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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Charly W.
F: Freistaat Preussen oder Bundesstaat? Preussen hat sich bis 1932 als unabhängigen Staat verstanden mit eigener Staatsangehörigkeit. Allerdings hat Weimar, das Restreich immer mehr die Rechte beschnitten. Wieso,ist der Freistaat nicht unabhängig geblieben, zumindest völkerrechtlich?

A: Ob sie sich so verstanden haben oder nicht spielt keine Rolle. Preußen wurde mit Ausrufen der Weimarer Republik genau so zum Bundesland wie alle anderen. Auch Preußen unterlag dem Versailler Vertag. Der Versuch Preußens, sich mit einer eigenen Verfassung 1920 zu lösen war gut gemeint (unter Besatzung). Dazu bezieht sich diese Verfassung eindeutig auf die Verfassung von 1919, der Weimarer Republik.


14.07.2015
Charly W.
F: Sie schreiben, die Reststaatlichkeit liegt bei den Gemeinden. Die Bürgermeister Stellen jedoch den gelben Schein nicht aus. Das machen die Kreise, der Landrat und kreisfreie Städte. Haben die überhaupt das Recht dazu?

A: Ich lebe in einer Kreisfreien Stadt, meinen Gelben Schein hat der Bürgermeister ausgestellt. In anderen Gemeinden macht das der Landrat. Ja, Sie haben das Recht dazu: 1. Sie sind direkt gewählt. 2. Im Aufrag der Alliierten zu Aufrechterhaltung der Öffentliche Ordnung (ordre Public).


14.07.2015
S.
F: Habt ihr eine Vermutung wie viel die notariell beglaubigte Willenserklärung beim Notar wohl kosten wird?

A: Ca. 30 bis 50 Euronen


14.07.2015
Michael - 2te Frage
F: Mir ist völlig klar worum es hier geht, aber wäre es nicht viel sinnvoller, wenn alle jetzigen "Staatenlosen" sich nach GG 146 eine neue Verfassung geben und ein neues Deutschland gründen. Wäre das möglich, wenn alle mitmachen? Für mich ist GG 146 der wahre, unbeachtete Schlüssel aus dieser Situation. Sehe ich das falsch oder richtig? Danke!

A: Wir können hier nur zu äußerster Vorsicht raten!

Juristisch "festen Boden" erreichen wir NUR durch "Rückabwicklung". Die Bundesstaaten und deren Staatenbund (der völkerrechtlich fortexistierende Nationalstaat) haben Ihre Verfassungen! Zu diesen müssen wir uns bekennen, dann erst kann es weiter gehen. Damit wäre auch der "Auftrag" des Art. 146 GG erfüllt. Eine "neue Verfassung" bzw. etwas, das uns evtl. als solche verkauft werden würde, stünde auf keinem staatlichen Grund und wäre deshalb nichtig, erst recht, wenn "Staatenlose" dies versuchen würden zu tun!


14.07.2015
Heidi
F: "Die Angabe "deutsch" als vermeintliche Staatsangehörigkeit stellt eine Personenstandsfälschung dar, wodurch u.a. auch die Grundrechte meiner Person angetastet werden." - das war ein Kommentar von Euch. Hierzu Antwort von der Ausländerbehörde: "Weiterhin möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Staatsangehörigkeit kein Merkmal des Personenstandes ist (§ 1 Abs. 1 Personenstandsgesetz). " -Stimmt, steht dort nicht drinn... habt ihr ne andere Formulierung, die die Sache auf den Punkt bringt?

A: § 1 Abs. 1: "Personenstand im Sinne dieses Gesetzes...", mehr muß ich gar nicht lesen!

Wenn Sie an einer Bäckerei vorbei kommen, wo an der Tür deren AGB´s hängen und darin steht, daß "eine Schokoladentorte im Sinne dieser AGB´s ein Kuhfladen ist...", würden Sie dort Schokoladentorte kaufen?

Im Ernst, die Sprache inkl. wohl durchdachter Formulierungen und Begriffe ist DAS Werkzeug, wodurch die Täuschungen im Rechtsverkehr stattfinden. Die haben nur "DEUTSCH" (juristische Personen) im Angebot, allein schon deshalb, weil sie für DeutschE (natürliche Personen) nicht zuständig sind.

Solange der Staatsangehörigkeitsausweis korrekt ausgestellt ist, sowie die entsprechenden Angaben wie beschrieben auf dem EStA Registerauszug und in der Vollauskunft stimmen, ist alles in Ordnung (jedenfalls angesichts der derzeitigen Umstände).

Ein Hinweis auf § 5 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) wäre hier der richtige, ob es hilft steht auf einem anderen Blatt...


14.07.2015
Karin
F: Zu meinem Gelben wollte ich heute meine Willenserklärung vom Gerichtsvollzieher an mein Geburtsstandesamt zustellen lassen, doch dieser lehnte den Auftrag ab nachdem er gelesen hatte, dass ich von Geburt und Abstammung Staatsangehörige des Königreich Preussen bin, weil Preussen aufgelöst sei. Was mache ich nun? Mein Geburtsort liegt mehr als 10 Stunden Bahnfahrt weg und dazu noch benötige ich ja noch 2 Zeugen.

A: Wenn Sie sich die Willenserklärung beim Notar haben beglaubigen lassen, was ja sowieso nötig ist, dann reicht ein Einschreiben mit Rückschein ans Standesamt. Wenn Sie noch eine weitere Sicherheitsmaßnahme einbauen wollen, dann scannen Sie sie zusätzlich noch ein und schicken sie vorab per Fax mit qualifiziertem Sendebericht an das Standesamt. Dann sollte die Angelegenheit absolut wasserdicht sein.


14.07.2015
Michael
F: Ich würde gerne wissen, ob es irgendjemand jemals geschafft hat, einen Staatsangehörigkeitsausweis mit einer Eintragung gemäß den alten Bundesstaaten zu bekommen. Das heisst, hat das von Ihnen beschriebene Verfahren jemals zum Erfolg geführt?

A: Sie scheinen da etwas mißverstanden zu haben. Wir bekommen durch den Staatsangehörigkeitausweis in Verbindung mit dem EStA Registerauszug die Bestätigung - wie auf unserer Seite ausführlich beschrieben - daß unsere Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat liegt. Welcher dies im Einzelfall ist, kann und darf die BRD mangels Kompetenz und Legitimation gar nicht bescheinigen.


14.07.2015
Friedrich
F: Nach meiner Willenserklärung wollte ich meine Kreditwürdigkeit testen...man staune bei drei verschiedene Kreditvermittler keine Antwort. Vor nem halben Jahr bekam ich wöchentlich offerte...jetzt nicht mehr.Also wer nen Kredit brauch sollte vor der Willenserklärung einen beantragen.Wusste gar nicht das die Schufa mit m Standesamt zusammenarbeitet.Freut mich das es Früchte trägt...ein Zeichen das die meine Gesetze nicht akzeptieren, ich dene ihre auch nicht mehr...heimatliche Grüsse

A: Vielen Dank für die Info!

Nur zum Verständnis und zur Klarstellung... Sie haben bei der Anfrage an die Kreditvermittler mit keinem Wort erwähnt, daß sich hinsichtlich Ihres Personenstandes etc. irgendwas verändert hat, sondern die Blutsauger wollen von sich aus (aufgrund welcher Informationen aus welchen Quellen auch immer) einfach "nichts mehr mit Ihnen zu tun haben"?

Haben Sie die auf unserer Seite verfügbare Willenserklärung oder eine eigene benutzt und ist diese beglaubigt? Über eine Kopie per e-Post (kann selbstverständlich auch anonymisiert sein) würden wir uns in diesem Falle sehr freuen!

Besitzen Sie auch einen Staatsangehörigkeitsausweis, sowie einen korrekt lautenden EStA Registerauszug nebst korrekter Vollauskunft?


14.07.2015
Ratsuchender
F: Ich möchte gern den theoretischen und den praktischen Unterschied zwischen einem vorläufigen (grünen) und einem roten (EU) Reispass wissen. Kann mir das jemand beantworten? Dankesehr

A: Der grüne Reisepaß wird direkt von der Gemeinde / dem Bürgermeister ausgestellt, also dort wo noch die Reststaatlichkeit vorhanden ist (Subsidiaritätsprinzip). Allerdings wird dieser nicht unbedingt in allen Ländern akzeptiert.


14.07.2015
Helme
F: Hallo, war heute bei meiner Gemeindeverwaltung (Rathaus) wegen einer Auskunft über meine Daten, jetzt die Frage: wie sollte diese aussehen bzw was muß drin stehen und wie (Staatsangehörigkeit)? Gruß

A: Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sollte in der Vollauskunft stehen.


14.07.2015
Frank
F: Ich wollte mal nachfragen ob hier überhaupt noch irgendeine Aktivität herrscht. Ich und meine Frau haben den gelben seit Ende Mai. Am 29 Mai schrieb ich die Registrierungsmail und bekam kein Feedback, am 4. Juli nochmal mit Bitte um Rückantwort, es kam nichts. Ebenso scheint das Forum so lebendig zu sein wie Grünflächen in der Sahara. Eigentlich hätte ich gerne gewusst wie viele Registrierungen es gibt und Kontakte geknüpft mit Menschen aus Baden/RNK. Wir sind jedenfalls extrem enttäuscht und hätten uns mehr erhofft.

A: Es tut uns Leid, daß Sie enttäuscht sind, aber leider reichen unsere Kapazitäten nicht aus, alle Baustellen gleichzeitig zu bearbeiten. Die bislang geringe Nutzung des Registers durch unsere Besucher liegt nicht in unserer Hand, aber sobald dies sich füllt, werden Ihnen die diesbezüglich angedachten Aktivitäten mitgeteilt. Ihre angesprochene zweite Nachricht scheint leider irgendwie untergangen zu sein, aber bei der Anzahl der eingehenden Mitteilungen läßt sich dies leider nicht immer vermeiden und wir bitten daher um Nachsicht. Das Forum "Freiheitsbewegung" ist nicht unseres und ob es lebendig ist, liegt ebenfalls an den Nutzern. Zulauf von den Nutzern dieser Seite kommt auch nur sehr sporadisch, genauso wie Registrierungen. Wir fragen uns schon seit langem woran das liegen könnte... Um dem entegen zu wirken, haben wir inzwischen auf unserer Seite eine neue Rubrik "Stammtische" eröffnet, aber auch hier liegt es an den Besuchern selbst aktiv zu werden!


14.07.2015
Rocco
F: Danke schonmal für die Informationen, demzufolge müsste ich erst das Prezedere mit dem Gelben schein vollziehen und dann nicht anerkennen weil man mir meine Völkerrechtskonforme Staatsangehörigkeit, die Preußische nicht bescheinigt sondern nur glaubhaftmachung/gleichschaltung "deutsch"... und dann abwarten bis mein Perso ausläuft, habe noch die alte Version gültig bis 2018. Dennoch will ich diesen nicht freiwillig verlängern Strafe hin oder her ist mir relativ. Nach nicht bestätigung der Völkerrechtskonformen Staatsbürgerschaft "Preußisch" durch die Kommissarische Alliierte BRiD Besatzungsverwaltung müsste doch dann dennoch Staatenlos nach Konvention von 1954 möglich sein weil ja eben mein Vater-Staat Preußen nicht Regierungsfähig existent ist oder? Mich interessiert ob es eben möglich ist somit freiwillig in diese situation zu kommen nach Internationalem Recht? Danke

A: Also ich habe vor einem Jahr meinen Perso gegen Bescheinigung zurückgegeben. Es kam noch mal kurz die Drohung mit dem OWIG. Ich habe ihnen dann versprochen, dass ich mir den richtigen Ausweis nach ihren Gesetzen hole. Seit dem ist irgendwie Funkstille. Nach dem Gelben bist du aber nicht mehr Staatenlos. Preußen ist existent nur mangels Regierung nicht handlungsfähig. Jetzt kommt die Verwaltung wieder ins Spiel (ordre public). Allerdings müssen sie dich jetzt in deinem Rechtsstand verwalten.


14.07.2015
Rocco
F: Hallo allerseits, ich hätte eine frage bezüglich der Juristischen rechtlage nach ablauf des BRD Personalausweises, wenn man diesen quasi seine eigene Versklavung gemäß Römischen Recht nicht verlängert wie sieht es damit aus? Vom Prinzip müsste man doch dann auch aus dem spiel ebenso raus sein, ich bin durch vererbung Preußischer Staatsbürger mit Unionsbürgerschaft des Deutschen Reiches geboren in der Sowjetischen Besatzungs Verwaltungsapperatur "DDR". Müsste man nicht automatisch wenn man seinen Vertrag mit der BRD somit nicht verlängert Staatenlos werden gemäß Konvention von 1954 da mein Staat im eigentlichen sinne gemäß Völkerrecht ja nichtmehr Handlungsfähig ist da ohne Regierung bzw. nicht existent? Danke

A: Ich möchte hier noch einmal festhalten, daß es hier um die Staatsangehörigkeit und nicht um eine Staatsbürgerschaft geht. Dieses sind zwei ganz unterschiedliche Sachen. Aus Ihrer Frage geht nicht hervor ob Sie den Gelben Schein haben oder nicht. Im Rechtskreis der BRiD wird Sie die Verwaltung auffordern Ihren Perso zu verlängern. Nach unseren Erfahrungen mit sehr drastischen Mitteln. Hier werden schon mal 2500 bis 5000 Euro Geldstrafe angedroht. Im anderen Rechtskreis können Sie die Verwaltung auffordern ein für Sie gültiges Dokument auszustellen. Da Sie nicht mehr Staatenlos sind natürlich keinen Perso. Natürlich mit richtiger Schreibweise des Ruf und Familiennamen und dem richtigen Eintrag der Staatsangehörigkeit. Da die Verwaltung das nicht kann, wird man Sie in Ruhe lassen.


14.07.2015
Harald
F: Was für Vor-Nachteile hat der gelbe Schein (Arbeit, Rente, Arbeitslosigkeit, Kreditverträge [Haus u.s.w.]? Ich steh da vollkommen aufn Schauch.

A: Diese Frage ist mehr als 1x in den Fragen und Antworten enthalten. Ihre Antwort sollten Sie unter Implikationen oder Sonstiges finden.


14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Kann ich den Antrag auf Selbstauskunft beim Bundesverwaltungsamt und die Vollauskunft bei der Gemeinde meines Wohnsitzes zeitgleich beantragen ?

A: Ja da sehe ich kein Problem, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


14.07.2015
Gino
F: Ich bin noch keine 18 und mitten in der Ausbildung, kann ich trotzdem einen gelben Schein beantragen? Oder muss ich das mit meinen Erziehungsberechtigten machen?

A: Sie haben doch auch einen Personalausweis, also können sie auch den Gelben Schein machen.


14.07.2015
Thomas
F: Ich habe mal eine Verständnis-Frage: Wir weisen unsere Staatsangehörigkeit bis 1913 nach, um in einen anderen Rechtskreis zu kommen. Bei Gründung der BRD waren doch fast alle Deutschen in diesem Rechtskreis. Und auch damals hatte die BRD die Verwaltung dieser Deutschen. Im Grundgesetz wird außerdem die Gesetzgebung der BRD geregelt. Somit waren die Gesetze auch für die Deutschen mit 1913er Staatsangehörigkeit. Wieso kommen wir heute in einen anderen Rechtskreis in welchem einige Gesetze/Verordnungen nicht gegen uns angewandt werden dürfen? Der Perso kam doch erst später.

A: Alles was nach dem sog. 1. WK, seit November 1918 bis heute passierte, geschah unter Fremdherrschaft. Die BRD ist lediglich ein weiteres Besatzungskonstrukt, ähnlich wie das Versailler Diktat und die Weimarer Republik. Sie verwaltet... nicht mehr und nicht weniger. Staatliche Gesetze kann sie mangels Kompetenz und Legitimation gar nicht erlassen. Das was sie als solche veröffentlicht hat den Charakter einer Hausordnung, wobei mittlerweile niemand mehr weiß, wo dieses Haus steht (vgl. Art. 23 GG vor 1990 und heute), oder von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als nachgewiesener Deutscher - insbesondere als Staatsangehöriger in einem Bundesstaat - steht es uns juristisch frei selbst zu wählen, ob und mit welchen Filialen der Verwaltung wir Geschäftsbeziehungen eingehen wollen. Vergessen sollte man aber dabei nicht, daß die BRD und ihre Bediensteten zwar keine hoheitliche Macht oder Legitimation besitzen, jedoch leider die herrschende und ausübende Gewalt inne haben... welche sie auch nutzen. Um staatliches Recht kommen sie aber dennoch nicht herum, es sei denn durch Willkür.


14.07.2015
Enrico
F: Sollte ich aber trotzdem einen grünen Reisepass mir zulegen oder lieber nicht?!

A: Natürlich sollten Sie sich den Grünen Reisepaß zulegen. Am Anfang vielleicht noch beide Sachen parallel nebeneinander. Dann können Sie entscheiden in welcher Situation Sie das eine oder das andere anwenden. Beim Werkschutz ist der Grüne Reisepaß immer gerne gesehen. lol


14.07.2015
Simran
F: Jetzt habe ich mir so viel Mühe gegeben meine Frage zu formulieren und erhalte nur eine Standardantwort in drei Sätzen...schade!! Eigenverantwortung ist mir sehr wichtig und niemand will sich benehmen wie "die Axt im Wald"! Darum geht es doch garnicht. Eigenveratnwortung heisst für mich aber auch das ich selber entscheiden kann ob ich in der Nacht mit 50km/h durch eine 30´er Zone fahre, weil eben kein Mensch auf der Strasse ist! Ich habe nach der Rechtslage gefragt. Warum ist der Wachschutz der BRD nicht mehr für mich zuständig? Sie schreiben: "...der (korrekte) Erwerb des Staatsangehörigkeitsausweises..." Heisst das ich kann meinen in den Müll schmeissen obwohl alle Eintragungen richtig sind? Oder was kann ich tun? Habe ich deswegen keine Eintragung bei "Wirksam geworden am:" und "Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am:"? Ich bedanke mich schon jetzt über die Beantwortung meine Fragen.

A: Ob bei "Wirksam geworden am:" und "erworben am:" irgend was steht ist vollkommen egal. Da sollte eh das Datum der Geburt gelten. Kommen wir nun zum Werkschutz. Im EGBGB steht im §5 Abs.1 "Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor". Solange wie sie sich in ihren Rechtskreis an die Gesetze halten, ist alles was vom Werkschutz kommt ein Angebot. Angebote können sie annehmen oder auch nicht. Wenn ihr Rechtskreis also Status quo ante 1913 ist, gelten für sie auch nur die Gesetze. Ob ein OWIG oder ein Betäubungsmittelgesetz dazu gehören, können sie ja mal recherchieren.

Noch eine Anmerkung der GG 116 (2) ist nicht für uns, egal wer das auch weiter im Internet verbreitet.
Ich denke zu dieser Gruppe will hier keiner gehören.


14.07.2015
Michael
F: Warum steht nirgends genau Beschrieben welche Vorteile es mir bringt. Es wird darauf gingewiesen, dass diese Frage schon öfter beantwortet wurde... Leider aber mit einem einzigen kurzen Satz oder der Empfehlung sich einen Stammtisch zu suchen ! Warum kann man diese Frage nicht einfach beantworten und einfach die Vorteile aufzählen ?!

A: Wenn sie aus dem Gelben Schein nur Vorteile wollen, dann sind sie hier verkehrt. Allerdings haben wir durch den Erwerb des Gelben Schein Rechte. Natürlich muß man seine Rechte kennen um sie durchsetzen zu können. Deswegen ist es sehr wichtig sich damit auseinander zu setzen, und dies nicht vorgesetzt zu bekommen. Denn sie müssen verstehen was sie da tun. Im Ernstfall müssen sie ihre Rechte argumentativ verteidigen können und nicht sagen, dass stand auf der HP von gelberschein.info. Es ist für sie auch ein Selbstschutz die Sachen erst dann anzuwenden wenn sie sie verstanden haben.


14.07.2015
Silvia
F: ich war heute nochmal bei der Staatsangehörigkeitsbehörde um die 25 € zu bezahlen.Vorher gab ich der Sachbearbeiterin eine Auflistung all der Urkundenkopien und Antragsformulare, welche ich eingereicht hatte und sagte ihr sie soll es mir bestätigen.Vorher fragte sie den Vorgesetzten. Dann machte sie einen Stempel-Abdruck vom Stadtamt,Datum, und schrieb"oben genannten Unterlagen wurden eingereicht" i.A. und Nachname. Das bedeutet dann ja keine persönliche Haftung,oder? Hilft mir diese Bestätigung irgendwann mal weiter wenn was unklar sein sollte, oder kann ich diese Sachbearbeiterin persönlich nicht haftbar machen wenn sie falsch ableitet?

A: Das hört sich nur nach einer Eingangsbestätigung an. Das hat nichts mit der Prüfung zu tun, sie in einem Rechtsstaat haftbar zu machen.


14.07.2015
Silvia
F: Um meiner Dankbarkeit und Wertschätzung für eure Hilfestellung Ausdruck zu verleihen habe ich auf den Button "Spenden" gedrückt, sehe aber keine Kontodaten. Wo kann man denn hier ein paar Euronen loswerden?

A: Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben! Im Moment sind wir noch nicht soweit, werden den aber bald frei schalten.


14.07.2015
Jürgen
F: Im StAG unter § 3 (2) steht: Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html . Also brauche ich den gelben Schein ja gar nicht, da ja Perso und Reisepass völlig ausreichen?

A: Für mich gibt es einen Unterschied ob ich als deutscher Staatsangehöriger behandelt werde, oder ob ich einer bin. Ihr Name läßt auch nicht erkennen daß sie Migrant sind. Vielleicht werfen sie ja mal einen Blick in das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen- Staatenlosenübereinkommen vom 28. September 1954 / §27.

Oder in Wikipedia Stichwort "Staatsangehörigkeitsausweis".
Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepaß kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, daß der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Natürlich gibt es dazu eine Rechtsprechung des BVG.

In den Videos von Herrn Oberüber wird diese Thematik eingehend behandelt. Außerdem gehören Glaubhaftmachungen, Vermutungen und Täuschung im Rechtsverkehr zum Kerngeschäft der bundesrepublikanischen Treuhandverwaltung...


14.07.2015
claus
F: hallo, gibt eigentich eine offizielle brd-partei, die ihre interessen bzw. initiative in ihrem sinne unterstützt? danke

A: Parteien (lat. partior = teilen) sind ein Instrument der derzeit herrschenden Gewalt um die Menschen zu teilen und zu spalten.
Da es genau darum geht das Spiel "Teile und Herrsche" in den wohlverdienten Ruhestand zu versetzen, kann und muß die Antwort auf Ihre Frage eindeutig NEIN lauten... und das ist auch gut so!


14.07.2015
Tommy
F: Ich habe eine Frage zum Thema Gelber Schein und doppelte Staatsbürgerschaft. Verliere ich die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft in einem nicht europäischen Land annehme, welches doppelte Staatsbürgerschaft zuläßt? Oder kann ich über die Beibehaltungsgenehmigung der BRiD die deutsche Staatsbürgerschaft behalten ? Nichts für ungut... aber Deutscher oder nicht Deutscher, das ist hier die (EINZIGE) Frage... ...............Ja genau darum geht es ja. Ist mit dem GS eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich oder nicht ? Und wenn wie kann ich den Status als Deutscher/Badener aufrecht erhalten. Kann jemand weiterhelfen ? Danke!

A: Zunächst ist anzumerken, daß es nicht um eine Staatsbürgerschaft geht, sondern um eine StaatsANGEHÖRIGKEIT! Die Unterschiede sind u.a. auf dieser Seite hinreichend detailliert aufgearbeitet.
Das heißt, es geht dabei um die (Wieder)Erlangung der Souveränität, sowohl der des Einzelnen, als auch Deutschlands und seiner Bundesstaaten.
Es ist ein Schritt in die Freiheit, und nicht in erster Linie ein Werkzeug, sondern ein Bekenntnis zu EINER Gemeinschaft, zur Heimat und zu sich selbst, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich schlage vor, Sie beschäftigen sich noch etwas eingehender mit der Thematik und mit dem, was Ihnen wirklich wichtig ist...


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