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Fragen und Antworten

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05.10.2019
Tiro
F: Ich habe ein Strafbefehl über 1000€ Strafe zugestellt bekommen weil ich auf einer Demo ein Wahlplakat mit mir geführt habe und die Polizei mir Diebstahl vorwirft.Kann mir jemand diesbezüglich helfen?

A:
TS3 GS Server


04.10.2019
klaus nagurski
F: Aufmeinen Antrag für einen Staatsangehörigenausweis schreibt die Behörde, dass ich ein schutzwürdiges Sachbescheidsinteresse nachweisen soll. Ein vorsorglicher Ausweis wird nicht ausgestellt. Wie kann ich dem wirksam wiedersprechen Danke für eine Antwort.

A:
TS3 GS Server


09.09.2019
danni
F: Danke für die schnelle Antwort. Ok also soll ich jetzt garnichts tun und auf die Ablehnung warten? Noch eine Frage, wie funktioniert das mit dem TS3 GS Server?

A: Nein, sie sollen das Programm herunterladen und nach Installation nach Beschreibung im Verweis mit uns verbinden. Dann können wir mit den Schreiben behilflich sein.


09.09.2019
danni
F: Hallo,Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat mir nach 4 Tagen schon geantwortet:Sie bräuchte ein schutzwürdiges Rechtsinteresses an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Für eine Bearbeitung des Antrages ist es notwendig die Erklärung des Rechtsinteresse ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit aussagekräftigen Belegen einzureichen. Was soll ich jetzt machen oder was ist ein schutzwürdiges Rechtsinteresses an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Begleitendes Schreiben oder Willenerklärung wird ignoriert. Ist das gut oder schlecht? Bitte um Hilfe?

A: Nein, das brauchen sie nicht. Ein Sachbescheidungsinteresse gibt das StAG nicht her.
TS3 GS Server


01.09.2019
Bert24
F: Hallo, bin gerade dabei ein Auto in der BRD zuzulassen. Wenn man die nat. Person derFZV dazu nutzen will, welche Folgen ergeben sich daraus? Gruss

A: Die Folge ist, dass Sie das nicht hinbekommen. Die Ableitungsteiler der Zulassungsstellen sind darauf geschult und lassen das nicht zu. Die kriminelle Energie der "Zulassungsbehörden" ist sehr hoch. Die Mitarbeiter haben ihre Dienstanweisung Gesetzeskonform per EPost erhalten und handeln danach in eigener Haftung.


31.08.2019
"Rußland-Deutscher"?
F: Meine erste Anfrage an Euch machte ich am 21.12.2017 und die letzte war am 12.01.2018 Nun habe ich etwa Mitte November 2018 den Antrag - über die Hauspost der Stadtverwal-tung in Suhl / Thüringen - bei der Ausländerbehörde abgegeben. Bis jetzt tut sich dort aber nichts. Ich war bereits zweimal dort gewesen und habe mich nach dem "Bear- beitungsstand" nachgefragt (das letzte Mal im Juni 2019). Meinen Antrag haben sie mir sogar gezeigt - aber wahrscheinlich soll dieser bis zur "Verrottung" dort liegen bleiben. Was kann ich hier noch tun - die Behörde will mir wahrscheinlich keinen "Gelben Schein" ausstellen. Möglicherweise ist dies eine "Anweisung von weiter oben".?!

A: Als erstes eine schriftliche Sachstandsanfrage machen. Die sollte so geschrieben werden, dass nach Ablauf einer Frist ohne Reaktion Rechtsfolgen eintreten.
Zweitens besuchen Sie uns auf unserem TS3 Server. Ab 19:00 Uhr ist jemand da der Sie empfängt.
TS3 GS Server


28.08.2019
Jürgen
F: Liebes GS-Team, hab meinen Feststellungsantrag am 10.6. abgeschickt, an die Fachbereichsleiterin. Die Ableitung ging komplett über die Väter. Nun kam gestern ein Brief zurück. Ich solle folgendes nachreichen 1) Kopie des Personalausweises 2) Geburtsurkunde Mutter & Großmutter 3) Heiratsurkunde Großeltern mütterlicherseits und 4) die beigefügten anderen Antragsformulare. Weiterhin weisen sie mich auf meine Mitwirkungspflichten hin. Und ich muss von mir zwei biometrische Passbilder (nicht älter als 6 Monate) abgeben. Seit wann benötigt man für einen Staatsangehörigkeitsausweis Passbilder? Und was mache ich, wenn mein Antrag endgültig abgelehnt wird (mit der Ablehnung des Antrages hat mir die Sachstellenleiterin jetzt schon gedroht. Gelber Schein machen die nicht mehr) …

A: Als erstes ist festzuhalten, dass der SB angefangen hat zu arbeiten. Eventuell ist im bei der Prüfung etwas aufgefallen. Vermutlich daher der Wille der zusätzlichen Urkunden. Sie sollten mitteilen, dass der Personalausweis bei Abholung des GS vorgelegt wird. Zu dem zusätzlichen Antragsformular können wir nichts sagen, da wir das nicht kennen. (TS3 GS Server) Ein Antrag kann aber auch formlos gestellt werden. Die verlangten Passbilder sind wohl eher ein Fehler resultierend aus der Verwendung von Standard Schreiben. Dort können Sie einfach mal nach der Gesetzesgrundlage fragen.


28.08.2019
karin
F: Seit Mai 2017 versuche ich, mein Mann, meine Kinder und meine Bekannten - insges. 11 Leute - nun vergebens einen Staatsangehörigkeitsantrag beim Landkreis Lünebg. zu beantragen. Anträge auf dem Postweg werden nicht von der Behörde angenommen. Erscheint man dort persönlich, um den Antrag abzugeben, so verweigern die Sachbearbeiter den Antrag anzunehmen. 1. Begründung zur Ablehnung der Anträge: Kein Sachbescheidungsinteresse, 2. Begründung: Perso oder Reisepass würden ausreichen. Nun sind wir seit 1 Jahr im Klageverfahren vorm Verwaltungsgericht, die Klage ruht ohne Entscheidung und es kommt keine Entscheidung. Gestern schrieb das Gericht: Ja, das Verfahren sei noch aktenkundig und eine Entscheidung würde vom II. Senat des Verwaltungsgerichts aber nicht vor März 2021 geben, so die Berichterstatterin. Weiterhin kommen auch unsere Rechtsanwälte nicht mit dem Vorgesetzten der Staatsangehörigkeitsbehörde ins Gespräch. Sie werden ständig vertröstet, Termine werden nicht eingehalten, Zuständigkeiten in den Abteilungen des Kreises wechseln nahezu wöchentlich, Sachbearbeiter, Behördennamen und Stempel werden auch alle 14 Tage ausgestaucht und oft werden sogar unsere Rechtsanwälte von den Security-Kräften vorm Kreisverwaltugnsgebäude rausgeschmissen. Hier ist eine dermaßen unüberwindbare Blockade und wir wissen nicht weiter, wie man aus der "Sackgasse" wieder rauskommt. Die Tipps und Anleitungen sind in der Praxis wenig hilfreich, leider. Das soll keine Kritik an gelberschein.net sein, aber mit euren "Tipps" und "Ratschlägen" kommt man 2019 nicht mehr weiter, das ist unser Fazit! Gruß Karin

A: Ja kommt man eventuell. Wir testen grade einen neuen Weg. Ihr könnt dran teilnehmen. Besucht uns auf unserem TS3 Server. Ab 19:00 Uhr ist jemand da der Sie empfängt.
TS3 GS Server


26.08.2019
Greta
F: Hallo, Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat mir geantwortet: Ich soll bis zum 14. SEPTEMBER 2019 einen urkundlichen Nachweis zur Notwendigkeit der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit übersenden soll, andernfalls wird die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises kostenpflichtig für 18 EUR abgelehnt. Wie soll ich nun weiter verfahren? Vielen Dank im Voraus!

A: Ab 19:00 Uhr ist jemand da der Sie empfängt.
TS3 GS Server


25.08.2019
Tim
F: Guten Tag! Leider war mein Antrag trotz eurer Tipps und Ratschläge nur wenig erfolgreich: Der Stadtrat erwägt meinen Antrag abzulehnen. Generell würden Staatsangehörigkeitsausweise nur noch in äußerst seltenen Notfällen ausgestellt, da Personalausweis und Reisepass zumindest ein genügender Nachweis seien und ein Staatsangehörigkeitsausweis nie benötigt würde. Allein im letzten Jahr (2018) soll die Stadt Frankfurt/Main nur 8 Exemplarer dieser Staatsangehörigkeitsurkunden ausgestellt haben. Ich würde angeblich wie ein Deutsche behandelt, da ich einen Reisepass habe und meine Vorfahren auch DEUTSCH behandelt worden seien. Ich hätte kein notwendiges Sachbescheidungsinteresse zugrunde gelegt. Wie kann ich jetzt noch dagegen halten und ist es erlaubt, meinen Antrag so abzulehnen? MfG Tim

A: Ab 19:00 Uhr ist jemand da der Sie empfängt.
TS3 GS Server


24.08.2019
Silvia
F: Die Behauptung von Dago 22.08.2019-er behauptet die Ablehnungsquote läge bei 96 %, das macht mich jetzt misstrauisch und ich befürchte diese Zahl ist aus den Fingern gesaugt worden um Angst zu schüren. Wo bitte kann ich die genaue Zahl der Ablehnungen vom Gelben Schein Antrag einsehen?

A: Dazu gibt es keine genauen Zahlen. Sagen kann man, dass von 570 sogenannten Behörden rund 200 unsauber arbeiten.


22.08.2019
Dago
F: Hallo! Bei mir machen die Sachbearbeiter auch ständig Probleme. Ständig fällt denen ein neuer Vorwand ein, meinen Antrag abzulehnen. Normal ist das nicht. Wenn es tatsächlich mehrere Ablehnungsgründe gäbe, müsste die Behörde im ersten Schreiben ALLE Ablehnungsgründe nennen. Ansonsten macht das keinen Sinn. Hier wird aber immer nur ein Grund pro Schreiben genannt. Erst die mangelhafte Beglaubigung der Heiratsurkunde soll Schuld sein, dann sollte ich den Perso vorzeigen und nun haben die sich ausgedacht den Antrag wegen eines fehlenden Sachbescheidungsinteresses abzulehnen, obwohl ich von Anfang an mein Sachbescheidungsinteresse stets nachgewiesen habe. Das interessiert die in den Behörden überhaupt nicht, wie ich es begründe. Ich kann bergeweise Argumente (Recht auf Staatsangehörigkeit, Auslandsheirat, Approbation etc. ...) und dutzende Beweise dafür auf den Tisch legen, interessiert die nicht die Bohne. Auch dass die Behörde ständig das Interesse hat, dass ich doch gegen den Landkreis klagen solle, zeigt doch, wie verwoben die mafiösen Strukturen auf die Kommunalbehörden greifen! Hier muss irgendetwas anderes komplett der Grund sein, weshalb so viele Leute keinen GS bekommen (über 96% Ablehnungsquote), anders kann ich mir das hier nicht mehr vorstellen. Mit freundlichem Gruß Dago

A: Ab 19:00 Uhr ist jemand da der Sie empfängt.
TS3 GS Server


21.08.2019
Thomas
F: hallo :) Habe den GS seit 3 jahren (ausgestellt mit Familienname etc)War also gestern beim Bürgerbüro um zu erfahren ob ich als Staatsangehörigkeit "deutsch" oder eben " ist deutscher Staatsangehöriger" erworben durch Geburt (Abstammung) geführt bin. Zumindest lautet der ESTA-Eintrag so. Mir wurde verweigert dieses in der Vollauskunft berichtigen zu lassen. Wie geht man vor um diese Vollauskunftmit Eintrag durch den ESTA trotzdem zu erhalten ? Danke

A: In der jur. Person befindet sich lediglich ein Hinweis auf die nat. Person(siehe PAuswV §28 Abs. 1). Sie können nichts an einer Person ändern lassen, die Ihnen nicht gehört. Vielleich hilft Ihnen das BMG §10 in Verbindung mit §9 weiter. Zur Augmentation bei Verweigerung kann VwVfG §37 Abs. 2 helfen!


19.08.2019
Birgit
F: Hallo Leute! Ich hab da ein Problem: Der Sachbearbeiter möchte meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nur annehmen, wenn ich meinen Personalausweis vorzeige und er eine Kopie davon machen kann, andernfalls wird mein Antrag nicht bearbeitet. Frage: Wie kann ich das umgehen? LG Birgit

A: Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


18.08.2019
Linda
F: Mein vor 3 Wochen gestellter Antrag soll abgelehnt werden. Angeblich hätte ich kein Sachbescheidungsinteresse, "ein bloßer Wille am Interesse an dem Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises ersetze das notwendige Vorliegen eines Sachbescheidungsinteresse nur in dringenden Ausnahmesituationen". 6 Euro soll das nun kosten, wenn ich meinen Antrag zurücknehme, 18 Euro kostet der Ablehnungsbescheid, wenn ich auf Bearbeitung weiter bestehe. Was soll ich machen? Liebe Grüße aus der Lüneburger Heide, Linda

A: Ein Sachbescheidungsinteresse gibt das StAG nicht her. Ich Ihrer Gemeinde sind Straftäter am Werke.
TS3 GS Server


17.08.2019
Carl
F: Danke für die schnelle Rückmeldung. Aber dieser sog. "Rechtsbankrott" hält ja nun schon seit mehreren Jahren an. Wie lange soll man das hier denn noch aussitzen? Im Internet gibt es eine Seite namens bewusstTV-Forum, die habe ich gestern entdeckt. Um dem Rechtsbankrott entgegenzuwirken wird dort von einem C. Töpfer zusammen mit einem Herrn, der sich „Tiks“ nennt, empfohlen, den Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit nur noch in Form einer notariellen Urkunde (Willenserklärung) über den zuständigen Ortsgerichtsvollzieher zuzustellen (Kosten ca. 60-110 Euro pro Antrag), andere Wege seien nur noch erfolglos. Was halten Sie davon? MfG Carl

A: Carl, es sollte doch klar sein, dass wir hier nicht alles ausbreiten können. Also besuchen Sie uns auf TS3 Server. Ab 19:00 ist immer einer da.


17.08.2019
Carl
F: Hallo, am 21.06.19 habe ich meinen Antrag auf die deutsche Staatsang. eingereicht, eingegangen ist er per Einschreiben am 26.06.19. Heute - immerhin nun kurz vor Ablauf der 3-Monatsfrist - schickt mir das Landratsamt meine Unterlagen samt Antrag frecherweise ohne Begründung heute zurück. Dort nur ein Anschreiben ohne Sachbearbeiter und ohne Unterschrift drauf mit der Kurznachricht: "Kurzerhand und zur gefälligen Kenntnisnahme an den Absender zu unserer Entlastung zurück, Anlage: 8 Personenstandsurkunden und diverse Urkunden". Meine Frage: Warum wird mein Antrag nicht bearbeitet? Warum erhalte ich keinen Bescheid? Und warum ist auf meinen Anträgen im Original kein Tagesstempel des Kreises? MfG Carl

A: Das nennt man Rechtsbankrot! Sie weigern sich ihre Arbeit zu machen.
TS3 GS Server


13.08.2019
Tomy
F: Die haben mir gerade folgenden Brief geschickt Den Antrag habe ich beim Ausländeramt abgegeben, die Stadt Düren schreibt jetzt...Ihr Antrag vom 22.07.2019 ging zuständigkeitshalber am 29.07.2019 über die Kreisverwaltung Düren bei meiner Behörde ein. Demzufolge beantragen Sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigenausweises. Ein Staatsangehörigenausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehenvon einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Ansonsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der Bundesrepublik glaubhaft gemacht, denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokument setzt voraus, dass das Besteh der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. (§9 Abs 3 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) i.V.m. §6 Abs 2 des Passgesetzes (PassG)). In der Bundesrepublik Deutschland besteht Ausweispflicht. (§1 Abs 1 S. 1 und 2 PAuswG). Sie sind derzeit laut Melderegister im Besitz eines bis zum 7.4.2024 gültigen Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland, welcher Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweist und welcher auf Ihren Antrag hin ausgestellt wurde. Sie haben weder dargelegt, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall gleichwohlzweifelhaft und klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch sonst nur ansatzweise ersichtlich. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall öffentlich von niemandem angezweifelt wird, steht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen. (Vgl.Urteil VG Minden vom 12.12.2016 (Az 11 K 630/16), VG Arnsberg vom 30.3.2017 (AZ 1 K 1566/16), VG Potsdam vom 14.3.2016 (AZ VG 8 K 4832/15), VG Magdeburg vom 9.9.2016 (AZ 9A 227/16), VG Hamburg vom 10.01.2017 (AZ. 2 K 6629/15) und des VG Schleswig Holstein vom 11.01.2017 (9 A 227/16). Ihre Orginale der eingereichten Urkunden erhalten Sie zu meiner Entlastung in der Anlage zurück. BRIEFENDE Es existiert keine Rechtbehelfsbelehrung, Unterschrieben mit i.A. Feltes(Amtsleiter) ohne Vornamen Was kann ich jetzt tun. Vielen Dank liebe Freunde im Voraus

A: TS3 GS Server


07.08.2019
Helma Henry
F: Ich habe für mich und meine Familie den gelben Schein vor einem halben Jahr beantragt und ihn bisher nicht erhalten.Drei Monate davor habe ich mich beim Amt per- E-mail über den Stand der Bearbeitung angefragt und die Antwort erhalten alles sei in Bearbeitung und dass wir von weiteren Nachfragen absehen sollten. Nach fünf Monaten haben wir weitere Versuche per Mail gestartet - auf die wir bis heute keine Antwort erhalten haben.Wie sollen wir uns verhalten,was ist zu tun.?

A: TS3 GS Server


07.08.2019
Alf
F: Hallo Zusammen, ich habe den GS im März beantragt und vor kurzem den positiven Bescheid bekommen. Auf dem sonst maschinengeschrieben Text stand handschriftlich, dass der GS gegen Vorlage einer Passkopie ausgehändigt werden kann. Der Betrag über 25.- EUR wurde überwiesen ( in der roten Rechnung vom Einwohneramt stand übrigends - "Hoheitsbereich - keine Steuer" ). Die Terminanfrage zur Abholung habe ich per Email beantragt. Jetzt kam als Antwort zurück, dass ich eine Kopie des Passes einreichen soll und Sie erst dann den Ausweis anfertigen und ich einen Termin bekomme. Wäre meine Antwort nun, dass ich den Ausweis lediglich bei der Abholung vorzeigen werde und mich somit legitimiere, da ja die positive Bestätigung bereits vorliegt? Grüße Alf

A: Genau so!


03.08.2019
Christina
F: Hi Ihr Lieben,Ablehnung erhalten. .Widerspruch eingelegt und nun nach Monaten ein Brief erhalten der mehr Falsches als richtiges enthält und ich soll hier dafür eine Gebühr von 25 Euro zahlen.Kann in Den Haag eigentlich geklagt werden? In der BriD gibt es ja kein rechtmäßiges Gericht ...Also langsam reicht mir diese Willkür.danke vorab techz herzlich für Eure Hilfe. ..

A: TS3 GS Server


30.07.2019
Helga B.
F: Hallo! Die Stadt Offenburg möchte meinen Antrag nicht annehmen. Der Antrag wird beim Eingang im Rathaus in der Poststelle direkt abgefangen und nicht in die Fachabteilung weitergeleitet. Ich erhalte auch keine Antwort. Was kann ich da noch machen, welche Wege gibt es noch, um an die zuständige Behörde heranzutreten? Gruß Helga

A: Das ist schon die hohe Kunst es Rechtbankrots.
TS3 GS Server


23.07.2019
Wolfi
F: Ohne ein Sachbescheidungsinteresse bekomme ich den GS nicht. Es wird doch Beispiele für ein Sachbescheidungsinteresse geben, die machbar sind. Nicht das ich gleich ein ausländisches Kind adoptieren muss.

A: Sie sollten Straftäter nicht bei der Straftat unterstützen!!! Fragen Sie doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage.


22.07.2019
Wolfi
F: Was ist denn ein nicht zu schwer erfüllbares Sachbescheinigungsinteresse?

A: Das Verlangen eines Sachbescheinigungsinteresse gibt die geltende Gesetzgebung nicht her.


14.07.2019
Matilda
F: Guten Tag, für die weitere Aufrechterhaltung meines Antrages auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 18.-€ verlangt, zahlbar innerhalb einer bestimmten Frist. Andernfalls wird das eingeleitete Feststellungsverfahren ohne weitere Nachricht eingestellt. Im Schreiben steht dann noch was von Anhörung gem.Art.14 Abs.1 KG. ... und dass der Feststellungsantrag wohl keine Aussicht auf Erfolg hat da er wegen fehlendem schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse unzulässig wäre. Ich hatte in meinem Antrag jedoch begründet dass die Feststellung benötigt wird um die Unionsbürgerschaft gem.Art. 20 AEUV zu erhalten und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten wahren zu können. Woraus ohnehin schon ein berechtigtes Feststellungsinteresse gegeben ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen dass die Gebühr für den Ablehnungsbescheid der Höhe des dann bereits eingezahlten Kostenvorschuss entspricht. Ich habe bedenken dass es sich hier um eine Falle handelt da die Höhe der Gebühr für den Vorschuss der Höhe der Gebühr für den Ablehnungsbescheid entspricht. Hat jemand Erfahrung damit? Was kann ich hier tun? Bis zum Ablauf der Frsit wird mir Gelegenheit gegeben mich, vor Ablehnung, nochmals fristgerecht zur Sache zu äußern. Kann mir hier bitte jemand helfen? Was kann ich hier noch weiter argumentieren? Danke.

A: Das Verlangen eines Sachbescheidungsinteresse ist eine Straftat. Ein Sachbescheidungsinteresse gibt es in der geltenden Gesetzgebung der BRD nicht. Eine Unionsbürgerschaft gem.Art. 20 AEUV ist genauso ein Schwachsinn. Hier sind Sie wohl Herrn Weidner auf den Leim gegangen. Hoffentlich haben sie nicht auch die Ausfüllhilfe des Herrn verwendet.

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