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Fragen und Antworten

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31.08.2020
Gute Fee
F: Hallo, Verliere ich meine Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem staatenlosen ? Weil im Gesetz steht ja, dass die Frau die Staatsangehörigkeit vom Mann übernimmt. Danke

A: Die Frau eines DEUTSCHEN bekommt die Staatsangehörigkeit des Mannes.


24.08.2020
Princesse Noire
F: Danke erstmal für die Antwort. Und wohin wende ich mich, um an die Geburtsurkunde meines Großvaters zu kommen? Das muss ja in einem Archiv in Dresden sein. Wenn ich diese Urkunde hätte, würde ich ja Dann die Eltern sehen. Wobei mein Vater immer etwas erzählt hat, dass sein Vater wohl ein Heimkind war. Danke

A: Sie machen aber eine Wissenschaft draus. Von Ihren geht es zu Ihren Eltern. Und von den Eltern zu den Großeltern. Die benötigten Daten Ihrer Eltern finden Sie auf Ihrer Urkunde. Diese bekommen Sie auf Ihrem Geburtsstandesamt.


24.08.2020
Princesse Noire
F: Hallo, Da meine Eltern verheiratet sind, muss ich ja über meinen Vater ableiten. Soweit so gut. Auch seine Eltern waren zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, haben sich dann aber getrennt und meine Oma hat aber jeglichen Kontakt zwischen Kindern und Vater unterbunden und alle Fotos und Dokumente verbrannt. Ich weiß also nur den Namen meines Großvaters und dass er aus Dresden kam. Geburtsdatum ist unbekannt. Von Vorteil ist nur, dass wir einen seltenen Nachnamen haben. Zu meinen Urgroßeltern väterlicherseits ist überhaupt nichts bekannt. Meine Großeltern väterlicherseits leben auch beide nicht mehr. Wie kann ich hier vorgehen um an die notwendigen Dokumente zu kommen? Danke

A: Gehen Sie einfach Schritt für Schritt rückwärts. Die Daten Ihrer Großeltern finden Sie auf der Geburtsurkunde Ihrer Eltern.


15.08.2020
MMK
F: wie verhält es sich mit einem minderjährigen Kind (12 Jahre) wenn ich den GS habe meine Frau nicht, sind aber schon vor der Geburt verheiratet gewesen. Muss ich für mein Kind einen GS beantragen?

A: Sie sollten sich noch einmal mit dem Thema Mensch und Person auseinander setzen. Vielleicht beantwortet sich dann die Frage von selbst. Wir sind auch nicht bereit, Ihnen als Souverän diese Endscheidung abzunehmen.


14.08.2020
Ynnor11
F: Hallo, erstmal vielen Dank für die hilfreichen Seiten. Meine Frage ist bezüglich meiner Erwachsenen Tochter. Zur Geburt hat sie meinen Nachnamen bekommen und 2 Jahre später wurde geheiratet. Wäre das jetzt die Mutterlinie wegen Hochzeit oder die Vaterlinie wegen Namensgebung. Vielen Dank und weiterso.

A: Die Informationen reichen zur Bewertung nicht! Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt geht es über die Väterliche Linie.


12.08.2020
N.
F: Guten Tag, ich besitze einen GS erworben durch Geburt(Abstammung). Steht meiner Frau hierdurch ebenfalls ein GS zu und zwar durch Heirat? Wenn sie durch die Heirat automatisch die Staatsangehörigkeit des Mannes bekommt, dürfte dies doch machbar sein oder? Danke!

A: Ihre Frau hat nur in den 26 Bundesstaaten aber nicht in der Republik des Bundes Ihre Staatsangehörigkeit bekommen. Sie muß also aus eigener Kraft aus dem StAG in das RuStAG kommen. Ihrer Frau muß ihre Unterlagen also selbst zusammensammeln.


12.08.2020
Daniel
F: Habe 2016 den GS (Abst. n. 4 Rustag) bekommen. Meine Frau und ich haben dieses Jahr geheiratet. Heißt sie hat durch die Heirat mit einem Deutschen diese nach Par. 6 Rustag von mir erworben. Frage 1: Antragstellung mit Verweis auf meine Abstammung und Eheschließung richtig? Unsere Tochter wurde 2013 geboren, Vaterschaft ist anerkannt, laut Standesbeamtem hat sie durch die Eheschließung den Status ehel. Kind erhalten. Wir haben bei der Eheschließung unsere jeweiligen Familuennamen behalten, Kind trägt den Namen der Mutter. Frage 2: Ableitung für das Kind über mich nach Par. 4 Rustag, richtig? Reicht der Verweis auf meine Abstammung oder sind wie bei mir die Unterlagen der Vorfahren beizufügen? Vielen Dank für die Hilfe!

A: Ihre Frau hat nur in den 26 Bundesstaaten aber nicht in der Republik des Bundes Ihre Staatsangehörigkeit bekommen. Sie muß also aus eigener Kraft aus dem StAG in das RuStAG kommen. Ihrer Frau muß ihre Unterlagen also selbst zusammensammeln. Den Antrag ihrer Tochter sollten Sie vollständig einreichen.


09.08.2020
Silvia
F: Guten Morgen, ich brauche kurz euren Rat. Nach vielen Jahren habe ich meinen Bruder dazu bekommen den Antrag zu stellen(morgen soll er zur Post)Allerdings durfte ich die ganze Arbeit mit dem Ausfüllen machen. In Anlage F steht ob ein Familienmitglied der SA bereits ausgestellt wurde-und wann(Kopie beilegen) Mir als seiner Schwester wurde der Ausweis im Jahre 2014 ausgestellt-aber wir haben ja keinen gemeinsamen Haushalt. Allerdings ist sonst an der Abstammung(ehelich) alles gleich.Soll ich eine Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweis beilegen, denn, falls eine Ablehnung kommen sollte wäre es ein Grund dies als Diskriminierung anzuzeigen weil ich meinen SA damals ja ausgestellt bekommen habe.......Was meint ihr?

A: Natürlich sollten Sie ihren GS beilegen und das Aktenzeichen mit eintragen. Das erleichtert dem SB die Arbeit. Denn bei Ihnen hat er die Prüfung schon vorgenommen.


07.08.2020
Kruppstahl
F: Hallo mein Opa wurde 1930 unehelich gebohren. 1932 wurde er bei der Heirat eines anderen Mannes durch diesen adoptiert. Durch die Adoption muß ich nach dessen Vorfahren weiter gehen? Vielen Dank für eure Mühe

A: Genauso ist es!


25.07.2020
Josef 7
F: Ich habe meinen Antrag auf einen Staatsangehörigenausweis gemäß Abstammung RuSTAG §4 Abs.1 bei meiner zuständigen Behörde gestellt. Der Antrag mir den Staatsangehörigenausweis nach RuSTAG zu bearbeiten wurde abgelehnt. Mir wurde mitgeteilt das man meinen Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis nach §4 Abs.1 Staatsangehörigkeisgesetz (STAG) in der derzeit gültigen Fassung bearbeiten, und ausstellen könnte.Mit der Anmerkung mich nach rechtlichem Gehör §28 Landesverwaltungsverfahrengesetz (LVwVfG) wurde mir eine Rücknahme meines gestellten Antrag nach Rustag bis zum 24.08.2020 eingeräumt.Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt den Antrag nach Rustag nicht zurückgenommen haben.Werden sie mir den Antrag gebührenplichtig in höhe von € 25,00 ablehnen. Ich bitte Sie mir eine weiter Vorgehensweise zu empfehlen,,vielen Dank Josef7

A: Der Weg der BRvD Prüfung führt immer über das StAG §4 Abs. 1! Erst muss festgestellt werden, dass Sie den § 1 des StAG nicht erfüllen. Bevor die anderweitigen Gesetzliche Regelungen aus dem GG Art. 116 Abs. 1 zum tragen kommen. Das ist ein Automatischer interner Ablauf! Ohne StAG geht es nicht ins RuStAG. Stellen Sie den Antrag strickt nach Ausfüllhilfe ohne dubiose Beiblätter!


14.07.2020
Böhmen
F: Könnte der Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis über die deutsche Staatsangehörigkeit meines Großvaters mit Wohnsitz in Böhmen nach § 4 Abs. 1 RuStaG (Stand 1913) Erfolg haben, wenn die vererbte Staatsangehörigkeit im Kgr. Sachsen erst gar nicht im Antrag erwähnt wird und ich stattdessen nur die geerbte deutsche Staatsangehörigkeit angebe und darauf verweise, dass 1939 mit einem Ahnenbrief als Ahnentafel die deutsche Staatsangehörigtkeit des Großvaters von einem Notar bestätigt wurde? (Die Geburtsurkunde meines Vaters im Sudentenland hat aber auch schon einen deutschen Notarstempel.)

A: Sie sollten sich das mit dem GS noch einmal überlegen. Sie scheinen nämlich bis heute nicht verstanden zu haben wer Sie sind. Ihnen ist die deutsche Staatsangehörigkeit(unmittelbare Reichsangehörigkeit, Kolonieangehörigkeit) wichtiger als eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat(mittelbare Reichsangehörigkeit).


13.07.2020
Böhmen
F: Mein Großvater lebte im Kreis Tetschen-Bodenbach (Kgr. Böhmen) bis er 1945 zusammen mit meinem Vater nach Sachsen vertrieben wurde. Es gibt von meinem Großvater leider keine Geburtsurkunde. Es gibt nur einen Taufschein, wo die wesentlichen Daten drin stehen. Dieses vom Pfarramt ausgestellte Dokument von 1910 enthält aber keine Angaben zu einer deutschen Landsmannschaft. Es gibt von ihm auch eine Heiratsurkunde von 1939 (Sudetenland) mit allen wesentlichen Daten und mit einem Siegel vom Landrat des Kreises Eger. Heiratsort war Eger, Wohnort war Kreis Tetschen-Bodenbach. ... Kann das Dokument mit dem Hakenkreuz zum Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit mit der Staatsangehörigkeit Kgr. Sachsen dienen? ... Problem wäre dann, dass die Volksdeutschen in Tetschen eher zum Staat Kgr. Sachsen und Eger eher zum Staat Kgr. Bayern gehören, wenn ich die Karte mit den Reisgauen richtig deute. Vor der Heirat musste ein kleiner Arier-Nachweis erbracht werden (geht noch zwei deutsch-böhmische Generationen weiter zurück). In diesem Dokument hat der Notar von Bodenbach mit dem Hakenkreuz abgestempelt. Ist es ratsam davon eine Kopie weiter zu geben oder reicht schon die Heiratsurkunde?

A: Alle Urkunden die Sie haben sollten Sie nutzen. Zum Rest klemme ich mir jeden Kommentar.


13.07.2020
MMK1206
F: was ist bei Formular F unter Punkt 1.12 und 1.13 bzw. 2.3 und 2.4 auszufüllen das es rot markiert ist? (nur durch Striche füllen, oder auch noch durchstreichen. Vielen Dank

A: Da sollen Sie nichts eintragen!!! Es ist Durchgestrichen.


13.07.2020
Kopien oder Originale
F: Mein Vater hat mir nur Kopieen der relevanten Urkunden überlassen. Werden nur Originale von der Behörde akzeptiert oder gehen auch SW-Kopieen?

A: Natürlich nur Kopien. Originale sollen Sie nicht mehr aus der Hand geben.


11.07.2020
Böhmen (Österreich-Ungarn)
F: 1. Verschweige ich die geerbte Staatbürgerschaft für Österreich-Ungarn besser für den Antrag mit § 4 Abs. 1 RuStaG (Stand 1913)? 2. Nach Stand 1913 bin ich in Preußen geboren und wohnhaft. Trag ich unter meinem Geburtsstaat Preußen oder Sachsen ein? 3. Trage ich bei meinem Wohnsitzstaat Deutschland ein oder muss es zwingend Preußen sein? 4. Gibt es eine bessere Formulierung für die Landsmannschaft (siehe unten)? 5. Wird überhaupt im Register EStA nachher der alte Staat (Kgr. Sachsen oder Preußen) zu sehen sein? Denn im Beispiel ist nur der Eintrag Deutschland (klein geschrieben) zu sehen. Mein Vorfahre (Großvater) hatte die Staatsangehörigkeit im Staat Österreich-Ungarn und im Staat Sachsen. Die Staatsbürgerschaft in Österreich-Ungarn wurde am ... durch die Geburt (Abstammung)gemäß § 28 Allgemeines Österreichisches Bürgerliches Gesetzbuch (Stand 1812) vom Vater erworben. Die Staatsangehörigkeit in Sachsen wurde am ... durch die Geburt (Abstammung)gemäß § 3 RuStAG (Stand 1871) vom Vater erworben. Die Landsmannschaft Sachsen war für die Volksdeutschen im Staat Kgr. Böhmen zuständig. Mein Vorfahre (Großvater) hatte auch die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt (Abstammung)gemäß § 3 RuStAG (Stand 1871) vom Vater erworben. Die Landsmannschaft Sachsen war für die Volksdeutschen im Staat Kgr. Böhmen zuständig. 1945 wurde die deutsche Volkszugehörigkeit durch den Vertriebenennachweis bestätigt.

A: Ich stelle mir die Frage wo Sie eine geerbte StaatsBÜRGERSCHAFT herbekommen haben? Den Antrag lautet auf Feststellung einer StaatsANGEHÖRIGKEIT. Ihr Vorfahre hat Ihnen nur die Staatsangehörigkeit im Königreich Sachsen vererbt. Also ist die Staatsangehörigkeit von Österreich-Ungarn nicht zu verweigern. Ihr vorfahre war Sachse in Österreich. Österreich-Ungar war Ihr vorfahre nie. Sie sind also Sachse und im Königreich Preußen geboren. Genauso ist es auch in den Antrag zu schreiben. Die richtige Bezeichnung für die Landsmannschaften sollten Sie den Urkunden entnehmen. Wie Ihre Staatsangehörigkeit im ESTA aussieht haben Sie doch schon gesehen. Die Verwaltung wird für Sie dort keine Ausnahme machen.


10.07.2020
Drelilein
F: Vielen Dank, das hab ich auch alles gelesen nur leider komme ich damit nicht weiter. Ich finde unter Landsmannschaft in Verbindung mit dem Geburtsort meines (Ur)Großvaters nichts. Nach WASs konkret in WELCHER Zeit muss ich suchen? Ich hab zig Stunden mit ergebnislosen Suchen verbracht und bin wirklich ratlos. Falls Ihr Schwierigkeiten bekommt wenn Ihr hier konkreter antwortet, gern auch weiter über private Nachricht.

A: Mit Schwierigkeiten hat das nichts zu tun! Sie sehen einfach den Baum vor lauter Baumen nicht. Wir können auch keinen zu Ihnen schicken der Sie mit der Nase drauf stößt. Sie werden früher oder später drauf kommen das Ihre Staatsangehörigkeit Königreich Sachse ist.


08.07.2020
Drelilein
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich muss leider nachfragen, weil ich anscheinend auf dem Schlauch sitze. Ich habe die Geburtsurkunde (Kopie) meines Großvaters, aus der geht hervor, dass mein Urgroßvater 1864 geboren wurde. In Sudetendeutschland/Böhmen. Worauf genau muss ich achten? Tausend Dank für weiteren Rat.

A: Dann lesen Sie die Antworten von Böhmen direkt unten drunter!


08.07.2020
Böhmen
F: Danke für Ihre Antwort. Aber ich verstehe nicht, was in den Urkunden für einen erfolgreichen Antrag für den Staatsangehörigkeitsnachweis zu finden sein soll. Mütterlicherseits sind meine Vorfahren Volksdeutsche in Preußen und väterlicherseits sind meine Vorfahren Volksdeutsche in Böhmen. Einen Nachweis hat mein Großvater aber 1939 für die deutsche Volkszugehörigkeit nicht erbracht. Vorher gehörte Böhmen zu Österreich. Beim Antrag nach RuStaG 1913 könnnte ich nur nachweisen, dass mein deutscher Urgroßvater einen deutschen Namen hatte und in einem deutschen Ort in Böhmen geboren wurde und dort bis 1945 in einem deutschen Ort gewohnt hat. Können Sie mir einen Tipp geben, nach welchem Gesetz und § ich meine deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen kann?

A: Schauen Sie doch einfach welche Landsmannschaften zu der Zeit tätig gewesen sind. Vielleicht finden Sie etwas Sächsisches. Deutlicher kann man nun nicht mehr werden.


08.07.2020
Drelilein
F: Mein Vater und Großvater (geboren 1900) kommen aus dem sog. Sudetenland (laut meiner Recherche zugehörig Königreich Böhmen = Kaiserreich Österreich)und wurde 1946 nach Bayern vertrieben. Kann ich den gelben Schein trotzdem beantragen, gibt es eine Regelung für Sudetendeutsche?

A: Sie sollten sich intensiv mit den Urkunden Ihrer Vorfahren beschäftigen. Sie werden erfreuliches in den Urkunden finden.


08.07.2020
Böhmen
F: Hab mich geirrt: Es wird bei "erworben durch" keinen Eintrag geben. Geburtsstaat "Deutschland" geht vielleicht irgendwie. Ich weiß nur im Moment nicht, wie ich den Antrag richtig stelle. Nach RuStaG 1913 geht es bei mir wohl nicht, weil ich ehelich geboren bin.

A: Sie sollen sich die Urkunden Ihrer Vorfahren genau anschauen!!! Gegebenenfalls auch die Suchmaschine Ihres Vertrauens benutzen. Es liegt genau vor Ihren Augen!!!


08.07.2020
Böhmen
F: Ein Antrag nach RuStaG 1913 macht also keinen Sinn, weil mein Großvater in Böhmen/Österreich geboren ist. Und die Option ehelich geboren nach meinem Urgroßvater mütterlichseits nachweisen zu wollen, ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Im Register EStA kann bei mir also nie Geburtsstaat "Deutschland" stehen? Ich würde gerne einen Antrag auf Selbstauskunft beim Register EStA stellen? Was trage ich im Antragsformluar als Geburtsstaat ein (denn Preußen vom Urgroßvater mütterlichereseits geht dann wohl nicht).

A: Sie sollen sich die Urkunden Ihrer Vorfahren genau anschauen!!! Gegebenenfalls auch die Suchmaschine Ihres Vertrauens benutzen. Es liegt genau vor Ihren Augen!!!

Einen Antrag beim ESTA macht erst nach der Feststellung Sinn. Derzeit stehen Sie da nicht drin!


07.07.2020
Böhmen
F: Da ich ehelich geboren bin, müßte ich den Nachweis über meinen Vater führen. Auch er wurde ehelich geboren. Aber mein Opa (vor 1914 geboren) wohnte in Böhmen(Österreich). Bis dieser Stammbaum wieder auf Deutschland zurück geht, müßte ich bis um 1800 zurück einen Vorfahren nennen. Kann ich einfach über die Mutter meinen Urgroßvater als Deutschen nachweisen oder gibt es dann ein Problem, weil das nur bei unehelich geboren Antragstellern möglich ist? Habe ich jetzt überhaupt eine Möglichkeit? Und ich habe mir sagen lassen, dass Anträge für RuStaG 1913 in Frankfurt am Main sowieso immer abgelehnt werden. Wo stelle ich dann am besten den Antrag? Kann ich erst nach einem Umzug in eine andere Stadt/Ort den Nachweis bekommen?

A: Einfach über die Mutter ist nach RuStAG § 4 nicht möglich. Sie sollten sich intensiv mit den Urkunden Ihrer Vorfahren beschäftigen. Sie werden erfreuliches in den Urkunden finden. Gedanken über eine Ablehnung sollten Sie sich nicht machen. Sie können für Straftaten der SB der Verwaltung nicht verantwortlich sein.


01.07.2020
andreas
F: Antrag/Ableitung Ich habe mich an die hier zuständige Stelle in BW gewendet. Da man davon absehen sollte persönlich zu erscheinen, habe ich eine e-Mail aufgesetzt mit der Bitte um Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (Mir wird flau mit der momentanen Coronarechtslage in der BRD) Ich habe in diesem Schreiben meine Daten gegeben und die Infos, welche im Groben benötigt werden, Linie bis zum Großvater geb. 190(x) in Preußen ,mit der Bitte mir mitzuteilen was eventuell noch benötigt werde zur Ausstellung des Ausweises. Nachdem ich drei Tage nichts gehört hatte, habe ich kurz angerufen. Mir wurde mitgeteilt das ich den Staatsangehörigkeitsausweis nicht benötigte, da es unbestritten sei das ich Deutsch(er?) sei. Ich sagte darauf das es wie ich gehört hätte verschiedene Dinge gäbe für die ich eventuell den direkten "Nachweis" der Deutschen Staatsbürgerschaft benötigte, ich etwa noch nicht weiss ob ich auch ins Ausland ginge und weder der Reisepass noch der Personalausweis für alle Geschäfte unbedingt ausreichend sei. Da wurde mir mitgeteilt dass der Reisepass oder Personalausweis ausreiche. Auf meine Aussage hin das ich mir da nicht so sicher sei und eigentlich schon den Staatsangehörigkeitsausweis möchte, wurde mir gesagt da solle ich mich erst an der jeweiligen Auslandsbotschaft informieren ob ich diesen denn tatsächlich für meine Anliegen benötigte, sie glaubt nicht. Falls doch, könne ich dann auch ein "schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse" formulieren und nur dann könne nach Prüfung ein entsprechender Antrag auch Ausstellung auch bearbeitet werden. (hier bin ich mir der Formulierung nicht mehr sicher!) Es wurde aber von einer definitiv, sicherstehenden Ablehnung gesprochen, da es unbestritten sei das ich Deutsch sei. Ich hatte dennoch um Zusendung der Formulare gebeten und diese auch per e-Mail bekommen. Bin dann jetzt hier auf Ihre Seite gestoßen und mir wird ganz flau, ich frage mich gerade ob ich im richtigen Film bin?! Bin mir nicht mehr sicher ob ich das wirklich durchziehen mag, bin im "öffentlichen Dienst" und irgend wie schaut das aus als wenn ich vom LRA kriminalisiert werde wenn ich das mache? Aber trotzdem jetzt noch eine wichtige Frage! ich mag nicht dumm sterben, Vater und Großvater kamen aus Ostpreussen, mein eigenes Geburtsland ist Baden-Württemberg. Ich stelle trotzdem als weitere Staatsangehörigkeit dann "Preußen", "Königreich Preußen?" das habe ich richtig verstanden hoffe ich doch!

A: Erstens gibt es auf deutschen Boden derzeit keine Staatsbürgerschaft. Der letzte "Staat" auf deutschen Boden mit einer Staatsangehörigkeit ist die DDR. Alle anderen 26 Staaten und auch die Republik des Bundes genannt Bundesrepublik arbeiten mit einer Staatsangehörigkeit. Im Öffentlichen Dienst sollten Sie sollten Sie Ihren Dienstherrn nicht verärgern, wenn Sie die Arbeit behalten wollen. Für Sie ist es am besten sich die Abstammungsurkunden zu besorgen und sicher zu verwahren. Sie werden sie brauchen. Kommunikation mit Ihren Kollegen macht nur in Schriftform Sinn. Nur diese ist gerichtsverwertbar. Das mit Ihrer Abstammung haben Sie richtig verstanden.


30.06.2020
Nachfrage
F: Im Video 2. Teil wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man auf gar keinen Fall eintragen soll, ob man Militärdienst geleitet hat. In Ihrer Ausfüllhilfe sind die Daten aber angegeben. Soll man nun den Militärdienst eintragen? Wie verhält es mit dem Zivildienst? Danke für Ihre Zeit und Unterstützung.

A: Das Video ist in dem Punkt veraltet!


30.06.2020
mickel
F: Ich bin in Toronto/Canada geboren und erfülle die Vorraussetzungen für die deutsche Staatangehörigkeit durch Abstammung. Meine Frage muß ich unter 4.3 außer Preußen auch etwas über Canada eintragen? Desweiteren Punkt 5, wo bekomme ich diese Daten her? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

A: Unter 4.3 kommt nur Ihre Staatsangehörigkeit die Sie nach Abstammung vor 1914 rein.
Ihre Aufenthaltsorte und Zeiten sollten Sie ja grob kennen. Vielleicht kann Ihnen da Ihre Gemeinde weiter helfen.


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