A: Ob sie sich so verstanden haben oder nicht spielt keine Rolle. Preußen wurde mit Ausrufen der Weimarer Republik genau so zum Bundesland wie alle anderen. Auch Preußen unterlag dem Versailler Vertag. Der Versuch Preußens, sich mit einer eigenen Verfassung 1920 zu lösen war gut gemeint (unter Besatzung). Dazu bezieht sich diese Verfassung eindeutig auf die Verfassung von 1919, der Weimarer Republik.
A: Ich lebe in einer Kreisfreien Stadt, meinen Gelben Schein hat der Bürgermeister ausgestellt. In anderen Gemeinden macht das der Landrat. Ja, Sie haben das Recht dazu: 1. Sie sind direkt gewählt. 2. Im Aufrag der Alliierten zu Aufrechterhaltung der Öffentliche Ordnung (ordre Public).
A: Ca. 30 bis 50 Euronen
A: Wir können hier nur zu äußerster Vorsicht raten!
Juristisch "festen Boden" erreichen wir NUR durch "Rückabwicklung". Die Bundesstaaten und deren Staatenbund (der völkerrechtlich fortexistierende Nationalstaat) haben Ihre Verfassungen! Zu diesen müssen wir uns bekennen, dann erst kann es weiter gehen. Damit wäre auch der "Auftrag" des Art. 146 GG erfüllt. Eine "neue Verfassung" bzw. etwas, das uns evtl. als solche verkauft werden würde, stünde auf keinem staatlichen Grund und wäre deshalb nichtig, erst recht, wenn "Staatenlose" dies versuchen würden zu tun!
A: § 1 Abs. 1: "Personenstand im Sinne dieses Gesetzes...", mehr muß ich gar nicht lesen!
Wenn Sie an einer Bäckerei vorbei kommen, wo an der Tür deren AGB´s hängen und darin steht, daß "eine Schokoladentorte im Sinne dieser AGB´s ein Kuhfladen ist...", würden Sie dort Schokoladentorte kaufen?
Im Ernst, die Sprache inkl. wohl durchdachter Formulierungen und Begriffe ist DAS Werkzeug, wodurch die Täuschungen im Rechtsverkehr stattfinden. Die haben nur "DEUTSCH" (juristische Personen) im Angebot, allein schon deshalb, weil sie für DeutschE (natürliche Personen) nicht zuständig sind.
Solange der Staatsangehörigkeitsausweis korrekt ausgestellt ist, sowie die entsprechenden Angaben wie beschrieben auf dem EStA Registerauszug und in der Vollauskunft stimmen, ist alles in Ordnung (jedenfalls angesichts der derzeitigen Umstände).
Ein Hinweis auf § 5 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) wäre hier der richtige, ob es hilft steht auf einem anderen Blatt...
A: Wenn Sie sich die Willenserklärung beim Notar haben beglaubigen lassen, was ja sowieso nötig ist, dann reicht ein Einschreiben mit Rückschein ans Standesamt. Wenn Sie noch eine weitere Sicherheitsmaßnahme einbauen wollen, dann scannen Sie sie zusätzlich noch ein und schicken sie vorab per Fax mit qualifiziertem Sendebericht an das Standesamt. Dann sollte die Angelegenheit absolut wasserdicht sein.
A: Sie scheinen da etwas mißverstanden zu haben. Wir bekommen durch den Staatsangehörigkeitausweis in Verbindung mit dem EStA Registerauszug die Bestätigung - wie auf unserer Seite ausführlich beschrieben - daß unsere Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat liegt. Welcher dies im Einzelfall ist, kann und darf die BRD mangels Kompetenz und Legitimation gar nicht bescheinigen.
A: Vielen Dank für die Info!
Nur zum Verständnis und zur Klarstellung... Sie haben bei der Anfrage an die Kreditvermittler mit keinem Wort erwähnt, daß sich hinsichtlich Ihres Personenstandes etc. irgendwas verändert hat, sondern die Blutsauger wollen von sich aus (aufgrund welcher Informationen aus welchen Quellen auch immer) einfach "nichts mehr mit Ihnen zu tun haben"?
Haben Sie die auf unserer Seite verfügbare Willenserklärung oder eine eigene benutzt und ist diese beglaubigt? Über eine Kopie per e-Post (kann selbstverständlich auch anonymisiert sein) würden wir uns in diesem Falle sehr freuen!
Besitzen Sie auch einen Staatsangehörigkeitsausweis, sowie einen korrekt lautenden EStA Registerauszug nebst korrekter Vollauskunft?
A: Der grüne Reisepaß wird direkt von der Gemeinde / dem Bürgermeister ausgestellt, also dort wo noch die Reststaatlichkeit vorhanden ist (Subsidiaritätsprinzip). Allerdings wird dieser nicht unbedingt in allen Ländern akzeptiert.
A: Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sollte in der Vollauskunft stehen.
A: Es tut uns Leid, daß Sie enttäuscht sind, aber leider reichen unsere Kapazitäten nicht aus, alle Baustellen gleichzeitig zu bearbeiten. Die bislang geringe Nutzung des Registers durch unsere Besucher liegt nicht in unserer Hand, aber sobald dies sich füllt, werden Ihnen die diesbezüglich angedachten Aktivitäten mitgeteilt. Ihre angesprochene zweite Nachricht scheint leider irgendwie untergangen zu sein, aber bei der Anzahl der eingehenden Mitteilungen läßt sich dies leider nicht immer vermeiden und wir bitten daher um Nachsicht. Das Forum "Freiheitsbewegung" ist nicht unseres und ob es lebendig ist, liegt ebenfalls an den Nutzern. Zulauf von den Nutzern dieser Seite kommt auch nur sehr sporadisch, genauso wie Registrierungen. Wir fragen uns schon seit langem woran das liegen könnte... Um dem entegen zu wirken, haben wir inzwischen auf unserer Seite eine neue Rubrik "Stammtische" eröffnet, aber auch hier liegt es an den Besuchern selbst aktiv zu werden!
A: Also ich habe vor einem Jahr meinen Perso gegen Bescheinigung zurückgegeben. Es kam noch mal kurz die Drohung mit dem OWIG. Ich habe ihnen dann versprochen, dass ich mir den richtigen Ausweis nach ihren Gesetzen hole. Seit dem ist irgendwie Funkstille. Nach dem Gelben bist du aber nicht mehr Staatenlos. Preußen ist existent nur mangels Regierung nicht handlungsfähig. Jetzt kommt die Verwaltung wieder ins Spiel (ordre public). Allerdings müssen sie dich jetzt in deinem Rechtsstand verwalten.
A: Ich möchte hier noch einmal festhalten, daß es hier um die Staatsangehörigkeit und nicht um eine Staatsbürgerschaft geht. Dieses sind zwei ganz unterschiedliche Sachen. Aus Ihrer Frage geht nicht hervor ob Sie den Gelben Schein haben oder nicht. Im Rechtskreis der BRiD wird Sie die Verwaltung auffordern Ihren Perso zu verlängern. Nach unseren Erfahrungen mit sehr drastischen Mitteln. Hier werden schon mal 2500 bis 5000 Euro Geldstrafe angedroht. Im anderen Rechtskreis können Sie die Verwaltung auffordern ein für Sie gültiges Dokument auszustellen. Da Sie nicht mehr Staatenlos sind natürlich keinen Perso. Natürlich mit richtiger Schreibweise des Ruf und Familiennamen und dem richtigen Eintrag der Staatsangehörigkeit. Da die Verwaltung das nicht kann, wird man Sie in Ruhe lassen.
A: Diese Frage ist mehr als 1x in den Fragen und Antworten enthalten. Ihre Antwort sollten Sie unter Implikationen oder Sonstiges finden.
A: Ja da sehe ich kein Problem, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
A: Sie haben doch auch einen Personalausweis, also können sie auch den Gelben Schein machen.
A: Alles was nach dem sog. 1. WK, seit November 1918 bis heute passierte, geschah unter Fremdherrschaft. Die BRD ist lediglich ein weiteres Besatzungskonstrukt, ähnlich wie das Versailler Diktat und die Weimarer Republik. Sie verwaltet... nicht mehr und nicht weniger. Staatliche Gesetze kann sie mangels Kompetenz und Legitimation gar nicht erlassen. Das was sie als solche veröffentlicht hat den Charakter einer Hausordnung, wobei mittlerweile niemand mehr weiß, wo dieses Haus steht (vgl. Art. 23 GG vor 1990 und heute), oder von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als nachgewiesener Deutscher - insbesondere als Staatsangehöriger in einem Bundesstaat - steht es uns juristisch frei selbst zu wählen, ob und mit welchen Filialen der Verwaltung wir Geschäftsbeziehungen eingehen wollen. Vergessen sollte man aber dabei nicht, daß die BRD und ihre Bediensteten zwar keine hoheitliche Macht oder Legitimation besitzen, jedoch leider die herrschende und ausübende Gewalt inne haben... welche sie auch nutzen. Um staatliches Recht kommen sie aber dennoch nicht herum, es sei denn durch Willkür.
A: Natürlich sollten Sie sich den Grünen Reisepaß zulegen. Am Anfang vielleicht noch beide Sachen parallel nebeneinander. Dann können Sie entscheiden in welcher Situation Sie das eine oder das andere anwenden. Beim Werkschutz ist der Grüne Reisepaß immer gerne gesehen. lol
A: Ob bei "Wirksam geworden am:" und "erworben am:" irgend was steht ist vollkommen egal. Da sollte eh das Datum der Geburt gelten. Kommen wir nun zum Werkschutz. Im EGBGB steht im §5 Abs.1 "Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor". Solange wie sie sich in ihren Rechtskreis an die Gesetze halten, ist alles was vom Werkschutz kommt ein Angebot. Angebote können sie annehmen oder auch nicht. Wenn ihr Rechtskreis also Status quo ante 1913 ist, gelten für sie auch nur die Gesetze. Ob ein OWIG oder ein Betäubungsmittelgesetz dazu gehören, können sie ja mal recherchieren.
Noch eine Anmerkung der GG 116 (2) ist nicht für uns, egal wer das auch weiter im Internet verbreitet.
Ich denke zu dieser Gruppe will hier keiner gehören.
A: Wenn sie aus dem Gelben Schein nur Vorteile wollen, dann sind sie hier verkehrt. Allerdings haben wir durch den Erwerb des Gelben Schein Rechte. Natürlich muß man seine Rechte kennen um sie durchsetzen zu können. Deswegen ist es sehr wichtig sich damit auseinander zu setzen, und dies nicht vorgesetzt zu bekommen. Denn sie müssen verstehen was sie da tun. Im Ernstfall müssen sie ihre Rechte argumentativ verteidigen können und nicht sagen, dass stand auf der HP von gelberschein.info. Es ist für sie auch ein Selbstschutz die Sachen erst dann anzuwenden wenn sie sie verstanden haben.
A: Das hört sich nur nach einer Eingangsbestätigung an. Das hat nichts mit der Prüfung zu tun, sie in einem Rechtsstaat haftbar zu machen.
A: Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben! Im Moment sind wir noch nicht soweit, werden den aber bald frei schalten.
A: Für mich gibt es einen Unterschied ob ich als deutscher Staatsangehöriger behandelt werde, oder ob ich einer bin. Ihr Name läßt auch nicht erkennen daß sie Migrant sind. Vielleicht werfen sie ja mal einen Blick in das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen- Staatenlosenübereinkommen vom 28. September 1954 / §27.
Oder in Wikipedia Stichwort "Staatsangehörigkeitsausweis".
Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepaß kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, daß der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Natürlich gibt es dazu eine Rechtsprechung des BVG.
In den
Videos von Herrn Oberüber wird diese Thematik eingehend behandelt. Außerdem gehören Glaubhaftmachungen, Vermutungen und Täuschung im Rechtsverkehr zum Kerngeschäft der bundesrepublikanischen Treuhandverwaltung...
A: Parteien (lat. partior = teilen) sind ein Instrument der derzeit herrschenden Gewalt um die Menschen zu teilen und zu spalten.
Da es genau darum geht das Spiel "Teile und Herrsche" in den wohlverdienten Ruhestand zu versetzen, kann und muß die Antwort auf Ihre Frage eindeutig NEIN lauten... und das ist auch gut so!
A: Zunächst ist anzumerken, daß es nicht um eine Staatsbürgerschaft geht, sondern um eine StaatsANGEHÖRIGKEIT! Die Unterschiede sind u.a. auf dieser Seite hinreichend detailliert aufgearbeitet.
Das heißt, es geht dabei um die (Wieder)Erlangung der Souveränität, sowohl der des Einzelnen, als auch Deutschlands und seiner Bundesstaaten.
Es ist ein Schritt in die Freiheit, und nicht in erster Linie ein Werkzeug, sondern ein Bekenntnis zu EINER Gemeinschaft, zur Heimat und zu sich selbst, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich schlage vor, Sie beschäftigen sich noch etwas eingehender mit der Thematik und mit dem, was Ihnen wirklich wichtig ist...
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!