jetzt will das "Amt" die Vorfahren meiner Großmutter wissen und das Beste,auch noch die Militärzeiten.(Großmutter geb.1908,mein Vater unehelich geb.1929)Und natürlich den Perso als Kopie.Schicke ich nicht.Auf mein letztes Schreiben wegen der fehlenden Rechtsgrundlagen usw. sind die garnicht eingegangen.Wird es nicht langsam Zeit,eine Fach -und Diskriminierungsbeschwerde denen zu schicken?

A: Ja ich denke Sie haben damit schon viel zu lange gewartet. Wenn Sie den Antrag nicht bearbeiten wollen, sollen Sie doch eine kostenpflichtige Ablehnung schicken.


14.07.2015
Dominik C.
F: Hallo. Beim Besuch bei der Meldebehörde, wo sich die "Beamten" erst nicht erinnern konnten was eine Vollauskunft ist und ihnen das entsprechende Gesetz vorgelegt wurde, kam schließlich die Einwilligung die die registrierten Daten einzusehen. Das Problem war, dass erstens die Behörden sagten, dass man diese Informationen nicht schriftlich bekommt und zweitens war dort kein einziges Wort von Staatsangehörigkeit zu sehen. Es soll offenbar keine anderen Daten einzusehen sein. Ist der Eintrag "Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit" nicht im Melderegister vermerkt? Oder gibt es verschiedene Register?

A: Wahrscheinlich hat Ihre ausstellende Behörde das nicht ans Melderegister gemeldet. Darüber hinaus bekommen Sie die Auskunft sehr wohl ausgestellt. Schauen Sie doch einmal selbst in das Meldegesetz Ihres Bundeslandes und "hauen Sie es den Herrschaften um die Ohren".


14.07.2015
Thomas
F: Ich komme gerade von der Ausländerbehörde. Der "Beamte" strich mit rot in meinem Dokument herum und weigerte sich den Antrag unverändert anzunehmen. Wie ist die weitere Vorgehensweise? Welcher Anwalt kennt sich mit dem Verfahren aus und stellt Fachaufsichtsbeschwerde und klagt meinen Verdienstausfall (Selbständiger) bei der Behörde ein. Ich habe weder Zeit noch Lust ständig Papiere auszufüllen. Ich möchte das alles über einen spezialisierten Anwalt machen lassen. Bin für Tipps dankbar. Beste Grüße

A: Die Herrschenden werden aufhören zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen. Prüfen Sie Ihr Verhalten gegenüber dem Bediensteten. Stellen Sie sich die Frage warum Sie es zulassen, daß er in IHREM Antrag rum malt. Ein Anwalt wird Ihnen nicht helfen souverän zu werden und aufzutreten.

Eine Handlungsempfehlung für diesen Fall finden Sie unter "ERPROBTES" auf unserer Seite.


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