F: Hallo,
da von den Ämtern ständig ein Sachstandsinteresse verlangt wird und auch darauf hingewiesen wird, dass ja die Staatsangehörigkeit durch einen Personalausweis belegt würde, schon vor bwz. beim Einreichen des GS einen ESta-Auszug zu beantragen. Dort müsste dann ja stehen, dass ich Staatenlos bzw. Ausländer bin. Das müsste dann doch auch bei dem Wiederspruch helfen.
Danke.
A: Im ESTA Register stehen Staatenlose nicht drin. Dazu ist der SB bei der Straftat nicht auch noch zu unterstützen. Zumal eine Argumentation beim SB die Straftat nicht verhindern.
F: Gibt es Erfahrungen mit Anträgen nach §133 des SGB 12 für Deutsche?
A: Ja gibt es! Sie werden nicht bearbeitet. Ein Bescheid ist seit 22.07.2015 offen.
F: kann ich überhaupt was tun, wenn der Antrag einfach ignoriert/nicht mehr bearbeitet wird?
Hatte beim Sachbescheidsinteresse nach euren Empfehlungen geantwortet, danach keine Reaktion mehr, eine Sachstandsanfrage bleibt auch unbeantwortet. Insgesamt 5 Monate (Tübingen).
Ich vermute wenn ich KEINE Ablehnung bekomme, sieht es schlecht aus.
Neuantrag beim BVA direkt für Inländer geht glaube ich nicht, oder? (Neuantrag anderer Landkreis muss ich ausschließen). Also, kann ich irgendwas tun?
A: Eine Sachstandsanfrage kann da helfen. Die BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig.
F: Guten Tag. Meine Nachweise nach Abstammung liegen vor. Doch verweist mich meine Behörde darauf, dass zwingend ein Sachbescheinungsinteresse vorliegn muss - Urteil VG München vom 11.12.2019 M25 K 17.2264
Kann mir jemand bei der Lösung behilflich sein, bzw. Kontakt zu einem Anwalt vermitteln? Das urteil erscheint mir als Nicht-Jurist willkürlich. Besten Dank vorab!!!
A: Es gibt kein Sachbeschädigungsinteresse im StAG. Das Urteil des VG München ist auch eine Einzelfallendscheidung und auf Sie nicht anzuwenden. Dazu dürfte dem VG München auch die Kompetenz für Gesetze des Bundes fehlen. Tätig werden können Sie aber erst nach dem Ablehnungsbescheid. Einen Systemanwalt verbrennt sich daran nicht die Finger.
F: Liebes GS Team,habe eine weitere Ablehnung erhalten obwohl ich dies gut begründete.Die Behörde formuliert dies wieder mit den gleichen Argumenten,keine Bearbeitung.Dieses Spiel möchte ich so nicht weiter machen,was kann ich tun?Eine Bitte habe ich,keinen TS Server, geben Sie mir eine mögliche andere Lösung für den "Behörden"Willkür,danke viele Grüße Spero
A: Es gibt keine andere Möglichkeit wie den TS3 Server.
F: Bin im Besitz des Gelben Scheines und habe den Antrag für meine Tochter gestellt.
Jetzt soll sie eine erweiterte Meldebescheinigung n.§5, Abs.2 Bundesmeldegesetz sowie Kopie ihres Perso einrechen und ich als Inhaber des Staasangehörigenausweises soll ebenfalls eine Meldebescheinigung n. §45 Abs.2 Bundesmeldegesetz mit Angabe der Staatsangehörigkeit vom akt. Meldeort einreichen?
A: Eine erweiterte Meldebescheinigung ist wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Fragen Sie doch einmal nach der gesetzlichen Grundlage. Eine Aufenthaltsbescheinigung wäre angebracht. Die Person Personalausweis(Name) ist auch nicht mit dem Antragsteller(Familienname) übereinstimmend. Die Person Familienname dürfte in der Verwaltung keinen Personalausweis haben.
F: Habe den Auftrag zur Deutschen Staatsangehörigkeit bei meiner Ausländerbehörde in Auftrag gegeben. Habe jetzt nach sechs Wochen ein Antrag zu Ausfüllen bekommen den ich sicherlich nicht ausfüllen werde. In dem Anschreiben steht ich hätte einen Antrag zur Ausstellung eines Staatsangehörigenausweises gestellt. Ich habe einen Auftrag zur Feststellung meiner Deutschen Staatsbürgerschaft gegeben. Nun bekomme ich einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehlrigkeitsausweises oder Ausweis zur Rechtsstellung als Deutscher Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit. Dann muss ich ankreuzen zwecks der Urkunde und für was ich Sie benötige. Bitte um Hilfe ich weiß nicht was ich nun tun soll ich weiß dass ich veräppelt werde.
F: Hallo,ich benötige Ihren Rat.Den ersten Antrag auf den Gelben Schein kam zurück.Stellte einen Erneuten Antrag und schrieb das es keine rechtliche Grundlage für das Sachbescheidungsinteresse gebe.Darafhin bekam ich eine Absage/Antrag geht ins Leere,es sei ein Verwaltungsakt wo ich keine Rechtsmittel einlegen kann. Ich hätte die Möglichkeit eine Verpflichtungsklage einzureichen beim Gericht. Da habe ich als rechtloser keine Chance,ist meine Meinung.Aufgeben ist bei mir nicht drin aber was kann ich tun? LG Spero
F: Hallo,
ich werde langsam unruhig. Der Antrag wurde nach 1 Monat mit dem üblichen fehl. Sachbescheidsinteresse beantwortet. Habe dann vor 5 Wochen nach euren Empfehlungen geantwortet.
Jetzt Frage: Wenn ich eine Untätigkeitsklage einleiten möchte, rechne ich jetzt ab der Antragseinreichung oder ab der letzten Antwort des "Sachbearbeiters"? Empfiehlt sich die Untätigkeitsklage anzukündigen? Oder gibt es einen Weg die "Bearbeitung" zu beschleunigen?
Danke, dass es euch gibt.
A: Vor welchem Gericht wollen Sie Klagen? Gericht 17 Ente süß sauer? Die Bearbeitung kann schon einmal 3 Monate dauern. Eine Sachstandsanfrage könnte helfen die Sache zu beschleunigen. Aber dafür scheint es noch ein bisschen früh zu sein.
F: Hallo...ich habe natürlich auch eine Ablehnung bekommen.Wie kann ich dem gegenüber treten?
F: Hallo! Habe diese Woche die Ablehnung meines Antrags auf die Ausstellung des Ausweises bekommen. Mit Rechtsbehelfsbelehrung.... wie geht es jetzt weiter?
F: Hallo, habe Probleme mit dem TS3 Client - bekomme immer die Meldung, daß der Server einen neuere Client Version verlangt, geht das nicht mit der TS 3.0.19-Version?
A: Dann sollte ein Update helfen!
F: Hallo, habe Antwort auf meinen Antrag bekommen: "Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von niemand angezweifelt wird, steht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14.03.2016 - VG 8K - 4832/15) - Was nun?
F: Danke für die schnelle Antwort. Kann mann den Antrag noch mal stellen ?
F: Gibt es einen Zeitpunkt an den die Anträge verfallen ? Meinen Antrag habe ich vor fast 4 Jahren gestellt . Dieser wurde bis heute leider nicht bearbeitet. Danke.
A: Eigentlich nicht! Aber nach 4 Jahren wird der wohl in den Rundordner gewandert sein. Da hätten Sie nach 3 Monaten schon mal nachharken müßen.
F: Gibt es Erfahrungen zur aktuellen Bearbeitungsfrist durch das Bundesverwaltungsamt?
A: Das kann schon mal 3 Monate dauern. Danach sollte eine Sachstandsanfrage folgen!
F: Hi
Habe vor einiger Zeit einen Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit gestellt. Nach 14 tagen ungefähr kam ein Schreiben in dem Ich ein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse nachweisen müßte sonst würde der Staatsangehörigkeitsausweis nicht ausgestellt. Mit den Antworten von auch hier zum Teil hab ich zurückgeschrieben. Und Heut die Ablehnung bekommen mit der ungefähren Antwort das meine Deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt wurde aber laut § so und so kein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse besteht, da weder Staat noch irgentwelche Behörden meine Staatsangehörigkeit in Frage stellen.
So nun meine Frage. Wie jetzt weiter? :-(
Danke schon mal im Vorraus.
F: Hallo, ich habe einen Ausweis beantragt. Nach 5 Monaten habe ich einen Brief bekommen, dass ich eine Sachbescheidungsinteresse nachweisen muss. Dazu wurden noch 3 Beschlüsse aufgeschrieben z.B 08.08.2018-5ZB18.844
Wie antworte ich jetzt darauf?
A: Fragen Sie doch mal nach der gesetzlichen Grundlage für das Begehren. Einzelfallentscheidungen des Verwaltungsgerichts sind keine Rechtsgrundlage. Handreichungen und Handlungsempfehlungen seines Dienstherren auch nicht. Sollte ihm eine unterschriebene Dienstanweisung vorliegen, teilen Sie Ihm mit, dass Sie nicht im Dienstverhältnis mit seinem Dienstherren stehen. Und das diese Anweisung nur sein Dienstverhältnis betrifft und auf Sie nicht angewandt werden kann. Der Antrag ist zu bearbeiten, wie er eingereicht wurde.
F: Hallo erstmal, nach einigen Kämpfen habe ich nun wiederholt die Ablehnung erhalten, da kein Sachinteresse für eine Feststellung bestünde. Es fehlt das "Erfordernis eines Sachbescheidungsinteresses als Ausdruck der allgemeinen Rechtsgrundsätze". Die Amtshandlung wird aus diesem Grund verweigert. Ich hätte nun die Möglichkeit einer Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht. Was haltet Ihr davon?
A: NICHTS! Das StAG kennt kein Sachendscheidungsinteresse. Allerdings kennt das Verwaltungsgericht ein Sachbescheidungsinteresses. Das Verwaltungsgericht kennt aber auch die ganz lange Bank!
TS3 GS Server Ab 19:30 Uhr.
F: Hallo GS-Team! Vorgestern erhielt ich Antwort vom Einwohneramt.Der Bedienstete behauptet, daß er nach Aktenlage kein begründetes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erkennen kann. Und falls ich weiterhin darauf bestehen würde, solle ich Nachweise dafür erbringen (obwohl ich alle Nachweise erbracht haben,nämlich alle Urkunden meiner Vorfahren...) Andernfalls bitten die mich, meinen Antrag formlos zurückzunehmen mit Frist bis zum 27.02.2020. Wie und was soll ich denen entgegen? Bitte könnt Ihr mir helfen?
Danke Euch schon mal im voraus!
A: Fragen Sie doch mal nach der gesetzlichen Grundlage für das Begehren. Einzelfallentscheidungen des Verwaltungsgerichts sind keine Rechtsgrundlage. Handreichungen und Handlungsempfehlungen seines Dienstherren auch nicht. Sollte ihm eine unterschriebene Dienstanweisung vorliegen, teilen Sie Ihm mit, Das Sie nicht im Dienstverhältnis mit seinem Dienstherren stehen. Und das diese Anweisung nur sein Dienstverhältnis betrifft und auf Sie nicht angewandt werden kann. Vermerken Sie das Ihr Schreiben nicht als Rücknahme zu werten ist und der Antrag so zu bearbeiten ist, wie er eingereicht wurde.
F: Hallo Lichtbringer! :-)
Ich habe meinen Antrag eingereicht und nun das erste Antwortschreiben erhalten.
Darin heißt es:
„Es ist zu prüfen, ob aufgrund Ihres Antrages ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zulässig ist. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie ein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse an der Feststellung haben. Ein solches Interesse ergibt sich weder aus ihrem Antrag noch ist es bislang sonst ersichtlich. Zweifel an ihrer deutschen Staatsangehörigkeit sind nicht bekannt.
Bitte teilen Sie mir mit, aus welchem Grund Sie die beantragte Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit begehren.“
Wie antworte ich am besten auf dieses Schreiben, ohne dass sie mir einen Strick daraus drehen??!
Vielen Dank für eure Antwort und alles andere!:-)
A: Im geltenden Recht gibt es kein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse! Somit ist auch kein Grund anzugeben. Fragen Sie doch mal nach der Gesetzlichen Grundlage für das Begehren. Einzelendscheidungen von Gerichten können nicht berücksichtig werden.
TS3 GS Server Ab 19:30 Uhr
F: Heute kam der Bescheid zur Ablehnung meines Antrags von der Stadt Halle, wie geht es jetzt weiter?
F: Hallo, mir wird der Staatsangehörigkeitsausweis verwehrt/ pers Abgabe meines Antrages am 1.8.2019. Hinweis des MA, dass ich doch meine deutsche Staatsangehörigkeit mit den Geb.Urkunden belegen könne. Ja, er hätte schon einmal in der Vergangenheit einen Antrag erhalten. Ich solle mir keine Hoffnung machen./dann Mitteilung, dass aufgrund der eingereichten Anträge auf Feststellung der dt Staatsangehörigkeit kein Sachinteresse für eine Staatsangehörigkeitsfeststellung bestünde. der Antrag wird daher in Ermangelung eines Sachentscheidungs interesses nicht beschieden./ auf meinen Widerspruch erhielt ich die Aufforderung mich innerhalb einr Fristsetzung von 10 Tagen abschließend vorzutragen./ erneut aufforderung der Erstellung des Ausweises (Recht etc) mit Fristsetzung 16.1. keine Antwort. Was kann ich jetzt machen? habt ihr eventuell eine Vorlage (Dienstaufsichtsbeschwerde ??) Vielen Dank!!
F: Hallo, ich habe meinen Registereintrag EStA bekommen, es steht darin, Positive Entscheidung Staatsangehörigkeit - aber es fehlt nach Abstammung Rustag 1913
Kann ich das berichtigen lassen?
A: Der Eintrag heißt heute Geburt(Abstammung) der Zusatz RuStAG1913 würde entfernt. Sollte der Eintrag nicht vorhanden sein, fordern Sie den SB zur abstellung des Mangels auf.
F: Hallo Liebes GS Team, hatte vor geraumer Zeit die IHK angeschrieben und auf A/RES/217 A (III) Artikel 20, Absatz 2 der vereinten Nationen hingewiesen, dass niemand Zwangsmitglied sein darf. Im Brief habe ich diese aufgefordert, mir sämtliche Zwangsbeiträge zurück zu erstatten. Es kam dann ein Brief einer zur IHK örtlich sehr nahen Obergerichtsvollzieherin im dem Beiträge aus 2012 - 2016 gefordert wurden oder wahlweise eine Vermögensauskunft abzugeben. Ich habe natürlich nichts ausgefüllt und das ganze mit Hinweis auf meinen Status samst der gelben Post zurück geschickt. Jetzt kam natürlich die Retourkutsche weil ich dem nicht nach kam usw. und es erfolgt ein Eintrag in das Schuldnerverzeichnis. Ich kann jetzt natürlich Widerspruch einlegen, bewege mich dann aber wieder in deren Bereich. Habt Ihr einen Tip für mich? Vielen Dank!
A: Nach Ihrer Erklärung sieht es hier nach einer Personenvermischung aus. Wir können Ihnen da noch einmal das Thema Mensch und Personen nahe legen. Mehr Hinweise gehen hier nicht. Für weitere Informationen besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server. Ab 19:30 ist jeden Tag jemand da der Sie Empfangen kann.