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Fragen und Antworten

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07.02.2016
Gertrud
F: Noch ne Frage: Haben Sie Kenntnis, ob es Rechtsanwälte oder andere Kontaktpersonen gibt, die einem bei der Durchsetzung der Interessen gerade im Umgang mit den Behörden helfen? Trotz mehrfachen Lesens hier ergeben sich dennoch nach und nach immer wieder Fragen über Fragen....

A: Ja, Sie sind der Anwalt den Sie brauchen. Aus dem System wird Ihnen keiner helfen.


07.02.2016
Gertrud
F: Hmm mal wieder ne Frage zu meiner Antragstellung. Die Behörde verlangt folgende Angabe: Die Urkund wird benötigt zur Vorlage bei ....... und zwecks ........Bin ich verpflichtet diese Angaben zu machen. Was tun, wenn die ohne diese Angaben den Antrag nicht bearbeiten?

A: Sie benötigen eine beglaubigte Abschrift in Deutsch. Fertig!


06.02.2016
Arnhold
F: Ich habe eine Ergänzungsfrage! Und zwar die s.g. Fachaufsichts-, und Diskriminierungsbeschwerde an den zust. Sachgebietsleiter in der Ausländerbehörde siehe Landratsamt Ebersberg oder gleich direkt an den Lanrat im LA Ebe. per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen. Natürlich mit Fristsetzung und wie immer mit Mfg. Bitte um neutrale Meinung, danke. Grüße aus Markt Schwaben

A: Eine Frist ist da nicht notwendig.


06.02.2016
Arnhold aus dem LK Ebersberg
F: Hallo und Guten Morgen! Ich habe den GS im Juli 2014 abgeholt. Bei der Abholung musste ich diese Erklärung unterschreiben. Jetzt weiss ich die Fehlanzeige! Ich habe danach den ESTA-Register nach 7 Wochen per Post bekommen. Alles korrekt mit richtige Ableitung, allen Angaben und mit wichtigen Eintragungen - wie vorhanden. Ohne i.A. Als ich bei der Gemeinde die schriftliche Anfrage bezüglich die Vollauskunft gemacht habe, hat man mir aber einfache Meldebescheinigung zugeschickt. Ohne Glaubhaftmachung und vor allem unvollständig. Ich habe schriftlich die zust. Ausländerbehörde wegen fehlender Meldeauskunft über sämtliche gesp. Daten nachgefragt. In meinem Schreiben (Anhörungsschreiben, siehe § 33 StAG) habe ich den Sachverhalt noch einmal ergänzt und die Dame daraufhingewisen. Nach ca. 8 Wochen habe ich das Erinnerungsschreiben mit Frist losgebracht. Erst kurz nach dem Ablauf der Fristsetzung (2 Wochen) kam eine unqualifizierte Antwort. "Sehr geehrte Herr ....., bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 24.11.2015 und 11.01.2016 teilen wir mit, dass die Verfahren mit Aushändigung der StAAusweise abgeschlossen wurden. Weitere Bestätigungen werden nach gültiger Rechtslage nicht ausgestellt. Mfg. Cora (auch ohne i.A.)" Meine Frage wäre: 1. Die Dame persönlich besuchen und konfrontieren lassen, oder 2. eine Fachaufsichts-, gleich eine Diskriminierungsbeschwerde einleiten oder 3. den Antrag auf Fest der dt. Staatsangehörigkeit ohne s.g. neben Erklärungen im Amt schriftlich erstellen und einreichen. Ich will nicht aufgeben, auf kein Fall! Ich bitte um Hilfe.

A: Nehmen Sie den Eintrag bei der Meldebehörde selbst vor. Dazu eine Diskriminierung Beschwerdestelle an den Vorgesetzten. Mitunter auch Strafanzeige mit Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.


06.02.2016
Hugo R.
F: Guten Abend alle zusammen, ich habe nach Antragstellung für den GS von meinem LR Amt ein Antwortschreiben bekommen mit der Aufforderung folgende Unterlagen nachzureichen(was meines Wissens nach völlig ungerechtfertigt ist, da alles andere vollständig und korrekt dort vorliegt, da haben die auch nichts bemängelt): Nachweis meiner Identität (Paß)- das kann ich dort vorlegen bei Abholung; Identitätsnachweis meiner Frau (Paß)- für mich völlig unverständlich; Identitätsnachweise für meine Kinder ??- für diese habe ich den Antrag ebenfalls gestellt; jetzt kommts - ungültig gemachte PA der DDR von meinem Vater und mir...? und, jetzt wörtliches Zitat: Arbeitsbücher, Wehrpässe von Ihnen und Ihrem Vater oder vergleichbare Nachweise, dass Ihre Vorfahren immer als deutsche Staatsbürger behandelt worden sind. (Mein Vater und ich haben keinerlei Militärdienst geleistet.) Eine telefon. Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen ?! Vielen Dank

A: Liebe Reichsdeutsche,
die Identität wird bei Abholung nachgewiesen. Ansonsten ist dem Antrag nichts hinzuzufügen oder wegzulassen. MFG


05.02.2016
Lisbeth
F: Ich verlangte eine Aufenthaltsbesch. u. der Mitarbeiter fragt mich, was das denn sein soll u. was darin stehen soll. Stattdessen gab er mir eine Meldebestätigung mit Fam.Name, Geb. Gatum, gemeldete Adresse und "deutsch", ist diese trotzdem zu verwenden für d. Staats.A.Ausweis? danke

A: Ja ist kein Problem.


04.02.2016
Matthias
F: Bei Antragstellung, konnte ich das Familienbuch sofort wieder mitnehmen, hier erstellte der Sachberabeiter Kopien. Beglaubigte Abschriften müsse er aber wie es auch im Merkblatt des BVA steht, einbehalten, da ausschließlich Originalurkunden (und diese eig. auch nur) nach Abschluss des ges. Verfahrens zurückgegeben werden können. Hat man auch ein Anrecht auf Rückgabe der begl. Abschriften? Der Schein ist bereits abholbereit. LG und Danke

A: Beglaubigte Kopien sind auch Originale und haben am Antrag nichts zu suchen. Die Originale können bei Abholung vorgezeigt werden. Fordern Sie das Ausländeramt auf Ihnen die Originale zurück zugeben.


03.02.2016
gerlinde
F: Ich bekam heute meinen Antrag per Post zurück, mit folgendem Antwortschreiben. Wie reagiere ich am besten darauf? Sehr geehrte Frau E. Ihren Antrag, hier eingegangen am 22.01.2016, nehmen wir zur Kenntnis, werden ihn jedoch nicht bearbeiten. Da Sie in Ihrem Antrag angeben, im Staat „Preußen“ geboren zu sein und dort auch zu leben, zielt Ihr Antrag erkennbar darauf ab, durch eine weitere Bearbeitung des Antrages mittelbar auf eine stillschweigende, amtliche Anerkennung des Fortbestandes Preußens ableiten zu können. Insoweit sehe ich Ihren Antrag in der konkret vorliegenden Form als rechtsmissdbräuchlich an. Ich stelle anheim, den Antrag in korrigierter Form erneut einzureichen. Ich benötige dann auch noch Ihre Heiratsurkunde. Die Unterlagen erhalten Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

A: Das Thema lässt sich hier nicht bearbeiten. Nutzen Sie die ts3 Plattform um Kontakt zu uns aufzunehmen. Ab dem 8.2. können Sie uns dort wieder erreichen.


03.02.2016
Hendrik 63
F: Hallo, ich habe meinen Antag abgeschickt und für die Bearbeitung 25€ bezahlt . Das ganze ist jetzt 3 1/2 Monate her und auf Anfrage wie weit mein Antrag jetzt sei, bekam ich die Antwort das die Bearbeitung bis zu 6monate dauern kann... Halten die mich nur hin oder dauert es so lange? Was kann ich tun damit das alles voran geht ?

A: Die halten Sie hin! Eine Bearbeitung darf max. 3 Monate dauern. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung 6 bis 8 Wochen. Das erwähnen einer Untätigkeitsklage könnte helfen.


02.02.2016
Sandra
F: habe gelben schein beantragt,wurde als eingebürgert durch erklärung,habe den antrag über abstammung der deutschen mutter und großvater und einbürgerung ausgefüllt,gilt dann auch rustag1913

A: Nein natürlich nicht!


01.02.2016
Rudolf
F: Brauche unbedingt Info von Euch. Sachbearbeiterin im LRA wollte bei Antragstellung GS unbedingt eine Kopie des PA machen. Was hat es damit auf sich und welche Folgen hat es? Danke in Voraus.

A: Das Kupieren des Perso´s ist verboten. In diesem Fall nicht ohne Grund. Damit ist einer Ableitung nach Ersitzung Tür und Tor geöffnet. Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


31.01.2016
Marie 15528
F: Hallo , ich habe bereits am 1.12 an euch geschrieben. Ich habe zusammen mit meinem Lebensgefährten am 22.10. die Anträge auf Feststellung der Staatsangehörigkeit an das zuständige Amt geschickt. Wir haben Mitte Dezember Nachgefragt wie der aktuelle Stand bei unserer Bearbeitung ist, bekamen wir nur die Antwort, wir mögen uns gedulden und Abstand nehmen nochmal nachzufragen. Jetzt sind bereits 14 Wochen ! vergangen. Was ist der bestmögliche Weg weiter zu verfahren? Die halten uns doch nur hin ...

A: Ein Schreiben mit Festsetzung von 14 Tagen mit Erwähnung einer Untätigkeitsklage.


31.01.2016
Andy
F: Ich wohne in BW und die Behörden sagen mir, dass es die Vollauskunft nicht gibt. Im Internet konnte ich dazu leider auch nichts finden. Wie bekomme ich diese?

A: Ja, die erzählen viel, das ist der Punkt! Man muß wissen wovon man redet, darf sich nicht abwimmeln lassen, sollte IMMER jemanden mitnehmen, die Bediensteten nach den Rechtsgrundlagen fragen, wenn es Probleme gibt den Vorgesetzten verlangen, usw... Wir sprechen nicht umsonst immer davon, daß es darum geht, unsere Rechte ZU KENNEN und dann auch in der Lage und gewillt zu sein, diese auch DURCHZUSETZEN!


23.01.2016
Georg
F: Ich habe vor einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Ich bin als Lehrer in Bayern an einer Hauptschule und auf Lebenszeit verbeamtet. Habe ich Nachteile zu befürchten oder kann entlassen werden?

A: Das könnte durch aus der Fall sein. Mobbing Ihres Arbeitgebers ist sehr wahrscheinlich.


23.01.2016
Michl
F: Mit Verweis auf das BVA Merkblatt hat der Sachbearbeiter bei Abgabe des Antrags verweigert sich von den beglaubigten Abschriften Kopien zu machen. Möchte diese aber zurück, wie wäre zu argumentieren? Dass zur Feststellung die Kopien auch reichen?

A: Antrag zum Landrat schicken und Kopien verwenden. Organale gehen nicht aus der Hand.


20.01.2016
Andy
F: So, hallo an alle, Komme gerade enttäuscht und fertig vom Regierungspräsidium Stuttgart. Der Grund, ich wollte meinen “gelben Schein” mit einer Apostille (für alle Fälle) versehen lassen. Mir wurde auf dem Gericht mitgeteilt, dies machen ausschließlich die Landgerichte. Also ab zum Landgericht Stuttgart. Dort angekommen (laut Amtsgericht Esslingen vom 15.01.16 mit Schreiben/Vordruck), 8. Stock, Zimmer 801, Frau Freudigmann, wurde ich mit der Aussage, es wäre seit 2 Jahren, das Oberlandgericht für Apostillen zuständig genau zu diesem Oberlandgericht weitergeschickt. Also weiter zum Oberlandgericht, Untergeschoß, Kasse. Dort wiederum, wurde mir gesagt, für gelbe Scheine von Landratsämtern ausgestellt,, also ach meiner vom Landratsamt Esslingen, in dem auch die Ausländerbehörde untergebracht ist, ist ausschließlich das Regierungspräsidium Stuttgart in Stgt. Vaihingen zuständig. Klasse! Also mit meiner Gehbehinderung, ab nach Vaihingen. Dort nun endlich angekommen (2ter Stock Zimmer 2072) wurde mir mitgeteilt, Apostillen gelten nur für´s Ausland und werden dementsprechend eingetragen. Also für jedes Land eine! Und alle nur auf Originalen Urkunden. Also benötige ich für jedes Land EINEN mit Apostille bestätigten Originalen “gelben Schein”. Italien, Spanien, Amerika, Russland........ Meine Frage nun: Welches Land muss mit der Aostille bestätigt werden, damit der gelbe Schin auch generell im Ausland gültig ist? Wie wurde das bisher gehandhabt? Andy

A: Tja, da sage noch mal einer, wir hätten es hier nicht mit der Mafia zu tun... UNFASSBAR!

Im Grunde sollte auch eine internationale Apostille möglich sein, wenn dies aber bei Ihren Schergen vor Ort nicht zu erreichen ist, dann empfehlen wir entweder die Niederlande (Sitz des internationalen Strafgerichtshofs) oder Rußland. Viel Erfolg!


17.01.2016
Jefe
F: Nachname und Vorname im Staatangehörigkeitsausweis sowie im EStA-Register sind korrekt eingetragen. Im EStA-Register steht unter „Deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch“: „Ersitzung“ § 3 Abs. 2 StAG, obwohl ich die Ableitung väterlicherseits bis 1902 nachgewiesen habe. In den vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 13. November 2014 (BGBl. I S. 1714) – VAH-StAG – (Stand 01.06.2015) steht unter § 3 Abs. 2: „Der Erwerbsgrund der Ersitzung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem ursprünglich der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen worden war, z.B. beim Abstammungs- oder i-us-soli-Erwerb nach § 4 auf den Zeitpunkt der Geburt ….“ Was ist hiermit gemeint?

A: Das MUSS besprochen werden! Bitte schauen Sie hier vorbei, am besten Abends: http://ts3.gelberschein.net/


14.01.2016
arne1
F: Hallo, wenn ich habe PA/RP/GS und habe da doch ein paar Schwierigkeiten, den GS und die natürliche Person scheint niemand zu interessieren...also nix "ist auch Deutscher, so geht der vor"....danke

A: Ja, "mit dem Gelben winken" reicht halt nicht immer. Gewisse Argumentationskpmpetenz und tieferes Verständnis für die Gesamtthematik muß vorhanden sein. Dies und auch das eine oder andere Ihre weiteren Fragen betreffend vermitteln wir hier: ts3.gelberschein.net


11.01.2016
Uli
F: Habe jetzt meinen GS erhalten. Nachnamen wurde komplett groß geschrieben trotz Ableitung vor 1914. Habe bei Abholung unter Beisein meines Zeugen sofort reklamiert. Begründung des "Beamten": Nach Rücksprache mit der Regierung von Schwaben ist keine bestimmte Schreibweise vorgeschrieben. Sie machen das nur so, damit man den Familienname besser erkennen kann, z.B. wenn jemand Wolgang Günther heißt. Sein Kommentar zur Schreibweise war nur, daß er daher nichts ändert und wenn es mir nicht passt könnte ich ja dagegen klagen. Im Esta-Register sei es aber korrekt, also normal, geschrieben. Unterschrift im Esta-Antrag wurde heute beglaubigt. Versand mit Einschreiben RS oder als normales Einwurfeinschreiben?

A: Sie hätten auch gleich noch Ihre Geburtsurkunde zur Änderung vorlegen sollen. Denn dort steht Ihr Familienname ja jetzt falsch drin! Die Frage "in welchem Gesetz oder Verordnung steht das" wäre die Frage gewesen. Ja Souverän werden ist nicht leicht.


10.01.2016
Claudia Linnenbach
F: Für morgen, 11.01.16, wurde mir bei der Gemeinde ein Termin gegeben für die Einreichung der Anträge. Per Einschreiben wollen die nicht. Persönlich will ich aber nicht. Ich werde die Anträge per Einschreiben mit Rückschein abschicken, weil ich nicht in irgendwelche Diskussionen verstrickt werden möchte. Liege ich damit richtig?

A: Richtig, seit wann geht es darum was die wollen? Sie machen das so und fertig! Das sind unsere Angestellten, da können die sich so langsam wieder dran gewöhnen.


07.01.2016
Volker
F: Habe heute nach vielen Lügen und Verdummerei den Gelben Schein bekommen. Man hat mich und meine Zeugin schon erwartet, mit Rachsucht in den Gesichtern. Das Problem ist nun, wie kann ich feststellen ob sich dieser Staatsangehörigkeitsausweis auf RuStaG vom 22.07.1913 bezieht. In der EStA (Muster im Internet) steht darüber nichts. Vielen Dank im Voraus!

A: Die Schreibweise des Vor und Familienname muss Max Mustermann sein. Mehr Auskunft gibt dann erst das ESTA Auszug.


10.12.2015
Volker
F: Ich habe meinen Antrag per Einschreiben eingereicht, und nach meiner E-Mail Anfrage den Erhalt bestätigt bekommen, mit dem Vermerk, dass ich 25 Euros an Gebühren bezahlen muss. Die Art der Bezahlung müsste ich mit der Ausländerbhörde (Flensburg) mit dem Sachbearbeiter Herr Wiegand absprechen. Bareinzahlung oder Überweisung. Sämtliche Kontaktversuche mit denen sind seitdem vergeblich. Meine Nachfrage bei der Kasse werden folgendermaßen beantwortet: keine Überweisung ohne Aktenzeichen. Diese geht sofort zurück. Keine Bareinzahlung ohne Aktenzeichen. Die wird nicht angenommen. Ein Aktenzeichen verweigert man. Eine clevere Bande! Wer ist die vorgestzte Behörde?

A: SH Neues aus dem Norden Alle Meldungen


09.12.2015
Marina
F: Hallo, vien Dank für Eure großartige Arbeit...Habe Rustag beantragt in Rheinland Pfalz. Erst konnte sie mir nicht sagen, ob ich ehelich oder nach der Mutter ableiten soll.Heute hat man mir geschrieben, dass ich einenaktuell beglaubigten Auszug aus dem Famielienregister beibringen soll. Ist das denn nicht Schikane und was kann ich tun. Sind ja Alles Kosten und Zeit . Danke im Voraus

A: Das ist uns auch neu! Verlangen Sie die Rechtsgrundlage für ihr begehr. Sollte sie diese nicht beibringen ist der Antrag so zu bearbeiten wie er gestellt wurde.


08.12.2015
Christian
F: Hallo. Ich habe meinen Antrag per Einschreiben eingereicht. Leider kam dieser wieder zurück mit der Bitte um Korrektur. Mein Antrag war richtig beantragt aber der möchte z.B. Königreich Bayern und die Abstammung nach RuStaG raus haben. Dies werde ich nicht ändern. Aber ich habe eine Frage Ich habe bei Geburtsort "Fürstenfeldbruck "und bei Geburtskreis "Bezierksamt Fürstenfeldbruck" angegeben das hat der Sachbearbeiter auch beanstandet. Soll ich das Trotzdem so einreichen oder soll ich einfach das Bezirksamt weg lassen? Danke

A: Das ist vollkommen egal. Aber eine Diskriminierungsbeschwerde wäre angebracht.


08.12.2015
Markus
F: Hallo, vorab wollte ich sagen das ich heute was spende um den Aufwand und die Mühe etwas zu entlohnen. Wollte heute morgen den Antrag abgeben aber die zuständige Dame wollte den Personalausweis höchstwahrscheinlich kopieren und in die Unterlagen mit beilegen worauf ich meine bedenken äusserste und sie sagte da passiert nichts, sie könne den Antrag nur Bearbeiten wenn sie den Perso hat andernfalls nicht. Das stinkt doch zum Himmel. Wie soll ich jetzt meine Identität bestätigen lassen durch einen Notar ? Der lässt sich auch den Perso vorlegen und bestätigt mit sicherheit nicht die Adresse Musterstrasse 1 Musterhausen ohne PLZ und dann als Zusatz Bundesstaat Preussen. Also, was kann ich jetzt machen? Am besten direkt zur Bürgermeisterin mit der Post und Rückschein schicken oder wqs meint ihr? Ich habe definitiv alle Unterlagen zusammen, es passt alles perfekt. Was denkt ihr ? Kann ich den Antrag auch ohne Bestätigung eines Notars wegschicken oder in den Briefkasten unter Zeugen werfen ? Danke für hilfreiche Antworten vorab. Markus

A: Den Ausweis können Sie ihr zeigen aber der darf nicht kupiert werden und in die Akte kommen.

nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!

Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


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