F: Bei der Abgabe meines Antrages wurde mir auf der Ausländerbehörde mitgteilt, dass mit einer Ablehnung zu rechnen ist, da ich den Nachweis einer Behörde zur Notwendigkeit des Ausweises benötige. Dies resultiere aus dem Passus "triftiger Grund" aus der aktuellen Fassung des StAG §30. Kann jemand helfen wie man sich verhalten soll?
Danke.
A: Der Passus "triftiger Grund" hat nichts mit dem Nachweis einer Behörde zu tun. Das wäre ein Sachbescheidungsinteresse. Das ist eine freie Interpretation des SB. Das Ergebnis muss aber abgewartet werden.
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F: Hallo, was kann ich als glaubhaftes Interesse für einen Staatsangehörigkeitsausweises angeben? Für meine Staatsangehörigkeit gäbe eis keine Zweifel und werde auch von keiner Behörde bestritten. (Sie wollen dass ich den Antrag zurücknehme.) Welche Begründung kann ich dem Landratsamt schreiben. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
DANKE für eine Antwort. Liebe Grüße
F: guten morgen u danke für die schnelle Rückmeldung. darf ich die beiden sätze "Einen Versuch der Heilung sollten Sie noch unternehmen. Die Ablehnung des Widerspruchs vervollständigt Ihre Unterlagen" ihrer rückmeldung so verstehen, dass ich gegen den ablehnungsbescheid einfach mit einem zweizeiler formal widerspruch einlege, da mir durch den ablehnungsbescheid defakto die deutsche staatsangehörigkeit entzogen wurde/wird; die verwaltung dann sicher den diesen widerspruch dann ablehnen wird, und damit dann dieser verwaltungsvorgang beendet ist, und die verwaltung dadurch dann unabänderlich bestätigt hat, dass diese mir die deutsche staatsangehörigkeit entzogen hat und ich somit nur noch meine durch abstammungsunterlagen bewiesene staatsangehörigkeit in einem bundesstaate (Sachsen-Meiningen) habe ?
A: Das haben Sie richtig erkannt! Aber ein Zweizeiler reicht nicht. Sie sollten sich auch kompetent für den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit) bedanken. Schneller können Sie die nicht los werden. Wenn Sie dazu Hilfe benötigen: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
F: guten Abend! ich erhielt heute, trotz mehrmaligem hin-und herschreiben mit dem ausländeramt, von der ausländerbehörde den ablehungsbescheid zum GS vom fachdienstleiter höchstpersönlich. ich hatte im Antrag alles explizit ganz genau so eingtragen wie hier auf der seite beschrieben. mir wurde im ablehungsschreiben unter anderem vorgeworfen, es wäre für die behörde vorab erkennbar, dass ich durch die Formulierung "Preußen" und "Sachsen-Meiningen" etc mit dem GS Missetaten vor hätte. oh weh... nun verstehe ich durch den Ablehnungsbescheid den ganzen zauber so, dass mir zwar der GS und damit die deutsche staatsangehörigkeit "versagt" wird, jedoch durch den Eintrag "ich habe/hatte neben der deutschen staatsangehörigkeit noch die SA in Sachsen-Meiningen durch Geburt/Abstammung etc", und dieser Umstand nicht angezweifelt wurde, ich nun gegenüber der verwaltung der BRD/Bund/Bunt/ganzbunnt oder wat wie auch immer angezeigt habe, dass ich ausschließlich die staatsangehörigkeit in "Sachsen-Meiningen" habe, jedoch ohne die (hilfsweise) "deutsche staatsangehörigkeit". die Zwittereigenschaft der derletzt genannten ist mir bekannt. habe ich den Sachverhalt der rechtsfolgen des ablehnungscheides richtig gecheckt oder haben sie Anlass mir zu widersprechen/mich weiterzubilden (womit ich nicht im ansatz ein Problem hätte) ?? danke und LG
A: Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde Ihnen nicht verwehrt, wenn Sie sie gehabt haben sollten, wurde sie Ihnen entzogen. Der Ablehnungsbescheid ist also die Bestätigung, dass Sie Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind. Einen Versuch der Heilung sollten Sie noch unternehmen. Die Ablehnung des Widerspruchs vervollständigt Ihre Unterlagen. Noch schnell ein anderes Thema. Der Bund hat mit der BRvD nichts zu tun. Die Begrifflichkeit Bund wird in der Bundesrepublik für etwas anderes verwendet. Auch wenn die Bundesrepublik gerne der Bund wäre.
F: Hallo zusammen,
mir wir der gelbe Schein verweigert. Bin im Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Ich möchte nun mein Lichtbild auf die Geburtsurkunde aufbringen und mir dies vom Notar beglaubigen lassen. Bin nun schon beim dritten Notar abgeblitzt.
Reicht die Geburtsurkunde mit Kopie des Antrages und den - beglaubigten -Abstammungsunterlagen als Nachweis aus ?
Bitte um Hilfestellung. Danke!
F: Wo bekomme ich schnellst möglich die ehemalige Patientenverfügung von dieser Seite? Mir soll von ärztlicher Sicht ein gesetzlicher Betreuer per Beschluss für mindestens 2 Jahre gegen meinen Willen aufgezwungen werden! Das Problem ist das ich wirklich Medikamente brauche, aber ich möchte keine Entmündigung gegen meinen Willen. Und schon gar nicht wenn das Gutachten teilweise gelogen ist, und nicht auf Tatsachen beruht! Der Termin ist diesen Monat beim Amtsgericht st.Georg in Hamburg am 21.12.2021 es ist hoch wichtig, das ich den alten Ausdruck als PDF bekomme. Und ich muss auch noch vor dem Termin, den ich verschieben werde noch einen Notar finden, der die PaV beglaubigt!
A: Auf unserer Seite gab es keine Patientenverfügung. Das war bestimmt gelberschein.info. Wir würden die https://www.patverfue.de/ empfehlen. Wenn der GS vorhanden ist, sollte man Name durch Familienname ersetzen.
F: Auf Nachfrage für die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses werden nur die Verbeamtung oder Adoption genannt.
Gibt es Erfahrungen welche Gründe akzeptiert werden?
A: Straftäter erkennen keinen Grund an. Alleine Ihre Wahlberechtigung nach BWG § 12 wäre ein Grund. Aber eine vermutliche Ablehnung sollte Sie nicht abhalten.
F: Nachdem hier so viele Ablehnungbescheide aufgeführt sind, wüßte ich gern ob es erfolgreiche Einsprüche gab mit dem Erfolg des gelben Scheins. Ob der Aufwand sich lohnt oder die Ergebnisse ernüchternd sind. Gibt es einen äußerst versierten, der diesbezügliche Aufträge annimmt?
A: Es spielt überhaupt keine Rolle ob abgelehnt wird oder nicht. Für Anfänger in dem Thema ist ein Ablehnungsbescheid sogar besser. Leider lässt sich das hier nicht weiter ausführen. Es sollte Sie aber animieren tiefer in das Thema einzusteigen.
F: Guten Tag. Habe Antwort von dem Leiter der Behörde bekommen das sie beabsichtigen den Antrag ab zu lehnen. Sachbescheidungsinteresse wird genannt und da ich mich auf das Rustag beziehe und Preußen erwähne , sieht dieser eine Missbräuchlichkeit des Antrages.
Hatte extra noch ein 2 Seitiges Anschreiben bei gefügt wo ich bereits das Teso Urteil erwähnte und auch die kleinen Anfragen mit Antwort zum Staatsangehörigkeitsausweis bei gefügt.
Habe auch als der Verfasser geschrieben und ein mögliches Antwortschreiben formuliert. Hilfe wäre sehr wünschenswert.
Beim Opa gab ich Preußen an und beim Vater und mir selber Deutschland.
F: Hallo liebes Team von Gelber Schein:
ich habe heute nach einer Wartezeit von 4 Wochen die Ankündigung einer Ablehnung des Antrages auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bekommen. Nun möchte man mich anhören und behauptet, ich hätte kein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht und bezieht sich auf §30 StAG (nicht RuSTAG). Wie soll ich mich nun verhalten. Soll ich auf die Ablehnung warten oder den Antrag gleich noch einmal senden? Auf ein persönliches Gespräch möchte ich mich nur sehr ungern einlassen.
Vielen dank im voraus für eure Hilfe und viele Grüße
Jörg
F: Die werden immer frecher!!! Habe seit April ,mit viel Mühen alle Unterlagen zusammengetragen. Heute, nach 14 Tagen wird mir mitgeteilt, das kein Zweifel über meine Staatsangehörigkeit besteht und aus Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresse wird Ihr Antrag nicht bearbeitet und Sie erhalten zur Entlastung die Unterlagen zurück. Ohne Zeichen und Unterschrift. So geht man hier mit Menschen um. Liebe Grüße und schickt mir etwas, damit ich nicht explodiere. Bin immerhin schon 70 und hab nicht ewig Zeit. Danke für Eure wichtige Arbeit.
A: Das nennt man Arbeitsverweigerung! Jetzt heißt es dranbleiben. Antrag wieder hin und auf einen Bescheid bestehen. Ein Antrag ist nur mit einem Bescheid abgeschlossen.
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F: was ist zur tun bei Ablehnnung des Antrags?
F: Mit "nicht glaubhaft gemachtem schutzwürdigen Bescheidungsinteresse" und Verweis auf versch. Urteile des BVerwGE können die Behörden alle Anträge abwiegeln. Welche Möglichkeiten gibt es, um überhaupt noch eine Chance zu haben, die Feststellung zu bekommen? Erfahrungen in jüngster Zeit?
Zu Ihrer Antwort auf meine vorhergehende Frage: Den Antrag habe ich schon gestellt mit dem vom LRA vorgegebenen Formular, deshalb nützt der Hinweis auf formlosen Antrag nichts mehr.
A: Leider können wir hier wenig dazu sagen. Aber so viel, dass Sachbescheidungsinteresse ist ein Offenbarungseid und Schuss in die eigene Kniescheibe der Verwaltung. Beschäftigen Sie sich einmal mit dem Teso Urteil und dem Personalausweisgesetz § 1. In den meisten Fällen ist ein Ablehnungsbescheid besser. Denn auch der Ablehnungsbescheid setzt Rechtsfolgen in Kraft.
F: Hallo liebe Erfahrene,
Was soll/kann ich nun tun? Den geforderten Beleg habe ich nicht.
Das LRA BLABLA akzeptiert nur seine eigenen Antragsformulare. Dort muss man angeben wofür man den Staatsangehörigkeitsausweis braucht. Ich habe geschrieben: (Frage gekürzt)
A: Fragen Sie nach der Gesetzlichen Grundlage für die Verwendung deren Antrags. Nach Ihrem Wissen gibt es keine Formzwang für Anträge. Gerne könnten Sie auch den Antrag Formlos oder zur Niederschrift stellen.
Mit dem Erwerbsgrund haben Sie sich ein Ei ins Nest gelegt. Hier sollten Sie denen mitteilen, dass die Glaubhaftmachung genüge getan ist.
F: Hallo Ihr Lieben... heute einen gelben Brief vom LVA Zentrale Bußgeldbehörde im Briefkasten entdeckt. wie kann ich hier verfahren, ich habe den Brief nicht geöffnet.
hier steht auf der Rückseite lt. Gesetzl.Form zugestellt ? Frage mich welches und Gesetz hier denn gemeint ist ? VOrne ist angekreuzt förmliche Zustellung : weitersenden innerhalb des Inlands; BRD ? Inland ? und dann steht drauf Deutsche Post, ist doch privatisiert, sollte also auch nicht korrekt sein. Ferner ist mein Vorname falsch geschrieben und es steht Frau vorne, also jur. Person, bin ich ja nicht.. also zurück mit Vermerk "Falsche Person" und ANgebot lehne ich ab oder habt Ihr dazu was anderes adäquates um die BRD Abzockebande (sorry) abzuschütteln. für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.. LG
F: In Bezug auf den Machterhalt, hat das System mal wieder in Seinem StAG rumgeschmiert und das Sachentscheidungsinteresse in den AGBs verankert.In § 30 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort
„wird“ die Wörter „bei Glaubhaftmachung eines
berechtigten Interesses“ eingefügt BGBl vom 19.08.21.Und da das Geld knapp wird,der Ansturm auf dieses Papier aber anscheinend ungebremst anhält hat, sich der Preis auf 51€ hochgeschraubt.
A: Das ist ja SUPER! Da haben sie doch mal alle Masken fallen lassen. Dabei auch noch ein klassisches Eigentor geschossen.
F: Wie reagiere ich auf ein Amtsschreiben mit Urteil und Zahlungsaufforderung, ohne Unterschrift des Richters und falschem Stempel von Amtsgericht NRW?
A: Wenn das so weit ist, ist schon einiges falsch gelaufen. Hier können wir nicht darauf eingehen. Auch weil uns weitere Informationen fehlen.
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F: Hallo liebes Gelber-Schein-Team,
Ich habe meinen Antrag eingereicht. Daraufhin verlangte das Amt das bekannte "nachzuweisende Sachentscheidungsinteresse". In meiner Antwort verlangte ich die Nennung konkreter gesetzlicher Grundlagen dafür.
Und jetzt kam ein Schreiben, mit dem ich nicht recht weiter weiß:
"In Ihrer Widerspruchssache wegen Nichtbescheidung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit ergeht folgender
Widerspruchsbescheid
Die Rechtsabteilung des Amtes für Migration hat folgende Entscheidung getroffen:
Ihr Schreiben vom 30.07.2021 wird als Widerspruch gegen die Nichtbescheidung auf Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigeit bzw. Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gewertet und wird hiermit kostenfrei als unzulässig zurückgewiesen.
Bei dem Bezugsschreiben handelt es sich um eine nicht rechtsmittelfähige schriftliche Mitteilung.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg [....] schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. [...]"
Wie ist hier weiter vorzugehen? Tatsächlich vor dem Verwaltungsgericht klagen? Hat das mit bestimmten Argumenten gute Aussichten oder ist das wieder nur ein Trick? Ist es überhaupt zulässig meine zweite Einreichung des Antrages mit genaueren Fragen einfach von seiten des Amtes als "Widerspruch" zu werten?
Sehr dankbar für Hilfe!
Beste Grüße,
Nora
F: Hallo, ich habe von der Ausländerbehörde einen Ablehnungsbescheid zum GS erhalten. Was sind die nächsten Schritte, die ich einschlagen kann, damit ich dieser Ablehnung widerspreche und was Aussicht auf Erfolg hat? Ich bezahle diese Gebühr nicht, denn das ist ja ein Eingeständnis, oder?
A: Ein Ablehnungsbescheid ist auch ein wichtiges Dokument. Es bescheinigt Ihnen das Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind. Bevor Rechtsfolgen aus dem Bescheid für sie wirksam werden, sollten Sie noch einmal zu Abstellung des Mangels auffordern. Die Gebühr nicht zu bezahlen gibt nur unnötige Schwierigkeiten.
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F: Hallo zusammen, ich habe Ihnen am 21.06.2021 bereits eine Frage zum Staatsangehörigkeitsausweis gestellt und Ihnen mitgeteilt, dass ich ein Erklärung zu möglichen Verlustgründen unterschreiben soll. Auf Ihr anraten habe ich "deutsche und deutschen" vor der Staatsangehörigkeit gestrichen. Jetzt habe ich auf meine Nachfrage bei der Behörde mitgeteilt bekommen, dass es erforderlich ist, diese Erklärung ohne Veränderungen (streichen der Wörter deutsche/deutschen) zu unterschreiben ist, damit sie angenommen werden kann. Es wurde mir mitgeteilt, wenn ich dies nicht einhalte, kann die Ausstellung esne Staatsangehörigkeitsausweises nicht erfolgen. Wie soll ich mich hier Ihrer geschätzten Meinung nach verhalten. Gruß und Danke Jürgen
A: Auch dafür gibt es wieder keine Rechtsgrundlage. Dazu ist es noch Erpressung und eine Einschränkung der Aussage. Aber wenn das so sein soll, können Sie auch das Unterschreiben.
F: Guten Tag, ich benötige dringend Ihre Hilfe.
Im Juni 2020 hatte ich den Antrag auf Staatsangehörigkeit mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht. 1 Jahr später, also nun Mitte Juni 2021,habe ich mir erlaubt, nachzufragen, worauf die Mitteilung kam, dass ein Nachweis eines berechtigten Interesses vorgebracht werden muss. Ich habe darauf folgendermaßen reagiert:
„... in Ihrem Schreiben weisen Sie darauf hin, dass eine Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erfolgt.
Bitte nennen Sie doch die gesetzliche Grundlage, auf die Sie sich beziehen.
Es gibt kein Sachbescheidungsinteresse und somit auch keine Begründung. Die geltende Gesetzgebung gibt eine Begründung nicht her...“.
Folgende Antwort kam heute:
„ Sehr geehrte Frau X ,
wie Sie selbst schreiben, besteht in Ihrem Fall kein Sachbescheidungsinteresse. Nach den Anwendungshinweisen zu § 30 StAG erfolgt die Feststellung der Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ,,auf Antrag des Betroffenen bei Nachweis eines berechtigten Interesses oder bei öffentlichem Interesse von Amts wegen“.
Daher werden wir Ihr Verfahren einstellen. Auf weitere Nachfragen wird keine Reaktion mehr erfolgen.“
Wie soll / kann man darauf reagieren?
Herzlichen Dank schon vorab für eine Hilfestellung.
F: Bin selber BRD-Beamter, daß einzige was geschehen ist, daß der Jagdschein und die WBK eingezogen worden sind. Was freilich äußerst unangenehm was und ist. Ich denke auch das dem Pensionär namens myway51 da nichts geschehen wird.
F: Sehr geehrter Herr Oberüber
Ich bin "Pensionär" der Kommunalverwaltung und verfolge seit ca 7 Jahren die Aktivitäten dieser Gruppe.Ich bin von der Logig überzeugt.Was mich bisher abgehalten hat, eine Bestätigung der Staatsangehörigkeit zu beantragen, ist die Angst, meine Finanzielle Grundlage , die "Pension"aberkannt zu bekommen.Aufgrund persönlicher Auseinandersetzung habeich zwar keine Ernennungsurkunde als Ruhestandsbeamter sondern nur eine Personalverfügung, die mich in den Rjhestand auf eigenen Antrag versetzt.Können Sie mir mit rechtlichen Argumenten die Befürchtung nehmen dass ich meine Ruhestandsbezäge verlieren könnte..Ich bin jetzt 70 Jahre alt und muss als gefühlter preußischer Staatsbeamtee am Ende meines Lebens feststellen, dass der Staat mich mein Meben lang verarscht hat.Ich bedanke mich im Voraus für Ihrere Bemühungen MfG Hans
A: Nein wir können Ihnen keine Argumente nennen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering, da Sie nicht mehr im Dienst sind. Eine Versetzung zu den Akten im Keller haben Sie ja nicht mehr zu befürchten. Deren Möglichkeiten bei Pensionären sind begrenzt.
F: Guten Abend, ich hatte eine Sachstandsanfrage bezüglich meiner Feststellung mit 14tägiger Frist gesetzt und diese einer Ablehnung gleichgesetzt bei nicht Bearbeitung.
Es sind 17Tage vergangen ohne Antwort vom Landratsamt.
Wie sollte ich weitermachen?
Danke für die Antwort.
F: Guten Abend,
ich habe in Thüringen aktuell einen Antrag (wie im Video von Reiner Oberüber) gestellt. Heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen in dem steht , dass ich 1.) in der DDR geboren bin und somit laut § 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR eine Staatsbürgerschaft habe, 2.) einen Personalausweis besitze und ich somit wiederum als Staatsbürger bereits behandelt werde, 3.) RuStAG übergeleitet wurde in StAG , 4.) kein Feststellungsinteresse laut Ordnungsamt/ Einbürgerungsamt vorliegen würde und das Amt somit meinen Antrag ablehnen würde , sollte ich in dem Anhörungsrecht nicht neue Erkenntnisse mitteilen. Wie sollte ich darauf reagieren, um den Antrag schlussendlich doch erfolgreich abzuschließen ?
A: Ja, das sollten Sie. 1. Sie haben eine Staatsbürgerschaft? Die Staatsbürgerschaft der DDR? In der Feststellung geht doch aber um die deutsche Staatsangehörigkeit. 2. Das Teso Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt fest, dass der Personalausweis oder Pass kein Nachweis für eine Staatsangehörigkeit ist. Maximal könnte der Personalausweis ein Hinweis auf eine Staatsangehörigkeit und keiner Staatsbürgerschaft sein. 3. Diese Aussage ist schon Täuschung im Rechtsverkehr. 4. Ein Feststellungsinteresse kennt das StAG und andere relevante Gesetze nicht. Interessant wäre hier die Rechtsgrundlage für Feststellungsinteresse. Dienstanweisung, Handlungsempfehlung oder Handreichung?
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