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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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14.07.2015
Silvia
F: ich war heute nochmal bei der Staatsangehörigkeitsbehörde um die 25 € zu bezahlen.Vorher gab ich der Sachbearbeiterin eine Auflistung all der Urkundenkopien und Antragsformulare, welche ich eingereicht hatte und sagte ihr sie soll es mir bestätigen.Vorher fragte sie den Vorgesetzten. Dann machte sie einen Stempel-Abdruck vom Stadtamt,Datum, und schrieb"oben genannten Unterlagen wurden eingereicht" i.A. und Nachname. Das bedeutet dann ja keine persönliche Haftung,oder? Hilft mir diese Bestätigung irgendwann mal weiter wenn was unklar sein sollte, oder kann ich diese Sachbearbeiterin persönlich nicht haftbar machen wenn sie falsch ableitet?

A: Das hört sich nur nach einer Eingangsbestätigung an. Das hat nichts mit der Prüfung zu tun, sie in einem Rechtsstaat haftbar zu machen.


14.07.2015
Silvia
F: Um meiner Dankbarkeit und Wertschätzung für eure Hilfestellung Ausdruck zu verleihen habe ich auf den Button "Spenden" gedrückt, sehe aber keine Kontodaten. Wo kann man denn hier ein paar Euronen loswerden?

A: Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben! Im Moment sind wir noch nicht soweit, werden den aber bald frei schalten.


14.07.2015
Jürgen
F: Im StAG unter § 3 (2) steht: Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html . Also brauche ich den gelben Schein ja gar nicht, da ja Perso und Reisepass völlig ausreichen?

A: Für mich gibt es einen Unterschied ob ich als deutscher Staatsangehöriger behandelt werde, oder ob ich einer bin. Ihr Name läßt auch nicht erkennen daß sie Migrant sind. Vielleicht werfen sie ja mal einen Blick in das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen- Staatenlosenübereinkommen vom 28. September 1954 / §27.

Oder in Wikipedia Stichwort "Staatsangehörigkeitsausweis".
Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepaß kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, daß der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Natürlich gibt es dazu eine Rechtsprechung des BVG.

In den Videos von Herrn Oberüber wird diese Thematik eingehend behandelt. Außerdem gehören Glaubhaftmachungen, Vermutungen und Täuschung im Rechtsverkehr zum Kerngeschäft der bundesrepublikanischen Treuhandverwaltung...


14.07.2015
claus
F: hallo, gibt eigentich eine offizielle brd-partei, die ihre interessen bzw. initiative in ihrem sinne unterstützt? danke

A: Parteien (lat. partior = teilen) sind ein Instrument der derzeit herrschenden Gewalt um die Menschen zu teilen und zu spalten.
Da es genau darum geht das Spiel "Teile und Herrsche" in den wohlverdienten Ruhestand zu versetzen, kann und muß die Antwort auf Ihre Frage eindeutig NEIN lauten... und das ist auch gut so!


14.07.2015
Tommy
F: Ich habe eine Frage zum Thema Gelber Schein und doppelte Staatsbürgerschaft. Verliere ich die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft in einem nicht europäischen Land annehme, welches doppelte Staatsbürgerschaft zuläßt? Oder kann ich über die Beibehaltungsgenehmigung der BRiD die deutsche Staatsbürgerschaft behalten ? Nichts für ungut... aber Deutscher oder nicht Deutscher, das ist hier die (EINZIGE) Frage... ...............Ja genau darum geht es ja. Ist mit dem GS eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich oder nicht ? Und wenn wie kann ich den Status als Deutscher/Badener aufrecht erhalten. Kann jemand weiterhelfen ? Danke!

A: Zunächst ist anzumerken, daß es nicht um eine Staatsbürgerschaft geht, sondern um eine StaatsANGEHÖRIGKEIT! Die Unterschiede sind u.a. auf dieser Seite hinreichend detailliert aufgearbeitet.
Das heißt, es geht dabei um die (Wieder)Erlangung der Souveränität, sowohl der des Einzelnen, als auch Deutschlands und seiner Bundesstaaten.
Es ist ein Schritt in die Freiheit, und nicht in erster Linie ein Werkzeug, sondern ein Bekenntnis zu EINER Gemeinschaft, zur Heimat und zu sich selbst, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich schlage vor, Sie beschäftigen sich noch etwas eingehender mit der Thematik und mit dem, was Ihnen wirklich wichtig ist...


14.07.2015
Tommy
F: Ich habe eine Frage zum Thema Gelber Schein und doppelte Staatsbürgerschaft. Verliere ich die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft in einem nicht europäischen Land annehme, welches doppelte Staatsbürgerschaft zuläßt? Oder kann ich über die Beibehaltungsgenehmigung der BRiD die deutsche Staatsbürgerschaft behalten ?

A: Nichts für ungut... aber Deutscher oder nicht Deutscher, das ist hier die (EINZIGE) Frage...


14.07.2015
claus
F: laut ihrer aussage gibt es in den VSA gibt es nicht nur die Regierung, sondern auch Gruppen mit anderen Interesse! Soweit so gut - weder die Deutsche Regierung will Ihre Macht abgeben, die Amis nicht Ihre Vorherrschaft, auch deswegen damit ihre Ausbeutung nicht offiziell beleuchtet wird. So sehr mich das Thema beschäftigt halte ich es persönlich nicht für sehr aussichtsreich innerhalb der nächsten 10-20 jahre einen friedensvertrag zu erreichen und entsprechende souveränität zu erlangen. Oder gibt es aktuell irgendwelche Erkenntnisse / Strömungen, die wenigstens im Ansatz eine Tendenz oder ein entsprechendes Vorankommen signalisieren würde? Sorry, ich möchte nicht entmutigen, sondern für weitere Transparenz sorgen. Danke

A: Ihre Frage läßt sich relativ kurz und bündig beantworten: Registrierung


14.07.2015
Hypermaniac
F: Was bedeutet eigentlich "Ersitzung" und welche Konsequenzen hat das? Herr Oberüber hat wohl in seinem Antrag den Reisepass und Perso angekreuzt...

A: § 937 BGB:
Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitze hat, erwirbt das Eigenthum (Ersitzung).
Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerbe des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, daß ihm das Eigenthum nicht zusteht.


14.07.2015
Oliver
F: Das BVA hat sich was Neues einfallen lassen: http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/RegisterEStA/Antraege/antraege-node.html

A: Danke für die Information.


14.07.2015
TOM
F: Was halten wir davon ? http://rabestte.reichsamt.info/#Warnung

A: Ich finde eine TOLLE Werbung für unsere Seite!!!

Wenn sie unsere Seite besucht haben, sollte sie festgestellt haben, dass wir die Staatsangehörigkeit 1913, als auch die Reichsgrenzen vom 27.07.1914, Als auch die Verfassung von 1871 bis 1918 vertreten.

Oh was das, Geschäftsmodell???

Oh jetzt verstehe ich, wir machen durch unsere kostenlose Arbeit Herrn Lorenz sein Geschäftsmodell kaput. Reich durch Reichsdeutsche, ohne uns Herr Lorens. Sie sollten noch Nummernschilder mit anbieten. Und eine Frage habe ich noch, wer hat sie eigentlich legitimiert Herr Lorenz.

Aber ansonsten eine sehr schöne Einzelleistung. Nur Bernd Schober war bisher noch besser. Wir freuen uns auf weitere Werbung.

PS. Zur Information sollte man die Aufgelisteten Seiten mal besuchen. Allerdings wurde ich bei staatenlos.info empfehlen die Java Scrips auszuschalten.


14.07.2015
Heinz
F: Ist das besser wenn ich warte bis ich zurück bin, ich weiß nicht was richtig ist, ich weiß nur eins ich bin ein Mensch aus Fleisch und Blut und kein Sache wie Sie es gerne hätten .

A: Am einfachsten geht es über die BVA. In der BRiD fangen die langsam an Stress zu machen und Steine in den Weg zu legen.


14.07.2015
Heinz
F: An wehe muß ich mich wenden wen ich den gelben Schein abgebe, ich bin von der BRD abgemeldet und habe nur noch den „ Pass“ mehr habe ich nicht in der BRD. Muß ich das alles über der Botschaft machen oder geht das auch anders , weil mein ständiger Wohnsitz im Ausland ist Musste ich den Pass dort auch beantragen .

A: Richtig ans Konsulat die schickt die Unterlagen an die BVA.Ich frage mich nur warum du den gelben abgeben willst.


14.07.2015
wer317
F: Hallo, ich habe gerade im Netz einen Antrag gefunden, wo neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Rechtsstellung als Deutscher festgestellt werden kann???Würde dieser Antrag uns nicht eher weiterhelfen?

A: Bitte die Fragen und Antworten benutzen und nicht das Kontaktformular!!!

Nein der kann uns nur weiter reinreißen wenn du den Antrag der BVA nicht nehmen willst. Dann stelle den Antrag doch FORMLOS und hangle dich an ihrem entlang. Oder nehme den Antrag der BVA und bearbeite die Überschrift. Oder verwende ein Anschreiben in dem du um die Feststellung deiner Staatsangehörigkeit bittest. Ich verspreche dir das Ergebnis ist immer das gleiche.


14.07.2015
Silvia
F: Ich habe den BVA Antrag bei der Antragsstellung eingereicht.Alles korrekt ausgefüllt. Man hat mir jetzt für den Großvater einen örtlichen anderen Vordruck geschickt, welchen ich auszufüllen habe. Wohnorte.....Soll ich dieses andere Formular mit den Angaben wie beim BVA Formular V nochmal mit den Urkunden einreichen. Mir sieht das wie ein Vorwand aus. Ich hatte vorhin mit der Sachbearbeiterin geredet und sagte, dass ich am Montag vorbeikommen würde, frage mich aber ob das klug wäre.

A: Da am Montag hin zu gehen, ist ne gute Idee. Natürlich unter der Voraussetzung, dass du dort das naive Dummchen spielst und sonne Fragen stellst, wo du die Aufenthaltszeiten deines Großvaters her bekommen sollst. Geht ihr verlangen nicht über die Mitwirkungspflicht hinaus. Welche Alternative gibt es zum Perso oder Reisepass. Für dich sind die Aufenthaltszeiten deine Großvaters halt nicht mehr organisieren und schon gar nicht werden ihre Vordrucke verwendet. Wenn kannst du dieses auch Formlos einreichen.


14.07.2015
friedrich
F: Hallo zusammen.Wollte mal herausfinden was genau ein esta ist...Leider finde ich nur folgende PassagenEinreisegenehmigung USA (ESTA): Das elektronische Reisegenehmigungssystem für Nutzer der visumfreien Einreise (Visa Waiver Program) in die USA...ist das richtig?

A: Nein ESTA heißt das Register der BVA (Bundesverwaltungsamt) in dem die Gelben Scheine registriert sind.


14.07.2015
Transuse
F: Ich habe im Antrag abgeleitet bis 1910, bekomme ich den gelben Staatsangehörigkeitsausweis oder den gelben Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher?

A: Sie können gerne probieren die Rechtsstellung als Deutscher zu bekommen. Am Antrag und beim Ausfüllen des Antrages brauchen sie nichts zu ändern. Ich würde mich freuen wenn Sie es schaffen. Ich kenne keinen der ihn hat.


14.07.2015
Ute
F: Kurze Info. Staatsangehörigenausweis am Donnerstag den 12.06.14 beantragt, abgeholt am Dienstag den 17.06.14. Ich war alleine dort und hab meinen bereits von mir ausgefüllten Antrag abgegeben. Es gab keine Probleme. Jetzt habe ich die BVA angeschrieben wegen dem EStA Auszug und werde auch das EInwohnermeldeamt anschreiben. Soll ich mit dem Widerspruch warten, bis die Auszüge da sind? Könnte ja sein, dass, wie Herr Oberüber erwähnt hat, die Eintragung nach RUStag nicht mehr eingetragen wird. Ich möchte mich bei Euch ganz herzlich bedanken, da ihr das alles super verständlich erklärt habt. Vielen Dank

A: Bei der Bearbeitungszeit, ist es sehr wahrscheinlich dass die Eintragung nach RuStAG nicht vorhanden ist. Normale Bearbeitungszeit 2 bis 3 Monate. Also abwarten!


14.07.2015
Fritz
F: Sie schreiben dass beim gelben Schrein gewisse Dinge gross und gewisse Dinge klein geschrieben sollten, gibt es hier ein Beispiel wie ein korrekter auszusehen hat?

A: Ja da muß stehen Max Mustermann oder Max M u s t e r m a n n aber nicht MAX MUSTERMANN


14.07.2015
Gerd x
F: Ich habe meinen Antrag zum Gelben Schein per Einschreiben am 02.06. 14 gestellt, heute haben wir den 24.06.14 langsam frage ich mich wie lange so ein Vorgang dauern kann. Wie ist denn der übliche Zeitverlauf für die Zustellung/Ausfertigung? Ich habe bislang noch keine Nachricht erhalten.

A: Nicht so ungeduldig Gerd. Eine gründliche Prüfung kann schon mal 2 bis 3 Monate dauern. Das hängt auch davon ab, wie viele Positionen bei dir Geprüft werden müssen.


14.07.2015
Fraktur
F: Wie ist eigentlich der aktuelle Vernetzungsstand? Es gibt ja mehrere Möglichkeiten. Das Freiheitsbewegung-Forum, das Register vom Franken (was anscheinen auch eingefroren ist) sich hier als Deutscher registrieren, nur von niemanden gibts etwas neues, kein piepsen, kein nichts. Wenn etwas passieren soll dann müssen die die schon einen Schritt gemacht haben (mit dem Gelben) irgendwie einmal zusammenkommen können.

A: Ja das mit der Vernetzung scheint ein Problem zu sein. Die Gelbschein Besitzer scheinen das nicht als wichtig zu erachten. Das Register vom Franken wird hier weitergeführt. Seit die Seite Online ist, sind 36 Gelbe dazu gekommen. Durch Aufbauarbeiten im Forum nehmen die Zahlen da auch eher ab statt zu. Es gibt Bundesstaaten die noch keine Beiträge haben. Regelmäßige Aktivitäten im Forum gibt es nur in Preußen und Bayern.


14.07.2015
claus
F: Gelber Schein mit dem Ziel eines Friedensvertrags! Schön und Gut...aber wer will den? Die Nato-Alliierten sicher nicht, sonst können SIe die Kuh nicht mehr ausschlachten vgl aktuelle Politik etc..Da ist der Russe ja noch verhältnismäßig wohlgesonnen. Wie und warum und auf Grund wessens Interesse soll ein Friedensvertrag und Souveränität zu Stande kommen??

A: In den VSA gibt es nicht nur die Regierung, sondern auch Gruppen mit anderen Interessen.


14.07.2015
friedrich
F: Eine Frage bezüglich der Willenserklärung:meine ist jetzt auf dem Weg zum Standesamt. Jetzt las ich ich das beim UCC in Washington geführt bin als "Sklave" um dies zu ändern muss eine Änderung vorgenommen werden mit m gelben Schein.Gibt es Erfahrung darüber?Danke vorab.

A: Nein, es gibt dazu noch nicht viele Erfahrungen. Wir alle sind hier alle noch im Modus "Try end Error" unterwegs.


14.07.2015
Silvia
F: Patverfü: Reiner Oberüber erwähnte in dem Video, dass es klug wäre eine Patientenverfügung zu erstellen und diese registrieren zu lassen wenn man den gelben Schein leben möchte.Für die Patientenverfügung stand auf der speziellen Seite das es sinnvoller wäre zeitnahe sich ein ärztliches Attest zu besorgen um sich die Rechts- und Geschäftsfähigkeit attestieren zu lassen. Kann ich dieses Attest von einem Hausarzt (Allgemeinmediziner) machen lassen oder wäre ein Facharzt besser?Oder macht sowas ein Notar?

A: Reiner erwähnt im Video das man die Patientenverfügung haben sollte, bevor man anfängt den Gelben Schein zu beantragen. Denn mit dem Besitz des Gelben Scheins ist ist der Bürgerliche Tod ausgeschlossen. Natürlich kann man gegen Willkür nichts machen, aber da hilft einem auch keine Patientenverfügung. Der Hausarzt reicht zum feststellen der Geschäftsfähigkeit vollkommen aus.


14.07.2015
Marie-Luise
F: Was kostet eigentlich so eine Vollauskunft beim Einwohnermeldeamt?

A: Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Von 0 bis 6 Euronen.


14.07.2015
selly74
F: Wie soll ich denn meinen Antrag ausfüllen, wie im Video oder wie in der Ausfüllhilfe? z.b. Wehrpflicht. Mit oder ohne Ausweisangaben!

A: Die Ausfüllhilfe ist am aktuellsten. Mit Wehrpflicht ohne Perso.


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