F: Guten Abend. Zum Thema Willenserklärung hätte mich jetzt mal interessiert, ob die Geburtsstandesämter verpflichtet oder zuständig dafür sind so eine später gemachte öffentlich gemachte Äusserung im Personenstandwesen zu lagern oder zu verwalten.Kann ich dazu mehr erfahren?
A: Grundsätzlich ja, dies gehört sogar zu deren Kernaufgaben, also zu erfassen, in welchem Stande man sich befindet. Allerdings haben auch sie ihre Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen. Wenn Sie die Willenserklärung als Übergabe-Einschreiben mit Rückschein versenden, oder besser noch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dann haben Sie Ihre Pflicht nach BGB getan, egal wie die Behörde dann damit im einzelnen verfährt. Leider weigern sich immer mehr Notare und Gerichtsvollzieher auch so zu handeln. Ein Notar aus der Schweiz könnte hier z.B. Abhilfe schaffen. Soweit wir wissen, machen die das sogar gerne.
14.07.2015
Manfred Soltau
F: Ich hatte mal in jungen Jahren ab 16 für 6 Jahre einen Reisepass gehabt und jetzt aktuell seit kurzen wieder einen (Urlaub Schiffsreise). Also, hatte ich einen Reisepass weniger als 12 Jahre. Können „Die“ mit der Kopie trotzdem auf „Ersitzung“ ableiten? Ohne Kopie geht nix, Gesetzeslage, Beschwerde interessiert „Die“ nicht
A: Ja selbstverständlich das ist ja der Zweck mit den Ausweisen. Es ist egal wie lange Sie den Reisepass haben, wenn Sie 12 Jahre als Deutscher von "Deutschen Behörden" behandelt worden sind, kann nach Ersitzung abgeleitet werden. Schicken sie Ihre Unterlagen per Post an die "Behörde". Wenn die auf Nachfrage immer noch auf eine Kopie bestehen oder die kostenpflichtige Ablehnung androhen, verlangen Sie die kostenpflichtige Ablehnung. Sie wäre der erste der sie bekommt.
F: Wenn die Behörden so gegen die Ableitung per Abstammung nach RuStAG sind… Warum fragen die nicht ihren PC, ob wir nicht schon mal einen Personalausweis, oder Reisepaß „Aus versehen“ bekommen haben und bestätigen uns schnell und einfach Staatsangehörigkeit per Ersitzung, brauchen dann auch nicht lange unsere Urkunden prüfen? Oder können die Behörden es sich doch nicht so einfach machen?
A: Die "Behörden" müssen sich prinzipiell an gültiges Recht halten, jedoch versuchen sie mit allen Mitteln, die Tatsachen zu verschleiern. Das ist ja genau das wovon sie ausgehen, bis man eben den Antrag stellt, wenn man das dann auch noch richtig macht, dann können sie nur noch versuchen zu tricksen und das machen viele auch, aber grundsätzlich nimmt man damit halt sein quasi Geburtsrecht (wieder) in Anspruch.
F: Nochmal meine Frage (denke auch für andere wichtig, die Familie haben…): Wenn ich nur die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit nach Abstammung beantrage (Staatsangehörigkeitsausweis) mit den Formularen „F“ und „V“ und sonst nichts weiter unternehme wie Personalausweis zurückgeben, oder Steuerbefreiung anstrebe… Ist dabei mit „staatlichen“ Konsequenzen zu rechnen, oder ist es ein Verwaltungsakt wie jeder andere auch?
A: Sie haben mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen, denn die Feststellung der Staatsangehörigkeit ist ein Verwaltungsakt wie jeder andere auch.
F: Ab wann wird die Sache mit dem Staatangehörigkeitsausweis gefährlich, so daß man eine Patientenverfügung haben „sollte“? Birgt die Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RUStAG an sich schon Gefahren, oder erst später, wenn jemand auch noch seinen Personalausweis zurück geben wird?
A: Ich weiß nicht ob man eine Patientenverfügung braucht, aber schden kann sie nicht. Wenn überhaupt dann ist sie vor dem Erwerb des Staatsangehörigkeitsausweises wichtig, denn mit dessen Erhalt ist der Bürgerliche Tod ausgeschlossen. Zu bedenken ist aber, daß gegen Willkür weder der Staatsangehörigkeitsausweis noch eine Patientenverfügung helfen.
F: Willenserklärung: woher hätte ich denn jetzt wissen sollen, dass er die Kopien der Vorfahren nicht hätte entfernen dürfen. Ihr habt doch immer geschrieben der Notar beglaubigt nur meine Unterschrift und veröffentlicht es in seiner Anwaltsrolle. Habe ich jetzt 73,00 Euronen für nichts ausgegeben??? Ich habe mir 2 beglaubigte Kopien der Willenserklärung und eine beglaubigte Kopie mit Lichtfoto des Stag-Ausweises machen lassen. Soll das jetzt alles umsonst gewesen sein?
A: Moment, natürlich sind diese Urkunden nicht notwendiger Weise daran zu heften, schließlich haben Sie ja alles bereits dokumentiert durch den StAG-Ausweis nachgewiesen. Eine Willenserklärung, wie auf unserer Seite beschrieben, reicht völlig aus. Die Anmerkung bezog sich allein darauf, daß Sie es aber nunmal gemacht haben und der feine Herr Notar mit deren Entfernung unberechtigt in IHRE Erklärung und IHRE Urkunde eingegriffen hat. Wenn die Beurkundungen an sich korrekt von ihm durchgeführt wurden, ist alles in Ordnung.
F: Willenserklärung: ich war heute beim Notar.Ich habe die ganzen Kopien der Urkunden an meine Willenserklärung getackert-so wie ihr geraten habt. Das erste was er tat war, das er die Kopien entfernte und sagte, das seine beglaubigung sich nur auf die Unterschrift und nicht auf den Inhalt beziehen würde, deswegen interessierten ihn die Nachweise meiner Vorfahren überhaupt nicht. Ich habe eine Urkundenrolle Nummer,aber............ich gab ihm meinen Personalausweis um mich zu identifizieren.Auf der Willenserklärung steht ,das ich mich mit dem Perso legitimiert habe und die ganze Ausweisnummer ist auf meiner Willenserklärung hinten angegeben. Dann steht da noch:"Die auf der beigehefteten - mir fertig vorgelegten- Urkunde: - einem als "Öffentliche Willenserklärung"titulierten Schriftstück zu ihrer Staatsangehörigkeit und, nachdem sie meine Frage nach einer Vorbefassung des Notars oder seiner Kanlei im Sinne des zugleich erläuterten §3 Absatz 1 Ziffer 7. BeurkG verneint hatte, heute vor mir vollzogene Namensunterschrift der Frau...........(alles was auf dem Bundespersonalausweis stehende Daten)...beglaubige ich hiermit." Dann ist die Kostenberechnung aufgelistet.Übrigens habe ich das mit dem Eid rausgelassen Ist diese Willenserklärung juristisch korrekt verarbeitet worden?
A: Die Notare haben Anweisungen seitens der Notarkammer erhalten, mit "Reichsbürgern, Freistaatlern und Selbstverwaltern" so zu verfahren. Leider wird dabei gegenüber uns, den Staatsangehörigen in einem Bundesstaat, in der Praxis oft nicht differenziert. Wir werden in Kürze auch einen Artikel dazu veröffentlichen. Allein die Entfernung irgendwelcher Unterlagen IHRES Dokumentes zu entfernen ist schon ein starkes Stück... viel wert ist die "Arbeit" dieses Herrn wohl eher nicht...
F: Die Zustellung meiner Willenserklärung über einen Gerichtsvollzieher an mein Geburtsstandesamt in Cottbus wurde abgelehnt. Um diese dann selbst dort abzugeben, nahm ich eine 12stündige Bahnreise (24 Stunden Hin und Rück) plus Kosten auf mich, und hatte natürlich keine Zeugen zur Abgabe. Ich hatte jedoch eine Bescheinigung über die von mir abgegebenen Unterlagen vorbereitet. Die Dame ging zunächst mit sämtlichen Unterlagen zu ihrem Vorgesetzten und kam mit diesen zurück mit den Worten, ihr Chef müsse zunächst das Ganze durchlesen...sie würden mir dann die Empfangsbestätigung der Unterlagen zuschicken!!! Und ich Trottel hatte mich darauf eingelassen - das war am 19. August und heute haben wir den 04. September! Was mache ich nun? Könnte ich versuchen, diese Unterlagen über ein hiesiges Standesamt (z.B. Konstanz) einzureichen mit der Bitte um Weiterleitung nach Cottbus - UNTER ZEUGEN, die ich hier ja habe aber nicht in Cottbus. Und sollte ich diese Bande nicht anzeigen? DANKE. iterleitung wurde von zwei Gerichtsvollziehern abgelehnt.
A: Gerade dieses Thema ist wirklich ein leidiges... Haben Sie dort mal angerufen und gefragt wo die Bestätigung bleibt? Die Angelegenheit über die Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes zu regeln macht wenig Sinn. Die Dokumente vorab per Fax mit qualifiziertem Sendebericht und zusätzlich als Einschreiben mit Rückschein zu versenden wäre dann noch eine Möglichkeit, viel mehr ist derzeit da leider nicht zu machen, Willkür eben! Aber versuchen Sie nochmal die Bestätigung vielleicht doch noch zu bekommen.
F: 1Frage:Die Ausländerbehörde Düren will absolut nicht den BVA-Antrag annhemen und fordert das ich ihren Antrag ausfüllen muss. Wie gehe ich am besten dagegen vor?? 2Frage: gibt es ein Musterschreiben für eine Fachaufsichtbeschwerde???? und an wem,wohin muss ich die Beschwerde schreiben?? Vielen Dank für die Antwort
A: Lesen Sie bitte die Antwort an Julia (eine Frage tiefer).
F: Guten Tag, habe akribisch alle Unterlagen zusammengesucht. termin beinder Ausländerbehörde gemacht. Die Verwaltungskraft meinte vorab, die hätten dort ihre eigenen Formulare zum Erwerb des Staatsangehörigkeitsausweises. Und: Sie weigert sich, die Unterlagen meines Ops ( geb 1898 in Preußen und deshalb zu alt um übers Staatsarchiv zu beziehen) zu sichten. habe nun Angst, dass mir die flasche Staatsangehörigkeit untergejubelt wird. Was ist Ihre Empfehlung? Wie soll ich mich verhalten?
A: Lassen Sie sich einfach die Gesetzesgrundlage zeigen die Sie zwingen soll deren Antrag nehmen zu müssen. Denn sie können den Antrag theoretisch auch formlos stellen. Sollte die Verwaltungskraft sich trotzdem weigern schicken sie den Antrag per Post an den Landrat (in Kreisfreien Städten an den Bürgermeister). Denken Sie anschließend über eine Diskriminierungsbeschwerde nach. Lassen Sie sich die Weigerung von den Sachbearbeitern schriftlich geben. Fügen Sie die Weigerung dem Antrag bei.
F: Hallo, beantrage gerade den gelben Schein , musste leider in die Privatinsolvenz (auch Steuerschulden) , kann ich dagegen was tun bzw ist die Insolvenz dann nach Deutschem Recht anfechtbar ?
A: In einem Rechtstaat mit vernünftigen Gerichten schon. Leider ist die BRiD ein RECHTSstaat hier herrscht nur noch Willkür. Grade beim Thema Steuern verstehen die Fasch.... keinen Spaß.
14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Hallo zusammen, an wen sollte ich eine Diskriminierungsbeschwerde richten ? Vielen Dank !
A: An den Vorgesetzten des Sachbearbeiters.
14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Hallo zusammen, am 21.08.2014 erhielt ich meine Vollauskunft, dies auch nur unter Androhung einer Fachaufsichtsbeschwerde. Dort war die deutsche Staatsangehörigkeit nicht vermerkt. Mehrere Anfragen per E-Mail bei der Staatsangehörigkeitbehörde in Schwelm ( Ennepe-Ruhr-Kreis ), mit Verweis auf § 33 StAG, blieben unbeantwortet. Weiter oben habe ich gelesen, daß die Behörden nun nicht mal mehr auf Dienstaufsichtsbeschwerden reagieren. Wie wäre es denn mit direkten Beschwerden bei der Alliierten hohen Kommisssion ? Die ist der BRD doch übergeordnet. Danke im Voraus. nun
A: Das einzige was noch richtig zieht ist eine Diskriminierungsbeschwerde. Die Alliierten verursachen das Chaos hier. Die haben kein Interesse hier irgendwas zu unternehmen. Schauen Sie mal unter "Aktuelles" nach, da können sie sehen was hier los ist.
F: Lieber Mitkämpfer, meine Gemeindeverwaltung ist wirklich resistent. Weder kennt die Verwaltung eine Vollauskunft (das hess. Meldegesetz kennt den Begriff Vollauskunft nicht) noch wird die Personenstandsänderung mit folgender Feststellung verweigert: Sehr geehrter Herr XXXXX, ihr Antrag auf Berichtigung des Melderegisters im Sinne des § 10 Hessisches Meldegestz wird abgelehnt. Begründung: Gemäß §3 Abs. 1 Nr. 10 Hessisches Meldegesetz ist die Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeiten in den Meldedaten anzugeben. Ihre Staatsangehörigkeit ergibt sich aus ihrem Staatsangehörigkeitsausweis und ist "deutsch". Wie in dem §3 Abs. 1 Nr.10 Hessisches Meldegesetz ersichtlich ist, wird nach dem Adjektiv, also nach "deutsch" gefrag. Ebenso ergibt sich die Staatsangehörigkeit deutsch aus der in § 1 Staatsangehörigkeitsgesetz genannten Legaldefinition, die wie folgt lautet: "Deutscher Ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." Es ist somit festzustellen, dass ihre Meldedaten mit der Bezeichnung "deutsch" korrekt sind und diese gemäß ihrem Antrag nicht geändert werden können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann........ Ich habe bereits mehrmals versucht, die Herren und Damen auszuklären; aber alles ohne Erfolg. Die weigern sich einfach. Ich habe aber nicht vor, diese Willkür zu tolerieren und werde beim Verwaltungsgericht Klage einreichen. Vielleicht könnt ihr mitteilen, was so alles in dieser Klageerhebung zu stehen hat. Eventuell existiert ja ein bereits eine erfolgreiche Klage, sodas ich den Wortlaut der Klageschrift übernehmen könnte. Klar kann ich auch eine selber schreiben, aber bei diesem heiklen Themen würde ich gern etwas Hilfe bekommen. Mit preußischem Gruße Thomas
A: Diese Frage hatten wir bereits mehrfach ausführlich beantwortet, deshalb hier kurz und knapp:
Eine Vollauskunft ist eben jene Auskunft, auf der sämtliche erfassten Daten gemäß § 3 Meldesgesetz verzeichnet sind. Das können Sie denen so mitteilen. Natürlich bleibt da "deutsch" stehen, für Sie machen die da keine Ausnahme. Eine Klage läuft bereits. Von dem Versuch Ihrerseits selbst eine einzureichen können wir nur dringend abraten, da die diesbzgl. "Tretminen" viel zu zahlreich gesät sind.
14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Hallo zusammen, in meiner Vollauskunft steht nichts von "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit". Es ist nur der Bundespersonalausweis benannt. Sollte ich nochmal bei der Ausländerbehörde nachhaken und diese zur Meldung der Personenstandsänderung auffordern ? Danke für die Mühe !
A: Ja, Sie sollten recherchieren wo der Fehler liegt. Uns liegt ein Schriftstück vor, in dem eine Sachbearbeiterin bestätigt, daß sie auf "vorläufige Anwendungshinweise" des BMI die Weiterleitung der Daten nicht vorgenommen hat. Also werden Sie den oder die Sachbearbeiter(in) auffordern müssen, sich an das Gesetz (§ 33 StAG) zu halten und nicht an diese ANWENDUNGSHINWEISE.
14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Hallo zusammen, heute war ich im Bürgerbüro meiner Stadt. Dort habe ich eine Vollauskunft beantragt. Statt einer Vollauskunft druckte mir die Angestellte eine Meldebescheinigung mit Anschrift und Namen aus, welche ich zurückwies. Angeblich wüßte sie nicht, was eine Vollauskunft ist. Gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage für die Ausstellung einer Vollauskunft ? Hilfreich wäre auch ein Formular für eine Vollauskunft, von welchem man den Herrschaften eine Kopie liefern könnte. Vielen Dank für die Antwort.
A: Die Jungs und Mädels in den Behörden wissen genau was das ist, aber sie handeln nach Anwendungshinweisen und Handlungsempfehlungen der Innenministerien. Berufen Sie sich auf das Meldegesetz Ihres Bundeslandes. Für NRW z.B. wären hier die § 3 (Gespeicherte Daten) und die §§ 8 & 9 (Auskunftspflicht) zu nennen. Meist "erinnern" sie sich dann wieder.
F: Stimmt es, das, wenn ich den Gelben Schein abhole, ich eine Erklärung unterschreiben soll, die lautet: "ich erkläre hiermit, dass ich keine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausgeschlagen habe" Wenn ich das unterschreibe, verzichte ich dann nicht auf meine bayrische Staatsangehörigkeit in einen Bundesstaat? Und ist ja korrekt, dass die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach Maßgabe des § 30 StAG in Betracht kommt? Oder gibt es für mich bei der Übergabe des Gelben wenn ich was unterschreiben muss doch noch ein Stolperstein?
A: Von einer solchen Forderung haben wir noch nichts gehört, aber die scheinen sich immer was neues einfallen zu lassen... Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage dafür, wenn es keine gibt (und es gibt keine, es sei denn, Sie haben längere Zeit im Ausland gelebt oder bei der Antragstellung ist etwas schief gegangen), dann ist ja alles klar. Grundsätzlich gilt: Immer freundlich aber hartnäckig bleiben und nicht veräppeln oder abwimmeln lassen.
WIE LAUTET DIE RECHTSGRUNDLAGE!
F: Ich habe festgestellt, das auf meinem Staatsangehörigkeitsausweis Mein Vorname jetzt Klein geschrieben wird und mein Nachname weiterhin groß. Auf dem Ausweis Reiner Oberübers jedoch sind sowohl Vor als auch Familienname klein geschrieben (ausser die Anfangsbuchstaben natürlich) Hat das irgendeine Bewandnis??
A: Oh ja, man hat Sie höchstwahrscheinlich in den Gebietsstand von 1937 versetzt. Eindeutig ließe sich dies aus dem entsprechenden Eintrag im EStA Registerauszug ablesen (siehe "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten" in unserer Rubrik PRAKTISCHES).
Dieser Staatsangehörigkeitsausweis ist unbedingt zurückzuweisen mit der Bitte um die Ausstellung eines neuen, wobei die Ableitung nach § 4 Abs. 1 RuStAG zu erfolgen hat. Daß der Antrag korrekt gestellt wurde, inkl. aller entsprechenden und erforderlichen Urkunden, setzen wir einfach mal voraus. Ist dies nicht der Fall, muß natürlich Ihrerseits an dieser Stelle nachgearbeitet werden.
F: Ich gruesse Euch. Den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit durch Abstammung habe ich mit Euren Vorlagen ausgefüllt Alle beglaubigte Geburtsurkunden beigelegt Mein Pass ebenfalls und den Antrag persönlch mit einem zeugen abgegeben. Ein Auszubildener nahm diesen Endgegen und bestätigte mir den Eingang. Am nächsten Morgen rief mich die Sachbearbeiterin an und teilte mir mit, das Sie diesen Antrag so nicht bearbeiten könnte eine Geburtsurkunde ist kein Nachweis einer deutschen Staatsangehörigkeit. z. B. Es gibt Ausländer die hier in Deutschland geboren sind und haben eine andere Staatsangehörigkeit. Ich fragte was man braucht. Sie teilte mir mit, ob es noch Ausweise oder Truppenausweiße gabe ,...was ich verneinte. Alle Ausweise sind beim Sterbefall der Verwaltung aus zu händigen.Dann sagte Sie das ich mich zum Einwohnermeldeamt begeben sollte und einen Nachweiss das ich 12 Jahre in Deutschland wohne . Ivch teilte Ihr mit das ich mich auf Rustak von 1912 durch Abstammung berufe. das würde nicht gehen. Dann sagte ich Ihr das Sie mir den antrag zurücksenden sollte bzw. einen Ablehnungsbescheid zukommen lassen sollte Sie teilte mir darauf hin, das der Antrag sollange bei Ihr liegen bleiben würde Was kann ich Ihr Schreiben. Das Sie das versteht.?
A: Man leitet nicht nach RuStAG ab sondern nach Abstammung (Urkunden bis vor 1914 der Vorfahren). Die Behörden glauben Sie leiten nach StAG ab (StAG Ausfertigungsdatum: 22.07.1913 < Täuschung). Aber im Hintergrund passiert was ganz anderes. Natürlich sagt man das den unteren Chargen der Bediensteten nicht. Also reicht man den Antrag einfach ein. Wenn Sie den Nachweis für die 12 Jahre erbringen, bekommen Sie den gelben Schein durch Ersitzung. Auch ein Fehler war es irgendwelche Ausweise der BRiD mit einzureichen. Beglaubigte Geburtsurkunden werden nur in Kopie eingereicht. Sie hätten der Sachbearbeiterin mitteilen sollen, daß Sie das gerne schriftlich von ihr hätten. Denn am Telefon kann man viel erzählen und sie sollte gleich die rechtliche Grundlage mitschicken. Fordern Sie den Sachbearbeiter/in nochmal schriftlich auf Ihren Antrag zu bearbeiten oder abzulehnen. Zu einer Ablehnung wird es nicht kommen (Betätigung der Staatenlosigkeit).
F: Hallo Mitkämpfer. Meine Gemeinde weigert sich beharrlich die "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" in ihr Register einzutragen. Zitat Weiterhin ist in § 1 StAG dargelegt, dass derjenige Deutscher ist, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es ist somit festzustellen, dass die Eintragung „deutsch“ in Ihren Meldedaten korrekt dargelegt ist. Zitatende Aus welchem Gesetz geht hervor, das diese Eintragung falsch und "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" die richtige ist? Preussische Grüße Thomas P.S. Mein Hinweis auf das Meldegesetz wird missachtet.
A: Es könnte sein, daß die "Behörde", die den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt hat die Daten nicht oder nicht korrekt weitergeleitet hat. Fragen Sie einfach mal dort nach und weisen Sie dabei ggf. Auf § 33 StAG hin. Bitte kontrollieren Sie auch Ihren EStA Registerauszug, ob dort alles richtig steht.
Um sämtliche evtl. aufgetretene Mißverständnisse hinsichtlich der Vollauskunft auszuräumen, schauen Sie sich bitte folgende Passage aus dem Vortrag noch einmal ganz genau an:
14.07.2015
noch-ohne-gelben-Schein
F: Klageweg: in Kulturstudio (ich glaube, es war im Frage & Antworten-Teil) sagte der Volker, die BRD stellt uns die Bestätigung "Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat" nicht aus, und dann müssen wir mal gucken, ob wir den Klageweg gehen...müssen wir mal schauen. So. Und jetzt hört man nichts mehr. Ich frage mich was sowas kostet. Und ob es günstiger es in einer Gruppe gemeinsam zu machen.Gemeinsam ist man stark. Aber da tut sich irgendwie nichts mehr. Ich habe das Gefühl die Zeit wird knapp. Russland wird sich nicht ewig beherrschen können. Und sollte Russland sich zu einer verzweifelten Kriegsaktion hinreissen lassen, dann wird dies auf deutschen und polnischen Boden ausgetragen werden. Wir brauchen so schnell als möglich einen Friedensvertrag. Habt ihr Kontakt zu Volker? Gibt es irgendwelche Pläne bezüglich einer Sammelklage? Wieviel Geld wird dafür gebraucht?
A: Es ist so ruhig um das Thema geworden, da es von der Front nichts zu berichten gibt. 3 Aktivisten haben sich vor knapp 1 Jahr auf den Weg gemacht und die Klage eingereicht. Der Streitwert wurde auf 20 000 Euro festgelegt und die Gerichtskosten bezahlt, seitdem ist Ruhe. Ein Termin für 1. Instanz noch nicht in Sicht. Derzeit wir nebenbei noch ein 2. Weg getestet, den ein Mitstreiter ermittelt hat. Der wird natürlich noch nicht veröffentlicht. Es ist im Hintergrund einiges zu dem Thema in Bewegung. Leider werden wir hier von der BRiD auf die lange Bank geschoben.
F: zu: "Hallo, leider nimmt kein Notar mein Anliegen mit meinem Öffentlichen Eid und Urkunde zur Anerkennung der kaiserlichen Verfassung aus dem Jahr 1871 und der Preußischen Verfassung aus dem Jahr 1850 ernst, Wer kann mir dabei helfen und wieviele Unterschriften benötige ich ohne Notar? Kennen Sie eventell einen Notar in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, der mir meinen öffentlichen Eid beglaubigt? Ja leider entwickelt sich die Willenserklärung so langsam zu Problem. Die Notare haben die Anweisung die Willenserklärung nicht mehr zu beglaubigen. Somit dürfte es im Bunzelland keinen Notar geben der seine Arbeit noch tut. Für die Zukunft wird uns da wohl nur die Schweiz bleiben. ": Meine Frage wurde leider nicht beantwortet. Wieviele Unterschriften benötige ich für einen öffentlichen Eid, wenn mir kein Notar eine Beglaubigung ausstellt? ERklärt sich hierzu jemand von Ihnen bereit? Was nützt es, wenn Sie konkrete Anweisungen geben, diese aber nicht realisiert werden können. Wer von Ihnen verhilft mir also zu einem ÖFFENTLICHEN EID durch Eigenhilfe oder Kontaktpersonen?
A: Sie benötigen 3 Unterschriften für den Eid. Diese sollten auch in Besitz des gelben Scheins sein. Leider können wir keine Kontaktpersonen aus Ihrem Bereich vermitteln. Hier bleibt Ihnen nur einen Stammtisch zu gründen oder das Forum freiheitsbewegung.org um Gleichgesinnte aus der Region zu finden.
F: Thema:Staatsangehörigkeitsbehörde und"Vollauskunft".Da ich keine Lust habe mehrere Wochen und Monate zu warten bis sich die Staatsangehörigkeitsbehörde bequemt die Personenstandsveränderung irgendwann einmal weiterzumelden habe ich bereits eine schriftliche Erinnerung und Aufforderung und 14-tägige Fristsetzung formuliert welche ich bei Abholung des Gelben der Sachbearbeiterin in die Hand drücken werde. Ich bezg mich auf das Meldegesetz § 3,Abs.1, Nr.9 (Speicherung von Daten) Fällt euch noch was ein worauf ich mich beziehen kann? Reiner Oberüber sagte in dem Video ja auch"Sie haben die Pflicht der umgehenden Weitermeldung dieser Personenstandsveränderung" Wisst ihr den Paragraphen oder ist MG § 3 hierbei gemeint?
A: Die Staatsangehörigkeitdbehörde wird auf die Argumentation mit dem Meldegesetz nicht unbedingt reagieren, dafür sind sie nicht zuständig und wofür sie nicht zuständig sind, interessiert die nicht.
Denen muß man, was die Weiterleitung angeht, mit § 33 StAG auf die Füße treten!
Bitte setzten Sie keine 14-tägige Frist sondern weisen Sie darauf hin, daß dem gemäß eine Weiterleitung unverzüglich zu erfolgen hat.
F: In der Auskunft vom Rathaus (kostet 10€) steht Staatsangehörigkeit: deutsch, auf meinen Hinweis das der Eintrag falsch wäre sagte (wie hier auch schon öfters beschrieben) die Bearbeiterinn das meine Staatsangehörigkeit doch deutsch wäre. Danach kam noch jemand dazu ob ich irgend etwas mit Germanischer ..... zu tun hätte und das von denen schon jemand im Knast sitzt . Gruß
A: Oh jetzt machen die schon mit Einschüchterung weiter.
F: Hallo, leider nimmt kein Notar mein Anliegen mit meinem Öffentlichen Eid und Urkunde zur Anerkennung der kaiserlichen Verfassung aus dem Jahr 1871 und der Preußischen Verfassung aus dem Jahr 1850 ernst, Wer kann mir dabei helfen und wieviele Unterschriften benötige ich ohne Notar? Kennen Sie eventell einen Notar in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, der mir meinen öffentlichen Eid beglaubigt?
A: Ja leider entwickelt sich die Willenserklärung so langsam zu Problem. Die Notare haben die Anweisung die Willenserklärung nicht mehr zu beglaubigen. Somit dürfte es im Bunzelland keinen Notar geben der seine Arbeit noch tut. Für die Zukunft wird uns da wohl nur die Schweiz bleiben.