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Fragen und Antworten

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07.03.2017
RH
F: Moin "GS Hilfeteam"! War mehrmals nach 18.00Uhr im GsG3 und hing da im Warteraum, ohne Reaktion von jemanden mit Ad.-Rechten. Werde es noch mal versuchen, meine Zeit ist aber leider sehr begrenzt. Meine Frage auf das Gesülze vom SB- Brief: wenn der sich quer stellt u die Prüfung meiner Staatsangehörigkeit nicht macht, müsste doch eine kostenpflichtige Ablehnung für diese Parasiten in der Zukunft als Strick genügen?! Dann soll er mir das Ding schicken, da bin ich ganz fein raus u die können mir den Buckel runter rutschen. Gruß

A: Ja das sollte reichen, nach Bundesverfassungsgerichts Urteil - BVerfGE 77, 137 (Teso) ist das eine Grundrechtsverletzung. Lesen Sie dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?".


06.03.2017
Reißator
F: Seid ihr auch von den Säuberungs- und Einschüchterungsaktionen der BRiD betroffen?Mittlerweile werden ja Staatsangehörige vom SEK oder der Firma Polizei besucht.

A: Ja, deswegen haben wir ja das Video mit dem Kulturstudio gemacht.


05.03.2017
Rupert
F: Mein RuSTAG Antrag ist noch am Laufen. Jetzt wollen sie mir den kleinen Waffenschein entziehen wegen dem Reichsbürgstatus, den sie mir angeheftet haben, wegen dem Antrag. Ich muss ihn in den nächsten 7 Tagen abgeben, sonst drohen sie mir mit Stafe usw.. Wenn ich das mache, hat das dann einen negativen Einfluss auf den Antrag oder kann/soll ich das auch verhindern? Vielen Dank.

A: Wir können für Sie keine Entscheidung treffen. Auswirkungen auf den GS sollte das nicht haben. Aber der der Einstellung des Landrats kann man auch schon mit der Ablehnung rechnen.


05.03.2017
Fritz
F: Hallo Team, hatte gehofft das ich die Urkunde ohne großen Energieverlust von der Behörde abholen kann. Leider gestern die Absage bekommen. Auszug: Ich habe einen Perso der BRD, der mich in der Regel als deutscher Staatsangehöriger ausweist. Keiner bestreitet das ich Deutscher bin, bzw.wurde immer als Deutscher behandelt.Da ich diesen Ausweis besitze bin ich auch nicht Staatenlos.Es fehlt das Sachbescheidungsinteresse!(Urteil,Verwaltungsgericht Potsdam vom 14.03.2016). Außerdem besteht der Verdacht, meine Antragsstellung könnte missbräuchlich verwendet werden. Ich kann den Antrag zurücknehmen, oder würde in ca. 3 Wochen die kostenpflichtige Absage bekommen. Könnt Ihr helfen??

A: TS3 GS Server


04.03.2017
schoe
F: Hallo, ich habe die schriftliche Info, dass der Staatsangehörigkeitsausweise für meine Familie zur Abholung bereit liegen (3 Erwachsene und 2 Kinder unter 16 Jahren). Plötzlich die telefonische Mitteilung - der Chef der Abteilung hält alles zurück. Persönlich vorgesprochen - abgeschmettert. Haben ihn dann aufgefordert die Nichtherausgabe gerichtsrelevant bis 03.03 zu begründen. Jetzt warteich noch 3 Werktage. Was mache ich dann ? Wäre toll über ein Hilfe. H.Schö.

A: TS3 GS Server


02.03.2017
Peter
F: Hallo an Euch. Habe heute die Eingangsbestätigung für meinen Antrag erhalten mit der Aufforderung: "Für die Bearbeitung des Antrages ist die Einsichtnahme in die Originaldokumente und Urkunden erforderlich. Diese kann ich dann beglaubigen. Zum Termin bringen Sie bitte Personalausweis/Reisepass mit." Ist das soweit korrekt, daß ich vor der Bearbeitung die Originaldokumente vorlegen muss? Vielen Dank an Euch

A: Bis jetzt sieht das alles gut aus. Sie dürfen nur keine Kopie des Perso/Pass zulassen.


27.02.2017
Andersch
F: Hallo langt die Geburtsurkunde von meinem Opa geboren 22 Juni 1915 für den gelben Schein.

A: Der letzte Termin ist der 08.11.1918.


27.02.2017
RH
F: Morgen "GS Hilfeteam"! Habe das Schreiben mit dem üblichen "blaablaa" vom SB erhalten. Könnt ihr mir bitte den Paragraphen aus dem STAG schicken, der eindeutig sagt, dass es jedem freisteht den Staatsangehörigkeitsnachweis zu beantragen, das sie das eintragen lassen müssen u das ein Kopieren von persönlichen Dokumenten verboten ist! Dank im Voraus!

A: GS TS3 Server


26.02.2017
Chandler
F: Hallo ihr Leut, so ich habe vor ca. zwei Wochen die Zurückweisung meines Widerspruches bekommen. Es wurde entschieden das ich keinen Anspruch auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit habe. Dieses Urteil, das durch eine mündliche Verhandlung entschieden wurde die am 26.01.2017 stattfand ist voll mit Fehlern! Zum ersten hat man im Tatbestand mein Geburtsdatum falsch angegeben. Zweitens verlangt man neben den 202,90euro Widerspruchsgebühr noch 25euro für die Ablehnung meines Antrages. Die laut BVA Merkblatt Antrag F nur 18euro betragen. Und drittens neben den ganzen Gesetztlichen Verwirrungen hat man im Teil Entscheidungsgründe die komplett falschen Namen meiner Eltern und das Falsche Bundesland eingefügt! Dies wurde alles Unterschrieben und abgestempelt von dem Verwaltungsdirektor Breunig des Landkreises Saarlouis. Ich bitte um Hilfe da ich jetzt wirklich nicht mehr weiter weiß. Ich bin auch gerne bereit diesen Brief hier hochzuladen. Wie kann ich hier noch was bewirken oder verändern? Ich freue mich auf eure Hilfe und eure Vorschläge und bedanke mich schon im Vorfeld dafür. DANKE

A: TS3 GS Server


25.02.2017
Dom
F: Guten Tag. Wieso habe ich ein Recherche-Problem und hier ist doch Ihr Server, oder? Kann man mir die Antwort konkretisieren? Vielen Dank. Bin neu in der Materie. MfG D

A: Mehr wie eine direkte Kommunikation mit uns können wir Ihnen nicht anbieten.


25.02.2017
MZ
F: Ich habe folgende Frage: Ich habe die Anlage F+V so ausgefüllt das die Staatsangehörigkeit seit Geburt, durch Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStaG Stand 1913 festgestellt werden kann und auch alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Die Dame fragte mich wie ich denn meine Staatsangehörigkeit nachweisen will. Daraufhin bot sie mir an dies von der DDR-Bürgerschaft meines Vaters abzuleiten was ich aber abblockte und darauf bestand das sie den Antrag so und nicht anders annimmt, was sie dann auch tat. Soweit so gut dachte ich... bis dann dieses Schreiben ins Haus flatterte: „auf Ihren Antrag komme ich wie folgt zurück; Mit inkrafttretten des Staatsangehörigkeitsreformgesetzes (SatAngRG) am 01.01.2000 wurde das Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) durch das Staatsangehörigkeitsgesetz abgelöst. Laut Artikel 1 Absatz 1 dieses Gesetzes vom 15.07.1999 (BGBII S.1618) wurde die Überschrift wie folgt gefasst: “Staatsangehörigkeitsgesetz“ Das StAG bildet steither die Grundlage für das deutsche Staaatsangehörigkeitsrecht und die deutsche Staatsangehörikeit wird damit entsprechend nach $ 30 StAG festgestellt. Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat die bestehenden Gesetze zu beachten und zu vollziehen. Der von Ihnen vorgelegte Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kann aus oben genannten Grund nicht nach RuStAG bearbeitet werden, sondern ausschließlich nach dem StAG in der aktuellen Fassung. Sollten sie damit nicht einverstanden sein, empfehlen wir Ihnen bis zum 03.03.2017 Ihren Antrag schriftlich zurückzuziehen.“ Wie komme ich nun zu meinen ESTA Eintrag „RuStaG 1913)? Wie muss ich weiter vorgehen?

A: Kreative versuche des SB mit hoher krimineller Energie, Sie von Ihrem Vorhaben abzubringen. Naja öfter mal was neues. Kurioser weise führt der Weg ins RuStAG über das StAG. Der SB sollte bei sauberer Arbeit feststellen, dass Sie kein Deutscher im Sinne des StAG(§1) sind. Weiter geht es dann mit vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung aus dem GG 116 Abs. 1 2. Halbsatz(RuStAG). Teilen Sie dem SB mit das Ihrem Antrag so zu bearbeiten ist wie er eingereicht wurde. Dem Antrag ist weder was hinzuzufügen noch wegzulassen. Achten sie bei Ihrer Kommunikation mit dem SB auf Gerichtsverwertbarkeit. Gespannt bin ich auf den nächsten Schritt des SB. Ich vermute mal es kommt das Sachentscheidungsinteresse. Aber Sie können sich dann ja wieder Melden.


22.02.2017
exJanitschare
F: Mein GS wurde i.A. unterschrieben. Damit ist der VerwaltungsAkt nicht legitimiert, da der Auftraggeber nicht zu identifizieren ist (Willensäußerung)... Andererseits kann die Verwaltung ja nichts "bescheinigen" (mangels Wassersuppe) und die Bestätigung einer rein vewaltungstechnischen Eintragung durch Boten wäre eventuell ausreichend... Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Auch wurde der jetzige Geburtsort und nicht der korrekte historisch belegte eingetragen (aber da werde ich wohl nichts geändert bekommen - von Berlin auf korrekt Berlin-Lichtenberg gegründet 1912 - hmm) ... Hat jemand Erfahrung?

A: Der GS wird immer nur i.A. Unterschrieben. In der Regel steht der Auftraggeber (Bürgermeister, Landrat, Behörde) dabei. Das ist für die BRvD voll in Ordnung.


21.02.2017
RH
F: Hallo "GS Hilfeteam", die Sachbearbeiterin möchte von meinen gesamten Wohnungen die Meldebescheinigung haben. Ich bin fünf mal im Reich umgezogen u lebe seid 9Jahren fest an einem Punkt u zu diesem habe ich eine aktuelle Bescheinigung mit eingereicht. Was will die Verwaltungstante? Hab meine Adressen u den Zeiträume- wie lange u wo ich gewohnt habe- im Antrag richtig eingetragen! Zudem will sie von meinen Eltern eine Meldebescheinigung, da hab ich gesagt das ist mein Antrag u nicht der meiner Eltern. Wie weit können die rechtlich Bescheinigungen verlangen, gibt es da ein Gesetz? Dank Euch!

A: Die Abfragen sind die Aufgabe des SB und nicht Ihre. Hier scheint doch etwas Willkür vorzuliegen. Ihrem Antrag ist nichts hinzuzufügen noch wegzulassen.


21.02.2017
Marina
F: Nach 2 Monatiger Funkstille bekomme ich nun Post vom SB, dass mein Antrag zur weiteren Entscheidung an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weitergeleitet wurde. Ohne Begründung. Lohnt es sich, eine Begründung einzufordern oder lieber gar nichts sagen?

A: Es ist Ihre Endscheidung ob Sie Energie reinstecken oder nicht.


20.02.2017
Marion
F: Hallo brauche hilfe. Heute nach 4 Monaten konnte ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis abholen. Und mein Nachnahme komplett gross geschrieben. Was kann ich jetzt tun?

A: Den hätten Sie so erst gar nicht entgegen nehmen dürfen. Jetzt müssen Sie schriftlich auf Abänderung bestehen. Denn hier liegt wohl eine Personenstandsfälschung vor. Überprüfen Sie ob im ESTA Register die Schreibweise gleich des GS ist. Haben Sie eine Kopie des Perso zugelassen? Das könnte die Auswirkung dazu sein.


19.02.2017
Karibuni
F: Hallo,ich habe am 16.02.17 meinen Antrag,beim Landratsamt in Landshut abgegeben.der Sachbearbeiter sagte jedoch er dürfte mir die Bescheinigung nach RuStAg nicht ausstellen,obwohl ich auf meine Abstammung vor 1913 hingewiesen habe. Auf die Nachfrage warum,sagte er nur kurz weil er das nicht darf und kann und ich solle schon ihm über lassen wie er seine Arbeit zu machen habe. Der Nachweis meines Vaters würde genügen (1915) die des Großvaters solle ich wieder mit nach Hause nehmen was ich nicht tat.Auserdem sollte ich La. eigene Unterlagen ausfüllen.Ich mich geweigert.So hat er selbst einige Dinge ausgefüllt die ich nicht unterschrieben habe.Zudem hat er sich die Nummer meines Personalausweis aufgeschrieben.Er sagte mir in 14 Tagen bekomme ich den Nachweis per Post und ich muss ihn trotzdem bezahlen auch wenn es nicht RuStAG sei.Meine Frage:Kann ich hier noch was retten bevor der falsche GS ausgestellt wird?Oder soll ich abwarten? Kann mir jemand aus Landshut bestehen?

A: Mal nicht in Panik verfallen. Es ist ein unterschied was der SB sagt und dann in Wirklichkeit abläuft. Mache SB kennen die ablaufenden Mechanismen nicht.


19.02.2017
Melle
F: Es ist so kompliziert - oder nicht?! Meine Eltern waren verheiratet, als ich geboren wurde. Ich muss also väterlicherseits weitergehen - richtig? Ich glaube ja. Mein Vater ist 1914 geboren - dessen Eltern haben aber erst 1919 geheiratet. Ich muss als mütterlicherseits weitergehen - richtig? Es ist schwierig, Urkunden zu bekommen, da alle Unterlagen ab einem gewissen Zeitraum in das Staatsarchiv Hamburg ausgelagert sind ( Mein Vater und dessen Eltern sind in Hamburg geboren ). Ich habe das Familienstammbuch, in dem die Heiratsurkunde meines Vaters und meiner Mutter mit Geburtsdaten und Geburtsort stehen. Für die Mutter meines Vaters habe ich eine Sterbeurkunde, ausgestellt 1975, mit Stempel und Unterschrift ( keine Kopie ) vorliegen. Reichen diese Unterlagen und bin ich auf dem richtigen Weg? Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

A: Wenn Ihr Vater Geburtsdatum 1914 ist dürfte die Geburts- und Heiratsurkunde schon reichen. Wenn Sie weiter zurück wollen sollten sie Prüfen ob es eine Vaterschaftsanerkenntnis gab.


17.02.2017
indi.aner
F: Ich habe auch eine Ablehnung bekommen, weil kein schutzwürdiges Interesse nachweisbar war. Da ja scheinbar auch eine Fachaufsichtsbeschwerde abprallt, man juristisch nicht weit kommt und eher Geld verbrennt...nun meine Frage...: Hat den jemand schon weitere Schritte erfolgreich eingeleitet und wenn ja, welche? Gibt es noch andere Möglichkeiten außer einen Erstwohnsitz im Ausland zu haben, damit man den Antrag direkt ans BVA schicken kann und er dann auch bearbeitet wird?

A: Ja TS GS Server Ja


17.02.2017
Frankxx
F: Hallo. Antrag vor mehreren Mon. gestellt. An "Leiter" per Einschreiben gesandt, trotzdem nur bei Sachbearbeiter gelandet. Zudem nun Folgendes: In Hannover machen Sie ein "Riesenfass" auf, indem sie wissen wollen, wann man selbst wo gewohnt hat und dies auch noch bei den Vorfahren!!.. Und die Recherche ihrerseits (Ausländeramt Region H) würde Monate in Anspruch nehmen. Bin ratlos. Was empfiehlst ggf. du?

A: Die Eigenen Aufenthaltszeiten sollten kein Problem sein. Die der Vorfahren sind nicht mehr zu ermitteln. Bei der Argumentation kann ein Blick in §30 Abs. 2 des StAG helfen.


17.02.2017
Julian
F: Guten Tag an die GS Truppe ! Ich wollte mir heute einen grünen Pass besorgen und sagte der Dame, dass ich morgen nach Russland fahren müsse. Daraufhin fragte sie, ob ich dies glaubhaft nachweisen könne. Ich sagte nein, denn ich fahre mit dem Auto... Daraufhin zeigte sie mir die Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) §1 Abs. 2, in der steht, nur in begründeten Einzelfällen, wenn glaubhaft gemacht wurde usw.. In den Videos heißt es doch immer, dass die Behörde mir den Ausstellen muss. Nun, wie gehe ich jetzt vor ? Danke für eure Hilfe !

A: Da waren Sie wohl schlecht vorbereitet. Für GS Träger ist nach EGBGB Artikel 5 Abs. 1 die PassVwV nicht Einschlägig. An Ihnen liegt es Ihre Rechte durchzusetzen. Sollten Sie noch keinen GS haben, ist die Vorgehensweise des SB natürlich richtig.


16.02.2017
Konni
F: Liebes GS-Team, bitte um Hilfe Antrag in NRW beantragt, abgelehnt nach mehrmaligen hin und her, mit einer ellenlangen Begründung, die ich gerne einem von euch vorlegen würde, auch wenn es für euch olle Kamellen sind, ich (das heißt eigentlich wir, da ich das mit zwei Freundinnen zusammen mache) bin erst seit einem halben Jahr an der Sache und setzte mich jedes mal auf nen Stuhl wenn wieder ein Schreiben mit fast gleichem Wortlaut kommt(Greenhorn halt). Dienstaufsichtsbeschwerde wurde auch abgelehnt, wir versuchen gerade, einen Strafantrag zu verfassen und wären um jede Hilfe dankbar. Kontakt zu einem Stammtisch besteht. Bei mir kommt nun noch erschwerend hinzu, dass ich inzwischen umgezogen bin und die Sache gerne geregelt hätte irgendwie, da ich nicht mehr in NRW weile und für den Stammtisch sehr weit fahren muss. Mein Dank schon mal für eure Hilfe Bin froh das es euch gibt Es grüßt Konni

A: TS3 GS Server


16.02.2017
Sascha
F: Hallo GS-Team, zunächst einmal vielen Dank für Eure Arbeit. Seit 10/16 habe ich den GS und den korrekten ESTA Eintrag. In der erweiterten Meldebescheinigung (Vollauskunft soll es nicht mehr geben) ist kein Hinweis auf den Staatsangehörigkeitsausweis / Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit zu finden. Auf Nachfrage bekam ich schriftlich, daß das Dokument in meiner Akte liegt aber in der Meldebescheinigung nicht eingetragen wird. Ist das richtig oder möchte mir da jemand das Leben schwer machen?

A: Nein, und wieder wurde Täuschung im Rechtsverkehr begangen. Die Vollauskunft steht im §10 des BMG. In §9 steht das er kostenlos ist. Die Eintragung des GS hat auch zu erfolgen.


16.02.2017
frank123
F: Hallo liebes Team, habt ihr vielleicht einen Rat was zu tun ist, wenn eine Zwangsanmeldung seitens der Verwaltung bevorsteht? Bin eine gelöschte juristische Person. Vielen Dank und Grüsse

A: Als erstes aufhören zu sagen "ich bin die jur. Person"! Als zweites rausbekommt, wer die jur. Person angemeldet hat. Der scheint der Treuhänder der Person zu sein und ist somit zuständig für die entstehenden Rechnungen der jur. Person.


15.02.2017
Flo
F: Hallo ich habe heute Post bekommen, das mein Antrag auf Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit abgeleht wurde. Der Grund ist das keine Zweifel bestehen das ich deutscher Staatsbürger bin, noch benötige ich einen Feststellungsbescheid für ein anderweitiges Verfahren. Ihr Antrag wird daher in ermangelung eines sachentscheidungsinteresses nicht beschieden. Meine Frage: was kann ich jetzt weiter tun. Mit freundlichen grüßen flo

A: TS3 GS Server


14.02.2017
Erika
F: Ich habe die Ablehnung des Antrages auf Feststellung der Staatsangehörigkeit bekommen. Mit der Begründung, mit dem Personalausweis wäre meine Staatsangehörigkeit nachgewiesen,und das der Staatsangehörigkeitsausweis nur ausgestellt wird, wenn meine Staatsangehörigkeit zweifelhaft wäre und ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteress vorliegen würde. Wie kann ich weiter vorgehen? Für die Hilfe schon jetzt vielen Dank.

A: TS3 GS Server


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