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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Leeann
F: Stimmt es, dass die vollständige Antragsabgabe mit Vollmacht und Reisepass des Antragstellers unmöglich ist, weil nicht der Vertreter, sondern der Antragsteller persönlich per Termin vorstellig sein muss ? Gestrige Aussage von Amtswegen in Essen, Schederhofstrasse. Der Antragsteller ist chronisch schwerkrank, also die Forderung des Amtes ist ein Unding. Gibt es §§, die den Wahnsinn widerlegen ?

A: Der Antrag muß überhaupt nicht zwingend "persönlich" dort abgegeben werden. Der Postweg reicht völlig aus.


14.07.2015
Daniel
F: Moin, mein Ausweis ist seit fast zwei Wochen fertig, hab ihn heute morgen abgeholt. Bin anschließend zum Bürgerbüro, allerdings steht in der Einwohnerauskunft noch nichts neues, glaube ich zumindest (bei Glaubhaftmachung steht "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis, Datum - und Behörde - leer), wie lange muss man da warten? EStA frag ich jetzt an. Grüße

A: Da hat Ihre Ausländerbehörde die Daten wohl (noch) nicht weitergeleitet, eigentlich sollte das laut Gesetz unverzüglich geschehen. Warten Sie erstmal den EStA-Auszug ab und konfrontieren Sie dann Ihre Ausländerbehörde mit allem was nicht paßt, bzw. was versäumt wurde weiterzuleiten.


14.07.2015
Schildi
F: Wurde von der Polizei angehalten wegen einer "Ordnungswiedrigkeit".Habe den sogenannten Beamten meinen gelben Schein so wie auch meine Live Borne Record Urkunde mit meinen anderen Papieren(Führereschein ,Kfz-Papiere) übergeben .Sagte Ihnen auch das sie eine Remotationspflicht haben ,dieses verneinten sie und sagten mir auch das sie nur die Fahrzeugpapiere und den Führerschnein brauchen .Nicht die anderen Dokumente die wären uninteressant. Da ich sie auch darauf hinwies das die stvo,StPo seit 2006 aufgehoben worden sind bekam ich nur zur Antwort das ich eine Anzeige bekommen würde innerhalb von 14 Tagen da ich das Bußgeld(was ja illegal einkassiert worden wäre) nicht vor Ort bezahlen wollte .Wie kann ich mich gegen solche Willkür wehren bzw diese im Keim schon ersticken?

A: Das war keine Willkür. Sie sind mit denen, wie es alle aus Gewohnheit machen, einen Vertrag eingegangen. Auch die Argumentation war nicht gerade zielführend! Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular bei uns.


14.07.2015
Andreas
F: "Behörden" Willkür:Habe mich immer an den gültigen Gesetze gehalten und war immer Freundlich unter Zeugen.Wie soll ich mein Gelben Schein abholen wenn ich nicht wieder kommen darf ?

A: Er kann Ihnen den Staatsangehörigkeitsausweis ja theoretisch auch zuschicken. Wie gesagt, machen Sie jetzt alles schriftlich mit einer Frist. Läuft die fruchtlos ab, dann wenden Sie sich direkt an den Landrat und reichen Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter ein.


14.07.2015
Andreas
F: War heute bei der Ausländerbehörde und wollte mich erkundigen warum das so lange dauert bis zur Fertigstellung des GS,da es schon 6 Monate her ist.Nachdem ich mich auf das GG §1 berufen habe wegen der würde und sagte das ich mich auch noch genötigt fühle war dieser Herr nicht sehr erfreut.Außerdem kam der Begriff Fachaufsichtsbeschwerde wegen dieser Verzögerung der Bearbeitung auch nicht gut an.Ich habe erläutert das ich eine 14 Tage Frist setze oder sonst eine kostenpflichtige Ablehnung haben möchte.Dieses muß ich noch Schriftlich machen.Am Ende des Gesprächs sagte er ich brauche nicht wieder zu kommen ansonsten nur Schriftlich bei eventuellen Fragen.Meine Frage ist nun kann der Mitarbeiter mir Gesetzlich verbieten wieder zu kommen,da es sich um ein Öffentliches Gebäude handelt und er für das Volk da zu sein hat laut Gesetz.

A: Eieiei... ob er Spaß an seiner Arbeit hat tut nichts zur Sache. Wie das alles so weit gekommen ist, können wir natürlich auch nur schwer bis gar nicht beurteilen. Machen Sie das erstmal alles schriftlich (wäre von Anfang an besser gewesen).


14.07.2015
Miro
F: Sie meinten, ich müsse aus dem StAG raus, um auch als Nicht-Deutscher gemäß Abstammung d.h. Ius sanguinis in die höheren Rechtskreise zu schaffen. Ich kann mich doch nicht ausbürgern, denn dann wäre ich komplett staatenlos. Oder wie darf ich das verstehen, dass ich aus dem StAG raus muss?!

A: Quatsch ist das natürlich! Die wissen selbst oft nicht was sie tun und plappern solchen Unsinn nach, der ihnen wahrscheinlich vorgeplappert wurde.


14.07.2015
Rolf D.
F: Willkür!Ich habe heute eine Mail erhalten,wo die Sachbearbeiterin vom Landratsamt Göttingen mich zum 3.mal auffordert,eine Kopie meines Perso´s einzureichen,sonst könne sie den Antrag nicht weiter bearbeiten und müsse mir eine kostenpflichtige Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung senden.Ich habe ihr geschrieben,das ich mich weigere,eine Kopie meines Persos anzufertigen und noch einiges mehr.Zum Beispiel:Sie soll mir eine Ablehnung senden.Mal sehen,was passiert?

A: Wir hoffen, Sie haben auch klargestellt, daß jegliche weitere Korrespondenz in rechtsverbindlicher Schriftform zu erfolgen hat und nicht per e-Post.


14.07.2015
Enrico Sch.
F: Der Landrat hat die Eintagung in die Vollauskunft bei mir Abgelehnt! Begründung "Im Melderegister werden die in §3 Landesmeldegesetz aufgeführten Daten gespeichert. Dazu gehören nach Nr. 10 die Staatsangehörigkeiten. Den Inhalt dieser Speicherung geben die Datenblätter 1001 bis 1004 des bundeseinheitlichen Datensatzes für das Meldewesen verbindlich vor. Abweichende Eintragungen sind nicht zulässig. Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise: die Tatsache, dass b) nach §29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.Juli 1913 (BGBI. S. 583), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.August 2002 (BGBI. I S. 332), ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann, für die Durchführung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahrens. (§3 Abs. 2 Nr. 3b LMG)" Was kann ich noch machen ,die muessen das doch eintragen!? Mit preussischem Gruß Enrico Sch.

A: Weisen Sie abermals auf § 33 StAG hin, kündigen Sie für den Fall, daß man sich weiterhin weigert eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde ein. Darüber hinaus schildern Sie einfach mal dem BVA den Fall mit der Aufforderung, sich da bitte mal zu kümmern (vielleicht zunächst telefonisch).


14.07.2015
Brigitte
F: Kann meinen Staatsangehörigkeitsausweis beim LA Lö abholen mit einer Erklärung"Ich erkläre hiermit,dass ich eine fremde Staatsangehörigkeit nicht erworben und die deutsche Staatsangehörigkeit zu keinem Zeitpunkt ausgeschlagen habe"-was ich natürlich nicht unterschreibe!! Wenn mir dieser Herr dann den gelben nicht rausrückt-Dienstaufsichtsbeschwerde-Diskriminierung-was kann ich ihm sonst noch "nettes" sagen.

A: Für uns gilt einzig und allein das Gesetz, mit seinen Handlungsempfehlungen und sog. Dienstanweisungen haben wir nichts zu tun. Wenn nötig, führen Sie ein Protokoll, zu finden unter unserer Rubrik "ERPROBTES". Manchmal reicht das schon aus, um einen "Umdenkprozeß" bei den Bediensteten in Gang zu setzen.


14.07.2015
Enrico S.
F: über ihren Widerspruch vom 15.02.2015 entscheide ich nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wie folgt: 1. Ihren Widerspruch weise ich zurück. 2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens sind von Ihnen zu tragen. 3. Diese Entscheidung ist gebührenfrei. Entscheidungsbegründung: Nachdem ihnen aufgrund ihres Antrages ein Staatsangehörigkeitsausweis vom Kreis Pinneberg ausgestellt worden war, beantragten sie die Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit in die Vollauskunft nach dem Meldegesetz beim Amt Moorrege. Dies lehnte das Amt Moorrege am 10.02.2015 unter Hinweis auf § 3 Absatz 2 Nr. 3 b Landesmeldegesetz Schleswig-Holstein (LMG SH)ab. Dagegen richtet sich ihr Widerspruch vom 14.02.2015, über den ich zu entscheiden habe. Zwar ist der Widerspruch form- und fristgerecht erhoben worden, er ist jedoch unbegründet. Im Meldereg ister werden die in § 3 Landesmeldegesetz aufgeführte Daten gespeichert. Dazu gehören nach Nr. 10 die Staatsangehörigkeiten. Den Inhalt dieser Speicherung geben die Datenblätter 1001 bis 1004 des bundeseinheitlichen Datensatzes für das Meldewesen verbindlich vor. Abweichende Eintragungen sind nicht zulässig. Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise:die Tatsache, dass b) nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (BGBI. S. 583), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBI. l S. 332), ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann, für die Durchführung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahrens.( §3Abs.2Nr.3bl_MG) Diese Voraussetzung liegt bei Ihnen nicht vor. Es gibt keinerlei Möglichkeiten ihrem Antrag zu entsprechen. Ich weise Ihren Widerspruch als unbegründet zurück. Kostenentscheidung: Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 73 Abs. 3 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Gemäß § 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss der Widerspruchsbescheid bestimmen, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Da der Widerspruch erfolglos war, tragen sie gemäß § 154 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 15 Abs. 3 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein die Kosten dieses Verfahrens. Diese Entscheidung ist gebührenfrei. Ihre Rechte: Gegen den Bescheid vom 10.02.2015 in der Form dieses Widerspruchsbescheides können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13,24837 Schleswig, erheben. Die Klage kann schriftlich erhoben oder zur Niederschrift bei dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes erklärt werden. Die Klage ist gegen das Amt Moorrege, Der Amtsvorsteher, Amtsstraße 12, 25436 Moorrege, zu richten. it freundlichen Grüßen Harder • •(Ich habe mehrmals die Gemeinde Moorrege aufgefordert der Eintragung in die Vollauskunft nachzukommen, das Schreiben oben kam jetzt vom Landrat,wie kann ich da jetzt weiter machen?)

A: Worum geht es denn jetzt eigentlich? Widerspruch, fehlender Eintrag in der Vollauskunft, oder ganz was anderes...?


14.07.2015
Thoti
F: Wer trägt endgültig die Daten zur Glaubhaftmachung der Staatsang. Ins Melderegister der Gemeinde ein, die Staatsang.Behörde, oder auf Mitteilung von der Staatsang.Behörde die Gemeinde? Kann die Gemeinde (Bürgerservice) überhaupt solche Daten eingeben? Gemeinde (Melderegister) hat keine Daten, die Börde hat Daten zur Gemeinde weiter geleitet…

A: Dann sollen die das untereinander klären, wo es klemmt!


14.07.2015
Werner
F: Hallo zusammen. Der "Bearbeiter" alle seiner Schreiben mit "i.A" abzeichnet und sich bei gleichzeitiger Weigerung meinen Antrag zu bearbeiten sich weigert mir eine kostenpflichtige Ablehnung zu erteilen. Soll ich jetzt schon eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen?, oder wie gehe ich weiter am besten vor? Vielen Dank schon mal im Voraus

A: Probieren Sie es mit einer Diskriminierungsbeschwerde.


14.07.2015
Oliver
F: Nach der Einreichung meines Antrages im Januar, erhielt ich zunächst die Aufforderung eine Kopie meines Personalausweises einzureichen. Dies war nach meiner schriftlichen Stellungnahme plötzlich doch nicht mehr erforderlich. Heute erhielt ich ein Schreiben in dem es heißt, das RuStaG von 1913 wäre nicht mehr anwendbar und wäre durch das StaG vom 22.07.2013 aufgehoben.... daher könnte mein Antrag nicht nach RuStaG 1913 bearbeitet werden. Wie kann ich am besten auf diese Aussage reagieren? Danke für euer Hilfe

A: 2 Wochen Frist zur antragsgemäßen Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises setzen! Ansonsten soll man die kostenpflichtige Ablehnung erteilen.


14.07.2015
Tom
F: Das Ausländeramt Mersburg verlangt mehr Unterlagen zur Bearbeitung meines Antrag `s.Ich habe beglaubigte Geburtsurkunden meiner Großväter bis 1864 eingereicht.Jetzt will die Sachbearbertin noch die beglaubigten Heiratsurkunden und Meldebescheinigungen von 1970-2005,Plus die Meldebescheinigung meines Vaters ! Ich erklärte ihr,daß ich da keinen Kontakt mehr habe.Sie hat mir geantwortet:"Das glaube ich nicht ! "Eine Rechtsgrundlage wollte sie auch nicht nennen.Was tun in diesem Fall ?

A: Schreiben Sie ihr Ihre Aufenthaltszeiten auf, dazu schreiben Sie, daß die anderen nicht mehr zu ermitteln sind. Eheurkunden gehören dazu. Mehr ist Ihrem Antrag nicht hinzuzufügen. Ansonsten bestehen Sie auf eine kostenpflichtige Ablehnung.


14.07.2015
Sascha
F: Es hat den Anschein als wäre ich zu erpicht :) zwecks Eintragungen. Ich war heute bei dem Stadtbüro um eine (wie es hier heisst) "Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister" zu beziehen. Leider stand dort nichts von Pässen oder der Glaubhaftmachung der STAG. Am 20.3.15 den STAG-Ausweis erhalten. Jedenfalls zeitgleich den BVA Antrag mit meiner Unterschrift beglaubigen lassen. (die Dame hat ein wenig gezögert, aber keine Frage gestellt) und ab die Post. Werde somit den EstA Eintrag abwarten, um dann nochmals das Melderegister zu prüfen. greetz

A: Ist doch alles gut, der StAG-Ausweis steht wenn wir Sie richtig verstanden haben ja drin, das ist alles worauf es ankommt.


14.07.2015
Sascha
F: Danke für die blitz Antwort. Kann ich trotz dem 4 wöchigen Frist bei der Ausländerbehörde Korrekturmaßnahmen geltend machen nach STAG §33, falls es im EstA unkorrekt eingetragen ist? mir wurde der Schein nämlich ausgehändigt nur aufgrund meiner Urkunden bis 1901 Anträge waren nämlich (komischerweise) nicht vorhanden. Nachgeschickt( mit der Bitte diese zu der Akte hinzuzufügen). Mir ist auch aufgefallen, das es einen Antrag Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher noch als Dokument vor Ort lag. Hätte dort der Punkt erworben durch Abstammung gestanden u nicht Geburt , den hätte ich ausgefüllt. ;-)

A: Hätte aber nichts genützt, denn die Rechtsstellung wird eh nicht ausgestellt. Um deren Fristen brauchen Sie sich dabei nicht zu kümmern.


14.07.2015
Alexander
F: Ich habe die Tage von meiner Mutter im Standesamt nachfragen lassen wegen der erforderlichen Urkunden, dort war man sehr darauf bedacht von meiner Mutter zu erfahren was ich den mit den U. wolle und gab die Auskunft das die U. nir mehr ein halbes Jahr gültig seien. Ist die Befristung a. rechtens und b. üblich?

A: Schwachsinn!!!


14.07.2015
Mario
F: Sorry, nochmal zum Perso. Die Begründigung mit den ganzen Gestzen hatte ich dabei. Aber sogar die Abteilungsleiterin verweigerte total. Anweisung-Nein-und fertig. Da bringt auch ein Verweis auf Gesetze nichts, wenn der Rolladen unten ist. Also probier ich es mal per Einschreiben?

A: Dann haben Sie die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu erstatten. Es kann doch nicht sein das wir zugucken wie die Gesetze mit Füßen getreten werden. Es gibt eine Handlungsanweisung für den Umgang mit sog. "Reichsdeutschen". Wahrscheinlich gehört diese Frau dazu, da sie die Gesetze der BRiD nicht akzeptiert. Fragen Sie doch einfach mal nach ob das so ist. Diese Frau hat sie aufgefordert eine Straftat zu begehen und das mit einer Dienstanweisung ihres Davorgesetzten. Handeln Sie dementsprechend.


14.07.2015
Mario
F: Die Zurücknahme meines Persos wurde verweigert, auf die Frage, diesen zuzusenden, wurde geantwortet, sie werden genauso handeln (wohl zurückschicken), da sie ihre “Anweisungen” haben. Und Jetzt? Beim Kaputtgehen nachhelfen und zurückschicken oder als Verlust melden?

A: Seit wann sind Anweisungen Gesetze? Im PAuswG §5, §27, §28 und §29 steht alles was man braucht. Jetzt haben die Bediensteten Sie also gezwungen (per Dienstanweisung) sich strafbar zu machen. Arbeiten Sie in dieser Behörde, dass die Anweisung für Sie gültig ist? Jede Dienstanweisung die gegen das Gesetz verstößt ist nichtig. Es liegt an jedem selber die Bediensteten zu zwingen, sich an die Gesetze zu halten.


14.07.2015
Dominik C.
F: Es tut mir leid, wieder eine Frage stellen zu müssen, aber die Behörde ist sehr hartnäckig. Ich wollte den Rustag-Eintrag in ESTA-Register haben und die Frau von der Staatsangehörigkeitsbehörde sagte, dieses Gesetz, worauf ich mich berufe existiere nicht mehr, da es durch das StAG ersetzt wurde. Wir haben weiter darauf bestanden und dann rief sie ihren Chef, welcher auch nur dies sagen konnte. Sie waren sehr aufgeregt und schienen sogar klare Angst zu haben. Sie sagten, sie würden die Eintragung sofort vornehmen, wenn das Gesetz noch gültig wäre. Wir hätten eine falsche Information. Sie wären nur ein ausführendes Organ und wir sollten den Bund kontaktieren. Wie ist nun fortzufahren?

A: Es steht doch in "ihrem" heißgeliebten StAG unter § 33, wenigstens sofern Ihr Geburtsdatum in den dort angegebenen Erwerbszeitraum fällt.


14.07.2015
Dominique
F: Ich habe nun eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass mein Staatsangehörigkeitsantrag eingegangen ist (Bei Abgabe habe ich mir das schon schriftlich bestätigen lassen). Dem Brief lagen weitere Blätter bei, mit der Bitte diese auszufüllen. Einmal noch ein „neues“ Antragsformular und eine Datenschutzerklärung. Muss ich ein erneutes „aktuelles“ Formular oder eine Datenschutzerklärung unterschreiben? Ich bin ja der Meinung der Antrag des BVA ist ausreichend und weitere "Daten" können auch über mich angefragt werden. Vielen Dank an Euch.

A: Teilen Sie denen mit, daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist.


14.07.2015
Sesam
F: Wird in einem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kein berechtigtes Fesstellungsinteresse nachgewiesen, wird das Antragsverfahren durch die Behörde nicht betrieben und kein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Diesen letzten Satz schrib mir der sog. Amtmann. Was soll ich Ihm schreiben, kostenpflichtige Ablehnung und Zurücksendung meiner Unterlagen und was mache ich falls er dies nicht machen sollte. Kann ich die Unterlagen auch ggf. dort lassen oder abholen? Wie ist am besten zu agieren? Danke

A: Sie schreiben ihm, daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist und setzen eine 4-wöchige Frist zur entweder der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder der kostenpflichtigen Ablehnung. Wenn er sich weigert, legen Sie Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde beim Landrat ein.


14.07.2015
jens
F: Meine zuständige Ausländerbehörde hat mir den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Meine ESTA Anfrage ergab, dass keine Meldung dort eingegangen ist. Nach Telefonat mit meiner zuständigen Behörde bekam ich die Antwort, dass die Daten nicht weitergemeldet werden, da sie dazu nicht verpflichtet sind. Habt ihr ein Schreiben, dass das Gegenteil belegt?

A: Wieso ein Schreiben? Das steht im §33 des StAG.


14.07.2015
Dominik C.
F: Nach eindringlichem Drängen ist es und gelungen endlich den EStA-Register-Auszug zu bekommen. Der Familienname und Vorname sind überall klein geschrieben, jedoch fehlt der Eintrag im Feld "Erworben durch". Soll nun das Bundesverwaltungsamt oder die Staatsangehörigkeitbehörde zur Nachbesserung aufgefordert werden?

A: Die BVA kann da nichts machen zuständig ist Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde. Die sollten Sie zur Nachbesserung Auffordern.


14.07.2015
Stefan
F: Habe heute meinen EStA Registereintrag erhalten. Leider steht dort erworben durch "Ersitzung" §3 Abs.2 StAG. Habe leider den Fehler gemacht und nur bis zu meinem Großvater abgeleitet. Daher nur bis 1920. Besteht die Möglichkeit den Eintrag noch nachträglich ändern zu lassen unter vorlage der fehlenden Geburtsurkunde?

A: Durch Ersitzung ist auch dort schon verkehrt. Ersitzung heißt, dass Sie 12 Jahre als Deutscher behandelt worden sind. Organisieren Sie die Fehlenden Urkunden geben diese zur Akte und drängen Sie auf Änderung des Eintrags. Die Namensschreibweise auf dem Gelben dürfte dann ja auch verkehrt sein.


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