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Fragen und Antworten

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11.11.2015
Tom
F: Jetzt hab ich noch eine Frage. hab meinen Antrag (Kopie) nochmal angeschaut, und mir ist aufgefallen, ich hab bei den Anlagen V das RUStAG nicht eingetragen sondern nur Abstammung und Geburt (Antrag F ist mit RUStAG §4 Abs1 eingetragen) ist das jetzt problematisch bei den Anlagen V, was kann ich tun?

A: Lassen Sie es am besten einfach so laufen, so tragisch sollte das nicht sein.


10.11.2015
Petra
F: 1. Bei Antrag fürs Kind: Was kommt rein bei"Das Sorgerecht ergibt sich aus", wenn Vater und Mutter gleichberechtigt sind? 2. Frage: Der Vater meines Ehemannes wurde in Rasmern geboren (steht so in der Geburtsurkunde). Dieser Ort wurde ca. 1970 umbenannt in Raßmann. Welche Schreibweise soll ich bei den Anträgen eintragen? Vielen lieben Dank für die Hilfe. Ach ja noch was. Habe 6 Kinder. Reicht es wenn ich die erste Seite mit der Hand ausfülle und die folgenden Seiten, die ja alle gleich sind kopiere? Danke danke danke

A: 1 Sorgerecht
2 Rasmern
3 Die sind doch nur am PC auszufüllen.


10.11.2015
Cornelia Faller
F: Ich fülle gerade den Antrag für den GS aus; gebe ich unter 7.1 meinen Ehemann an, der den GS schon besitzt, oder sind mit Familienangehörigen nur Vorfahren gemeint?

A: Betrifft die Vorfahren.


09.11.2015
Birgit
F: Ich selbst habe den Gelben Schein. Können meine Kinder(ehelich) beziehend auf mich den Antrag stellen (Vater hat keinen Gelben Schein)

A: Leider nein. Für die Kinder müssen Sie eigene Anträge stellen und die väterliche Linie ganz normal bis vor 1914 verfolgen.


09.11.2015
Tom
F: Wenn Der GS nach capitis deminutio media ausgestellt ist, mache ich was? Danke schon mal

A: Die Annahme Verweigern und Änderung verlangen.


09.11.2015
Charlie
F: Hallo zusammen! Ich gebe diese Woche den Antrag wg. RuStAG 1913 ab. Ich habe noch den Ahnenpass meines Vaters und auch sonst alle Dokumente. Frage: Müssen die Kopien aus dem Ahnenpass und dgl. beglaubigt sein oder genügt es, sie selbst zu kopieren? Wer beglaubigt die ggf.?

A: Eine einfache Kopie reicht. Bieten Sie an, die Originale der Dokumente bei Abholung zum Vergleich vorzulegen.


09.11.2015
Tom
F: Sorry falsche Taste. Also 1.) hab den Antr. Persönlich abgegeben, dabei wurde Kopie von gr Reisepass gemacht 2.) vervälschung meines bereits Unterschriebenen Antr. durch die Beamtin (Zeuge) 3.) Antr. Falsch gestellt: als ehelicher Abkömmling über Mutter (Unterlagen vollst. bis vor 1913) Erz nur bis 1922 (mittlerweile auch da bis vor 1913) Hab die Nachricht „Ihrem Antr. habe ich stattgegeben“ und ich solle den doch persönlich abholen. Bei dem Zeugen sind Punkt 1+2 identisch die Ableitung richtig. Frage: Was ist mit der Kopie des gr Reisepass? Ich verlange deren Entfernung und Vernichtung? Und die Ableitung über Erz verlange ich meinem Antr. beizufügen. Oder soll ich den jetzt noch mal neu stellen? Sind da Voraussetzungen gegeben. Wollte da am Do mal hin. Die capidis deminutio ist mir bekannt(GS)

A: Erst einmal den gelben Schein Abholen. Dabei auf Schreibweise des Vor und Familienname achten. Dann über ESTA prüfen ob Ableitung richtig. Dann auf Entfernung der Passkopie bestehen.


08.11.2015
Bernd
F: Hallo zusammen, wir möchten keinen Fehler machen. Unsere Staatsangehörigkeitsangabe für den Antrag? Bernd: Urgroßvater geboren in Kelsterbach {Landgemeinde} Kreis Groß-Gerau, anzugebene Staatsangehörigkeit = "Großherzogtum Hessen"? Heike: Urgroßvater geboren in Dodenau {Landgemeinde} Kreis Biedenkopf, anzugeben = "Königreich Preußen"? Ist das so richtig? Vielen Dank für eure Hilfe!

A: Genau so ist es!!!


07.11.2015
Olli
F: Hallo, geb ich nun eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden ab oder die Kopie der beglaubigten Urkunden?

A: Immer nur eine Kopie!!!


07.11.2015
Uwe K.
F: Habe Nachricht von der Behörde erhalten, dass aufgrund Abstammung gem. § 4 Abs. 1 StAG ein Staatsangehörigkeitsausweis gem § 30 Abs. 1 StAG ausgestellt wird. Es gibt keinen Anhaltspunkt über den Nachweis der Deutscheneigenschaft. Muss ich jetzt annehmen dass die mir einen Staatsangehörigkeitsausweis bloß bis 1950 ausstellen möchten oder lässt sich das erst nach dessen Ausstellung mit Gewißheit sagen??

A: Ja, das wird erst danach deutlich.


07.11.2015
Maron
F: wenn ich nach dem Vater ableite und dieser aber Ausländer war, sein Vater aber im Kgr. Preußen geboren ist (vor1913), ist es dann möglich über den Vater abzuleiten, weil der ja schon nicht mehr Deutscher war?

A: Ja, das ist möglich.


07.11.2015
Gudrun
F: Wen muß ich für die Beantragung des Gelben Scheines angeben (bin ehelich geboren): Meinen Vater (1934) geb. in Vietnitz, Königreich Preußen oder meinen Großvater mütterlicherseits (1908) geb. im Herzogtum Anhalt

A: Herzogtum Anhalt


06.11.2015
Michael1980
F: Wenn mein Opa 1907 in NRW geboren ist, sein Vater aber z.B. Spanier ist, kann ich dann RuStag 1913 bekommen?

A: Ja natürlich!


05.11.2015
Bernd B.
F: Ich habe meinen Gelben Schein neulich abgeholt und ja bis vor 1913 abgeleitet. Der Familienname wurde, erster Buchstabe groß und der Rest klein geschrieben aber nicht in Sperrschrift wie es häufig auf anderen GS zu sehen ist. Ist das so in Ordnung? Beim Wohnort stand erst meine vollständige Anschrift. Das habe ich bemängelt und es wurde dahingehend geändert, daß nur noch der Wohnort ohne Postleitzahl vorhanden ist. Auch in Ordnung so?

A: Ja, alles wunderbar, herzlichen Glückwunsch!


04.11.2015
Patrick
F: Habe mein Bescheid bekommen da Stand Folgendes drin. Maßgebende Rechsgrundlage ist §4 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 30.06.1993 ist die angabe korrekt?

A: Wie die Bescheide aussehen ist nicht relevant. Wichtig ist der Staatsangehörigkeitsausweis an sich.


04.11.2015
Falk-Timo
F: Bis zu welchem Datum darf man die Vorfahren zurückverfolgen,bis diese eine Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich nachgewiesen werden kann?

A: Wenn Sie wollen bis Adam un Eva.


04.11.2015
Stefan
F: Ich kenne meinen leiblichen Grossvater nicht, da dies meine Oma immer geheim gehalten hat. Wie erstelle ich denn nun meine Ahnenlinie, da es ja immer nach der väterlichen linie geht?

A: Bitte führen Sie sich die Thematik nochmal etwas genauer zu Gemüte. Es geht nicht IMMER nach der väterlichen Linie eines Nockommens weiter, nur bei ehelicher Geburt. Wurde der Nachkomme unehelich geboren, dann geht es über dessen mütterliche Linie weiter.


04.11.2015
auf die lange bank schieb
F: ich habe die Taufbescheinigung des Großvaters, dort steht, wann er geboren ist. Muss ich trotzdem noch eine Geburts-und noch eine Heiratsurkunde besorgen? danke

A: Ja das ist Notwendig.


02.11.2015
Karin
F: Hallo, zuallererst danke für eure informative Seite. Meine Vorfahren stammen aus dem Sudetenland, auf dem Taufschein meiner Mutter steht als Land "Böhmen". Also 1913 zu Österreich-Ungarn gehörend. Vorfahren mindestens 600 Jahre davor alle aus diesem Gebiet. Gehe ich nun recht in der Annahme, daß mir nur ein Staatsangehörigkeitsausweis ab 1938 zusteht? Vielen Dank im Voraus!

A: Auch Österreicher sind Deutsche. Also einfach den Antrag stellen und abwarten. Sollte es dann nur die unmittelbare Staatsangehörigkeit werden, ist das auch kein Beinbruch.


02.11.2015
Alex
F: Mein Urgroßvater (1907 geb) war bis zum Tod verheiratet. Ich kenne aber nicht das Datum. Ist diese Angabe notwendig in der Anlage V oder reicht das Kreuz bei verheiratet? Dann kann ich den Antrag an das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten in Berlin senden.

A: Ja, das reicht.


29.10.2015
duerckheim
F: Als Nachtrag zum Einschreiben: es kommt nicht auf 1.80€ an, sondern auf x*1.80€ der weiteren Antragsteller, die sich auf dieser Seite hier informieren wie auch jene, die ich im weiteren Verlauf persönlich entsprechend in Kenntnis setze! Im Übrigen werden die Preise ab 2016 gar weiter angehoben: https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html— Auf Anfrage habe ich die Informationen erhalten, dass “in der Regel der Internetausdruck ausreichen wird, im Zweifelsfall jedoch gegen Gebühr von 5 Euro auch später noch eine Kopie vom Original angefordert werden kann.” — Und weiter: “Beim Rückschein erhält der Absender das Originaldokument mit der Unterschrift des Empfängers. Das wird rechtlich als Urkunde gewertet und hat daher im Streitfall den höchsten Wert. Beim Einschreiben erhält der Absender das eingescannte Image der Unterschrift des Empfängers. Das hat zwar nicht den gleichen hohen Wert wie der Rückschein, aber ist im Streitfall auch verwendbar.” — Auf Basis dieser Informationen habe ich mich für die Online Frankierung mit Einschreiben entschieden.

A: Man kann auch ein Duplikat des kompletten Antrages inkl. Anlagen anfertigen, den Antrag bei der Poststelle (nicht bei den Sachbearbeitern) abgeben und sich auf dem Duplikat eine Eingangsbestätigung anbringen lassen. Dies ist im Grunde sogar die allerbeste Variante.


29.10.2015
Astrid
F: Unsere Vorfahren sind Siebenbürger deutsche, könnenbvwir den gelben Schein auch beantragen bzw. bekommen?

A: Das läßt sich so nicht eindeutig beantworten. Melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten) und schildern Sie die Verhältnisse etwas genauer.


28.10.2015
duerckheim
F: Ich werde meinen Antrag postalisch per Einschreiben an die Behörde schicken. Die Briefmarke werde ich online in der eFiliale erstellen. Auch hier kann als Zusatzleistung die Option Einschreiben genutzt werden. Dazu heißt es in der Beschreibung: “Übergabe persönlich nur gegen Unterschrift an Empfänger oder einen Empfangsberechtigten (z.B. Ehegatte). Anzeige der Unterschrift in der Sendungsverfolgung.” … Das ist 1,80€ günstiger als ein klassisches Einschreiben Rückschein (1,45+3,95=5,40€), wie es in der Filiale vor Ort beauftragt werden kann (1,45+2,15=3,60€). Statt dem physischen Rückschein hat man so also die Möglichkeit, online in der Sendungsverfolgung die Unterschrift einzusehen. Leider weiß ich nicht, ob das im Zweifelsfall die gleiche Rechtskräftigkeit besitzt. Wie schätzt ihr das ein: ist die günstigere Variante der Online-Frankierung mit schließlich digital vorliegender Unterschrift hinreichend sicher?

A: Kommt es wirklich auf 1,80 %u20AC an? "Original" ist immer besser als digital!


28.10.2015
Tina
F: Hallo liebes Team, ich weiß leider nicht, was ich bei mir bzw. bei meinen Vorfahren in den Anträgen F und V unter dem Punkt 4.2/4.3 unter „weitere Staatsangehörigkeit“ eintragen muss. Bei euren Ausfüllhilfen sind Antragsteller und alle Vorfahren in Preußen geboren, deshalb kann ich leider nicht nachvollziehen, von wem die „weitere Staatsangehörigkeit“ also stammt bzw. ggf. abgeleitet wird. Ich bin 1966 unehelich in Bayern geboren, meine Mutter 1940 in Wels (1938-1945 Deutsches Reich/Reichsgau Oberdonau; die Zeit davor und danach Österreich) und mein Großvater 1913 in Sachsen.

A: Also, Sie und Ihr Großvater besitzen demnach die Staatsangehörigkeit im Königreich Sachsen, denn von ihm leiten Sie schlußendlich ab. Lediglich Ihr Geburtsstaat ist das Königreich Bayern. Für Ihre Mutter tragen Sie am besten Deutschland / Österreich oder nur Deutschland ein.


27.10.2015
Michael
F: Ich wohne in Wien. Muss ich die Auslandsvertretung (Botschaft Wien )in Kenntnis setzen, wenn ich den gelben Schein beantrage bzw muss ich auf dem Antragsformular etwas eintragen? 2. Mein Urgrossvater ist in Preussen geboren, ich bin im Königreich Württemberg geboren. Welche Staatsangehörigkeit habe ich nun, Preussen oder Kgr Württ oder beides? Herzlichen Dank.

A: 1. Wenn Sie den Antrag direkt beim BVA in Köln einreichen wollen, ist das nicht nötig. Wenn das BVA noch etwas will, dann teilen die Ihnen das schon mit.

2. Sie erwerben ja die Staatsangehörigkeit für Ihre Person durch Ihre Abstammung eines Vorfahrens, der vor 1914 geboren wurde. Somit besitzt Ihre Person die Eigenschaft einer Staatsangehörigkeit im Königreich Preußen.


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