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Fragen und Antworten

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23.09.2015
Markus Kurz
F: So jetzt kanns losgehen. Das mit meinem Ur-Opi war ein Irrtum. Denn er ist 1896 in Bayern geboren. Nun hab ich bei euch gelesen, dass ich beim Abholen meines gelben Scheines etwas unterschreiben muss......ob eine weiter Staatsangehörigkeit vorliegt oder beantragt ist.....das müsste ich dann wohl bejaen und unterschreiben, ODER?

A: Es wird maximal der Empfang bestätigt sonst nichts.


23.09.2015
Markus
F: Mein Großvater hat im zweiten Weltkrieg gedient. Was trage ich nun unter Anlage 6-Militärzeiten ein. Genaue Daten habeich ja keine, ich weis nur das er sieben Jahre in Russland Kriegsgefangen war. Vielen Dank für Eure/Ihre tolle Hilfe, die Ihr/Sie schon die ganze Zeit gebt!

A: nichts!!! Nutzen Sie die Ausfüllhilfe auf der Seite.


22.09.2015
ScottishBreakfast
F: Die Angabe "[Deutschland_als_Ganzes]” will sich mir nicht so recht erschließen: 1. wegen der eckigen Klammern, die - nach meinem Kenntnisstand - eine Ausklammerung bewirken. (genauso wie bei Zitaten von Texten die eckigen Klammern nicht zum Original gehören, z.B. "[Das] Haus befindet sich an [...]”) 2. wegen der Unterstriche. Was ist das für ein Deutsch und was bedeutet das? Auf welche Quelle(n) bitte berufen Sie sich? Danke!

A: Ja, es ist eine reine Information (gemäß des 2 4 Vertrages) ohne jur. Relevanz bzw. wntsprechenden Bezug darauf. Dies soll dadurch ausgedrückt werden.


22.09.2015
Markus Kurz
F: Was tun? bin in Bayern geboren, mein Uropa geb 1906 in Bozen. Habe einen deutschen Reisepass und zusätzlich die Luxemburger Staatsbürgerschaft.

A: Mit dem Gebietsstand 1913 wird das so nichts.


22.09.2015
Markus Kurz
F: habe auch einen Luxemburger Reisepass und Wohnsitz, bin in Bayern geboren. Muss ich bei meinem Antrag auf etwas besonderes achten?

A: NEIN


22.09.2015
Maikel
F: Zählen auch Ehe/HeiratsUrkunden beim GelbenSchein?

A: Natürlich, bei ehelicher Geburt des jew. Nachkommen sind die der Eltern sogar zwingend erforderlich. Die Geburts- oder Sterbeurkunden sind aber selbstverständlich auch erforderlich.

P.S.: Die Frage ein Mal zu stellen reicht völlig aus... ;-)


22.09.2015
Maik
F: Hallo bin gerade dabei die Anträge für den gelben Schein auszufüllen, brauche allerdings noch etwas Hilfe. Folgende Situation: Ich Wohnhaft in Baden-Württemberg und auch dort geboren. Vater geboren in BW wohnhaft in RLP. Opa unbekannt. Oma Geburtsort und Wohnort RLP. Was muss ich bei 4.2 eintragen?

A: Wenn Oma und Opa bei der Geburt Ihres Vaters verheiratet waren, hilft Ihnen die Oma nicht weiter. In dem Fall sollten Sie sich einen Auszug aus dem Geburtenregister organisieren. Dort sollten alle Angaben Ihres Opas drin stehen.

http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/Alphabetisches%20Verzeichnis%20der%20Gemeinden%20in%20Deutschland%201900%20w.pdf

Den Ort im Gemeindeverzeichnis suchen(Strg f) der Bundesstaat steht dabei.


21.09.2015
Timo
F: Moin, ich bräuchte mal eine Antwort eines Driiten... Unzwar Opa 1922 unehelich geboren Uropa (lt Familienbuch) meine Uroma 1926 geheiratet, hat die. Vaterschaft anerkannt mit der Eheschließung. Im Eintrag auf der Vaterschaftsanerkennung auf der Hochzeitsurkunde ist der Name meines Uropas nicht definitiv zu entziffern nur auf der Eigentlichen Hochzeitsurkunde.... Dazu bräuchte ich mal Rat

A: Wir können Ihr Anliegen nicht erkennen.


21.09.2015
Lukas
F: kann ich den Gelben Schein bekommen? hier mein Status: ich selbst habe die tschechische Staatsbürgerschaft und eine CZ Geburtsurkunde, meine mutter ist Tschechin mein Vater Deutscher, ich wohne eit 20 Jahren schon in Deutschland

A: Verfolgen Sie die Linie Ihres Vaters bis vor 1914. Dann sollte das klappen.


20.09.2015
Hendrik
F: welche Seite ist denn nun aktuell gelberschein.info oder gelberschein.net? Nicht dass ich die falschen Ausfüllhilfe verwende, die sich ja gänzlich unterscheiden (z.b. erworben durch "Abstammung" oder durch "Abstammung Geburt gem.§4 Abs. 1 RuStAG, Stand 1913".

A: Es geht nicht um Aktuell! Es geht um die Funktion. Der auf unserer Seite ist 3 Jahre getestet.


20.09.2015
Andreas
F: Wir haben mit Eurer Hilfe (Antrag über Geburtsregister in ehem. deutschen Ostgebiet, in Polnisch) unseren Vater, Großvater und Urgroßvater erkennen können. Da wir aber den Antrag auf Ausstellung von Geburtsurkunden und Eheschließung perönlich abgegeben haben so konnten wir aus dem Register nur die Seiten Abfotografieren. Ohne eine Beglaubigung. In Berlin sagte mann uns das wir 20 Monate warten müssen auf ein Dokument. Wie brauchbar sind nun diese Fotokopien für uns. Es ist alles lesbar aber ohne polnischen Stempel? g

A: Die Urkunden müssen Sie sich schon Organisieren. Da kommen Sie nicht drum rum.


19.09.2015
Eddi
F: Habe ein Problem mit der Ableitung der Abstammung. Folgendes Problem: Mein Vater, geb. 1947 als Niethe - Großvater und Großmutter Niethe, verheiratet seit 1942 - dies an sich relativ eindeutig. Jetzt folgendes Problem - Im Auszug aus Geburtenregister meines Großvaters steht: Tod 1945 in Russland - Todesfeststellung 1949 in seinem Geburtsort - Aufhebung Todesfeststellung 1997 -- Und dann noch im Geburtenregisterauszug meines Vaters: Eintrag über nichtbestehen der Vaterschaft Datum ...1950. Das heißt doch, Dass mein Großvater ja garnicht Vater meines Vaters sein kann, oder? Da er ja 1945 gefallen ist, was widerum aber erst 1949 hier bekannt wurde und dazu führte, das die Vaterschaft 1950 aufgelöste wurde? Ist mein Vater nun ehelich oder unehelich geboren? Vielen Dank euch!

A: In diesem Fall würde ich beide Ableitungen beilegen.


17.09.2015
Elena
F: Guten Tag. Ich bin eine Spätaussiedlerin. Mein Ur-ur-ur-opa wurde 1791 in Tiegenhagen, Gross Werden, Preußen geboren. In 1803 wanderte er mit seiner Familie nach Südrussland. Kolonie Molosch, Lindenau. Alle meine Vorfahren so wie mein Vater sind dort geboren und hatten Staatangehörigkeit deutsch. In 1940 wurde mein Vater nach Kasachstan deportiert. 1990 sind wir nach Deutschland gekommen. Kann ich auch den Antrag auf Staatsangehörigkeit stellen?

A: Ja selbstverständlich wenn Sie das mit Urkunden belegen können.


17.09.2015
Kornelia
F: wurde unehelich geboren und erhielt zuerst den Familiennamen meiner Mutter, nach zwei Jahren wurde dieser durch "Namensgebung" meines Stiefvaters (nicht Adoption) geändert, welchen muss ich jetzt angeben den ersten oder zweiten? Danke.

A: Der Name der in Ihren Dokumenten(Perso, Pass) steht.


17.09.2015
Scarlett Millerl
F: Wurde vom Standesamt 1 , vertröstet (2 Jahre) Alternativen?

A: Direkt über die Gemeinde oder Kirche in der Gemeinde. Anträge (Mehrsprachig) finden Sie auf der Seite.


16.09.2015
Gepetto :)
F: Mein Vater ist nicht deutsch, dafür aber meine Mutter (und deren Vorfahren). Da meine Eltern nie geheiratet haben, sollten mir keine Steine in den Weg gelegt werden können, oder?

A: Genau so ist das.


16.09.2015
Jenny
F: Ich bin Zürich geboren, trage ich Schweiz ein? Bei Punkt 4 weitere Staatsangehörigkeit auch?

A: Wir sind nicht ganz sicher, ob Ihnen klar ist, daß es auf den Geburtsstaat eines vor 1914 geborenen Vorfahren ankommt.


16.09.2015
Jan
F: Mein Vater ist 1944 (auf der Flucht) in Hoog Holten (Niederlande) geboren. Danach wieder kgr Preussen,- so wie meine /meines Vaters Vorfahren auch. Meine Frage, wie verhält es sich bei der Abstammung, wenn der Vater in den Niederlanden geboren ist? Soweit ich weiss, waren die Niederlanden zu keiner Zeit deutsches Reich/Kaiserreichsondern lediglich von der Wehrmacht besetzt/verwaltet. Die Geburtsurkundemeines Vaters kommt vom Standesamt 1 Berlin Mitte. Ist es möglich, dass der Geburtsort meines Vaters unwichtig ist, weil ich ja von meinem Grossvater (kgr Preussen) ableite? Vielen Dank vorab.

A: Ja, genau so ist es!


16.09.2015
Markus H.
F: Ich wohne in Solingen NRW (Preußen), bin auch dort geboren. Mein Vater wurde in Neustadt an der Waldnaab (Bayern) geboren. Setze ich auf dem Antrag Anlage V dann Kgr. Bayern statt Preußen ein ? Mein Großvater wiederum wurde in Schreiberhau (Preußen, heute Polen) geboren. Danke im voraus-

A: Ihre Staatsangehörigkeit liegt in dem Bundesstaat wo ihr Großvater geboren wurde, also Preußen. Beim Geburtsstaat ist natürlich der jewelige Staat einzutragen, in dem derjenige geboren wurde.


15.09.2015
Wichtig
F: Ist es wahr, dass die Reichsangehörigkeit DR (später DEUTSCH/deutsch/deutsche Staatsangehörigkeit 1934/1999) im Vergleich zur echten Staatsangehörigkeit in einem der 26 Bundesstaaten (Mitgliedsstaaten des Vereins "Deutsches Reich") gem. Original-RuStAG 1913 § 1 keine Staatsangehörigkeit ist und nach 1933 die Staat- und Staatenlosigkeit bedeutet?

A: Nein, das eigentliche Problem ist die ledigliche Glaubhaftmachung "deutsch" der unmittelbaren Reichsangehörigkeit. Aber natürlich sollte man wenn möglich immer die mittelbare Reichsangehörigkeit (Bundesstaatsangehörigkeit) feststellen lassen.


15.09.2015
gerechtOS
F: Sterbeurkunde(1960)als Ersatznachweis des Geburtsdatums(1888) und -ortes des Grossvaters? Die Sterbeurkunde wurde 1960 in Mylau/Thüringen/DDR ausgestellt. In dieser Sterbeurkunde wird als Geburtsort "Beneschau/CSR" angegeben(1888 !!). Eine typische Verdrehung der DDR-Behörden. Im Geburtsjahr 1888 gehörte Beneschau zum Kreis Ratibor/Oberschlesien/Preussen. Jedoch niemals zur "Tschechoslowakischen Republik", diese existierte nur von 1918-1938. Frage: Reicht diese Sterbeurkunde zum Nachweis des Geburtsdatums und des Geburtsortes in PREUSSEN und eben nicht in der CSR aus?

A: Ja, denn lediglich zum Zeitpunkt der Ausstellung (1960) wurde und wird dieses Gebiet bis heute tschechisch verwaltet.


14.09.2015
duerckheim
F: @Antwort "formloser Antrag beim Standesamt": es gibt eine Vorlage für formlose Beantragung der Urkunden beim Standesamt auf bewusst-treff.org ... die Vorlage richtet sich jedoch auf Beantragung einer "beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister" und nicht einer "beglaubigten Geburtsurkunde" ... das ist wohl nicht dasselbe, da auf dem Formular des Standesamtes jeweils zwischen einer "Geburtsurkunde" und einer "Abschrift aus dem Geburtenregister" unterschieden wird. Was ist nun das Richtige? Wie kommt es - nicht nur hier, sondern auch in Bezug auf F1.6. zu diesen Unterschieden zwischen gs.net und b-t.org? Danke für die Antwort(en)!

A: Die Fragen können wir nicht beantworten. Wir setzen uns nicht mit jedem Formular auseinander. Andere gehen einfach zum Standesamt und holen sich ihre Urkunden. Oder beantragen die per ePost.


14.09.2015
duerckheim
F: Antrag F, Punkt1.6, Geburtsstaat, laut bewusst-treff.org "Deutschland", nicht bspw. "Preußen [Deutschland_als_Ganzes]" ... ich vermute mal inzwischen genügt es "Deutschland" zu schreiben aus demselben Grund, dass man nicht mehr im Nachhinein den Widerspruch macht?

A: Wenn das so wäre, hätten wir die Ausfüllhilfe geändert.


13.09.2015
Heiko
F: Ich habe inzwischen den gelben Schein erhalten. Im Gegensatz zu einem Freund, der ebenfalls den geldben Schein hat, aber in einem anderen Bundesland wohnt, hat mein Schein keine Vorgangsnummer. Sollte ich das reklamieren, oder ist das egal?

A: Nein, das ist in jedem Bundesland / bei jeder Behörde unterschiedlich und beides ist vollkommen in Ordnung.

Herzlichen Glückwunsch!


13.09.2015
duerckheim
F: @Antwort "Liegenschaftsangelegenheiten": es gibt das Feld "Erbschaftsangelegenheiten" ... dann das nehmen? ... Na ja, beides trifft ja nicht zu... kann ich mich durch solch grobe Falschangaben bei der Beantragung nicht gar strafbar machen? Vielleicht bin ich da auch nur etwas zu übervorsichtig... wird das mitunter geprüft? Möchte mich weder in die Nesseln setzen, noch den Erhalt der Urkunden verbauen. ... "private Zwecke" hätte also wenig Aussicht auf Erfolg, die ganzen Urkunden (zurück bis zum Urgroßvater) zugestellt zu bekommen?

A: Formular? Machen Sie es doch einfach formlos. Erst wenn dann eine Begründung verlangt wird teilen Sie den Herrschaften mit, daß es sich um Liegenschaftsangelegenheiten handelt. Sie merken doch, Formulare sind nur dazu da, lediglich Angaben machen zu können, die denen genehm sind.


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