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Fragen und Antworten

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12.09.2015
Ralf W
F: Antrag F, Punkt1.6, Geburtsstaat ist klar, soll dann wirklich (Deutschland_als_Ganzes hinzugeschrieben werden?

A: Ja http://gelberschein.n/Antrag_F_Ich_Kleve_gedruckt.pdf


12.09.2015
Melanie
F: Hallo! Meine Mutter möchte sich auch den Staatsangehörigkeitsausweis holen und dabei haben sich nun bzgl. der Abstammung meiner Mutter aber folgende Schwierigkeiten ergeben: In dem Video „Der Staatsangehörigkeitsausweis – Rico Handta Teil 2“ von Herrn Rico Handta bei youtube, meinte dieser in der 12. Minute, dass man auch mit Vorfahren aus Böhmen bzw. der österreich-ungarischen Monarchie den Staatsangehörigkeitsausweis mit dem RuStAG-Eintrag Stand 1913 bekommt, man sich dann aber auf einen anderen § beziehen muss, da es da über die Vertreibung geht und der Vertriebene dann den Status des Bundesstaates (in unserm Fall wäre das Bayern) bekommt, in welchem er aufgenommen wurde. Hier nun einige Angaben, welche Ihnen vielleicht bei der Beantwortung meiner Fragen helfen werden: - Meine Mutter ist 1960 in München als „DEUTSCH“ ehelich geboren - Der Vater meiner Mutter ist 1934 unehelich in Fleißen, Kreis Eger (tschechisch Cheb), zur damaligen Zeit also in der Tschechoslowakei, geboren. Er war Sudetendeutscher und ist ca.1946/47 nach Bayern ausgesiedelt worden, war also ein Vertriebener. - Die Großmutter meiner Mutter wurde 1913 ebenfalls dort geboren und zu dieser Zeit war das Gebiet österreich-ungarische Monarchie. Sie war ebenfalls Sudetendeutsche und ist ebenfalls 1946/47 nach Bayern ausgesiedelt worden, sie war also eine Vertriebene. Nun meine Fragen: - Wie fülle ich denn nun den Antrag F (also für meine Mutter) richtig aus? Wäre denn Folgendes richtig: Geburtsort/ -kreis: München, Geburtsstaat: Kgr. Bayern, und bei „Sonstiges“ was soll ich da nun reinschreiben? Und was soll ich bei dem 4.3 bei den Feldern „Staatsangehörigkeit“ und „erworben durch“ reinschreiben? - Wie fülle ich denn nun die Anlage V für den Vater und die Großmutter meiner Mutter bzgl. der Punkte 1.6 „Geburtsort/-kreis“, 1.7 „Geburtsstaat“, 3.8 „Sonstiges“ und 4.3 „Staatsangehörigkeit“ und „erworben durch“ aus? - Müssen wir der „Verwaltung“ noch bestimmte Nachweise bei der Abgabe des Antrages erbringen wie z.B. das die beiden Vorfahren meiner Mutter wirklich Volksdeutsche bzw. Sudetendeutsche waren o.ä.? Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns helfen könnten, denn leider gibt es in unsere Nähe niemanden der uns helfen kann. Lieben Dank und viele Grüße

A: Melden Sie sich über das Kontaktformular.


12.09.2015
Klaus
F: Zuerst, ganz lieben Dank für eure Mühe und der unsagbar vielen Arbeit für Alle! Meine Frage(n): Mit den zur Verfügung gestellen Formularen beantrage ich also sinngemäß eine Staatsangehörigkeitsurkunde mit den entsprechenden Nachweisen...soweit klar...Ist damit ebenfalls auch ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher abgedeckt? Es gibt Formulare (z.B. Bayern) welche zwei "Ankreuzmöglichkeiten" bieten; a) eines Staatsangehörigkeitsausweis; b) ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher; Sollte man ggf. beide Anträge abgeben oder genügt euere Vorlage? Weitere Frage: die meisten GS weisen eine Gültigkeit von 10 Jahren aus???? Ich denke, es genügt doch einmal den Status "Deutscher" gemäß RuStAG 1913 festzustellen....Gibt es eine Musterbeschwerde die erfolgreich war/sein könnte um eine unbegrenzte Bestätigung zur Staatsangehörigkeit zu bekommen? Ist ein grüner Reisepass mit dem GS leichter zu bekommen? Meine Gemeinde (Vaihingen an der Enz) verweigert den grünen Reisepass mit allerlei Begründungen...Gültigkeitsdauer, teuer usw.; Macht es Sinn darum zu streiten?Danke herzlichst im Voraus für eure Mühe......

A: Ja, diese Formulare gibt es noch, aber die Rechtsstellung als Deutscher wird von der Verwaltung bereits seit geraumer Zeit in der Praxis einfach nicht mehr ausgestellt. Also bitte so wie hier vorgestellt beantragen.

Nein, die Staatsangehörigkeitsausweise werden inzwischen (richtige Ableitung vorausgesetzt) unbefristet ausgestellt.

Ja, der grüne Reisepaß ist, da er dem dann festgestellten Rechtskreis entspricht, "leichter" zu erhalten. Aber wie bei allen Vorhaben rund um das Thema reicht es nicht aus einfach nur mit dem "Gelben zu winken", sondern es hängt stark von dem eigenen Kenntnisstand und der eigenen Argumentationskompetenz, sowie dem souveränen Auftreten ab.


10.09.2015
Eddi
F: Hypothetische Frage: Wenn ich dann Staatsbürger nach Rustag bin, kann dann meine eheliche Tochter auf meine Staatsbürgerschaft im Antraf F berufen oder muss sie wieder das selbe Prozedere bis vor 1914 durchführen? Danke für eure Antworten - Super Arbeit von Euch. :-)

A: Ich weiß zwar nicht wo Sie eine Staatsbürgerschaft nach RuStAG her haben wollen. Aber wenn Sie eine Staatsangehörigkeit meinen ist das möglich. Liegt aber an Ihrer ausstellenden "Behörde".


09.09.2015
Eddi
F: Bin am 19.06.71 geboren, meine Eltern haben aber erst am 30.10.71 geheiratet. Muss ich für Rustag nun nach meiner Mutter ableiten, also unehelich, oder wird dann nach meinem Vater abgeleitet? Danke für die Antwort.

A: Das sind weniger als 301 Tag also Vater.


09.09.2015
Timo
F: Moin, wie schaut das eigentlich aus, wenn Formfehler in den Namen enthalten sind, insbesondere in der Heiratsurkunde und Vaterschaftsanerkennung? Haben diese dann überhaupt Gültigkeit oder muss ich diese erst prüfen lassen? Wenn ja, wo?

A: Nein


08.09.2015
Gabriel
F: Mein Vater ist Grieche und hat meine Geburtsurkunde und dieses Land nie gesehen, bis er verstarb . Meine Mutter und ihre Familie haben bis vor 1914 in Duisburg gelebt, bedeutet von der Mutter ableiten, dass ich ihren Vater, meinen Opa nehme und dann wieder Vater für Vater also quasi ihren Urgrossvater angeben kann ??

A: Mal ehrlich, was ist so schwer daran, zumal dies einige hundert Male bereits beantwortet wurde? Darüber hinaus KÖNNEN wir Ihre Frage gar nicht beantworten, da die Information auf die es ankommt fehlt...

Nachkomme EHELICH geboren = Ableitung über den Vater
Nachkomme UNehelich geboren = Ableitung über die Mutter


08.09.2015
Claud
F: Hallo, wie sieht es aus, wenn man adoptiert wurde? Muss ich mich dann um die Dokumente meines richtigen Vaters und Großvaters bemühen oder die meines Adoptivvaters?

A: Adoptivvaters


07.09.2015
ronny
F: esrmal danke für die anworten was mich noch intressiert kann ich das alles schrieftlich machen da ich nicht mhr in sachsen anhalt wohne sondern jetze in sachsen wie kann ich da am besten argieren mfg ronny

A: Natürlich.


07.09.2015
ronny
F: das problem ist den väterlichen abzweig meiner familie kenne ich überhaubt nicht mütterlicherseitz könnte ich bis 1867 belegen auch meine mutter weiss nicht wo bzw wie ich an die papiere komme

A: Wo ihr Vater geboren wurde, geht aus der Heiratsurkunde hervor. An das Standesamt sieses Ortes wnden Sie sich für die Geburtsurkunde und so geht es Schritt für Schritt, Generation für generation weiter. Kirchenarchive können auch weiter helfen, auch ggf. Sterbeurkunden reichen aus. Über Ihre Mutter könnten Sie NUR ableiten, wenn Sie unehelich geboren wären (siehe § 4 (1) RuStAG).


07.09.2015
ronny
F: was soll ich machen wen ich meinen richtigen vater nicht kenne aber die alte heitats bzw scheidungsurkunde habe wo kriege ich die restlichen urkunden her um meine abstammung zu beweisen aufgewachsen bin ich in der ddr mfg ronny

A: Die Urkunden bekommen Sie bei den jeweiligen Geburtsstandesämtern der Vorfahren.


07.09.2015
Volker Frey
F: Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, postalisch zur behörde schicken, geht das?

A: Ja per Einschreiben!


06.09.2015
Michael
F: Meines Vaters Vorfahren kommen aus dem Elsass. Mein Vater und dessen Vater und Opa sind im ehemaligen Yugoslawien geboren (Batschka). Es sind keine Ahnennachweise mehr vorhanden. Meine Mutter, verheiratet mit meinem Vater, und deren Vorfahren kommen aus Oberschlesien. (Nachweise vorhanden) Bin ich, geboren im Fürstentum Hohenzollern staatenlos?

A: Wenn die Vorfahren Ihres Vaters aus dem Elsaß stammen ist doch alles in Ordnung! Besorgen Sie sich sämtliche Geburts- und Heiratsurkunden Ihrer Vorfahren bis vor 1914 und stellen Sie den Antrag entsprechend.


04.09.2015
matze
F: ich habe von meiner mutter abgeleitet ;-) weil !!!!!unehelich!!!! geboren mfg...

A: ;-)


03.09.2015
Patrick
F: mein vater hat im krieg seinen vater verloren und weiß auch fast nichts über ihn. ich kann also nicht in der richtung weiterforschen. kann ich auch über die seite meiner mutter gehen oder muss es zwingend die väterliche seite sein? dann hab ich ein problem

A: Man Leute die 5. Frage zum selben Thema HEUTE. Könnt ihr nicht lesen oder suchen. Ich kann die Frage, darf ich über Mutti ableiten, nicht mehr hören. Oder seid ihr vom Dienst und macht mit uns Beschäftigungstherapie? Diese Frage dürfte mittlerweile wenigsten 300x beantwortet sein und die Antwort ist NEIN. Lest doch mal das RuStAG.


03.09.2015
Raimund
F: Wenn ich Ehelich geboren bin,aber der Vater nicht der Biologische ist,von wem erhalte ich die Staatsangehörigkeit?

A: Zu wenig Informationen und unsere Glaskugel ist kaputt. :-)


03.09.2015
Georg
F: Hallo! Ich bin Sohn eines griechischen Vaters und einer deutschen Mutter. Mein Großvater mütterlicherseits wurde in Gießen (Großherzog Hessen) aber von Eltern geboren, welche beide die Staatsangehörigkeit des Reichsbundesstaates Preußen hatten. Meine Fragen wären: 1. Steht mit die Staatsangehörigkeit des Reichsbundesstaates Preußen zu? 2. Da ich momentan diesen Tatbestand nicht sofort ermitteln kann: Hatte mein Urgroßvater eher die Hessische oder die Preußische Staatsangehörigkeit?

A: Mit Strg F können Sie die Fragen nach Stichpunkten dursuchen. Die Frage dürfte 300x auftauchen.


03.09.2015
Marc J.
F: Mein Großvater wurde seinerzeit adoptiert. Ich kann jedoch keine Infos über seinen Adoptivvater finden. Kann ich ohne Probleme dann auf die Seite meiner Urgroßmutter umschwenken, oder lieber gleich auf der Seite meiner Mutter ansetzen und dort die männliche Linie verfolgen??

A: Das RuStAG ist da sehr eindeutig und die Frage schon 100x beantwortet. Für Sie aber nochmal, wenn verheiratet, angenommen oder adoptiert nur über den (Adoptiv) Vater.


03.09.2015
Raimund
F: welche Staatsangehörigkeit habe ich wenn mein Vater unehelich geborenwurde

A: Warten Sie, wir befragen die Glaskugel.


02.09.2015
Michael
F: Sie haben mir, nocheinmal vielen Dank, geschrieben, das ich bis vor 1914 gehen soll. Mein Vater ist aber bereits 1909 geboren. Ich habe auch nur seine Heirats- und Sterbeurkunde

A: Ja denn ist doch alles in Ordnung. Sie müssen vor 1914 kommen.


02.09.2015
lukas
F: Nachdem mein Antrag zunächst mehrere Monate unbearbeitet blieb, forderte ich erneut eine Bearbeitung ein unter Androhung einer Unterlassungsklage ein. Ich erhielt als Antwort, dass ein Ausweis nur gemäß § 30 Abs3 Stag ausgestellt werden kann. Daraufhin forderte ich die Beamtin auf mir einen Ausweis gemäß Rustag 1913 auszustellen. Im Gegenzug erhielt ich eine Rechtsbelehrung, worin man mir bestätigt, dass ich durch meine ,,Geburt gem 4 Abs 1 Rustag in der damals geltenden Fassung die deutsche Staatangehörigkeit erworben habe". Weiterhin heißt es, dass der zu verwendende Vordruck Ort, Name...enthält und auch der Text deutscher Staatsangehöriger vorgedruckt ist. Die Behörde ist nicht befugt eigene Änderungen vorzunehmen. Sie müssen mir daher mitteilen, dass sie mir den Ausweis in der von mir gewünschten Form nicht ausstellen können und die Sache als erledigt betrachtet. Haben sie einen Ratschlag für mich, wie ich hier weiter vorgehen könnte?

A: Sie scheinen da etwas gründlich mißverstanden und bestimmt auch das eine oder andere ihr gegenüber nicht unbedingt sehr präzise kommuniziert zu haben, denn was die Dame Ihnen mitgeteilt hat ist FAST vollständig richtig! Anstelle des Namens steht dort allerdings Familienname und DIE "deutsche Staatsangehörigkeit" im als solchen Begriff gab es damals noch gar nicht sondern es gab die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Schauen Sie sich die Seite bitte nochmals genauer an, irgendwo liegt da noch das eine oder andere Verständnisproblem.


01.09.2015
Norbert
F: Ich habe auf der Geburtsurkunde meines Vaters einen Schriftzug gelesen. Dass mein Opa die Vaterschaft anerkennt, heißt soviel wie, dass ich dadurch väterlicherseits zurück verfolgen muss?

A: Ja


01.09.2015
Horst
F: Wohne im Saarland - zu was zählte das Saarland denn 1913

A: Schauen Sie auf unserer Seite in das Gemeindeverzeichnis.


01.09.2015
Michael
F: Ich habe trotz mehrf. Anfragen in Polen, keine Auskünfte über meinen Vater 1909 in Breslau geboren und Großvater erhalten. Von meinem Vater, habe ich nur die Sterbeurkunde 1982 und einen Führerschein aus Breslau. Den Grossvater bekomme ich nicht gebacken. Er steht allerdings im Adressbuch von Breslau 1943. Die kommerziellen Auskunftdienste, ziehen einen nur in versteckte Abbos. Würde auch der 1909 geb. Vater genügen?

A: Wenn es über das Standesamt der Geburtsstadt nicht klappt, versuchen Sie es über die Kirche. Sie brauchen die Nachweise bis vor 1914.


31.08.2015
Paul
F: Also folgende Thematik: Ich selber bin im Herzogtum Oldenburg geboren wohne aber zurzeit im Kgr.Preußen (Stadt:Soltau) meine Vorfahren bzw. mein Vater und deren Vater sowie dessen Vater sind im Kgr.Preußen geboren. Könnte ich nun beide Staatsangehörigkeiten erben bzw bekommen? Was kann ich nun beim Punkt 4.3 "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" hinschreiben? Herzogtum Oldenburg sowie Kgr.Preußen oder nur eins von beiden? Könnte ich wählen welche ich haben möchte? Danke schon mal für jede antwort! :)

A: Sie können nicht wählen. Ihre Staatsangehörigkeit ist Preußen, Ihr Wohnsitzstaat ist Preußen und Ihr Geburtsstaat Herzogtum Oldenburg.


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