F: hallo :)
Habe den GS seit 3 jahren (ausgestellt mit Familienname etc)War also gestern beim Bürgerbüro um zu erfahren ob ich als Staatsangehörigkeit "deutsch" oder eben " ist deutscher Staatsangehöriger" erworben durch Geburt (Abstammung) geführt bin. Zumindest lautet der ESTA-Eintrag so.
Mir wurde verweigert dieses in der Vollauskunft berichtigen zu lassen. Wie geht man vor um diese Vollauskunftmit Eintrag durch den ESTA trotzdem zu erhalten ?
Danke
A: In der jur. Person befindet sich lediglich ein Hinweis auf die nat. Person(siehe PAuswV §28 Abs. 1). Sie können nichts an einer Person ändern lassen, die Ihnen nicht gehört. Vielleich hilft Ihnen das BMG §10 in Verbindung mit §9 weiter. Zur Augmentation bei Verweigerung kann VwVfG §37 Abs. 2 helfen!
F: Hallo Leute! Ich hab da ein Problem: Der Sachbearbeiter möchte meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nur annehmen, wenn ich meinen Personalausweis vorzeige und er eine Kopie davon machen kann, andernfalls wird mein Antrag nicht bearbeitet. Frage: Wie kann ich das umgehen? LG Birgit
F: Mein vor 3 Wochen gestellter Antrag soll abgelehnt werden. Angeblich hätte ich kein Sachbescheidungsinteresse, "ein bloßer Wille am Interesse an dem Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises ersetze das notwendige Vorliegen eines Sachbescheidungsinteresse nur in dringenden Ausnahmesituationen". 6 Euro soll das nun kosten, wenn ich meinen Antrag zurücknehme, 18 Euro kostet der Ablehnungsbescheid, wenn ich auf Bearbeitung weiter bestehe. Was soll ich machen? Liebe Grüße aus der Lüneburger Heide, Linda
A: Ein Sachbescheidungsinteresse gibt das StAG nicht her. Ich Ihrer Gemeinde sind Straftäter am Werke.
TS3 GS Server
F: Danke für die schnelle Rückmeldung. Aber dieser sog. "Rechtsbankrott" hält ja nun schon seit mehreren Jahren an. Wie lange soll man das hier denn noch aussitzen? Im Internet gibt es eine Seite namens bewusstTV-Forum, die habe ich gestern entdeckt. Um dem Rechtsbankrott entgegenzuwirken wird dort von einem C. Töpfer zusammen mit einem Herrn, der sich „Tiks“ nennt, empfohlen, den Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit nur noch in Form einer notariellen Urkunde (Willenserklärung) über den zuständigen Ortsgerichtsvollzieher zuzustellen (Kosten ca. 60-110 Euro pro Antrag), andere Wege seien nur noch erfolglos. Was halten Sie davon? MfG Carl
A: Carl, es sollte doch klar sein, dass wir hier nicht alles ausbreiten können. Also besuchen Sie uns auf TS3 Server. Ab 19:00 ist immer einer da.
F: Hallo, am 21.06.19 habe ich meinen Antrag auf die deutsche Staatsang. eingereicht, eingegangen ist er per Einschreiben am 26.06.19. Heute - immerhin nun kurz vor Ablauf der 3-Monatsfrist - schickt mir das Landratsamt meine Unterlagen samt Antrag frecherweise ohne Begründung heute zurück. Dort nur ein Anschreiben ohne Sachbearbeiter und ohne Unterschrift drauf mit der Kurznachricht: "Kurzerhand und zur gefälligen Kenntnisnahme an den Absender zu unserer Entlastung zurück, Anlage: 8 Personenstandsurkunden und diverse Urkunden". Meine Frage: Warum wird mein Antrag nicht bearbeitet? Warum erhalte ich keinen Bescheid? Und warum ist auf meinen Anträgen im Original kein Tagesstempel des Kreises? MfG Carl
A: Das nennt man Rechtsbankrot! Sie weigern sich ihre Arbeit zu machen.
TS3 GS Server
F: Die haben mir gerade folgenden Brief geschickt Den Antrag habe ich beim Ausländeramt abgegeben, die Stadt Düren schreibt jetzt...Ihr Antrag vom 22.07.2019 ging zuständigkeitshalber am 29.07.2019 über die Kreisverwaltung Düren bei meiner Behörde ein. Demzufolge beantragen Sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigenausweises. Ein Staatsangehörigenausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehenvon einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Ansonsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der Bundesrepublik glaubhaft gemacht, denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokument setzt voraus, dass das Besteh der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. (§9 Abs 3 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) i.V.m. §6 Abs 2 des Passgesetzes (PassG)). In der Bundesrepublik Deutschland besteht Ausweispflicht. (§1 Abs 1 S. 1 und 2 PAuswG). Sie sind derzeit laut Melderegister im Besitz eines bis zum 7.4.2024 gültigen Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland, welcher Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweist und welcher auf Ihren Antrag hin ausgestellt wurde. Sie haben weder dargelegt, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall gleichwohlzweifelhaft und klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch sonst nur ansatzweise ersichtlich. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall öffentlich von niemandem angezweifelt wird, steht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen. (Vgl.Urteil VG Minden vom 12.12.2016 (Az 11 K 630/16), VG Arnsberg vom 30.3.2017 (AZ 1 K 1566/16), VG Potsdam vom 14.3.2016 (AZ VG 8 K 4832/15), VG Magdeburg vom 9.9.2016 (AZ 9A 227/16), VG Hamburg vom 10.01.2017 (AZ. 2 K 6629/15) und des VG Schleswig Holstein vom 11.01.2017 (9 A 227/16). Ihre Orginale der eingereichten Urkunden erhalten Sie zu meiner Entlastung in der Anlage zurück. BRIEFENDE Es existiert keine Rechtbehelfsbelehrung, Unterschrieben mit i.A. Feltes(Amtsleiter) ohne Vornamen Was kann ich jetzt tun. Vielen Dank liebe Freunde im Voraus
F: Ich habe für mich und meine Familie den gelben Schein vor einem halben Jahr beantragt
und ihn bisher nicht erhalten.Drei Monate davor habe ich mich beim Amt per- E-mail
über den Stand der Bearbeitung angefragt und die Antwort erhalten alles sei in
Bearbeitung und dass wir von weiteren Nachfragen absehen sollten. Nach fünf Monaten haben wir weitere Versuche per Mail gestartet - auf die wir bis heute keine Antwort erhalten haben.Wie sollen wir uns verhalten,was ist zu tun.?
F: Hallo Zusammen, ich habe den GS im März beantragt und vor kurzem den positiven Bescheid bekommen. Auf dem sonst maschinengeschrieben Text stand handschriftlich, dass der GS gegen Vorlage einer Passkopie ausgehändigt werden kann. Der Betrag über 25.- EUR wurde überwiesen ( in der roten Rechnung vom Einwohneramt stand übrigends - "Hoheitsbereich - keine Steuer" ). Die Terminanfrage zur Abholung habe ich per Email beantragt. Jetzt kam als Antwort zurück, dass ich eine Kopie des Passes einreichen soll und Sie erst dann den Ausweis anfertigen und ich einen Termin bekomme. Wäre meine Antwort nun, dass ich den Ausweis lediglich bei der Abholung vorzeigen werde und mich somit legitimiere, da ja die positive Bestätigung bereits vorliegt? Grüße Alf
F: Hi Ihr Lieben,Ablehnung erhalten. .Widerspruch eingelegt und nun nach Monaten ein Brief erhalten der mehr Falsches als richtiges enthält und ich soll hier dafür eine Gebühr von 25 Euro zahlen.Kann in Den Haag eigentlich geklagt werden? In der BriD gibt es ja kein rechtmäßiges Gericht ...Also langsam reicht mir diese Willkür.danke vorab techz herzlich für Eure Hilfe. ..
F: Hallo! Die Stadt Offenburg möchte meinen Antrag nicht annehmen. Der Antrag wird beim Eingang im Rathaus in der Poststelle direkt abgefangen und nicht in die Fachabteilung weitergeleitet. Ich erhalte auch keine Antwort. Was kann ich da noch machen, welche Wege gibt es noch, um an die zuständige Behörde heranzutreten? Gruß Helga
F: Ohne ein Sachbescheidungsinteresse bekomme ich den GS nicht. Es wird doch Beispiele für ein Sachbescheidungsinteresse geben, die machbar sind. Nicht das ich gleich ein ausländisches Kind adoptieren muss.
A: Sie sollten Straftäter nicht bei der Straftat unterstützen!!! Fragen Sie doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage.
F: Was ist denn ein nicht zu schwer erfüllbares Sachbescheinigungsinteresse?
A: Das Verlangen eines Sachbescheinigungsinteresse gibt die geltende Gesetzgebung nicht her.
F: Guten Tag, für die weitere Aufrechterhaltung meines Antrages auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird ein Kostenvorschuss in Höhe von 18.-€ verlangt, zahlbar innerhalb einer bestimmten Frist. Andernfalls wird das eingeleitete Feststellungsverfahren ohne weitere Nachricht eingestellt. Im Schreiben steht dann noch was von Anhörung gem.Art.14 Abs.1 KG. ... und dass der Feststellungsantrag wohl keine Aussicht auf Erfolg hat da er wegen fehlendem schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse unzulässig wäre. Ich hatte in meinem Antrag jedoch begründet dass die Feststellung benötigt wird um die Unionsbürgerschaft gem.Art. 20 AEUV zu erhalten und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten wahren zu können. Woraus ohnehin schon ein berechtigtes Feststellungsinteresse gegeben ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen dass die Gebühr für den Ablehnungsbescheid der Höhe des dann bereits eingezahlten Kostenvorschuss entspricht. Ich habe bedenken dass es sich hier um eine Falle handelt da die Höhe der Gebühr für den Vorschuss der Höhe der Gebühr für den Ablehnungsbescheid entspricht. Hat jemand Erfahrung damit? Was kann ich hier tun? Bis zum Ablauf der Frsit wird mir Gelegenheit gegeben mich, vor Ablehnung, nochmals fristgerecht zur Sache zu äußern. Kann mir hier bitte jemand helfen? Was kann ich hier noch weiter argumentieren? Danke.
A: Das Verlangen eines Sachbescheidungsinteresse ist eine Straftat. Ein Sachbescheidungsinteresse gibt es in der geltenden Gesetzgebung der BRD nicht. Eine Unionsbürgerschaft gem.Art. 20 AEUV ist genauso ein Schwachsinn. Hier sind Sie wohl Herrn Weidner auf den Leim gegangen. Hoffentlich haben sie nicht auch die Ausfüllhilfe des Herrn verwendet.
TS3 GS Server
F: Seid gegrüßt, mein Bruder und ich sind nun nach Jahren zu der Gewißheit gekommen, daß der Antrag zur Feststellung der dutschen Staatsangehörigkeit (Abstammung) wichtig ist, gesagt getan- Anträge bei den jeweiligen "Behörden" eigereicht. Während ich schon meinen Brief zur Antragsannahme (im LK- Harz, Herr Türke ist dort nicht mehr zugegen)bekommen habe, hat mein Bruder (LK- Wolfenbüttel)mit einem merkwürdigem Mitarbeiter zu tun, welcher sich schon nach den ersten Worten in seiner "Amtstube" zum eifrigen Märchenerzähler entpuppte.
Kurz gesagt, er nahm den Antrag an, reicht jenen aber nicht bei der BVA Köln ein. Nun bekam mein Bruder vom SB einen Brief mit dem Inhalt, daß der SB beabsichtigt den Antrag abzulehnen, weil er vermutet, die Staatsangehörigkeit könne mutwillig mißbraucht werden (so in etwa der wundervolle Inhalt).
Frage: soll ich (also mein Bruder) dem SB eine 14tägige Frist setzen und nach Ablauf wegen Untätigkeit den Europäische Rat einbeziehen um eine Beschwerde wegen Vertragsverletzung über ihn einzureichen? Und wenn ja, könntet ihr mir diesbezüglich Hinweise geben (wenn es soweit ist)?
F: Das ist nicht Euer Thema, ich weiß ... Hat jemand vielleicht einen kleinen Hinweis bezüglich "Bankkonto kündigen ohne Verrechnungskonto"? Offenbar wollen die Banken das so gar nicht. Falls nicht schalte ich jetzt auch einfach auf stur. Das Konto läuft über die juristische Person, diese gehört der BRD und somit gehört das Konto der BRD. Also werde ich keine Treuhänderschaft mehr für diese Person übernehmen und sie können mit dem Konto machen was immer sie wollen! Sollte ich das dann irgendwann einem (Schein-)Richter erklären müssen .... KEIN PROBLEM ...
A: Was die Banken wollen oder nicht spielt doch keine Rolle. Wenn kein anderes Konto zur Verrechnung da ist, dann ist das so. Es gibt ja immer noch die Möglichkeit des Ausgleiches durch "Staatliches" Zahlungsmittel. Wählen Sie zum Nachweis die Schriftform und hangeln Sie sich in den Zuständigkeiten Stück für Stück nach oben.
F: Danke für Ihre kurzfristige Antwort auf meine Eingabe. Der Rechtsbankrott, der meiner Meinung nach (gefühlt) schon 2007/2008 ruckartig eingesetzt hat, ist einfach nicht mehr zum Aushalten. Dazu noch eine kurze Ergänzung: Nicht nur meine Post wird von der Kreisverwaltung nicht angenommen. Der Postbote hatte an dem Tag, wo ich beim Kreis war, ca. 28 handschriftliche Briefe von anderen geschädigten Bürgern im Landkreis wieder zurückgenommen und er musste jeden Brief mit einem Aufkleber "Annahme verweigert" versehen. Und der gute Postbote hatte sich noch die Mühe gegeben, die einzelnen Sachbearbeiter im Kreis aufzusuchen und nicht nur die Poststelle des Kreises die ganzen Briefe zu übergeben. Das zusätzliche Problem heute: Früher kamen Briefe, die vom Empfänger nicht angenommen wurden, zum Absender zurück. Heute werden die vom Empfänger nicht angenommenen Briefe von gewissen Diensten, die im Briefzentrum 26 arbeiten, einfach "eingesackt" und der Absender erfährt heute nicht mehr, dass sein Brief den Empfänger nicht erreicht hat, weil er ihn ja nicht zurückerhält. Eine Frage zum Staatsangehörigkeitsfeststellungsantrag: Ist es prinzipiell möglich einen Bekannten zu bevollmächtigen den Antrag für mich in der Behörde mündlich durch Vorsprache zu stellen?
MfG Frank
A: Nein, wie soll der Antrag mündlich ankommen, wenn es schon nicht schriftlich geht.
F: Hallo,
Ich habe mich vor über 2 Jahren für die GS beworben, weil ich im Ausland lebte. Jetzt lebe ich in Deutschland. der Grund, warum ich mich für das GS bewarb, ist, weil ich meine Staatsbürgerschaft offiziell sein wollte. da dies das einzige Dokument ist, das die Tatsache darlegt. aber sie fragen mich aus Gründen, die ich ihnen bereits gesagt habe, aber sie sagen, dass die unzureichend sind.
Meine Frage ist, warum ich solche Probleme damit habe? und gemäß Ziffer 30 habe ich Anspruch darauf.
kann mich bitte jemand leiten, weil dieses Thema ein wenig beunruhigend ist.
MfG
F: Schöne Grüße. Kann man noch etwas machen wenn ein Antrag seit 3 Jahren nicht bearbeitet wird trotz Fachdienstaufsichtbeschwerde und und einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Sachbearbeiter. Danke
F: Der Antrag wurde abgelehnt , weil Personalausweis und Pass ausreichend sein sollen. Dafür gibts wohl Gerichtsurteile. Ich muß nachweisen , daß ein ei er Behörde im Inland oder Ausland das nicht reicht, dann würde ich den Schein bekommen. Das war am 20.06.19
F: ich habe eine ablehnung bekommen ,da anscheinend kein ersichtlicher sachbescheidsinteresse vorliegt fuer mich und meine kinder,obwohl ich darlegte ,dass unsere deutsche staatsangehoerigkeit in frage gestellt wurde von den italienischen Behoerden.Nun muss ich einen
widerspruch schreiben.Koenntet ihr helfen?
F: Heute haben wir (2 Lebenspartner) folgende Antwort vom Sachgebietsleiter des Ausländeramtes zu meinem Feststellungsantrag bekommen: "Ihr Schreiben vom April 2019 lässt kein besonderes Sachbescheidungsinteresse erkennen. Deshalb werden wir die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht treffen und auch keine Staatsangehörigkeitsausweise ausstellen."
Jetzt werden wir eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Sachgebietsleiter schreiben. Könnt Ihr mir noch einen Tipp geben, wie wir weiter vorgehen können, um unsere Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen? Vielen Dank.
A: Als erstes sollte man einen Ablehnungsbescheid abfordern.
TS3 GS Server
F: Hallo Team, ich habe bereits vor 40 Jahren einen St.Angeh.ausweis beantragt und erhalten.
Allerdings wurde er auf 5 Jahre befristet ausgestellt, was ich nicht mehr wusste. Gibt es einen kurzen, eleganten Weg, diesen Ausweis zu erneuern? ohne wieder ganz von vorn beginnen zu müssen? Danke vorab für Eure Antwort.
A: Da werden Sie wohl noch einmal ran müssen. Fragen Sie doch vorher an, was über die Feststellung noch vorhanden ist.
F: Habe meinen Antrag GS eingereicht und gleich folgende Fragen erhalten. Hier: Nachweis rechtliches Interresse, bitte weisen Sie nach, welche Behörde oder Stelle von Ihnen die Vorlage eines Staatsangehörigkeistausweises verlangt hat. wie ist vorzugehen. Danke vorab.
F: Ich habe eine Ablehnung der deutschen Staatsangehörigkeit nach 1,5 Jahren erhalten. Habe regelmäßig genervt um es bearbeitet zu bekommen. Frage, wie schreibe ich den Widerspruch damit die endlich ihre Arbeit machen und die Gesetze einhalten.
F: Es ist mir nun zum 3. Mal untergekommen, das der Einspruch zum OWiG - Busgeld von Stadt und auch Kreis unbeachtet bleibt, wenn nur ansatzweise der GS erwähnt wird. Kein Ablehungsbescheid, keine Gerichtliche Entscheidung. Es wird sofort Geld gefordert. Wird nicht innerhalb einer Woche gezahlt, erfolgt Kontensperrung/Pfändung.
Ist dazu eine Handlungsanweisung o.ä. an die Kommunen und Kreise bekannt? Ist das anderen hier auch passiert?
A: Diese Vorgehensweise ist uns überhaupt nicht bekannt.