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Fragen und Antworten

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04.10.2015
Alex
F: Antrag F: Ich bin ein eheliches Kind, aber adoptiert vom 2. Ehemann meiner Mutter. In meiner Geburtsurkunde steht auch mein Adoptivvater als Vater drin. Kreuze ich unter Punkt 3 Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Adoption? Danke!

A: Durch Adoption und Linie des Adoptivvaters.


03.10.2015
Tobias
F: Meine leibliche Mutter hat bereits die deutsche Staatsangehörigkeit. Zumindest steht dies im Familienstammbuch. Da aber anscheinend die Abstammung immer nach dem Vater geht, muss ich dann über seine Vorfahren zurückgehen oder reicht hier bereits meine Mutter? Meine Eltern sind miteinande verheiratet.

A: RuStAG 1913 § 4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


02.10.2015
Sascha
F: aus welchem Grund ist eine PA Kopie böse. ( außer des im PA Gesetz stehende Gesetz das man es nicht darf)

A: Das macht es möglich nach Ersitzung abzuleiten.


02.10.2015
Marc
F: Ich hätte eine Frage, mein Vater ist Adoptiert worden. Seine leblichen, wie die Adoptiveltern sind Deutsche. Wie leite ich in diesem Falle ab? Welche Eltern meines Vaters werden in diesem Falle von den Behörden der BRD anerkannt?

A: Über den Adoptivvater.


30.09.2015
Rainer
F: Die korrekte Schreibweise auf dem Gelben Schein lautet meines Wissens in Sperrschrift Max M u s t e r m a n n - ist die Schreibweise Max Mustermann auch i.O. ?

A: Sperrschrift ist nicht notwendig. Also ist Max Mustermann auch i.O..


30.09.2015
Markus Kurz
F: Hallo hier bin ich wieder. Habe vom Justizministerium in Luxemburg nun schriftlich bestätigt vorliegen, dass ich lediglich die Staatsangehörigkeit in Luxemburg besitze. Alle anderen Unterlagen bis 1896 habe ich nun auch im Original zusammen. Nun wollte ich fragen, zum Antrag NUR KOPIEN - Originale oder beglaubigte Kopien mit einreichen. Vielen lieben Dank vorab

A: Wir wissen nicht was wir Ihnen noch schreiben sollen. Wenn Sie eine Staatsangehörigkeit haben, gibt es keine zweite. Staatsbürgerschaften können Sie mehrere haben. Original sollten aber grundsätzlich nicht eingereicht werden.


30.09.2015
spedi
F: Mein Großvater ist 1875 in Berlin geboren,war aber angeblich Pole, ist es wichtig wo man geboren wurde oder was man vorher für eine Saatszugehörigkeit hatte??

A: Bitte lesen Sie sich den § 4 Abs. 1 des RuStAG nochmal gaaanz genau durch:

Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


27.09.2015
Werner Neider
F: mein Großvater Jakop Neider war Donauschwabe und lebte in Jugoslawien der Ort hieß Beska . Da er im Krieg als vermißt gemeldet wurde , zu meiner Frage wie komme ich an Unterlagen heran . Vielen DAnk im Voraus .

A: Wehr Amt oder vor Ort, dort die Gemeinden und Kirchen anschreiben.


27.09.2015
Alexander S.
F: AntragAbleitung Hallo folgende Frage: Die Originalunterlagen „Geburtsurkunde“ und „Heiratsurkunde“ meines Großvaters, der aus Schlesien stammt (*1912), sind nicht mehr vorhanden. Eine Anfrage beim Standesamt Berlin I war leider auch ergebnislos. Mit Hilfe des deutschen Konsulats in Wroclaw (Breslau) konnte ich bei den polnischen Behörden Abschriften der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde besorgen. Beides jeweils in Form einer polnischen Urkunde und eines Auszugs im internationalen Format gemäß dem Übereinkommen von Wien 8. September 1976. Vergleichbares hinsichtlich Geburtsurkunde ist nicht mehr zu bekommen. Anfrage im Staatsarchiv hat ergeben, dass die entsprechenden Unterlagen dort nicht vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass diese Unterlagen im Krieg zerstört wurden. Auf Anfrage beim WAST habe ich eine Bestätigung erhalten, dass mein Großvater Deutscher ist („wird als Deutscher bezeichnet“). Kann mit dem vorliegenden Urkundenmaterial ein hoffentlich erfolgreicher Antrag gestellt werden, oder scheitert es einfach daran, dass eine Geburtsurkunde/eine Abschrift der Geburtsurkunde nicht vorgelegt werden kann? Falls ein Antrag möglich ist, reichen die internationalen Urkunden (Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) oder müssen die polnischen noch in einer beglaubigten Übersetzung beigefügt werden?

A: Reichen Sie den Antrag einfach ein, Dann werden Sie erfahren ob das so in Ordnung ist. Geben Sie nur Kopien in die Unterlagen. Eine Möglichkeit sind noch die Kirchen im Geburtsort für Informationen.


27.09.2015
Alex
F: Die Anlage V (Vorfahren) muss ich für meinen Vater (unehelich geb), meine Oma (ehelich geb) und meinen Uropa jeweils einmal ausfüllen? 2. Als Besonderheit bei mir kommt noch hinzu, dass meine Eltern zu meiner Geburt (1980) verheiratet waren, aber der neue Mann meiner Mutti hat mich mit der neuen Eheschließung (1987) adoptiert. Adoption zählt ja wie leibliches Kind, nur ist meine Geburtsurkunde mit der Adoption und Eheschließung nochmals neu ausgestellt worden (1987). Tun wir in diesem Fall so, als wenn meine "Adoptivvater" auch mein leiblicher Vater ist oder bin ich dann doch unehelich? 3. Bei Uropa bekomme ich jetzt die Sterbeurkunde von Oma. Reichjt ja. 3. Oma Geburtsurkunde brauch ich noch? Vielen Dank!

A: Bei Adoption geht es über den Adoptivvater. Also alles nochmal auf Anfang.


25.09.2015
Alex
F: Hallo in die Runde! Mein Uropa ist in Trebnitz bei Breslau (Niederschlesien) geboren. Das gehört demzufolge zu Preußen? Leider kann ich auf dem o. g. Antrag nicht das Stichwort Geburtenregisterauszug ankreuzen. Was kreuze ich im ersten Feld Antrag an (Abschrift in Form einer beglaubigten Ablichtung oder vollständige Abschrift des Eintrages)? Weiterhin muss ich wohl Angaben bei der Beschaffung einer Geburtsurkunde machen. Aber die Namen von Ururopa und Ururoma weiss ich beim besten Willen nicht. Senden muss ihc den Antrag samt einer Kopie meines Reisepasses an das Standesamt in Trebnitz (Preußen)? Vielen vielen Dank für eure Hilfe!!! Alex

A: Abschrift in Form einer beglaubigten Ablichtung. Die Urkunden müßen Sie hintereinander besorgen. Dort sind dann die Angaben drauf die Sie brauchen.


25.09.2015
Marc
F: Hallo, leider komme ich nicht an einen Auszug von der Heiratsurkunde meiner Großeltern da sie in einer Bombennacht verbrannt ist. Doch auf der Sterbeurkunde meines Großvaters steht ja das er verheiratet war. Wird dieses evtl auch akzeptiert? Ich hoffe die Frage ist noch nicht gestellt worden und das ich sie übersehen habe.

A: Das sollte reichen.


24.09.2015
Léon
F: habe die Fragen von Markus Kurz mitbekommen und hab da mal ne Frage. Ich bin in Deutschland geboren und habe seit Jahren die Luxemburger Nationalität. Welches Recht ist auf mich anwendbar wenn ich mit Behörden oder Polizei der BRD in Kontakt komme. Das geltende Gesetz der BRD oder das gültige Gesetz vor 1913?

A: Immer das der Bundesrepublik.Es gibt kein geltendes Recht von 1913, das ist GÜLTIGES Recht.


24.09.2015
Markus Kurz
F: Was müsste ich unternehmen um den gelben Schein trotzdem zu erhalten? Mich wieder einbürgern lassen? wenn ja, wie? vielen lieben Dank

A: NICHS! Wer soll Sie den momentan zurück in die Bundesstaaten Einbürgern. Da müssen Sie sich erst einen Kaiser backen. Staatsbürgerschaften (jur. Person) können Sie Viele haben. Staatsangehörigkeit (nat. Person) nur eine. Ihre Staatsbürgerschaft in der BRiD haben Sie behalten. Ihre Staatsangehörigkeit in den Bundestaaten haben Sie abgegeben. Es sei denn Sie bekamen in Luxemburg auch nur eine Staatsbürgerschaft.


24.09.2015
Markus Kurz
F: Mein deutscher Reisepass läuft im Januar 2016 ab. Sollte ich demnach keinen neuen beantragen? Was kann ich als Luxemburger tun, um mich allumfänglich von der BRD zu lösen?

A: Wie Sie mit Ihren Personen umgehen ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Da können und wollen wir auch keine Empfehlung geben.


24.09.2015
Markus Kurz
F: Sorry...muss mich erst noch an die Formulierungen gewöhnen. ich habe in Luxemburg einen Antrag gestellt ...beantrage die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung....diesem Antrag wurde stattgegeben und somit erhielt ich am 5.5.2015 meinen Luxemburger Reisepass. Geh ich nun richtig in der Annahme, dass ich den gelben Schein somit nicht beantragen kann? Obwohl ich eine doppelte Staatsbürgerschaft D/L habe?

A: Nochmal Staatsangehörigkeit ist nicht Staatsbürgerschaft. Wenn Sie die Luxemburger Staatsangehörigkeit angenommen haben, gibt es in der Bundesrepublik keine Zuständigkeit für Ihre Person.


24.09.2015
Markus Kurz
F: Ich besitze auch die Luxemburgische Staatsangehörigkeit seit 5.5.2015. Was muss ich im Antrag bei Punkt 4.2.....erworben durch..... eintragen? Oder muss ich das nicht angeben?

A: Damit haben Sie sich aktiv für eine Staatsangehörigkeit entschieden und sind raus aus der Nummer. Es gibt keine Behörde die in der BRD für Sie zuständig wäre.


24.09.2015
Viki
F: Hallo, meine Familie und ich sind Aussiedler. 1990 haben wir alle den Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher erhalten. Dieser wurde für 10Jahre aus gestellt und wurde nicht mehr verlängert, sara hieß "gibt es nicht mehr". Im gleichem Atemzug würden wir eingebürgert und erhielten die deutsch Staatsangehörigkeit. Nebenbei hatten wir noch die sowjetische Staatsangehörigkeit und den Vertriebenen Ausweis A. Nun meine Frage: war und ist es Rechtens, dass das Verwaltungskonstruckt der BRiD den Ausweis nur auf 10 Jahre aus gestellt hat und es nicht mehr verlängert? Ich weiß, dass 1913 das Gesetz geändert (1914 in Kraft getreten)wurde, dass besagt das man die mittelbare Staatsangehörigkeit nach 10 Jahren verliert, wenn man auf sich in dem Zeitraum auf "deutschem Boden" befindet. Meine Vorfahren sind aus die Krim ausgewandert (Manifest von Katharina der Großen)

A: Ihre Urkunde Rechtstellung als Deutsche(r) ist die wesentliche, wenn auch befristet, was aber unerheblich ist. Zusätzlich haben Sie eine juristische Person durch Einbürgerung erhalten (deutsche Staatsangehörigkeit). Sie haben alles was Sie brauchen, nur der richtige Umgang damit ist wichtig. Bitte schauen Sie sich zu dem Umgang mmit den Personen auch die Videos "Mensch vs. Person" und "Mensch-TV" unter der Rubrik WERTVOLLES an.


24.09.2015
Heinz
F: Seit 1995 wohne ich in Saarbrücken,. heute Saarland, bis 1918 Preußen, Rheinprovinz. Was trage ich ein? Preußen! Bitte auch hier um Hilfestellung. Ich möchte keinen fehlerhaften Antrag abgeben. Danke,

A: Verlassen Sie sich auf Ihr Gefühl damit liegen Sie richtig.


24.09.2015
Heinz
F: Ich bin 1947 in Prmasens_Rheinlandpfalz geboren. Bis 1945 war das Freistaat Bayern als Nachfolger des Kgr. Bayern. Was trage ich in den Antrag ein? Nach meinem Verständnis : Kgr.Bayern! Bitte um Antwort, Danke

A: Ihr Verständnis täuscht Sie nicht.


24.09.2015
Alex
F: Guten Tag. Wo isn das Forum hin? Ich hab leider nur die Todesurkunde meines Uropas. reicht das fürn Antrag? geboren in Oberschlesien (Teupitz?) und gestorben in Sondershausen. Wenn das nich reicht, bei welchem Standesamt bekomm ich die Geburtsurkunde (geb 1907). vielen Dank für die Hilfe!

A: Ja Urkunde ist Urkunde es sollte aber auch die Hochzeit drauf stehen. Sonst ist noch die Eheurkunde notwendig.


24.09.2015
Steve
F: Hallo an alle, bin noch recht neu in dem Thema und echt viel am lesen und recherchieren. Nur leider weis ich momentan nicht weiter…. Mein Opa ( väterlicherseits ) kommt aus Olmütz und wurde ca. 1918 geboren. Dieser Ort lag damals in Böhmen und gehörte zu Österreich. Soweit was ich an Informationen habe… Da nun mein Opa nach 1914 geboren wurde muss ich quasi eine Generation weiter zurück gehen. Nur wie mache ich das? Die kirchliche Suche wurde ja eingestellt. Wie komme ich an Unterlagen bzgl. meines Opas um seinen Vater zu finden und damit wirklich zu wissen ob ich Rustag anwenden kann? viele grüße und danke

A: Besorgen Sie sich zunächst Ihre Urkunde und die Urkunden Ihres Vaters. Dadurch sollten Sie auf die Spur Ihres Großvaters und von dem auf die Ihres Urgroßvaters kommen. Diese besorgen Sie sich bei den jew. Geburts- und Heiratsstandesämtern. Über die Kirchen können Sie es natürlich auch versuchen. Was GENAU Sie in diesem Zusammenhang damit meinen, "daß die kirchliche Suche ja eingestellt wurde" erschließt sich uns leider nicht so ganz.


24.09.2015
Eddi
F: Sind für den Antrag zwingend Geburtsurkunden U N D Eheurkunden notwendig oder reichen die entsprechenden Angaben zur Heirat und Geburt in beglabigten Auszügen aus dem Geburtenregister? Danke

A: Beides ist notwendig.


23.09.2015
Markus Kurz
F: Danke. In welche BVA Stelle? Ist das egal oder besser München, weil es meinem Geburtsort am nächsten liegt?

A: Es gibt nur eine. Köln


23.09.2015
Markus Kurz
F: Super, erst mal vielen Dank für die hilfreichen und schnellen Antworten. Frage: Wohin soll ich den Antrag einreichen. Ich lebe und bin gemeldet in Luxemburg. Kann ich dazu ins nächstgelegene Ausländeramt, für mich TRIER, gehen oder brauch ich dazu die dt. Botschaft in Luxembourg? Meine Lebensgefährtin, Wohnsitz in Deutschland bei Trier beantragt mit mir den gelben Schein, kann ich Sie eventuell bevollmächtigen für die Abgabe und Abholung?

A: Dann muß der Antrag an die BVA. Die ist für Deutsche im Ausland zuständig.

http://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html


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