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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Dominik C.
F: Hallo. Beim Besuch bei der Meldebehörde, wo sich die "Beamten" erst nicht erinnern konnten was eine Vollauskunft ist und ihnen das entsprechende Gesetz vorgelegt wurde, kam schließlich die Einwilligung die die registrierten Daten einzusehen. Das Problem war, dass erstens die Behörden sagten, dass man diese Informationen nicht schriftlich bekommt und zweitens war dort kein einziges Wort von Staatsangehörigkeit zu sehen. Es soll offenbar keine anderen Daten einzusehen sein. Ist der Eintrag "Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit" nicht im Melderegister vermerkt? Oder gibt es verschiedene Register?

A: Wahrscheinlich hat Ihre ausstellende Behörde das nicht ans Melderegister gemeldet. Darüber hinaus bekommen Sie die Auskunft sehr wohl ausgestellt. Schauen Sie doch einmal selbst in das Meldegesetz Ihres Bundeslandes und "hauen Sie es den Herrschaften um die Ohren".


14.07.2015
Thomas
F: Ich komme gerade von der Ausländerbehörde. Der "Beamte" strich mit rot in meinem Dokument herum und weigerte sich den Antrag unverändert anzunehmen. Wie ist die weitere Vorgehensweise? Welcher Anwalt kennt sich mit dem Verfahren aus und stellt Fachaufsichtsbeschwerde und klagt meinen Verdienstausfall (Selbständiger) bei der Behörde ein. Ich habe weder Zeit noch Lust ständig Papiere auszufüllen. Ich möchte das alles über einen spezialisierten Anwalt machen lassen. Bin für Tipps dankbar. Beste Grüße

A: Die Herrschenden werden aufhören zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen. Prüfen Sie Ihr Verhalten gegenüber dem Bediensteten. Stellen Sie sich die Frage warum Sie es zulassen, daß er in IHREM Antrag rum malt. Ein Anwalt wird Ihnen nicht helfen souverän zu werden und aufzutreten.

Eine Handlungsempfehlung für diesen Fall finden Sie unter "ERPROBTES" auf unserer Seite.


14.07.2015
Andreas
F: Bei meinen Besuch im Standesamt am 12.Feb..2015 wurde mir die Beglaubigung der original Eheurkunde vom Okt. 1965 meiner Eltern verweigert. In der org.Urkunde stehen natürlich auch mien Großeltern.Die Standesbeamtin sagte mir dass sie die org.Urkunde nicht beglaubigen, kann und hat mir über den PC eine Eheurkunde meiner Eltern ausgestellt. Dort stehen meine Großeltern nicht. Da die Großeltern im Juli 1942 in Teichdord Kreis Sorau geheiratet haben, legen ihr keine Urkunden vor. warum will sie die org. urkunde von 1965 nicht beglaubigen?

A: Weil der sog. "Gesetzgeber" die sog. "Gesetze" geändert hat und die Dame darüber hinaus wahrscheinlich entsprechende Handlungsempfehlungen hat (siehe AKTUELLES).

Abgesehen davon sollten aber auch diese "digitalen Auszüge" ausreichen, aber vollständig muß die Abstammungslinie schon glaubhaft gemacht werden.


14.07.2015
Tanja
F: HILFE! Man hat mir heute den Vorläuufigen Reisepass verweigert!!! Ich müsse beweisen das ich in 3 Tagen dringend vereisen muss.Natürlich hat der zuständige Beamte genauso gezetert wie alle und natürlich Gesetzte und Unterschrift verweigert!Und nu?

A: Wir hatten Ihnen doch bereits geraten, daß der Weg eigentlich der umgekehrte ist. Erst "Gelb", dann "Grün". Auch sind manche Gemeinden eben verstockter als andere. Da heißt es dann, Vorbereitung ist alles.


14.07.2015
patrick
F: ich habe grosse probelem beim beantragen meines Staatsangehörigkeitsausweis. die behörde will nun plötzlich geburtsurkunde, heiratsurkunde, sterbeurkunde und meldenbescheinigungen von ALLEN vorfahren von geburt bis tod. ich wollte die verwaltungsvorschrift dazu sehen, gibt es nicht, die wäöre nu intern sagten sie mir. jetzt sagte sie mir noch dass sie den antrag mit inhalt preussen garnicht erst annehmen wird. WAS SOLL ICH TUN ????

A: Ist alles nachzulesen unter "ERPROBTES".


14.07.2015
Stefan
F: So schlägt das System/Regime zurück, vermutlich hatte der Polizist den gelben Schein. http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/rechter-polizist-in-dortmund-wird-vom-dienst-suspendiert-id10075967.html

A: Danke für die Info.


14.07.2015
zorno
F: Das Weiterleiten an das BVA ist "versäümt" worden und das Meldeamt ist mit Staatsangehörigkeit "deutsch" (glaubhaft nachgewiesen) in Kenntnis gesetzt worden. Bei der Kreisverwaltung habe ich mich vom Sachbearbeiter über die Fachbereichsleitung ( die mir die korrekte Eintragung verweigerten) zur Geschäftsteilleitung durchgereicht worden. Diese sicherte mir protokolarisch zu die Rechtslage zu prüfen. Das Protokol befindet sich auf `nem Karozettel aber mit Unterschrift der guten Frau und ist auf dem Weg zu meinem Rechtsbeistand. Welche Möglichkeiten hätte ich denn sonst noch?!

A: Es ist wichtig, einfach unsererseits das nötige zu tun, das haben Sie jetzt getan. Wie die damit umgehen ist deren Problem. Aber eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde darf bei Weigerung ruhig eingereicht werden.


14.07.2015
Mark Offergeld
F: Hallo Freunde,hier eine kleine Info:Habe den GS und wollte mir den grünen Reisepass holen. Den kann das Einwohnermeldeamt nur ausstellen wenn ich dringen Vereisen muss.Habe mir dann einen vorläufigen Perso machen lassen.Auf dem ist auch nur der richtige Adler zu sehen und der Standesbeamte hat darauf unterschrieben.Habe jezt eine einfache Kopie für den EStA AUSZUG weggeschickt.Vileicht ist er ja eine alternative zum grünen Reisepass.Ist allerdings nur drei Monate gültig.Gruß Mark

A: Die wollen den Grünen nur ausstellen wenn Sie dringend verreisen wollen. Sie sind aber in einem anderen Rechtsstand und das Gesetz für Sie nicht einschlägig.


14.07.2015
Tom
F: Die Eintragung im Melderegister wurde für mich noch immer nicht vorgenommen. Der Sachbearbeiter reagiert nicht mehr. Ich werde nun den Datenschutzbeauftragten anschreiben. Und wenn der nichts tut, gibt es noch den Bundesdatenschutzbeauftragten.

A: Wunderbar, weiter so!


14.07.2015
Enrico
F: Um den Eintarg in die Vollauskunft zu bekommen soll ich jetzt einen Antrag stellen, obwohl beim ESTA Reg. alles korrekt eingetragen ist. Soll ich einen Antrag stellen oder ist die Meldebehörde nicht eh dazu verpflichtet das einzutragen(Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehör. oder Staatsangehörigkeitsausweis)?

A: Die Herrschaften sind gemäß § 33 StAG dazu verpflichtet.


14.07.2015
Jörg J.
F: Mann will meine Staatsangehörigkeit nicht ins Melderegister eintragen meiner Stadt eintragen, wie bekomme ich dazu es zu machen, danke

A: § 33 StAG


14.07.2015
zorno
F: Ich habe die Staatsangehörigkeit im Königreich Württemberg, ist es nicht so das meine Frau durch die Heirat ebenfalls meine Staatsangehörigkeit nach RuStaG erhält? Vielen Dank

A: Ja, nach RuStAG ist dies so. Aber die Verwaltung ist trotz unserer bisherigen Bemühungen weiterhin nicht bereit, Staatsangehörigkeitsausweise für Ehefrauen über diese Herleitung auszustellen. Man will einfach keine eindeutigen Beweise liefern, denn dies wäre ein solcher.


14.07.2015
Tom
F: Die Dame vom Ausländeramt hatte meine Unterlagen von meinen Abgelaufenen Staatangeh. Ausweis aus dem Archiv vor sich liegen und sagte da ich schon einen habe brauche ich die Abstammung nicht mehr neu einzureichen, alle Unterlagen hat Sie. Ich soll nur meine Daten eintragen und unterschreiben.Ich habe Ihr geglaubt!!!

A: Ja, und das war ein Fehler. Damals haben Sie den Antrag ja sicher nicht so eingereicht wie bei uns beschrieben, einfach weil die Informationen dazu fehlten. Auf dem alten StAG-Ausweis war mindestens Ihr Familienname bestimmt auch schon so geschrieben. Wahrscheinlich wäre aber die Behörde, auch wenn sie den Antrag so angenommen hätte, ebenso verfahren, da sie in solchen Fällen oft argumentieren, daß schon einmal eine Feststellung stattgefunden hat und daher daran nichts zu ändern ist. Grämen Sie sich daher bitte nicht allzu sehr, denn mehr wäre wie gesagt bei Ihnen wahrscheinlich eh nicht herauszuholen gewesen.


14.07.2015
Tom
F: Ich hatte einen Staatsangehörigkeitsausweis gültig bis Jahr 2000 nach Abstammung. Jetzt habe ich einen neuen beantragt. War gerade im Ausländeramt um den neuen abzuholen. Mir viel sofort auf das mein Familienname kpl. In Großschrift geschrieben ist, meine beiden Vornamen sind klein geschrieben. Ich habe den Empfang nicht unterschrieben und den Staatangeh. Ausweis nicht mitgenommen. Was mache ich nun.

A: Nochmal... WIE haben Sie ihn beantragt?


14.07.2015
Tom
F: Habe meinen abgelaufenen gelben Schein neu beantragt. Wollte gerade Abholen aber mein Familienname ist kpl. Großgeschrieben. Ich habe deshalb die Annahme verweigert. Was muß ich jetzt machen

A: Abgelaufen? Haben Sie ihn diesmal so beantragt wie auf unserer Seite beschrieben?


14.07.2015
Micha
F: Das Standesamt hat meine Willenserklärung wieder zu mir zurückgesendet, weil sie es sich nicht zuständig fühlt. Geburt, Eheschließung und Sterbefall wäre die Zuständigkeit, für Staatsangehörigkeit die Landratsämter. Wie kann ich dafür sorgen, dass das Standesamt meine notariell beglaubigte Willenserklärung annimmt?

A: Das ist gar nicht notwendig. Wenn Sie das mit Einschreiben Rückschein versandt haben, ist alles erledigt. Wenn die ihre Arbeit nicht machen wollen ist das deren Problem, nicht Ihres. Sie haben Ihre Hausaufgaben gemacht und können das beweisen.


14.07.2015
Aua
F: Der Art. 139 GG ist bekannt. Wo imd wie kann man denn am besten Fachaufsichtsbeschwerde in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gegen "Inkompetenz i.A." erstatten? Ich bin gespannt.

A: Fachaufsichtsbeschwerden laufen immer häufiger ins Leere, daher sollten diese immer mit einer Diskriminierungsbeschwerde kombiniert werden, das zeigt meistens noch Wirkung. Einzureichen wären diese bei dem jew. Vorgesetzten oder direkt beim Landrat.


14.07.2015
Dorothea
F: Nach einem dritten Anlauf steht in meiner Erweiterten Meldebescheinigung nun: Staatsangehörigkeitsausweis vom 6.11.2014. Falls das nicht korrekt ist: Wo kann ich eine Fachdienstaufsichtsbeschwerde einreichen? Kann ich mich auch direkt an das Landesministerium wenden?.

A: Einmal durchatmen alles ist gut.


14.07.2015
Max G.
F: BITTE MEINE FRAGE wegen "VOLLAUSKUNFT" von gerade eben ignorieren! Es kommt viel besser: Die "Behörde" kennt die "erweiterte Meldebescheinigung" was aus deren Hinsicht der "Vollauskunft" gleich gestellt ist. Allerdings - und das ist der Hammer - können die neuen Programme der Behörde dies nicht mehr ausstellen. Vor einigen Jahren ging dies noch. Ich werde mich mit dem Abteilungsleiter dort in Verbindung setzen. Dies zur Info für euch, damit ihr wisst was so alles getrieben wird.

A: Danke für die Info!!!


14.07.2015
Rainer
F: nächster "Tiefschlag". Standesamt (pers. Besuch) verweigert Annahme der Willenserkl./Eid. Meine Info/Argumentation half nichts. Existiert eine Rechtsgrundlage, wonach das St. die Erkl. annehmen MUSS ?R

A: Ja das Standesamt ist nur für Personen zuständig. Per Einschreiben mit Rückschein hinschicken. Damit haben Sie Ihren Teil getan, egal was die dann damit machen. Außerdem sind das keine Tiefschläge sondern wichtige Erfahrungen, die einen Beweis für das was hier vor sich geht nach dem anderen liefern. Genau solche Post, wie Sie sie erhalten haben, ist doch eigentlich eine Empfangsbestätigung inkl. des Beleges, wie mit dem Willen und den Rechten der Menschen seitens der Verwaltung umgegamgen wird.


14.07.2015
Rainer
F: So - die erste Niederlage auf dem Weg zum Gelben musste ich heute einstecken. Der Notar verweigerte die notar. Begl. meiner Willenserklärung/Eid - da müsse er sich erst in Berlin erkundigen...so oder so hätte er dies nicht begl. Frage: verfügen Sie über Listenmaterial von souveränen und rechtsstaatlichen Notaren, die die Will.-Erl. beglaub. ?

A: Nein, das dürfte in der BRiD so gut wie aussichtslos sein. Dafür hat der Notarverband schon gesorgt.


14.07.2015
Peter
F: Meine Staatsangehörigkeitsbehörde verlangt eine aktuelle Geburturkunde von mir und meinem Vater, obwohl in den beglaubigten Auszügen zu den Stammbüchern diese Informationen bereits enthalten sind. Soll bzw. muss ich diese aktuellen Geburtsurkunden einreichen?

A: Nein das ist Schikane.


14.07.2015
Rainer
F: Ich wohne in wuppertal. Die ausländerbohörde meinte ich müsste den Antrag in Magdeburg stellen weil ich und meine Vorfahren dort her stammen.Ist das richtig oder ein fake?

A: Das ist ein Fake!


14.07.2015
Enrico
F: Beim EStAReg. eintrag bekommen , aber in der Vollauskunft nicht!?

A: Wenn dort steht, daß Sie einen Staatsabgehörigkeitsausweis haben, dann ist alles in Ordnung. Mehr wird dort nicht eingetragen. Ist der dort nicht aufgeführt, dann müssen Sie Ihre Ausländerbehörde zur Nachbesserung auffordern.


14.07.2015
F: Ich habe erfahren, daß der §§ 33 StAG geändert wurde: 13.11.2014. Habe ich es richtig verstanden, daß im §33, Abs.2,2 "Art der Wirksamkeit und Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung oder Urkunde ..." die "Art der Wirksamkeit" in meiner u. g. Vollauskunft fehlt? Kann ich mich dann bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (hier Kreisverwaltung) darauf beziehen und auf Weiterleitung der vollständigen Auskunft an die EMA bestehen?

A: Ja.


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