F: Zu Silvia vom 28.10.2019 Wie hieß denn der Titel des Videos bzw. der Kanal, denn es ist schon wieder wäääg. Danke!
A: Qlobal-Change hat die Desinformation wieder vom Netz genommen.
F: Stimmt die ALG-II-Antrags-Formulare laufen über die nat.P. mit Familiennamen. Warum eigentlich, die könnten wie sonst auch die jur.P. nehmen?. Ich schreibe immer mit meiner nat.Person gemäß Armes-Länge Prinzip oder als Mensch, je nach dem, aber die antworten IMMER mit der Anrede Frau/Herr, auch bei sog. Gerichtbriefen Die ignorieren es weiterhin, wenn man auf Personenstandsfälschung hinweist und darum bittet, die korrekte/involvierte Person anzuschreiben1) EUER Rat diesbzgl.? 2) Wie wird denn die nat. P. angeschrieben? Sehr geehrter Mustermann, Max… ? Besten Dank !!!
A: Seine Rechte muss man immer mit der nat. Person abheben. Nach der Einwilligung in das Geschäft kommt die jur. Person. Einfach mal auf den Anhörungsbogen beim OWIG achten. Schreiben kann man auch konkludent aufsetzen, so das der Fall bei nicht Reaktion eintrifft. Zum Anschreiben wäre das eine Möglichkeit. Einfach den Rufnamen eine andere.
F: Wann/ wodurch/ wo findet denn der Wechsel zur jur. Person statt?
Ersichtlich zumindest, wenn der erste Brief anlandet mit der Anrede Herr/Frau, oder?
Danke!
A: Die Schreibweise der nat. Person nach DIN ISO 5007 ist Mustermann, Max. Das sollten Sie bei eingehenden Briefen beachten.
F: Hallo,
könnt ihr in diesem Video https://www.youtube.com/watch?v=E-0Ox4j_VPI die Richtigkeit der Informationen unter den Kommentaren kurz bestätigen oder gibt es Desinformationen? Es dient unserem Verständnis der BRD-Situation
A: Da hat einer noch nicht verstanden was die WR, 3. Reich oder die BRvD ist. Da macht sich einer die Welt wie sie ihm gefällt. Das anerkennen des Versailler Vertrages als Friedensvertrag belässt uns in der Besatzung. Aber wenigstens mal ein intelligenter Versuch. Das hat schon was Dienstliches.
F: Hallo liebes Team,
ich plane für morgen den Weg zum Standesamt, vielleicht auch Archiv. Je nachdem, welche Unterlagen wo vorliegen. Ich hatte das letzte Mal nämlich fälschlicherweise alles über meine Mutter, deren Vater und dessen Vater nachgewiesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass immer gefragt wurde, wofür ich die beglaubigten Kopien/Urkunden benötige.
Welchen Grund gibt man denn da am besten an, um keinen Verdacht zu erregen und möglicher Willkür zu entgehen?
A: Arbeiten die SB bei der STASI? Aber Sie können ja Liegenschaftsangelegenheiten verwenden.
F: Es ist also ein geltendes Gesetz im Gebiet der WR(D.R-31.12.37?),in dem sich auch die BRvD befindet und daran gebunden ist gemäß ihrer Satzung?
A: In den letzten 2 Antworten ist doch alles gesagt! Deutlicher kann ich nicht mehr werden.
F: So kann ich also davon ausgehen das dies eine gültige Grundlage auf Anordnung des Alliierten Kontrollrates für Deutschland ist,welche durch die Verwaltungsorgane der BRD (1949-1990) einzuhalten sind.Für das Konstrukt nach 1990 ist dann maßgeblich das Recht des Rechtskreises anzuwenden welchem die Person angehört,also auch gültiges Recht.
A: Nein das kannst Du nicht! Vom 09.11.1918 bis heute gibt es nur eine geltende Gesetzgebung. Seit dem hat auch alles nichts mehr mit Deutschland und gültiger Gesetzgebung zu tun. Sondern mit der WR, Drittes Reich und Bundesrepublik und geltender Gesetzgebung.
F: Hallo,am langen Sonntag bin heute in Besitz eines StGB von 1948 "mit wichtigen Nebengesetzen und den einschlägigen Vorschriften des Alliierten Kontrollrates für Deutschland" gekommen.Nach den Bereinigungsgesetzen von 06,07,10 sollte diese Ausgabe doch als geltende Grundlage für Deutschland dienen?
A: In Deutschland gibt es keine geltende Grundlage. In Deutschland kann es nur eine gültige Grundlage geben. Die Bundesrepublik wird der neuste Stand geltend gemacht.
26.10.2019
Deutscher 2000
F: „Bei Mietwohnung sollte die Person vorher aus dem Mietvertrag.“ - wieso ist das so wichtig? Ist über den Mietvertrag noch indirekt ein vertrag mit der brd gegeben? Oder weil es dann keine abmeldebestätigung seitens des vermieters gibt?
A: Der Satz ist aus dem Zusammenhang der Antwort gerissen. In der Antwort ging es um die Abmeldung der Person.
F: Hallo frage zu gelben Schein. Auf gs wurde der Satz über die Gültigkeit durchgestrichen ist das richtig so wenn er unbegrenzt gültig ist oder muß da ein Eintrag in die vorgegebene Spalte? Danke
F: Hat das Ordnungsamt es denn geschaft die Briefe zuzustellen oder haben die immer Pech gehabt und die Person nicht angetroffen?Ich glaube aber die Antwort zu wissen.
A: Nein die hatten natürlich kein Glück die Person anzutreffen. Sie nutzten dann beim Gehen den Briefkasten. So bekamen sie die Post mit dem Vermerk wieder zurück.
F: Frage,wenn ich nicht geschäftsführend ohne Auftrag für die Person tätig bin schließt dies aber die Begünstigung des "Menschen" über die Person nicht aus?
F: Ich Glaube meine letzte Frage kam wegen kurzzeitigem Netzverlust nicht an. Bei einer Antwort Alg II betreffend wurde genantwortet, es sei nicht einfach diesen mit der natürlichen Person zu stellen. Man muß doch nur bei Staatsangehörigkeit deutscher Staatsangehöriger eintragen, das Herrr in eckige Klammern setzen und mit Mustermann, Max unterschreiben. Oder übersehe ich was?
A: Der Antrag läuft schon auf die nat. Person. Der ist dann wahrheitsgemäß für den Familiennamen auszufüllen. Das Problem ist dann der Wechsel der Agentur zu jur. Person. Der sollte verhindert werden. Dazu gehört Wissen, klare Ansagen und ruhiges bestimmtes Auftreten. Immer die Schriftform wahren!!!
F: Tatsache ist ja das sie eine Informatione dadarüber bekommen haben das die Person noch in Wohnhaft ist,die wollten nur im 2. Brief das ich mich mit dieser identifiziere,desweiteren wurde die Person ja nicht abgemeldet gemäß § 17 BMG.Vieleicht sollten die Briefe an die Person mit dem Schriftzug "Treuhänder der Person hier nicht vorhanden" versehen sein und nicht nur "Person hier nicht vorhanden",dadurch entsteht das warscheinlich das Missverständnis in den Personenverwaltungsanstalten.Aber ob die das kapieren wage ich zu bezweifeln.
A: Nein das Verständnis ist nicht vorhanden. Ich habe denen mitgeteilt, dass ich nicht geschäftsführend ohne Auftrag für die Person tätig bin. Post an die nat. Person muss die DIN ISO 5007 erfüllen. Somit geht die Post an Herr Vorname Name mit dem Vermerk "zurück falsche Person" ungeöffnet zurück. Seit dem versucht das Ordnungsamt die Post persönlich zu übergeben.
F: Hallo GS Gruppe,habe kürzlich einen Brief der hiesigen Firma Bürgeramt im Postkasten gehabt in dem die Person Herr B.Rechtsstaat-Deutsch bestätigen sollte das er noch in Wohnhaft sitzt.Da Herr B.R-D schlief antwortete ich und teielte mit die Person sei noch in wohnhaft und unterschrieb i.A. des Auftraggebers.Im Schreiben wurde erwähnt das bei Nichtbeantwortung die Abmeldung auch von Amts wegen her geschehen kann.Jetzt meine Frage sollte die Person B.R-D abgemeldet werden so könnte ich doch dem Bürgermeister (m.w.d.) die Wohnsitznahme in seiner Gemeinde mitteilen?Wohin wird die Person B.R-D dann gemeldet im Geburtsstandesamt der Person oder wird Sie als verscholllen geführt?
A: Schicken Sie die Person doch ins Ausland. Am besten ein Staat ohne Meldepflicht. Da ist die Person gut aufgehoben. Bedenken Sie aber die Konsequenzen der Abmeldung. Bei Mietwohnung sollte die Person vorher aus dem Mietvertrag.
F: Hallo,
heute habe ich von meinen Kindern den Geburtenregisterauszug beim Standesamt geholt. Den GS besitze ich seit 2 Jahren. Bei den Kindern und bei mir war bei der Staatsangehörigkeit kein Eintrag. Bei meiner Frau stand:ungarisch. Kann man den Geburtenregisterauszug berichtigen lassen? Danke für die Antwort.
A: Wie Sie sehen, ist der Eintrag bei Ihnen und Ihren Kindern doch schon korrigiert. Sonst würde da ja deutsch stehen. Was soll diese unnötige Auseinandersetzung, wenn eine Personenstandsurkunde Staatsangehörigkeitsausweis vorhanden ist. Der maximal zu erreichende Eintrag ist: unbekannt. Kein Eintrag sagt das gleiche aus.
F: Hallo liebe Landsleute, soeben finde ich im Briefkasten eine "Förmliche Zustellung" mit einem Bußgeldbescheid, vom Kreis Lippe/ Der Landrat, über 38,50 Euro. Hatte vergessen das Verwarngeld von 10,00 Euro für zu schnelles Fahren (8 Km/h zu schnell) zu bezahlen.
Ich überlege, mich dagegen zu wehren, nach https://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/ordnungswidrigkeitenbussgeld-erfolgreich-abgewehrt/005305/ . Die beschriebene Vorgehensweise stammt aber von 2016. Ist Euch bekannt, ob diese Vorgehensweise immer noch eine gute Erfolgswahrscheinlichkeit hat? Man weiss ja nicht, was die da inzwischen wieder für Tricks der Plünderung anwenden. Vielleicht habt Ihr Informationen von Betroffenen, die in ähnlichen Situationen waren. Vielen Dank !
A: Die Vorgehensweise war schon 2016 kein gangbarer Weg. Die Gesetzgebung wird in der Bundesrepublik mit Waffengewallt geltend gemacht. Deswegen nennt man sie auch geltende Gesetzgebung. Diese war noch nie gültig. Der Weg führt über das Thema Mensch und Person. Hilfreich dazu ist, PAuswV § 28 Abs. 1 / 1, EGBGB Art. 5 Abs. 1 und HGB §17. Vorrausetzung ist natürlich der GS.
F: Hallo, liebes GS-Team! WIE unterschreibe ich eine sog. Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Abs. 3 BMG als GS-Mensch? Bin Eigentümer der Immobilie und der Sohn des Ehepartners will hier einziehen. Ganz unten auf dem Formular steht: "Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers (nur bei Eigennutzung)." Oben: Angaben zum Wohnungsgeber: "Familienname"(!!!), Vorname bzw. Bezeichnung der juristischen Person (!)" Auch ist dort nach der Angabe der PLZ gefragt, ist diese dann in eckige Klammern zu setzen? Vielen lieben Dank für eine Antwort, Gruß, HeiKi
A: Sie Unterschreiben mit der Person zu dessen Nutzung Sie sich für diese Interaktion entschieden haben. Max Mustermann für die jur. Person und Mustermann, Max für die nat. Person.
Unterschrift-Spezial
F: Seid gegrüßt, was haltet ihr eigentlich von dem Peter Fitzek? Auch Des?
A: Wenn man verstehen kann was er macht, ist die Aktivität in Ordnung.
F: Gleiches gilt dann wohl für die Dokumente,Personalausweis und Reisepass gemäß Ausstellung der BRvD.
A: Ja, mit dem unterschied das dieses die jur. Person ist.
F: Ist der Feststellungsantrag auch als Identitätsnachweis zu sehen?
A: Es ist der Nachweis für die nat. Person. Ob Sie sich mit dieser Identifizieren(gleich machen) wollen, ist dann Ihre Endscheidung.
F: Guten Morgen Landsleute,
hab mal eine Frage. In Schaebels-Block ruft ein Mitstreiter auf, beim BverfG zu klagen, denen, bei korrekter Einreichung der kompletten Unterlagen, der GS verwehrt worden ist.
Er möchte von denen eine Vollmacht erhalten, um sie als Geschädigte und als Zeugen mit benennen zu können.
Was haltet Ihr von diesem Vorgehen?
VG
A: Nichts! Es ist auch zu Scheitern verurteilt, da das BverfG schon ein Grundsatzurteil erlassen hat. Es ist also reine Energieverschwendung.
F: Hallo zusammen, zu meiner frage vom 7.10.19. ob das Sinn macht?
A: Zum passenden Zeitpunkt schon. Wenn man also Arbeitslos wird, macht es Sinn bei der Antragstellung die richtige Person zu nutzen. Dazu gehört aber auch Wissen und Durchsetzungskraft.
F: Hallo zusammen, kann man wenn man den GS hat, das bei Rentenk. (LVA), Agentur für Arbeit (ALG1),und Krankenk. melden?
hätte man da vor oder nachteile? und mit was für Dokumente muss man vorlegen?
Vielen Dank für die Antwort.
A: Das kann man tun. Eine Personenstandsänderung macht aber nur bei Bedarf Sinn. Dazu sollte man Wissen was man was man da macht.
F: Hallo GS-Team, gibt es, wenn man den GS besitzt und ein Kleingewerbe anmelden möchte,
irgendetwas zum Thema EST zu beachten? Muss oder sollte man als Souverän überhaupt das Kleingewerbe melden? Vielen Dank.
A: Mir fällt keine Behörde ein wo die nat. Person ihre Selbstständigkeit anmelden kann. Somit dürfte es nur die jur. Person der Republik des Bundes betreffen. Das A und O in diesem Bereich ist Wissen, Wissen und nochmal Wissen.