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Fragen und Antworten

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05.07.2019
Winzer
F: Seid gegrüßt, mein Bruder und ich sind nun nach Jahren zu der Gewißheit gekommen, daß der Antrag zur Feststellung der dutschen Staatsangehörigkeit (Abstammung) wichtig ist, gesagt getan- Anträge bei den jeweiligen "Behörden" eigereicht. Während ich schon meinen Brief zur Antragsannahme (im LK- Harz, Herr Türke ist dort nicht mehr zugegen)bekommen habe, hat mein Bruder (LK- Wolfenbüttel)mit einem merkwürdigem Mitarbeiter zu tun, welcher sich schon nach den ersten Worten in seiner "Amtstube" zum eifrigen Märchenerzähler entpuppte. Kurz gesagt, er nahm den Antrag an, reicht jenen aber nicht bei der BVA Köln ein. Nun bekam mein Bruder vom SB einen Brief mit dem Inhalt, daß der SB beabsichtigt den Antrag abzulehnen, weil er vermutet, die Staatsangehörigkeit könne mutwillig mißbraucht werden (so in etwa der wundervolle Inhalt). Frage: soll ich (also mein Bruder) dem SB eine 14tägige Frist setzen und nach Ablauf wegen Untätigkeit den Europäische Rat einbeziehen um eine Beschwerde wegen Vertragsverletzung über ihn einzureichen? Und wenn ja, könntet ihr mir diesbezüglich Hinweise geben (wenn es soweit ist)?

A: TS3 GS Server


05.07.2019
Bankenloser
F: Das ist nicht Euer Thema, ich weiß ... Hat jemand vielleicht einen kleinen Hinweis bezüglich "Bankkonto kündigen ohne Verrechnungskonto"? Offenbar wollen die Banken das so gar nicht. Falls nicht schalte ich jetzt auch einfach auf stur. Das Konto läuft über die juristische Person, diese gehört der BRD und somit gehört das Konto der BRD. Also werde ich keine Treuhänderschaft mehr für diese Person übernehmen und sie können mit dem Konto machen was immer sie wollen! Sollte ich das dann irgendwann einem (Schein-)Richter erklären müssen .... KEIN PROBLEM ...

A: Was die Banken wollen oder nicht spielt doch keine Rolle. Wenn kein anderes Konto zur Verrechnung da ist, dann ist das so. Es gibt ja immer noch die Möglichkeit des Ausgleiches durch "Staatliches" Zahlungsmittel. Wählen Sie zum Nachweis die Schriftform und hangeln Sie sich in den Zuständigkeiten Stück für Stück nach oben.


04.07.2019
Frank
F: Danke für Ihre kurzfristige Antwort auf meine Eingabe. Der Rechtsbankrott, der meiner Meinung nach (gefühlt) schon 2007/2008 ruckartig eingesetzt hat, ist einfach nicht mehr zum Aushalten. Dazu noch eine kurze Ergänzung: Nicht nur meine Post wird von der Kreisverwaltung nicht angenommen. Der Postbote hatte an dem Tag, wo ich beim Kreis war, ca. 28 handschriftliche Briefe von anderen geschädigten Bürgern im Landkreis wieder zurückgenommen und er musste jeden Brief mit einem Aufkleber "Annahme verweigert" versehen. Und der gute Postbote hatte sich noch die Mühe gegeben, die einzelnen Sachbearbeiter im Kreis aufzusuchen und nicht nur die Poststelle des Kreises die ganzen Briefe zu übergeben. Das zusätzliche Problem heute: Früher kamen Briefe, die vom Empfänger nicht angenommen wurden, zum Absender zurück. Heute werden die vom Empfänger nicht angenommenen Briefe von gewissen Diensten, die im Briefzentrum 26 arbeiten, einfach "eingesackt" und der Absender erfährt heute nicht mehr, dass sein Brief den Empfänger nicht erreicht hat, weil er ihn ja nicht zurückerhält. Eine Frage zum Staatsangehörigkeitsfeststellungsantrag: Ist es prinzipiell möglich einen Bekannten zu bevollmächtigen den Antrag für mich in der Behörde mündlich durch Vorsprache zu stellen? MfG Frank

A: Nein, wie soll der Antrag mündlich ankommen, wenn es schon nicht schriftlich geht.


28.06.2019
Joe
F: Hallo, Ich habe mich vor über 2 Jahren für die GS beworben, weil ich im Ausland lebte. Jetzt lebe ich in Deutschland. der Grund, warum ich mich für das GS bewarb, ist, weil ich meine Staatsbürgerschaft offiziell sein wollte. da dies das einzige Dokument ist, das die Tatsache darlegt. aber sie fragen mich aus Gründen, die ich ihnen bereits gesagt habe, aber sie sagen, dass die unzureichend sind. Meine Frage ist, warum ich solche Probleme damit habe? und gemäß Ziffer 30 habe ich Anspruch darauf. kann mich bitte jemand leiten, weil dieses Thema ein wenig beunruhigend ist. MfG

A: TS3 GS Server


25.06.2019
Eugen
F: Schöne Grüße. Kann man noch etwas machen wenn ein Antrag seit 3 Jahren nicht bearbeitet wird trotz Fachdienstaufsichtbeschwerde und und einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Sachbearbeiter. Danke

A: TS3 GS Server


22.06.2019
Gerti
F: Der Antrag wurde abgelehnt , weil Personalausweis und Pass ausreichend sein sollen. Dafür gibts wohl Gerichtsurteile. Ich muß nachweisen , daß ein ei er Behörde im Inland oder Ausland das nicht reicht, dann würde ich den Schein bekommen. Das war am 20.06.19

A: TS3 GS Server


18.06.2019
sunny
F: ich habe eine ablehnung bekommen ,da anscheinend kein ersichtlicher sachbescheidsinteresse vorliegt fuer mich und meine kinder,obwohl ich darlegte ,dass unsere deutsche staatsangehoerigkeit in frage gestellt wurde von den italienischen Behoerden.Nun muss ich einen widerspruch schreiben.Koenntet ihr helfen?

A: TS3 GS Server


08.06.2019
Michael
F: Heute haben wir (2 Lebenspartner) folgende Antwort vom Sachgebietsleiter des Ausländeramtes zu meinem Feststellungsantrag bekommen: "Ihr Schreiben vom April 2019 lässt kein besonderes Sachbescheidungsinteresse erkennen. Deshalb werden wir die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht treffen und auch keine Staatsangehörigkeitsausweise ausstellen." Jetzt werden wir eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Sachgebietsleiter schreiben. Könnt Ihr mir noch einen Tipp geben, wie wir weiter vorgehen können, um unsere Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen? Vielen Dank.

A: Als erstes sollte man einen Ablehnungsbescheid abfordern.
TS3 GS Server


14.05.2019
2019Alt
F: Hallo Team, ich habe bereits vor 40 Jahren einen St.Angeh.ausweis beantragt und erhalten. Allerdings wurde er auf 5 Jahre befristet ausgestellt, was ich nicht mehr wusste. Gibt es einen kurzen, eleganten Weg, diesen Ausweis zu erneuern? ohne wieder ganz von vorn beginnen zu müssen? Danke vorab für Eure Antwort.

A: Da werden Sie wohl noch einmal ran müssen. Fragen Sie doch vorher an, was über die Feststellung noch vorhanden ist.


09.05.2019
Steff2019
F: Habe meinen Antrag GS eingereicht und gleich folgende Fragen erhalten. Hier: Nachweis rechtliches Interresse, bitte weisen Sie nach, welche Behörde oder Stelle von Ihnen die Vorlage eines Staatsangehörigkeistausweises verlangt hat. wie ist vorzugehen. Danke vorab.

A: TS3 GS Server


03.05.2019
Rico Ede
F: Ich habe eine Ablehnung der deutschen Staatsangehörigkeit nach 1,5 Jahren erhalten. Habe regelmäßig genervt um es bearbeitet zu bekommen. Frage, wie schreibe ich den Widerspruch damit die endlich ihre Arbeit machen und die Gesetze einhalten.

A: TS3 GS Server


28.04.2019
Salve
F: Es ist mir nun zum 3. Mal untergekommen, das der Einspruch zum OWiG - Busgeld von Stadt und auch Kreis unbeachtet bleibt, wenn nur ansatzweise der GS erwähnt wird. Kein Ablehungsbescheid, keine Gerichtliche Entscheidung. Es wird sofort Geld gefordert. Wird nicht innerhalb einer Woche gezahlt, erfolgt Kontensperrung/Pfändung. Ist dazu eine Handlungsanweisung o.ä. an die Kommunen und Kreise bekannt? Ist das anderen hier auch passiert?

A: Diese Vorgehensweise ist uns überhaupt nicht bekannt.


26.04.2019
Tom
F: In letzter Zeit wird ein Grund verlangt, warum man den Staatsangehörigenausweis beatragt. Ich will für die verfassungsgebende Versammlung kandidieren. Das will ich wirklich. Sollte ich den Grund auch so in den Antrag F schreiben? Wird das anerkannt?

A: Wenn Sie für die Verfassungsgebende Versammlung kandidieren wollen, sollten Sie keinen GS machen. In der gültigen Gesetzgebung gibt es noch Hochverrat.


26.04.2019
Tom
F: Was mache ich, wenn sich ein Standesamt weigert, eine Ehe-Urkunde meines Opas zu unterzeichnen ? Sie haben mir die 2 Urkunden ohne Unterschrift zugeschickt.. Ich hab die nochmal zum Standesamt gesendet mit Hinweis im Anschreiben auf § 36 BeamtenStatusgesetz und Ankündigung einer einstweiligen Verfügung um die Unterschrift zu erzwingen. Bekomme ich so eine Richterliche Verfügung, die den Standesbeamten zwingt, zu unterschreiben?

A: TS3 GS Server


17.04.2019
uschilu
F: Hallo, heute zum wiederholten Mal vergeblich im Ausländeramt, um zu erfahren, was aus unseren Anträgen geworden ist (eingereicht Dezember 2018) Wurde verwiesen an einen, der nun behauptet, man müsse einen Begründungsantrag stellen (es gäbe Gerichtsurteile).Er hatte es natürlich nicht parat und will es uns nun zuschicken. Mir ist neu, dass man eine Begründung liefern muss. Das ist doch totaler Mist, oder? Wie soll ich da vorgehen? Tausend Dank!

A: TS3 GS Server


14.04.2019
Michael
F: Ich habe mal eine Frage in Bezug auf Behördenwillkür. WIr haben unsere Feststellungsanträge mit allen erforderlichen Unterlagen beim Ausländeramt im Ressort Staatsangehörigkeitsangelegenheiten abgebeben. Die Ableitung ist mit allen Urkunden vollständig eingereicht und angenommen worden. Nun haben wir folgenden Brief bekommen: "hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anträge auf Ausstellung eines Staatsanhörigkeitsausweises. Wie bereits persönlich mit Ihnen besprochen, ist zur Ausstellung der Staatsangehörigkeitsausweise ein Sachbescheidungsinteresse erforderlich in Form eines amtlichen Nachweises von den Behörden, die einen Staatsangehörigkeitausweis benötigen. Wir bitte Sie, dies in geeigneter Form vorzulegen." Was können/müssen wir jetzt tun?

A: TS3 GS Server


13.04.2019
Christian2802
F: Das Landratsamt Unterallgäu hat mir folgendes zurück geschrieben auf meinen Antrag und auch alle Urkunden zurück geschickt. Aber nicht den Antrag. Sehr geehrter Herr. ... Herr Landrat Weirather hat Ihr Schreiben vom 08.04.2019 erhalten und mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass ein Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht anlasslos besteht (Beschluss des VGH München vom 08.08.2018, AZ: 5 ZB 18.844). Sie haben kein sachliches Interesse dargelegt, es ist auch keines ersichtlich. Es besteht kein Zweifel daran, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind. Wie kann ich weiter dagegen vorgehen? Danke im Voraus. Gruß

A: TS3 GS Server


08.04.2019
Franjo
F: Guten morgen, zuständige Gerichte,wer und wo kqann man klagen gegen den BRD-Mop. Habe das Verwaltungsamt mit Mail angeschrieben, aber da kommt eine Abstandserklärung, "Wir koennen da nicht helfen und keine Infos geben. Das Verwaltungsgericht nahm Klage an gegen den GV, und vergab Nummer, aber als der gV sich der zuständigkeit wehrte gegen Verwaltungsgericht, hatte das Gericht das ganza abändern versucht ans zuständige Amtsgericht wo der GV als Kopfjäger auf Provision tätig ist. Ich habe eine Beschwerde eingericht. Wo gibt es echte Staatsgerichte? IN der BRD nur Theatervorschau? Sind wir doch alles nur Versuchskaninchen?

A: Der Ablauf ist im Handelsrecht der BRvD ein anderer.
TS3 GS Server


24.03.2019
doppelte Gebühr?
F: Schön guten Abend, Mein FA wurde vom Landratsamt abgelehnt. Nach Widerspruch wurde die Sache an das Landesverwaltungsamt (LVA) weitergereicht, weil das Landratsamt sich außer Stande sah, über den Widerspruch zu entscheiden. Das LVA hat natürlich genauso rechtwidrig abgelehnt. Unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit habe ich die Gebühr, die vom LVA gefordert wurde, bezahlt. Nun will das Landratsamt auch noch eine Gebühr für deren ursprüngliche erste Ablehnung haben. Ist das aus BRD Sicht rechtens? Meines Erachtens muß man für einen Fall doch nur einmal Gebühr bezahlen und nicht doppelt, oder? Bei einem anderen Fall aus meiner Familie in einer anderen Stadt, aber gleichem LVA, wurde seitens der Stadt keine Gebühr verlangt. Hm???

A: Rechtens ist in der BRD gar nichts mehr. Aber die Verwaltungen brauchen die Knete. Es bleibt Ihre Endscheidung ob Sie den Kampf mit der Verwaltung aufnehmen wollen.


24.03.2019
Berlin
F: Hallo, der Ralf Techert in Berlin hat den FA trotz Ummeldung der Person hauptwohnamtlich nach Berlin einfach mit einfachem Schreiben abgelehnt, weil noch außerhalb ein Zweitwohnsitz besteht und er daher meint, Berlin sei nicht zuständig und sowieso ein Sachbescheidungsinteresse fehle, die üblichen Lügen eben… Wir haben den Wisch zurückgewiesen und Ihn sachlich aufgeklärt und natürlich aufgefordert, dann einen Ablehnungsbescheid zu erstellen, keine Reaktion. Es wurde eine Fachaufsichtsbeschwerde an seinen Vorgesetzten, den Senator Andreas Geisel eingereicht, ebenso mit der Aufforderung eines Bescheides. Keine Reaktion. Auch nach 2 Erinnerungen, nichts! Was ratet ihr? Bitte hier nur schriftlich, kann derzeit nicht in den TS. Besten Dank!

A: Raten können wir über diese Plattform nichts. Dann sind die Türen gleich wieder zu.
TS3 GS Server


24.03.2019
db
F: Werte Damen und Herren Gleichgesinnte, Vor ein paar Tagen übersandt ich Ihnen per Email ein Duplikat mit dazugehörigen Anhängen, wie ich am 7.02.19 meinen Antrag dahingehend eingereicht habe. 4 Tage Später bekam ich einen Anruf der Bearbeiterin des Amtes, die mich befragen wollte, warum ich den Antrag eingereicht habe. Erste Frage war, ob ich ein „Reichsbürger" bin, und diesen dahingehend benötige. Ich ging auf die Frage nicht ein, da ich nicht wisse, was oder wer ein solcher sei. Dann erklärte mir die Dame am Telefon, dass man sich behördenseitig länderübergreifend dazu durchgerungen hat, die Bearbeitung solcher Anträge nur noch vorzunehmen, wenn es von einer anderen Behörde die schriftliche eine Anzweiflung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ gibt, und daher von Amtswegen die Feststellung erfolgen muss. Des weiteren offenbarte mir die Dame, dass sie schon wüßte, dass in den nächsten Tagen eine Arbeitsanweisung und Verfahrensanweisung vom Bundesministerium des Innern käme, wie man mit „solchen Anträgen“ umgehen soll, diese möchte sie noch abwarten, und dann weiter sehen. Am Ende des Telefonates sagte sie mir noch, sie benötige dann im Nachgang sowieso noch eine Kopie meines Personalausweises, eine gültige Meldebescheinigung und (am allerwichtigsten) das Schreiben der Behörde, die meine „Deutschheit“ anzweifelt, ansonsten würde sowie der Antrag noch nicht mal beantwortet. Natürlich zweifelt, wie Sie sich sicher denken können, keine Behörde dies bei mir schriftlich an, sondern ich selbst. Des weiteren wären meine Unterlagen sowieso vollkommen ohne jede Beweiskraft, da diese den Anschein einer eigenen Anfertigung hätten. Gerade jedoch aber die „Heiratsurkunde“ meines Urgroßvaters zu besorgen war für mich mit erheblichem Aufwand verbunden, da meines Vaters Linie ursprünglich aus Ostpreußen stammt, und dort aufgrund der Kriegshandlungen sehr viel an Akten und Unterlagen in Rauch aufging. Dies von mir besorgte Heiratsurkunde ist das einzigst noch Auffindbare dahingehend und kommt aus einem Archiv in Polen, auf dem Amtswege besorgt und teuer bezahlt. Und die Krönung war, da ich zu den Aufenthaltszeiten meines Großvaters und Urgroßvaters und der Wohnstätten zu Lebzeiten nun gar keine Angaben machen könnte, würde dazu führen, dass ich nicht sicher beweisen kann, wer diese wirklich waren und dass ich mit denen auch verwand bin. Doch wie soll ich das nach 2 Weltkriegen etc………………………….. Da ich im Auto fuhr, sagte ich der Dame, sie möge mir gegenüber wie auch ich ihr gegenüber mit ihren Nachforderungen von Unterlagen die Schriftform wahren. Mir wurde entgegnet, dazu muss sie erst noch mal nachdenken. Da ich bis heute nichts wieder von dem Amt gehört oder gelesen habe, bitte ich Sie höflich kurz um Unterstützung, wie ich mich jetzt am Besten weiter verhalten soll, und, was ich besten tun oder unterlassen soll, oder denen schicken soll oder was auch besser nicht. Ich danke Ihnen für Ihre Mühen.

A: Wie gut, dass Telefonate keine Beweiskraft vor Gericht haben. Das sich diese SB nicht schämen! Interessant was mittlerweile unternommen wird, um uns vom GS abzuhalten.
TS3 GS Server


23.03.2019
S.K.
F: Hallo,ich hatte Anfang des Jahres meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt (nach Rustag 1913 wo ich bis zu meinem Urgroßvater zurück mußte) , alles lief ohne Probleme. Als ich meinen Abholbescheid bekam, fiel mir aber auf , das als Begründung nur von meinem Vater und Großvater die Rede war, das sie DDR Personalausweise hatten, die in ein bundesdeutsches Personaldokument umgewandelt wurden usw. nur von meinem Urgroßvater stand kein einziger Satz . Ich fragte die S.B. ,ob sie meinen Urgroßvater vergessen hätte und bekam erst eine mündliche und dann eine schriftliche Antwort (den Brief habe ich Euch mal gesendet) das der Urgroßvater keine Rolle spielen würde, da das Rustag umbenannt wurde und daher nur noch bis 1950 zurückgegangen wird. Ich hatte das erstmal so hingenommen und dachte mir, das dies bestimmt nur eine Finte ist. Schließlich kann man mir meine Abstammung nicht nehmen und ich habe ja alles eingereicht (Geburt Urgroßvater 1871). Mein Bruder hat nach mir seinen Staatsangehörigkeitsausweis auch beantragt und von ihm wollte die selbe S.B. dann den Urgroßvater dann gleich gar nicht mehr haben und meinte auch das der Antrag mit dem Staat Preußen usw. auch falsch ausgefüllt wäre, als er dann ganz traugig aus der Wäsche schaute meinte sie dann doch "Na gut, dann geben Sie den Urgroßvater schon her" . Mittlerweile habe ich auch meinen ESTA Registereintrag bekommen Maxi Musterfrau und Erworben durch : Geburt (Abstammung) sollte ja so richtig sein und müßte doch dann auch nach Rustag abgeleitet worden sein, sonst wäre Musterfrau doch nicht klein geschrieben und bei Erworben : hätte nur Geburt gestanden. Oder? . Bei dem Aktenzeichen bin ich mir auch unschlüssig , da dort StAG steht 50.03.StAG.19-001 (dies steht auf meinem gelben Schein auch) . Ist da irgendwas falsch oder hat das so seine Richtigkeit und kann ich davon ausgehen,das doch bis zu meinem Urgroßvater zurückgegangen und nach Rustag abgeleitet wurde und die Aussage und der Brief der S.B. eine Finte ist? Wenn solch Ungereimtheiten einen selbst betreffen, arbeitet es eben doch in einem, auch wenn man keine Energie reingeben möchte. Schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe. Super das es Euch gibt :-)

A: TS3 GS Server


15.03.2019
Nina
F: Ist eine "allgemeine Weisung" zur Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ein Gesetz??? https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/awstag_2014_24?fbclid=IwAR2nlJBgtS0R0QZ_mnyuvUpWJzsHkPbatoq1XuHF6-hKu3AVl89pRwiexc8 Willkür ab 2. !!! Aber die Gebühr wird fällig! !!

A: Das könnte man als Willkür werten. Da dem Herrn die Zuständigkeit für Gesetze der Bundesrepublik fehlen. Dieses betätigt er auch schriftlich auf Anfrage. Es liegt aber hauptsächlich an den SB. Die sollten Wissen das Weisungen die gegen das Gesetz verstoßen nichtig sind. Sie sind also die Erfüllungsgehilfen des Systems gegen das deutsche Volk.


14.03.2019
Falcou
F: Im Esta Auszug steht nach "Einbürgerung", aber es muss nach "Abstammung" vermerkt sein. Wir haben leider NICHT die Anträge vom Bundesverwaltungsamt verwendet, und wahrscheinlich ein falsches Kreuz gesetzt. Wie gehen wir am besten jetzt vor, sollten wir einen neuen Antrag stellen. Kann man überhaupt einen neuen Antrag stellen ? Vielen Dank für Ihre Unterstützung

A: TS3 GS Server


10.03.2019
Rene 64
F: Hallo zusammen, ich habe letztes Jahr im Februar mit dir in Hamburg telefoniert. Es ging um meine Ablehnung GS du hattest mir dann per E-Mail Unterlagen zugesandt die ich ausfüllen und weiterleiten sollte an die zuständigen. Das habe ich getan, nun ist ein Jahr vergangen und ich habe immernoch nichts von denen erhalten. Du sagtest auch das wird lange dauern bis ich eine Antwort erhalte, sogar sehr lange, aber ein Jahr ist glaub ich schon sehr lang. Ich benötige glaub ich nochmals deine/eure Hilfe.

A: Ich glaube da liegt eine Verwechselung vor. Ich versende keine Dokumente. Aber ich weiß wer gemeint ist.
TS3 GS Server


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