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Fragen und Antworten

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14.07.2015
claus
F: Gibt es als registrierter Deutscher noch weitere Hintergrundinfos? Was mich zum Beispiel interessieren würde ist, welche Kreise in und außerjalb von Deutschland an einem Friedenvertrag tatsächlich interessiert sind und wie weit entsprechende Maßnahmen dazu vorangeschritten sind. Ich hatte dazu mal eine Frage gestellt und einen Verweis auf die Registrierung Erhalten, vielen Dank vorab grüsse claus

A: Wir bitten um Verständnis, daß wir ggf. konkret vorhandene Bestrebungen hier nicht kommunizieren... Alles zu seiner Zeit! Aber selbstverständlich werden registrierte Besucher, also nachgewiesene Bundesstaatsangehörige als erstes informiert, allein schon deshalb, weil dann auch zumindest in gewisser Hinsicht die Mitarbeit und das Engagement dieser Menschen auf freiwilliger Basis nötig sein wird.


14.07.2015
Normann
F: Ich habe schon meinen gelben Schein und auch den passenden EStA Registerauszug. (Abstammung, §4.1...). Beim Antrag habe ich Kopien der Eheurkunde meiner Eltern und die meiner Großeltern beigelegt. Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, dass seit Jahrzehnten gar keine rechtsgültigen Standesbeamten existieren und somit die Ehen nicht wirklich gültig sind und man die Abstammung über die Mutterlinie machen muss weil wir alle unehelich sind. Hm. Das mag ja sein. Über die Vaterlinie bin ich Württemberger, über die Mutterlinie wäre ich Preusse. Wenn das so ist, ab wann gab es keine echten Standesbeamten mehr? Muss ich womöglich bei meinen Eltern über die Mutter und bei ihr über den Vater gehen? Bei mir ist es so, dass alle 4 Großeltern aus einem Bundesstaate kommen, aber eben nicht alle aus dem Gleichen. Ausserdem erscheint im EStA Registereintrag vielleicht noch eine andere Eintragung wenn man die vermeintliche Ehe der Eltern übergeht und über die Mutter herleitet. Gibt es dazu klare Aussagen?

A: Das Beamtentum ist tatsächlich mit "Gründung" der BRD erloschen. Somit ist es in der Tat fraglich ob Ehen, die vor Standesbeamten geschlossen wurden, welche lediglich die Berufsbezeichnung eines Beamten führen bzw. lediglich Statusbeamte sind, vorbehaltlos rechtsgültig sind. Entscheidend ist aber, daß sowohl die Standesbeamten als auch alle anderen Bediensteten für diese eingesetzte Verwaltung arbeiten und dies in dem Glauben tun, es habe alles seine Richtigkeit. Zudem vergeben die Staatsangehörigkeitsbehörden ja nicht die Staatsangehörigkeit, sondern stellen sie lediglich fest. Alles weitere kann und muß erst ab dem Zeitpunkt aufgearbeitet werden, an dem die Staatlichkeit wiederhergestellt ist.


14.07.2015
ashamp
F: Nach Recherche der letzten 7 Tage ist mein Fazit. Ich ich habe drei Telefonate geführt und die behaupten letzlich, das ich keine Entlassung aus der BRD Verwaltung erhalte. Landratsamt Leipziger Land stellt keine Urkunde als Rechtsstellung Deutscher aus. BVA (Frau Bergmann) ist nicht zuständig für die Ausstellung "Deutscher". BVA (Herr Petrellini) eine Entlassung aus der BRD wird abgelehnt weil kein preußisches Verwaltungsamt da ist das mir die Staatsangehörigkeit bestätigt. Ich habe in dieser Verwaltung auch keinen Antrag gesehen wie im Vortrag vom Schober auf Entlassung. Rein oberflächlich scheint der Weg offiziell in der Auslegung der BRD versperrt Staatsangehöriger nach Abstammung sein zu können. Was ist dann mit der Willenserklärung? Hat diese dann für die BRD überhaupt eine Gültigkeit??? Muß ich dies vor einem Verwaltungsgericht bestätigen lassen, das ich Preuße bin? Ist dies die verschärfte Verweigerung meinen Willen und mein nachgewiesenen Staat still auszusitzen?

A: Sich auf der Ebene weiter mit der Verwaltung zu beschäftigen ist Energieverschwendung! Das was Sie beschreiben ist in einer Willkür- Diktatur nunmal so...


14.07.2015
peter
F: Hallo Freunde, wie bräuchten nähere infos in Bezug auf eure Visiten-Karten. Eine gute Zeit und Danke

A: Bitte kontaktieren Sie uns nochmals auf dem gleichen Wege wie zuvor und geben Sie dann bitte auch Ihre e-Post Adresse an. Wie können wir Ihnen denn konkret wegen der Visitenkarten helfen?


14.07.2015
Sten
F: Wie verhält es sich im nachhinein mit zum Beispiel der "gesetzlichen Rentenversicherung,Arbeitslosenversicherung,und gesetzlicher Krankenversicherung? Danke

A: Wir möchten nochmal bitten auch die Fragen durchzuarbeiten, diese Frage ist ausreichend kommuniziert.


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: ich lese immer mal was von Selbstverwaltung von Peter Frühwald ! Was ist den sinnvoller, die Selbstverwaltung anzustreben oder den gelben Schein oder vieleicht beides ?

A: Wir nehmen an Sie wissen, daß das in vielerlei Hinsicht fragwürdige Konzept dahinter sich u.a. insbesondere auf eine bestimmte UN Resolution stützt. Die Gründungsgeschichte bzw. der Ursprung der UN, sowie das zwingende eigene Interesse daran, daß niemals Friedensverträge geschlossen werden können, da diese Organisation sich gemäß ihrer eigenen Charta dann nämlich auflösen müßte, sollten allein schon Grund genug sein davon Abstand zu nehmen.


14.07.2015
Ecki
F: Guten Tag erstmal, hab erfahren das man mit den gelben anspruch auf Unterhalt nach HLKO Kapitel II Artikel 7 hat. meine Frage: Hat es schon jemand geschafft das erfolgreich zu beantragen und falls ja wie geht man da am besten vor??????

A: Also uns ist kein Fall bekannt. Daher können wir auch zu keiner Vorgehensweise raten. Aber einen Versuch ist es wert. Wir müssen einfach alle zusammen anpacken und so viel probieren wie möglich, hier ist Kreativität gefragt.


14.07.2015
Deno Jugovic
F: Sehr geehrtes Team, ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen bin bald 25 jahre alt wenn gott will, habe bevor ich mich mit dem thema befasst habe die Einbürgerung beantragt...Habe die Grüne Einbürgerungsurkunde auch bekommen...Meine frage an den "Sachbearbeiter" war ob ich um kosten zu sparen auch direkt den reisepass beantragen könnte und nicht den "PERSONALAUSWEIS" er meinte nein das geht nicht man muss erst den perso beantragen da ich nicht noch mehr in den sklaven status fallen möchte wende ich mich an euch da ihr viel mehr erfahrung und hintergrundwissen besitzt als ich wie komme ich aus dem sklaven status raus kann ich direkt den reisepass beantragen ohne den perso und dann im laufe der zeit den gelben schein beantragen ? Vielen dank für die mühe euer Deno

A: Der Personalausweis ist nur ein Passersatzpapier. Also nicht nochmal fragen, sondern einfach machen. Sie wurden in die Republik des Bundes (BRiD) eingebürgert. Mehr können Sie nicht erreichen. Einen gelben Schein können Sie nach 12 Jahren bekommen. Aber nur durch Ersitzung, das wird aber an Ihrem Status nichts ändern.


14.07.2015
Tim
F: In meiner "erweiterten Auskunft" (den Begriff der Vollauskunft kennt meine Gemeinde nicht) stand unter Staatsangehörigkeit der Punkt: Glaubhaftmachung: "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis"; darunter waren die Felder "Datum" und "Behörde oder AZ" leer. Mein Staatsangehörigkeitsausweis war nicht aufgeführt. Wie sich herausstellte, wurde vom Landratsamt keine Mitteilung an die Gemeinde gemacht, da ich dort bereits als deutscher Staatsangehöriger gemeldet war (allerdings ja lediglich aufgrund meines Personalausweises). Als ich darauf eine Erwiderung schrieb und daß der Beamte u.a. nach §33 Abs. 5 StAG aber dazu verpflichtet sei, kam der Zuständige dann auf wundersamer Weise seiner Pflicht nach und übermittelte meiner Gemeinde die fehlenden Daten die sich aus dem ausgestellten Gelben Schein ergaben. Jetzt sind in der geänderten "erweiterten Auskunft" die Felder "Datum" und "Behörde..." dementsprechend eingetragen. Ist dies nun so korrekt? denn einen Ausdruck, genau so wie im Oberüber Video gezeigt, mit dem Satz: "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit> Nachweis durch> Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis..." erscheint bei mir nicht. Mein erweiterter Ausdruck sind 5 Seiten in Form einer Maske mit meinen Daten. Vielleicht können diese 5 Seiten als Zusammenfassung ausgedruckt werden und der Satz, auf dem es ankommt, erscheint dann dort genau so, da ja Datum und Behörde meines Staatsangehörigkeitsausweises eingetragen sind. Der Beamte war zu solch einem Ausdruck allerdings nicht in der Lage, da das Erfassungsprogramm, welches die Gemeinde benutzt, noch sehr neu sei.

A: Hauptsache ist, daß der Eintrag drin steht. Der kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.


14.07.2015
Marion
F: Hallo:Thema:Vollauskunft. Ich war am Montag 13.10 beim hiesigen Stadtamt(BürgerServiceCenter um eine Vollauskunft einzuholen. Man sagte mir nach einem Telefonanruf der Sachbearbeiterin mit ihrer höheren Stelle, ich solle einen formlosen Antrag stellen und sie gab mir ein leeres Blatt. Ich machte dies, gab es ihr zurück und sie sagte mir, man würde mir die beantragte Vollauskunft per Post zusenden. Ich sagte ihr, es wäre mir lieber wenn ich es von dort persönlich abholen könnte. Sie sagte,sie gibt dies weiter. Meine Frage ist jetzt: wie gehe ich jetzt vor? War alles rechtens so? Oder habe ich mich abspeisen lassen? Wann soll ich wieder hin und nachfragen?

A: Es ist nicht ideal gelaufen, aber auch nicht weiter tragisch. Grundsätzlich ist es immer eine gute Idee nach der konkreten Rechtsgrundlage für das was verlangt wird zu fragen. Ein formloser Antrag kann übrigens auch mündlich gestellt werden, was Sie ja getan haben. Wenn die Herrschaften trotzdem darauf bestehen, dann kann man sie noch ein bißchen ärgern und den Antrag zur Niederschrift diktieren, dazu sind sie verpflichtet. Dem ganzen setzt man dann die Krone auf, indem man i. A. (im Auftrag) unterschreibt, schließlich hat man Ihnen diesen ja gerade erteilt. ;-)

Aber wie gesagt, tragisch ist das alles nicht, der Umgang mit Behörden bedarf, wie alles andere auch, einfach der Übung. Gehen Sie Anfang nächster Woche einfach hin und fragen nach, sofern noch keine Post eingetroffen ist. Bestehen Sie auf Ihr Recht! Wenn die entsprechenden Einträge so oder so ähnlich wie in dieser Videopassage gezeigt vorhanden sind, dann ist alles in Ordnung:

VOLLAUSKUNFT


14.07.2015
Gedeitzk
F: Sie sprachen von Aktivisten, die auf dem Klageweg versuchen, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten (ich denke gemäß §26 StAG). Wurde dieser Verzicht erklärt, ohne vorher den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt zu haben oder nachdem dieser beantragt und auch erhalten wurde (was ich für widersinnig hielte)? Was sind die Gründe, dass die Genehmigung gemäß §26(2) StaG versagt wird?

A: "Witziger" Weise ist die Begründung fast immer die gleiche: Dem Verzicht kann nicht entsprochen werden, da Sie sonst staatenlos würden... Was soll man dazu noch sagen? Was den Prozeß angeht, so wird da einfach gar nichts begründet. Man will es anscheinend aussitzen. Als Kläger sind sowohl Besitzer als auch Nicht-Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises zum Zeitpunkt der Klageeinreichung beteiligt.


14.07.2015
ashamp
F: Ist die "Beglaubigung" von Kopien des zurück gegebenen Perso für den Aufenthalt als Staatsangehöriger K.Preußen extterritorial der Verwaltung gegenüber ausreichend. Und bei Reisen Int.geburtsurkunde apostillieren (nat. nur bei den Staaten??? die unterschrieben haben), reicht die snicht auch?

A: Es besteht ein Unterschied zwischen dem formaljuristisch geltenden oder gar gültigen Recht und der täglichen Praxis in der Interaktion mit den Bediensteten der Treuhandverwaltung. Es gibt keine Garantien! Auch wenn man noch so im Recht ist, KANN es zu Willkürhandlungen kommen und es ist uns absolut wichtig, daß dies klar wird. Je sattelfester man in der Argumentation ist und je klarer der Personenstand dokumentiert ist desto besser.

Zu Ihren Fragen:
Das mit dem Perso ist Quatsch und kann sogar unter Umständen nach hinten los gehen. Das Reisen mit der internationalen Geburtsurkunde ist möglich, aber nicht überall hin.


14.07.2015
ashamp
F: Der vorläufige grüne Reisepass hat laut (PaßG) nur ein Jahr Gültigkeit. Und wie geht Ihr damit um?

A: Bislang muß er natürlich jedes Jahr neu besorgt werden. Manche Gemeinden wehren sich grundsätzlich mit Händen und Füßen, andere machen es zwei mal und sprechen dann juristisch unhaltbare Sperren aus und wieder andere haben kein Problem damit, wahrscheinlich weil diejenigen sich recht ernsthaft mit der ganzen Angelegenheit beschäftigt und die Wahrheit erkannt haben. Niemand hat behauptet, der Weg in die Freiheit sei leicht... ;-)


14.07.2015
ashamp
F: Habe den EStA-Auszug heute (13.10.2014) bekommen. Somit habe ich vom Beginn meiener Entscheidung 12.11.2013 bis 13.10.2014 ein knappes Jahr gebraucht. Registrierung habe ich per Mail gemacht. Nun meine Frage, wieso ist es empfehlenswert einen vorläufigen grünen Reisepass zu beantragen? Ich habe mal nachgeschaut was der kostet ????? Und wozu soll der gut sein. Ich habe mir Kopien per Post von der ausstellenden "Behörde" meines Führerscheins schicken lassen und von allen Finanzämter über die Zwangsabgeabe seit 1990 und vom Perso Kopien gemacht.

A: Herzlichen Glückwunsch!

Jeder entscheidet natürlich für sich selbst, wie weit er zu welchem Zeitpunkt gehen will und kann. Wir zeigen nur Möglichkeiten und derzeit gangbare Wege auf.


14.07.2015
Familie Beuther
F: Bei Wikipedia steht."Das Wahlrecht ist deutschen Staatsbürgern und den in Deutschland niedergelassenen deutschstämmigen Flüchtlingen und Vertriebenen, den so genannten Statusdeutschen, vorbehalten. Denn das Volk, von dem nach Art. 20 Abs. 2 GG alle Staatsgewalt ausgeht, die es in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausübt, ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 1990[3] nur das deutsche Volk, das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland." Die BRD hat doch gar kein Staatsvolk, oder habe ich das falsch verstanden? Und dürften streng genommen nur Personen mit gelbem Schein wählen? Sobald wir den ESTA-Eintrag haben, registrieren wir uns bei Ihnen.n, n

A: Das haben Sie genau richtig erkannt! Abgesehen davon, daß die sog. "Bundestagswahlen" 2013 grundgesetzwidrig abgehalten wurden, dürften eigentlich ausschließlich Staatsangehörige an derartigen Veranstaltungen teilnehmen. Einigen Mitstreiter, die dies im Vorfeld bei den entsprechenden Wahlleitern angemahnt hatten, wurde FÜR DIESEN EINEN TAG DER WAHL ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Man schämt sich hier in den Verwaltungen vor gar nichts mehr! Auch daß die BRD kein Staatsvolk hat, haben Sie ebenfalls richtig erkannt. Die BRD verwaltet den Staatenbund inkl. einiger Bundesstaaten treuhänderisch, deshalb sind echte Staatsangehörige für die BRD ja auch so "gefährlich".


14.07.2015
Volker Kirmße
F: Wie sieht das mit den Steuern aus? Wenn ich den Schein habe, kann ich die zurückfordern und mich auf die 10% berufen?

A: Als Bundesstaatenangehöriger sind Sie in der BRiD nicht steuerpflichtig. Ihr Bundesstaat wird von Ihnen keine Steuern einfordern, da er mangels Organen handlungsunfähig ist. Aber glauben Sie nicht, daß es so einfach wird. Nur mit dem Gelben Schein zu winken reicht nicht. Die sogenannten Finanzämter wehren sich mit Händen und Füßen einen Präzedenzfall zu zulassen. Sie schrecken auch nicht vor schweren Straftaten zurück.


14.07.2015
claus
F: Willenserklärung-Für was brauch ich die? Ist der Antrag auf Ausstellung eines gelben Scheins nach RUStAG nicht schon Ausdruck des Willens?

A: Ja das ist er, es fehlt nur noch die Veröffentlichung nach BGB.


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: Hallo, dieses Frage und Antwort Spiel ist ja gut und schön, aber leider für mich auch ziemlich verwirrend. Um Klarheit zu schaffen wäre es toll, wenn es eine Steo by Step Anleitung gäbe nach dem Prinzip "wenn...dann..." vieleicht auch gleich gekoppelt mit einer Excel Liste und den verschiedenen Formularen. . Mit Word und Excel ald Datenbank lässt sich das ja prima machen, dass man nur noch in der Excel Datenbank die Felder ausfüllen braucht und es ist dann gleich alles in den Richtigen Feldern der Formulare.. Ich würde da gerne auch mitarbeiten, sowas zu erstellen ( z.B. mal ein Grundmuster). Dann wird das Ganze ein bisschen allgemeinverständlicher (glaube ich zumindest) !

A: Wenn Sie sich die Videos von Herrn Oberüber AUFMERKSAM, ruhig auch mehrfach anschauen würden, sowie einen Blick auf sämtliche verfügbaren Informationen werfen, dann würde sich das meiste erübrigen... Alles was Sie hier vorschlagen und bislang erfragt haben ist bereits vorhanden!


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: Ich habe keinen Personalausweis, aber einen roten Reisepass ! Was ist mit dem ? Hat der irgendwelche Vor-oder Nachteile ?

A: Solange Sie den Gelben noch nicht haben ist der voll in Ordnung. Mit Gelben wäre die Staatsangehörigkeit nicht deutsch und die Schreibweise des Namens (Familiennamens) ist bestimmt auch nicht richtig.


14.07.2015
Ernie
F: Sonstiges : Woraus leitet ihr ab, das vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung das RuStag wiederspiegelt ?. Könnte ja auch bedeuten, das der Art. 116 GG unter vorbehalt zu betrachten ist, u. bei Einsetzung einer alten oder neuen Verfassung, die Definition des Deutschen bzw. des Gesetzes sich verändern könnte ?.

A: Genau das ist der Punkt. Sie haben selbst Ihre erste Frage durch die zweite beantwortet. Der Vorbehalt in Art 116 Abs. 1 kann sich doch ausschließlich auf staatliches, deutsches Recht beziehen, worauf denn sonst? Dieses dementsprechende Gesetz ist das RuStAG.


14.07.2015
KL
F: Reste der Vorbehaltsrechte im zweiten Deutschlandvertrag (1954) und der Weg zur Souveränität Das Besatzungsstatut wurde mit der Ratifizierung der Pariser Verträge (23. Oktober 1954) am 5. Mai 1955 – zehn Jahre nach Kriegsende – durch den zweiten Deutschlandvertrag ersetzt. Dazu lautete es im Artikel 1: „(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden [die drei Besatzungsmächte] das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission […] auflösen. (2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.“ Im Artikel 5 wird jedoch deutlich, dass neben dem Recht auf die Stationierung von Streitkräften weitere Vorbehalte existierten. So dürfen von den Alliierten „im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik“ Truppen in das deutsche Bundesgebiet verlagert werden. Auch alliierte Rechte, die für die Sicherheit der stationierten Streitkräfte notwendig sind, sollen erst erlöschen, „sobald die zuständigen deutschen Behörden entsprechende Vollmachten durch die deutsche Gesetzgebung erhalten haben […], einschließlich der Fähigkeit, einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu begegnen.“ Damit bestanden theoretisch Notstandsrechte der westlichen Siegermächte weiter und hätten im Falle eines Notstandes dazu führen können, dass die drei Botschafter der USA, Großbritanniens und Frankreichs im Sinne der ehemaligen Hohen Kommissare Teile der exekutiven Gewalt hätten übernehmen können. Es bedurfte aber lediglich einer (verfassungs-)rechtlichen Regelung seitens der Regierung und des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland, um diesen Vorbehalt zu beenden. In Artikel V der Fassung des ersten Deutschlandvertrages von 1952 hatten die Westmächte für sich noch das Recht in Anspruch genommen, einen förmlichen Notstand in der Bundesrepublik verhängen zu können. Die verfassungsrechtliche Regelung in der Bundesrepublik gelang erst nach dreizehn Jahren. Die Debatte darüber wurde teils sehr heftig geführt (Ablehnung einer Einschränkung der Grundrechte), die Große Koalition ermöglichte aber eine Verabschiedung der Notstandsgesetze (1968). Die im Grunde schon 1955 hergestellte innere Souveränität war damit endgültig verwirklicht. Der Artikel 2 des revidierten Deutschlandvertrages war weiterhin in Kraft und die dadurch noch verbliebenen westalliierten Vorbehalte bis 1990 verankert. In diesem hieß es: „Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.“ Seitens der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vorbehalt nochmals im Grundlagenvertrag mit der Deutschen Demokratischen Republik (1972) bestätigt worden. Beides, der Sonderstatus von Berlin (Besatzungsstatus von Berlin (West) als Teil Groß-Berlins) und die Reste der alliierten Vorbehaltsrechte bezüglich Gesamtdeutschland, endete erst am 3. Oktober 1990, dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, durch den die völkerrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Einheit Deutschlands besiegelt wurden, bekam das vereinte Deutschland von den vier Hauptsiegermächten die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zugesprochen, die es mit Inkrafttreten des Vertrages am 15. März 1991 schließlich erhielt.

A: Deutschland, die Bundesrepublik Deutschland, Gesamtdeutschland, Deutschland als Ganzes und das Vereinte Deutschland sollen also alles das gleiche beschreiben? Oder kann es sein das hier vom Deutschen Reich in verschiedenen Gebietsständen die Rede ist? Deutschland haben die Alliierten im SHAEF Gesetz 52 definiert: "Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31.12.1937 bestanden hat (also das 3. Reich). Die "Bundesrepublik Deutschland" wurde am 23.05.1949 gegründet. Da haben wir also schon mal 2 Gebietsstände. Welche sind nun die anderen?

Für Ihre Recherche zum Rest möchten wir Sie auf das 2. Bereinigungsgesetz vom 29.11.2007 aufmerksam machen. Dieses finden Sie im kostenlosen Bürgerzugang des Bundesanzeigers (http://www1.bgbl.de).

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz § 2. Da ist wohl so einiges wieder in Kraft gesetzt worden, oder wie deuten Sie die Aufhebung einer Aufhebung?

Aus Unrecht entsteht kein Recht und was das mit dem 11.08.1919 zu tun hat und welcher Gebietsstand das ist, geben wir Ihnen mal als Hausaufgabe mit...


14.07.2015
Renate Kaufmann
F: Was ist der Unterschied zwischen einer Vollauskunft und dem Melderegister?

A: Die Vollauskunft enthält alle über sie gespeicherten Daten, das Melderegister nur die Daten der Wohnhaft und der gültigen Ausweise.


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: Wo ist denn der Unterschied zwischen dem roten und den Grünen Reisepass ?

A: Der Rote kommt von der BRiD, der Grüne von Ihrer Gemeinde. Sie können sich ja auch mal Gedanken machen warum die unterschiedliche Farben haben.


14.07.2015
wolli
F: was wird mit unserem Personalausweis und dem roten Reisepass ,wenn wir den gelben schein haben ?

A: Das liegt allein an Ihnen selbst und kommt ganz darauf an, wie weit Sie sich aus dem System lösen können oder wollen.


14.07.2015
M.B.
F: Was passiert, wenn ich arbeitslos werden sollte? Bin ich mit dem GS immer noch diesem System ausgeliefert mit Eingliederungsvereinbarung und aufdringlichen Sachbearbeitern. Oder gibt es mir die Möglichkeit ALG zu beziehen und von denen in Ruhe gelassen zu werden?

A: Also um vor speziell dieser Spezies relative Ruhe zu haben, bedarf es nicht einmal unbedingt eines Staatsangehörigkeitsausweises, obwohl er auch dort recht hilfreich sein kann. Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag. Wenn ein Vertrag für Sie nachteilig ist, dann schließen Sie einen solchen einfach nicht ab! Man will diesen mit Ihnen eingehen, weil man Ihre Zustimmung braucht um Ihre "Grundrechte" einschränken zu können, denn genau das ist es, was in letzter Konsequenz mittels einer solchen EGV geschieht. Der eventuelle Erlaß per Verwltungsakt läßt sich per einstweiliger gerichtlicher Anordnung dann schnell kippen, denn das ganze Konzept ist von Grund auf nichtig.

Darüber hinaus gilt auch dort wie überall: Nehmen Sie auf jeden Fall einen Beistand mit, führen Sie am besten selbst Protokoll und lassen Sie sich nicht durch oftmals leere Drohungen einschüchtern. Lernen Sie Ihre Rechte kennen und setzen Sie sie durch!


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