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Fragen und Antworten

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18.10.2015
Tina
F: Guten Tag, ich bin unehelich in Bayern geboren, meine Mutter wurde 1940 in Wels (1938-1945 Reichsgau Oberdonau), vorher und nachher Österreich. Mein Großvater (Mutter war ehelich) wurde 1913 im Königreich Sachsen geboren. 1. Frage: habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit? Ich gehe davon aus, bin mir aber nicht sicher. Falls ja, bin ich dann Sächsin? 2. Frage: was soll ich in Ankage F als Geburtsstaat bei mir angeben? Königreich Bayern? 3. Frage: was soll ich in Anlage V bei Geburtsstaat meiner Mutter angeben? Reichsgau Oberdonau oder Kaiserreich Österreich (Stand 1913)? Ich danke schon jetzt für Ihre Mühe.

A: 1. Sie sind Bundesstaatsangehörige des Königreichs Sachsen.
2. Ja
3. Österreich / Deutschland


18.10.2015
Sabrina
F: Hallo ich möchte auch den gelben Schein, in dem Familien Stammbuch meiner Eltern steht aber nur die Heiratsurkunde der beiden keine Geburtsurkunde.Mein Vater ist in Breslau ( Schlesien) geboren .Von meinem Vater habe ich die Sterbeurkunde reicht die ? Und von meinen Opa seht da nur der Name die damalige Adresse und die Eheschließung drin. Die war am 2.1.1921 Standesamt Leuthen, Kreis Neumark . Wie gehe ich jetzt weiter vor ? könnten Sie mir das Bitte sagen . Danke .

A: Sie schreiben dies Standesämter aus denen Ihnen die Urkunden noch fehlen an und fordern beglaubigte Kopien davon an. Sollten sich die Standesämter in derzeit polnisch verwalteten Gebieten befinden, steht hierfür ein entsprechendes, zweisprachiges Formular auf unserer Seite unter den Rubriken "PRAKTISCHES" und "HERUNTERLADEN" zur Verfügung. Sterbeurkunden werden auch akzeptiert.


18.10.2015
Manfred
F: Mein Grossvater ist 1899 in Gera Fürstentum Reuss jüngere Linie geboren, mein Vater 1934 Im Grossherzogtum Baden, ich selber in Baden Würtemberg, 1913 Kónigreich Würtemberg. Wenn ich alles richtig verstanden habe ist meine Staatsangehörigkeit F. Reuss j.L und bei Gebusrtsort muss ich K. Würthemberg ausfüllen? Ich wohne in Berlin, soll ich da jetzt K. Preussen und ohne Postleitzahl ausfüllen?

A: Sie sind genau auf dem richtigen Weg. Nur die PLZ wird in rechteckigen Klammern geschrieben.


17.10.2015
Micha1961
F: Brauch jetzt Fakten. Antrag kam zur Anderung zurück.

A: Also ein bißchen mehr brauchen wir schon...


17.10.2015
duerkheim
F: Heute erhielt ich eine zweiseitige Eheurkunde meiner Vorfahren vom zuständigen Archiv. Allerdings ist die Kopie nicht ordnungsgemäß beglaubigt worden, wie ich ich meine. Die beiden Seiten sind nicht wie sonst minimal versetzt getackert und dort auf der Rückseite mit Stempel versehen, sondern lose und nur auf der ersten Seite findet sich der Vermerk der Beglaubigung. Auf der zweiten Seite ist kein Stempel, keine Unterschrift, nichts. Ist das dennoch hinreichend?

A: Ja, so wie die Schergen ihren "Job" machen, könnten den auch Äffchen erledigen. Aber Behördenintern wird das schon so akzeptiert.


16.10.2015
Michael B.
F: Bekomme aus Breslau keine Geburtsurkunde meines Vaters /Keine Antwort seit Monaten kann ich auch mit der Sterbeurkunde den GS beantragen ?

A: Ja, können Sie. Aber haben Sie dazu auch das entsprechende Formular auf unserer Seite benutzt?


15.10.2015
Katja
F: Hallo, ich möchte den Gelben Schein beantragen, nur habe ich keinen festen gemeldeten Wohnsitz was kann ich tun? Würde es gen vermeiden mich wieder bei denen anzumelden hat d jemand erfahrungen?

A: Da wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben.


13.10.2015
Steffen82
F: die Stadt Norderstedt (nördlich Von HH) gab es 1913 noch nicht. Sollte ich bei dem Antrag zum Gelben zusätzlich den Stadtteil, der früher noch ein Dorf war ( und jetzt mit anderen Dörfern die es 1913 gab zu einer Stadt wurde) als Zusatz angeben?

A: Sie meinen als Geburtsort? Ja, die Angaben machen Sie bzgl. des Gebietsstandes von 1913.


13.10.2015
Frank Malik
F: Was ist,wenn man in der DDR geboren ist und keine Ahnenforschung zurück möglich ist ?

A: Ahnenforschung ist immer möglich. Selbst wenn man das Urkunde für Urkunde erledigen muss.


13.10.2015
Gerd
F: Ich habe eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde meinen Großvaters (geb. 1908). Muß ich diese noch notariel beglaubigen lassen ? Wenn ja, habt Ihr einen NOTAR in BERLIN ?

A: Nein die ist doch schon beglaubigt.


13.10.2015
Bernd
F: Habe den Gelben Schein beantragt und meine Vorfahren bis 1890 nachgewiesen. Behörde verlangt von mir eine Abschrift aus dem Geburtenbuch, da meine Geburtsurkunde als Registerauszug nicht ausreichen würde. Habe dann eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch angefordert. Dieses Mal Vorkasse vom Geburtsstandesamt entgegen der vorherigen Anforderung der Geburtsurkunde. Dann wiederum einen beglaubigten Registerauszug erhalten. Den habe ich zurückgewiesen mit der Bitte das zu liefern was angefordert wurde. Es wurde mir folgendes mit Einzeiler geantwortet. „ Guten Tag Herr ……, der von mir übersandte Registerauszug aus dem Geburtenregister entspricht den früher üblichen Abschriften aus dem Geburtenbuch." Frage: Können die mir die Abschrift verweigern und wie kann ich dagegen vorgehen? Danke.

A: Das wäre alles nicht nötig gewesen, das was Sie von vorneherein hatten, reicht definitiv aus! Ihre Ausländerbehörde will Sie einfach veräppeln. Ist die Aufforderung in rechtsverbindlicher Schriftform bei Ihnen angekommen? Wir vermuten nein, denn solch ein Mumpitz kommt oft nur mündlich oder per e-Post, weil sie wissen, daß es Quatsch ist. Bitte lesen Sie den ersten Artikel in der Rubrik "ERPROBTES".


13.10.2015
Brigitte
F: für den GS benötie ich u.a. meine frühere Anschrift. Auf der Meldebehörde sagte man mir, sie könne mir nur die meiner letzten un djetzigen ausstellen. ICH MÖCHTE ABER ALLE FRÜHEREN ANSCHRIFTEN BEKOMMEN (oft umgezogen) . Dazu sagte man mir ICH MÜSSE JETZT JEDES EINWOHNERMELDEAMT ANSCHREIBEN WO ICH JEWMALS GEWONT HABE:

A: Also wenn es rein um den Antrag geht, da reichen die groben Aufenthaltszeiten aus. Jahr, Ort, fertig aus.


12.10.2015
Peter
F: Ich bin ein Mensch, der ernsthaft an dem Problem leidet im falschen Körper geboren zu sein. Nichtsdestotrotz bin ich konservativ und gegen jede Agenda von linksgrün, die Familien, Kinder usw. angreift. Ich schreibe das nur, da durch diese Leute auch unsereins ernsthaft mit in dieses unschöne Raster gezogen wird. Nun mein Anliegen: Ich habe bereits eine Personenstandsänderung hinter mir, dass heißt ich ließ meinen Namen von Petra auf Peter ändern und mein Geschlecht in den Geburtsangaben von weiblich auf männlich ändern. Nun bin ich aber auch politisch auf der Suche nach Wahrheit und möchte so gut es in diesem System möglich ist den Staatsangehörigkeitsausweis oder noch besser natürlich Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher. Nun zu dem Antrag: Kann ich diese nun nur auf mein ursprüngliches körperliches Geschlecht, in welchem ich mich falsch geboren fühle, mit Namen beantragen oder auch, was mir lieber wäre, auf mein durch die Personenstandsänderung rechtlich geändertes und den nun geführten neuen Namen? Ich weiß nicht, an wen ich mich sonst in diesem Anliegen wenden könnte.

A: Die Rechtsstellung als Deutscher wird in der Praxis seit geraumer Zeit schon nicht mehr ausgestellt (2000). Die Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit beantragen wie hier beschrieben. Darüber hinaus fügen Sie ein entsprechendes "amtliches" Dokument, welches Ihre beschriebene, spezielle Situation offiziell dokumentiert und merken dies innerhalb des Antrags an.


12.10.2015
Luis
F: Ich bin unehelich im Jahr 1966 geboren. Im Jahr 1967 heirateten meine Eltern. Mein Vater hat den Familiennamen meiner Mutter angenommen. Nach welcher Linie muss ich ableiten? Vater oder Mutter?

A: Die Informationen reichen zur Beantwortung nicht aus. Liegen mehr als 301 Tag zwischen Geburt und Hochzeit an Mutter. Hat Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt, dann über den Vater.


12.10.2015
Katharina GM
F: Habe heute meinen gelben Schein OHNE PROBLEM erhalten! Frage: woher weiß ich, dass dieser nach §4 Abs. 1 RuStAG (Stand 22.07.1913), ausgestellt ist - und nicht nach dem Stand 1931? Wie sieht ein "echter gelber Schein" aus? ( das Foto auf der Homepage ist zu undeutlich..) Vielen Dank!!

A: Immernoch anhand der Schreibweise des Familiennamens. Bitte prüfen Sie aber auch Ihren EStA-Registerauszug und die Vollauskunft. Herzlichen Glückwunsch!


12.10.2015
Claudia
F: Ich bin Frischling auf diesem Gebiet. meine Mutter (1948 geb) in Marlow/Kreis Rostock, vater unerheblich, da nicht verheiratet, Opa (1909 geb) in Kiel, Oma (1912 geb.) in Berlin, somit bin ich nach meinem verständnis Kielerin...oder? Und wie gehe ich nun genau vor? Und welche Auswirkungen hat das alles auf meine Steuererklärung, bzw. auf mein Brutto/Netto-Gehalt...?

A: Nach meinem Verständnis sind Sie dann Preußin. Warum glauben Sie, dass der gelbe Schein Auswirkungen auf Ihr Gehalt hat?


11.10.2015
Hypermaniac
F: Untätigkeit Sachbearbeiter: Die Abstammung wurde über den Vater bis vor 1913 urkundlich nachgewiesen. Dennoch verlangt der Sachbearbeiter weierhin die Geburtsurkunden der Großeltern und verweigert die Bearbeitung, obwohl die Bearbeitungsgebühr überwiesen wurde (und der Vertrag damit zustande gekomen ist). Da der Sachbearbeiter persönlich haftet, kann hier eine Schadensersatzklage o. ä. angestrebt werden? Wo kann ich die bereits vorgeschlagene Untätigkeisklage vorbringen?

A: Schreiben Sie ihm, daß der Antrag so zu bearbeiten ist, wie er eingereicht wurde und ansonsten soll eine kostenpflichtige Ablehnung ausgestellt werden. Wir hoffen, diese Korrespondenz ist in rechtsverbindlicher Schriftform erfolgt. Falls nicht, bestehen Sie genau darauf!


10.10.2015
Joachim A.
F: Genügt das? Eheurkunde Großeltern Thüringen: v 23.8.1914, Großvater geb 2.7.1883 Königswalde Böhmen, erschienen "der Persönlichkeit nach durch Einbürgerungsurkunde"

A: Das sollte es. Obwohl jedes Ausländeramt unterschiedlich arbeitet.


08.10.2015
Marc
F: Eine Frage, wenn es auch bestimmt zu spät ist. Ich habe heute den Antrag abgegeben und leider nicht aufgepasst. Mein Vorläufiger Reisepass wurde kopiert. Ich hoffe es war kein großer Fehler und ich habe Nachteile dadurch. Vielen Dank für eure Tipps und die Arbeit die ihr habt. Gruß Marc

A: Das werden wir erst sehen wenn der Gelbe da ist.


07.10.2015
Marie R.
F: Hallo, ich habe den Antrag F und die dazugehörigen Anlage V Anträge ausgefüllt und alle notwendigen Urkunden begl. besogt. Schicke ich diese Anträge jetzt an das BvA nach Köln oder muss ich zu meinem Einwohnermeldeamt/Ausländeramt und nachfragen wo ich ihn hin schicken soll? das ist mir in dem Video nicht ganz schlüssig gewesen. Ich bedanke mich im Vorraus. MfG

A: Wenn Sie in der BRvD wohnen, ist wahrscheinlich ihre Ausländerbehörde vor Ort zuständig.


07.10.2015
Elli
F: Meine Familie (Vater wie mütterlicherseits ) sind in der Tschechoslowakei, bzw. Böhmen geboren. Evtl. könnte die Möglichkeit bestehen noch weiter zu forschen und dort einen Vorfahre zu finden der auf deutschem Boden geboren wurde. Im Ausweiss stand bei mir schon immer deutsch. Warum auch immer. Ganz verstehe ich das nicht. Bin ich nun deutsch oder österreichisch oder gar ungarisch? Bin ich eigentlich staatenlos? Aussicht auf einen gelben Schein gibt es wohl kein?

A: Die Vermutung einer Staatsangehörigkeit (deutsch) haben Sie immer. Wie alle andern die in der BRvD rumlaufen. Mit einem gelben Schein im Gebietsstand 1913 wird das so nichts. Da wird Ihnen nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit bleiben.


07.10.2015
Michael
F: Hallo, ich möchte einen Staatsangehörigkeitsnachweis haben. Ich bin in Deutschland geboren und mein Vater und Grossvater ebenfalls. Ich lebe seit 7 Jahren in Wien. Muss ich den Antrag bei der deutschen Botschaft in Wien stellen oder direkt in Deutschland?

A: Sie können den Antrag direkt an das BVA in Köln richten.


06.10.2015
Anna Feil
F: ist der gelbe Schein auch für mich als Spätaussiedler nach § 4 des Bundesvertriebenengesetzes (Vorfahren Wolgadeutsche) möglich?

A: Das ist so nicht eindeutig zu beantworten, da müssten schon konkretere Informationen her. Existieren beispielsweise bereits Dokumente der Bundesrepublik und in welchem Ort wurde der / ein Vorfahre über den Sie ableiten müssen vor 1914 geboren?


05.10.2015
Andreas Göschel
F: Da ich in Sachsen geboren bin, wäre das Kgr Sachsen, Bundesland Sachsen oder reicht Sachsen?

A: Kgr Sachsen


05.10.2015
Andrea S.
F: Auf meine Frage konnte ich mit der Suchfunktion keine Antwort finden: Mein derzeitiger Wohnort wurde bei der "Neugründung" von Hessen 1946 einem anderen Kreis zugeordnet. Muß ich meinen Feststellungsantrag nun im jetzigen Kreis oder in dem Kreis, zu dem die Gemeinde 1913 gehörte, stellen?

A: Der aktuelle Kreis ist zuständig.


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