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Fragen und Antworten

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30.01.2017
Sandra
F: Mal eine Frage zur Haager Apostille. Die Dame vom Regierungspräsidium meinte am Telefon es würde 2-3 Tage dauern um die Apostille zu erhalten, da die Unterschrift des SB erst geprüft werden müsse. (Der SB hat darauf nur mit Paraphe unterschrieben) Deshalb sollte man den GS per Post zusenden. Das ist ja wohl ein Witz. Was meint ihr dazu? Habt ihr einen Tipp?

A: Im Regierungspräsidium wird sich zeigen ob die Unterschrift in Ordnung ist. Man munkelt, dass da auch schon mal GS wegekommen sind. Die dann neu gefertigt werden mussten. Da macht der Postweg natürlich Sinn.


30.01.2017
Heinrich
F: ESTA bzw. Antwort auf Marcus 30.01.17 Ich habe von meiner Sachbearbeiterin vor wenigen Monaten erfahren, dass die Bediensteten in den Ausländer-Behörden die Esta Einträge direkt und unverzüglich vornehmen. Also sie selbst erstellen den Eintrag in dem Register. Das wird an keine weitere Instanz weitergeleitet. Die Sachbearbeiter selbst können auch Änderungen vornehmen, so wie in meinem Fall. Wo bei mir der Erwerbsgrund nachgetragen wurde. Das hat sie direkt in dem Augenblick gemacht, als ich mit ihr telefoniert habe. Deswegen würde ich der/die Bearbeiter(in) definitiv noch einmal darauf ansprechen.

A:


30.01.2017
Marcus
F: Hallo, ich habe mich an eure Tipps gehalten und die formulare so ausgefüllt wie es mir Empfohlen wurde. Nach kurzen hin und her auf der behörde hab ich auch den Gelben schein bekommen :) Habe dann 1 Woche gewartet und den Antrag für den ESTA Auszug abgeschickt, jetzt kahm die Antwort von dem Amt. Im Register "Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsanlgelegeneheiten -ESTA" befinden sich keine Eintrageungen zu Ihrer Person. Jetzt war ich heute Morgen bei der zuständigen Ausländerbehörde und hab nachgefragt, und hab folge Antwort bekommen: Wir haben seit dem jahreswechsel eine neue Software und das Funktioniert noch nicht Richtig mit der Datenübertragung, ich solle in 3-4 Monaten noch mal nachfragen Die ham doch einfach die Daten nciht weiter geschickt oder? Werde Später noch mal hingehen aber zu einem Anderen schalter und nochmal mit Nachdruck nachfragen was des soll Oder habt Ihr einen andere Tipp für mich`? mfg

A: Sie sollten den Sachbearbeiter schriftlich(Gerichtsverwertbar) auffordern den Eintrag vorzunehmen. 1 Woche ist auch ein bisschen kurz. Unverzüglich hat für Beamte und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst eine andere Bedeutung als für Otto Normal.


29.01.2017
Henne
F: Wir müssen jetzt die Strafanzeige stellen. Wir haben ja gedroht. Den Artikel habe ich gelesen. Den Ausweis könnte "ich" abgeben. Stellt der dann den Ausweis aus? Dann wäre ich staatenlos. Will der das ich das mache, damit er austellen kann und raus ist?

A: TS3 GS Server


29.01.2017
Henne
F: Haben beide eine Ablehnung bekommen, weil Vermutung Reichsbürger, Stammtischparolen, mutwillig gestellt, weil wir diesen Ausweis nur besitzen wollen etc. Kompletter Blödsinn. Das Schreiben haben wir zurückgewiesen mit einigen Worten. Daraufhin kam ein von dem Bearbeiter in unserem Namen verfasster Widerspruch an die Kreisrechtsstelle. Darin stand sinngemäß, das auf Rückfrage bei der Verbandsgemeinde, die Ausweise nicht zurück gegeben hätten. Wir forderten den Bearbeiter unter Berufung einiger Paragraphen auf, das wir nachgewiesen Deutsche sind und bleiben wollen,alle Unterlagen beigebracht haben und er dies mit vollem Namen und Dienstsiegel bestätigt hat, nun festzustellen und den St.-Ausweis auszustellen.Wir haben bei Fristablauf mit geeigneten Schritten gedroht. Die Frist ist abgelaufen. Sollen die Ausweise abgegeben werden?

A: Lesen Sie dazu den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.


27.01.2017
Dame in Not ...
F: Habe mit Stempel noch letztes Jahr meinen Antrag komplett nach Vorschrift eingereicht und durch Glück auch eine Eingangsbestätigung erhalten und nun eine Antwort bekommen mit Bezug zum Bearbeitungseingang 4.1.2017, außerdem fordern sie für meine "Begehrte Deutsche Staatsbürgerschaft "1. Personalausweis oder Reisepass ( letzteren hab ich noch ,Perso wurde schon abgegeben und eingezogen ,weil er beschädigt war ) und 2. " darüber hinaus sind die Aufenthaltsorte zur Feststellung von Verlustgründen von Ihnen und Ihrem Vater von der Geburt bis in die Gegenwart b.z.w. Tod aufzulisten sowie durch geeignete Dokumente oder Beweise zu belegen " ( dafür waren doch die ganzen beglaubigten und Apostillierten Dokumente mitgeschickt worden )" Die Aufenthaltsorte können Sie unter anderem durch entsprechende erweiterte Melderegisterauszüge mit Angabe der Staatsangehörigkeit sowie Familienstand nachweisenDie mir von Ihnen vorliegende Meldebescheinigung beinhaltet lediglich Ihren Aufenthalt in Inland seit 2002 .Aber auch andere Dokumente u.a. Pässe und Ausweise des Antragstellers und der vorfahren Arbeitsbücher Ariernachweise Soldbücher Wehrmachtsausweise Kennkarten Zeugnisse über Schul und Berufsausbildung könnten als Beweis dienlich sein." Hatte alles richtig eingereicht und nun das ,außerdem ist der letzte Satz in dem Brief sehr seltsam : " "Zur Nachreichung der Vorgenannten Unterlagen und Angaben bitte ich Sie vorab einen Termin INNERHALB meiner ABWEICHENDEN Sprechzeiten zu vereinbaren " . Warum ??? Damit ich gleich ohne Zeugen verhaftet werden kann ? Hätte gerne Foto von dem Schreiben eingeladen aber das geht ja leider nicht....weiter vorne im Schreiben sagt die Dame auch noch das das Amt selbst recherchieren könne,was aber mit erheblichen Warte und Bearbeitungszeiten verbunden wäre ....Etwa nie ????

A: Die Aufenthaltszeiten Ihrer Vorfahren sind nicht mehr zu ermitteln. Ihre können Sie ja einreichen. Das Kopieren des Personalausweises ist verboten. Wenn Sie Kopien der Geburt und Heiratsurkunden eingereicht haben ist das ausreichend. Argumente finden Sie im StAG §30. Ein persönliches Gespräch, ist wohl eher der versuch Sie von Ihrem vorhaben abzuhalten.


26.01.2017
Freddy
F: Hallo. Hab eben den GS beim Ordnungsamt abgeholt. Der SA hat als ich mit den GS, auf Richtigkeit überprüft hab, meinen Personalausweis ratsfats auf den Kopierer geschmissen und kopiert. Als ich ihn aufmerksam machte das er das nicht dürfe meinte er das er es dürfte und das er das jeden Tag macht da der Perso die einzige Identnachweis wäre und er ja sonst jeden Tag gegens Gesetz verstoßen würde. (Was er bestimmt öfter macht) Meine Frage ist ob ich deswegen Nachteile hab und ob ich was unternehmen soll deswegen? Danke schonmal für die Antwort, ihr macht ne tolle Arbeit hier!

A: Warum geben Sie Ihr Ausweisdokument aus der Hand? Natürlich kann das jetzt Nachteile geben. Ob das so ist, werden Sie erst mit dem ESTA Registerauszug erfahren. Handeln kommt jetzt etwas spät. Ihr Ausweis befindet sich jetzt in der Akte.


25.01.2017
Glühwürmchen
F: Liebes GS-Team, wir haben unsere GS beantragt (exakt nach den Vorlagen hier auf der Internetseite). Meine Tochter und ich (Landratsamt Ansbach) Mitte November 2016 und mein Lebensgefährte (Landratsamt Roth) 22.12.2016. Die von meiner Tochter und mir stehen noch aus (nach einem Trick der Behörde „Sie haben den Antrag bereits unterschrieben abgegeben und nicht vor einem Beamten der das bezeugen kann“, somit musste ich, gezwungenermaßen dort antanzen und vor der Beamtin die Unterschrift wiederholen). Das Problem besteht nun bei meinem Lebensgefährten. Er hat eine Ablehnung bekommen (obwohl er den Antrag bereits bezahlt hatte). Begründung: Die Feststellung der deutschen Staasangehörigkeit erfolgt gemäß §30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) auf Antrag. Der Antragsteller ist dabei nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Antragstellung (Art. 22 Bayrisches Verwaltungsverfahrensgesetz, BayVwVfG) und aufgrund seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht (Art. 26 Abs. 2 BayVwVfG) verpflichtet, im Antrag – soweit für den Antragsteller erkennbar – zutreffende Angaben zu machen. Ihre Angaben „Deutschland_als_Ganzes“ zu den Antragsfragen nach dem Geburts- und Wohnsitzstaat, sowie Ihre Bezugnahme auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zum Stand 22.07.1913 auf die Frage nach Ihrer (weiteren) Staatsangehörigkeit, sind unzutreffend, was Ihnen auch bekannt war oder hätte sein müssen. Ein ordnungsgemäßer Antrag liegt daher nicht vor. Die Durchführung eines Verfahrens zu Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird daher abgelehnt. Die Gebührenentscheidung beruht auf §38 Abs. 3 StAG i.V.m. §3a Staatsangehörigkeitsgebührenverordnung (StAGebV). Die Gebühr haben Sie bereits bei der Antragsabgabe am 12.01.2017 entrichtet. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem: Bayrisches Verwaltungsgericht Ansbach, in 91522 Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach oder Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Frage: Wie kann man dagegen vorgehen ohne Klage einzureichen? Einfach einen Widerspruch an das LRA schicken (per Einschreiben mit Rückschein)? Dienstaufsichtsbeschwerde? Meiner Meinung nach hat er seine Mitwirkungspflicht (Art. 26 Abs.2 BayVwVfG) voll erfüllt indem er alle Urkunden vorgelegt hat. Auch hat er meiner Meinung nach nicht gegen den Art. 22 BayVwVfG verstossen. Ich bitte um Hilfe da wir ratlos sind.

A: GS TS3 Server


25.01.2017
Margitta
F: Die STAG-Behörde Kaufbeuren hat mir zwar den Gelben Schein in richtiger Schreibweise ausgestellt - allerdings den Familiennamen nicht in Sperrschrift. Der beantragte ESTA-Reg.-Auszug (beantragt und positive Entscheidung am 19.02.2016 enthält weder den RuSTAG-Eintrag noch durch Geburt/Abstammung. Daraufhin hab´ ich schriftlich Widerspruch eingelegt - ohne Erfolg. Bin mit meiner Bekannten (bestätigte RuSTAG-Deutsche) beim Verwaltungsrat erschienen, der uns gar nicht erst zu Wort kommen ließ und umgehend wild gestikulierend sowie schreiend hinauswarf mit den Worten : sie bekommen Hausverbot und ich hole sofort die Polizei!!! Was kann ich nun noch tun? Die Gesetzeslage hat sich doch am 1.11.2016 zu unseren Gunsten geändert, gilt das auch rückwirkend? Wäre super, wenn Ihr mir helfen könntet. Danke.

A: Mir ist kein Gesetz bekannt das Sperrschrift eine Plicht ist. In einigen LRA wird das getan, weil sie es schon immer so gemacht haben. Ihr Name sollte dort Max Mustermann stehen. Dann ist alles in Ordnung.


24.01.2017
Heinz
F: Die Sache zu Gregor. Hab mein Antrag bei der Stadt Paderborn gestellt und die sagten zu mir das ich den bva Antrag runterladen soll auf deren Seite und den verwenden soll. Da frage ich mich was hier so abgeht im Lande. In Recklinghausen sind bestimmt viele reichsbürger und grüne wa? Bis dann

A: Reichsbürger gibt es in der Verwaltung sehr viele. Ihre Verwirrung zeigt, dass sie am Ende sind.


24.01.2017
Gregor
F: Zunächst Danke für Ihre Antwort. Haben Sie für mich noch einen Tip, wie ich dem Anschreiben entgegnen kann. Das ist absolute Verarsche. Habe ich richtig verstanden, ein Ausführungserlass seitens des Ministerium für Inneres und Soziales zum staatsangehörigkeitsrecht nrw hat für die Feststellung nach RuStaG keine Gültigkeit?

A: Das steht doch schon alles in der 1. Antwort. Das StAG ist ein Bundesgesetz. Dafür können keine Verwaltungsvorschriften oder Ausführungserlässe von Bundesländern(NRW) einschlägig sein.


24.01.2017
Gregor
F: Ich habe am 03.01.2017 einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt und dafür die von Ihnen angepriesenen Formulare der BVA verwendet. Heute erhielt ich seitens der Staatsangehörigkeitsbehörde Recklinghausen einen anderen Antragsvordruck von des Ministerium für Inneres und Kommunales zugesandt und soll diesen verwenden. Dabei bezieht sich die Behörde auf einen Ausfühjrungserlass vom 20.11.2015.Der Antrag der BVA sei lediglich für Antragsteller, die im Ausland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt wissen wollen. Das wäre auf den Seiten der BVA auch deutlich nachzulesen. Ich bin nun verunsichert und bitte um Auskunft, wie ich nun Verfahren kann bzw. sollte. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

A: Lassen Sie sich doch nicht verarschen. Es gibt keine Formvorschriften für Anträge. Der Ausführungserlas eines Bundeslandes kann auf ein Bundesgesetz nicht angewandt werden. Sie können ja mal anfragen ob Sie den Antrag formlos stellen sollen.


24.01.2017
Ines
F: Wir haben unseren GS jetzt endlich erhalten. Jedoch enthält er nur den Nachnamen der Stadtamtfrau und ist auch nur mit Nachnamen unterschrieben. Ist das korrekt? Muss der Schein nicht Vor- und Zunamen enthalten incl. Unterschrift?

A: Wenn es keine Probleme bei der Haager Apostille gibt, sollte das für eine Quittung zum Verwaltungsakt reichen.


23.01.2017
sielinger
F: Nabend, wenn ich jetzt meine Unterlagen, gelber Schein, komplett habe und zur Ausländerbehörde gehe, brauche ich da Unterstützung oder klappt das so, ohne veräppelt zu werden? Ich habe in einem der Videos gehört, dass die Angestellten dieser Behörde nicht sehr nett zu einem sind, wenn man mit diesem Antrag kommt. Kann mich jemand begleiten?

A: Das hängt davon ab wie weit Sie im Thema stehen und ob Sie sich vom SB die Butter vom Brot nehmen lassen. Lesen Sie dazu den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.


21.01.2017
Wotz
F: Bitte um Klarstellung: im Musterformular angegeben, Preußen (Deutschland_als_Ganzes)

A: Verstehe Ihre Unklarheit nicht.


21.01.2017
Paula
F: Hallo, ich weiß nicht, ob meine Frage gespeichert wurde, deshalb nochmal. Wir wurden bei der Abholung gezwungen, unsere Pässe kopieren zu lassen. Staatsangehörigkeitsausweise mussten zuerst bezahlt werden, bis man uns das eröffnete. Wir haben auf den Zwang hingewiesen und das auch im Protokoll vermerkt, da man uns die Aushändigung ohne die Zustimmung zur Fotokopie verweigerte. Kopiennahme von Mensch1: Führerschein und abgelaufener Normalreisepass Mensch2: Gültiger Normalreisepass Mensch3: Personaiausweis Sind dadurch Verträge mit der BRD-GmbH zustande gekommen? Vielleicht möchten Sie öffentlich vor trollverseuchten Stammtischen warnen. Wir waren auf zweien, die uns sehr gefährlich in die Irre geführt haben. Der Leiter des einen warb sogar damit, dass R. Oberüber bei ihm angefangen hätte. Die Stammtische werden auch bei Ihnen gelistet.

A: Sie sollten auch mal ein Blick in die Kategorien werfen. Denn die Frage ist schon lange beantwortet.

Sie geben den nicht aus der Hand.Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


20.01.2017
Hunter
F: Wie kann ich mich vor Behördenwillkür schützen, indem diese einfach meinen gelben Schein nicht anerkennen und behaupten mich nach BGB Art. 5, Abs. 2 (staatenlose Person bzw. Staatsangehörigkeit kann nicht festgestellt werden) behandeln und somit das BRD-Gesetz statt Deutsches Recht zur Anwendung kommt?

A: Zuerst sollte man die Gesetze kennen, die einen vom geltenden ins gültige Recht bringen. Es ist BGB Art. 5 Abs. 1. Wenn Sie dann auf "Reichsbürger" treffen, sollten Sie dieses Thema auch mal ansprechen. Dazu sind die Willfährigen Erfüllungsgehilfen nicht immer der richtige Ansprechpartner. Helfen kann dort nur die Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde oder Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft. Es liegt auch an Ihnen ob Sie diese Behandlung zulassen.


20.01.2017
wolly
F: Wenn ich den GS mit dem Personalausweis bei der Behörde abhole. Was kann ich als Grund angeben warum ich den Bediensteten von der Kopie meines Personalausweises abhalte?

A: Sie geben den nicht aus der Hand.

Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


20.01.2017
Rena
F: Mein Anliegen vom 16.01.2017 / Eintragung Rechtsgrund nach §37 ABS 2 / STAG §33 ABS 3 Nach längerem Überlegen und trotz der Aussicht den Kampf gegen Goliath zu verlieren, möchte ich jedoch von den Rechten gebrauch machen, die uns zu Verfügung stehen um unser Interesse bei den Behörden anzumelden bezw. durch zu setzten. Wenn 100.000 unserer Gleichgesinnten das tun, wird Druck aufgebaut und die Behördenn werden irgendwann Stellung nehmen müssen, der leidige Weg Veränderungen anzustossen! Deshhalb nochmals meine Bitte um einen Leitfaden der Behörde hier bei Nichteintragung des Rechtsgrundes für den GS und unterlassener Auskunftpflicht seitens des Amtes gegen einen dt. Staatsbürger (Totale Gesprächsverweigung seitens des Amtes) Wie sollte man vorgehen: Untätigkeitsklage, Fachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde ??? Ich möchte was tun. Danke und Gruß.

A: StAG §33, BMG §9 und §10, StGB §336 Viel Spaß bei Ihrer Beschäftigungstherapie. Machen Sie ihnen die Akte voll.


19.01.2017
thor
F: muss ich eine begründung angeben warum ich den antrag stellen möchte ??

A: Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Das "fehlende Sachbescheidungsinteresse" ist kein Bestandteil des Verwaltungsverfahrensgesetz oder einer anderen Verwaltungsnorm bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechtes.


19.01.2017
Fifi
F: Liebes GS- Team, uns geht es wie Lupo vom 18.01.Wir haben nach Abgabe unserer Anträge als erstes einen Anhörungsbrief vom LA Unterallgäu erhalten, den wir beantworteten. Jetzt bekamen wir einen Brief indem wir bis zum 24.1. Zeit haben unser sachliches Interesse darzulegen. Wir seien Deutsche und uns sei die Deutsche Staatsangehörigkeit nie entzogen worden. Was können wir darauf antworten, können Sie uns bitte helfen. Gerne würden wir Ihnen auch die Briefe zukommen lassen. Vielen Dank im voraus Fifi

A: GS TS3 Server


19.01.2017
Hans
F: Die Anträge sind bearbeitet für mich und Familie. Nun wollen die unbedingt die Verlusterklärung....deutsche bei deutsche Staatsangehörigkeit rausstreichen wird nicht akzeptiert, auch alternative Erklärung ohne deutsche bei deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht akzeptiert....Fachaufsichtsbeschwerde hat nichts gebracht....Habe denen mitgeteilt, dass uns die Staatsangehörigkeit vorenthalten wird....vor dieser Erklärung wird der Ausweis nicht ausgedruckt. Soll ich das Verfahren jetzt einfach offen lassen?

A: Fragen Sie ob Sie dort Unterschreiben sollen. Unterschreiben Sie dann im Auftrag und Paraphe.


19.01.2017
Diadarma
F: Liebes GS-Team, meine Bekannte hat Widerspruch beim KVR (München) eingelegt und folgendes Schreiben erhalten (weider Standardschreiben ohne SB Unterschrift oder dergl.): "Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GBVI Nr. 13/2007 vom 29.06.2007 S.390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht abgeschafft. Der zutreffende Rechtsweg wäre daher Klageerhebung am Verwaltungsgericht. ..." Nutzt es denn etwas wenn ich auch Widerspruch einlege (s. meine Frage vom 17.1.17)? Gibt es - aufgrund o.g. KVR Antwort - einen anderen Weg, ein anderes Vorgehen das Ihr mir raten würdet?

A: Es ist voll lustig, dass die Straftäter die VerwaltungsgerichtsORDNUNG als Gesetz sehen. Die VwGO ist nur für Gerichte anzuwenden und nicht für die Verwaltung. Dies kann man dem §1 der VwGO eindeutig entnehmen. Man sollte Briefe an die Straftäter beginnen mit "Liebe Reichsbürger". Der Weg über das Verwaltungsgericht ist Schwachsinn. Dort wird es Ewigkeiten dauern bis auch nur der 1. Gerichtstermin angesetzt wird. Teilen Sie den "Reichsbürgern" mit, dass die VwGO von Ihnen nicht anzuwenden ist. Sollten die weiter auf Ihrer kruden Rechtsaufassung besten, kündigen Sie Fach und Dienstaufsichtsbeschwerde an. Dazu noch Strafantrag mit Strafverfolgung wegen Amtsanmaßung, Täuschung im Rechtsverkehr und Fälschungsdelikte im Rechtsverkehr. Nachdenken sollten Sie über eine Anzeige der BRD wegen Vertragsverletzung beim Europäischen Rat.


18.01.2017
Lupo
F: Liebes GS-Team. Ich will Euch ein Schreiben vom LA Unterallgäu vorlegen. Nachdem mein Sohn seinen Feststellungsantrag am 28.11.2016 zur LA geschickt hat bekam er Post zurück mit dem Vermerk das ich mich als Staatangehöriger nach §3 Abs. 2.behandelt werde. Wir schrieben zurück, mit dem Vermerk, das es sich für Optionspflichte handle und das dies auf Ihn nicht zutrifft, weiter forderten wir auf das sachliche Interesse nach Gesetz zu beweisen. Am 11.1.2017 bekamen wir wieder Post, mit folgenden Begründungen: Er kann keine sachliches Interesse darlegen. Anhaltspunkte, dass er seine Staatsangehörigkeit verloren haben, sind nicht ersichtlich. Sie erwerben auch nicht die deutsche Stattsang. durch Ausstellung eines Staatsang., sondern diese haben sie Kraft Abstammung erworben. Weiter heißt es , ein Antrag ist vor Behörden nur zulässig, wenn der Antragsteller ein Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat VwVfG §22 RN. 77 ff. Durch diesen Verwaltungsgrundsatz soll verhindert werden, dass Behörden mit missbräuchlichen Anträgen überzogen werden. Weiter heißt es wörtlich Ihr Antrag vom 28.11.2016 auf Feststellung der deutschen Staatsang. verbunden mit dem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist missbräuchlich, da Sie angaben, Sie besäßen neben der deutschen Staatsangehörigkeit, deren Feststellung sie begehren, die Staatsangehörigkeit eines der historischen Staaten des ehemaligen Deutschen Reiches und Ihre deutsche Staatsang. hätten sie nach Maßgabe des Reichs- und Staatsang. (Stand 1913) erworben. Sie sind heute im Staatsangehörigkeitsgesetz zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.10.2015 zusammengefasst. Das Gesetz von 1913 ist ersetzt worden und besteht nicht fort. Für mich stellt sich die Frage, soll ich darauf antworten und Ihnen mit dem Stag §116 und den Begriff besitzen und erworben erklären und das Wahlgesetz §12 anführen und mitteilen das ich dieses Jahr nicht wählen kann weil ich nicht besitze, oder verstehen die eine andere Sprache? Habe mir noch überlegt, das sich mein Sohn ummelden soll und bei mir einen Antrag stellen soll.... Netten Gruß Lupo Netten Gruß von Lupo

A: GS TS3 Server


18.01.2017
Causa
F: GS korrekte Schreibweise, EStA ebenfalls korrekt. Nun weigert sich die Meldebehörde, die Personenstandsänderung ("Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörikeit") nach §12 BMG zu ergänzen. Begründung: Nach §3 (1) 10 sei die Staatsangehörigkeit "deutsch" bereits erfasst. Das Melderegister sei weder unrichtig noch unvollständig im Sinne §6 (1) BMG. Auf welchen § kann ich mich berufen, damit die Behörde zu o.g. Eintragung verpflichtet ist?

A: Bei Straftäter können Sie sich auf nichts berufen. Für den Eintrag ist das Ausländeramt zuständig. Fragen Sie dort nach ob die Meldung an das Melderegister erfolgt ist. Weiter geht es dann mit Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde.


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