F: Hallo, ihr Menschen von Gelberschein.net
Kann ich meine Rechtsstellung als Deutscher (die ja laut Art.5 des EGBGB vorgeht), den Einrichtungen der BRiD gegenüber belegen, wenn ich den Gelben Schein (bis vor 1914) und den EStA-Eintrag vorlege, sowie einer öffentl gemachten Erklärung (in Hessen cor dem Ortsgericht), daß ich nicht mehr die juristische Person einsetze, sondern, die natürliche Person?
F: Zum Sachverhalt: Letzter Zeit erhielt ich eine fristlose Kündigung vom Land Bla Bla, vertreten durch das Regierungspräsidium Bla Bla Bla. Offensichtlich hat man dort herausgefunden, dass ich im Besitz eines Saatsangehörigkeitsausweises bin, denn in der Begründung heißt es, ich hätte in der Vergangenheit im Unterricht teilweise Thesen sogenannter "Reichsbürger" vertreten (was bitteschön sind Thesen sog. Reichsbürger?), was natürlich völlig an den Haaren herbeigezogen ist, während eines Lehrerausflugs geäußert, dass die BRD kein Staat, sondern eine Treuhandverwaltung im Sinne der UN Charta sei (was ich zugeben muss), außerdem sei ich im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises, hätte aber keinen Personalausweis mehr. Dies alles sei nicht vereinbar mit meiner Pflicht, mich zu jeder Zeit zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen zu müssen. Nun zu meinem Anliegen: Bald stehe ich als Kläger vor Gericht meiner Kündigungsschutzklage und frage mich, mit welcher Person ich dort vorteilshalber aufschlagen soll. Mein Freund und Anwalt rät mir, die natürliche unbedingt stecken zu lassen, da mir ja genau dies vorgeworfen wird und dies alles andere als förderlich wäre, in diesem Fall. Angestellt beim Land war ja die juristische und diese bräuchte ich auch, um zu klagen. Andererseits weiß ich doch um meine so oder so vorgezogene Rechtsstellung und um die Person, die ich bin, was wiederum für die natürliche Person spräche. Gibt es unter euch jemanden, der mir mit einem kompetenten Rat in dieser Sache weiterhelfen kann?
A: Die nat. Person ist in das Vertragsverhältnis nicht involviert. Sie hat dort also nichts zu suchen.
F: Also, auch wenn Sie im Register einen Herrn Max Mustermann im System haben,gibt" Person nicht vorhanden" an, das sich keiner mit dieser ihrer identifiziert und die Treuhand für diese übernimmt.
A: Ihre Person nach EGBGB Art. 5 Abs. 1 ist Mustermann, Max und nicht Herr Max Mustermann. Das OWIG ist in Ihrem Rechtskreis eh nicht vorhanden.
F: Hallo habe einen gelben Brief zugestellt (in den Kasten geworfen) bekommen von Stadt XY Bußgeldstelld an Herrn Max Mustermann,warscheinlich als Antwort meines Schreiben auf Ihren ersten Brief bei dem ich ihr Werbeangebot an ihre erschaffene jur. Person ablehne und Sie nach Ihrer Legitimation gefragt habe ,in meinen Rechtskreis zu agieren.Frage jetzt,den Brief ungeoffnet zurück da wieder an jur.Person gesannt oder offnen und nochmal antworten?
A: Person hier nicht vorhanden und weg damit.
F: Habe nach Aufforderung PA neu zu beantragen darauf hingewiesen, daß für meine Person EGBGB greift. Dies wurde vom SB ignoriert, also geltendes Recht mißachtet, und ein Bußgeld angedroht, wenn nicht in vorgegebener Frist (zwangs-) beantragt wird. Wie kann ich hier am besten agieren?
F: Hatte nach Aufforderung, einen neuen PA zu beantragen, darauf hingewiesen, daß meine Person nicht verpflichtet sei, einen PA zu beantragen in bezug auf EGBGB. Das Schreiben wurde ignoriert und die Frist verlängert mit Androhung eines Bußgeldverfahrens. Wie läßt sich da argumentieren oder wurde da einem etwas wieder entogen?
F: Mein Antrag wurde abgelehnt da ich eine Begründung vorlegen muss, warum ich diesen Ausweis benötige. Mein Grund Immobilienkauf im Ausland hat sie nicht akzeptiert. Habe Zeit bis zum 31.11.18 Wiederspruch einzulegen. Was kann ich nun machen??? Die Dame sagt auch dass eine Ablehnung mit Kosten verbunden ist.
F: Bin jetzt fest entschlossen, mir auch den Gelben Schein zu organisieren. Zunächst wurde mir eine persönliche Vorsprache verweigert (Terminersuchen zur Abgabe F / V)n mit der Begründung, sie wolle sich nicht mit mir unterhalten. Außerdem wird eine Begründung für den Antrag verlangt. Lt. Anordnung muss eine Begründung mitgeliefert werden.
Ist das zulässig?
A: Eine persönliche Vorsprache macht keinen Sinn. Eine Begründung ist nicht zulässig.
F: Wiederum muss ich noch mal nachfragen, was Ihr mir mit der Antwort auf meine Frage vom 11.11. eigentlich sagen wolltet. Habt Ihr eine Handlungsempfehlung für mich oder ging‘s nur um (durchaus berechtigtes) Frust ablassen. Was kann bzw. sollte ich also tun? Antrag mit Anschreiben und Bezug auf EStA-Auskunft noch mal gerichtsfest einreichen?
A: Es sollte Ihnen sagen, dass Sie Straftäter nicht unterstützen sollen, indem Sie nach einem Sachentscheidungsinteresse suchen und angeben möchten. Das könnte als Beihilfe ausgelegt werden. Der Rest war für die Damen und Herren Straftäter die hier regelmäßig mitlesen.
F: Bei meinem EStA-Register-Auszug steht bei "Erworben durch" Sonstiger Erwerbsgrund. Kann man das so stehen lassen? Das kann ja alles bedeuten oder?
A: Auch hier muss der SB angeschrieben werden. Der Mangel muss abgestellt werden.
11.11.2018
SchreinerMeister
F:
Hallo
Ich habe eine Grundsätzliche EStA Frage. Anfang 2018 habe ich den EStA Schein erhalten.
Meine Abstammung konnte ich bis 1900 nachweisen.
Im EStA steht weder was von RuStAG noch von StAG !?
Entscheidung: Feststellung positive Entscheidung
Form d. Entsch.: Staatsangehörigkeitsausweis
Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am: 01.08.1999
Erworben durch: Überleitung
Was heisst denn „am 01.08.1999“ und „Überleitung“ da steht nichts von Abstammung obwohl ich den Antrag „F“ korrekt ausgefüllt habe!
Noch kurz zur Info, wir sind Anfang der 70er über Friedland aus Schlesien nach Deutschland gekommen. Hat das damit was zu tun!?!?
Kann ich das so lassen oder gibt´s damit Probleme und ist alles für die Katz.
Beste Grüße
A: Nein das können Sie so nicht lassen. Werfen Sie mal einen Blick in das StAG §40 a. Dann Wissen Sie woher das Datum kommt. Schreiben Sie de SB an und bitten Sie um Abstellung des Mangels. Der Erwerbsgrund muss Geburt Abstammung sein und nicht Überleitung.
F: Nachdem ich meinen Antrag mit der Begründung "mangelndes Sachinteresse" zurückgeschickt bekam (s. Frage vom 04.10.2018), habe ich die EStA-Auskunft beantragt und die Nachricht erhalten, dass sich im Register keine Eintragungen zu meiner Person befinden und dass, sollte ich im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises sein, mir empfohlen wird, mich an die örtlich zuständige Behörde mit der Bitte wenden sollte, die Eintragung nachzuholen. Ist das jetzt eine Chance hinsichtlich des Vorliegen eines Sachinteresses und wie wäre Eurer Meinung nach weiter vorzugehen?
A: Nein, Straftäter sollte man auch nicht unterstützen beim ausführen der Straftat. Denn Straftätern sollte klar sein, dass sie das Schicksal der Mauerschützen nach der so genannten Wende teilen werden. Wer hinschaut kann sehen, dass die Bundesrepublik schon in der Abwicklung ist. Zu dem Anlas mal einen rechtstaatlichen Gruß nach Wismar. Gebot Nr. 11 -> Ihr werdet nicht davon kommen. Ihr seid es die das Faschistische System an laufen haltet. Hoffentlich sind eure Handlungsempfehlungen und Handreichungen Gesetzeskonform Unterschrieben?
F: Allerdings sind die Zahlen ernüchternt die man hier sieht http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903734.pdf ernüchternd. Nur 174588 ausgestellte gelbe Scheine. Und wer weiß bei vielen falsch abgeleitet wurde seit 2007. Sofern die Zahlen denn hier stimmen.
A: Es sollte doch klar sein, das diese Zahlen frisiert sind.
F: Die Bundesregierung scheint uns nicht ganz die Wahrheit zu sagen? Siehe Zusammenfassung auf die Frage 1, 5 und 6. Wenn denn dem so ist, wieso bekommt man den Eintrag "Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit" in der Vollauskunft der Gemeinden nur eingetragen wenn man Lückenlos bis vor dem 22.07.1913 nachgewiesen hat? Ähnliches gilt für das ESTA Register. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903734.pdf
A: Das sollte automatisch passieren. Es sei denn, es gibt eine hohe kriminelle Energie in den Landratsamt.
F: Hallo,
mein Antrag wurde 3x abgelehnt, was kann rechtlich unternommen werden
F: Hallo zusammen.
Ich möchte mir den Stastsangehörigkeitsausweis besorgen und habe Angst, dass der Antrag abgelehnt wird, weil ich außer "juristische Sicherheit" nicht wüsste, für was ich ihn brauche.
Was kann ich tun, um ihn definitiv zu bekommen, bzw. er nicht abgelehnt werden KANN?
A: Abgelehnt kann er nur nicht werden, wenn Sie keinen Antrag stellen.
F: jetzt habe ich die DPHW gefunden, die angebl für Recht und Ordnung gerade im Fall der verbrecherichen Tat von GV da helfen und haben im Osten auch schon 2012 GV zur Verhaftung geführt. Nun wurde gewarnt, vorsichig, das sind "Reichsbürger", aber irgend wie wird es von G.S-träger immer noch verwechselt, dass Reichsbürger STAG Hitler 1935 sind und wir haben den aus 1913 "ReichsDEUTSCHEN,wa ja ein ganz großer Unterschied ist. Achso, habe gelesen dass mein Mann auch mit der beschuldigung der KV-Waffenbehördeals Jäger keine Waffenrechte mehr hat, denn der wäre zu 100% "Unzuverlässig" haha, dass ich nicht lache, der hat nie einem was übles getan oder was gemacht, er war immer der brave Partner und Jäger. Er musste die Waffen abgeben oder verschrotten. Moment hatte er die Waffen meinem Bruder gegeben,der auch Jäger ist. Was geht hier ab? Nun was geschieht, wenn man sich vom Melderegister der VG abmeldet? Wird dann das Auto zwangsstillgelegt? Oder kann man wo ein neues Auto anmelden, denn eine Gemeindeorganisation ist hier im Westen schier unmöglich. Wie kann man ein Auto anmelden? Laut BGB §7 kann man sich mehrer Wohnsitze annehmen, aber wie verhält es sich mit der Souveränität? Sollte an besser in eine Jagdhütte umziehen?
06.11.2018
Fritz der Große
F: Hallo, ich wollte euch hiermit nur mal etwas mitteilen. Mein Vater ist Waffenbesitzer seit 20 Jahren. Er hat den gelben Schein vor 2 Jahren beantragt, der vom Landratsamt Bamberg abgelehnt wurde. Er hat vor 3 Monaten einen Antrag gestellt, damit er ein Großkalibriges Gewehr besitzen kann. Gestern hat er beim Landratsamt angerufen, um zu Erfahren was jetzt mit der Genehmigung ist. Waffen müssen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Vor jeder Eintragung wird der Waffenbesitzer kontrolliert. Jetzt bekam er als Antwort, daß ihm die Waffenbesitzkarte entzogen wird, da er von den Behörden als Reichsbürger eingestuft wird. Begründung hierfür: Die Beantragung des Gelben Scheins beim Landratsamt. Mein Vater ist nicht vorbestraft und hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Ihm wurde auch noch gesagt, daß es keinen Sinn hätte, juristisch dagegen vorzugehen, weil es bezüglich solcher Fälle etliche Urteile gäbe. Ich hoffe daß mein Vater dagegen klagt und halte euch auf dem laufenden.
Mit besten Grüßen
Fritz
A: Es gibt schon Urteile aber für den behalt der WBK. Rechtsanwalt Schäfer kann da eventuell weiter helfen.
F: Markante Vollstreckungsandrohung GV, (habe die Post ungeöffnet zurück gehen lassen). Dieses Gesindel lässt keine Ruhe. Was machen? Anzeige bei jur. Staatsanwalt, Polizei bringt wohl nix? Nötigung, Erpressung, wo gibt es ein Schlupfloch?
A: Da hilft nur hartnäckig bleiben.
F: Hallo Liebes GS Team, letzte Woche ist die Frist zur Sachstandsanfrage bezügl. meines Schreibens vom Juli nun abgelaufen..erhalten hab ich noch nicht..warte ich noch ab oder an wen geht bitte denn meine neuerliche Beschwerde, Anzeige!? langsam ist es nicht mehr lustig...Ganz lieben Dank vorab für Eure Info und Eure Hilfe
F: Hallo, ich habe erneut eine Ablehnung erhalten und bitte um weitere Hilfe. Vielen Dank
F: Da die Willkür bei „behördlichen“ Mitarbeiter scheinbar zunimmt, möchte ich fragen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn trotz Hinweis auf EGBGB bspw. eine Rechnung oder ähnliche Gewaltakte wegen Nicht-Beantragung des PA anstehen könnten.
A: Wieso beschäftigen Sie sich mit SB? Die kennen doch noch nicht mal die geltende Gesetzgebung, geschweige denn die gültige. Die kennen nur ihre Dienstanweisungen die sie Gesetzeskonform per ePost zugestellt wird.
F: Hallo, hab einen Gelben Schein . Nun zur Frage . Kann man den Antag wo ich ausgefüllt habe ändern ? Denn es steht bei mir Königreich Bayern drin , hab ich so reingeschrieben weil es mir so gesagt wurde und das ist für mich falsch . Möchte gerne was anderes drin stehen haben , ist das möglich .
F: Ich muß noch mal rückfragen:
1) Hm, welche Frage meint ihr jetzt? die der Zuständigkeit?
2) Kann er die Zuständigkeit verweigern, wenn meine Familie woanders gemeldet ist?
3) Techert meinte auch am Ende seines Schriebes, daß ein Widerspruch gegen eine Entscheidung der obersten Landesbehörde nicht zulässig wäre. Stimmt das?
4) Kann man die Antragsunterlagen auch zurückfordern? Ich würde sie dann noch mal regulär beim Bezirksamt einreichen.
Was meint ihr? Wie vorgehen?
PS:
Er meinte noch, daß der Fall für ihn erledigt sei und er auf meine „abwegigen Darlegungen“ nicht mehr eingehen werde…
Immer diese Reichsbürger… ich dachte euer offener Brief hätte ihn geläutert!
A: Ja, es fehlt Herrn Techert an Selbstreflektion. Sonst würde er verstehen, dass er immer sich meint.
1. genau die Zuständigkeit. Sie sind dort mit der Hauptwohnhaft gemeldet. Damit ist er zuständig!
2. Seine Zuständigkeit kann er auch nicht verweigern.
3. Nein, das ist Täuschung im Rechtsverkehr.
4. Wozu? Einfach die Unterlagen auf dem regulären Weg neu einreichen.
F: Schön Guten Tag!
ich hoffe, bei euch Rat zu finden. Nachdem mein erster Antrag auf Feststellung (FA) und der Widerspruch in einem anderen Bundesland rechtswidrig abgelehnt wurden, habe ich mich nun bei meinem Bruder in Berlin hauptamtlich umgemeldet, der dort fast problemlos seinen GS, selbst unterschrieben vom TECHERT erhielt. Mein bisheriger Hauptwohnsitz wurde Nebenwohnsitz. Dort wohnt auch hauptamtlich meine Ehefrau.
Nun haben wir einen neuen FA gestellt, DIREKT an den Senat, an TECHERT geschickt (vllt ein Fehler), inkl. des Techert-GS meines Bruders, da ich exakt über die gleichen Vorfahren ableite wie er einst und Techert unterschrieben hatte.
Nun meint der Techert, Berlin wäre nicht zuständig, da er glaubt s.E. würde ich mich dort immer noch tatsächlich in der Nebenwohnung aufhalten, da meine Frau dort auch gemeldet ist. Schon anmaßend, da sich Paare ja auch trennen können.
Des weiteren kamen von ihm die üblichen Lügen: schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse fehlt, mißbräuchliches Begehren wegen RuStAG und Königreich Sachsen, Potsdam-Urteil – obwohl er selbst den GS meines Bruders gemäß RuStAG und OHNE Sachbescheidungsinteresse unterschrieben hat!
Diese letzten Lügen kann ich selbst sachlich widerlegen, aber was ratet ihr mir bzgl. der Zuständigkeit?
Rat? Wie am besten vorgehen?
Der normale Weg wäre gewesen, den FA an das entsprechende Bezirksamt zu schicken.
Darauf bestehen oder gleich einen neuen FA ans Bezirksamt?
Oder was anderes. Eine Antwort erhält der Techert so oder so!
Kann man die Unterlagen auch zurückverlangen?
Ich bitte hier um schriftliche Antwort, da ich derzeit NICHT in den TS kann.
Herzlichen Dank vorab.
A: Aus unserer Sicht stellt sich die Frage nicht. Aufgrund einer Vermutung sollte der Herr trotzdem tätig werden. Fragen Sie doch mal die Gesetzliche Grundlage ab. Mal schauen was Herr Techert sich aus den Fingern saugt.