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Fragen und Antworten

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14.07.2015
ghtransporte
F: wenn ich den Wiederuf gemacht habe,und der Beamte nichts von sich hören lässt,wo muss ich Ihn verklagen.

A: Die haben das Recht zu schweigen. Mit dem Wiederspruch sind Ihre Aufgaben im Bereich "Gelber Schein" erledigt. Mehr ist da momentan nicht zu erreichen.


14.07.2015
Gerlinde
F: Bei Zurückweisung des Stag., wegen großschreibung des Familiennamens, wird der Beamte sagen… O.K. bleibt er eben hier, bezahlt ist er ja schon und grinst sich einen. Kann mir nicht vorstellen, daß er an seinen PC geht und einen neuen Ausdruck macht, mit richtiger Schreibung…

A: Deshalb raten wir dazu, einen Zeugen mitzunehmen, ggf. ein Protokoll zu führen, sowie im Zweifelsfall die Polizei zu rufen und Anzeige wegen Personenstandsfälschung zu erstatten. Oder - er soll Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen.


14.07.2015
Gerlinde
F: Gibt es eine Empfehlung, wenn man feststellt, daß bei Abholung des Stag. Der Nachname groß geschrieben ist (Sofern man nie eine Ausweis Kopie zugelassen hat)… Gleich ansprechen, oder Stag. Einstecken und schriftlich agieren?

A: Direkt zurückweisen und auf Korrektur bestehen! Weitere Vorgehensweisen hinsichtlich der Abholung finden Sie hier:

HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG UND ABHOLUNG DES STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEISES


14.07.2015
Rico Handta
F: Betr.: Großschreibung des Nachnamens. Alle gelben Scheine in meiner Region werden jetzt immer mit groß geschriebenen Nachnamen ausgeliefert. inzwischen ist es egal ob mit Pass oder Ausweis eingereicht. In Anbetracht dessen, dass beim jetzigen Schung auf einmal ausgelieferter Staatsangehörigkeitsausweise und der unüblich langen Wartezeit davor, haben sich die "Handlungsempfehlungen" wohl wieder etwas verschärft

A: Vielen Dank für die Info... so sieht es leider wohl aus! Gerade weil es sich hierbei um ein regionales Phänomen zu handeln scheint und ja wohl einige Leute betroffen sind, wird es vielleicht insbesondere in diesem Fall endlich mal Zeit diesen Ansatz hier in die Tat umzusetzen:

TREFFPUNKT "GELBER SCHEIN"


14.07.2015
Siegfried *
F: Beglaubigungstext vom Standesamt X auf der Rückseite einer Eheschließungsurkunde von 1938 aus dem Standesamtregister: "Die Übereinstimmung des Bildabzuges mit dem Eintrag im Personenstandsbuch (/-Register) des Standesamtes X wird hiermit beglaubigt. Der Eintrag enthält (keine/) eine Folgebeurkundung/en. Die Ablichtung erfolgt mit Hinweisteil. (Angaben aus dem Hinweisteil des Eintrags nehmen nicht an der Beweiskraft der beglaubigten Abschrift teil - § 54 Abs. 1 PStG!)." Nach Auskunft des Standesamtes meint/bedeutet der Begriff Folgebeurkundung Zusatzeinträge auf der ersten Seite der Urkunde (zB "Verstorben"). Der Begriff Hinweisteil bedeutet nach Auskunft des Standesamtes (im Falle der Eheschließungsurkunde) Zweiter Teil. Dieser 2te Teil beinhaltet 1. Eltern der Ehegaten, 2. Angaben über die Ehegaten, 3. Gemeinsame Kinder. Dieser zweite Teil entspricht laut Auskunft des Standesamtes dem Hinweisteil. Dieser Hinweisteil nimmt angeblich nicht an der Beweiskraft der beglaubigten Abschrift teil (§ 54 Abs. 1 PStG). Gilt das nur für das Inland BRiD oder zählt der zweite Teil doch im Antragsverfahren (Gelberschein) bei der Ausländerbehörde (Ausland)? Das ist doch widersprüchlich. Ist das Rechtens? Vielen Dank für Eure Antworten.

A: Alles ist gut... In die Diskussion was hier rechtens ist und was nicht, steigen wir am besten erst gar nicht ein. Wäre hier alles rechtens, dann wären wir schließlich gar nicht hier und bräuchten auch nicht tun was wir tun.


14.07.2015
Basti
F: Hallo euch Allen... Vollauskunft: Sehe ich das falsch, wenn ich mir das "MRRG" zu Rate ziehe und eigentlich dieses Angebot der Gemeinde von 10Euro für die Vollauskunft gar nicht bezahlen muss?

A: Das sehen Sie richtig!


14.07.2015
AG
F: Auch das besitze ich nicht!!

A: Respekt, ernsthaft! Der Punkt ist folgender: Von dem "neuen Zifferncode" haben wir auch schon gehört, aber gesehen haben wir auch noch keine solche VA. Um auf Nummer sicher zu gehen, müssten wir halt sehen wie GENAU da alles vermerkt ist. Grundsätzlich muß aber irgendwie die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises dort bestätigt sein, wie auch immer.


14.07.2015
AG
F: Da ich keinen Scanner besitze, kann ich den Zettel (Vollauskunft/Melderegister) leider sn REGISTER senden. Gebt es auch eine Postanschrift?

A: Nein, leider nicht. Wie wäre es mit einem Foto per Handy oder so?


14.07.2015
AG
F: Als Vollauskunft erhielt ich eine erweitere Meldebescheinigung plus Kopie aus dem Melderegister, in der aber nicht die "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" steht. Als Nachweis ist angegeben: 1-Staatsangehörigkeitsausweis oder sonst... (mit Stadtsiegel) Da bricht es ab. Ist das rechtens bzw. gültig? Muß ich hier Widerspruch einlegen?

A: Bitte schicken Sie uns den Zettel zur Prüfung mal an unser REGISTER


14.07.2015
claus
F: Hallo, nach Rückmeldung der Einbürgerungsbehörde war ich auf der Meldebehörde und hab versucht eine Vollauskunft zu bekommen. Erstens haben die keine Ahnung um was es geht. Zweitens dürfen sie anscheinend alle Daten nur an Behörden weitergeben. Ferner haben Sie keine Druckmöglichkeit. Außerdem werden die Daten per Brief übermittelt. Die Sachbearbeiterin hat mir ein Schreiben gezeigt das steht drauf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit + Urkundenverzeichnis. Ich hab Sie mit den Gesetzen konfrontiert, aber da war dann nichts mehr los. Ich werde Ihr also die Daten und Gesetze zusammenstellen. Immerhin war sie interessiert und einigermaßen kooperationsbereit. So, jetzt zu den Fragen. Könnt Ihr eine neutralisierte Vollauskunft posten und besteht ein Unterschied zwischen Feststellung und Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit? Vielen Dank.....ach ja....das war ein Beispiel wie es auf dem Land läuft :-)

A: Sie sind doch genau auf dem richtigen Weg, was zählt ist die Aufklärung! Im Meldegesetz Ihres "Bundeslandes" steht eindeutig drin, welche Daten die Behörde speichert und daß diese zur Auskunft darüber verpflichtet ist. Eine Auskunft über SÄMTLICHE Daten ist dann eine Vollauskunft. Die Staatsangehörigkeit wird durch die Abstammungsnachweise festgestellt, glaubhaft gemacht (in diesem Sinne) wird eher, daß sie nicht verloren gegangen ist. Außerdem... zwischen der "deutschen Staatsangehörigkeit" und der Staatsangehörigkeit im Bundesstaat besteht ein Unterschied!


14.07.2015
Lars
F: Darf auch ich der Behörde die kostenpflichtige Ablehnung anbieten? Die Behörde will eine Erklärung, die ich nicht unterzeichnen will.

A: Ja, Sie dürfen und sollen ihnen diese Tür öffnen.


14.07.2015
Micha
F: Danke, dass es Euch gibt. Ohne diese zeitnahe Hilfe, wäre es für viele sicher schwer zur Souveränität hindurchzugelangen. Meine Frage: Heute wollte ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis abholen. Man legte mir folgende Erklärung vor: Hiermit bestätige ich, ......., geb......, wahrheitsgemäß, dass ich zu keinem Zeitpunkt eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlagen habe. Hiermit versichere ich die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass unvollständige und unrichtige Angaben im Falle einer arglistigen Täuschung zur Rücknahme des Staatsangehörigkeitsausweises führen können. Die Stadt meinte, sie würden in der Regel keine Staatsangehörigkeitsausweise aushändigen, dies macht normalerweise die Ausländerbehörde des Landkreises selbst (Hmm warum dann meinen schon?). Nachdem ich mit dieser am Telefon gesprochen habe, meinte diese, die Erklärung wäre nach StAG § 30 in Verb. mit Verwaltungsvorschriften notwendig. Ohne die Erklärung kein Ausweis. Frage: Wie kann ich die Erklärung unterschreiben? Unter Zwang?? Kleine Anmerkung: i.A. heißt nicht im Auftrag sondern in Artvollmacht (bin selbst Kaufmann). Danke!

A: Wie in solchen Fällen vorzugehen ist haben wir inzwischen in einem entsprechenden Artikel unter der Rubrik AKTUELLES veröffentlicht.


14.07.2015
Micha
F: Wie kann ich mich, wenn es nicht anders geht bei der Abholung des gelben Scheins ausweisen? Das Schreiben vom Landratsamt möchte ich nicht, da darauf das Aktenzeichen steht. Führerschein würde ich ungern verwenden. Mit einer beglaubigten Geburtsurkunde?

A: Versuchen können Sie alles was Sie wollen. Manchmal kommen Sie allerdings nicht um den Reisepaß oder Personalausweis herum. Dies ist auch nicht schlimm, nur aus der Hand geben dürfen Sie ihn nicht und somit auch keine Kopie zulassen.


14.07.2015
Micha
F: Ist es eigentlich übliche Praxis, dass man zur Abholung des gelben Scheines einen persönlichen Termin vereinbaren soll? Oder zielt dies darauf ab, dass man einen nicht-öffentlichen Rahmen in doch eigentlich öffentlichen Geschäftszeiten schaffen will, um dort einigen Einfluss nehmen zu können bzw. damit die Gemeinde mir Ihre Meinung unverblümt mitteilen kann?

A: Man will einfach vorbereitet sein und ggf. einen Zeugen aus den eigenen Reihen dabei haben. Tauchen Sie einfach wie beschrieben ihrerseits mit einem Zeugen dort auf.


14.07.2015
Nebukadnezzar
F: bezügl. Vollauskunft: Danke für die Antwort. Also: EStA ist bei allen Eintragungen i. O.. wurde 7 Tage später eingetragen. Für das Melderegister musste ich spitze Schuhe anziehen. 4 Wochen später war es noch nicht eingetragen. Weitere 4 Wochen später habe ich die Vollauskunft bekommen. Nur: Die scheinen in Hessen ein neues Format zu haben. Eine zweireihige Tabelle. Eine Seite "Feldkurzbezeichnung", die andere Seite "Feldinhalt". Interessanterweise arbeiten die mit einem Nachweisschlüssel. Dort steht "1. Nachweisschlüssel 1 n. DS-Meld deutsche STAG Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis". Ich kann gerne eine Kopie der betreffenden Seite per Email senden. Vielen Dank einstweilen

A: Das wäre nett. Am besten, Sie senden den Auszug direkt an unser REGISTER. Wenn Sie den Staatsangehörigkeitsausweis mit einreichen, dann werden Sie darüber hinaus in unsere Datenbank aufgenommen und sind somit automatisch Teil des sich bereits im Aufbau befindlichen und zur baldigen Freischaltung vorgesehenen Netzwerks von Bundesstaatsangehörigen.


14.07.2015
Nebukadnezzar
F: Hallo zusammen, wer weiß, ob in der Vollauskunft aus Hessen auch die Rechtsgrundlage des Erwerbs drin steht? Der Nachweis als solcher, die eintragende Behörde und der StA-Ausweis und das Ausstellungsdatum sind darin vermerkt. Am Ende bin ich dadurch in Adolfs Reich gerutscht?! Einstweilen vielen Dank für eine Antwort. Preußische Grüße.

A: Hier sehen Sie, welche Angaben die VOLLAUSKUNFT enthalten sollte. Die Rechtsgrundlage des Erwerbs steht in Ihrem EStA-Auszug. Ist eines von beiden fehlerhaft, also nicht wie bei uns beschrieben, dann müssen Sie Ihre Staatsangehörikeitsbehörde zur Nachbesserung gemäß § 33 StAG auffordern. Ob man Sie allerdings - wodurch auch immer - in den falschen Gebietsstand "hineingetrickst" hat, ist so schwer zu beurteilen.


14.07.2015
Andreas
F: Vielleicht hilf das auch weiter,falls bei jemanden bei einer Behörde der Perso kopiert werden soll oder die Berechtigungsnummer.Der jenige kann sich auf das ausdrückliche Verbot des Bundesinnenministerium berufen.Dieses gilt schon seit einen Jahr.Hier nach zu lesen.https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/.Habe ich den Beamen unter die Nase gerieben worauf er auf einmal behauptete der wollte es gar nicht.Aber da sieht man erst wie wichtig es ist ein Zeuge da bei zu haben.Kann ich nur jeden Empfehlen.

A: Ja, deshalb haben wir diesen Artikel ja auch in unsere Rubrik AKTUELLES aufgenommen. Vielen Dank für die Rückmeldung, da unsere Besucher dadurch die Relevanz der hier zu Verfügung gestellten Informationen auch anhand solcher Fallbeispiele erkennen können.


14.07.2015
Enrico Sch.
F: Meine Zuständige Ausländerbehörde möchte nicht bis 1913 gehen sondern erkennt nur meine Eltern an und möchte Ihren eigenen Antrag verwenden und nicht den von der BVA! Was kann ich tun?

A: Oh, sie möchte nicht? Aber Sie wollen! Anträge werden so bearbeitet wie sie eingereicht werden. Schauen Sie sich hierzu bitte den Artikel unter AKTUELLES, "Wichtige Informationen zur Antragstellung!" an. Das sollte Ihre Frage beantworten.


14.07.2015
Chris
F: Ich habe Widerspruch gegen den Staatsangehörigkeitsausweis nach Donald Deutschmann eingelegt.Nun 2 Wochen später teilt die Ausländerbehörde mir mit,dass das Widerspruchsverfahren in NRW aufgehoben wurde.Mir steht als Rechtsmittel das Klageverfahren beim Verwaltungsgericht offen.Gibt es bereits ähnliche Berichte....?und wie wäre nun das weitere Vorgehen...?Klagen oder nicht....?

A: Ja wir haben schon mehr von der Abschaffung des Rechtsstaats in NRW gehört. Die Klage ist schon seit 1 ½ auf dem Weg. Bis heute noch keinen Termin. Also für Sie alles erledigt.


14.07.2015
Rico
F: Dürfen mir als Deutschen Staatangehörigen ,BRD Behörden Erzwingungshaft androhen und durchsetzen?

A: Nein, aber was sie dürfen und was sie tun sind 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe, insbesondere in einer Besatzungs- und Willkür-Diktatur.


14.07.2015
M. Christo
F: Mich fragte doch tatsächlich eine Person: "Sind sie Reichsbürger Herr Christo?" Antwort: "Wie kommen Sie denn da drauf?" Meine Frage an Euch: Wie geht man mit der "Verdächtigung" "Reichsbürger" am besten um? Rechtliche Schritte einleiten? Oder einfach gut kontern?

A: Einfach gut kontern... er ist der Reichsbürger... er ist Verfechter der Glaubhaftmachung einer Staatsangehörigkeit "deutsch" von 1934... wir sind Bundestaatsangehörige...
Je tiefer das Verständnis der Gesamtthematik, umso leichter fällt die Argumentation.


14.07.2015
Thomas M.
F: Ich habe die Anträge von ihrer Seite laut Empfehlung ausgefüllt und die Abstammung bis vor 1914 nachgewiesen. Der Antrag mit den beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister wurde per Post eingereicht. Danach rief mich der gute Mann von der Behörde an ich möchte doch bitte die Aufenthaltszeiten meines Großvaters und meinesVaters auflisten oder zur Vereinfachung von mir selbst eine Bescheinigung besorgen wo ich die letzten 12 Jahre verbracht habe plus original Geburtsurkunde. Meine Frage: Muß ich dies nachweisen? Können sie mir sagen wie ich weiter vorhehen soll damit ich nicht falsch eingetragen werde?

A: Es ist immer das gleiche sie versuchen es uns so schwer wie möglich zu machen. Verlangen Sie zunächst, daß man Ihnen die Forderungen rechtsverbindlich in Schriftform zukommen läßt! Wenn dies geschehen ist, dann machen Sie nur, was auch ausdrücklich dort drin steht, es sei denn, es wird eine Kopie des Persos verlangt. Teilen Sie denen z.B. dann mit (falls es verlangt wird), daß die Aufenthaltszeiten des Vaters und Großvaters nicht zu ermitteln sind. Ihre können Sie ihm aufschreiben. Allerdings alle und nicht nur die der letzten 12 Jahre (riecht schon wieder nach Ersitzung). Die originale Geburtsurkunde geben Sie nicht aus der Hand, die können Sie bei Abholung vorzeigen. Vereinfachung ist auch nicht drin, die sollen endlich anfangen ihre Arbeit zu machen. Schreiben Sie dem Sachbearbeiter Ihre Aufenthaltszeiten auf und teilen ihm mit, daß die Aufenthaltszeiten Ihres Vaters und Großvaters nicht mehr zu ermitteln sind.


14.07.2015
Daniela
F: Wie sieht die Vollauskunft aus? Da ich eine anforderte, die mir jedoch nur eine Melderegister-Auskunft zukommen lassen, brauche ich mal ein Bild einer Vollauskunft, um zu zeigen, wie diese auszusehen hat.

A: Schauen Sie doch erst einmal, ob auf dem Ausdruck den Sie bekommen haben das Wesentliche drauf steht (siehe Video-Link). Wenn ja, dann ist doch alles in Ordnung. Falls nicht, dann liegt das nicht daran, daß die Herrschaften nicht wissen wie sowas aussieht sondern daran, daß sie Anweisung haben diese Daten einfach nicht rauszugeben. Gehen Sie in dem Falle einfach selbst hin und bestehen Sie auf Ihr Recht auf Auskunft über SÄMTLICHE gespeicherten Daten, auch und insbesondere über Entscheidungen die Staatsangehörigkeit Ihre Person betreffend, entsprechend des Meldegesetztes (Auskunftspflicht).

VOLLAUSKUNFT


14.07.2015
Alexis
F: Wenn bei dem EWM in der „Vollauskunft” „Staatsangehörigkeit: deutsch” steht, gibt es die Möglichkeit, das noch ändern zu lassen? Falls ja, wie?

A: Das ist nicht der Punkt, natürlich ist es falsch, aber sie machen es halt... Sie können es gerne versuchen, das sollten wir alle vielleicht sogar vermehrt tun - und zwar in vielen Bereichen, nicht nur in Bezug auf die Vollauskunft. Der "Druck von unten", daß die Gesetze eingehalten werden muß steigen, wenn sich langsam mal was ändern soll... Um zu erkennen worauf es bzgl. der Vollauskunft hauptsächlich ankommt, schauen Sie sich bitte noch mal die folgende Video-Passage an:

VOLLAUSKUNFT


14.07.2015
Michi2
F: Ich habe meinen Antrag korrekt abgeleitet bis vor 1914 eingereicht. Unwissentlich aber mit Personalausweis-Kopie. Jetzt kommt das Antwortschreiben, das ich unterschreiben muss. Sonst sei eine Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises nicht möglich. Folgendes soll ich unterschreiben: Ich erkläre hiermit, dass ich Vorname NACHNAME, geb. 22.01.1984 in Augsburg bisher keine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben habe. Die jetzige deutsche Staatsangehörigkeit habe ich durch Geburt (Abstammung) erworben. - Wie soll ich vorgehen? Das Schreiben kommt zum zweiten mal. Beim ersten mal habe ich geantwortet, dass meine Person nur die Bayerische Staatsangehörigkeit nach RuStag 1913 hat und ich nie wissentlich eine andere beantragt oder angenommen habe. Außerdem schreiben sie, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von meinem Vater erworben habe, weil ihm 1978 ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde. Aber das will ich ja auch nicht. Hab ja korrekt abgeleitet und weis auch nicht ob mein Vater damals korekt abgeleitet wurde. Schon mal danke für Vorschläge

A: Verlangen Sie die Rechtsgrundlage dafür und sagen Sie, daß Sie den Antrag so nicht gestellt haben. Machen Sie das am besten persönlich zwecks Abholung und nehmen Sie sich eienen Zeugen mit. Wenn man sich weiter quer stellt, holen Sie ein vorbereitetes Protokoll raus und halten dies schriftlich fest. Hilft das auch nicht, dann kündigen Sie die Einreichung einer Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde an. Als letztes Mittel verlangen Sie in dem Fall dann die sofortige Erteilung der kostenpflichtigen Ablehnung. Sollte man Ihnen diese tatsächlich erteilen wollen, was nahezu unmöglich ist, dann nehmen Sie sie bitte an! Das wäre ein riesiger Sargnagel, mit dem wir die Verwaltung fast schon endgültig an die Wand nageln könnten. Wenn die sich auf beides nicht einlassen wollen, dann gehen Sie einfach. Nach einer Woche gehen Sie dann nochmal hin, ziehen das gleiche durch und wenn es nicht klappt, dann dann korrigieren Sie ggf. die Schreibweise und Bezeichnung Ihres Familiennamens und ggf. Ihrer Vornamen und unterschreiben Sie unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, unter Zwang und im Auftrag.


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