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Fragen und Antworten

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18.01.2017
Anker
F: Wenn beim Standesamt Unterlagen aus dem Stammbuch nicht mehr beglaubigt werden, gegen welche Gesetze verstoßen sie? Wie kann man sich dagegen wären? Ist es notwendig einen Zeugen dabei zu haben. Sollte man sich an den Vorgesetzten wenden?

A: Das Standesamt stempelt die Urkunden ab. Das reicht für die Beantragung aus.


17.01.2017
peeranders
F: hej,nachdem mein antrag mit geschwafel und ohne hinweis auf eine rechtliche grundlage abgelehnt wurde, reichte ich ausführlichen widerspruch mit entsprechenden gesetzeshinweisen ein.zudem forderte ich die behörde auf,meinen antrag den gültigen gesetzen gemäß zu bearbeiten und wies auf mögliche strafrechtliche folgen bei nichtbearbeitung hin.nachdem die von mir gesetzte frist abgelaufen war, erhielt ich keine antwort.ich schickte nochmals eine ermahnung nach und erhielt nun wiederum einen ablehnungsbescheid mit der begründung, es hätten sich trotz meines widerspruchs keine neuen erkenntnisse ergeben und sie verweisen mich an das verwaltungsgericht. abgesehen davon, dass dieses schreiben anonym war und nur i.A mit unleserlichem nachnahmen(parafe) unterschrieben wurde, habe ich den eindruck, dass sie meinen widerspruch gar nicht gelesen haben. ich werde nun, zwar ohne große hoffnung, beim verwaltungsgericht vorstellig werden. desweiteren möchte ich strafanträge stellen. wie ist nun die schlaueste vorgehensweise? danke peer

A: GS TS3 Server


17.01.2017
Diadarma
F: Meine Frage war, wie ich denn am Besten weiter vorgehe, nachdem ich heute vom KVR MUC meinen Antrag nebst Anlagen zurück bekommen habe. "Die LH MUC, KVR teilt mit, daß bzgl. Ihres Antrags auf die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kein Sachbescheidungsinteresse besteht. Es bestehen weder Zweifel bzgl. Ihrer deutschen Staatsangehrigkeit noch benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis für ein anderweitiges Verfahren. Ihr Antrag wird daher in Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresses nichct bearbeitet. Die eingereichten Unterlagen anbei zu unserer Entlastung zurück." Wie gehe ich nun weiter vor?

A: Natürlich mit einem Wiederspruch darauf. Lesen Sie bitte die letzten beiden Antworten. In Antwort 1 ist schon ein Teil der Formulierung drin. Den Rest finden Sie im erwähnten Beitrag aus Antwort 2.


17.01.2017
Diadarma
F: Ich will nicht drängeln, nur nachfragen was ich wegen Unterlagenrücksendung vom KVR MUC am Besten machen soll. (wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse) Meine Frage von vorhin. D A N K E! :-)

A: Eine Frage stand dort nicht drin! Beantwortet ist die auch schon. Am besten lesen Sie den Beitrag "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?" unter Aktuelles.


17.01.2017
Diadarma
F: Nachtrag: Auf der Seite des KVR München steht: " Ein Reisepass oder Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn Sie rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind, dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie beispielsweise als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen." Da steht nix von "Sachbescheidungsinteresse" ........

A: Das "fehlende Feststellungsinteresse (Sachbescheidungsinteresse)" ist kein Bestandteil des Verwaltungsverfahrensgesetz oder einer anderen Verwaltungsnorm bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechtes. Es sind einfach Straftäter bei der Arbeit.


16.01.2017
Rena
F: Schriftl. Begründung zur Ausstellung des GS gemäß §37 Abs.2 i. Vbdg Abs.1 VwVfg... F: Hallo, ich ersuchte die Behörde um die per Gesetz geregelte schrift. Begründung zur Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises mit Vermerk nach Geburt-RuStag 1913.. Beimm Nachhaken, heutiges Telefonat, verweigerte mir die Behörte eine Auskunft/Stellungnahme. Auch der Vorgesetzte veweigerte ein Gespräch mit mir. Man teilte mit, es werde auf das Schreiben u. dem Telefonat nicht reagiert werden und legte auf. Welche Schritte sind nun zu tätigen: Fachaufsichtsbeschwerde...? Kann hier jemand helfen, konnte nach langem Suchen leider keinen Leitfaden finden. Besten Dank und Gruß

A: Das rumärgern mit Intensivstraftätern ist Energieverschwendung. Wenn Sie die Straftäter schriftlich über ihr begehren informiert haben, ist Ihre Arbeit erledigt. Die Akte ist das endscheidende. Ihr schreiben ist nun Bestandteil der Akte.


14.01.2017
ohne staatsangehörigkeit
F: Hallo! Meine Frage zum Beitrag vom14.01.2017 Warum bin ich Selbstverwalter. Das erschließt sich mir nicht. Habe bis dato nur den GS beantragt. Nichts weiterhin unternommen.Hat nichts mit dem GS zu tun? Gruß

A: Das entnahm ich dem Text, aber dann ist der ja voll daneben. Dann sollten Sie Wiederspruch einlegen, und den Verfasser mal Fragen wie er auf das schmale Brett kommt, sie so zu verleumden. Das hat ja schon Strafrechtliche Relevanz. Man muss den die Düse gehen.


14.01.2017
Angel
F: Guten Abend, Wieder danke für die Antwort, ich kenne mich mit dem PC leider so wenig aus, dass ich gar nicht weiß, was ich nach dem Klicken auf den LInk machen soll. Muss ich ein Betriebssysthem auswählen, einen Download oder sonst etwas? Vielleicht könnt ihr mir da etwas genauer helfen. Vielen Dank

A: Programm herunterladen, installieren und mit und verbinden.


14.01.2017
ohne staatsangehörigkeit
F: HAllo! 1Woche nach Eingangsbestätigung meines Antrages, übrigens erst 3 Monate nach Abgabe, bekomme ich Post von der Kreispolizeibehörde. Man Bezeichnet mich schon jetzt, bevor der gelbe Schein überhaupt ausgestellt ist, als Reichbürger und Selbstverwalter. Personalausweis habe ich noch, zahle brav meine Steuern, GEZ und bin auch sonst ein unauffälliger Bürger. Folgendes: Aufgrund der Verneinung der Existenz der BRD und der damit einhergehenden offensiven Ablehnung der Rechtsordnung kann nicht davon ausgegangen werden, das die maßgeblichen Reglungen des Polizei-und Waffenrechts von Ihnen als bindend angesehen werden. Daraus folgt, dass Sie als sogenannter Selbstverwalter und Reichsbürger als unzuverlässig anzusehen sind. Man entzieht mir meinen nur KLEINEN Waffenschein....... Ich darf mich zu den Tatsachen äussern. Hab den gelben Schein noch nicht und schon geht es los...Habe den gelben Schein zur Absicherung meines Eigentumes beantragt. Was tun?? Gruß Was tun

A: Das hat wohl was mit Ihrer Selbstverwaltung zu tun und weniger mit dem GS. Strafantrag mit Strafverfolgung §245a (Politische Verdächtigung) und 130 StGB an die Staatsanwaltschaft.


14.01.2017
Otto
F: Guten Abend zusammen, ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis im April 2016 erhalten. Im EStA-Register wurde weder "erworben am", noch "erworben durch" eingetragen. Nachdem im Oktober 2016 das StaG dahingehend geändert wurde, daß die Eintragungen ins EStA-Register erfolgen müssen (Festellung nach dem 28.08.2007), habe ich mich an die Sachbearbeiterin gewandt und sie gebeten, dies nachzuholen. Sie weigerte sich und sagte, ich müsse einen neuen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises stellen. Wie soll ich vorgehen? Besten Dank und freundliche Grüße aus Bayern Otto

A: Sie haben alles getan! Ihr begehren haben Sie Aktenkundig gemacht. So darf die SB sich später dafür verantworten. Entscheidend ist die entstandene Akte und nicht das ESTA.


13.01.2017
Steff
F: Hallo! Meine Mutter und mein Onkel wurden beim LRA in Bad Reichenhall von Herrn Arzt dem Sachbearbeiter hinausgeworfen. Weil wir uns geweigert haben den Vordruck des LRA BGL zu verwenden und auf den vom BVA bestanden haben. Was können wir machen? Wir haben auf sämtliche Rechtsgrundlagen und Gesetze hingewiesen, aber wir bekommen keinen Termin... Ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis im Jananur 2016 ausgestellt bekommen. Leider wurde mein Vorname falsch geschrieben. evtl. absichtlich..... Wie kann ich weitervorgehen? Mir ist auch aufgefallen das ich bei den Anlagen V einen Fehler gemacht habe. Kann aber bis 1874 alles nachweisen (RuSTAG). Wie soll ich weiter vorgehen? Danke

A: Was wollen Sie denn mit einem Termin bei Straftäter. Schicken Sie den Antrag einfach per Post. Ihren Vornamen können Sie einfach ändern lassen. Mehr ist da nicht zu tun.


13.01.2017
Angel
F: Sehr geehrte Herrschaften, danke für eure Antwort in der Rubrik Behörden Willkür. Wie komme ich den zu eurem TS3.... und wie stelle ich das an? Bin kein PC Profi! Vielen Dank erst mal

A: Die Erklärung finden Sie in der 1. Antwort, indem Sie auf den Link am Ende klicken.


12.01.2017
Angel
F: Habe meinen Antrag beim Landratsamt gestellt, alle Vorfahren bis 1902 angegeben und per Geburts- und Heiratsurkunde belegt, nun wollen die Herrschaften ein schutzbedürftiges Sachbescheidungsinteresse, d. h.die dt. Staatsbürgerschaft müsste strittig und klärungsbedürftig sein, vgl. Potsdam vom 14.03. 2016 Az.VG 88K4832/15. Welches Interesse kann ich angeben, habe nur bis zum 25.1. 2017 Zeit, sonst wird mein Ersuchen nicht weiter verfolgt.

A: Es gibt keine Gesetzliche Grundlage für ein Sachbescheidungsinteresse. Darum können Sie auch keinen Grund angeben. Das Potsdamer Urteil ist auch nur eine Einzelfallentscheidung und von den Behörden eigentlich nicht verwendbar. Aber wir haben es hier mit Intensivstraftätern zu tun. Lesen Sie dazu den Beitrag "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land? " unter Aktuelles. Oder besuchen Sie uns auf unserem >>>>GS TS3 Server<<<.


12.01.2017
Andy
F: Hallo, Ich habe folgendes Problem. Nachdem ich alles eingereicht habe kam ein nettes Schreiben zurück, worin Stand das der Antrag gemäß §30 abs. 1 erhalten wurde. Und das Gem. §22 VwVfG-NRW im Antragsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig, wen der Antragsteller ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm beantragtenn Amtshandlung hat, insbesondere Sie zur Verwirklichung oder Wahrung eines Rechts benötigt. Und die Verwaltung nicht für unnütze, unlautere Zwecke oder sonnst missbrauchlich in Anspruch nimmt. Für die weitere Bearbeitung bzw. Entscheidung des Antrages ist es erforderlich einen geeigneten Nachweis über das berechtigte Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, welches über die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland hinaus geht nachweisen. Was ist das für eine masche und was soll ich jetzt tun. Ich hoffe auf schnelle hilfe. viele Grüße

A: TS3 GS Server


12.01.2017
Pessimist
F: Ich habe am 16.12.2016 beim Innenminister Hessens Beschwerde gegen unseren Bürgermeister und SB wegen der Nichteintragung der deutschen Staatsangehörigkeit in unserer Vollauskunft eingereicht. Wie lange kann oder muß ich auf eine Antwort warten bis ich weitere Schritte (Dienstaufsichtsbeschwerde) einleiten kann.

A: Wieso warten und wenn max. 1 Monat. Es gibt auch noch den Strafantrag mit Strafverfolgung, es riecht ja auch nach Täuschung im Rechtsverkehr.


12.01.2017
Konni
F: Danke fuer die Antwort am 10.1.17 zum Antrag meiner Kinder. Ich habe bereits im August letzten Jahres einen Antrag fuer mich beim BVA eingereicht (da Wohnsitz im Ausland). Die Bearbeitungsdauer wird mit 1-2 Jahren angegeben... Ich habe damals jedoch einen alten Reisepass in Kopie mit beigegeben sowie Kopien der Ausweise meines Vaters/Grossvaters. Jetzt habe ich auf ihrer Seite gelesen, dass dies unbedingt zu vermeiden sei. Worin liegt das Problem und ist dies noch rückgängig zu machen?

A: Das Problem ist eine eventuelle falsche Ableitung. Rückgänig kann man das nicht machen. Die Gefahr ist aber bei der BVA nicht gegeben.


11.01.2017
Michael
F: Ich habe gestern ein nettes Schreiben auf meinen Antrag, eingeworfen unter Zeugen am 18.12.2016, bekommen. Dort schreibt eine Person i.A.: "Ich beabsichtige, Ichren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises mangels Bestehen eines Schutzwürdigen Feststellungsinteresses abzulehen" (Nach §30 STAG... bla, bla) Was ist zu tun?

A: TS3 GS Server


11.01.2017
Konni
F: Meine Kinder sind nach 2000 im europäischen Ausland geboren. Laut tel. Auskunft vom BVA kann ich bei Geburt nach Einführung der StAG nicht mehr nach RuStAG ableiten. Ist dies korrekt oder hängt dies vom zuständigen Sachbearbeiter ab...

A: Mm... Ihre Kinder stammen also nicht von Ihnen ab. Tolle Aussage von der BVA. Es gilt das Abstammungsprinzip(Ius sanguinis) und nicht Geburtsortsprinzip(Ius soli). Ihre wären auch nicht die ersten nach 2000 geborenen Kinder. Also los geht%u2019s!!!


11.01.2017
Angus
F: Hallo,ich wollte mir eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen lassen. Es scheint da eine Änderung im Bundesmeldegesetz Parag.18 zu geben.Die nennt sich jetzt wohl erweiterte Meldebescheinigung.Es steht zumindest das gleiche drauf, bis auf den Titel.Auf div. Netzseiten steht das auch so beschrieben.Ist das wieder eine Finte? Habt Ihr da schon Erfahrungen gemacht? Gruß Angus

A: Das ist wohl wieder eine Finte. Den Aufenthaltsbescheinigung und erweiterteMeldebescheinigung gab es schon vor der Änderung. Die Aufenthaltsbescheinigung hat die wenigsten Infos. Dem würde die Meldebescheinigung am nächsten kommen, aber nicht die erweiterte Meldebescheinigung.


10.01.2017
RH
F: Grüße an Euch! Habe heut eine Info vom Stadtarchiv bekommen das sie bereit wären die Urkunde von meinem Großvater zu suchen, jedoch wollen die 24€!!! -für jede angefangene halbe Stunde- Suchbebühr ohne Aussicht auf Erfolg und schreiben noch rotzfrech wieviel ich ausgeben will! Gibt es da nicht eine Pflicht für diese Leute mir diese Urkunde zu geben, für den normalen Satz von 5-15€? Das ist doch den ihre Ordnung und nicht meine.

A: Da ist uns nichts bekannt.


10.01.2017
Libertus
F: Hallo liebe Mitmenschen! Ende August 2015 holte ich mir meinen Gelben von der Meldestelle ab. Am 06.09.2016 habe ich einen Bescheid bekommen, dass mein Perso/Reisepass abgelaufen sind. Ich möchte diesen umgehend persönlich beantragen. Man nannte mir auch die § 1 PAuswG und § 1 PassG, die mich dazu verpflichten. Am 08.09.2016 antwortete ich und führte die §§ GG 133, 116; PAuswG §§ 1, 9, 27 und PauswV § 28, auf und widerlegte den Besitz eines Personalausweise. Mit der Bitte, mir dieses zu widerlegen. Dazu fügte ich den UPIK Datensatz der Stadt bei. Daraufhin, bekam ich am 18.10.2016 ein Schreiben vom Abt. Ltr. (ohne Unterschrift) Anhörung – Ahndung von Ordnungswidrigkeiten In dem Schreiben nannte man mir die gleichen Paragraphen, wie im ersten Schreiben. Auf meine Ausführungen sind sie gar nicht eingegangen! Am 29.10.2016 bat ich um Beantwortung folgender Frage: „Teilen Sie mir schriftlich den Geltungsbereich des OWiG mit.“ Ich teilte denen mit, dass ich nach § 9 PAuswG (6) einen Ausweis (Gelben) habe und rechtfertigte das mit dem Art. 116 GG. Am 03.11.2016 bekam ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 68,50 Euro! Ohne Unterschrift. Mein Antwortschreiben bestand aus Fragen, die mir der Leiter schriftlich beantworten solle. 1. Antwort auf das Schreiben vom 29.10.16 2. schriftlichen Nachweis für den Geltungsbereich OWiG 3. schriftlicher Nachweis, dass das DR nicht existiert 4. eine persönliche Unterschrift auf die Bestätigung des Schreiben vom 03.11.16 5. Man möchte mir beweisen, dass ich eine juristische Person nach § 28 PAuswV sein muss. Am 14.11.2016 bekam ich ein Schreiben: „Abgabemitteilung Staatsanwaltschaft“ Gemäß § 69 OWiG Am 29.11.2016 bekam ich ein Schreiben: „Ladung“ Sie sind zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Was kann ich machen, um da nicht hingehen zu müssen? Oder, gibt es schon einen Rechtsbestand für uns Ausweisträger RuStAG 1913?

A: TS3 GS Server


09.01.2017
Türmchen
F: Habe aber schon viel erlebt. Wenn man das nicht zulässt dann weigern die sich den Antrag anzunehmen. Da drohte der SB schon.

A: Dann hätte ich gerne den Namen und das vollständig für die Meldung an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Haben sie für mich auch eine Ladungsfähige Adressen für die Strafanzeige? Nein? Wollen Sie jetzt die Polizei holen oder soll ich das tun.

Last euch von den Reichsbürgern nicht die Butter vom Brot nehmen. Man kann auch mal Fragen ob der SB zu der Gruppe der Reichsbürger gehört. Das MdI sagt das Reichsbürger sich nicht an die Gesetze der BRvD halten. Gehören Sie dazu? Weiß das ihr Vorgesetzter? Das sind die Fragen die dann kommen müssen.


09.01.2017
Detlef
F: Habe heute meinen grünen Reisepass geholt. War schon nervig da,Aufjedenfall ist er nur 3 Tage gültig. Ist das rechtens? Ich bin der Meinung, nein.

A: 3 Tage, LOL im Gesetz steht bis zu einem Jahr. Die werden hier immer verrückter.


09.01.2017
Angus
F: Guten Abend, ich habe meinen Antrag wie in der Ausfüllhilfe per Einschreiben mit Rückschein eingereicht und auch schon die Bestätigung einer SB bekommen das der Antrag eingegangen ist. Es lag auch gleich ein Überweisungsträger über 25,-bei. Erst nach Eingang der Gebühr wird der Antrag bearbeitet. Soweit alles gut. Zur Bearbeitung wird noch einiges benötigt. 1 -Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag meiner Behörde, wobei die SB schon das Feld für die Daten meines Großvaters schon durchgestrichen hat!!! 2 -Erklärung zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.(Übrigens mit Verweis auf Stag von 22.07.1913!) 3 -div.Unterlagen als Original die ich als Kopie eingereicht habe. 4 -Meldebescheinigung 5 -Original und Kopie des Reisepass o.Perso vorlegen. Ich werde zudem zu einem persönlichen Gespräch gebeten. Ich würde nun ein Antwortschreiben aufsetzen mit der Aufforderung meinen Antrag der BA zu bearbeiten oder mir die Rechtsgrundlage zu nennen da ich auch einen Formlosen Antrag stellen könnte. Die Erklärung zum Besitz der deutsch.Stag. lehne ich ab.Sollte man dazu Stellung nehmen? Ich besorge mir eine Aufenthaltsbescheinigung. Die benötigten Originale sende ich ein. Ich erkläre das ich mich bei einem pos. Bescheid und Urkundsübergabe ggf ausweise.Halte mich an die Vorgehensweise wie in" Erprobtes" beschrieben. Ist meine Vorgehensweise so in Ordnung. LG Angus

A: Die Vorgehensweise ist in Ordnung! Die Erklärung würde ich mit der Begründung ablehnen, dass dies schon aus dem von Ihnen Unterschriebenen Antrag hervorgeht. Ansonsten Gesetzliche Grundlage. Originale sollten Sie nicht aus der Hand geben. Perso und Originale können Sie bei Abholung vorlegen.


09.01.2017
Erwin Kerstholt
F: Hallo Frau Fassungslos, habe auch in Arnsberg meinen Gelben Schein beantragt. Gerne Austausch an meine e-Mail Erwin.Kerstholt@gmx.de

A:


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