17.01.2021
Sudetendeutscher
F: Mein Vorfahre(Uropa) kommt ausdem alten Böhmen, nun hat er mein Uroma 1904 in Johangeorgenstadt(Erzgebirge) geheiratet. Er Wohnte aber schon vor der Eheschlißung , mehr als 6 Monate in Zwickau. Ist er da jetzt Deutscher oder Östereicher ? Gilt hier RuStag §§ 3 , 7 (Staatsangehörigkeit wird erworben durch Aufnahme)? Kind erst nach 1914 geboren!
A: In den Urkunden nach der Landsmannschaft schauen. In Ihrem Fall dürfte die sächsisch sein. Damit wäre er Deutscher. 1914 wäre zwar nicht die ganz saubere Lösung, würde aber auch noch gehen.
F: Frage bezüglich meiner Frau: wurde 1983 Eingebürgert (Spätaussiedler / Ostpreußen)(gelber Schein 10 Jahre gültig bis 1993)
Sollte man den im Antrag bei RuStAG nun angeben oder ist das eher kontraproduktiv? Im EsTA ist es ja sicher noch zu sehen, halt dann ganz links, was ja nicht nichts, aber eben noch zu wenig ist.
A: Natürlich sollten Sie bei Antrag Ihrer Frau wahrheitsgemäße Angaben machen.
F: unterschreibt man den Antrag mit natürlciher Person in der Art Familienname Vorname?
A: Es unterschreibt die Person die den Antrag stellt. Ein Blick in den Antrag kann da helfen!
F: Ich habe am 14.1. einen Termin ,um den Antrag abzugeben, da ich eben für den Grossvater die Nachweise als zerstört und allein das Geburtsdatum als eidesstattliche Erklärung abgeben müsste. Da Sie aber unter "Erprobtes" unbedingt von der persönlichen Abgabe abraten, bin ich im Augenblick unsicher.Ist es wirklich so gefährlich dahin zu gehen?
A: Beachten Sie einfach, das weniger mehr ist und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Wenn das Gespräch auf das Sachendscheidungsinteresse kommt, beharren Sie auf die Schriftform. Denken Sie an die Eingangsbestätigung. Unterlassen Sie jegliche Diskussionen. Sie sind nur zur Antragsabgabe da.
F: Hallo, habe meine ganzen Unterlagen(Urkunden) zusammen, wollte nun den Antrag stellen, wie ich gehört habe muss ich nicht den Vordruck nehmen den es gibt, sondern kann ich dies auch formlos tun! Nun meine Frage, wie muss so ein formloser Antrag aussehen? Gruß Hilli
A: Ein formloser Antrag hat wie der Name schon sagt keine Form. Darum lässt sich auch nicht beschreiben. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, sollten Sie sich an unseren Antrag mit Ausfüllhilfe halten.
F: Liebes GS-Team,
leider habe ich von meinem Großvater (geb. 1902) nur noch einen Eintrag im 1969er Sterberegister gefunden. Geburtenregister Fehlanzeige... Würde dies dennoch ausreichen, um den GS zu beantragen?
Viele Grüße, A.
F: Mein Grossvater ist in Vangerin/Pommern Standesamt Treten geboren. Dessen Unterlagen wurde , wie auch die entsprechenden Kirchenbücher vernichtet. (laut Auskunft von Standesamt 1 und Heimatkreis Rummelsburg e.V.). Er kam auch dort in den Kriegswirren ca.1944/45 ums Leben, was auch nicht nachweissbar ist. (überliefert durch Erzählung der Grossmutter)Die Geburtsurkunde meines Vaters ist auf dem gleichen Wege verschollen.
Muss ich dann mit eidesstattlichen Erklärungen zum Antragstellen gehen?
A: Im StAG geht es um die Glaubhaftmachung. Das dürften Sie mit den Unterlagen des Verlustes schon erfüllen. Beim Vater vielleicht noch einmal nach Heirat und Sterbeurkunden suchen. Diese dienen auch dem Nachweis.
F: Hallo und guten Abend,meine Frage,mein Perso ist weg und ich habe grade einen Anzeigen-verlust erhalten.kann ich diesen als Kopie der Behörde senden.Da ich eine Meldebescheinigung und den Perso vorlegen soll.Ich will aber dort nicht anrufen.
Danke für Ihre Hilfe.
A: Warum wollen Sie den Person(jur. Person) bei einen Antrag der nat. Person verwenden. Der Antragsteller Familienname(nat. Person) ist nicht in Besitz solcher Dokumente.
F: Sehr geehrte Betreiber der Internetseite,
erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Informationen. Ich setze mich gerade mit der Thematik der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStag 1913 auseinander und bin unsicher, ob ich das Vorgehen der Ableitung richtig verstehe.
https://buenos-aires.diplo.de/ar-de/service/03-Staatsangehoerigkeit/-/1995556
Da ich nach 1975 geboren bin, darf ich mir trotz ehelicher Geburt aussuchen, ob ich nach meiner Mutter oder meinem Vater abgeleitet werden möchte. Entscheide ich mich in diesem Fall für eine Ableitung über meine Mutter, muss meine nächste Ableitung dann aber, da meine Mutter vor 1975 und ehelich geboren ist, nach ihrem Vater bzw. meinem Opa erfolgen?
Um in den Zeitraum vor dem 1.1.1914 zu fallen, müsste ich mich nach vorher beschriebener Vorgehensweise bis auf meine Ur-Ur-Großeltern ableiten. Dafür gibt es leider keine extra Anlage, um aber trotzdem die Förmlichkeit beizubehalten, schreibe ich dieses Ur-Ur-Verwandtschaftsverhältnis einfach ins Feld statt einer Ankreuzmöglichkeit?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße R.
A: Auf unserer Seite geht es nicht um den ERWERB der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier geht es um die FESTSTELLUNG der Staatsangehörigkeit. Grundlage ist das RuStAG. In §4 ist eindeutig beschrieben, dass eheliche Kinder immer über den Vater gehen. Eine Auswahl nach Belieben ist nicht möglich! Für eine Ableitung über den Ur-Ur-Großvater wird einfach ein weiterer Antrag V verwendet und in der Grafik ein Kästchen dazu gemalt.
F: Hallo zusammen, ich habe nun alle Unterlagen meiner Vorfahren, nach denen ich die Staatsangehörigkeit ableite, zusammen. Allerdings ist mein Urgroßvater (geb. 1901) zwar auf deutschem Boden geboren worden, hat aber die österreichische Staatsbürgerschaft von seinem Vater vererbt bekommen. Der Vater war ebenfalls Österreicher aber mit Wohnsitz in Österreich.
Weiter unten habe ich gelesen, Österreicher seinen Deutsche. Kann ich also den GS beantragen?
Ich wiederum habe neben der "deutschen" Staatsangehörigkeit auch die österreichische. Soll ich ggf im Antrag bei 4.2. auch die österreichische Staatsbürgerschaft angeben? Vielen Dank für die Hilfe
A: Geb. 1901 auf deutschen Boden!!! Da ist doch alles klar und keine Frage offen. Da ist es vollkommen unerheblich, dass sein Vater Österreicher war. Fraglich ist es, wie Sie an die deutsche Staatsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit, unmittelbare Reichsangehörigkeit) kommen. Sie sind doch Bundesstaatenangehörige. Wenn sie mehrere Firmenzugehörigkeiten haben, sollten sie diese auch angeben.
F: Hallo, ich (wir) möchten für die ganze Familie (2 Erwachsene + 3 Kinder) den GS beantragen. Wie ist die beste / richtige Vorgehensweise. Erst die Erwachsenen einzeln dann die Kinder oder gleich mit einem Erwachsenen zusammen?
A: Wenn die Unterlagen zusammen sind, alles in einem Abwasch.
F: Hallo, wenn man einen Gelbenschein beantragen möchte, reicht es nur eine beglaubigte kopie. Da ich keine originale habe. Meine Vorfahren stammen aus kasachstan. Danke für die Info
A: Mit Vorfahren aus Kasachstan, dürfte es schwer werden mit dem GS nach RuStAG. Ausreichend ist eine Kopie.
F: Hallo, liebes Team,
noch eine Verständnisfrage zur Beibringung von Urkunden: Ist es zur Beantragung des GS ausreichend, wenn ich vorliegende Original-Urkunden (Heirats-/Geburtsurkunden) kopiere? Oder muss ich auch diese Unterlagen zwingend beglaubigen lassen, bevor ich sie einreiche?
Vorab herzlichen Dank für Eure Hilfestellung!!!
Viele Grüße, A.
A: Ja Kopien reichen aus!
F: Nochmal ich: Kronkret leite ich bis zu meinem Grossvater zurück, der 1907 geboren ist und hier ist Ende mit dem Nachweis. In eurer Ausfüllhilfe (für Urgrossvater, den ihr als End-Beispiel nehmt), steht bei 4.3 aber "erworben durch Abstammung". Einerseits, ist das nicht irrelevant, da ich ja bereits bis 1907 abgeleitet habe? Andererseits kann ich seine Abstammung aber auch nicht wissen, weil mein Grossvater evtl. auch unehelich von einer Russin geboren worden sein könnte (jetzt nur mal als Beispiel). Oder war vor 1913 einfach jeder ein Deutscher, der auf damaligem Gebiet des dt. Kaiserreich geboren wurde, unabhängig der Staatsangehörigkeit der Eltern? Sorry, ich will nur verstehen und dies hier ist wirklich eine Wissenschaft, wie seit 3- 4 Wochen feststellen muss...
A: Sie leiten auf den letzten Vorfahren vor 1914 ab. Deswegen ist Ihre Reise da zu Ende und 3.2 bleibt leer. Sonst müssten Sie einen weiteren Antrag ausfüllen. Dazu bestand im Kaiserreich das Abstammungsprinzip und nicht das Geburtsortsprinzip. Also hat Ihr Großvater die Staatsangehörigkeit durch Abstammung 4.2 von seinem Vater. Das kann man den Abstammungsurkunden entnehmen.
F: 1. Super Homepage!!
2. Warum kann bei dem Vorfahre, der vor 1914 geboren, das Feld 3.2 (dt.. Staatsangeh. erworben durch...) leer bleiben, bei 4.3 (erworben durch...) soll aber "Abstammung" rein!? Das erschließt sich mir nicht, denn das weiß ich im Zweifel ja auch gar nicht, falls RuStAG Paragr. 4 bei diesem Vorfahre nicht zutrifft...
Meiner Logik nach müsste dann doch immer nochmal ein Schritt zurück gegangen werden, oder?
A: 3.2 Da ist ja die Reise zu Ende. Also bleibt es das leer weil er in den Bundesstaat gelebt hat. 4. Behandelt die Staatsangehörigkeit Ihres Vorfahren. Der Vorfahre dürfte keine deutsche Staatsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit) haben. Er ist Bundesstaatenangehöriger durch seinen Vater also Abstammung.
F: Hallo,
beantragt man Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern und Großeltern online unter: https://standesamt.online/geburtsurkunde-anfordern, oder in den jeweiligen Standesämtern?
Und wie werden die Urkunden beglaubigt? Muss hierzu das "rechtliche Interesse glaubhaft" gemacht werden?
A: Die Urkunden gibt es beim Geburtsstandesamt mit der Anfrage einer Beglaubigten Urkunde in Deutsch.
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort :-) doch bevor ich nun etwas falsch mache, da ich irgendwo gelesen habe das ich als eheliches Kind den Nachweis der männlichen Ahnen darlegen muss!! Sprich Urkunde Vater, dann Opa und Urgroßvater um vor 1913 zu gelangen möchte ich mich doch lieber absichern?? Bin nun ganz durcheinander. Kann ich aus eurer Antwort von gestern indem ich mitteilte, dass ich den Ahnenpass von meinem Vater in der jedoch die Ahnen von meiner Oma und Uroma und Ururoma eingetragen sind, entnehmen, dass ich diesen zur Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises nutzen kann!!?? Das wäre super :-) Ich bedanke mich im Voraus für eure Bemühungen. Vielleicht habt ihr ja auch einen Idee an wen ich mich in NRW wenden kann der mir Beihilfe zur Beantragung geben oder vermitteln kann??!!Viele Grüße <3
A: Wir verstehen nicht, was an §4 RuStAG nicht zu verstehen ist? Wenn Sie Ehelich geboren sind, geht es über den Vater. Ist Ihr Vater Ehelich geboren, geht es über seinen Vater usw. Zu beachten ist bei unehelichen der §5 RuStAG die Vaterschaftsanerkennung(Legitimation).
F: Guten Tag,
ich möchte den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und habe den Ahnenpass von meinem Vater erhalten in dem jedoch die mütterliche Seite bis 1859 beurkundet ist!!!Habe ich damit auch die Möglichkeit den Ausweis zu erlangen? Väterlicher Seits ist die Linie leider nicht mehr per Urkunde vorhanden!
A: RuStAG § 4
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
F: Guten Tag, ich will auch meine Staatsangehörigkeit anfordern. Doch bei mir scheint es etwas kompliziert zu sein. Meine Urgroßmutter ist in Wolga Sarates(Deutsches Wohngebiet), geboren am 9.1914. Urgroßmutter- und Vater waren beide Deutsche. Meine Großmutter Heiratete auch einen Deutschen nur meine Mutter Heiratete einen Russen. Heiratsurkunde von Urgroßeltern und Großeltern sind auf deutsch übersetzt. Meine Eltern sind Geschieden, da es von der Abstammung geht und das von der Vaterseite aber nach der Scheidung Mutterseite ist die Möglichkeit immer noch gegeben einen Staatsangehörigkeit zu bekommen?
Danke im Voraus
A: Eine Scheidung hat da keinen Einfluss drauf. Sie sind Ehelich geboren.
F: Tausend Dank für die schnelle Beantwortung meiner ersten Frage - so macht das
Spenden Spaß! Ein paar Gedanken mit Fragezeichen sind noch da. Mir liegen die Geburts- und Heiratsurkunden bis auf jene meiner vor 1914 geborenen Großeltern vor. Die letzten fand ich in den Kirchenbüchern. Meine Fragen: Müssen auch die Orignalurkunden beglaubigt werden und sind die Standesämter verpflichtet - ohne Rückfragen - auch die noch fehlenden Dokumente auszuhändigen? Ich denke, dass die Mitarbeiter schon bei den Anfragen auf irgendwelch "Willkürknöpfe" drücken werden, weil sie den Braten riechen?! Danke für Eure Hilfe. Freyasson
A: Originale Urkunden werden einfach nur Kopiert. Bisher ist bei den Standesämter noch keine Gegenbewegung bekannt.
F: Eltern beide in Österreich geboren. Vater in Waidhofen an der Thaya , das immer wieder mal österreichisch war. Urkunden liegen vor. Gibt es hier Überhaupt eine Aussicht auf erfolg? Danke schon mal
A: Ja, selbstverständlich! Denn auch Ö Streicher sind Deutsche.
F: Hallo! Ich bin, wie meine Vorfahren (vor 1914) in Varel geboren. Varel gehört zum Großherzogtum Oldenburg und liegt umring von Preußen. Ist es somit richtig den Geburtsort und den ebenfalls immer noch bestehenden "Wohnungsstand" mit Großherzogtum Oldenburg anzugeben und eben nicht mit Preußen. Vielen Dank für Eure Mühe.
F: Was muss ich beim Kind ausfüllen bzw. ankreuzen, wenn der Vater dem Gelben Schein hat? Da brauche ich doch die ganzen Nachweise nicht mehr, oder?
A: Die Zeiten der Bequemlichkeit sind vorbei. Wenn Sie also etwas tun, dann richtig.
F: Hallo,
bei der Angabe von aktuellen Wohnort und Aufenthaltsorte immer die Bundesstaaten angeben (Bsp Bayern) richtig?
Wenn ich von Sudetendeutsche als Vorfahren habe Bundesstaat Sachsen nur bei Staatsangehörigkeit angeben - richtig? Muss Königreich jeweils dazu geschrieben werden?
Danke
A: Das haben Sie richtig erkannt. Für die Eindeutigkeit sollten Sie auf das Königreich nicht verzichten.
F: oder besser Markgrafschaft Mähren
Oh mann ihr habts echt nicht leicht mit mir Unwissenden - entschuldigt vielmals und nochmals danke
A: Mehr ist dazu nicht zu sagen. Es sind Ihre Hausaufgaben. Wir können nichts mehr beitragen.