01.08.2021
Firmenregister
F: Zum Thema Firmenregister: Richtig eingeben ! Genaue Bezeichnung vorher ergoogeln, übergeordnete "Ämter" berücksichtigen. Gesundheitsamt Bremen z.B. leicht auffindbar : https://www.bisnode.de/upik-profile/331231691/gesundheitsamt_der_stadt_bremen/ ..... und auch hier : https://www.dnb.com/business-directory/company-profiles.gesundheitsamt_der_stadt_bremen.fbf2a900f6fcecaf7edf1ae205c798f1.html
F: Moin,
ich wollte das Gesundheitsamt Bremen in UPIK, Firmenregister suchen um die Firmennummer heraus zu bekommen aber finde Upik nicht mehr. Wißt ihr was mit Upik los ist? Kennt ihr eine Alternative?
A: Die "Ämter" werden unter neuen Firmen mit nichts sagenden Namen untergeordnet und aus den Registern ausgetragen.
F: Hallo GS Team,es wurde eine Haager Apostille auf die Niederlande angefordert.
Auf der Rückseite des Eigentumsnachweises wurde Apostille darunter ( Convention de La Haye du 5 octobre 1961)1. Bundesrepublik Deutschland usw. gestempelt.L.G.Gerdi
A: Wenn eine Haager Apostille drauf ist, ist doch alles gut. Wunderlich ist, dass eine Amtsrätin was mit der Haager Apostille zu tun hat. Aber in der Verwaltung ist alles möglich.
F: Hallo liebes GS Team.Die Amtsrätin unseres Regierungsbezirks hat mir vor längerer Zeit
den Gelben Schein und 4 Katastereigentumsnachweise ohne Probleme apostilliert.
Bei einem jetzigen nochmaligen Katastereigentumsnachweis wurde die Apostille trotz eines Telefongesprächs mit der Amtsrätin von einer mit dem Stempel" Beschäftigte" unterschrieben.Soll ich nun reklamieren?
Vielen Dank für Eure Rückantwort
A: Wir haben nur Erfahrung mit der Haager Apostille.
F: Ich scheue mich den Antrag jetzt wirklich abzuschicken: Es gibt Zeitungsartikel mit Interviews von Behördenmitarbeitern, wonach jeder, der den "gelben Schein" beantragt, überprüft wird ob er Reichsbürger ist ggf. mit Hausdurchsuchung. Außerdem würde seit dem Jahr 2000 der Bezug auf RuStAG nicht mehr gelten. (Merkur.de 28.6.2017, Interview mit Michael Holland) Am Ende steht man auf der Liste des Verfassungsschutzes?
A: Na dann hat der Artikel bei Ihnen genau das bewirkt was er sollte. Und das noch nach 4 Jahren. Natürlich schreibt die Systempresse immer die Wahrheit. Vorausgesetzt man prüft nichts nach und die Nazi Keule wirkt noch. Angst ist auch immer ein gutes Steuerelement. Vor dem Antrag haben Sie also noch hart an sich zu arbeiten. Anfangen könnten Sie mit Ihrer Konditionierung. Das ist die kleinere Aufgabe.
Wenn „hätt ich“ da ist, ist „hab ich“ wech!
21.07.2021
Anneliese Schwemmer
F: Guten Tag
ich habe mich viel mit dem Thema befasst, ich stoße auf eine Frage : den BRD Austritt offiziell bin ich gerade dabei ein zu leiten, d.h. ich habe ihn noch nicht -
wäre es trotzdem möglich dem FA zu schreiben, ..... bis zur Klärung, da die BRD nicht mehr im Handelsregister ist , etc , dass ich solange die Zahlungen aussetze z.B.
mir ist es wichtig, bekomme aber immer unterschiedliche Aussagen , der eine sagt ja - der andere sagt nein
Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar, ich möchte das Regime nicht mehr stützen.
Es ist ein so gigantisches Thema, kann ich mit Ihrer Unterstützung rechnen, wenn ich das jetzt in Angriff nehme ? oder wissen Sie, wen ich mich wenden kann?
herzlichen Dank
Anneliese
A: Verträge die Sie mit der jur. Person eingegangen sind, sollten Sie im Vorfeld abwickeln. Mit einem Verständnis zum Thema Mensch und Personen ist eine Auseinandersetzung mit dem FA unnötig. Den Schritt den Sie gehen wollen, findet in erster Linie in Ihrem Kopf statt. Vorrausetzung ist der GS oder eine Ablehnungsbescheinigung. Also noch einmal ran an das Thema Mensch und Personen.
F: Hallo liebe Landsleute, ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Person. Heute bekam ich ein Schriftstück vom Standesamt zu sehen. Die betreffende Person wurde mit dieser "Urkunde" von der Ausweispflicht befreit, wohl deswegen, weil die Person in einem Heim lebt und eine "gesetzliche Betreuung" hat. Diese Urkunde ist, auf den Familiennamen der Person ausgestellt, - mit Groß - und Kleinbuchstaben. Hat die Person so ihre natürliche Person zurück bekommen, weil die juristische Person unter Betreuung steht??? Wie versteht Ihr das?? Vielen Dank und Grüße aus NRW
A: Die Person steht unter Betreuung und kann selber keine Verträge als Kaufmann(Name) eingehen. Er kann sich also nicht in die Person des Kaufmanns schlüpfen. Das macht jetzt der ahnungslose Betreuer für ihn. Bei diesen Personen verhält es sich wie mit Kindern. Sie sind nicht Geschäftsfähig. Die nat. Person nützt demjenigen überhaupt nichts. Dem Betreuer kann man nur ein Grundwissen zu den Haftungsfragen wünschen.
F: Hey ihr lieben,
ich habe Militärdienst geleistet und in dem Video wurde kurz angemerkt das das eventuell zu Problemen führen kann bei der Antragstellung. Was kann ich tun, habt Ihr da eine Hilfestellung parat.
Herzliche Grüße
David
A: Nicht so viele Gedanken um diese Kleinigkeiten machen. Der Wehrdienst wahr ja keine Wahlveranstaltung.
F: Hallo...bei der RV wegen Fragen zur Rente was nachgehört und hier die Info erhalten dass die Bundesstaatsangehörigkeit absolut keine Relevanz hätte...mmmh ist das korrekt oder müssen wir hier anders vorgehen...
A: Die geltende Gesetzgebung der Bundesrepublik gibt diese Info nicht her. Es dürfte auch Sinnfrei sein, sich mit Sachbearbeitern ohne Wissen und Glauben an die Treuhandverwaltung dazu zu befragen. Leitende Mitarbeiter mit Wissen werden Ihnen die Info nicht geben. Natürlich wird man probieren Sie in der Verwaltung zu halten. Sie werden sich das Wissen also alleine draufschaffen müssen.
F: Hallo, kann man aus den Rechtskreis um das RuStaG 1913 (Verfassung,Gesetzte) irgendwie herleiten oder annehmen, das man durch eine Wahl heutiger politischer, möglicherweiser krimineller Vereinigungen (nach §129 StGB - BRD Gesetzt), sich Strafbar macht?
A: Sie können doch selbst einschätzen, was eine Unterstützung des Besatzers ist oder…
F: Hallo...Owig immer zurück an Absender..mit Vermerk falsche Person oder auch Zusatz dass Owig Gesetz nicht mehr gültig ist.. danke vorab für Ihre Info und Hilfe.weiter so...
A: In einer geltenden Gesetzgebung gibt es von vornherein nichts Gültiges. Diese Argumentation ist also Sinnfrei. Zu der anderen Vorgehensweise gehört etwas mehr. Das kann hier aber nicht veröffentlicht werden.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
F: Guten Tag,
ich suche Informationen/Literatur/Anleitungen/Gesetze/Kontakte zur Übertragung von Grundbesitz in Eigentum.
Habt Ihr da irgendwas für mich?
Liebe Grüße Markus
F: werte mitstreitende, seit tagen treibt mich folgende frage um, auf die ich einfach keine antwort finden kann: für alles und jedes werden immer dokumente des nachweises benötigt, damit diese rechtssicher bewiesen werden können. in meinen augen ist der bekannte "personalausweis" der BR(i)D das einzigste dokument, dass im (un)rechtssystem der BR(i)D den nachweis des Bestehens/Existierens der juristen PERSON von MAX MUSTERMANN beweist/verbrieft, und damit kausal zusammenhängend die grundlage für all die verträge bildet, die wir a nicht kennen im Detail, und b uns in die verzwickte situation bringen, dass die jeweiligen Rechtssubjekte/Rechtspersonen mit einander verwoben und verwechselt werden, einschließlich der sogenannten "Treuhandumkehr" etc. Dass dieser grundsätzlich aufgrund Unterschieden zwischen Gesetz und Ausstellungsform von anfang an ungültig ist, ist mir bekannt. Stimmt meine annahme dahingehend, dass dieser "Person" dahingehend das einzigste Dokument ist ? und falls dieser nicht mehr existiert, warum nun auch immer, die uns allen widerliche juristische PERSON dann auch nicht mehr existiert, somit auch keine "Mitgliedschaft" im BR(i)D-System, mit allen Folgen daraus? oder gibt es noch weitere "dokumente" oder dergleichen im System, die dann dafür ersatzweise gelten, oder daneben parallel bestehen/existieren, die dem System weiter/oder auch die "Mitgliedschaft" und damit mögliche Entrechtung/Auspressung garantieren ?
A: Die jur. Person = Personalausweis und Pass brauchen keine Verträge im Hintergrund. Verträge werden nach Angebot immer konkludent angenommen. Also durch handeln. Dazu gehört auch das nicht handeln. Die Menschen die glauben die jur. Person zu sein, gehen durch Unwissenheit die Verträge ein. Ein Beispiel ist der Zwangsbeitrag der Systemmedien. Der wird durch Anmeldung der Person im Melderegister ausgelöst. Wenn Sie Wissen wer das Gewerbe angemeldet hat, dann Wissen Sie auch, wer für die Zwangsmitgliedschaften in den Verbänden zuständig ist. Am Pass kann man am deutlichsten erkennen, dass die Person der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik gehört. Dort steht, Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und das trotz der Bezahlung des Dokumentes. Die Sache mit der Sie kämpfen ist eigentlich ganz einfach und findet nur in ihrem Kopf statt. Sie suchen die Lösung an einem Ort wo sie nicht zu finden ist. Eine verschwundene Person(Perso, Pass) lässt die Person der BRvD nicht verschwinden. Es ist Ihre Identifikation(gleich machen) mit der Person die es auslöst. Nutzen Sie deren Person nicht und alles ist gut. Vielleicht sollten Sie zu diesem Thema sich noch einmal mit Mensch und Personen beschäftigen. Das könnte für die Lösung des Knoten im Kopf sorgen.
F: Wie komme ich zu TS3 bitte? Danke, Natalja
F: Sehr geehrter Herr Oberüber ,
Sehr geehrter Herr Oberüber ,
ich bin nach Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises als deutsche Staatsangehörige in die Bundesrepublik Deutschland im 1998 eingereist.
Mein Antrag( hat mein Vater für mich gemacht) auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wurde auf Grund des Antrages über die deutsche Botschaft in der Ukraine an Ausländebehörde zur Bearbeitung weitergeleitet.
Nach der damaligen Prüfung wurde festgestellt, dass ich durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben habe. Der Staatsangehörigkeitsausweis wurde am 31. 03. 1998 durch den Landkreis Stendal ausgestellt und war laut damaligen gesetzlichen Vorschriften mit einer
Gültigkeit von 10 Jahren bis zum 31. 03. 2008 versehen (heute unbefristet).
Somit erfolgte vom Landkreis Stendal eine Nachregistrierung bzw. Eintrag meiner persönlichen Angaben sowie mein damaliger Wohnsitz(Ukraine) wurden eingetragen. Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises erfolgte auf Feststellung einer positiven Entscheidung. Datum der Entscheidung war der 31. 03. 1998, gültig bis zum 31. 03. 2008, die deutsche Staatsangehörigkeit wurde erworben am (Geb.Datum) durch Geburt (Abstammung). Diese Angaben sind vom Landkreis Stendal in das EStA-Register eingestellt worden.(2021 mai) Ich habe aus EStA Register positive Antwort bekommen. Und weiter wurde nichts gemacht, ich habe nach Vollaskunft gefragt , da ich nicht mehr in Stendal wohne , wo der Schein ausgestellt war, und die Behörde hat mir so was geschrieben:
,,in Ihrem Fall kam der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises direkt von der Deutschen Botschaft aus der Ukraine. Dorthin wurde auch der Ausweis zur Aushändigung an Sie übersandt. Eine Kopie über die Ausstellung konnte hier nicht an irgendein Einwohnermeldeamt übersandt werden, da Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Ukraine innehatten.
Leider kann ich Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht weiter behilflich sein und bitte Sie deshalb, von weiteren Anfragen abzusehen. Sie sind als deutsche Staatsangehörige mit deutschem Reisepass eingereist und mehr kann Ihnen ein Einwohnermeldeamt auch nicht mitteilen.
Ich wende mich an Sie , weil ich weiß nicht, wie ich mich weiter verhalten soll.
Ich habe Gelberschein, positive Entscheidung und komme trotzdem nicht weiter.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
A: Vielleicht hilft ihnen ein Neuantrag weiter. Arbeiten Sie sich ein und stellen den Antrag richtig!
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
PS: Ein Herrn Oberüber gibt es hier nicht.
F: Hallo, leider komme ich mit meinem blöden PC nicht an den TS3 GS Server. Dieser dämliche angefressene Apfel verweigert das total, sch...! Wir wollen aber nicht mehr von diesem System belästigt werden, außerdem ist die Anrede Frau/Herr nicht unser Rechtskreis. Welche Folgen könnte es haben, dieser Firma Stadt das ihr gehörende beschriftetes Stück Papier zurückzusenden? Danke für noch einen Wink zum weiteren Vorgehen, es würde uns sehr helfen!! Gruß, HeiKi
A: Sie werden nicht umhin kommen den TS3 Client zum Laufen zu bekommen. Man kann hier nicht über alles ausführlich schreiben. Die Aufschrift "zurück falsche Person" wäre die richtige Vorgehensweise. Bei der ersten Rücksendung gehört aber noch mehr dazu.
F: Wir haben den GS seit 12/18. Und nun? Wir wollen und können bei diesem miesen Spiel nicht mitmachen! Gruß und danke für weitere Hilfe, HeiKi
F: Guten Morgen, wertes GS-Team! Haben eben gelbe Briefe erhalten. Sollte man diese mit der Aufschrift "zurück zum Absender wg. nicht rechtskonformer Zustellung" in roter Farbe versehen oder ist es besser, den Kram (ungeöffnet, obwohl ich zu gerne wüsste, was die wollen...) gleich wg. Postbetrug nach Bern zur UPU schicken??? Habe die Vermutung, daß in den Briefen irgendwas stehen könnte, was mit unserer nachgewiesenen dt. Staatsangehörigkeit zu tun haben könnte??? Vielen Dank für einen Tip! Gruß von HeiKi
A: Wenn der GS bei Ihnen noch nicht da ist, machen Ihre Vorgehensweise keinen Sinn. Teilweise auch nicht mit GS. Eine nicht rechtskonforme Zustellung in einer Staatssimulation im Handelsrecht kann es nicht geben. Da ändert auch der Versand nach Bern nichts. Der Versand geschieht innerhalb der Lagerverwaltung. Erst mit GS oder Ablehnung ergeben sich dann Möglichkeiten. Für die müssen Sie aber Ihre Neugier abstellen.
F: Ich habe einen Brief in Verwaltungsamt geschickt.Heute habe ich von Fachbereich Öffentliche Ordnung(Zentrale Einwohnerangelegenheiten) eine Auskunft bekommen(nach §10 )Ich habe aber gefragt um eine Vollauskunft. Da steht natürlich nur alle meine Daten, wo ich wohne, Steuer-Nr,und so weiter, und Staatsangehörigkeit-deutsch, aber nichts mehr.
Ich weiß es nicht wie ich mich weiter verhalten soll.Kann es so sein , dass EStA Register meine Daten nicht weiter gegeben hat?
Ich werde sehr dankbar für Ihre Antwort.
A: Das sind nicht Ihre Daten, sondern die Daten der jur. Person. Die Staatsangehörigkeit der jur. Person der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik bleibt natürlich DEUTSCH. Die Auskunft sollte weiter hinten einen Hinweis auf die nat. Person erhalten. Staatsangehörigkeitsausweis positive Endscheidung oder so etwas. Das ESTA Register ist nicht für die Weiterleitung zuständig. Das ist die Aufgabe des SB in der Ausländerbehörde. Sollten Sie diesen Eintrag nicht finden, würde ich die Vollständigkeit des Datensatzes anzweifeln und zur Nachbesserung auffordern.
F: Zu bd vom 1.6: § 5 BVwAG beschränkt sich im Wortlaut nicht auf die Personen die eine nachgewiesene Staatsangehörigkeit haben
A: In §5 BVwAG steht, dass die BVA nur für Nachgewiesene oder für Nachweisungswillige im Ausland zuständig ist. Der Text des Gesetzes impliziert die Zuständigkeit nur für nat. Personen im Ausland. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gibt es nur für nat. Personen. Vom Antrag bis zur Ausstellung oder Ablehnung immer nur nat. Personen. Ihrer Interpretation können wir nicht folgen.
F: Zu eurer Aussage vom 1.6 von bd("auch die Aussage eines bücherschreibenen Freiherrn...) Ich hatte gerade 65 Euro herausgehauen weil ich 2 Bücher von Peter Freiherr v. Lichtenstein gekauft habe. Freiheit durch Wahrheit Band 1 und Band 2-was soll ich denn Bücher durcharbeiten die ich ständig hinterfragen muß weil da Fake -Informationen drin stehen? Wann zum Teufel schreibt ihr denn endlich Bücher oder gibt es schon eines? Das wäre doch eigentlich überfällig?
A: Es gibt eine ganze Internetseite auf der kein Artikel Sinnfrei ist. Alle Informationen sind auf der Seite vorhanden. Die Grundlagen sollten nach all den Jahren die Sie hier mitlesen vorhanden sein. Der erwähnte Freiherr hat keinen Plan vom Thema Mensch und Personen. Dazu hätte ein Blick auf seine Seite gereicht. Ein Aufgeschriebener Wissensstand von 2013 bringt keinen weiter. Über diesen Wissensstand sollen Sie lange drüber hinaus sein. Über einen Energieausgleich hätten sich auch die Betreiber der Seite gefreut.
F: Wertes Team von GS, durch Zufall stieß ich auf § 5 BVwAG in Fassung seit 2010, Zitat: "Das Bundesverwaltungsamt ist für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten einer Person zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat." Bedeutet dies/hat dies zur (Rechts)Folge, dass "jeder", der im EstA-Register einen Eintrag (am besten mit "Geburt (Abstammung)") hat, für die Bundesrepublik Deutschland/BRD/BUND ein Ausländer ist, dies mit allen Rechtsfolgen ?
A: Ja, das haben Sie richtig erkannt. Ein GS Träger hat eine jur. Person im Verwaltungsgebiet der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik und eine nat. Person in einem Bundesstaat außerhalb der Republik des Bundes. Ein GS Träger muss sie also immer überlegen mit welcher Person er agiert. In die Aufzählung Bundesrepublik Deutschland/BRD/BUND gehört der BUND nicht rein. Schreibt man BUND ist das der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Gebiete des Bund-es werden von der Bundesrepublik/BRD verwaltet. Sie sieht sich selber als Bundesstaat des Bundes und ist die einzige Republik. Darum nennt man sie auch die Republik des Bundes. Auch die Aussagen eines Bücher schreibenden Freiherrn sollte man hinterfragen.
F: Hallo, ich habe die Auskunft aus dem EStA Register bekommen. Da steht aber drauf- Geburt( Abstammung),kein Paragraf, nichts weiter..Ob das richtig ist?
Als ich die Stadtverwaltung angerufen habe (gehts momentan nichts anders, wegen heutige Situation) die haben mir gesagt, dass sie nicht wissen, wo ich nach Vollauskunft fragen konnte.Sie haben mir empfohlen im Bürgeramt , oder in der Ausländerbehörde nachzufragen.Ich denke mir mal , dass sie einfach mich einfach ignorieren möchten.Um ein Termin in der Stadtverwaltung zu machen musste ich aber wissen in welche Dienstleistungen es zu finden ist.Vielen Dank für Ihre Antwort.
A: Denn Zusatz (Ru)StAG hat die BVA entfernt. Geburt( Abstammung) sagt aber das gleiche aus. Der Eintrag passte nicht ins Narrativ. Für den Rest schauen Sie mal ins Bundesmeldegesetz (BMG) § 10. Auch die DSGVO kann ihnen weiter helfen.
F: Ich habe die Auskunft aus dem Register bekommen, aber habe ich die andere Adresse gebraucht.Die Adresse, die auf den Antrag für EStA Selbstauskunft stand .Spielt es irgendwelche Rolle?
Die Vollauskunft kann ich in Einwohnermeldeamt holen? Ich habe nicht verstanden , welche Gemeinde?
Vielen Dank für die Antwort.
A: Die Adresse ist nebensächlich. Die Vollauskunft bekommen Sie in Ihrer Gemeindeverwaltung. Besuchen Sie doch einmal Ihr Stadthaus.
F: Hallo liebes GS-Team, folgende Frage: Ich habe vor einiger Zeit für Grundstücke der Familie bei den Katasterämtern beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster angefordert und auch erhalten. Jetzt haben sich die Eigentumsverhältnisse teilweise geändert. Ein Grundstück wurde von Mann auf Frau umgeschrieben, eines von Großeltern auf Enkelkind. Ist es erforderlich, das nochmal mit den neuen Eigentümern neu einzuholen oder ist mit den vorliegenden Unterlagen der Nachweis ausreichend erbracht, wer das Eigentum/den Anspruch an den Flächen hat (der Mensch xy und NICHT der "Staat")? Was meint Ihr, ich hätte gern Eure Einschätzung dazu. Danke u. Gruß
A: Solange das in der Familie passiert ist, würde ich mir den Aufwand sparen. Und noch ein Tipp, einen Mensch xy gibt es nicht!