F: Brauche ich für den Staatsangehörigkeitsausweis biometrische Passbilder?
A: Nein, der Staatsangehörigkeitsausweis hat kein Lichtbild!
F: Mein Personalausweis und mein Reisepass (BRD) sind abgelaufen. Das Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist noch nicht abgeschlossen. Wenn ich jetzt beide erneut beantrage, ist das schädlich? Was soll ich tun?
A: Nein, wenn Sie die Dokumente benötigen. dann neu beantragen!
F: Hallo, ich habe endlich meine Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom Landratsamt bekommen. ALLERDINGS: Gem. § 30 Abs. 1 des StAG !!! Ich habe danach die zuständige Sachbearbeiterin angerufen. Diese hat nach Rücksprache mit einer Kollegin mitgeteilt, dass es von der Bundesdruckerei NUR diese Art von Schreiben gäbe :-(
Gemäß § 38 Abs. 3 StAG bekäme ich einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Was kann ich tun, wie beantragt, die deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG zu bekommen?
Ich habe noch 3 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.
A: Natürlich beginnt die Republik des Bundes mit der Prüfung im StAG! Das ist vollkommen normal. Also das ESTA abfragen und Schreibweise des Familienname und Rufname überprüfen.
F: Hallo zusammen...wie geht man mit dem Brief vom sogenannten statistischen Amt /Zensus um....habt Ihr hier einen Tipp ? Beste Grüße und weiter so...
F: Wie seht ihr die Tatsache, dass man für den Reisepass den Fingerabdruck abgeben muss? Ungefährlich oder ein Übel, das man in Kauf nehmen muss?
A: Wenn Sie reisen wollen, werden Sie wohl nicht drum rum kommen. Keine Arme keine Kekse!
F: Hallo, noch eine weitere Frage zu einem Zwangsbetreuungsverfahren: Wie tritt man am besten gegenüber dem sogenannten "Gericht" auf, bzw. in welcher Konstellation steht hier dann die jP zur nP, wenn man sich auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB beruft ? Als nP deren Inhaber die jP zugeordnet ist oder sollte man das vielleicht anders formulieren ? Ist ansonsten bei unvermeidbaren persönlichen Gesprächen auch "Ich bin..., EStA-RNr. ..." anwendbar und von der anderen Seite zu akzeptieren, da "JAng" ja die Tendenz zur "Verlächerlichung" haben ?
F: Hallo Leute, zu der Frage von Jens vom 3.5.22 fiel mir während diesem Video ein das Alexander Wagandt exakt dasselbe bei einer Tagesenergie bei Jo Conrad erzählt hat. Ist schon Jahre her. Kann man sich Ärger einhandeln wenn man es mal durch Kommerzrecht versucht sich diese versteckte Corona-Steuer Abgabe (Inflation)von der BuBa wieder zurück zu holen ???
A: Natürlich können Sie es ausprobieren! Anfangen sollen Sie erst mal damit, bei Ihrem Nachtbar das Konto abzuräumen. Wenn das funktioniert hat, sind Sie bereit für große Keksdose. Sie werden es schaffen. Toi, Toi, Toi!
F: Hallo,
gibt es mit dem Video Kassenbeleg praktische Erfahrungen: https://www.youtube.com/watch?v=TBRHWviAXus oder ist das Unsinn? Ich verstehe es nicht.
A: Das ist Schwachsinn! Der Kommerz ist nicht unser. Die jur. Person gehört uns nicht. Also gibt es auch keinen Zugriff auf das Kollateral. Das frisst Gier mal wieder Hirn.
F: Hallo, erst-einmal vielen Dank für Eure tolle Arbeit. Mein GS Folglich Lehne ich ihren Antrag GS aufgrund meiner obigen Ausführungen ab. Gegen diese Verfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Verfügung Klage erhoben werden!!! Wieso habe ich dann trotzdem einen EStA-Auskunft bekommen?
In meiner EStA- Auskunft stehen folgende Eintragungen:
Oberer Teill ist in Ordnung alles richtig eingetragen
Zweiter Teil
Entscheidung: Feststellung: negative Entscheidung.
Verlustgrund: Sonstiger Verlustgrund bei der betroffenen Person.
Aktenzeichen: XX-XX-XX/XX/X/XXX.
Bitte um Aufschlüsselung der Eintragungen.
Einen Eintrag im ESTA gibt es laut Ihrer Aussage eigentlich ja nicht?
reundlichen Gruß
F: Hallo,
>>Stressfrei geht das mit dem Perso und der jur. Person. Mit Wissen und dem Hang zum holprigen mit dem GS und der nat. Person.
Ok, bekomme ich das Wissen hier auf diesen Seiten? Also die Videos schauen usw.?
A: Genau richtig! Das Thema Mensch und Personen ist wichtig.
F: Hallo,
ich muß mich in Kürze arbeitslos beim Arbeitsamt melden. Mit welcher Person bzw. Ausweis (Reisepass oder Staatsangehörigkeit (RuStaG1913) wäre es zweckmäßig sich zu identifizieren und zu unterschreiben?.
Vielen Dank für Tipps und Gruß...
A: Stressfrei geht das mit dem Perso und der jur. Person. Mit Wissen und dem Hang zum holprigen mit dem GS und der nat. Person. Die Endscheidung bleibt bei Ihnen.
F: Ich habe meinen Antrag auf Feststellung meiner deutschen Staatsangehörigkeit gestellt und nun einen Brief bekommen in dem steht ich habe bis zum 19.mai Zeit ein sachwürdiges sachbescheidungsinteresse abzugeben ansonsten wird mein Antrag ohne weitere Erinnerung kostenpflichtig abgelehnt. Ich habe aber in meinem Antrag F bei weiteren Angaben ein Feststellung Interesse nach unionsbürger geschrieben da ich dafür die Staatsangehörigkeit benötige. Ich habe darauf dann schriftlich per Einschreiben zurück geschrIeben per Einschreiben und aufmerksam gemacht dass ich ein Feststellungsinteresse bereits in meinem Antrag steht und nun heist dieses Feststellungsinteresse plötzlich schutzwürdiges sachbescheidungsinteresse welches sie benötigen zum den Antrag weiter bearbeiten. Was soll ich nun tun ? Mit freundlichen Grüßen
F: Hallo, habe ich das richtig verstanden dass wenn man den Antrag ein Mal falsch gestellt hat es keinerlei Möglichkeit einer Nachbesserung gibt.
A: Na zu mindestens nicht in Form einer neuen Prüfung! Beim Neuantrag wird nur der Zeitraum von Vorantrag zum Neuantrag geprüft.
F: Kann ich meine Leistungen in Form von ALG 2 verlieren, wenn ich den Staatangehörigkeitsausweis beantrage oder besitze?
A: Nein! Alles bleibt wie es ist, wenn Sie es wollen.
F: Ursprünglich habe ich meine Staatsangehörigkeit nach dem Vater und wiederum von dessen Vater abzuleiten
1) Warum fragte der Bedienstete in der Ausländerbehörde nach meinen Aufenthaltszeiten / Meldedaten ..?
Das ist doch unnötig
Ich leite doch nach ABSTAMMUNG ab
2) ich war verheiratet und dann kurz darauf geschieden von wem leitet sich jetzt meine Staatsangehörigkeit ab ..? Von dem geschiedenen Ehemann und seinen Vorfahren oder nach der Scheidung doch wieder von mir ..und MEINER väterlichen Linie
Erster Versuch nach dem gelben Schein zum Examen 1986 einen nicht nur 5 Jahre begrenzten GS sondern einen DAUERHAFT gültigen GS zu bekommen ..war 2017 September , also rechtzeitig , um nicht als verschollen zu gelten
Der Bedienstete wies mir aber die Heiratsurkunde meines Großvaters geb 7.11.1899 zurück und trug mir nur die Abstammung von meinem Vater geb August 1925 ein ..verfrachtete mich also abstammungstechnisch ins ins Dritte Reich
Ich glaube , ich habe das extra Formular Anlage V für meinen Großvater vergessen auszufüllen ..
Aber er hätte mich doch hinsichtlich meiner Abstammungs Herleitung zur Approbationsurkunde nicht schlechter stellen dürfen ?und damals glaube ich , müsste die Abstammung vom Großvater eingetragen worden ..
Ich weiß nicht wie ich das erreichen kann dass das noch einmal korrigiert ergänzt und richtig eingetragen wird .
Wo finde ich denn einen Rechtsanwalt , der mitgeht und mit mir zusammen AKTENEINSICHT herausverlangt sowohl über die Elektronische als auch über die handgeführte Papier Akte es müssen ja unter fortlaufender Nummerierung alle von mir jemals eingereichten Unterlagen in der Akte enthalten sein .. auch die wichtige Heiratsurkunde meines Großvaters , an dessen Geburtsurkunde oder auch Heiratsurkunde ich heute überhaupt nie mehr herankäme..
die geben ab einem bestimmten Datum nichts mehr heraus ..
Welcher Rechtsanwalt könnte mit mir mitgehen , damit die mir nicht wieder auf der Nase herumtanzen wie sie gerade lustig sind..?
A: Die Ausländerbehörde prüft ob Sie eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben können. In der Regel geschieht das bei längeren Aufenthalten im Ausland. Damit sollte sich das mit dem Aufenthaltszeiten erklären. Da die Prüfung im StAG beginnt und es keinen Paragrafen für Heirat im StAG gibt, werden Sie alleine den Weg aus dem StAG gehen müssen. Also Ihre Väterliche Linie. Ein verkorksten Antrag bekommen Sie derzeit nicht geheilt. Bei Neuantrag wird nur der Zeitraum zwischen den Anträgen geprüft. Die Hoffnung seine erworbene Souveränität an einen Anwalt abzugeben, der dann seine Existenz für Sie aufs Spiel setzt, ist illusorisch.
F: In Bayern kennt meine Gemeinde keine Vollauskunft, Gesamtauskunft oder volladat. Habe nur eine Erweiterte Meldebescheinigung bekommen können. Habt ihr igendwelchen Rat?
A: Auskunft nach BMG §10.
F: Im Fahreignungsregister müssen laut Gesetz der Familienname und die Sta gespeichert werden. Bei mir ist nur der Geburtsname hinterlegt und bei Sta steht "Keine Angabe". Ändert sich das mit dem GS automatisch oder kann als Änderung verlangt werden?
A: Dazu haben wir keine Erfahrung!
F: Gegen welchen Ablehnungsbescheid soll man dann wiederspruch einlegen ?
A: Gegen den Ablehnungsbescheid. Wiederspruch gegen den GS ist veraltet.
F: Hallo zusammen..was heisst" Alles in Arbeit "...und der 2+4 ist nicht rechtskräftig unterschrieben also ungültig oder nicht...LG
A: Damit etwas UNGÜLTIG ist, muss es irgend wann mal GÜLTIG gewesen sein. So etwas gibt es in der Okkupationsverwaltung nicht. Da ist alles GELTEND! Der 2 + 4 Vertrag ist ordnungsgemäß Unterschrieben. Für die Bundesrepublik ist mit Vor und Zunamen unterschrieben. Für Deutschland mit Paraphe. Das ist Völkerrechtlich richtig, da die Unterschreibenden nicht für Deutschland zuständig sind. Allerdings hat die Bundesrepublik den Vertrag hintertrieben. Ein gefordertes vereintes Deutschland ist nicht entstanden. „Alles in Arbeit“ lässt sich hier nicht ausführen. Aber man kann es deutlich sehen. Alle Infos sind im außen vorhanden.
F: Von welchem wiederspruch welcher abgewiesen wurde reden wir hier dann ?
A: Vom Widerspruch zum Ablehnungsbescheid wenn es um die Frage von Daniel geht. Bei Dani geht es um den Widerspruch zur Ausstellung zum GS.
F: Wieso keinen wiederspruch einlegen ? Was habe ich für Nachteile ?
A: Der Widerspruch ist aus neuen Erkenntnissen veraltet.
F: Mir wurde der Gelbe Schein verweigert, auch der Widerspruch abgewiesen. Habe jedoch alle nötigen Unterlagen im Besitz.
A: Ja, besser geht nicht!
F: sollte man wiederspruch zur deutschen staatsangehörigkeit einlegen oder nicht?
F: Hallo Leute, eine sehr wichtige Anfrage: ich habe dei Traugott Ickeroth dieses hier gerade gelesen:
Der Red. wurde es bereits öfters zugesandt. Anscheinend ist es wahr:
Der „Bundesregierung“ wurde offiziell mitgeteilt, daß der Waffenstillstand von 1945 durch das Zwei-Plus-Vier-Abkommen mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde. Das teilte das Russische Ministerium an das Bundeskabinett / Kanzleramt von Berlin mit.Mit dem heutigen Datum wurde der „Bundesregierung“ offiziell mitgeteilt, dass der Waffenstillstand von 1945 durch das Zwei-Plus-Vier-Abkommen mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.Das teilte das Russische Ministerium an das Bundeskabinett / Kanzleramt von Berlin mit.
Der Waffenstillstand von 1945 zwischen Russland und Deutschland wurde mit dem heutigen Datum aufgrund der Waffenlieferungen und Einmischung in der Ukraine zur Unterstützung für nichtig erklärt.
Das Russische Abkommen wurde von seitens Deutschlands gebrochen und befindet sich wieder mit dem heutigen Datum im Kriegszustand von 1945.
Unsere Informationsquellen sind 100%ig und das in jeder Position.
Zitat ende
Da Ihr Leute vom Gelben Schein sehr gut informiert seid, frage ich hiermit mal ganz mutig: Könnt ihr das bestätigen? Gibt es eindeutige Hinweise dafür?
A: Nein bisher nicht! Diese Reaktion würde uns aber nicht wundern. Immerhin gibt es auch noch die Feindstaatenklausel der UN. Alles ist in Arbeit!
PS: Stutzig macht mich 2 + 4 Vertrag statt Potsdamer Abkommen!
F: Guten Tag,
und zwar habe ich meinen antrag auf feststellung nach abstammung meinen stattsangehörigkeits ausweis nach rustag 1913 abgegeben und warte noch auf rückmeldung. ich habe viele frage bezüglich wenn ich den gs habe und im estra register meine deutsche staatsangehöroigkeit steht ( unmittelbare reichsangehörigkeit). ich habe ein großes gelände zuhause welches dann auch wirklich mir gehört mit der fläche und alles was darauf steht. angenommen ich möchte dort etwas darauf bauen brauche ich trotzdem baugenehmigungen etc.? oder habe ich möglichkeiten darum zukommen da ich ja rein formal keine behörden mehr habe die in dem sinne zuständig für mich sind. danke für die antwort mfg