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Fragen und Antworten

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26.10.2015
Rolf D.
F: Hallo,ich habe den GS und den hoffentlich richtigen EStA Eintrag.Ich habe jetzt schon von mehreren Leuten gehört die den GS und EStA haben,das man sich Akteneinsicht verschaffen sollte,ob auch richtig abgeleitet wurde.Wie gesagt,ich habe den EStA Eintrag §4 Abs 1.(Ru)StAG.Haben die Leute recht oder bin ich auf dem berühmten Holzweg?

A: Bei Ihnen ist alles in Ordnung. Herzlichen Glückwunsch!


26.10.2015
Florian
F: hi, meine frage lautet wie folgt: würde es reichen, wenn ich nicht genau die linie meiner ehelichen geburt fahre und stattdessen auf meine mutter verweise und deren eltern? oder besser noch, ihrer mutter? dann hab ich weniger gerenne und kann direkt von meiner großmutter auf meine abstammung verweisen. würde das so auch gehen?

A: Nein. § 4 Abs. 1 des RuStAG ist da eindeutig.


26.10.2015
Steve
F: Hallo , und ersteinmal ein recht herzlichen Dank für deine / eure arbeit . Bin 1981 als uneheliches kind zur welt gekommen . Aus dem geburtenregister läst sich erkennen das ich zu diesen zeitpunkt denn famielien name meiner mutter trage . Genau 3 jahre später haben meine eltern geheiratet und somit habe ich denn Familien namen meines Vaters bekommen . ( Vaterschaft wurde anerkannt ) . Nun stellt sich mir die frage welche richtung soll ich gehen - mütterlicher seits oder väterlicher seits . Zur info . : bin mütterlicherseits schon runter bis aufs jahr 1929 welches die ehe schliessung ist meines Ur- Grossvaters / Ur- Grossmutter ist . Vielen danke

A: Väterlicherseits


26.10.2015
Karl
F: Meine Mutter war bei meiner Geburt nicht verheiratet, Vater ist aber in der Geburtsurkunde eingetragen welche linie muss ich zurückverfolgen Muter oder Vaterseite

A: Wenn keine Adoption / Legitimation seitens Ihres Vaters erfolgt ist, dann müssen Sie der mütterlichen Linie folgen.


25.10.2015
Timo
F: Moin, mein Opa wurde 1922 unehelich geboren, nach 4,5 Jahren hatte meine Uroma geheiratet, ist mein Opa unehelich oder ehelich, wenn der Ehemann ihn als seinige anerkennt bei der Heirat bzw. Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Abstammungslinie ?

A: In Adoptivfällen geht es über die Linie des Adoptivvaters weiter.


25.10.2015
gunter p.
F: Laut Rückschein - Eingang A.Amt am08.07.2015 bis heute keine Antwort !! wie vorgehen ??

A: Schriftlich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen und eine Frist von 2 Wochen zur Ausstellung setzen.


24.10.2015
Marion
F: Hallo, mein Vater und Großvater wurden in Siebenbürgen geboren, sind Siebenbürgendeutsche. Der erste, im Deutschen Reich geborene Vorfahre, den wir ausfindig gemacht haben (wir haben aber noch keine Urkunden, woher genau er stammt) ist anscheinend um 1755 im Deutschen Reich geboren. Meine Ahnen mütterlicherseits sind alle aus Baden. Kann ich nun diesen Ausweis bekommen oder nicht?

A: Falls Sie unehelich geboren sind, auf jeden Fall, denn dann müssen Sie eh über Ihre Mutter ableiten. Sind Sie ehelich geboren, dann müssen Sie über die Linie des Vaters gehen usw.. Wenn letzteres der Fall ist, dann melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten).


23.10.2015
steve
F: Hallo , und ersteinmal ein recht herzlichen Dank für deine / eure arbeit . Bin 1981 als uneheliches kind zur welt gekommen . Aus dem geburtenregister läst sich erkennen das ich zu diesen zeitpunkt denn famielien name meiner mutter trage . Genau 3 jahre später haben meine eltern geheiratet und somit habe ich denn Familien namen meines Vaters bekommen . ( Vaterschaft wurde anerkannt ) . Nun stellt sich mir die frage welche richtung soll ich gehen - mütterlicher seits oder väterlicher seits . Zur info . : bin mütterlicherseits schon runter bis aufs jahr 1929 welches die ehe schliessung ist meines Ur- Grossvaters / Ur- Grossmutter ist . Vielen danke

A: Bei Anerkennung die Linie des Vaters.


23.10.2015
Dr.K.
F: wenn Staatsangehörigkeitsausweis vorliegt und für Kinder Selbiger beantragt wird, genügt dann in der Anlage V unter 2.2 dort die Angabe zu machen oder muß weiter abgeleitet werden, bzw. unter 3.8 dann ein nochmaliger Vermek erfolgen ? z.B. durch St.-A.-Ausweis ?

A: Die entsprechenden Angaben unter 2.1 und 2.2 reichen dann völlig aus.


23.10.2015
Patrick
F: Hallo, mein Vater geboren in Gelsenkirchen, mein Großvater geboren in Westerholt, meine Urgroßmutter geboren in Lyck. Laut Gemeindeverzeichnis alles Orte im Königreich Preußen. Habe ich somit die Chance auf einen gelben Schein oder verzettel ich mich an irgendeiner Stelle?

A: Ja natürlich, alles ist gut...


22.10.2015
Maze
F: Hallo, wo kann ich einen Vordruck -Vollmacht- zur Organisation meinerseits dieses Scheines für eine Ältere Person finden? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank.

A: Zunächst läuft ja alles schriftlich und solange die Person unterschreiben kann und geschäftsfähig ist, können Sie ja alles vorbereiten. Für die Abholung beispielsweise setzen Sie einfach eine formlose Vollmacht auf und nehmen dessen Ausweisdokument mit zur Behörde (aber auch hier gilt: KEINE KOPIE ZULASSEN!):

Hiermit bevollmächtige und beauftrage ich, X, die Person Y, mit der Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises meiner Person. Unterschrift


22.10.2015
jam@yahoo.com aika61
F: wo bekomme ich den antrag ?

A: Das ist ein Scherz, oder? Alles was Sie brauchen finden Sie auf unserer Seite.


22.10.2015
Fragender
F: Habe im Mai einen Staatsangehörigkeitsausweis bei der Behörde beantragt aber bis Heute keinen erhalten. Es sind jetzt 5 Monate vergangen, ist das eine übliche Wartezeit oder muss ich mir Sorgen machen? Ich hatte schonmal mit der Sachbearbeiterin telefoniert aber die meinte es würde so lange dauern, da sie so viel zu tun hätte. Kann man da irgend etwas machen um den Prozess zu beschleunigen?

A: Ja natürlich, z.B. sich ein wenig mehr aus der Bittstellerhaltung herausbewegen. Erkundigen Sie sich schriftlich nach dem Bearbeitungsstand und setzen Sie eine Frist von 2 Wochen, in der der Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt zu sein hat.


22.10.2015
Dennis
F: Die Frage wurde sicherlich schon öfters gestellt, aber ich wurde noch nicht fündig was die Antwort angeht. Mein Opa wurde unehelich geboren. Also muss ich über meine Ur-Oma ableiten. Allerdings kann mir weder die Kirche noch das Amt helfen die benötigten Dokumente aufzutreiben. Kann ich das im Antrag vermerken und meinen Ur-Opa (Vater meiner Oma) angeben? Danke schonmal

A: Die Frage ist, ob sie nicht können oder nicht wollen. Versuchen Sie es erneut mit einem netten Telefonat, vielleicht ist auch "Archiv" dabei ein Zauberwort. Eine Sterbeurkunde würde übrigens auch genügen.


21.10.2015
Bcmag
F: Wohin muss der Antrag wenn ich im Ausland wohne?

A: Entweder an die Botschaft der BRD, oder an das BVA in Köln.


20.10.2015
Tina
F: Hallo liebes Team, mir wurde für meine Mutter zwar eine Geburtsurkunde in beglaubigter Form ausgestellt, es handelt sich aber nicht um eine Abschrift aus dem Geburtenbuch. D.h. es ist nicht die ursprüngliche Urkunden-Nr. ersichtlich, sondern nur die Daten meiner Mutter und die Namen ihrer Eltern und sonst nichts. Auf Nachfrage wurde mir vom Standesamt Wels/Österreich folgendes mitgeteilt: Seit Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl Nr. 16/2013 v. 13.01.2013, Teil I, mit 01.11.2014 dürfen in Österreich nur mehr Auszüge aus dem elektronischen Personenstandsregister ausgestellt werden. Die Bücher mussten mit 31.10.2014 geschlossen werden (Personenstandsdurchführungsverordnung 2013 Nr. 324/2013 v. 29.10.2013, Teil II). Unbeglaubigte Kopien (der Standesbeamte darf nur die Richtigkeit der Fotokopie bestätigen) dürfen an Berechtigte weiterhin ausgestellt werden. Die deutschen Personenstandsbehörden wurden von der neuen Gesetzeslage informiert. Meine Frage an Sie: Soll ich die „neue Version“ der Geburtsurkunde mit meinem Antrag einreichen oder ist diese zwingend aus dem Geburtsregister erforderlich?

A: Die Version die Sie haben sollte ausreichen.


20.10.2015
Max
F: Meine Vorfahren stammen aus Schlesien. Mussten damals fliehen und sind im Königreich Bayern gelandet. Auf die Anfrage nach benötigten Personenstandsurkunden erhielt ich aus dem Standesamt 1 in Berlin die Antwort, dass sie diese nicht hätten. Auch das heute zuständige polnische Standesamt hat sie aufgrund des Alters nicht mehr gehabt und verwies auf das Staatsarchiv in Breslau. Dieses hatte nun endlich die benötigten Urkunden und sandte sie mir nach der Zahlung der Gebühr. Nun heißt es ja immer wieder, wegen der Sicherstellung, dass der Antrag durchgeht, ist es besser, die Urkunden der Nachweise beglaubigen zu lassen. Wo kann man solche alten Urkunden, die keine zuständigen Deutschen Ämter mehr haben, beglaubigen lassen? Und wo und welche Art der Beglaubigung ist allgemein am Besten?

A: Bei jeder Gemeinde oder jedem Kirchenamt. Welche Variante "besser" ist, wäre Definitionssache. Bei der Kirche gibt jedenfalls "echte" Ämter.


20.10.2015
Max
F: Die eigene Staatsangehörigkeit wird ja über Vererbung, also über die des Ahnen zur Zeit der letzten gültigen Verfassung , erhalten. Mein benötigter Urgroßvater war Schlesier, Schlesien als Provinz Preußens also Königreich Preußen. Mein Vater ist bereits im Königreich Bayern geboren wie auch ich. Im Antrag bei der Frage nach den Staatsangehörigkeiten, die man sonst noch hat neben der Deutschen, muss ich folglich nach dem Prinzip der Abstammung Königreich Preußen angeben. Kann ich zusätzlich durch die Geburt meines Vaters und meiner eigenen auch die des Königreiches Bayern angeben, oder nur Preußen?

A: Nur Kgr. Preußen, Kgr. Bayern geben Sie "lediglich" als Geburtsstaat an.


20.10.2015
Hans-Ulrich
F: Mein Opa stammt 1907 aus dem Sudetenland. Gibt es eine Alternative zu Rustag1913, das hier nicht greift.

A: Vielleicht haben Sie Glück, wenn Sie eine oder zwei Generationen weiter zurück gehen.


20.10.2015
Tina
F: Guten Tag, ich möchte den Antrag inkl. der beglaubigten Dokumente auf dem Postweg einreichen, wie empfohlen. Habe ich das Recht auf Rückgabe meiner eingereichten Dokumente nach Antragsbearbeitung? Falls ja, können Sie mir evtl. eine Gesetzesgrundlage an die Hand geben? Ich möchte das dann gleich auf dem Antrag vermerken, um unnötige Diskussionen mit der Behörde zu vermeiden. Vielen Dank!

A: Reichen Sie von vorneherein nur Kopien der beglaubigten Dokumente ein und bieten Sie im Anschreiben zu Ihrem Antrag an, die Originale bei Abholung zum Vergleich vorzulegen.


19.10.2015
Peter
F: Wie kann ich meine Abstammung nachweisen wenn keine Urkunden durch z,B. Kriegsereignisse mehr existieren?

A: Was heißt sie existieren nicht? Sämtliche Dokumente sind bei den jew. Standesämtern verfügbar und können dort angefordert werden.


19.10.2015
duerckheim
F: Ich möchte im lokalen Rathaus Kopien der Personenstandsurkunden beglaubigen lassen, bevor ich den Antrag abgebe, um die Originale behalten zu können. Auf der Internetseite des Rathauses heißt es: “Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird”. Werden “die Schergen” es mir auch beglaubigen, wenn ich sage, dass ich damit zur Ausländerbehörde möchte, oder sollte ich eine “Notlüge” anwenden? Im Falle der “Notlüge”: welche Behörde(n) könnte ich denn sinnvollerweise als angebliche Adressaten angeben?

A: Das ist nicht nötig. Schicken Sie normale Kopien hin und bieten Sie im Anschreiben an, bei Abholung die "Originale" zum Vergleich vorzulegen.


19.10.2015
Thomas und Marion
F: .... erster Postversuch ist verschwunden, daher noch mal versucht: Meine Frau und ich könnten nunmehr die Staatsbürgerurkunde beantragen, haben alle Unterlagen zusammen (Großväter 1908 und 1895 geboren) nun stellt sich aber die Frage mit der Legitimation beim Ausländeramt- behörde. Vom Personalausweis wird ja abgeraten, einen Reisepass haben wir nicht, und der Grüne Reisepass wurde abgelehnt, den gibt es nur noch auf nachweis der Dringlichkeit, so wurde gesagt. Habt Ihr noch einen Tipp, wie wir und legitimieren können, ohne den Perso? Besten Dank für Eure Hilfe

A: Den Perso bei Abholung vorzuzeigen ist kein Problem, es darf nur keine Kopie in die Akte gelangen.


18.10.2015
Tina
F: Danke für Ihre rasche Antwort. Was ich leider nicht verstehe, dass ich bei meiner Mutter, geboren in Wels im Jahr 1940 als Geburtsstaat Österreich/Deutschland eintragen soll. Ich dachte "Deutschland" ist nicht definiert, sondern nur das damalige "Deutsche Reich". Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.

A: Sie kommunizieren aber mit einer bundesrepublikanischen Behörde und von daher ist das schon so in Ordnung... ;-)


18.10.2015
Eric
F: Ich möchte für mich den Gelben Schein beantragen aber habe immer noch eine Frage: Kann ich bei der Ahnenforschung über meinen Vater, der einen Gelben Schein hat, gehen? Er ist ja im Rechtsstand 1913.

A: Ob er tatsächlich im Rechtsstand von 1913 ist, ist ehrlich gesagt fraglich. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann folgen Sie der Abstammungslinie so wie beschrieben bis vor 1914.


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